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Laufende Unterhaltsreinigung von Büro-, Sanitär- und sonstigen Flächen in Bonn

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Anl. A1 Bewerbungsbedingungen

ZVS-215/2026

Vergabeverfahren

Unterhaltsreinigung für die Liegenschaft Bonn

Auftraggeber: Bundesamt für Soziale Sicherung Bonn

Ausführungsort: Bundesamt für Soziale Sicherung

Friedrich-Ebert-Allee 38

53113 Bonn

Angebotsfrist: 26. Oktober 2026; 12:00 Uhr

Vergabestelle: Bundesamt für Soziale Sicherung

Zentrale Vergabestelle

Referat 813

Friedrich-Ebert-Allee 38

53113 Bonn

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ZVS-215/2026

Beigefügte Vergabeunterlagen / Aufbau der Vergabeunterlagen:

A) Bedingungen zur Angebotserstellung

A0 Aufforderungsschreiben

A1 Bewerbungsbedingungen

A2 Datenschutzhinweise

B) Leistungsbeschreibung

B1 Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung

B2 Leistungsverzeichnis Unterhaltsreinigung

B3 Objektspezifische Anmerkungen Unterhaltsreinigung

B4 Definitionen Reinigungsleistungen Unterhaltsreinigung

B5 Reinigungs-, Pflegevorgaben Unterhaltsreinigung

C) Vertragsbedingungen

C1 Vertrag Unterhaltsreinigung

C2 Fremdfirmen Richtlinie

C3 Tariftreueversprechen

D) Formulare zur Angebotserstellung

D1 Angebotsformular

D2 Formular Eignung Eigenerklärungen

D3 Preisblatt Unterhaltsreinigung

D4 Vorlage Kalkulation SVS Unterhaltsreinigung

D5 Bietergemeinschaft (falls erforderlich)

D6 Nachunternehmerleistungen (falls erforderlich)

D7 Eignungsleihe (falls erforderlich)

D8 Eigenerklärung zu Ausschlussgründen

D9 Eigenerklärung Bezug zur Russischen Föderation

D10 Antikorruptionserklärung

D11 Bieterprofil

Wird im nachfolgenden Text ein an eine Person adressierender Begriff in grammatikalisch

männlicher Form verwendet (z.B. Prüfer, Mitarbeiter, Projektleiter), stellt dies keine

Einschränkung auf das männliche Geschlecht dar.

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Inhaltsverzeichnis dieser Bewerbungsbedingungen

1 Vergabestelle / Auftraggeber ................................................................................................................ 5

2 Kurzbeschreibung der zu vergebenen Leistungen, Losaufteilung, Vertragsbeginn und

Laufzeit ................................................................................................................................................................. 5

3 Verfahren / Vorgehensweise ................................................................................................................. 6

4 Hinweise zu den Vergabeunterlagen ................................................................................................. 7

4.1 Allgemeine Hinweise ........................................................................................................... 7

Kommunikation ........................................................................................................................................ 7

Unklarheiten, Änderungen der Vergabeunterlagen - Bieterfragen .......................................................... 7

4.2 Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) .................................................. 9

Nachunternehmer und Eignungsleihe ................................................................................................... 10 5 Objektbesichtigung................................................................................................................................. 11

6 Angebotserstellung ................................................................................................................................ 12

6.1 Form des Angebots ........................................................................................................... 13

6.2 Änderungen, Berichtigungen, Ergänzungen und Rücknahme der Angebote ................... 13

6.3 Nebenangebote, Änderungsvorschläge, Varianten........................................................... 14

6.4 Angebotsformular .............................................................................................................. 14

6.5 Angebotsabgabe ............................................................................................................... 14 7 Eignungskriterien .................................................................................................................................... 16

7.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) .............................................. 17 7.1.1 Eigenerklärung zu Ausschlussgründen ............................................................................. 18

7.1.2 Eigenerklärung Unternehmen mit Bezug zur russischen Föderation ....................... 18

7.1.3 Antikorruptionserklärung ......................................................................................................... 18

7.1.4 Eintrag im Berufs-, Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister sowie im

Wettbewerbsregister (sofern erforderlich) ....................................................................................... 19

7.1.5 Erklärungen zur persönlichen Lage und Gesetzestreue/Sonstige

Eigenerklärungen .................................................................................................................................... 19

7.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) ........................................... 22 7.2.1 Betriebshaftpflichtversicherung ............................................................................................ 22

7.2.2 Eintragung im Gewerbezentralregister .............................................................................. 23

7.2.3 Tariftreueversprechen nach § 3 des Bundestariftreuegesetzes ................................ 24

7.2.4 Unternehmensdarstellung ...................................................................................................... 24

7.2.5 Zahlung der Berufsgenossenschaftsbeiträge .................................................................. 25

7.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) ................................................ 25 7.3.1 Angaben zum Unternehmen/Bieterprofil ........................................................................... 25

7.3.2 Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Mitarbeiterprofilen und

Ausbildungshintergrund ........................................................................................................................ 26

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7.3.3 Eigenerklärung zu Referenzen ............................................................................................. 27

7.3.4 Selbstreinigung .......................................................................................................................... 29

7.3.5 Nachweis von Zertifizierungen ............................................................................................. 29

8 Prüfung und Wertung der Angebote ................................................................................................. 29

9 Kalkulationshinweise ............................................................................................................................. 31

9.1 Grundlagen ........................................................................................................................ 31 9.1.1 Vergabeunterlagen ................................................................................................................... 31

9.1.2 Lohntarifvertrag ......................................................................................................................... 31

9.1.3 Berücksichtigung von Lohnnebenkosten .......................................................................... 31

9.1.4 Besondere Prüfung der kalkulierten Stundenverrechnungssätze ............................. 31

9.1.5 Prüfung der Leistungswerte .................................................................................................. 32

9.1.6 Beachtung der Reinigungszeit .............................................................................................. 32

9.1.7 Bearbeitung der Vergabeunterlagen .................................................................................. 32

9.1.8 Währung und Nachkommastelle .......................................................................................... 33

9.2 Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung ......................................................................... 33 9.2.1 Jahrespreis Unterhaltsreinigung .......................................................................................... 33

9.2.2 Kalkulation Leistungswerte .................................................................................................... 34

9.2.3 Kalkulation Stundenverrechnungssätze ............................................................................ 34

9.2.4 Kalkulation freigestellte Einsatzzeit Objektleitung und verantwortliche Person/en

34

9.2.5 Kalkulation und Abrechnung Sonderreinigung auf Abruf ............................................. 34

9.2.6 Kalkulation und Abrechnung Grundreinigung auf Abruf ............................................... 35

9.2.7 Kalkulation und Abrechnung Bauzwischen- oder Bauendreinigung auf Abruf ...... 36

10 Wirtschaftliche Bewertung der Angebote (Zuschlagskriterien) Unterhaltsreinigung ......... 36

10.1 Zuschlagskriterium Angebotspreis (netto) ......................................................................... 37

10.2 Zuschlagskriterium Reinigungszeit pro Jahr ..................................................................... 37

10.3 Zuschlagskriterium Einsatzzeit Objektleitung vor Ort ........................................................ 38

10.4 Zuschlagskriterium Einsatzzeit Vorarbeiter vor Ort ........................................................... 38

10.5 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ..................................................................... 39 11 Zuschlagserteilung/Vertragsschluss ................................................................................................. 39

12 Fristen und Termine ............................................................................................................................... 40

13 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung ........................................................................................ 41

14 Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ................................................................... 41

15 Rechtsbehelfsbelehrung ....................................................................................................................... 42

16 Antrag auf Nachprüfung ....................................................................................................................... 43

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1 Vergabestelle / Auftraggeber

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ist eine selbständige Bundesoberbehörde im

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. So hat das BAS die

Aufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und

Unfallversicherung sowie der Sozialen Pflegeversicherung. Darüber hinaus verwaltet das BAS

den Gesundheitsfonds und führt den Risikostrukturausgleich sowie den Finanzausgleich in der

sozialen Pflegeversicherung durch. Die Mutterschaftsgeldstelle im BAS bearbeitet Anträge auf

Mutterschaftsgeld von Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, aber nicht selbst

Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.

Weitere Informationen sind der Behördenpräsentation des BAS im Internet unter

www.bundesamtsozialesicherung.de zu entnehmen.

2 Kurzbeschreibung der zu vergebenen Leistungen, Losaufteilung, Vertragsbeginn

und Laufzeit

Das BAS beabsichtigt die laufende Unterhaltsreinigung in der Liegenschaft Bonn (Friedrich-

Ebert-Allee 38, 53113 Bonn), zu vergeben.

Die folgenden Leistungen werden in einem Los ausgeschrieben.

Unterhaltsreinigung: laufende Unterhaltsreinigung von Büros, Fluren, Besprechungs-

und Aufenthaltsräumen, Sanitäranlagen sowie sonstiger Flächen (täglicher Bedarf)

Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in den beigefügten

Unterlagen umfassend beschrieben.

Der Leistungsgegenstand und Vertragsbeginn sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:

BezeichnungUnterhaltsreinigung
Leistungenlaufende Unterhaltsreinigung
SonderleistungenSonderreinigung auf Abruf Grundreinigung auf Abruf
Grundfläche in m²ca. 23.540
Jahresreinigungsfläche in m²ca. 3,43 Mio.
Anlage PreisblattD3 Preisblatt Unterhaltsreinigung
Vertragsbeginn01.03.2027

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Das Vertragsverhältnis endet einheitlich am 28.02.2029. Wird der Vertrag nicht bis zwölf

Monate vor Vertragsbeendigung von einer der Parteien, in Textform gekündigt, so verlängert

er sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, ohne dass es diesbezüglich einer

gesonderten Erklärung der Parteien bedarf. Das Vertragsverhältnis kann maximal um

insgesamt 3 Jahre stillschweigend verlängert werden, so dass es spätestens am 29.02.2032

endet. Es soll somit für maximal rund 5 Jahre ein Vertrag geschlossen werden. Einer

gesonderten schriftlichen Kündigung zum 29.02.2032 bedarf es nicht.

Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in den Anlagen unter

Punkt B Leistungsbeschreibung und C Vertragsbedingungen umfassend beschrieben.

Die vertraglichen Regelungen sind ersichtlich aus den Anlagen unter Punkt C

Vertragsbedingungen.

3 Verfahren / Vorgehensweise

Für das Vergabeverfahren gelten die Regelungen des Gesetzes gegen

Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

(Vergabeverordnung – VgV), sowie ergänzend die Regelungen dieser Vergabeunterlagen.

Die Vergabe erfolgt im Offenen Verfahren gemäß §§ 14 Abs. 2 S. 1, 15 VgV.

Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl im gesamten Vergabeverfahren als auch während

der gesamten Vertragsabwicklung ausschließlich die Sprache Deutsch als Vertragssprache

verwendet wird.

Der Vertrag kommt nach Maßgabe des § 58 Abs. 1 VgV durch Erteilung des Zuschlages

zustande. Die Bieter werden durch eine Vorabinformation nach § 134 GWB über die geplante

Zuschlagserteilung informiert sowie der Zuschlag nach Ablauf der Wartefrist erteilt.

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4 Hinweise zu den Vergabeunterlagen

4.1 Allgemeine Hinweise

Der Bieter nimmt die Vergabeunterlagen samt ihren Anlagen und Anhänge sowie die darin

enthaltenen Informationen und alle vom Auftraggeber (AG) zur Verfügung gestellten weiteren

Informationen zur Kenntnis und legt sie seinem Angebot zugrunde.

Die Vergabeunterlagen samt ihren Anlagen und Anhänge sowie die darin enthaltenen

Informationen und alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen sind

vertraulich. Sie dürfen weder Dritten zugänglich gemacht noch außerhalb dieser

Angebotsabgabe verwendet werden. Dies gilt auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens.

Die Bieter dürfen Veröffentlichungen über eigene Leistungen oder Teile des Vorhabens,

welche ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens bekannt geworden sind, nur mit Zustimmung

des Auftraggebers vornehmen. Hierzu gehört auch die Angabe über Verfahren oder die

Bekanntgabe von Zeichnungen, Plänen etc. Gleiches gilt für Erkenntnisse, die der Bieter im

Rahmen der Auftragsdurchführung erhält. Der Bieter hat die mit der Erstellung des Angebots

befassten eigenen und gegebenenfalls sonstigen Mitarbeiter/-innen hierzu im Voraus

schriftlich zu verpflichten und zu gewährleisten, dass dies - auch von einbezogenen

verbundenen Unternehmen oder Nachunternehmern - verpflichtend eingehalten wird.

Kommunikation

Die Kommunikation mit dem Bieter erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe Plattform des

Bundes (e-Vergabe).

Unklarheiten, Änderungen der Vergabeunterlagen - Bieterfragen

Enthalten die Vergabeunterlagen (Dokumente der Kategorie A, B und C) nach Auffassung des

Bieters Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Formulierungen oder Widersprüche, insbesondere

solche, die im Widerspruch zu vergaberechtlichen Bestimmungen stehen, so hat der Bieter

den AG vor Angebotsabgabe in Textform über die e-Vergabe Plattform des Bundes (e-

Vergabe) unverzüglich darauf hinzuweisen, spätestens jedoch bis zum

  1. Oktober 2026.

Es gilt § 20 Abs. 3 VgV.

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ZVS-215/2026

Die Beantwortung von Bieterfragen erfolgt jeweils gegenüber allen Bietern. Soweit möglich

referenzieren Sie bitte auf

• das Dokument,

• die Seite sowie

• die Überschrift

auf die sich Ihre Frage bezieht.

Fragen und deren Beantwortung werden Bestandteile der Vergabeunterlagen. Sie werden

allen Bietern über e-Vergabe Plattform (e-Vergabe) zur Verfügung gestellt.

Weisen die übersandten Formulare zur Angebotserstellung (Dokumente der Kategorie D

gemäß Seite 2 dieser Bewerbungsbedingungen) Fehler auf, so hat der Bieter ebenso die

Vergabestelle unverzüglich in Textform über die e-Vergabe Plattform (e-Vergabe)

hinzuweisen.

Sofern die Vergabestelle den Anpassungsbedarf an den übersandten Formularen zur

Angebotserstellung bestätigt, nimmt die Vergabestelle eine Korrektur der Dateien vor und

übersendet diese an die Bieter. In dem Fall sind die bis dahin übersandten Formulare als

gegenstandslos anzusehen. Für das Angebot sind ausschließlich die korrigierten

Formulare zu verwenden.

Der Auftraggeber wird im Einzelfall entscheiden, ob er auf der Grundlage von § 56 Abs. 2 VgV

Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht auf

Basis der korrigierten Formulare vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer Nachfrist nachfordert.

Angebote von Bietern, die die korrigierten Formulare für die von der Vergabestelle geforderten

oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise oder sonstige Angaben, auch nach Ablauf

der Nachforderungsfrist, nicht oder nicht vollständig enthalten, werden vom Verfahren

ausgeschlossen.

Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle einer Korrektur des

Preisblattes (D3 Preisblatt Unterhaltsreinigung) die Verwendung des bis dahin

übersandten Preisblattes zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung führt! Eine

Nachforderung des Preisblattes findet nicht statt.

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ZVS-215/2026

Sollte der Bieter schon ein Angebot eingereicht haben, kann er dies zurückziehen und bis zu

dem Ende der Angebotsfrist ein neues Angebot einreichen.

Die Vergabestelle behält sich zudem das Recht vor, die in den Vergabeunterlagen

vorgesehenen Verfahren und Regelungen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen zu ändern

und / oder außer Kraft zu setzen.

Änderungen jeglicher Art an den Vergabeunterlagen werden allen Bietern zeitnah in Textform

über die e-Vergabe Plattform (e-Vergabe) mitgeteilt.

4.2 Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften (ARGEn)

Die Angebotsabgabe ist durch einen Einzelbieter bzw. eine Bietergemeinschaft vorzunehmen.

Sofern es sich bei einem Bieter um einen Konzern oder eine Unternehmensgruppe handelt,

muss deutlich werden, welcher rechtlich selbstständige Unternehmensteil anbietet. Bieten

mehrere selbstständige Unternehmensteile einer Unternehmensgruppe an, müssen sie

entweder gemeinsam als Bietergemeinschaft oder als Generalunternehmer mit

Nachunternehmern anbieten, wobei Mischkonstellationen möglich sind, solange diese

Konstellation deutlich wird und die nachfolgenden Bestimmungen eingehalten werden.

Die Teilnahme am Vergabeverfahren als Bietergemeinschaft oder in anderer

gemeinschaftlicher Form (im Weiteren einheitlich als Bietergemeinschaft bezeichnet) ist

zulässig. Der Koordinierungsaufwand darf allerdings nicht beim Auftraggeber liegen. Die

Mitglieder haften gesamtschuldnerisch. Die Bildung oder Änderung von Bietergemeinschaften

nach Angebotsabgabe ist nicht zulässig.

Ist eine Teilnahme als Bietergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bietergemeinschaft einen

bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der das Angebot unterschreibt und im weiteren

Verfahren Ansprechpartner der Bietergemeinschaft für den Auftraggeber ist.

Die Mitglieder der Bietergemeinschaft füllen das Formular D5 gemeinsam aus, in dem auch

der bevollmächtigte Vertreter benannt wird. Wenn dem Angebotsformular D1 das Formular

D5 nicht beigefügt ist, wird davon ausgegangen, dass keine Bieter- und Arbeitsgemeinschaft

gebildet wird.

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Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen

Leistungsfähigkeit nach Maßgabe in Ziffer 7 der Bewerbungsbedingungen geforderten

Angaben, Erklärungen und Nachweise muss für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft

individuell nachgewiesen werden. Für das Eignungskriterium technische und berufliche

Leistungsfähigkeit kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an.

Die Formblätter „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen“ (Anlage D8), „Eigenerklärung

Bezug zur Russischen Föderation“ (Anlage D9) und „Antikorruptionserklärung“ (Anlage D10)

sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und einzeln unterschrieben mit

dem Angebot vorzulegen. In dem Formblatt „Bieterprofil“ (Anlage D11) sind die Daten des für

die Rechnungsstellung und den Zahlungsempfang festgelegten Unternehmens einzutragen.

Nachunternehmer und Eignungsleihe

Nachgeschaltete Unternehmen (vgl. Unterauftragnehmer, Nachunternehmer,

Subunternehmer) sowie Eignungsleihe sind zulässig.

Werden Nachunternehmer eingesetzt, so ist das Formular D6 Nachunternehmerleistungen

auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eignung

des Unterauftragnehmers, bezogen auf die durch den Unterauftragnehmer zu erbringende

Leistung, nachzuweisen ist.

Wird Eignungsleihe in Anspruch genommen, so ist das Formular D7 Eignungsleihe

auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

Im Falle der Inanspruchnahme zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen

Leistungsfähigkeit haften der Bieter und das in Anspruch genommene Unternehmen

gemeinsam für die Auftragsausführung; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit dem

Formular D7 Eignungsleihe abzugeben.

Im Falle der Inanspruchnahme zum Nachweis der technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit muss das eignungsverschaffende Unternehmen bei der zukünftigen

Auftragsdurchführung die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten / Mittel benötigt

werden. Dies ist mit dem Formular D7 Eignungsleihe zu erklären.

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Sofern der Bieter den Zuschlag erhält, ist dieser verpflichtet, vor einer beabsichtigten

Übertragung von Leistungen an Nach-/Subunternehmer bzw. Inanspruchnahme von

Eignungsleihe, Art und Umfang der Übertragung der Leistungen sowie Name und Anschrift

der vorgesehenen Nach-/Subunternehmer / des vorgesehenen Eignungsgebers der

Vergabestelle/ dem AG unaufgefordert mitzuteilen.

Wenn dem Angebotsformular D1 das Formular D6 bzw. D7 nicht beigefügt ist, wird davon

ausgegangen, dass die Übertragung von Leistungen an Nachunternehmer bzw.

Eignungsleihe nicht vorgesehen ist.

5 Objektbesichtigung

Die Teilnahme an einer Objektbesichtigung ist für die Bieter freiwillig, wird aber dringend

empfohlen, um sämtliche Leistungen auskömmlich kalkulieren zu können und sich keine

Streitpunkte nach Vertragsschluss ergeben. Die Objektbesichtigung erfolgt in Form von

Einzelbegehungen mit den Bietern.

Während der Objektbesichtigung kann sich der Bieter einen umfassenden Eindruck von den

verschiedenen Objekten, der Standortsituation und den zu erbringenden Leistungen machen.

Es sind sämtliche möglichen Einflüsse auf den Aufwand der Reinigung (nutzungsbedingt,

witterungsbedingt, umgebungsbedingt, reinigungsintervallbedingt etc.) bei der Kalkulation zu

berücksichtigen.

Die Bieter haben hierzu zwecks Terminabsprache eine Anfrage über den

Kommunikationsbereich der e-Vergabe Plattform (e-Vergabe) an die Vergabestelle zu

senden. Sodann wird den Bietern schnellstmöglich ein Termin zur Besichtigung mit Uhrzeit

und Treffpunkt ebenfalls über die e-Vergabe Plattform (e-Vergabe) mitgeteilt. Nur von dem

AG bestätigte Termine werden durchgeführt.

Die Objektbesichtigungen finden voraussichtlich in der folgenden Kalenderwoche statt:

  1. Kalenderwoche 2026 (21. bis 25. September 2026)

Die Teilnahme an der Objektbesichtigung wird im Zuge der Angebotsauswertung nicht

berücksichtigt.

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Fragen werden während der Objektbesichtigung nicht beantwortet; es besteht die

Möglichkeit, Fragen anschließend schriftlich über die e-Vergabe Plattform (e-Vergabe) an die

Vergabestelle zu richten, welche dann für alle Bieter beantwortet werden, falls die Antworten

neue Informationen enthalten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Sollte darüber hinaus der Wunsch bestehen, bestimmte Bereiche des Innen- oder

Außenbereichs zu besichtigen, so sind die Bieter aufgefordert dies bei der Anfrage zur

Objektbesichtigung mitzuteilen. Die Vergabestelle wird unter Berücksichtigung des damit

verbundenen Aufwandes und der Bedeutung für die Angebotserstellung für alle Bieter gleich

entscheiden, ob derartige weitere Bereiche in die Objektbesichtigung mit einbezogen werden.

Maßgebliche und alleinverbindliche Grundlage für die Angebotserstellung sind allein die

Vergabeunterlagen und die darin enthaltene Beschreibung der Leistung.

6 Angebotserstellung

Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Der

Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. Für die Erstellung

dieses Angebotes und aller damit verbundenen Aufwendungen werden keine Kosten erstattet.

Hinweis: Änderungen und Zusätze in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen

zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Allgemeine Geschäfts- oder

Vertragsbedingungen des Bieters dürfen nicht verwendet werden und führen zwingend zum

Ausschluss des Bieters vom weiteren Verfahren. Ohne Aufforderung des AG eingereichte

Vertragsentwürfe oder Änderungsvorschläge der Bieter werden nicht berücksichtigt und

führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.

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6.1 Form des Angebots

Das Angebot ist vollständig und mit allen Anlagen elektronisch über die e-Vergabe Plattform

(e-Vergabe) einzureichen.

Das Angebot muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vollständig sein. Das Angebot muss

die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten.

Der Auftraggeber wird im Einzelfall entscheiden, ob er auf der Grundlage von § 56 Abs. 2 VgV

Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht

vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer Nachfrist nachfordert.

Im Angebotsformular D1 sind abschließend die geforderten Angaben im Rahmen der

elektronischen Angebotsabgabe zu machen. Sofern die geforderten Angaben (Name des

Bieters und Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt) im Angebotsformular nicht

gemacht werden, wird das Angebot von der Vergabe ausgeschlossen.

6.2 Änderungen, Berichtigungen, Ergänzungen und Rücknahme der Angebote

Der Bieter kann sein Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist berichtigen, ändern oder

zurückziehen.

Änderungen, Berichtigungen oder Ergänzungen sind an die Vergabestelle des BAS in

Textform über die e-Vergabe Plattform (e-Vergabe) einzureichen, im Übrigen analog zu

Kapitel 6.5, einzureichen.

Änderungen, Berichtigungen oder Ergänzungen nach Ablauf der Angebotsfrist sind

unzulässig.

Änderungen des Bieters an seinen eigenen Eintragungen im Angebot müssen zweifelsfrei

sein.

Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform (e-Vergabe)

zurückgezogen werden.

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6.3 Nebenangebote, Änderungsvorschläge, Varianten

Zusätzliche Nebenangebote, Varianten und Änderungsvorschläge sind unzulässig. Eine

Angebotsabgabe für Teilleistungen ist nicht möglich und führt zum Ausschluss des Angebotes.

Es kann nur ein Hauptangebot eingereicht werden. Nebenangebote (Alternativen) sind nicht

zugelassen und werden nicht gewertet.

Die Vergabestelle wird das Nachverhandlungsverbot beachten. Dies bedeutet, dass

Nachverhandlungen nicht stattfinden.

[Nebenangebote sind Angebote, die vom Bieter neben oder statt des eigentlichen Angebotes

eingereicht werden. Das Nebenangebot weicht von den Vorgaben der Leistungsbeschreibung

sowie den übrigen Vergabeunterlagen ab. Somit würde die in der Leistungsbeschreibung

geforderte Leistung anders als beschrieben angeboten werden.]

6.4 Angebotsformular

Das Angebot ist unter Verwendung des, den Vergabeunterlagen beigefügten,

Angebotsformulars D1 zu erstellen.

Allein die Gesamtsumme (netto) (inklusive der optionalen Leistungen) geht in die Wertung ein.

Besondere Zahlungsbedingungen bleiben dabei unberücksichtigt.

Die Zahlung bei Rechnungsstellung erfolgt in Euro zu dem tagesgültigen Wechselkurs.

6.5 Angebotsabgabe

Das Angebot ist innerhalb der vorgegebenen Frist in elektronischer Form ausschließlich über

die e-Vergabe Plattform (e-Vergabe) nebst sämtlich geforderten Anlagen (vgl. D1

Angebotsformular) einzureichen.

Angebote die per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg eingehen sind nicht zulässig und werden

von der Wertung am Verfahren ausgeschlossen.

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Elektronische Angebote können in folgender Form vorgelegt werden:

 Elektronische Angebote (Textform i.S.d. § 126b BGB)

Zur Angebotsabgabe sind nur das Angebotsformular und sämtliche im Angebotsformular

genannten Anlagen, Nachweise und weitere angebotsrelevante Unterlagen ausgefüllt

einzureichen. Sofern in den Bewerbungsbedingungen nicht ausdrücklich verlangt, wird

ausdrücklich darum gebeten, auf die Einreichung darüber hinausgehender Unterlagen zu

verzichten.

Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV:

Die zur Nutzung der e-Vergabe Plattform (e-Vergabe) einzusetzenden elektronischen Mittel

sind die Clients und die Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der

e-Vergabe Plattform (e-Vergabe). Diese werden über den mit „Anwendungen“ bezeichneten

Menüpunkt zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für

Bieter für elektronische Signaturen sowie die e- Vergabeapp zur Verschlüsselung von

Angeboten. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten

elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen

Werkzeuge der e-Vergabe Plattform (e-Vergabe) bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs-

und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteile der Webanwendungen AnA-Web bzw. der

Clients der e-Vergabe Plattform (e-Vergabe) sowie der Plattform selber und der

elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe. Weitergehende Informationen stehen auf

www.evergabe-online.info bereit.

Bei technischen Fragen zur e-Vergabe Plattform (e-Vergabe) wenden Sie sich bitte an den

Support der e-Vergabe:

E-Mail: ticket@bescha.bund.de oder unter der Telefonnummer: 0228 99 610-1234

Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr

Freitag von 08:00 - 14:00 Uhr

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7 Eignungskriterien

Gem. § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige

(geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen

worden sind.

Zum Nachweis seiner Eignung muss der Bieter dem Angebot die nachfolgenden Nachweise,

Erläuterungen und Eigenerklärungen beifügen.

Sollten sich während des Verfahrens Änderungen an den vom Bieter erbrachten

Eigenerklärungen und Nachweisen ergeben, so dass die abgegebene Erklärung oder der

betreffende eingereichte Nachweis seine Gültigkeit verliert, ist der Bieter verpflichtet, den

Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren. Der Auftraggeber ist

verpflichtet, diese Änderungen bei der Prüfung der Eignung des Bieters zu berücksichtigen,

wenn die Eignung des Bieters durch die eingetretene Änderung in Frage gestellt wird.

Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung

den Zuschlag erhalten soll, Nachweise zur Gesetzestreue, Leistungsfähigkeit, unter

Fristsetzung zu verlangen, die belegen, dass die mit Angebotseinreichung abgegebenen

Eigenerklärungen wahrheitsgemäß erfolgten.

Bei Bietergemeinschaften/Unterauftragnehmern sind von jedem Mitglied der Gemeinschaft die

geforderten Eigenerklärungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur

wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot abzugeben, indem jedes

Mitglied der Bietergemeinschaft die jeweils beizufügenden Eigenerklärungen als Anlage zum

Angebotsformular beifügt. Eigenerklärungen zur geforderten technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit sind von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft „nur“ jeweils zu den von

ihnen erbrachten Teilleistungen beizufügen.

Der Auftragnehmer kann in sich geschlossene, abgegrenzte Teile der Gesamtleistung

(Unterauftrag) an Unterauftragnehmer übertragen.

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Soweit sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft für den Nachweis seiner/ihrer technisch

und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Nachweise von Unterauftragnehmern beruft, sind die

entsprechenden Teilleistungen und die Unterauftragnehmer bereits mit dem Angebot zu

benennen. Hierfür ist das beigefügte (D6) Formular Nachunternehmerleistungen zu

verwenden. Zugleich sind für den jeweiligen Unterauftragnehmer in diesem Fall gesondert die

in der Bekanntmachung genannten Nachweise und Erklärungen beizufügen. Hierauf wird

verwiesen.

Bei Eignungsleihe sind die geforderten Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen

sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nebst dem Formular D7

Eignungsleihe durch das sich verpflichtende Unternehmen beizufügen.

Nachfolgende Eignungsnachweise sind mit Abgabe des Angebotes nachzuweisen bzw.

einzureichen:

7.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV)

Die im Folgenden geforderten Eigenerklärungen und ggf. später einzureichenden Nachweise

orientieren sich an den gesetzlichen Gegebenheiten bzw. vorhandenen öffentlichen Stellen

der Bundesrepublik Deutschland. Sofern es ausländischen Bietern aufgrund fehlender,

nachfolgend genannter öffentlicher Einrichtungen nicht möglich ist, die geforderten Nachweise

auf gesonderte Aufforderung nach Angebotsabgabe vorzulegen, so sind Nachweise solcher

Einrichtungen des jeweiligen EU-Landes vorzulegen, die den nachfolgend genannten in der

Bundesrepublik Deutschland entsprechen. Sofern die Vorlage der geforderten Nachweise für

die ausländischen Bieter nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft

oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, nicht möglich ist,

so sind die Bieter verpflichtet, diese durch eine entsprechende Eigenerklärung zu bestätigen

und dem Angebot als Original beizufügen.

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter folgende

Eigenerklärungen abzugeben bzw. nach Abschluss der Angebotsprüfung auf gesonderte

Aufforderung durch die Vergabestelle die folgenden Nachweise vorzulegen:

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Anl. A1 Bewerbungsbedingungen

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7.1.1 Eigenerklärung zu Ausschlussgründen

Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Eigenerklärung zu Ausschlussgründen

abgeben:

 Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gemäß § 42 Verordnung über die Vergabe

öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) i.V.m. §§ 123, 124 des Gesetzes

gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch das Einreichen der Anlage D8 Eigenerklärung zu

Ausschlussgründen zu tätigen.

7.1.2 Eigenerklärung Unternehmen mit Bezug zur russischen Föderation

Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Eigenerklärung auf Anlage D9

Eigenerklärung Bezug zur Russischen Föderation abgeben:

 Eigenerklärung nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive

Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine de-

stabilisieren in der jeweils gültigen Fassung, Art. 1 Ziff. 12 der Verordnung (EU)

2022/879 des Rates vom 3. Juni 2022 und des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU)

2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.

Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch das Einreichen der Anlage D9 Eigenerklärung Bezug

zur Russischen Föderation zu tätigen.

7.1.3 Antikorruptionserklärung

Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Erklärung auf der Anlage D10

Antikorruptionserklärung abgeben:

 Antikorruptionserklärung

Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch das Einreichen der Anlage D10

Antikorruptionserklärung zu tätigen.

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7.1.4 Eintrag im Berufs-, Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister sowie im Wettbewerbsregister (sofern erforderlich)

Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den folgenden Nachweis vorlegen:

 Eigenerklärung, dass der Bieter in ein Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister

sowie im Wettbewerbsregister des Staats seiner Niederlassung eingetragen ist, sofern

er eintragungspflichtig ist, oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung

nachweisen kann.

Die Eigenerklärung ist durch Einreichen der ausgefüllten Anlage D11 Bieterprofil abzugeben.

Dies entfällt für nicht eintragungspflichtige Bieter.

Die Vergabestelle behält sich vor, sich nach Abschluss der Angebotsprüfung einen aktuellen

amtlichen Handelsregisterauszug vorlegen zu lassen, welcher zum Zeitpunkt der Einreichung

nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum sein darf (§ 44 Abs. 1 S. 2 VgV). Die

Bescheinigung kann als Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf den Bescheinigungen

vermerkt ist, dass sie nur im Original Gültigkeit haben.

7.1.5 Erklärungen zur persönlichen Lage und Gesetzestreue/Sonstige Eigenerklärungen

Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Eigenerklärung abgeben. Er erklärt, dass

  1. er die deutschen Gesetze einhält.

  2. abweichende oder ergänzende eigene Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen

nicht zum Bestandteil des Vertrages werden und den Ausschluss des Angebotes von

der Wertung zur Folge haben können.

  1. dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und mit anderen

Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewährung von

Vorteilen an Mitbewerber getroffen wurden und auch nicht nach Abgabe des Angebotes

getroffen werden.

  1. er die vom Auftraggeber beschriebenen und zu erbringenden Leistungen als

alleinverbindlich anerkennt.

  1. er mit der Speicherung und Verarbeitung der von ihm mitgeteilten personenbezogenen

Daten für das Vergabeverfahren einverstanden ist.

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  1. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen ihn als Bieter vorliegen und ihm

eine solche Eintragung auch nicht droht.

  1. die Haftungssummen gem. Bewerbungsbedingungen (Anlage A1) pro

Versicherungsjahr zur Verfügung stehen werden bzw. bei Bedarf die Deckungssummen

wiederhergestellt werden.

  1. dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3

i.V.m. 23 Abs. 2 und Abs.3 Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) nicht vorliegen.

  1. dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. § 14 Abs. 1 BTTG nicht vorliegen.

  2. keine Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegen, die

nach § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens

einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden sind.

  1. ihm bekannt ist, dass sich der AG vorbehält, im Fall der Zuschlagserteilung die Vorlage

aktuell gültiger Bescheinigungen oder Nachweise zu den vorgenannten Punkten zu

verlangen und diese innerhalb einer Frist von sechs Kalendertagen beim AG vorzulegen

sind. Ihm ist bekannt, dass eine nicht form- oder fristgerechte Vorlage der

Bescheinigungen, Nachweise oder Erklärungen zum Ausschluss seines Angebotes

führt.

  1. ihm außerdem bekannt ist, dass die Nichtvorlage einer der im Formular Eignung

Eigenerklärungen (Anlage D2) genannten Eigenerklärungen und Nachweise zu den

Eigenerklärungen zum Ausschluss seines Angebotes aus dem Verfahren führt. Ihm ist

bewusst, dass das Ausstellungsdatum der Nachweise zu Eigenerklärungen nicht älter

als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfristende, sein darf.

  1. ihm außerdem bekannt ist, dass der AG einen Abruf aus dem Wettbewerbsregister gem.

§ 6 Abs. 1 bzw. Abs. 2 WRegG vornehmen wird.

  1. ihm bekannt ist, dass die Unrichtigkeit einer der im Formular Eignung Eigenerklärungen

(Anlage D2) genannten Eigenerklärungen zu seinem Ausschluss vom

Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen

Verletzung aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der

Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.

  1. ihm spätestens zum geplanten Ausführungsbeginn hinsichtlich fachlicher und

persönlicher Eignung sowie Anzahl ausreichend Personal zur vertragsgemäßen

Leistungserbringung zur Verfügung steht.

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  1. sofern von ihm kein Termin zur freiwilligen Objektbesichtigung mit dem AG abgestimmt

und auch durchgeführt wurde, er auf die Möglichkeit der freiwilligen Objektbesichtigung

verzichtet hat.

  1. er die vertraglich geforderten Reaktionszeiten einhalten kann.

  2. ihm bewusst ist, dass auch die Erbringung der von ihm, angebotenen

Reinigungsstunden auch eine vertragliche Hauptleistungspflicht im Rahmen eines ggf.

abzuschließenden Vertrages ist. Er erklärt, dass die Erbringung dieser

Reinigungsstunden ausreichend für die Sicherstellung des vertraglich vereinbarten

Erfolgs (Ergebnis) ist. Sofern die von ihm angebotenen Reinigungsstunden nicht

ausreichend sein sollten den vertraglich vereinbarten Erfolg (Ergebnis) zu erbringen, ist

ihm bewusst, dass dann mehr Reinigungsstunden zu seinen Lasten zu erbringen sind.

Er habe das Angebot unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen

(uneingeschränkte Erbringung der angebotenen Reinigungsstunden und Erzielung des

vereinbarten Erfolgs (Ergebnis) der vereinbarten Reinigungsleistung) erstellt. Ihm ist

bekannt, dass die Nichterbringung der vertraglich vereinbarten Reinigungsstunden zu

einer Minimierung seines Vergütungsanspruchs neben einer Minderung der Vergütung

wegen Schlechtleistung führen kann. Ihm ist bewusst, dass das Recht des AG zur

Minimierung meines/unseres Vergütungsanspruchs auch dann besteht, wenn

vertraglich geschuldete Reinigungsstundenden nicht erbracht wurden, aber keine

Mängel festgestellt wurden.

  1. er sich verpflichtet die geforderten Erklärungen und ggf. Nachweise von

Unterauftragnehmern zu fordern und innerhalb einer Frist von sechs Kalendertagen

beim AG vorzulegen.

  1. er hat die Vergabeunterlagen vollständig geprüft, verstanden und ist mit den Inhalten

einverstanden.

Hinsichtlich aller angebotenen Leistungen zur Unterhaltsreinigung erklärt er, dass

  1. er ein Konzept für die Einführung bzw. Start-up-Phase der Unterhaltsreinigung vor

Zuschlagserteilung innerhalb von sechs Kalendertagen nach gesonderter Anforderung

des AG vorlegt.

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  1. er ein Qualitätsmesssystem, wie in der Anlage B1 Leistungsbeschreibung

Unterhaltsreinigung beschrieben (siehe Ziffer 2.5), für diesen Auftrag einsetzen wird

und die Beschreibung zum EDV-gestützten Qualitätsmesssystem mit Ticketsystem vor

Zuschlagserteilung innerhalb von sechs Kalendertagen nach gesonderter Anforderung

des Auftraggebers vorlegt.

Die Vergabestelle behält sich vor, sich nach Abschluss der Angebotsprüfung einen aktuellen

Gewerbezentralregisterauszug oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen

Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes, welche zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter

als 3 Monate ist, vorlegen zu lassen. Sofern der Auszug nicht auf Verlangen vorgelegt wird,

kann der AG den geforderten Auszug eigenständig beim Bundesamt für Justiz abfragen. Der

Nachweis kann als Kopie vorgelegt werden (erst nach separater Aufforderung).

Die Bescheinigung kann als Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf den Bescheinigungen

vermerkt ist, dass sie nur im Original Gültigkeit haben sollen.

Darüber hinaus wird der AG einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen.

Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch das Einreichen der Anlage Formular Eignung

Eigenerklärungen (Anlage D2) zu tätigen.

7.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)

Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter

folgende Eigenerklärungen abzugeben bzw. Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:

7.2.1 Betriebshaftpflichtversicherung

Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den folgenden Nachweis vorlegen:

 Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Personen-, Sach-

und Vermögensschäden in folgender Höhe pro Schadensfall. Bei Bewerbergemeinschaften

ist der Nachweis durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Reichen Sie

zum Nachweis der Versicherung eine Bestätigung ihres Versicherers ein. Diese darf nicht

älter als 6 Monate sein.

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o Personenschäden je Schadensfall min. 3.000.000,00 EUR o Sachschäden je Schadensfall min. 1.000.000,00 EUR o Vermögensschäden je Schadensfall min. 100.000,00 EUR o Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz je Schadensfall min. 50.000,00 EUR o Schlüsselverlustschäden / Umbau bzw. Austausch von Schließanlagen je Schadensfall min. 100.000,00 EUR o Bearbeitungsschäden je Schadensfall min. 50.000,00 EUR

Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres kann seitens des

Versicherungsgebers auf das Doppelte der vorstehend benannten Deckungssummen

begrenzt sein. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen

derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein,

so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung die

Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen. Der Vergabestelle ist vor

Zuschlagserteilung ein Nachweis über die Erhöhung der Deckungssummen bzw. den

Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen.

Die Vergabestelle behält sich vor, sich nach Abschluss der Angebotsprüfung einen Nachweis

der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorlegen zu lassen, welcher zum Zeitpunkt der

Einreichung nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum sein darf. Die Bescheinigung kann

als Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf den Bescheinigungen vermerkt ist, dass sie nur

im Original Gültigkeit haben.

 Eigenerklärung, dass die Haftungssummen pro Versicherungsjahr zur Verfügung

stehen werden bzw. bei Bedarf die Deckungssummen wiederhergestellt werden. (mit

Angebotsabgabe):

Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch das Einreichen der Anlage Formular Eignung

Eigenerklärungen (Anlage D2) zu tätigen.

7.2.2 Eintragung im Gewerbezentralregister

Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Eigenerklärung durch Einreichen der

Anlage Formular Eignung Eigenerklärungen (Anlage D2) tätigen:

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 Eigenerklärung des Bieters, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister

gegen ihn vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht. Die

Eigenerklärung ist vom Bieter durch Einreichen des Angebotsformulars (Anlage D1) zu

bestätigen.

 Gewerbezentralregisterauszug (nach separater Aufforderung): Die Vergabestelle

behält sich vor, sich nach Abschluss der Angebotsprüfung einen aktuellen amtlichen

Auszug, welcher zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein darf, aus

dem Gewerbezentralregister vorlegen zu lassen. Der Nachweis kann als Kopie

vorgelegt werden. Sofern der Auszug nicht auf Verlangen vorgelegt wird, kann der AG

den geforderten Auszug eigenständig beim Bundesamt für Justiz abfragen.

7.2.3 Tariftreueversprechen nach § 3 des Bundestariftreuegesetzes

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den zur Leistungserbringung eingesetzten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Dauer, in der sie in Ausführung des öffentlichen

Auftrags oder der Konzession tätig sind, mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren,

die die jeweils einschlägige Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes

festsetzt (Tariftreueversprechen).

Die besonderen Vertragsbedingungen aus Anlage C3 Tariftreueversprechen sind einzuhalten.

7.2.4 Unternehmensdarstellung

Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgenden Angaben in Anlage D2 Formular Eignung

Eigenerklärungen, Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und spezifischen Umsätzen machen:

 Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den

spezifischen Jahresumsatz Unterhaltsreinigung, jeweils bezogen auf die letzten drei

abgeschlossenen Geschäftsjahre – d.h. 2023, 2024, 2025;

wenn 2025 noch nicht abgeschlossen: 2022, 2023, 2024.

 Jahresabschlüsse (nach separater Aufforderung)

Die Vergabestelle behält sich vor, sich nach Abschluss der Angebotsprüfung, die

Jahresabschlüsse bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen und Bilanzen für die letzten 3

abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen zu lassen.

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7.2.5 Zahlung der Berufsgenossenschaftsbeiträge

Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Eigenerklärung durch Einreichen der

Anlage Formular Eignung Eigenerklärungen (Anlage D2) tätigen:

 Eigenerklärung des Bieters, dass die Beiträge zur Berufsgenossenschaft

ordnungsgemäß entrichtet werden.

Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch Einreichen Anlage Formular Eignung

Eigenerklärungen (Anlage D2) zu tätigen.

 Unbedenklichkeitsbescheinigung (nach separater Aufforderung)

Die Vergabestelle behält sich vor, sich nach Abschluss der Angebotsprüfung eine

Unbedenklichkeitsbescheinigung, welche zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als

3 Monate sein darf, der Berufsgenossenschaft vorlegen zu lassen. Die Bescheinigung

kann als Kopie vorgelegt werden.

7.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)

Der Bieter hat folgende Erklärung abzugeben, um seine technische und berufliche

Leistungsfähigkeit nachzuweisen:

7.3.1 Angaben zum Unternehmen/Bieterprofil

Die Angaben sind in dem Formular Eignung Eigenerklärungen (Anlage D2) einzutragen und

dem Angebot beizufügen.

Die Angaben zum Unternehmen enthalten im Wesentlichen die folgenden Punkte:

 Firmenangaben,

 Kontaktdaten.

Darüber hinaus ist im Formular Bieterprofil (Anlage D11) die Ansprechperson für Rückfragen

einzutragen, an die sich die Vergabestelle im Falle von notwendigen Nachforderungen und /

oder Aufklärungen im Sinne des § 56 Abs. 2 S.1 VgV wenden kann.

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7.3.2 Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Mitarbeiterprofilen und Ausbildungshintergrund

Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgenden Angaben und folgende Eigenerklärung

durch Einreichen der Anlage Formular Eignung Eigenerklärungen (Anlage D2) tätigen:

Angaben zum Unternehmen und Aufteilung der derzeit im Unternehmen Beschäftigten nach

Berufsgruppen sowie Eigenerklärung zu Mitarbeiterprofilen und Ausbildungshintergrund.

Folgende Angaben zum Unternehmen sind zu tätigen:

 Name des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft

 Hauptsitz des Unternehmens

 Gründungsjahr

 Gesellschafter / ggf. Konzernzugehörigkeit

 Standorte, von denen aus der AG betreut werden soll

Angaben zur Aufteilung der derzeit im Unternehmen Beschäftigten nach Berufsgruppen:

 Objektleitung

 Vorarbeiter

 Meister

 Reinigungskräfte (SV-pflichtig)

 Reinigungskräfte (nicht SV-pflichtig)

 Facharbeiter

 Auszubildende

 Hygienefachkraft

 Helfer

 Desinfektor

 Kfm. Mitarbeiter

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Es ist eine Eigenerklärung zu Mitarbeiterprofilen und Ausbildungshintergrund abzugeben

 Der Bieter erklärt, dass sein Unternehmen Mitarbeiterprofile und Nachweise zur

Qualifikation der Führungskräfte (Zeugnis/Gesellenbrief etc. und Bestätigung der

Berufserfahrung durch Unternehmensleitung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft)

von der Regionalleitung, Niederlassungsleitung bis zur beabsichtigten Objektleitung

(hier auch Nachweis über die Weiterbildung zum/zur geprüften Objektleiter im

Gebäudereiniger-Handwerk) mit Angaben zur Ausbildung, Erfahrung und

Firmenzugehörigkeit auf gesonderte Anforderung des Auftragsgebers vor

Zuschlagserteilung innerhalb von 6 Kalendertagen vorlegt und einer der

Führungskräfte oberhalb der Objektleitung mindestens eine Ausbildung zum/zur

Gebäudereiniger/-in vorweisen kann.

 Der Bieter erklärt, dass die eingesetzte Objektleitung über das in der Anlage

Leistungsbeschreibung (Anlage B1 Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung, Ziffer

2.4.1) beschriebene Anforderungsprofil verfügt.

Die Angaben zum Unternehmen und Aufteilung der derzeit im Unternehmen Beschäftigten

nach Berufsgruppen sowie Eigenerklärung zu Mitarbeiterprofilen und Ausbildungshintergrund

sind vom Bieter durch das Einreichen der Anlage Formular Eignung Eigenerklärungen (Anlage

D2) zu tätigen.

7.3.3 Eigenerklärung zu Referenzen

Mindestvoraussetzungen:

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens zwei

Eigenerklärungen über Referenzen des Bieters vorzulegen betreffend die Unterhaltsreinigung

von Objekten, welche als Verwaltungsobjekt genutzt werden und je Referenz mindestens eine

Jahresreinigungsfläche von 2,01 Mio. m² umfassen, die jedenfalls einmal vor dem Datum der

EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein müssen. Die Referenzprojekte dürfen

zwingend auch nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung

abgerechnet worden sein.

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Eine Referenz ist vergleichbar, wenn alle untenstehenden Kriterien erfüllt sind:

  1. Es werden Leistungen der Unterhaltsreinigung in Objekten wie Verwaltungsobjekten

erbracht.

  1. Die Jahresreinigungsfläche je genannter Referenz beträgt > 2,01 Mio. m²

  2. Die Leistungen wurden mindestens ein Mal vor dem Datum der EU-weiten

Bekanntmachung abgerechnet.

  1. Die Leistungen dürfen nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der EU-weiten

Bekanntmachung abgerechnet worden sein.

Die Vorlage für die Referenzen findet sich in Anlage Formular Eignung Eigenerklärungen

(Anlage D2).

Bitte beachten Sie, dass sich die Vergabestelle vorbehält, vereinzelt Stichproben zu den ein-

gereichten Referenzen vorzunehmen. Wir bitten daher darum, den Referenzgeber zu

informieren, dass er als Referenzgeber genannt wird.

Die Eigenerklärungen der Referenzen müssen die folgenden Punkte enthalten:

 Name des Unternehmens

 Anschrift und Sitz des Unternehmens

 Ansprechpartner

 Telefon-Nr.

 Kurzbeschreibung des Auftrages mit Art und Umfang der Leistung

 Gebäudenutzungsart

 Auftragssumme jährlich

 Jahresreinigungsfläche in m²

 Zeitraum der Zusammenarbeit

 Datum der erstmaligen Leistungserbringung

 Datum der Abrechnung

Sofern der Bieter die geforderte Eignung nicht nachweisen kann, berechtigt dies die

Vergabestelle zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren.

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7.3.4 Selbstreinigung

Falls Erklärungen, nicht wie gefordert abgegeben werden können, ist dies dazulegen.

Des Weiteren sind die Gründe anzugeben und gegebenenfalls darzulegen, warum eine

Eignung aus Sicht des Bieters dennoch zu bejahen sei.

Die Erklärung zur Selbstreinigung ist vom Bieter falls erforderlich durch das Einreichen der

Anlage Formular Eignung Eigenerklärungen (Anlage D2) zu tätigen.

7.3.5 Nachweis von Zertifizierungen

Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgenden Angaben und folgende Eigenerklärung

durch Einreichen der Anlage Formular Eignung Eigenerklärungen (Anlage D2) tätigen:

 Eigenerklärungen (mit Angebotsabgabe) o Nachweis Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig o Nachweis Umweltmanagement DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig

 Zertifikat(e) (nach gesonderter Aufforderung)

Der Bieter hat auf Verlangen des Auftraggebers einen Nachweis über die vorgenannten

Zertifizierungen vorzulegen. Das Zertifikat darf nicht älter als 6 Monate sein.

8 Prüfung und Wertung der Angebote

Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgen in folgender Reihenfolge:

  1. Formale Vollständigkeit und Richtigkeit

  2. Bewertung der Wirtschaftlichkeit; Wertung der Angebote anhand der

genannten Zuschlagskriterien

  1. Eignungsprüfung

  2. Angemessenheit und Auskömmlichkeit der Preise

Die Angebote werden zunächst auf formale Vollständigkeit und auf Übereinstimmung mit

den Vorgaben der Vergabeunterlagen überprüft. Unvollständige oder nicht zweifelsfreie

Angaben können zur Nichtberücksichtigung oder zum Ausschluss des Angebotes führen.

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Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV).

Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb der in der

Aufforderung genannten Frist vom Bieter vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der

Absendung der Aufforderung (über die e-Vergabe-Plattform (e-Vergabe) des Bundes)

durch die Vergabestelle und endet mit Ablauf des letzten Tages der gesetzten Frist. Für die

Einhaltung der Frist ist der Eingang der nachgeforderten Unterlagen bei der Vergabestelle

(über die e-Vergabe-Plattform (e-Vergabe) des Bundes) maßgeblich. Für die fristgerechte

Einreichung ist der Bieter verantwortlich. Verstöße gegen diese Vorgabe, insbesondere

eine Einreichung der nachgeforderten Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Frist, führen

zum Ausschluss des Angebotes.

Die Vergabestelle prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gemäß § 60 VgV und verlangt

vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur

Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Die Vergabestelle kann auf eine gesonderte Prüfung

bei fehlender Erfolgsaussicht des Angebotes verzichten. Ein Anspruch auf

Angebotsaufklärung besteht nicht. Bei Aufklärungsbedarf fordert die Vergabestelle den

Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist auf, die Auskömmlichkeit des Angebotes

eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder

nicht fristgerecht ausräumt, darf oder ggf. muss sein Angebot abgelehnt werden.

Alle Angebote, die in die vierte Wertungsstufe gelangen, werden auf Grundlage der in der

Ziffer 10 beschriebenen Zuschlagskriterien gewertet.

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9 Kalkulationshinweise

9.1 Grundlagen

9.1.1 Vergabeunterlagen

Bei der Angebotserstellung sind sämtliche Vergabeunterlagen, insbesondere die Angaben und

Informationen aus den Leistungsbeschreibungen, den Leistungsverzeichnissen und den

Preisblättern, zu berücksichtigen.

9.1.2 Lohntarifvertrag

Bei der Kalkulation des Angebotes sind die Stundenlöhne gemäß des Lohntarifvertrages im

Gebäudereiniger-Handwerk der entsprechend den Tätigkeiten zu zahlenden Lohngruppen zu

berücksichtigen, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Leistungserbringung Anwendung finden.

Seit dem 01.01.2026 beträgt der Tariflohn zum Beispiel 15,00 Euro für die Lohngruppe 1. Sieht

der Lohntarifvertrag, der sieben Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gilt, weitere

Änderungen vor, die vor Ablauf der Mindestlaufzeit dieses Reinigungsvertrages in Kraft treten,

sind diese Änderungen bei der Kalkulation des Angebotspreises nicht einzubeziehen.

9.1.3 Berücksichtigung von Lohnnebenkosten

Für die Kalkulation sind die Lohnnebenkosten, die in den Vorlagen zur Aufschlüsselung der

Stundenverrechnungssatzkalkulationen angegeben sind, zu berücksichtigen. Sofern sich die

Lohnnebenkosten zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns ändern, werden diese bei

Vertragsabschluss angepasst.

9.1.4 Besondere Prüfung der kalkulierten Stundenverrechnungssätze

Die Vergabestelle prüft die Auskömmlichkeit der Angebote s.o. gemäß § 60 VgV und verlangt

vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur

Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Eine besondere Preisprüfung nimmt die Vergabestelle

zudem vor, wenn der Stundenverrechnungssatz (SVS) niedriger als die Summe aus dem –

den Angebotspreisen nach den Vorgaben in dieser Vergabe zugrunde zu legenden – Tariflohn

und einem 70-prozentigen Aufschlag ist. Die Vergabestelle kann auf eine gesonderte Prüfung

bei fehlender Erfolgsaussicht des Angebotes verzichten. Vom Bieter ist die Anlage Vorlage

Kalkulation SVS Unterhaltsreinigung (Anlage D4) auszufüllen, die für eine erste Prüfung

herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Vergabestelle den Bieter unter

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Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit

des Angebotes eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit

nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.

9.1.5 Prüfung der Leistungswerte

Die Vergabestelle behält sich im Einzelfall vor, die kalkulierten Leistungswerte auf ihre

Realisierbarkeit detailliert aufzuklären und gegebenenfalls eine Leistungsvorführung unter

praxisnahen Bedingungen durchzuführen. Auf Grund des Einzelangebotes wird eine

realistische Testumgebung für den Bieter konzipiert. Dazu ist mit 3 Stunden pro Termin zu

rechnen. Bei der Leistungsvorführung ist die Ergebniserreichung, die laut den Beschreibungen

des Leistungsverzeichnisses vorgesehen ist, nachzuweisen, so dass die Machbarkeit

entsprechend der angebotenen Leistungswerte nachgewiesen wird. Sollten die angebotenen

Leistungswerte nicht plausibel dargelegt werden können beziehungsweise in der

Leistungsvorführung die Ergebniserreichung unter Berücksichtigung der angebotenen

Leistungswerte nicht nachgewiesen werden können, erfolgt der Ausschluss des Angebotes

von der Wertung.

9.1.6 Beachtung der Reinigungszeit

Die Reinigung ist grundsätzlich tagsüber bzw. außerhalb zuschlagsberechtigter Arbeitszeiten

(z. B. Nachtarbeit von 22:00 bis 5:00 Uhr etc.) auszuführen.

9.1.7 Bearbeitung der Vergabeunterlagen

Das mit den Vergabeunterlagen angefragte Angebot ist eindeutig und korrekt anzubieten. Zur

Vereinfachung der Kalkulation sind entsprechende Kalkulationsdatei(-en) den

Vergabeunterlagen beigefügt. Die Zahlen sind ausschließlich in die dafür vorgesehenen

Übersichten und Tabellen einzutragen. Die ausgefüllten Preisblätter und die

Stundenverrechnungssatzaufschlüsselungen sind dem Angebot vollständig beizufügen.

Alle Preise verstehen sich frei Verwendungsstelle und schließen alle Nebenkosten ein.

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9.1.8 Währung und Nachkommastelle

Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit

ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben mehr als 2 Nachkommastellen

angegeben hat, insbesondere wenn in den elektronischen Dateien (Excel-Tabellen) im

Hintergrund mit mehr als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde, werden die Preisangaben im

Rahmen der Angebotsprüfung auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, und dieser

gerundete Wert gilt als angeboten.

9.2 Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung

9.2.1 Jahrespreis Unterhaltsreinigung

Das Angebot ist mit Hilfe des beiliegenden Preisblattes (D3 Preisblatt Unterhaltsreinigung) zu

kalkulieren. Es ist ein Jahrespreis für die verschiedenen Reinigungsarten zu kalkulieren und

anzubieten. Die Gesamtsumme aller Reinigungsarten wird bei der Angebotswertung

berücksichtigt.

Folgende Leistungen und Bedingungen sind neben der Leistungserbringung an sich in den

Jahrespreis insbesondere einzukalkulieren:

 Alle für die Reinigung notwendigen Lohn- und Lohnnebenkosten, Reinigungs-,

Desinfektions- und Pflegemittel, Reinigungsmaterialien, -geräte und -maschinen sowie

erforderliche Logistik, Hilfsmittel und Schulungen.

 Die Kosten für das EDV-gestützte Qualitätsmesssystem, die Ersteinpflege und

Unterhaltung aller benötigten Daten. Nutzer-, reinigungsintervall-, jahreszeit- und

objektbedingte Einflüsse (z. B. Aufwand für nicht tägliche Reinigung, erhöhten Aufwand

bei schlechter Witterung, insbesondere in den Wintermonaten z. B. aufgrund von

Schmutz- und Salzeintrag in das Gebäude) auf den Reinigungsaufwand.

 Die in den Preisblättern unter Bemerkungen ggf. aufgeführte zusätzliche Leistungen

sowie der ggf. erhöhte Reinigungsaufwand.

 Einsatz Waschmaschinen: der Einsatz einer Waschmaschine im Objekt ist gestattet.

 Die Logistik für die Versorgung der Objekte mit frischen Reinigungsmaterialien, falls vor

Ort keine Waschmaschine aufgestellt werden darf.

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9.2.2 Kalkulation Leistungswerte

Die kalkulierten Leistungswerte sind in der Hilfstabelle des Preisblattes einzutragen. In der

Spalte „maximale Leistungswerte“ sind die Leistungen pro Stunde je Raumgruppe angegeben,

die in keinem Objekt überschritten werden dürfen. Für das Angebot ist eine Unterschreitung

(niedrigere Leistung pro Stunde) erlaubt. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die

internen Sicherheitsanforderungen des AG den Einsatz von Robotik nicht zulassen.

Bei Überschreitung der maximalen Leistungswerte pro Stunde erfolgt der

Angebotsausschluss von der Wertung.

9.2.3 Kalkulation Stundenverrechnungssätze

Die in den Preisblättern eingesetzten SVS sind mit Hilfe der Anlage D4 Vorlage Kalkulation

SVS Unterhaltsreinigung aufzuschlüsseln. Wenn mehrere

Stundenverrechnungssatzkalkulationen aufzuschlüsseln sind, ist der entsprechende Reiter

der Exceltabelle zu kopieren.

9.2.4 Kalkulation freigestellte Einsatzzeit Objektleitung und verantwortliche Person/en

Die kalkulierten Einsatzzeiten der Objektleitung und der Vorarbeiter für Aufsicht und Kontrolle

des Reinigungspersonals vor Ort im vertragsgegenständlichen Objekt sind im Preisblatt

anzugeben und in den SVS für die Reinigungskraft mit einzupreisen. Diese Zeiten werden

nicht separat vergütet.

9.2.5 Kalkulation und Abrechnung Sonderreinigung auf Abruf

Für die Sonderreinigung auf Abruf ist ein SVS für eine Reinigungskraft zu kalkulieren. Der SVS

ist mit Hilfe der Anlage Vorlage Kalkulation SVS Unterhaltsreinigung (Anlage D4) zu

kalkulieren. Alle hierfür notwendigen Reinigungsmittel, -materialien und Geräte sowie

erforderlichen Hilfsmittel sind in die SVS mit einzukalkulieren.

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Die Abrechnung der Sonderreinigung auf Abruf erfolgt nach erbrachter Leistung. Die in den

Preisblättern angegeben Massen (Aufwandsstunden) wurden geschätzt. Die Vergütung

Sonderreinigung auf Abruf erfolgt auf Grundlage der tatsächlich geleisteten Stunden zu den

Konditionen des Angebotes. Der AN hat den voraussichtlichen Stundenumfang für die

Sonderreinigung vor der Ausführung zu schätzen und dem AG mitzuteilen. Der AN hat keinen

Anspruch auf Vergütung der im Preisblatt angegebenen Massen. Es ist damit zu rechnen,

dass auch nur Kleinstflächen von ca. 50 m² im Jahr sonderzureinigen sind.

9.2.6 Kalkulation und Abrechnung Grundreinigung auf Abruf

Für die Grundreinigung auf Abruf sind SVS für eine Reinigungskraft zu kalkulieren. Die SVS

sind mit Hilfe der Anlage D 4 Vorlage Kalkulation SVS Unterhaltsreinigung (Anlage D4) zu

kalkulieren. Darüber hinaus sind auch Leistungswerte pro Stunde (m²/h) je Bodenbelag zu

kalkulieren (siehe Preisblatt Anlage D3). Alle hierfür notwendigen Reinigungsmittel, -

materialien und Geräte sowie erforderlichen Hilfsmittel sind in die SVS bzw. in die

Leistungswerte mit einzukalkulieren.

Die Vergütung der Leistungen aus Ziffer 2.3.2.1 und 2.3.2.2 der Anlage

Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung (Anlage B1) erfolgt pauschal zum Einheitspreis

(€/m² Bodenfläche). Nach Wahl des AG können diese Leistungen jedoch auch im Nachweis

nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden. Die Vergütung der Leistungen aus Ziffer

2.4.2.3 der Anlage Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung (Anlage B1) erfolgt im

Nachweis nach tatsächlichem Aufwand.

Die Abrechnung der Grundeinigungen auf Abruf erfolgt nach erbrachter Leistung. Die in den

Preisblättern angegeben Massen (Flächen und Aufwandsstunden) wurden geschätzt. Die

Vergütung der Grundeinigungen auf Abruf erfolgt auf Grundlage der tatsächlich gereinigten

Fläche oder Stunden zu den Konditionen des Angebotes. Der AN hat keinen Anspruch auf

Vergütung der im jeweiligen Preisblatt angegebenen Massen. Es ist damit zu rechnen, dass

auch nur Kleinstflächen von ca. 50 m² im Jahr sondergrundzureinigen sind.

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9.2.7 Kalkulation und Abrechnung Bauzwischen- oder Bauendreinigung auf Abruf

Für die Bauzwischen- oder Bauendreinigung auf Abruf ist ein SVS für eine Reinigungskraft zu

kalkulieren. Der SVS ist mit Hilfe der Anlage Vorlage Kalkulation SVS Unterhaltsreinigung

(Anlage D4) zu kalkulieren. Alle hierfür notwendigen Reinigungsmittel, - materialien und

Geräte sowie erforderlichen Hilfsmittel sind in die SVS mit einzukalkulieren.

Die Abrechnung der Bauzwischen- oder Bauendreinigung auf Abruf erfolgt nach erbrachter

Leistung. Die in den Preisblättern angegeben Massen (Aufwandsstunden) wurden geschätzt.

Die Vergütung der Bauzwischen- oder Bauendreinigung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich

geleisteten Stunden zu den Konditionen des Angebotes. Der Auftragnehmer hat keinen

Anspruch auf Vergütung der im jeweiligen Preisblatt angegebenen Massen.

10 Wirtschaftliche Bewertung der Angebote (Zuschlagskriterien) Unterhaltsreinigung

Der Zuschlag erfolgt auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot,

wobei nur Angebote berücksichtigt werden, die in die vierte Wertungsstufe gelangen. Zur

Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird eine Beurteilungsmatrix eingesetzt. Grundlage

dieser Matrix bilden nachfolgende Zuschlagskriterien:

Angebotspreis (netto) 60 % (max. 60 Punkte)

Reinigungszeit pro Jahr 35 % (max. 35 Punkte)

Einsatzzeiten Objektleitung vor Ort 3 % (max. 3 Punkte)

Einsatzzeiten Vorarbeiter vor Ort 2 % (max. 2 Punkte)

Insgesamt können maximal 100 Punkte erzielt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten

Angebotes ergibt sich aus der Addition der Punkte für die einzelnen Zuschlagskriterien. Die

Punktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen genau vergeben, wobei nach der

sogenannten kaufmännischen Rundung auf- bzw. abgerundet wird, d.h. ist die Ziffer an der

ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet, ist die Ziffer

an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird auf die nächste Zahl

aufgerundet.

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10.1 Zuschlagskriterium Angebotspreis (netto)

Die maximal zu erreichende Punktzahl ist 60 Punkte. Die Punktverteilung je Angebot wird wie

folgt ermittelt:

Das Angebot mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme (netto) erhält die maximale

Punktzahl von 60 Punkten. Alle höheren, geprüften Angebotssummen (netto) werden mit der

niedrigsten, geprüften Angebotssumme (netto) ins Verhältnis gesetzt, in dem der niedrigste,

geprüfte Gesamtangebotspreis durch den geprüften Gesamtangebotspreis des jeweiligen

Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 60 Punkten multipliziert wird.

Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel:

Punktzahl Angebot = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 60

Angebotspreis des zu wertenden Angebotes

Angebotene Skonti werden bei der Auswertung im Rahmen der Preisangabe nicht

berücksichtigt.

10.2 Zuschlagskriterium Reinigungszeit pro Jahr

Die maximal zu erreichende Punktzahl ist 35 Punkte. Die Punktverteilung je Angebot wird wie

folgt ermittelt:

Das Angebot mit der höchsten, geprüften Reinigungszeit pro Jahr erhält die maximale

Punktzahl von 35 Punkten. Jede niedrigere, geprüfte Reinigungszeit pro Jahr wird mit der

höchsten, geprüften Reinigungszeit pro Jahr ins Verhältnis gesetzt.

Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel:

Punktzahl Angebot = Jahresreinigungsstunden des zu wertenden Angebotes x 35

Höchste Anzahl Jahresreinigungsstunden

An dieser Stelle wird noch einmal auf die Maßgaben zur Einhaltung der maximalen

Leistungswerte je Raumgruppe hingewiesen.

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Bei Überschreitung des vorgegebenen Leistungsoberwertes einer Raumgruppe erfolgt

der Ausschluss des Angebotes von der Wertung wegen Änderung an den

Vergabeunterlagen.

10.3 Zuschlagskriterium Einsatzzeit Objektleitung vor Ort

Die maximal zu erreichende Punktzahl ist 3 Punkte. Die Punktverteilung je Angebot wird wie

folgt ermittelt:

Die Einsatzzeiten vor Ort im Objekt (freigestellte Zeit für Koordination, Steuerung und

Kontrolle) der Objektleitung werden jeweils mit maximal 3 Punkten bewertet.

Das Angebot mit der höchsten, geprüften Einsatzzeit pro Jahr erhält die maximale Punktzahl

von 3 Punkten. Jede niedrigere, geprüfte Einsatzzeit pro Jahr wird mit der höchsten, geprüften

Einsatzzeit pro Jahr ins Verhältnis gesetzt.

Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel:

Punktzahl Angebot = Einsatzzeit des zu wertenden Angebotes x 3

Höchste Einsatzzeit

10.4 Zuschlagskriterium Einsatzzeit Vorarbeiter vor Ort

Die maximal zu erreichende Punktzahl ist 2 Punkte. Die Punktverteilung je Angebot wird wie

folgt ermittelt:

Die Einsatzzeiten (freigestellte Zeit für Koordination, Steuerung und Kontrolle) der Vorarbeiter

vor Ort werden jeweils mit maximal 2 Punkten bewertet.

Das Angebot mit der höchsten, geprüften Einsatzzeit pro Jahr erhält die maximale Punktzahl

von 2 Punkten. Jede niedrigere, geprüfte Einsatzzeit pro Jahr wird mit der höchsten, geprüften

Einsatzzeit pro Jahr ins Verhältnis gesetzt.

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Anl. A1 Bewerbungsbedingungen

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Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel:

Punktzahl Angebot = Einsatzzeit des zu wertenden Angebotes x 2

Höchste Einsatzzeit

10.5 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes

Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die zuvor in den Ziffern 10.1 bis

10.4 beschriebenen Zuschlagskriterien angewendet.

Auf Grundlage der Bewertungen kann das Ergebnis für jedes Zuschlagskriterium ermittelt

werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ergibt sich aus der Addition der

Punkte für die einzelnen Zuschlagskriterien.

Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Im Falle einer

identischen Gesamtpunktzahl von einem oder mehreren Bietern entscheidet das

Losverfahren.

11 Zuschlagserteilung/Vertragsschluss

Die Zuschlagserteilung erfolgt elektronisch über die e-Vergabe-Plattform (e-Vergabe) des

Bundes. Mit Zuschlagserteilung - innerhalb der Bindefrist - ist der Vertrag geschlossen. Dies

gilt unbeschadet einer möglichen späteren schriftlichen Festlegung in Form einer

Vertragsurkunde.

Alle Vertragsbestandteile (zu diesen gehören auch die Allgemeinen Vertragsbedingungen für

die Ausführung von Leistungen - VOL/B) und deren Rangfolge ergeben sich aus dem

beigefügten Vertragsentwurf. Die erforderliche Konkretisierung mit den Inhalten des

Angebotes erfolgt nach Zuschlagserteilung.

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12 Fristen und Termine

Gegenstand der FristFrist
Anmeldung zur Objektbesichtigung bitte möglichst bis zum21. September 2026
freiwillige Objektbesichtigungin KW 39 – 2026 (21. bis 25. September 2026)
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens in Textform einzureichen bis16. Oktober 2026
Angebotsfrist26. Oktober 2026; 12:00 Uhr
Bindefrist28. Februar 2027
Objektübergabe01. März 2027

Hinweis: Die Vergabestelle informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden

sollen, gem. § 134 Abs. 1 GWB 10 Kalendertage vor dem beabsichtigten Zuschlag über den

Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der

vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des

Vertragsschlusses.

Die Vergabestelle behält sich eine Anpassung der vorgenannten Termine und Fristen vor. Im

Falle der Anpassung werden die Bieter am Verfahren über die eingesetzte elektronische

Vergabeplattform informiert. Ziel der Vergabestelle ist es, den Zuschlag schnellstmöglich zu

erteilen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter mit der Abgabe seines Angebots auch den

Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 62 VgV) unterliegt.

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13 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung

Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass wettbewerbsbeschränkende Absprachen

unzulässig sind. Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen und Verhandlungen über:

 Abgabe und Nichtabgabe von Angeboten,

 die zu fordernde Vergütung und die Vergütungsbestandteile,

 Gewinnaufschläge,

 Zahlungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar und mittelbar die

Vergütung beeinflussen,

 Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,

 Gewinnbeteiligungen oder andere Abgaben sowie

 Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach Maßgabe des Gesetzes gegen

Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zulässig sind.

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer

unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen und/oder beteiligt haben, werden

ausgeschlossen. Es wird auf § 298 StGB hingewiesen.

14 Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Nach dem GWB in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 – BGBI. I S. 1750, ber.

S. 3245, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2024 (BGBl. I S. 236) m.W.v. 19.07.2024,

haben die Verfahrensbeteiligten u. U. Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf.

Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen (§ 165 Abs. 1 GWB). Die

Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen

Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs-

oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB).

Nach § 165 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder

Stellungnahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend deutlich kenntlich zu machen. Fehlt

eine deutliche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung des Bewerbers zur Einsichtnahme

im Sinne des § 165 Abs. 3 GWB auszugehen.

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Anl. A1 Bewerbungsbedingungen

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15 Rechtsbehelfsbelehrung

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden

Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber der ausschreibenden Stelle.

Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet

sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff GWB.

Hat ein interessiertes Unternehmen einen geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt, so ist der Verstoß

innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der ausschreibenden Stelle zu rügen (§ 160

Abs. 3, S. 1 Nr. 1 GWB).

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der

Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung

genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber der ausschreibenden Stelle

geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3, S. 1 Nr. 2-3 GWB).

Teilt die ausschreibende Stelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen,

so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen

Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

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Anl. A1 Bewerbungsbedingungen

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16 Antrag auf Nachprüfung

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als

15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen

zu wollen, vergangen sind.

Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich zu richten an:

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt

Kaiser-Friedrich-Straße 16

53113 Bonn

Deutschland (DE)

Tel. +49 228/9499-0

Telefax +49 228/9499-400

vk@bundeskartellamt.bund.de

www.bundeskartellamt.de

Hinweis zum Nachprüfungsverfahren:

Die ausschreibende Stelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die

Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer

weiterzuleiten.

Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

zu wahren, machen Sie diese bitte entsprechend deutlich.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung