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Anl. A1 Bewerbungsbedingungen
ZVS-215/2026
Vergabeverfahren
Unterhaltsreinigung für die Liegenschaft Bonn
Auftraggeber: Bundesamt für Soziale Sicherung Bonn
Ausführungsort: Bundesamt für Soziale Sicherung
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Angebotsfrist: 26. Oktober 2026; 12:00 Uhr
Vergabestelle: Bundesamt für Soziale Sicherung
Zentrale Vergabestelle
Referat 813
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
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Anl. A1 Bewerbungsbedingungen
ZVS-215/2026
Beigefügte Vergabeunterlagen / Aufbau der Vergabeunterlagen:
A) Bedingungen zur Angebotserstellung
A0 Aufforderungsschreiben
A1 Bewerbungsbedingungen
A2 Datenschutzhinweise
B) Leistungsbeschreibung
B1 Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung
B2 Leistungsverzeichnis Unterhaltsreinigung
B3 Objektspezifische Anmerkungen Unterhaltsreinigung
B4 Definitionen Reinigungsleistungen Unterhaltsreinigung
B5 Reinigungs-, Pflegevorgaben Unterhaltsreinigung
C) Vertragsbedingungen
C1 Vertrag Unterhaltsreinigung
C2 Fremdfirmen Richtlinie
C3 Tariftreueversprechen
D) Formulare zur Angebotserstellung
D1 Angebotsformular
D2 Formular Eignung Eigenerklärungen
D3 Preisblatt Unterhaltsreinigung
D4 Vorlage Kalkulation SVS Unterhaltsreinigung
D5 Bietergemeinschaft (falls erforderlich)
D6 Nachunternehmerleistungen (falls erforderlich)
D7 Eignungsleihe (falls erforderlich)
D8 Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
D9 Eigenerklärung Bezug zur Russischen Föderation
D10 Antikorruptionserklärung
D11 Bieterprofil
Wird im nachfolgenden Text ein an eine Person adressierender Begriff in grammatikalisch
männlicher Form verwendet (z.B. Prüfer, Mitarbeiter, Projektleiter), stellt dies keine
Einschränkung auf das männliche Geschlecht dar.
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Anl. A1 Bewerbungsbedingungen
ZVS-215/2026
Inhaltsverzeichnis dieser Bewerbungsbedingungen
1 Vergabestelle / Auftraggeber ................................................................................................................ 5
2 Kurzbeschreibung der zu vergebenen Leistungen, Losaufteilung, Vertragsbeginn und
Laufzeit ................................................................................................................................................................. 5
3 Verfahren / Vorgehensweise ................................................................................................................. 6
4 Hinweise zu den Vergabeunterlagen ................................................................................................. 7
4.1 Allgemeine Hinweise ........................................................................................................... 7
Kommunikation ........................................................................................................................................ 7
Unklarheiten, Änderungen der Vergabeunterlagen - Bieterfragen .......................................................... 7
4.2 Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) .................................................. 9
Nachunternehmer und Eignungsleihe ................................................................................................... 10 5 Objektbesichtigung................................................................................................................................. 11
6 Angebotserstellung ................................................................................................................................ 12
6.1 Form des Angebots ........................................................................................................... 13
6.2 Änderungen, Berichtigungen, Ergänzungen und Rücknahme der Angebote ................... 13
6.3 Nebenangebote, Änderungsvorschläge, Varianten........................................................... 14
6.4 Angebotsformular .............................................................................................................. 14
6.5 Angebotsabgabe ............................................................................................................... 14 7 Eignungskriterien .................................................................................................................................... 16
7.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) .............................................. 17 7.1.1 Eigenerklärung zu Ausschlussgründen ............................................................................. 18
7.1.2 Eigenerklärung Unternehmen mit Bezug zur russischen Föderation ....................... 18
7.1.3 Antikorruptionserklärung ......................................................................................................... 18
7.1.4 Eintrag im Berufs-, Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister sowie im
Wettbewerbsregister (sofern erforderlich) ....................................................................................... 19
7.1.5 Erklärungen zur persönlichen Lage und Gesetzestreue/Sonstige
Eigenerklärungen .................................................................................................................................... 19
7.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) ........................................... 22 7.2.1 Betriebshaftpflichtversicherung ............................................................................................ 22
7.2.2 Eintragung im Gewerbezentralregister .............................................................................. 23
7.2.3 Tariftreueversprechen nach § 3 des Bundestariftreuegesetzes ................................ 24
7.2.4 Unternehmensdarstellung ...................................................................................................... 24
7.2.5 Zahlung der Berufsgenossenschaftsbeiträge .................................................................. 25
7.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) ................................................ 25 7.3.1 Angaben zum Unternehmen/Bieterprofil ........................................................................... 25
7.3.2 Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Mitarbeiterprofilen und
Ausbildungshintergrund ........................................................................................................................ 26
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Anl. A1 Bewerbungsbedingungen
ZVS-215/2026
7.3.3 Eigenerklärung zu Referenzen ............................................................................................. 27
7.3.4 Selbstreinigung .......................................................................................................................... 29
7.3.5 Nachweis von Zertifizierungen ............................................................................................. 29
8 Prüfung und Wertung der Angebote ................................................................................................. 29
9 Kalkulationshinweise ............................................................................................................................. 31
9.1 Grundlagen ........................................................................................................................ 31 9.1.1 Vergabeunterlagen ................................................................................................................... 31
9.1.2 Lohntarifvertrag ......................................................................................................................... 31
9.1.3 Berücksichtigung von Lohnnebenkosten .......................................................................... 31
9.1.4 Besondere Prüfung der kalkulierten Stundenverrechnungssätze ............................. 31
9.1.5 Prüfung der Leistungswerte .................................................................................................. 32
9.1.6 Beachtung der Reinigungszeit .............................................................................................. 32
9.1.7 Bearbeitung der Vergabeunterlagen .................................................................................. 32
9.1.8 Währung und Nachkommastelle .......................................................................................... 33
9.2 Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung ......................................................................... 33 9.2.1 Jahrespreis Unterhaltsreinigung .......................................................................................... 33
9.2.2 Kalkulation Leistungswerte .................................................................................................... 34
9.2.3 Kalkulation Stundenverrechnungssätze ............................................................................ 34
9.2.4 Kalkulation freigestellte Einsatzzeit Objektleitung und verantwortliche Person/en
34
9.2.5 Kalkulation und Abrechnung Sonderreinigung auf Abruf ............................................. 34
9.2.6 Kalkulation und Abrechnung Grundreinigung auf Abruf ............................................... 35
9.2.7 Kalkulation und Abrechnung Bauzwischen- oder Bauendreinigung auf Abruf ...... 36
10 Wirtschaftliche Bewertung der Angebote (Zuschlagskriterien) Unterhaltsreinigung ......... 36
10.1 Zuschlagskriterium Angebotspreis (netto) ......................................................................... 37
10.2 Zuschlagskriterium Reinigungszeit pro Jahr ..................................................................... 37
10.3 Zuschlagskriterium Einsatzzeit Objektleitung vor Ort ........................................................ 38
10.4 Zuschlagskriterium Einsatzzeit Vorarbeiter vor Ort ........................................................... 38
10.5 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ..................................................................... 39 11 Zuschlagserteilung/Vertragsschluss ................................................................................................. 39
12 Fristen und Termine ............................................................................................................................... 40
13 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung ........................................................................................ 41
14 Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ................................................................... 41
15 Rechtsbehelfsbelehrung ....................................................................................................................... 42
16 Antrag auf Nachprüfung ....................................................................................................................... 43
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1 Vergabestelle / Auftraggeber
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ist eine selbständige Bundesoberbehörde im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. So hat das BAS die
Aufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und
Unfallversicherung sowie der Sozialen Pflegeversicherung. Darüber hinaus verwaltet das BAS
den Gesundheitsfonds und führt den Risikostrukturausgleich sowie den Finanzausgleich in der
sozialen Pflegeversicherung durch. Die Mutterschaftsgeldstelle im BAS bearbeitet Anträge auf
Mutterschaftsgeld von Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, aber nicht selbst
Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.
Weitere Informationen sind der Behördenpräsentation des BAS im Internet unter
www.bundesamtsozialesicherung.de zu entnehmen.
2 Kurzbeschreibung der zu vergebenen Leistungen, Losaufteilung, Vertragsbeginn
und Laufzeit
Das BAS beabsichtigt die laufende Unterhaltsreinigung in der Liegenschaft Bonn (Friedrich-
Ebert-Allee 38, 53113 Bonn), zu vergeben.
Die folgenden Leistungen werden in einem Los ausgeschrieben.
Unterhaltsreinigung: laufende Unterhaltsreinigung von Büros, Fluren, Besprechungs-
und Aufenthaltsräumen, Sanitäranlagen sowie sonstiger Flächen (täglicher Bedarf)
Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in den beigefügten
Unterlagen umfassend beschrieben.
Der Leistungsgegenstand und Vertragsbeginn sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
| Bezeichnung | Unterhaltsreinigung |
|---|---|
| Leistungen | laufende Unterhaltsreinigung |
| Sonderleistungen | Sonderreinigung auf Abruf Grundreinigung auf Abruf |
| Grundfläche in m² | ca. 23.540 |
| Jahresreinigungsfläche in m² | ca. 3,43 Mio. |
| Anlage Preisblatt | D3 Preisblatt Unterhaltsreinigung |
| Vertragsbeginn | 01.03.2027 |
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Anl. A1 Bewerbungsbedingungen
ZVS-215/2026
Das Vertragsverhältnis endet einheitlich am 28.02.2029. Wird der Vertrag nicht bis zwölf
Monate vor Vertragsbeendigung von einer der Parteien, in Textform gekündigt, so verlängert
er sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, ohne dass es diesbezüglich einer
gesonderten Erklärung der Parteien bedarf. Das Vertragsverhältnis kann maximal um
insgesamt 3 Jahre stillschweigend verlängert werden, so dass es spätestens am 29.02.2032
endet. Es soll somit für maximal rund 5 Jahre ein Vertrag geschlossen werden. Einer
gesonderten schriftlichen Kündigung zum 29.02.2032 bedarf es nicht.
Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in den Anlagen unter
Punkt B Leistungsbeschreibung und C Vertragsbedingungen umfassend beschrieben.
Die vertraglichen Regelungen sind ersichtlich aus den Anlagen unter Punkt C
Vertragsbedingungen.
3 Verfahren / Vorgehensweise
Für das Vergabeverfahren gelten die Regelungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeverordnung – VgV), sowie ergänzend die Regelungen dieser Vergabeunterlagen.
Die Vergabe erfolgt im Offenen Verfahren gemäß §§ 14 Abs. 2 S. 1, 15 VgV.
Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl im gesamten Vergabeverfahren als auch während
der gesamten Vertragsabwicklung ausschließlich die Sprache Deutsch als Vertragssprache
verwendet wird.
Der Vertrag kommt nach Maßgabe des § 58 Abs. 1 VgV durch Erteilung des Zuschlages
zustande. Die Bieter werden durch eine Vorabinformation nach § 134 GWB über die geplante
Zuschlagserteilung informiert sowie der Zuschlag nach Ablauf der Wartefrist erteilt.
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Anl. A1 Bewerbungsbedingungen
ZVS-215/2026
4 Hinweise zu den Vergabeunterlagen
4.1 Allgemeine Hinweise
Der Bieter nimmt die Vergabeunterlagen samt ihren Anlagen und Anhänge sowie die darin
enthaltenen Informationen und alle vom Auftraggeber (AG) zur Verfügung gestellten weiteren
Informationen zur Kenntnis und legt sie seinem Angebot zugrunde.
Die Vergabeunterlagen samt ihren Anlagen und Anhänge sowie die darin enthaltenen
Informationen und alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen sind
vertraulich. Sie dürfen weder Dritten zugänglich gemacht noch außerhalb dieser
Angebotsabgabe verwendet werden. Dies gilt auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens.
Die Bieter dürfen Veröffentlichungen über eigene Leistungen oder Teile des Vorhabens,
welche ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens bekannt geworden sind, nur mit Zustimmung
des Auftraggebers vornehmen. Hierzu gehört auch die Angabe über Verfahren oder die
Bekanntgabe von Zeichnungen, Plänen etc. Gleiches gilt für Erkenntnisse, die der Bieter im
Rahmen der Auftragsdurchführung erhält. Der Bieter hat die mit der Erstellung des Angebots
befassten eigenen und gegebenenfalls sonstigen Mitarbeiter/-innen hierzu im Voraus
schriftlich zu verpflichten und zu gewährleisten, dass dies - auch von einbezogenen
verbundenen Unternehmen oder Nachunternehmern - verpflichtend eingehalten wird.
Kommunikation
Die Kommunikation mit dem Bieter erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe Plattform des
Bundes (e-Vergabe).
Unklarheiten, Änderungen der Vergabeunterlagen - Bieterfragen
Enthalten die Vergabeunterlagen (Dokumente der Kategorie A, B und C) nach Auffassung des
Bieters Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Formulierungen oder Widersprüche, insbesondere
solche, die im Widerspruch zu vergaberechtlichen Bestimmungen stehen, so hat der Bieter
den AG vor Angebotsabgabe in Textform über die e-Vergabe Plattform des Bundes (e-
Vergabe) unverzüglich darauf hinzuweisen, spätestens jedoch bis zum
- Oktober 2026.
Es gilt § 20 Abs. 3 VgV.
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Anl. A1 Bewerbungsbedingungen
ZVS-215/2026
Die Beantwortung von Bieterfragen erfolgt jeweils gegenüber allen Bietern. Soweit möglich
referenzieren Sie bitte auf
• das Dokument,
• die Seite sowie
• die Überschrift
auf die sich Ihre Frage bezieht.
Fragen und deren Beantwortung werden Bestandteile der Vergabeunterlagen. Sie werden
allen Bietern über e-Vergabe Plattform (e-Vergabe) zur Verfügung gestellt.
Weisen die übersandten Formulare zur Angebotserstellung (Dokumente der Kategorie D
gemäß Seite 2 dieser Bewerbungsbedingungen) Fehler auf, so hat der Bieter ebenso die
Vergabestelle unverzüglich in Textform über die e-Vergabe Plattform (e-Vergabe)
hinzuweisen.
Sofern die Vergabestelle den Anpassungsbedarf an den übersandten Formularen zur
Angebotserstellung bestätigt, nimmt die Vergabestelle eine Korrektur der Dateien vor und
übersendet diese an die Bieter. In dem Fall sind die bis dahin übersandten Formulare als
gegenstandslos anzusehen. Für das Angebot sind ausschließlich die korrigierten
Formulare zu verwenden.
Der Auftraggeber wird im Einzelfall entscheiden, ob er auf der Grundlage von § 56 Abs. 2 VgV
Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht auf
Basis der korrigierten Formulare vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer Nachfrist nachfordert.
Angebote von Bietern, die die korrigierten Formulare für die von der Vergabestelle geforderten
oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise oder sonstige Angaben, auch nach Ablauf
der Nachforderungsfrist, nicht oder nicht vollständig enthalten, werden vom Verfahren
ausgeschlossen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle einer Korrektur des
Preisblattes (D3 Preisblatt Unterhaltsreinigung) die Verwendung des bis dahin
übersandten Preisblattes zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung führt! Eine
Nachforderung des Preisblattes findet nicht statt.
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Anl. A1 Bewerbungsbedingungen
ZVS-215/2026
Sollte der Bieter schon ein Angebot eingereicht haben, kann er dies zurückziehen und bis zu
dem Ende der Angebotsfrist ein neues Angebot einreichen.
Die Vergabestelle behält sich zudem das Recht vor, die in den Vergabeunterlagen
vorgesehenen Verfahren und Regelungen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen zu ändern
und / oder außer Kraft zu setzen.
Änderungen jeglicher Art an den Vergabeunterlagen werden allen Bietern zeitnah in Textform
über die e-Vergabe Plattform (e-Vergabe) mitgeteilt.
4.2 Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften (ARGEn)
Die Angebotsabgabe ist durch einen Einzelbieter bzw. eine Bietergemeinschaft vorzunehmen.
Sofern es sich bei einem Bieter um einen Konzern oder eine Unternehmensgruppe handelt,
muss deutlich werden, welcher rechtlich selbstständige Unternehmensteil anbietet. Bieten
mehrere selbstständige Unternehmensteile einer Unternehmensgruppe an, müssen sie
entweder gemeinsam als Bietergemeinschaft oder als Generalunternehmer mit
Nachunternehmern anbieten, wobei Mischkonstellationen möglich sind, solange diese
Konstellation deutlich wird und die nachfolgenden Bestimmungen eingehalten werden.
Die Teilnahme am Vergabeverfahren als Bietergemeinschaft oder in anderer
gemeinschaftlicher Form (im Weiteren einheitlich als Bietergemeinschaft bezeichnet) ist
zulässig. Der Koordinierungsaufwand darf allerdings nicht beim Auftraggeber liegen. Die
Mitglieder haften gesamtschuldnerisch. Die Bildung oder Änderung von Bietergemeinschaften
nach Angebotsabgabe ist nicht zulässig.
Ist eine Teilnahme als Bietergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bietergemeinschaft einen
bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der das Angebot unterschreibt und im weiteren
Verfahren Ansprechpartner der Bietergemeinschaft für den Auftraggeber ist.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft füllen das Formular D5 gemeinsam aus, in dem auch
der bevollmächtigte Vertreter benannt wird. Wenn dem Angebotsformular D1 das Formular
D5 nicht beigefügt ist, wird davon ausgegangen, dass keine Bieter- und Arbeitsgemeinschaft
gebildet wird.
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Anl. A1 Bewerbungsbedingungen
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Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit nach Maßgabe in Ziffer 7 der Bewerbungsbedingungen geforderten
Angaben, Erklärungen und Nachweise muss für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft
individuell nachgewiesen werden. Für das Eignungskriterium technische und berufliche
Leistungsfähigkeit kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an.
Die Formblätter „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen“ (Anlage D8), „Eigenerklärung
Bezug zur Russischen Föderation“ (Anlage D9) und „Antikorruptionserklärung“ (Anlage D10)
sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und einzeln unterschrieben mit
dem Angebot vorzulegen. In dem Formblatt „Bieterprofil“ (Anlage D11) sind die Daten des für
die Rechnungsstellung und den Zahlungsempfang festgelegten Unternehmens einzutragen.
Nachunternehmer und Eignungsleihe
Nachgeschaltete Unternehmen (vgl. Unterauftragnehmer, Nachunternehmer,
Subunternehmer) sowie Eignungsleihe sind zulässig.
Werden Nachunternehmer eingesetzt, so ist das Formular D6 Nachunternehmerleistungen
auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eignung
des Unterauftragnehmers, bezogen auf die durch den Unterauftragnehmer zu erbringende
Leistung, nachzuweisen ist.
Wird Eignungsleihe in Anspruch genommen, so ist das Formular D7 Eignungsleihe
auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Im Falle der Inanspruchnahme zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit haften der Bieter und das in Anspruch genommene Unternehmen
gemeinsam für die Auftragsausführung; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit dem
Formular D7 Eignungsleihe abzugeben.
Im Falle der Inanspruchnahme zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit muss das eignungsverschaffende Unternehmen bei der zukünftigen
Auftragsdurchführung die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten / Mittel benötigt
werden. Dies ist mit dem Formular D7 Eignungsleihe zu erklären.
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Anl. A1 Bewerbungsbedingungen
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Sofern der Bieter den Zuschlag erhält, ist dieser verpflichtet, vor einer beabsichtigten
Übertragung von Leistungen an Nach-/Subunternehmer bzw. Inanspruchnahme von
Eignungsleihe, Art und Umfang der Übertragung der Leistungen sowie Name und Anschrift
der vorgesehenen Nach-/Subunternehmer / des vorgesehenen Eignungsgebers der
Vergabestelle/ dem AG unaufgefordert mitzuteilen.
Wenn dem Angebotsformular D1 das Formular D6 bzw. D7 nicht beigefügt ist, wird davon
ausgegangen, dass die Übertragung von Leistungen an Nachunternehmer bzw.
Eignungsleihe nicht vorgesehen ist.
5 Objektbesichtigung
Die Teilnahme an einer Objektbesichtigung ist für die Bieter freiwillig, wird aber dringend
empfohlen, um sämtliche Leistungen auskömmlich kalkulieren zu können und sich keine
Streitpunkte nach Vertragsschluss ergeben. Die Objektbesichtigung erfolgt in Form von
Einzelbegehungen mit den Bietern.
Während der Objektbesichtigung kann sich der Bieter einen umfassenden Eindruck von den
verschiedenen Objekten, der Standortsituation und den zu erbringenden Leistungen machen.
Es sind sämtliche möglichen Einflüsse auf den Aufwand der Reinigung (nutzungsbedingt,
witterungsbedingt, umgebungsbedingt, reinigungsintervallbedingt etc.) bei der Kalkulation zu
berücksichtigen.
Die Bieter haben hierzu zwecks Terminabsprache eine Anfrage über den
Kommunikationsbereich der e-Vergabe Plattform (e-Vergabe) an die Vergabestelle zu
senden. Sodann wird den Bietern schnellstmöglich ein Termin zur Besichtigung mit Uhrzeit
und Treffpunkt ebenfalls über die e-Vergabe Plattform (e-Vergabe) mitgeteilt. Nur von dem
AG bestätigte Termine werden durchgeführt.
Die Objektbesichtigungen finden voraussichtlich in der folgenden Kalenderwoche statt:
- Kalenderwoche 2026 (21. bis 25. September 2026)
Die Teilnahme an der Objektbesichtigung wird im Zuge der Angebotsauswertung nicht
berücksichtigt.
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Anl. A1 Bewerbungsbedingungen
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Fragen werden während der Objektbesichtigung nicht beantwortet; es besteht die
Möglichkeit, Fragen anschließend schriftlich über die e-Vergabe Plattform (e-Vergabe) an die
Vergabestelle zu richten, welche dann für alle Bieter beantwortet werden, falls die Antworten
neue Informationen enthalten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Sollte darüber hinaus der Wunsch bestehen, bestimmte Bereiche des Innen- oder
Außenbereichs zu besichtigen, so sind die Bieter aufgefordert dies bei der Anfrage zur
Objektbesichtigung mitzuteilen. Die Vergabestelle wird unter Berücksichtigung des damit
verbundenen Aufwandes und der Bedeutung für die Angebotserstellung für alle Bieter gleich
entscheiden, ob derartige weitere Bereiche in die Objektbesichtigung mit einbezogen werden.
Maßgebliche und alleinverbindliche Grundlage für die Angebotserstellung sind allein die
Vergabeunterlagen und die darin enthaltene Beschreibung der Leistung.
6 Angebotserstellung
Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Der
Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. Für die Erstellung
dieses Angebotes und aller damit verbundenen Aufwendungen werden keine Kosten erstattet.
Hinweis: Änderungen und Zusätze in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen
zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Allgemeine Geschäfts- oder
Vertragsbedingungen des Bieters dürfen nicht verwendet werden und führen zwingend zum
Ausschluss des Bieters vom weiteren Verfahren. Ohne Aufforderung des AG eingereichte
Vertragsentwürfe oder Änderungsvorschläge der Bieter werden nicht berücksichtigt und
führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
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Anl. A1 Bewerbungsbedingungen
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6.1 Form des Angebots
Das Angebot ist vollständig und mit allen Anlagen elektronisch über die e-Vergabe Plattform
(e-Vergabe) einzureichen.
Das Angebot muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vollständig sein. Das Angebot muss
die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten.
Der Auftraggeber wird im Einzelfall entscheiden, ob er auf der Grundlage von § 56 Abs. 2 VgV
Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht
vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer Nachfrist nachfordert.
Im Angebotsformular D1 sind abschließend die geforderten Angaben im Rahmen der
elektronischen Angebotsabgabe zu machen. Sofern die geforderten Angaben (Name des
Bieters und Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt) im Angebotsformular nicht
gemacht werden, wird das Angebot von der Vergabe ausgeschlossen.
6.2 Änderungen, Berichtigungen, Ergänzungen und Rücknahme der Angebote
Der Bieter kann sein Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist berichtigen, ändern oder
zurückziehen.
Änderungen, Berichtigungen oder Ergänzungen sind an die Vergabestelle des BAS in
Textform über die e-Vergabe Plattform (e-Vergabe) einzureichen, im Übrigen analog zu
Kapitel 6.5, einzureichen.
Änderungen, Berichtigungen oder Ergänzungen nach Ablauf der Angebotsfrist sind
unzulässig.
Änderungen des Bieters an seinen eigenen Eintragungen im Angebot müssen zweifelsfrei
sein.
Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform (e-Vergabe)
zurückgezogen werden.
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Anl. A1 Bewerbungsbedingungen
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6.3 Nebenangebote, Änderungsvorschläge, Varianten
Zusätzliche Nebenangebote, Varianten und Änderungsvorschläge sind unzulässig. Eine
Angebotsabgabe für Teilleistungen ist nicht möglich und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Es kann nur ein Hauptangebot eingereicht werden. Nebenangebote (Alternativen) sind nicht
zugelassen und werden nicht gewertet.
Die Vergabestelle wird das Nachverhandlungsverbot beachten. Dies bedeutet, dass
Nachverhandlungen nicht stattfinden.
[Nebenangebote sind Angebote, die vom Bieter neben oder statt des eigentlichen Angebotes
eingereicht werden. Das Nebenangebot weicht von den Vorgaben der Leistungsbeschreibung
sowie den übrigen Vergabeunterlagen ab. Somit würde die in der Leistungsbeschreibung
geforderte Leistung anders als beschrieben angeboten werden.]
6.4 Angebotsformular
Das Angebot ist unter Verwendung des, den Vergabeunterlagen beigefügten,
Angebotsformulars D1 zu erstellen.
Allein die Gesamtsumme (netto) (inklusive der optionalen Leistungen) geht in die Wertung ein.
Besondere Zahlungsbedingungen bleiben dabei unberücksichtigt.
Die Zahlung bei Rechnungsstellung erfolgt in Euro zu dem tagesgültigen Wechselkurs.
6.5 Angebotsabgabe
Das Angebot ist innerhalb der vorgegebenen Frist in elektronischer Form ausschließlich über
die e-Vergabe Plattform (e-Vergabe) nebst sämtlich geforderten Anlagen (vgl. D1
Angebotsformular) einzureichen.
Angebote die per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg eingehen sind nicht zulässig und werden
von der Wertung am Verfahren ausgeschlossen.
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ZVS-215/2026
Elektronische Angebote können in folgender Form vorgelegt werden:
Elektronische Angebote (Textform i.S.d. § 126b BGB)
Zur Angebotsabgabe sind nur das Angebotsformular und sämtliche im Angebotsformular
genannten Anlagen, Nachweise und weitere angebotsrelevante Unterlagen ausgefüllt
einzureichen. Sofern in den Bewerbungsbedingungen nicht ausdrücklich verlangt, wird
ausdrücklich darum gebeten, auf die Einreichung darüber hinausgehender Unterlagen zu
verzichten.
Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe Plattform (e-Vergabe) einzusetzenden elektronischen Mittel
sind die Clients und die Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der
e-Vergabe Plattform (e-Vergabe). Diese werden über den mit „Anwendungen“ bezeichneten
Menüpunkt zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für
Bieter für elektronische Signaturen sowie die e- Vergabeapp zur Verschlüsselung von
Angeboten. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten
elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen
Werkzeuge der e-Vergabe Plattform (e-Vergabe) bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs-
und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteile der Webanwendungen AnA-Web bzw. der
Clients der e-Vergabe Plattform (e-Vergabe) sowie der Plattform selber und der
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe. Weitergehende Informationen stehen auf
www.evergabe-online.info bereit.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe Plattform (e-Vergabe) wenden Sie sich bitte an den
Support der e-Vergabe:
E-Mail: ticket@bescha.bund.de oder unter der Telefonnummer: 0228 99 610-1234
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 - 14:00 Uhr
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Anl. A1 Bewerbungsbedingungen
ZVS-215/2026
7 Eignungskriterien
Gem. § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige
(geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen
worden sind.
Zum Nachweis seiner Eignung muss der Bieter dem Angebot die nachfolgenden Nachweise,
Erläuterungen und Eigenerklärungen beifügen.
Sollten sich während des Verfahrens Änderungen an den vom Bieter erbrachten
Eigenerklärungen und Nachweisen ergeben, so dass die abgegebene Erklärung oder der
betreffende eingereichte Nachweis seine Gültigkeit verliert, ist der Bieter verpflichtet, den
Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, diese Änderungen bei der Prüfung der Eignung des Bieters zu berücksichtigen,
wenn die Eignung des Bieters durch die eingetretene Änderung in Frage gestellt wird.
Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung
den Zuschlag erhalten soll, Nachweise zur Gesetzestreue, Leistungsfähigkeit, unter
Fristsetzung zu verlangen, die belegen, dass die mit Angebotseinreichung abgegebenen
Eigenerklärungen wahrheitsgemäß erfolgten.
Bei Bietergemeinschaften/Unterauftragnehmern sind von jedem Mitglied der Gemeinschaft die
geforderten Eigenerklärungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot abzugeben, indem jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft die jeweils beizufügenden Eigenerklärungen als Anlage zum
Angebotsformular beifügt. Eigenerklärungen zur geforderten technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit sind von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft „nur“ jeweils zu den von
ihnen erbrachten Teilleistungen beizufügen.
Der Auftragnehmer kann in sich geschlossene, abgegrenzte Teile der Gesamtleistung
(Unterauftrag) an Unterauftragnehmer übertragen.
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Soweit sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft für den Nachweis seiner/ihrer technisch
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Nachweise von Unterauftragnehmern beruft, sind die
entsprechenden Teilleistungen und die Unterauftragnehmer bereits mit dem Angebot zu
benennen. Hierfür ist das beigefügte (D6) Formular Nachunternehmerleistungen zu
verwenden. Zugleich sind für den jeweiligen Unterauftragnehmer in diesem Fall gesondert die
in der Bekanntmachung genannten Nachweise und Erklärungen beizufügen. Hierauf wird
verwiesen.
Bei Eignungsleihe sind die geforderten Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen
sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nebst dem Formular D7
Eignungsleihe durch das sich verpflichtende Unternehmen beizufügen.
Nachfolgende Eignungsnachweise sind mit Abgabe des Angebotes nachzuweisen bzw.
einzureichen:
7.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV)
Die im Folgenden geforderten Eigenerklärungen und ggf. später einzureichenden Nachweise
orientieren sich an den gesetzlichen Gegebenheiten bzw. vorhandenen öffentlichen Stellen
der Bundesrepublik Deutschland. Sofern es ausländischen Bietern aufgrund fehlender,
nachfolgend genannter öffentlicher Einrichtungen nicht möglich ist, die geforderten Nachweise
auf gesonderte Aufforderung nach Angebotsabgabe vorzulegen, so sind Nachweise solcher
Einrichtungen des jeweiligen EU-Landes vorzulegen, die den nachfolgend genannten in der
Bundesrepublik Deutschland entsprechen. Sofern die Vorlage der geforderten Nachweise für
die ausländischen Bieter nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft
oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, nicht möglich ist,
so sind die Bieter verpflichtet, diese durch eine entsprechende Eigenerklärung zu bestätigen
und dem Angebot als Original beizufügen.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter folgende
Eigenerklärungen abzugeben bzw. nach Abschluss der Angebotsprüfung auf gesonderte
Aufforderung durch die Vergabestelle die folgenden Nachweise vorzulegen:
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Anl. A1 Bewerbungsbedingungen
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7.1.1 Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
abgeben:
Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gemäß § 42 Verordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) i.V.m. §§ 123, 124 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch das Einreichen der Anlage D8 Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen zu tätigen.
7.1.2 Eigenerklärung Unternehmen mit Bezug zur russischen Föderation
Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Eigenerklärung auf Anlage D9
Eigenerklärung Bezug zur Russischen Föderation abgeben:
Eigenerklärung nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine de-
stabilisieren in der jeweils gültigen Fassung, Art. 1 Ziff. 12 der Verordnung (EU)
2022/879 des Rates vom 3. Juni 2022 und des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU)
2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch das Einreichen der Anlage D9 Eigenerklärung Bezug
zur Russischen Föderation zu tätigen.
7.1.3 Antikorruptionserklärung
Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Erklärung auf der Anlage D10
Antikorruptionserklärung abgeben:
Antikorruptionserklärung
Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch das Einreichen der Anlage D10
Antikorruptionserklärung zu tätigen.
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Anl. A1 Bewerbungsbedingungen
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7.1.4 Eintrag im Berufs-, Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister sowie im Wettbewerbsregister (sofern erforderlich)
Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den folgenden Nachweis vorlegen:
Eigenerklärung, dass der Bieter in ein Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister
sowie im Wettbewerbsregister des Staats seiner Niederlassung eingetragen ist, sofern
er eintragungspflichtig ist, oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung
nachweisen kann.
Die Eigenerklärung ist durch Einreichen der ausgefüllten Anlage D11 Bieterprofil abzugeben.
Dies entfällt für nicht eintragungspflichtige Bieter.
Die Vergabestelle behält sich vor, sich nach Abschluss der Angebotsprüfung einen aktuellen
amtlichen Handelsregisterauszug vorlegen zu lassen, welcher zum Zeitpunkt der Einreichung
nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum sein darf (§ 44 Abs. 1 S. 2 VgV). Die
Bescheinigung kann als Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf den Bescheinigungen
vermerkt ist, dass sie nur im Original Gültigkeit haben.
7.1.5 Erklärungen zur persönlichen Lage und Gesetzestreue/Sonstige Eigenerklärungen
Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Eigenerklärung abgeben. Er erklärt, dass
-
er die deutschen Gesetze einhält.
-
abweichende oder ergänzende eigene Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen
nicht zum Bestandteil des Vertrages werden und den Ausschluss des Angebotes von
der Wertung zur Folge haben können.
- dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und mit anderen
Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewährung von
Vorteilen an Mitbewerber getroffen wurden und auch nicht nach Abgabe des Angebotes
getroffen werden.
- er die vom Auftraggeber beschriebenen und zu erbringenden Leistungen als
alleinverbindlich anerkennt.
- er mit der Speicherung und Verarbeitung der von ihm mitgeteilten personenbezogenen
Daten für das Vergabeverfahren einverstanden ist.
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Anl. A1 Bewerbungsbedingungen
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- keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen ihn als Bieter vorliegen und ihm
eine solche Eintragung auch nicht droht.
- die Haftungssummen gem. Bewerbungsbedingungen (Anlage A1) pro
Versicherungsjahr zur Verfügung stehen werden bzw. bei Bedarf die Deckungssummen
wiederhergestellt werden.
- dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3
i.V.m. 23 Abs. 2 und Abs.3 Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) nicht vorliegen.
-
dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. § 14 Abs. 1 BTTG nicht vorliegen.
-
keine Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen, die
nach § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens
einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden sind.
- ihm bekannt ist, dass sich der AG vorbehält, im Fall der Zuschlagserteilung die Vorlage
aktuell gültiger Bescheinigungen oder Nachweise zu den vorgenannten Punkten zu
verlangen und diese innerhalb einer Frist von sechs Kalendertagen beim AG vorzulegen
sind. Ihm ist bekannt, dass eine nicht form- oder fristgerechte Vorlage der
Bescheinigungen, Nachweise oder Erklärungen zum Ausschluss seines Angebotes
führt.
- ihm außerdem bekannt ist, dass die Nichtvorlage einer der im Formular Eignung
Eigenerklärungen (Anlage D2) genannten Eigenerklärungen und Nachweise zu den
Eigenerklärungen zum Ausschluss seines Angebotes aus dem Verfahren führt. Ihm ist
bewusst, dass das Ausstellungsdatum der Nachweise zu Eigenerklärungen nicht älter
als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfristende, sein darf.
- ihm außerdem bekannt ist, dass der AG einen Abruf aus dem Wettbewerbsregister gem.
§ 6 Abs. 1 bzw. Abs. 2 WRegG vornehmen wird.
- ihm bekannt ist, dass die Unrichtigkeit einer der im Formular Eignung Eigenerklärungen
(Anlage D2) genannten Eigenerklärungen zu seinem Ausschluss vom
Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen
Verletzung aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der
Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
- ihm spätestens zum geplanten Ausführungsbeginn hinsichtlich fachlicher und
persönlicher Eignung sowie Anzahl ausreichend Personal zur vertragsgemäßen
Leistungserbringung zur Verfügung steht.
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- sofern von ihm kein Termin zur freiwilligen Objektbesichtigung mit dem AG abgestimmt
und auch durchgeführt wurde, er auf die Möglichkeit der freiwilligen Objektbesichtigung
verzichtet hat.
-
er die vertraglich geforderten Reaktionszeiten einhalten kann.
-
ihm bewusst ist, dass auch die Erbringung der von ihm, angebotenen
Reinigungsstunden auch eine vertragliche Hauptleistungspflicht im Rahmen eines ggf.
abzuschließenden Vertrages ist. Er erklärt, dass die Erbringung dieser
Reinigungsstunden ausreichend für die Sicherstellung des vertraglich vereinbarten
Erfolgs (Ergebnis) ist. Sofern die von ihm angebotenen Reinigungsstunden nicht
ausreichend sein sollten den vertraglich vereinbarten Erfolg (Ergebnis) zu erbringen, ist
ihm bewusst, dass dann mehr Reinigungsstunden zu seinen Lasten zu erbringen sind.
Er habe das Angebot unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen
(uneingeschränkte Erbringung der angebotenen Reinigungsstunden und Erzielung des
vereinbarten Erfolgs (Ergebnis) der vereinbarten Reinigungsleistung) erstellt. Ihm ist
bekannt, dass die Nichterbringung der vertraglich vereinbarten Reinigungsstunden zu
einer Minimierung seines Vergütungsanspruchs neben einer Minderung der Vergütung
wegen Schlechtleistung führen kann. Ihm ist bewusst, dass das Recht des AG zur
Minimierung meines/unseres Vergütungsanspruchs auch dann besteht, wenn
vertraglich geschuldete Reinigungsstundenden nicht erbracht wurden, aber keine
Mängel festgestellt wurden.
- er sich verpflichtet die geforderten Erklärungen und ggf. Nachweise von
Unterauftragnehmern zu fordern und innerhalb einer Frist von sechs Kalendertagen
beim AG vorzulegen.
- er hat die Vergabeunterlagen vollständig geprüft, verstanden und ist mit den Inhalten
einverstanden.
Hinsichtlich aller angebotenen Leistungen zur Unterhaltsreinigung erklärt er, dass
- er ein Konzept für die Einführung bzw. Start-up-Phase der Unterhaltsreinigung vor
Zuschlagserteilung innerhalb von sechs Kalendertagen nach gesonderter Anforderung
des AG vorlegt.
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Anl. A1 Bewerbungsbedingungen
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- er ein Qualitätsmesssystem, wie in der Anlage B1 Leistungsbeschreibung
Unterhaltsreinigung beschrieben (siehe Ziffer 2.5), für diesen Auftrag einsetzen wird
und die Beschreibung zum EDV-gestützten Qualitätsmesssystem mit Ticketsystem vor
Zuschlagserteilung innerhalb von sechs Kalendertagen nach gesonderter Anforderung
des Auftraggebers vorlegt.
Die Vergabestelle behält sich vor, sich nach Abschluss der Angebotsprüfung einen aktuellen
Gewerbezentralregisterauszug oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen
Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes, welche zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter
als 3 Monate ist, vorlegen zu lassen. Sofern der Auszug nicht auf Verlangen vorgelegt wird,
kann der AG den geforderten Auszug eigenständig beim Bundesamt für Justiz abfragen. Der
Nachweis kann als Kopie vorgelegt werden (erst nach separater Aufforderung).
Die Bescheinigung kann als Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf den Bescheinigungen
vermerkt ist, dass sie nur im Original Gültigkeit haben sollen.
Darüber hinaus wird der AG einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen.
Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch das Einreichen der Anlage Formular Eignung
Eigenerklärungen (Anlage D2) zu tätigen.
7.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter
folgende Eigenerklärungen abzugeben bzw. Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
7.2.1 Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den folgenden Nachweis vorlegen:
Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Personen-, Sach-
und Vermögensschäden in folgender Höhe pro Schadensfall. Bei Bewerbergemeinschaften
ist der Nachweis durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Reichen Sie
zum Nachweis der Versicherung eine Bestätigung ihres Versicherers ein. Diese darf nicht
älter als 6 Monate sein.
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o Personenschäden je Schadensfall min. 3.000.000,00 EUR o Sachschäden je Schadensfall min. 1.000.000,00 EUR o Vermögensschäden je Schadensfall min. 100.000,00 EUR o Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz je Schadensfall min. 50.000,00 EUR o Schlüsselverlustschäden / Umbau bzw. Austausch von Schließanlagen je Schadensfall min. 100.000,00 EUR o Bearbeitungsschäden je Schadensfall min. 50.000,00 EUR
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres kann seitens des
Versicherungsgebers auf das Doppelte der vorstehend benannten Deckungssummen
begrenzt sein. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen
derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein,
so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung die
Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen. Der Vergabestelle ist vor
Zuschlagserteilung ein Nachweis über die Erhöhung der Deckungssummen bzw. den
Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, sich nach Abschluss der Angebotsprüfung einen Nachweis
der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorlegen zu lassen, welcher zum Zeitpunkt der
Einreichung nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum sein darf. Die Bescheinigung kann
als Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf den Bescheinigungen vermerkt ist, dass sie nur
im Original Gültigkeit haben.
Eigenerklärung, dass die Haftungssummen pro Versicherungsjahr zur Verfügung
stehen werden bzw. bei Bedarf die Deckungssummen wiederhergestellt werden. (mit
Angebotsabgabe):
Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch das Einreichen der Anlage Formular Eignung
Eigenerklärungen (Anlage D2) zu tätigen.
7.2.2 Eintragung im Gewerbezentralregister
Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Eigenerklärung durch Einreichen der
Anlage Formular Eignung Eigenerklärungen (Anlage D2) tätigen:
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Eigenerklärung des Bieters, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister
gegen ihn vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht. Die
Eigenerklärung ist vom Bieter durch Einreichen des Angebotsformulars (Anlage D1) zu
bestätigen.
Gewerbezentralregisterauszug (nach separater Aufforderung): Die Vergabestelle
behält sich vor, sich nach Abschluss der Angebotsprüfung einen aktuellen amtlichen
Auszug, welcher zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein darf, aus
dem Gewerbezentralregister vorlegen zu lassen. Der Nachweis kann als Kopie
vorgelegt werden. Sofern der Auszug nicht auf Verlangen vorgelegt wird, kann der AG
den geforderten Auszug eigenständig beim Bundesamt für Justiz abfragen.
7.2.3 Tariftreueversprechen nach § 3 des Bundestariftreuegesetzes
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den zur Leistungserbringung eingesetzten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Dauer, in der sie in Ausführung des öffentlichen
Auftrags oder der Konzession tätig sind, mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren,
die die jeweils einschlägige Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes
festsetzt (Tariftreueversprechen).
Die besonderen Vertragsbedingungen aus Anlage C3 Tariftreueversprechen sind einzuhalten.
7.2.4 Unternehmensdarstellung
Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgenden Angaben in Anlage D2 Formular Eignung
Eigenerklärungen, Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und spezifischen Umsätzen machen:
Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den
spezifischen Jahresumsatz Unterhaltsreinigung, jeweils bezogen auf die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre – d.h. 2023, 2024, 2025;
wenn 2025 noch nicht abgeschlossen: 2022, 2023, 2024.
Jahresabschlüsse (nach separater Aufforderung)
Die Vergabestelle behält sich vor, sich nach Abschluss der Angebotsprüfung, die
Jahresabschlüsse bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen und Bilanzen für die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen zu lassen.
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7.2.5 Zahlung der Berufsgenossenschaftsbeiträge
Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Eigenerklärung durch Einreichen der
Anlage Formular Eignung Eigenerklärungen (Anlage D2) tätigen:
Eigenerklärung des Bieters, dass die Beiträge zur Berufsgenossenschaft
ordnungsgemäß entrichtet werden.
Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch Einreichen Anlage Formular Eignung
Eigenerklärungen (Anlage D2) zu tätigen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung (nach separater Aufforderung)
Die Vergabestelle behält sich vor, sich nach Abschluss der Angebotsprüfung eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung, welche zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als
3 Monate sein darf, der Berufsgenossenschaft vorlegen zu lassen. Die Bescheinigung
kann als Kopie vorgelegt werden.
7.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)
Der Bieter hat folgende Erklärung abzugeben, um seine technische und berufliche
Leistungsfähigkeit nachzuweisen:
7.3.1 Angaben zum Unternehmen/Bieterprofil
Die Angaben sind in dem Formular Eignung Eigenerklärungen (Anlage D2) einzutragen und
dem Angebot beizufügen.
Die Angaben zum Unternehmen enthalten im Wesentlichen die folgenden Punkte:
Firmenangaben,
Kontaktdaten.
Darüber hinaus ist im Formular Bieterprofil (Anlage D11) die Ansprechperson für Rückfragen
einzutragen, an die sich die Vergabestelle im Falle von notwendigen Nachforderungen und /
oder Aufklärungen im Sinne des § 56 Abs. 2 S.1 VgV wenden kann.
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7.3.2 Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Mitarbeiterprofilen und Ausbildungshintergrund
Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgenden Angaben und folgende Eigenerklärung
durch Einreichen der Anlage Formular Eignung Eigenerklärungen (Anlage D2) tätigen:
Angaben zum Unternehmen und Aufteilung der derzeit im Unternehmen Beschäftigten nach
Berufsgruppen sowie Eigenerklärung zu Mitarbeiterprofilen und Ausbildungshintergrund.
Folgende Angaben zum Unternehmen sind zu tätigen:
Name des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft
Hauptsitz des Unternehmens
Gründungsjahr
Gesellschafter / ggf. Konzernzugehörigkeit
Standorte, von denen aus der AG betreut werden soll
Angaben zur Aufteilung der derzeit im Unternehmen Beschäftigten nach Berufsgruppen:
Objektleitung
Vorarbeiter
Meister
Reinigungskräfte (SV-pflichtig)
Reinigungskräfte (nicht SV-pflichtig)
Facharbeiter
Auszubildende
Hygienefachkraft
Helfer
Desinfektor
Kfm. Mitarbeiter
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Es ist eine Eigenerklärung zu Mitarbeiterprofilen und Ausbildungshintergrund abzugeben
Der Bieter erklärt, dass sein Unternehmen Mitarbeiterprofile und Nachweise zur
Qualifikation der Führungskräfte (Zeugnis/Gesellenbrief etc. und Bestätigung der
Berufserfahrung durch Unternehmensleitung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft)
von der Regionalleitung, Niederlassungsleitung bis zur beabsichtigten Objektleitung
(hier auch Nachweis über die Weiterbildung zum/zur geprüften Objektleiter im
Gebäudereiniger-Handwerk) mit Angaben zur Ausbildung, Erfahrung und
Firmenzugehörigkeit auf gesonderte Anforderung des Auftragsgebers vor
Zuschlagserteilung innerhalb von 6 Kalendertagen vorlegt und einer der
Führungskräfte oberhalb der Objektleitung mindestens eine Ausbildung zum/zur
Gebäudereiniger/-in vorweisen kann.
Der Bieter erklärt, dass die eingesetzte Objektleitung über das in der Anlage
Leistungsbeschreibung (Anlage B1 Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung, Ziffer
2.4.1) beschriebene Anforderungsprofil verfügt.
Die Angaben zum Unternehmen und Aufteilung der derzeit im Unternehmen Beschäftigten
nach Berufsgruppen sowie Eigenerklärung zu Mitarbeiterprofilen und Ausbildungshintergrund
sind vom Bieter durch das Einreichen der Anlage Formular Eignung Eigenerklärungen (Anlage
D2) zu tätigen.
7.3.3 Eigenerklärung zu Referenzen
Mindestvoraussetzungen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens zwei
Eigenerklärungen über Referenzen des Bieters vorzulegen betreffend die Unterhaltsreinigung
von Objekten, welche als Verwaltungsobjekt genutzt werden und je Referenz mindestens eine
Jahresreinigungsfläche von 2,01 Mio. m² umfassen, die jedenfalls einmal vor dem Datum der
EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein müssen. Die Referenzprojekte dürfen
zwingend auch nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung
abgerechnet worden sein.
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Eine Referenz ist vergleichbar, wenn alle untenstehenden Kriterien erfüllt sind:
- Es werden Leistungen der Unterhaltsreinigung in Objekten wie Verwaltungsobjekten
erbracht.
-
Die Jahresreinigungsfläche je genannter Referenz beträgt > 2,01 Mio. m²
-
Die Leistungen wurden mindestens ein Mal vor dem Datum der EU-weiten
Bekanntmachung abgerechnet.
- Die Leistungen dürfen nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der EU-weiten
Bekanntmachung abgerechnet worden sein.
Die Vorlage für die Referenzen findet sich in Anlage Formular Eignung Eigenerklärungen
(Anlage D2).
Bitte beachten Sie, dass sich die Vergabestelle vorbehält, vereinzelt Stichproben zu den ein-
gereichten Referenzen vorzunehmen. Wir bitten daher darum, den Referenzgeber zu
informieren, dass er als Referenzgeber genannt wird.
Die Eigenerklärungen der Referenzen müssen die folgenden Punkte enthalten:
Name des Unternehmens
Anschrift und Sitz des Unternehmens
Ansprechpartner
Telefon-Nr.
Kurzbeschreibung des Auftrages mit Art und Umfang der Leistung
Gebäudenutzungsart
Auftragssumme jährlich
Jahresreinigungsfläche in m²
Zeitraum der Zusammenarbeit
Datum der erstmaligen Leistungserbringung
Datum der Abrechnung
Sofern der Bieter die geforderte Eignung nicht nachweisen kann, berechtigt dies die
Vergabestelle zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren.
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7.3.4 Selbstreinigung
Falls Erklärungen, nicht wie gefordert abgegeben werden können, ist dies dazulegen.
Des Weiteren sind die Gründe anzugeben und gegebenenfalls darzulegen, warum eine
Eignung aus Sicht des Bieters dennoch zu bejahen sei.
Die Erklärung zur Selbstreinigung ist vom Bieter falls erforderlich durch das Einreichen der
Anlage Formular Eignung Eigenerklärungen (Anlage D2) zu tätigen.
7.3.5 Nachweis von Zertifizierungen
Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgenden Angaben und folgende Eigenerklärung
durch Einreichen der Anlage Formular Eignung Eigenerklärungen (Anlage D2) tätigen:
Eigenerklärungen (mit Angebotsabgabe) o Nachweis Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig o Nachweis Umweltmanagement DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig
Zertifikat(e) (nach gesonderter Aufforderung)
Der Bieter hat auf Verlangen des Auftraggebers einen Nachweis über die vorgenannten
Zertifizierungen vorzulegen. Das Zertifikat darf nicht älter als 6 Monate sein.
8 Prüfung und Wertung der Angebote
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgen in folgender Reihenfolge:
-
Formale Vollständigkeit und Richtigkeit
-
Bewertung der Wirtschaftlichkeit; Wertung der Angebote anhand der
genannten Zuschlagskriterien
-
Eignungsprüfung
-
Angemessenheit und Auskömmlichkeit der Preise
Die Angebote werden zunächst auf formale Vollständigkeit und auf Übereinstimmung mit
den Vorgaben der Vergabeunterlagen überprüft. Unvollständige oder nicht zweifelsfreie
Angaben können zur Nichtberücksichtigung oder zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV).
Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb der in der
Aufforderung genannten Frist vom Bieter vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Aufforderung (über die e-Vergabe-Plattform (e-Vergabe) des Bundes)
durch die Vergabestelle und endet mit Ablauf des letzten Tages der gesetzten Frist. Für die
Einhaltung der Frist ist der Eingang der nachgeforderten Unterlagen bei der Vergabestelle
(über die e-Vergabe-Plattform (e-Vergabe) des Bundes) maßgeblich. Für die fristgerechte
Einreichung ist der Bieter verantwortlich. Verstöße gegen diese Vorgabe, insbesondere
eine Einreichung der nachgeforderten Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Frist, führen
zum Ausschluss des Angebotes.
Die Vergabestelle prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gemäß § 60 VgV und verlangt
vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur
Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Die Vergabestelle kann auf eine gesonderte Prüfung
bei fehlender Erfolgsaussicht des Angebotes verzichten. Ein Anspruch auf
Angebotsaufklärung besteht nicht. Bei Aufklärungsbedarf fordert die Vergabestelle den
Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist auf, die Auskömmlichkeit des Angebotes
eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder
nicht fristgerecht ausräumt, darf oder ggf. muss sein Angebot abgelehnt werden.
Alle Angebote, die in die vierte Wertungsstufe gelangen, werden auf Grundlage der in der
Ziffer 10 beschriebenen Zuschlagskriterien gewertet.
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9 Kalkulationshinweise
9.1 Grundlagen
9.1.1 Vergabeunterlagen
Bei der Angebotserstellung sind sämtliche Vergabeunterlagen, insbesondere die Angaben und
Informationen aus den Leistungsbeschreibungen, den Leistungsverzeichnissen und den
Preisblättern, zu berücksichtigen.
9.1.2 Lohntarifvertrag
Bei der Kalkulation des Angebotes sind die Stundenlöhne gemäß des Lohntarifvertrages im
Gebäudereiniger-Handwerk der entsprechend den Tätigkeiten zu zahlenden Lohngruppen zu
berücksichtigen, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Leistungserbringung Anwendung finden.
Seit dem 01.01.2026 beträgt der Tariflohn zum Beispiel 15,00 Euro für die Lohngruppe 1. Sieht
der Lohntarifvertrag, der sieben Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gilt, weitere
Änderungen vor, die vor Ablauf der Mindestlaufzeit dieses Reinigungsvertrages in Kraft treten,
sind diese Änderungen bei der Kalkulation des Angebotspreises nicht einzubeziehen.
9.1.3 Berücksichtigung von Lohnnebenkosten
Für die Kalkulation sind die Lohnnebenkosten, die in den Vorlagen zur Aufschlüsselung der
Stundenverrechnungssatzkalkulationen angegeben sind, zu berücksichtigen. Sofern sich die
Lohnnebenkosten zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns ändern, werden diese bei
Vertragsabschluss angepasst.
9.1.4 Besondere Prüfung der kalkulierten Stundenverrechnungssätze
Die Vergabestelle prüft die Auskömmlichkeit der Angebote s.o. gemäß § 60 VgV und verlangt
vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur
Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Eine besondere Preisprüfung nimmt die Vergabestelle
zudem vor, wenn der Stundenverrechnungssatz (SVS) niedriger als die Summe aus dem –
den Angebotspreisen nach den Vorgaben in dieser Vergabe zugrunde zu legenden – Tariflohn
und einem 70-prozentigen Aufschlag ist. Die Vergabestelle kann auf eine gesonderte Prüfung
bei fehlender Erfolgsaussicht des Angebotes verzichten. Vom Bieter ist die Anlage Vorlage
Kalkulation SVS Unterhaltsreinigung (Anlage D4) auszufüllen, die für eine erste Prüfung
herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Vergabestelle den Bieter unter
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Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit
des Angebotes eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit
nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
9.1.5 Prüfung der Leistungswerte
Die Vergabestelle behält sich im Einzelfall vor, die kalkulierten Leistungswerte auf ihre
Realisierbarkeit detailliert aufzuklären und gegebenenfalls eine Leistungsvorführung unter
praxisnahen Bedingungen durchzuführen. Auf Grund des Einzelangebotes wird eine
realistische Testumgebung für den Bieter konzipiert. Dazu ist mit 3 Stunden pro Termin zu
rechnen. Bei der Leistungsvorführung ist die Ergebniserreichung, die laut den Beschreibungen
des Leistungsverzeichnisses vorgesehen ist, nachzuweisen, so dass die Machbarkeit
entsprechend der angebotenen Leistungswerte nachgewiesen wird. Sollten die angebotenen
Leistungswerte nicht plausibel dargelegt werden können beziehungsweise in der
Leistungsvorführung die Ergebniserreichung unter Berücksichtigung der angebotenen
Leistungswerte nicht nachgewiesen werden können, erfolgt der Ausschluss des Angebotes
von der Wertung.
9.1.6 Beachtung der Reinigungszeit
Die Reinigung ist grundsätzlich tagsüber bzw. außerhalb zuschlagsberechtigter Arbeitszeiten
(z. B. Nachtarbeit von 22:00 bis 5:00 Uhr etc.) auszuführen.
9.1.7 Bearbeitung der Vergabeunterlagen
Das mit den Vergabeunterlagen angefragte Angebot ist eindeutig und korrekt anzubieten. Zur
Vereinfachung der Kalkulation sind entsprechende Kalkulationsdatei(-en) den
Vergabeunterlagen beigefügt. Die Zahlen sind ausschließlich in die dafür vorgesehenen
Übersichten und Tabellen einzutragen. Die ausgefüllten Preisblätter und die
Stundenverrechnungssatzaufschlüsselungen sind dem Angebot vollständig beizufügen.
Alle Preise verstehen sich frei Verwendungsstelle und schließen alle Nebenkosten ein.
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9.1.8 Währung und Nachkommastelle
Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit
ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben mehr als 2 Nachkommastellen
angegeben hat, insbesondere wenn in den elektronischen Dateien (Excel-Tabellen) im
Hintergrund mit mehr als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde, werden die Preisangaben im
Rahmen der Angebotsprüfung auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, und dieser
gerundete Wert gilt als angeboten.
9.2 Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung
9.2.1 Jahrespreis Unterhaltsreinigung
Das Angebot ist mit Hilfe des beiliegenden Preisblattes (D3 Preisblatt Unterhaltsreinigung) zu
kalkulieren. Es ist ein Jahrespreis für die verschiedenen Reinigungsarten zu kalkulieren und
anzubieten. Die Gesamtsumme aller Reinigungsarten wird bei der Angebotswertung
berücksichtigt.
Folgende Leistungen und Bedingungen sind neben der Leistungserbringung an sich in den
Jahrespreis insbesondere einzukalkulieren:
Alle für die Reinigung notwendigen Lohn- und Lohnnebenkosten, Reinigungs-,
Desinfektions- und Pflegemittel, Reinigungsmaterialien, -geräte und -maschinen sowie
erforderliche Logistik, Hilfsmittel und Schulungen.
Die Kosten für das EDV-gestützte Qualitätsmesssystem, die Ersteinpflege und
Unterhaltung aller benötigten Daten. Nutzer-, reinigungsintervall-, jahreszeit- und
objektbedingte Einflüsse (z. B. Aufwand für nicht tägliche Reinigung, erhöhten Aufwand
bei schlechter Witterung, insbesondere in den Wintermonaten z. B. aufgrund von
Schmutz- und Salzeintrag in das Gebäude) auf den Reinigungsaufwand.
Die in den Preisblättern unter Bemerkungen ggf. aufgeführte zusätzliche Leistungen
sowie der ggf. erhöhte Reinigungsaufwand.
Einsatz Waschmaschinen: der Einsatz einer Waschmaschine im Objekt ist gestattet.
Die Logistik für die Versorgung der Objekte mit frischen Reinigungsmaterialien, falls vor
Ort keine Waschmaschine aufgestellt werden darf.
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9.2.2 Kalkulation Leistungswerte
Die kalkulierten Leistungswerte sind in der Hilfstabelle des Preisblattes einzutragen. In der
Spalte „maximale Leistungswerte“ sind die Leistungen pro Stunde je Raumgruppe angegeben,
die in keinem Objekt überschritten werden dürfen. Für das Angebot ist eine Unterschreitung
(niedrigere Leistung pro Stunde) erlaubt. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die
internen Sicherheitsanforderungen des AG den Einsatz von Robotik nicht zulassen.
Bei Überschreitung der maximalen Leistungswerte pro Stunde erfolgt der
Angebotsausschluss von der Wertung.
9.2.3 Kalkulation Stundenverrechnungssätze
Die in den Preisblättern eingesetzten SVS sind mit Hilfe der Anlage D4 Vorlage Kalkulation
SVS Unterhaltsreinigung aufzuschlüsseln. Wenn mehrere
Stundenverrechnungssatzkalkulationen aufzuschlüsseln sind, ist der entsprechende Reiter
der Exceltabelle zu kopieren.
9.2.4 Kalkulation freigestellte Einsatzzeit Objektleitung und verantwortliche Person/en
Die kalkulierten Einsatzzeiten der Objektleitung und der Vorarbeiter für Aufsicht und Kontrolle
des Reinigungspersonals vor Ort im vertragsgegenständlichen Objekt sind im Preisblatt
anzugeben und in den SVS für die Reinigungskraft mit einzupreisen. Diese Zeiten werden
nicht separat vergütet.
9.2.5 Kalkulation und Abrechnung Sonderreinigung auf Abruf
Für die Sonderreinigung auf Abruf ist ein SVS für eine Reinigungskraft zu kalkulieren. Der SVS
ist mit Hilfe der Anlage Vorlage Kalkulation SVS Unterhaltsreinigung (Anlage D4) zu
kalkulieren. Alle hierfür notwendigen Reinigungsmittel, -materialien und Geräte sowie
erforderlichen Hilfsmittel sind in die SVS mit einzukalkulieren.
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Die Abrechnung der Sonderreinigung auf Abruf erfolgt nach erbrachter Leistung. Die in den
Preisblättern angegeben Massen (Aufwandsstunden) wurden geschätzt. Die Vergütung
Sonderreinigung auf Abruf erfolgt auf Grundlage der tatsächlich geleisteten Stunden zu den
Konditionen des Angebotes. Der AN hat den voraussichtlichen Stundenumfang für die
Sonderreinigung vor der Ausführung zu schätzen und dem AG mitzuteilen. Der AN hat keinen
Anspruch auf Vergütung der im Preisblatt angegebenen Massen. Es ist damit zu rechnen,
dass auch nur Kleinstflächen von ca. 50 m² im Jahr sonderzureinigen sind.
9.2.6 Kalkulation und Abrechnung Grundreinigung auf Abruf
Für die Grundreinigung auf Abruf sind SVS für eine Reinigungskraft zu kalkulieren. Die SVS
sind mit Hilfe der Anlage D 4 Vorlage Kalkulation SVS Unterhaltsreinigung (Anlage D4) zu
kalkulieren. Darüber hinaus sind auch Leistungswerte pro Stunde (m²/h) je Bodenbelag zu
kalkulieren (siehe Preisblatt Anlage D3). Alle hierfür notwendigen Reinigungsmittel, -
materialien und Geräte sowie erforderlichen Hilfsmittel sind in die SVS bzw. in die
Leistungswerte mit einzukalkulieren.
Die Vergütung der Leistungen aus Ziffer 2.3.2.1 und 2.3.2.2 der Anlage
Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung (Anlage B1) erfolgt pauschal zum Einheitspreis
(€/m² Bodenfläche). Nach Wahl des AG können diese Leistungen jedoch auch im Nachweis
nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden. Die Vergütung der Leistungen aus Ziffer
2.4.2.3 der Anlage Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung (Anlage B1) erfolgt im
Nachweis nach tatsächlichem Aufwand.
Die Abrechnung der Grundeinigungen auf Abruf erfolgt nach erbrachter Leistung. Die in den
Preisblättern angegeben Massen (Flächen und Aufwandsstunden) wurden geschätzt. Die
Vergütung der Grundeinigungen auf Abruf erfolgt auf Grundlage der tatsächlich gereinigten
Fläche oder Stunden zu den Konditionen des Angebotes. Der AN hat keinen Anspruch auf
Vergütung der im jeweiligen Preisblatt angegebenen Massen. Es ist damit zu rechnen, dass
auch nur Kleinstflächen von ca. 50 m² im Jahr sondergrundzureinigen sind.
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9.2.7 Kalkulation und Abrechnung Bauzwischen- oder Bauendreinigung auf Abruf
Für die Bauzwischen- oder Bauendreinigung auf Abruf ist ein SVS für eine Reinigungskraft zu
kalkulieren. Der SVS ist mit Hilfe der Anlage Vorlage Kalkulation SVS Unterhaltsreinigung
(Anlage D4) zu kalkulieren. Alle hierfür notwendigen Reinigungsmittel, - materialien und
Geräte sowie erforderlichen Hilfsmittel sind in die SVS mit einzukalkulieren.
Die Abrechnung der Bauzwischen- oder Bauendreinigung auf Abruf erfolgt nach erbrachter
Leistung. Die in den Preisblättern angegeben Massen (Aufwandsstunden) wurden geschätzt.
Die Vergütung der Bauzwischen- oder Bauendreinigung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich
geleisteten Stunden zu den Konditionen des Angebotes. Der Auftragnehmer hat keinen
Anspruch auf Vergütung der im jeweiligen Preisblatt angegebenen Massen.
10 Wirtschaftliche Bewertung der Angebote (Zuschlagskriterien) Unterhaltsreinigung
Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot,
wobei nur Angebote berücksichtigt werden, die in die vierte Wertungsstufe gelangen. Zur
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird eine Beurteilungsmatrix eingesetzt. Grundlage
dieser Matrix bilden nachfolgende Zuschlagskriterien:
Angebotspreis (netto) 60 % (max. 60 Punkte)
Reinigungszeit pro Jahr 35 % (max. 35 Punkte)
Einsatzzeiten Objektleitung vor Ort 3 % (max. 3 Punkte)
Einsatzzeiten Vorarbeiter vor Ort 2 % (max. 2 Punkte)
Insgesamt können maximal 100 Punkte erzielt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten
Angebotes ergibt sich aus der Addition der Punkte für die einzelnen Zuschlagskriterien. Die
Punktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen genau vergeben, wobei nach der
sogenannten kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird, d.h. ist die Ziffer an der
ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet, ist die Ziffer
an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird auf die nächste Zahl
aufgerundet.
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10.1 Zuschlagskriterium Angebotspreis (netto)
Die maximal zu erreichende Punktzahl ist 60 Punkte. Die Punktverteilung je Angebot wird wie
folgt ermittelt:
Das Angebot mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme (netto) erhält die maximale
Punktzahl von 60 Punkten. Alle höheren, geprüften Angebotssummen (netto) werden mit der
niedrigsten, geprüften Angebotssumme (netto) ins Verhältnis gesetzt, in dem der niedrigste,
geprüfte Gesamtangebotspreis durch den geprüften Gesamtangebotspreis des jeweiligen
Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 60 Punkten multipliziert wird.
Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel:
Punktzahl Angebot = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 60
Angebotspreis des zu wertenden Angebotes
Angebotene Skonti werden bei der Auswertung im Rahmen der Preisangabe nicht
berücksichtigt.
10.2 Zuschlagskriterium Reinigungszeit pro Jahr
Die maximal zu erreichende Punktzahl ist 35 Punkte. Die Punktverteilung je Angebot wird wie
folgt ermittelt:
Das Angebot mit der höchsten, geprüften Reinigungszeit pro Jahr erhält die maximale
Punktzahl von 35 Punkten. Jede niedrigere, geprüfte Reinigungszeit pro Jahr wird mit der
höchsten, geprüften Reinigungszeit pro Jahr ins Verhältnis gesetzt.
Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel:
Punktzahl Angebot = Jahresreinigungsstunden des zu wertenden Angebotes x 35
Höchste Anzahl Jahresreinigungsstunden
An dieser Stelle wird noch einmal auf die Maßgaben zur Einhaltung der maximalen
Leistungswerte je Raumgruppe hingewiesen.
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Bei Überschreitung des vorgegebenen Leistungsoberwertes einer Raumgruppe erfolgt
der Ausschluss des Angebotes von der Wertung wegen Änderung an den
Vergabeunterlagen.
10.3 Zuschlagskriterium Einsatzzeit Objektleitung vor Ort
Die maximal zu erreichende Punktzahl ist 3 Punkte. Die Punktverteilung je Angebot wird wie
folgt ermittelt:
Die Einsatzzeiten vor Ort im Objekt (freigestellte Zeit für Koordination, Steuerung und
Kontrolle) der Objektleitung werden jeweils mit maximal 3 Punkten bewertet.
Das Angebot mit der höchsten, geprüften Einsatzzeit pro Jahr erhält die maximale Punktzahl
von 3 Punkten. Jede niedrigere, geprüfte Einsatzzeit pro Jahr wird mit der höchsten, geprüften
Einsatzzeit pro Jahr ins Verhältnis gesetzt.
Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel:
Punktzahl Angebot = Einsatzzeit des zu wertenden Angebotes x 3
Höchste Einsatzzeit
10.4 Zuschlagskriterium Einsatzzeit Vorarbeiter vor Ort
Die maximal zu erreichende Punktzahl ist 2 Punkte. Die Punktverteilung je Angebot wird wie
folgt ermittelt:
Die Einsatzzeiten (freigestellte Zeit für Koordination, Steuerung und Kontrolle) der Vorarbeiter
vor Ort werden jeweils mit maximal 2 Punkten bewertet.
Das Angebot mit der höchsten, geprüften Einsatzzeit pro Jahr erhält die maximale Punktzahl
von 2 Punkten. Jede niedrigere, geprüfte Einsatzzeit pro Jahr wird mit der höchsten, geprüften
Einsatzzeit pro Jahr ins Verhältnis gesetzt.
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Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel:
Punktzahl Angebot = Einsatzzeit des zu wertenden Angebotes x 2
Höchste Einsatzzeit
10.5 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die zuvor in den Ziffern 10.1 bis
10.4 beschriebenen Zuschlagskriterien angewendet.
Auf Grundlage der Bewertungen kann das Ergebnis für jedes Zuschlagskriterium ermittelt
werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ergibt sich aus der Addition der
Punkte für die einzelnen Zuschlagskriterien.
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Im Falle einer
identischen Gesamtpunktzahl von einem oder mehreren Bietern entscheidet das
Losverfahren.
11 Zuschlagserteilung/Vertragsschluss
Die Zuschlagserteilung erfolgt elektronisch über die e-Vergabe-Plattform (e-Vergabe) des
Bundes. Mit Zuschlagserteilung - innerhalb der Bindefrist - ist der Vertrag geschlossen. Dies
gilt unbeschadet einer möglichen späteren schriftlichen Festlegung in Form einer
Vertragsurkunde.
Alle Vertragsbestandteile (zu diesen gehören auch die Allgemeinen Vertragsbedingungen für
die Ausführung von Leistungen - VOL/B) und deren Rangfolge ergeben sich aus dem
beigefügten Vertragsentwurf. Die erforderliche Konkretisierung mit den Inhalten des
Angebotes erfolgt nach Zuschlagserteilung.
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12 Fristen und Termine
| Gegenstand der Frist | Frist |
|---|---|
| Anmeldung zur Objektbesichtigung bitte möglichst bis zum | 21. September 2026 |
| freiwillige Objektbesichtigung | in KW 39 – 2026 (21. bis 25. September 2026) |
| Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens in Textform einzureichen bis | 16. Oktober 2026 |
| Angebotsfrist | 26. Oktober 2026; 12:00 Uhr |
| Bindefrist | 28. Februar 2027 |
| Objektübergabe | 01. März 2027 |
Hinweis: Die Vergabestelle informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden
sollen, gem. § 134 Abs. 1 GWB 10 Kalendertage vor dem beabsichtigten Zuschlag über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses.
Die Vergabestelle behält sich eine Anpassung der vorgenannten Termine und Fristen vor. Im
Falle der Anpassung werden die Bieter am Verfahren über die eingesetzte elektronische
Vergabeplattform informiert. Ziel der Vergabestelle ist es, den Zuschlag schnellstmöglich zu
erteilen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter mit der Abgabe seines Angebots auch den
Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 62 VgV) unterliegt.
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13 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass wettbewerbsbeschränkende Absprachen
unzulässig sind. Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen und Verhandlungen über:
Abgabe und Nichtabgabe von Angeboten,
die zu fordernde Vergütung und die Vergütungsbestandteile,
Gewinnaufschläge,
Zahlungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar und mittelbar die
Vergütung beeinflussen,
Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
Gewinnbeteiligungen oder andere Abgaben sowie
Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach Maßgabe des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zulässig sind.
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer
unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen und/oder beteiligt haben, werden
ausgeschlossen. Es wird auf § 298 StGB hingewiesen.
14 Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Nach dem GWB in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 – BGBI. I S. 1750, ber.
S. 3245, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2024 (BGBl. I S. 236) m.W.v. 19.07.2024,
haben die Verfahrensbeteiligten u. U. Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf.
Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen (§ 165 Abs. 1 GWB). Die
Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen
Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs-
oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB).
Nach § 165 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder
Stellungnahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse
hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend deutlich kenntlich zu machen. Fehlt
eine deutliche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung des Bewerbers zur Einsichtnahme
im Sinne des § 165 Abs. 3 GWB auszugehen.
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15 Rechtsbehelfsbelehrung
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden
Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber der ausschreibenden Stelle.
Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet
sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff GWB.
Hat ein interessiertes Unternehmen einen geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt, so ist der Verstoß
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der ausschreibenden Stelle zu rügen (§ 160
Abs. 3, S. 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber der ausschreibenden Stelle
geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3, S. 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die ausschreibende Stelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen,
so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen
Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
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16 Antrag auf Nachprüfung
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich zu richten an:
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Deutschland (DE)
Tel. +49 228/9499-0
Telefax +49 228/9499-400
Hinweis zum Nachprüfungsverfahren:
Die ausschreibende Stelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die
Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer
weiterzuleiten.
Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
zu wahren, machen Sie diese bitte entsprechend deutlich.
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