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Anl. A2 Datenschutzhinweise
ZVS-215/2026
Datenschutzhinweise nach Art. 13, 14 DS-GVO
- Kontakt
Bundesamt für Soziale Sicherung
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Zentrale Telefonnummer: 0228-619-0
Zentrale E-Mailadresse: poststelle@bas.bund.de
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrem Anliegen an die auf den Antwortschreiben des
Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) angegebenen Kontaktpersonen.
Bei Fragen und Beschwerden zum Datenschutz im BAS können Sie sich an die behördliche
Datenschutzbeauftragte wenden.
Behördliche Datenschutzbeauftragte: Frau Cakir
Telefonnummer: 0228-619-2050
E-Mail-Adresse: datenschutzbeauftragte@bas.bund.de
- Rechtsgrundlage und Zweck der Datenverarbeitung
Das BAS verarbeitet zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben personenbezogene Daten,
soweit dies erforderlich ist. Wenn Sie als betroffene Person einen datenschutzrechtlichen Antrag
auf Auskunft, Löschung, Berichtigung oder Einschränkung der Verarbeitung stellen oder wenn
Sie der Verarbeitung widersprechen, sind wir als „Verantwortlicher“ im datenschutzrechtlichen
Sinne gesetzlich dazu verpflichtet, diese Anträge zu bearbeiten. Im Zusammenhang mit der
Wahrnehmung dieser gesetzlichen Aufgabe verarbeitet das BAS Ihre personenbezogenen
Daten, die Sie mit dem Antrag einreichen und auf die sich Ihr Antrag bezieht.
Zweck der Verarbeitung ist Durchführung eines Vergabeverfahrens.
Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Ansatz 1 lit. c) DS-GVO
und §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Verordnung zur Vergabe
öffentlicher Aufträge (VgV) sowie Wettbewerbsregistergesetz (WRegG).
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ZVS-197/2026
Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie
diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag bzw.
Interessensbestätigung/-bekundung nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
- Empfängerkategorien
Übermittlungen an externe Dritte finden im Regelfall nicht statt. Bei allen Übermittlungen wird
stets geprüft, ob eine Übermittlung von den gesetzlichen Befugnissen getragen und erforderlich
ist.
Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden,
wenn Sie der Weitergabe zugestimmt haben oder diese gesetzlich zugelassen ist:
Nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz ist die Vergabestelle verpflichtet, vor der Erteilung des
Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge bei der Registerbehörde
abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, gespeichert sind. V. g. Abfrage kann auch bei Teilnahmewettbewerben bzgl. der
Bewerber durchgeführt werden, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen.
Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz kann die Vergabestelle zusätzlich zur v. g. Abfrage für den
Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung anfordern.
Nach § 134 GWB werden die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über
den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Eine
gleichlautende Bestimmung ist in § 62 Abs. 2 VgV jedoch auf Verlangen des Bewerbers/Bieters
enthalten.
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Nach § 39 VgV wird spätestens 30 Tage nach Zuschlagserteilung eine
Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens über den Datenservice
des Bundes an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt. Hierin wird
der Name des erfolgreichen Bieters sowie die Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des
Unternehmens, sofern es nicht börsennotiert ist, veröffentlicht.
- Speicherdauer
Die Aufbewahrung und Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit der
Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien, die
durch die Geschäftsordnung des BAS (Ergänzungsbestimmung zur Geschäftsordnung Nr. 1)
konkretisiert wird. Eine Aufbewahrung und Speicherung findet nur so lange statt, wie dies für die
Aufgabenerfüllung des BAS erforderlich ist, es sei denn, dass gesetzliche oder satzungsgemäße
Vorschriften zur längeren Aufbewahrung zwingen.
Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die
haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Diese beträgt nach den VV zu § 79 LHO NRW
(Aufbewahrungsbestimmungen) grundsätzlich 5 Jahre nach Ablauf des letzten
Beschaffungsvorfalls. Längere Fristen bleiben im Einzelfall unberührt.
- Betroffenenrechte
Ihnen stehen folgende Rechte aus der DS-GVO zu:
a) Recht auf Auskunft – Art. 15 DS-GVO
Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und ggf. welche personenbezogenen
Daten über Sie beim BAS vorliegen. Auch über andere wichtige Kriterien wie die Zwecke der
Verarbeitung, die Speicherdauer oder die Empfängerkategorien können Sie Auskunft verlangen.
b) Recht auf Berichtigung – Art. 16 DS-GVO
Das Recht auf Berichtigung gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre beim BAS vorliegenden
personenbezogenen Daten korrigieren oder vervollständigen zu lassen, wenn diese
nachweislich unrichtig sind.
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c) Recht auf Löschung – Art. 17 DS-GVO
Das Recht auf Löschung gibt Ihnen in manchen Fällen die Möglichkeit, Ihre personenbezogenen
Daten beim BAS löschen zu lassen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die Daten im
BAS nicht mehr für die Aufgabenerfüllung erforderlich sind und rechtswidrig verarbeitet werden.
d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung – Art. 18 DS-GVO
Durch das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung können Sie für die Zukunft die weitere
Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im BAS (vorerst) verhindern. Eine Einschränkung
der Verarbeitung kommt vor allem für den Zeitraum in Betracht, in dem andere von Ihnen geltend
gemachte Rechte wie z.B. das Recht aus Löschung oder Berichtigung vom BAS geprüft werden.
e) Recht auf Widerspruch – Art. 21 DS-GVO i.V.m. § 84 Absatz 5 SGB X
Wenn Sie Ihr Recht auf Widerspruch gegen die weitere Verarbeitung geltend machen, hat dies
zur Folge, dass die bereits gestellten Betroffenenanträge nicht weiter bearbeitet werden können.
Das Recht auf Widerspruch steht Ihnen nur dann zu, wenn die weitere Verarbeitung für das BAS
im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben nicht erforderlich ist und wenn kein überwiegendes,
zwingendes öffentliches Interesse an der weiteren Verarbeitung besteht.
- Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde
Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde für das BAS ist die/der Bundesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI),
Anschrift:
Graurheindorfer Str. 153 - 53117 Bonn
und
Friedrichstr. 50, 10117 Berlin.
Zentrale Telefonnummer: 0228-997799-0
Zentrale Mail-Adresse: poststelle@bfdi.bund.de
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