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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Los 2 – Hakenabrollersystem
Lieferung, Montage und vollständige Inbetriebnahme
Stadt Stadthagen
FB I – Zentrale Dienste Baubetriebshof
Entwurf zur fachlichen Prüfung Stand: Juli 2026
05.2 – LV Los 2: Hakenabroller Stand: Juli 2026 Seite 1 von 19
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Vorbemerkungen
Gegenstand dieses Loses sind die Lieferung, Montage und vollständige Inbetriebnahme eines fabrikneuen Hakenabrollersystems einschließlich der in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Aufbau-, Bedien-, Sicherheits-, Kamera-, Stau- und Ergänzungsausstattung auf dem in Los 1 beschafften dreiachsigen 6x2- Kommunalfahrgestell.
Sämtliche mit „M“ gekennzeichneten Anforderungen sind zwingende Mindestanforderungen. Abweichungen sind in der Spalte „Bieterangabe / Nachweis“ eindeutig zu kennzeichnen, technisch zu erläutern und mit geeigneten Unterlagen zu belegen. Pauschale Angaben wie „gemäß Ausschreibung“ oder „wird erfüllt“ ersetzen erforderliche technische Angaben nicht.
Der Auftragnehmer Los 2 ist für die vollständige Funktionsfähigkeit des von ihm gelieferten Hakenabrollersystems einschließlich aller von ihm zu liefernden hydraulischen, elektrischen und mechanischen Komponenten verantwortlich. Die Schnittstellen zu Los 1 sind rechtzeitig und nachweisbar abzustimmen. Fehlende Verbindungsteile, Halterungen, Adapter, Leitungen, Parametrierungen und sonstige Nebenleistungen, die für ein betriebsbereites und zulassungsfähiges Gesamtfahrzeug erforderlich sind, sind einzukalkulieren.
Das Gesamtfahrzeug ist für den kommunalen Ganzjahreseinsatz, häufige Behälterwechsel, Baustellenbetrieb, Straßenunterhaltung und Winterdienst auszulegen. Marken- und Typangaben dienen ausschließlich der Beschreibung bestehender Schnittstellen oder der Markterkundung; gleichwertige Lösungen sind zulässig, sofern die vollständige technische, funktionale und sicherheitsrechtliche Gleichwertigkeit nachgewiesen wird.
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Inhaltsübersicht
1. Allgemeiner Lieferumfang
2. Grundkonstruktion
3. Hydrauliksystem
4. Bedienung
5. Funktionen
6. Sicherheit
7. Elektrik und Schnittstellen
8. Fahrzeugkomplettierung, Stau- und Haltesysteme
9. Korrosionsschutz
10. Dokumentation und Abnahme
11. Garantie und Service
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1. Allgemeiner Lieferumfang
| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / Nachweis | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.1 | M | Fabrikneues Hakenabrollersystem Lieferung eines unbenutzten Hakenabrollers aus aktueller Serienfertigung einschließlich sämtlicher zum Betrieb erforderlicher Komponenten. Vorführ-, Gebraucht- oder instandgesetzte Geräte sind nicht zulässig. | |||||||||
| 1.2 | M | Vollständige Montage auf dem Fahrgestell | |||||||||
| Montage des Hakenabrollers einschließlich Hilfsrahmen, Hydraulik, Elektrik, | |||||||||||
| Steuerung, Verriegelungen, Unterfahrschutzanbindung und sämtlicher | |||||||||||
| Befestigungsteile auf dem aus Los 1 bereitgestellten Fahrgestell. | |||||||||||
| 1.3 | M | Technische Koordination mit Los 1 Rechtzeitige Abstimmung mit dem Auftragnehmer Los 1 und dem Fahrgestellhersteller insbesondere zu Radstand, Rahmenüberhang, Achslasten, Nebenantrieb, Hydraulikpumpe, Elektrik, Parametrierung, Fahrerhauseinbauten, Heckkennleuchten und Kameras. | |||||||||
| 1.4 | M | Aufbau- und Schnittstellenzeichnung | |||||||||
| Vor Produktions- beziehungsweise Montagefreigabe ist eine maßstäbliche | |||||||||||
| Aufbauzeichnung mit Hauptabmessungen, Behälterbereich, Einbauorten, | |||||||||||
| Staukästen, Kameras, Radabdeckungen, Leuchten, Hydraulik- und | |||||||||||
| Elektrokomponenten vorzulegen. | |||||||||||
| 1.5 | M | Gewichts- und Lastverteilungsberechnung Vor Montagebeginn ist eine verbindliche Gewichts- und Achslastberechnung für das vollständige Gesamtfahrzeug vorzulegen. Die Berechnung muss Eigengewicht des Aufbaus, Zubehör, Staukästen, Kameras, Handwascheinrichtung und einen repräsentativen Behälterbetrieb berücksichtigen. | |||||||||
| 1.6 | M | Hersteller- und Aufbau-Freigaben | |||||||||
| Alle erforderlichen Freigaben des Fahrgestell- und Aufbauherstellers sowie | |||||||||||
| die Einhaltung der Aufbaurichtlinien sind sicherzustellen und auf Verlangen | |||||||||||
| vorzulegen. Unzulässige Bohr-, Schweiß- oder Änderungsarbeiten am | |||||||||||
| Fahrgestellrahmen sind ausgeschlossen. | |||||||||||
| 1.7 | M | Vollständige Inbetriebnahme Mechanische, hydraulische und elektrische Inbetriebnahme einschließlich Befüllung, Entlüftung, Parametrierung, Kalibrierung, Funktionsprüfung und Abstimmung sämtlicher Steuerungs- und Sicherheitsfunktionen. | |||||||||
| 1.8 | M | Zulassungsfähiges Gesamtfahrzeug | |||||||||
| Der Aufbau ist so auszuführen, dass das Gesamtfahrzeug nach Abschluss | |||||||||||
| aller Arbeiten den zum Abnahmezeitpunkt geltenden straßenverkehrs-, | |||||||||||
| arbeitsschutz- und produktsicherheitsrechtlichen Vorschriften entspricht. | |||||||||||
| 1.9 | M | Konformität und Kennzeichnung Erstellung der erforderlichen Konformitätsunterlagen, Risikobeurteilungen, Typenschilder, Sicherheits- und Bedienhinweise sowie aller weiteren Kennzeichnungen in deutscher Sprache. | |||||||||
| 1.10 | M | Prüf- und Abnahmeleistungen | |||||||||
| Alle für den Hakenabroller und die aufbauseitigen Anbauteile erforderlichen | |||||||||||
| Prüfungen, Abnahmen und Eintragungen durch eine anerkannte | |||||||||||
| Prüforganisation sind Bestandteil des Lieferumfangs. | |||||||||||
| 1.11 | M | Probebetrieb und Belastungsprüfung Durchführung eines dokumentierten Probebetriebs einschließlich Aufziehen, Absetzen, Kippen, Verriegeln und Transportstellung mit einem geeigneten Behälter sowie einer Belastungsprüfung nach Herstellervorgaben. | |||||||||
| 1.12 | M | Betriebsbereite Übergabe | |||||||||
| Das vollständige Fahrzeug ist gereinigt, funktionsgeprüft, mit | |||||||||||
| betriebsbereiten Hydraulik- und Elektrosystemen sowie sämtlichem | |||||||||||
| Zubehör, Unterlagen und Schlüsseln zu übergeben. | |||||||||||
| 1.13 | M | Kommunaler Ganzjahreseinsatz Sämtliche Komponenten müssen für häufige Lastwechsel, Baustellenbetrieb, Hochdruckreinigung, Feuchtigkeit, Schmutz, Streusalz und Temperaturen von mindestens -20 °C bis +40 °C geeignet sein. |
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| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / Nachweis | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.14 | M | Nebenleistungen und Kleinmaterial | |||||||||
| Alle für die vollständige Lieferung erforderlichen Halter, Konsolen, | |||||||||||
| Schutzbleche, Abdeckungen, Schrauben, Adapter, Stecker, Leitungen, | |||||||||||
| Kabel, Sicherungen, Beschriftungen und sonstigen Kleinmaterialien sind | |||||||||||
| einzukalkulieren. | |||||||||||
| 1.15 | M | Bieterunterlagen Mit dem Angebot sind mindestens Fabrikat, Typ, Eigengewicht, Leistungsdaten, Behälterbereich, Hakenhöhe, Hydraulikdaten, Steuerungskonzept, Zeichnungen und technische Datenblätter einzureichen. |
2. Grundkonstruktion
| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / Nachweis | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.1 | M | Nennhubleistung Hakenabroller mit einer Nennhubleistung von mindestens 20 t. Die zulässige Hub- und Kippleistung sowie etwaige Einschränkungen in Abhängigkeit von Behälterlänge, Lastschwerpunkt oder Arbeitsstellung sind verbindlich anzugeben. | |||||||||
| 2.2 | M | Behälteraufnahme | |||||||||
| Ausführung zur Aufnahme von Abrollbehältern nach DIN 30722 | |||||||||||
| beziehungsweise der zum Abnahmezeitpunkt geltenden entsprechenden | |||||||||||
| Norm. Vorhandene Behälter des Auftraggebers müssen ohne konstruktive | |||||||||||
| Änderungen verwendbar sein. | |||||||||||
| 2.3 | M | Hakenhöhe Hakenhöhe 1.570 mm. Fertigungs- und funktionsbedingte Toleranzen sind anzugeben und mit den vorhandenen Behältern abzustimmen. | |||||||||
| 2.4 | M | Behälterlängen | |||||||||
| Geeignet für Behälterlängen von ca. 5,0 m bis 6,0 m. Der tatsächlich | |||||||||||
| nutzbare Behälterbereich und erforderliche Betriebsstellungen des | |||||||||||
| Teleskop- beziehungsweise Knickarms sind anzugeben. | |||||||||||
| 2.5 | M | Teleskopierbarer Hakenarm Hydraulisch teleskopierbarer Hakenarm zur Anpassung an unterschiedliche Behälterlängen und zur Optimierung des Aufzieh- und Absetzvorgangs. Endlagen und Arbeitsstellungen müssen überwacht und angezeigt werden. | |||||||||
| 2.6 | M | Knickbarer Hakenarm | |||||||||
| Hydraulisch knickbarer beziehungsweise gelenkiger Hakenarm zur | |||||||||||
| Verringerung des Aufziehwinkels und zur sicheren Aufnahme kurzer oder | |||||||||||
| ungünstig abgestellter Behälter. Die Funktionsweise ist zu beschreiben. | |||||||||||
| 2.7 | M | Aufziehwinkel Möglichst niedriger und für den kommunalen Einsatz optimierter Aufziehwinkel. Der maximale Aufziehwinkel beziehungsweise die erforderliche Freihöhe ist für repräsentative Behälterlängen anzugeben. | |||||||||
| 2.8 | M | Kippwinkel | |||||||||
| Großer, für das vollständige Entleeren von Schüttgütern geeigneter | |||||||||||
| Kippwinkel. Der maximal erreichbare Kippwinkel ist anzugeben. | |||||||||||
| 2.9 | M | Hilfsrahmen Verwindungssteifer, fahrgestellgerechter Hilfsrahmen nach den Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers. Rahmenanbindung und Krafteinleitung müssen für häufige Aufzieh-, Absetz- und Kippvorgänge ausgelegt sein. | |||||||||
| 2.10 | M | Ablaufrollen und Behälterführung | |||||||||
| Robuste, verschleißarme Ablaufrollen und Führungselemente für Behälter | |||||||||||
| mit UPN-Längsträgern. Die Geometrie muss ein ruhiges, kontrolliertes und | |||||||||||
| möglichst ruckfreies Aufziehen ermöglichen. | |||||||||||
| 2.11 | M | Behälterzentrierung Seitliche Führung beziehungsweise Zentrierung, die den Behälter während des Aufziehens sicher in die Transportposition führt und Fehlstellungen soweit technisch möglich verhindert. |
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| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / Nachweis | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.12 | M | Lagerstellen und Buchsen | |||||||
| Hochbelastbare, austauschbare Lager- und Buchsenelemente an | |||||||||
| sämtlichen beweglichen Gelenkstellen. Verschleißteile müssen ohne | |||||||||
| unverhältnismäßigen Demontageaufwand austauschbar sein. | |||||||||
| 2.13 | M | Schmierkonzept Alle regelmäßig zu schmierenden Lagerstellen sind gut zugänglich anzuordnen und dauerhaft zu kennzeichnen. Eine Zentralschmierung beziehungsweise Vorbereitung hierfür ist anzubieten und mit dem Auftraggeber abzustimmen. | |||||||
| 2.14 | M | Eigengewicht des Aufbaus | |||||||
| Das vollständige Eigengewicht des Hakenabrollers einschließlich | |||||||||
| Hilfsrahmen, Hydraulik, Steuerung und aufbauseitiger Grundausstattung ist | |||||||||
| verbindlich anzugeben. Eine gewichtsgünstige Konstruktion bei | |||||||||
| ausreichender Dauerfestigkeit ist anzustreben. | |||||||||
| 2.15 | M | Nutzlast- und Achslastreserven Die Konstruktion ist so auszulegen, dass die höchstmögliche rechtlich zulässige Nutzlast und ausreichende Achslastreserven erhalten bleiben. Unzulässige Vorder- oder Hinterachsüberlastungen müssen bei bestimmungsgemäßer Verwendung ausgeschlossen sein. | |||||||
| 2.16 | M | Wartungs- und Reparaturzugang | |||||||
| Hydraulikzylinder, Ventile, Sensoren, Lagerstellen und sonstige | |||||||||
| Wartungspunkte müssen ohne Demontage wesentlicher | |||||||||
| Aufbaukomponenten erreichbar sein. Erforderliche Wartungsstützen und | |||||||||
| sichere Zugänge sind vorzusehen. | |||||||||
| 2.17 | M | Schutz vor Behälterkontakt Leitungen, Kameras, Sensoren, Staukästen und sonstige Anbauteile sind so anzuordnen oder abzuschirmen, dass sie bei ordnungsgemäßem Behälterwechsel nicht durch Behälter, Hakenarm oder Schüttgut beschädigt werden. |
3. Hydrauliksystem
| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / Nachweis | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.1 | M | Verantwortungsabgrenzung zu Los 1 Los 1 stellt den geeigneten fahrzeugseitigen Nebenantrieb sowie die erforderlichen elektrischen Freigaben bereit. Los 2 liefert die vollständige, betriebsbereite Arbeitshydraulik des Hakenabrollers ab der mechanischen Nebenantriebsschnittstelle einschließlich Pumpe, Tank beziehungsweise abgestimmter Tankanbindung, Ventilen, Leitungen und Steuerung. | |||||||
| 3.2 | M | Hydraulikpumpe Hydraulikpumpe passend zum bereitgestellten Nebenantrieb, zur geforderten Hubleistung und zu den Arbeitsgeschwindigkeiten des Hakenabrollers. Pumpenfabrikat, Bauart, Förderleistung, Betriebsdrehzahl und Leistungsbedarf sind anzugeben. | |||||||
| 3.3 | M | Pumpenausführung Verschleißarme Axialkolbenpumpe oder technisch gleichwertige, für häufige Lastwechsel und kommunalen Betrieb geeignete Ausführung. Die Pumpe muss bei allen zulässigen Betriebszuständen innerhalb ihres freigegebenen Kennfeldes arbeiten. | |||||||
| 3.4 | M | Förderleistung und Betriebsdruck Förderleistung und Betriebsdruck sind nach Herstellerberechnung so auszulegen, dass alle Funktionen sicher, feinfühlig und mit praxisgerechter Arbeitsgeschwindigkeit ausgeführt werden können. Nenndaten und maximale Werte sind verbindlich anzugeben. | |||||||
| 3.5 | M | Hydrauliköltank beziehungsweise Tankanbindung Lieferung eines ausreichend dimensionierten Hydrauliköltanks für den Hakenabroller oder technisch vollständig abgestimmte Anbindung an ein geeignetes vorhandenes System. Nutzvolumen, Einbauort, Befüllung, Belüftung und Reinigungszugang sind anzugeben. |
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| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / Nachweis | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.6 | M | Ölstand- und Temperaturüberwachung | |||||||||
| Gut ablesbare Ölstandsanzeige sowie Temperaturüberwachung mit | |||||||||||
| Warnung bei unzulässigem Ölstand oder Übertemperatur. Die Warnung | |||||||||||
| muss am Fahrerplatz beziehungsweise am Bediengerät erkennbar sein. | |||||||||||
| 3.7 | M | Hydraulikfilter Druck- und/oder Rücklauffilter nach Systemerfordernis mit Verschmutzungsanzeige. Filterelemente müssen gut zugänglich und ohne umfangreiche Demontage austauschbar sein. | |||||||||
| 3.8 | M | Ölkühler | |||||||||
| Ölkühler beziehungsweise eine nachgewiesen ausreichende thermische | |||||||||||
| Auslegung für wiederholte Arbeitszyklen, Sommerbetrieb und längeren | |||||||||||
| Nebenantriebsbetrieb. Ein erforderlicher Kühler ist geschützt und | |||||||||||
| wartungsfreundlich anzuordnen. | |||||||||||
| 3.9 | M | Steuerventile Last- und durchflussgerechte Steuerventile mit feinfühliger Regelung. Verbraucher sind so zu priorisieren und gegeneinander zu verriegeln, dass unzulässige gleichzeitige Bewegungen ausgeschlossen sind. | |||||||||
| 3.10 | M | Lasthalte- und Schlauchbruchsicherung | |||||||||
| Lasthalteventile, Rückschlagventile und Schlauchbruchsicherungen an allen | |||||||||||
| hydraulisch gehaltenen Lasten nach technischem Erfordernis. Ein | |||||||||||
| unkontrolliertes Absinken oder Bewegen bei Leitungsbruch ist zu | |||||||||||
| verhindern. | |||||||||||
| 3.11 | M | Druckbegrenzung und Überlastschutz Druckbegrenzungsventile und elektronische beziehungsweise hydraulische Überlastsicherung. Unzulässige Lastzustände müssen verhindert und dem Bediener eindeutig angezeigt werden. | |||||||||
| 3.12 | M | Leitungen und Verschraubungen | |||||||||
| Leckagearme, vibrationsfeste Verschraubungen sowie Hydraulikleitungen | |||||||||||
| mit ausreichender Druckstufe und Alterungsbeständigkeit. | |||||||||||
| Schlauchleitungen sind scheuerfrei, spannungsarm und mit ausreichenden | |||||||||||
| Bewegungsreserven zu verlegen. | |||||||||||
| 3.13 | M | Schlauch- und Steinschlagschutz Hydraulikleitungen sind im Bereich von Rädern, Behälterlaufbahn, Fahrbahn, Unterfahrschutz und Arbeitsbereich gegen Scheuern, Steinschlag, Streusalz, Hitze und mechanische Beschädigung zu schützen. | |||||||||
| 3.14 | M | Kennzeichnung und Hydraulikplan | |||||||||
| Sämtliche Leitungen, Anschlüsse und Komponenten sind dauerhaft und mit | |||||||||||
| dem Hydraulikplan übereinstimmend zu kennzeichnen. Der Plan muss | |||||||||||
| Bauteilbezeichnungen, Schlauchzuordnung und Einstellwerte enthalten. | |||||||||||
| 3.15 | M | Hydrauliköl Ganzjahrestaugliches, für die eingesetzten Komponenten freigegebenes Hydrauliköl. Sorte, Viskositätsklasse und Erstbefüllmenge sind zu dokumentieren. Die Verträglichkeit mit den verwendeten Dichtungen ist sicherzustellen. | |||||||||
| 3.16 | M | Notbetätigung und Notabsenkung | |||||||||
| Eine sichere Möglichkeit zur Notbetätigung beziehungsweise zum | |||||||||||
| kontrollierten Absenken in eine gefahrlose Stellung bei Ausfall der regulären | |||||||||||
| Steuerung ist vorzusehen und in der Bedienungsanleitung zu beschreiben. | |||||||||||
| 3.17 | M | Dichtheits- und Funktionsprüfung Vor Übergabe ist die Hydraulikanlage unter Betriebsbedingungen auf Dichtheit, Temperaturverhalten, Arbeitsgeschwindigkeit und vollständige Funktion zu prüfen. Die Prüfung ist zu protokollieren. |
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4. Bedienung
| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / Nachweis | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 4.1 | M | Bedienkonzept für wechselnde Fahrer Das Bedienkonzept muss besonders intuitiv, eindeutig und fehlbedienungssicher sein, da das Fahrzeug von wechselnden Beschäftigten ohne festen Fahrer genutzt wird. Eine sichere Grundbedienung muss nach kurzer Einweisung möglich sein. | |||||||||
| 4.2 | M | Bediengerät im Fahrerhaus | |||||||||
| Fest installiertes, ergonomisch erreichbares Bediengerät im Fahrerhaus. | |||||||||||
| Sicht, Einstieg, Sitzverstellung und Bedienung anderer | |||||||||||
| Fahrzeugeinrichtungen dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. | |||||||||||
| 4.3 | M | Zentraler Joystick Die Hauptfunktionen des Hakenabrollers sind über einen zentralen, ergonomischen und mit Arbeitshandschuhen bedienbaren Joystick oder eine technisch gleichwertige Bedieneinheit zu steuern. | |||||||||
| 4.4 | M | Display und Symbolik | |||||||||
| Farbiges, gut ablesbares Display mit logischen, eindeutigen Symbolen und | |||||||||||
| deutscher Menü- beziehungsweise Klartextanzeige. Aktive Funktion, | |||||||||||
| Betriebszustand und erforderliche Bedienhinweise müssen jederzeit | |||||||||||
| erkennbar sein. | |||||||||||
| 4.5 | M | Funktionszuordnung Die Zuordnung der Hauptfunktionen am Joystick soll logisch aufgebaut und soweit technisch möglich in Abstimmung mit dem Auftraggeber konfigurierbar sein. Eine unbeabsichtigte Veränderung durch Bedienpersonal ist zu verhindern. | |||||||||
| 4.6 | M | Funkfernsteuerung | |||||||||
| Robuste Funkfernsteuerung zur vollständigen Bedienung der für den | |||||||||||
| Behälterwechsel erforderlichen Funktionen außerhalb des Fahrerhauses. | |||||||||||
| Der Bediener muss den Arbeitsbereich einsehen und alle Bewegungen | |||||||||||
| feinfühlig steuern können. | |||||||||||
| 4.7 | M | Einhand- und Handschuhbedienung Die Funkfernsteuerung muss mit einer Hand und mit üblichen Arbeitshandschuhen sicher bedienbar sein. Schalter und Tasten sind gegen unbeabsichtigte Betätigung zu schützen und eindeutig zu kennzeichnen. | |||||||||
| 4.8 | M | Totmannfunktion und Not-Halt | |||||||||
| Gefahrbringende Bewegungen dürfen nur bei bewusst gehaltener | |||||||||||
| Betätigung ausgeführt werden. Funk- und Fahrerhausbedienung müssen | |||||||||||
| über geeignete Totmann-, Stopp- und Not-Halt-Funktionen verfügen. | |||||||||||
| 4.9 | M | Status- und Verriegelungsanzeige Die Steuerung muss mindestens Hakenarmstellung, Teleskop- /Knickstellung, Kippstellung, Behälterverriegelung, Transportstellung, Nebenantrieb und relevante Sicherheitsfreigaben anzeigen. | |||||||||
| 4.10 | M | Automatikfunktionen | |||||||||
| Wiederkehrende Arbeitsabläufe sollen durch sichere Automatik- | |||||||||||
| beziehungsweise Folgesteuerungen unterstützt werden. Automatikabläufe | |||||||||||
| müssen jederzeit kontrolliert angehalten und feinfühlig fortgesetzt werden | |||||||||||
| können. | |||||||||||
| 4.11 | M | Feinsteuerung Zusätzlich zu Automatikfunktionen ist eine feinfühlige manuelle Steuerung aller wesentlichen Bewegungen für genaues Positionieren, beengte Verhältnisse und unterschiedlich abgestellte Behälter vorzusehen. | |||||||||
| 4.12 | M | Diagnose und Fehlermeldungen | |||||||||
| Störungen sind durch verständliche Klartexte oder eindeutige Symbole | |||||||||||
| anzuzeigen. Die Diagnose muss die schnelle Eingrenzung von Sensor-, | |||||||||||
| Verriegelungs-, Kommunikations- und Hydraulikfehlern ermöglichen. | |||||||||||
| 4.13 | M | Sichere Ablage und Ladehalterung Für die Funkfernsteuerung ist im Fahrerhaus eine feste, verkehrssichere und gut erreichbare Halterung einschließlich Lade- beziehungsweise Stromversorgung vorzusehen. Ein ungesichertes Ablegen ist nicht zulässig. |
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| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / Nachweis | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 4.14 | M | Betriebsbereitschaft nach Fahrerwechsel | |||||||||
| Nach Einschalten der Zündung beziehungsweise Aktivieren des Systems | |||||||||||
| muss ein definierter, eindeutig erkennbarer Grundzustand hergestellt | |||||||||||
| werden. Individuelle Einstellungen dürfen die sichere Bedienung durch den | |||||||||||
| nächsten Fahrer nicht beeinträchtigen. | |||||||||||
| 4.15 | M | Bedienung ohne unnötige Menüebenen Häufig benötigte Funktionen müssen direkt erreichbar sein. Eine aufwendige Navigation durch mehrere Menüebenen während des Arbeitsvorgangs ist nicht zulässig. | |||||||||
| 4.16 | M | Bedienprobe und Beschreibung | |||||||||
| Der Bieter hat das Bedienkonzept mit dem Angebot zu beschreiben und auf | |||||||||||
| Verlangen im Rahmen einer standardisierten Bedienprobe vorzuführen. Die | |||||||||||
| angebotene Ausführung muss der später gelieferten Konfiguration | |||||||||||
| entsprechen. |
5. Funktionen
| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / Nachweis | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 5.1 | M | Aufziehen von Behältern Sicheres und kontrolliertes Aufziehen geeigneter Behälter aus dem festgelegten Längenbereich. Der Ablauf muss eine feinfühlige Aufnahme des Hakenbügels sowie eine sichere Führung bis zur Transportstellung ermöglichen. | |||||||||
| 5.2 | M | Absetzen von Behältern | |||||||||
| Kontrolliertes Absetzen auf ausreichend tragfähigem und möglichst ebenem | |||||||||||
| Untergrund. Der Bediener muss den Vorgang jederzeit anhalten und die | |||||||||||
| Behälterposition fein korrigieren können. | |||||||||||
| 5.3 | M | Kippbetrieb Vollwertiger Kippbetrieb mit sicherer Behälterverriegelung. Die Steuerung muss ein unbeabsichtigtes Entriegeln oder Umschalten während des Kippvorgangs verhindern. | |||||||||
| 5.4 | M | Zwischenstopp | |||||||||
| Alle Arbeitsbewegungen müssen in jeder zulässigen Position angehalten | |||||||||||
| und sicher gehalten werden können. Nach dem Stopp darf keine | |||||||||||
| unkontrollierte Bewegung auftreten. | |||||||||||
| 5.5 | M | Teleskop- und Knickfunktion Teleskopieren und Knicken des Hakenarms müssen in die Steuerungs- und Sicherheitslogik eingebunden sein. Unzulässige Kombinationen oder Kollisionen sind durch Verriegelungen zu verhindern. | |||||||||
| 5.6 | M | Hydraulische Behälterverriegelung | |||||||||
| Hydraulische Verriegelung des Behälters in Transport- und Kippstellung. | |||||||||||
| Der Verriegelungszustand muss überwacht und am Bediengerät eindeutig | |||||||||||
| als offen beziehungsweise geschlossen angezeigt werden. | |||||||||||
| 5.7 | M | Behälterzentrierung und Führung Führungselemente müssen den Behälter während des Aufziehens zentrieren und sicher auf den Auflagerollen beziehungsweise dem Rahmen führen. Ein Abspringen oder Verkanten ist soweit technisch möglich zu verhindern. | |||||||||
| 5.8 | M | Transportverriegelung | |||||||||
| Der Fahrbetrieb darf nur bei ordnungsgemäßem Transportzustand möglich | |||||||||||
| sein beziehungsweise es muss eine deutliche optische und akustische | |||||||||||
| Warnung erfolgen. Hakenarm, Verriegelung und Unterfahrschutz müssen in | |||||||||||
| der sicheren Stellung überwacht werden. | |||||||||||
| 5.9 | M | Endlagenerkennung Wesentliche Endlagen und Sicherheitsstellungen sind durch Sensoren oder technisch gleichwertige Systeme zu überwachen. Die Sensorik ist geschützt, justierbar und diagnosefähig auszuführen. |
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| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / Nachweis | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 5.10 | M | Überlastschutz | |||||||
| Schutz gegen Überlastung von Hakenarm, Zylindern, Hydraulik und | |||||||||
| Fahrgestell. Bei Überschreitung zulässiger Werte muss die gefahrbringende | |||||||||
| Bewegung verhindert oder kontrolliert beendet und eine eindeutige Meldung | |||||||||
| ausgegeben werden. | |||||||||
| 5.11 | M | Folgesteuerung Sichere, aufeinander abgestimmte Bewegungsfolgen für Aufziehen, Absetzen und Kippen. Die Folgesteuerung muss Bedienfehler reduzieren, darf aber eine kontrollierte manuelle Feinsteuerung nicht ausschließen. | |||||||
| 5.12 | M | Behälterwechsel bei unterschiedlichen Längen | |||||||
| Die Bedienung muss den Wechsel zwischen den zugelassenen | |||||||||
| Behälterlängen ohne aufwendige mechanische Umrüstung ermöglichen. | |||||||||
| Erforderliche Einstellungen sind eindeutig anzuzeigen. | |||||||||
| 5.13 | M | Funktionssperren Arbeitsbewegungen dürfen nur bei erfüllten fahrzeug- und aufbauseitigen Sicherheitsbedingungen freigegeben werden, insbesondere bei geeigneter Getriebe-/Fahrstellung, aktivierter Feststellbremse und ordnungsgemäßem Nebenantrieb. | |||||||
| 5.14 | M | Not- und Servicebetrieb | |||||||
| Ein kontrollierter Service- beziehungsweise Notbetrieb für Wartung und | |||||||||
| Störungsbeseitigung ist vorzusehen. Dieser darf nur bewusst aktiviert | |||||||||
| werden und muss gegen unbeabsichtigte Benutzung geschützt sein. | |||||||||
| 5.15 | M | Funktionsprüfung mit Referenzbehälter Vor Endabnahme sind alle Funktionen mit mindestens einem für den vorgesehenen Behälterbereich repräsentativen Behälter zu prüfen. Auf Wunsch des Auftraggebers ist zusätzlich ein vorhandener Behälter einzubeziehen. |
6. Sicherheit
| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / Nachweis | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 6.1 | M | Rechtskonforme und sichere Ausführung Der Hakenabroller einschließlich Steuerung, Hydraulik, Kameras, Aufstiege und Zubehör ist nach den zum Abnahmezeitpunkt geltenden europäischen und nationalen Produkt-, Maschinen-, Arbeitsschutz- und Straßenverkehrsvorschriften auszuführen. | |||||||
| 6.2 | M | Risikobeurteilung und Konformität Erstellung einer vollständigen Risikobeurteilung und der erforderlichen Konformitätsunterlagen für den gelieferten Aufbau. Die bestimmungsgemäße Verwendung und vorhersehbare Fehlanwendung sind zu berücksichtigen. | |||||||
| 6.3 | M | Sicherheitskennzeichnung Dauerhafte, gut sichtbare Warn-, Verbots- und Hinweisschilder in deutscher Sprache beziehungsweise mit eindeutigen Symbolen an allen relevanten Gefahrenstellen. | |||||||
| 6.4 | M | Not-Halt und Bewegungsstopp Gut erreichbare Möglichkeit zum sofortigen Stoppen gefahrbringender Bewegungen an Funkfernsteuerung und Bediengerät. Nach Betätigung darf ein Wiederanlauf nur nach bewusster Rückstellung möglich sein. | |||||||
| 6.5 | M | Totmannsteuerung Arbeitsbewegungen außerhalb sicherer Automatikabläufe müssen nach dem Loslassen des Bedienelements selbsttätig stoppen und sicher gehalten werden. | |||||||
| 6.6 | M | Schlauchbruchsicherung Hydraulisch gehaltene Lasten und Bewegungen sind durch geeignete Schlauchbruch-, Lasthalte- und Rückschlagventile zu sichern. |
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| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / Nachweis | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 6.7 | M | Mechanische Wartungsstütze Robuste mechanische Wartungsstütze beziehungsweise gleichwertige formschlüssige Sicherung für gefahrlose Wartungsarbeiten bei angehobenem Aufbau. Lagerung und Handhabung müssen eindeutig und gut zugänglich sein. | |||||||
| 6.8 | M | Schutz gegen Quetschen und Scheren Quetsch-, Scher- und Einzugsstellen sind konstruktiv zu minimieren, soweit möglich abzudecken und deutlich zu kennzeichnen. Schutzabstände und sichere Bedienpositionen sind einzuhalten. | |||||||
| 6.9 | M | Rutschhemmende Trittflächen Notwendige Tritte und Aufstiege sind ausreichend groß, rutschhemmend, entwässernd und winterdiensttauglich auszuführen. Sichere Haltegriffe sind vorzusehen. | |||||||
| 6.10 | M | Arbeitsbereichsbeleuchtung LED-Arbeitsscheinwerfer zur blendarmen Ausleuchtung von Haken, Behälterführung, Verriegelung, Arbeitsbereich und Fahrzeugheck. Die endgültige Anzahl und Position sind bei der Rohbaubesprechung festzulegen. | |||||||
| 6.11 | M | Sicherheitsverriegelungen Unzulässige Bewegungen, insbesondere Entriegeln in Transportstellung, Kippen ohne sichere Verriegelung oder Hakenarmbewegungen bei ungeeignetem Fahrzustand, sind durch Steuerungslogik zu verhindern. | |||||||
| 6.12 | M | Akustische und optische Warnungen Gefahr- und Fehlzustände müssen durch eindeutige optische und erforderlichenfalls akustische Warnungen angezeigt werden. Dauerhafte Warnungen dürfen nicht ohne Ursachenbeseitigung quittierbar sein. | |||||||
| 6.13 | M | Sicherer Funkbetrieb Bei Funkabbruch, Reichweitenüberschreitung, leerem Akku oder Kommunikationsfehler müssen Bewegungen selbsttätig stoppen und sicher gehalten werden. | |||||||
| 6.14 | M | Schutz von Bedienpersonal und Dritten Kameraunterstützung und Steuerung entbinden nicht von der direkten Beobachtung. Die Bedienpositionen und Hinweise sind so zu gestalten, dass der Gefahrenbereich möglichst vollständig eingesehen und von Dritten freigehalten werden kann. | |||||||
| 6.15 | M | Prüfung der Sicherheitsfunktionen Sämtliche Sicherheits- und Verriegelungsfunktionen sind vor Abnahme durch den Auftragnehmer zu prüfen und in einem Prüfprotokoll mit Soll-/Ist- Ergebnis zu dokumentieren. |
7. Elektrik und Schnittstellen
| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / Nachweis | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 7.1 | M | Bordnetz und Versorgung Elektrische Ausführung für das 24-V-Bordnetz des Fahrgestells. Leistungsaufnahme, erforderliche Absicherung und maximale Stromaufnahme sind anzugeben und mit Los 1 abzustimmen. | |||||||
| 7.2 | M | Bodybuilder- und CAN-Schnittstelle | |||||||
| Nutzung der vom Fahrgestellhersteller freigegebenen Aufbauschnittstellen. | |||||||||
| CAN-, J1939- oder vergleichbare Kommunikation darf nur über | |||||||||
| freigegebene Bodybuilder-Schnittstellen erfolgen. | |||||||||
| 7.3 | M | Aufbausteuergerät Robustes, diagnosefähiges Steuergerät für Hakenabroller, Verriegelungen, Sensoren, Bediengeräte, Kamerafreigaben und erforderliche Folgesteuerungen. Einbauort geschützt und wartungsfreundlich. | |||||||
| 7.4 | M | Fahrzeugsignale und Freigaben | |||||||
| Einbindung der erforderlichen Signale wie Zündung, Feststellbremse, | |||||||||
| Getriebestellung, Nebenantrieb, Geschwindigkeit, Rückwärtsgang und | |||||||||
| gegebenenfalls Achs-/Niveausignale. |
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| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / Nachweis | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 7.5 | M | Leitungsverlegung Kabel sind in geeigneten Schutzrohren beziehungsweise Kabelkanälen scheuerfrei, zugentlastet, hitzefern und gegen mechanische Beschädigung verlegt. Bewegliche Übergänge müssen ausreichend flexibel ausgeführt sein. | |||||||||
| 7.6 | M | Steckverbindungen im Außenbereich | |||||||||
| Salz-, schmutz- und hochdruckreinigungsbeständige Steckverbindungen mit | |||||||||||
| geeigneter Schutzart. Steckverbinder müssen verriegelt, verpolungssicher | |||||||||||
| und für Wartungszwecke lösbar sein. | |||||||||||
| 7.7 | M | Absicherung und Trennung Alle Stromkreise sind fachgerecht abzusichern und eindeutig zu dokumentieren. Sicherheitsrelevante, Kamera-, Beleuchtungs- und Steuerstromkreise sind so zu trennen, dass ein Einzeldefekt nicht unnötig das Gesamtsystem außer Betrieb setzt. | |||||||||
| 7.8 | M | Kabel- und Komponentenkennzeichnung | |||||||||
| Leitungen, Sicherungen, Relais, Steuergeräte, Sensoren und | |||||||||||
| Steckverbindungen sind dauerhaft und mit den Schaltplänen | |||||||||||
| übereinstimmend zu kennzeichnen. | |||||||||||
| 7.9 | M | Diagnoseschnittstelle Zugängliche Diagnoseschnittstelle und geeignete Diagnosemöglichkeit für Steuerung, Sensorik, Funkfernsteuerung und Kamerasystem. Erforderliche Zugangsdaten beziehungsweise Diagnoseinformationen sind dem Auftraggeber zu übergeben. | |||||||||
| 7.10 | M | Rückleuchtenträger und Fahrzeugbeleuchtung | |||||||||
| Erforderliche Versetzung beziehungsweise Neuanordnung der | |||||||||||
| Rückleuchten, Rückstrahler, Kennzeichenbeleuchtung, Nebelschluss- und | |||||||||||
| Rückfahrleuchten im Zusammenhang mit dem Aufbau. Die endgültige | |||||||||||
| Ausführung muss zulassungsfähig und gegen Beschädigung geschützt sein. | |||||||||||
| 7.11 | M | Arbeitsscheinwerfer | |||||||||
| Lieferung, Verkabelung und Schaltung der aufbauseitigen LED- | |||||||||||
| Arbeitsscheinwerfer. Die Leuchten sind getrennt von der rückwärtigen | |||||||||||
| gelben Warneinrichtung aus Los 1 zu betrachten. | |||||||||||
| 7.12 | M | Schnittstelle Heckkennleuchten Los 1 Bereitstellung der mechanischen Einbauorte, Halterungen, Aussparungen und Kabelwege für die von Los 1 gelieferten gelben Heckkennleuchten. Die elektrische Hauptverantwortung und Funktionsprüfung der Warnleuchten verbleibt bei Los 1. | |||||||||
| 7.13 | M | Kameraschnittstellen | |||||||||
| Vollständige elektrische Integration der Aufbaukameras einschließlich | |||||||||||
| Umschaltmodul, Anzeige, Steuersignalen und geschützter Verkabelung. Die | |||||||||||
| Kompatibilität mit dem Fahrerhausdisplay beziehungsweise dem | |||||||||||
| vorgesehenen Monitor ist sicherzustellen. | |||||||||||
| 7.14 | M | Elektromagnetische Verträglichkeit Die elektrische Anlage darf weder die Fahrzeugelektronik, den Funkbetrieb noch andere Sicherheitssysteme beeinträchtigen. Erforderliche Entstörmaßnahmen und Konformitätsnachweise sind Bestandteil der Lieferung. | |||||||||
| 7.15 | M | Schaltplan und Funktionsprüfung | |||||||||
| Übergabe eines vollständigen Stromlauf- und Belegungsplans. Vor | |||||||||||
| Abnahme sind Stromaufnahme, Sicherungen, Freigaben, Anzeigen, | |||||||||||
| Beleuchtung, Kameras und Diagnose unter Betriebsbedingungen zu prüfen. |
8. Fahrzeugkomplettierung, Stau- und Haltesysteme
| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / Nachweis | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 8.1 | M | Allgemeine Abstimmung Anordnung und Abmessungen sämtlicher Staukästen, Halterungen, Radabdeckungen, Kameras, Beleuchtung und Markierungen sind vor Montagebeginn anhand einer Aufbauzeichnung mit dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer Los 1 abzustimmen. |
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| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / Nachweis | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 8.2 | M | Radabdeckungen und Kotflügel | |||||||||
| Lieferung und Montage vollständiger Radabdeckungen beziehungsweise | |||||||||||
| Kotflügel über der Antriebs- und Nachlaufachse. | |||||||||||
| • stabil, korrosionsbeständig und winterdienstgeeignet | |||||||||||
| • zur Reinigung und Wartung gut zugänglich | |||||||||||
| • möglichst segmentweise demontierbar | |||||||||||
| • mit geeigneten Schmutzfängern versehen | |||||||||||
| • ohne Beeinträchtigung der gelenkten/liftbaren Nachlaufachse und | |||||||||||
| Schleuderkettenanlage | |||||||||||
| 8.3 | M | Staukästen für Ladungssicherung Lieferung und Montage von mindestens zwei abschließbaren, spritzwasser- und staubgeschützten Staukästen für Zurrgurte, Zurrketten, Spannmittel, Kantenschoner und sonstiges Ladungssicherungszubehör. Die Kästen sind aus Aluminium, Edelstahl oder einem gleichwertig korrosionsbeständigen Werkstoff herzustellen. Türen und Klappen müssen gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sein. | |||||||||
| 8.4 | M | Werkzeug- und Gerätestaukasten | |||||||||
| Zusätzlicher abschließbarer, spritzwassergeschützter Staukasten für | |||||||||||
| Werkzeug, Anschlagmittel und betriebliche Ausrüstung. Eine Vermischung | |||||||||||
| ölverschmutzter Werkzeuge mit sauberen Ladungssicherungsmitteln soll | |||||||||||
| vermieden werden. | |||||||||||
| 8.5 | M | Anstellleiter Lieferung einer geeigneten Anstellleiter mit einer Länge von ca. 3,0 m einschließlich dauerhaft am Fahrzeug befestigter, abschließbarer, klapperfreier und gegen Verlust gesicherter Halterung. Die Leiter muss vom Boden aus sicher entnommen und wieder verstaut werden können. | |||||||||
| 8.6 | M | Halterung für Schaufel, Besen und Grebe | |||||||||
| Lieferung und Montage einer korrosionsbeständigen, klapperfreien und | |||||||||||
| gegen Verlust gesicherten Halterung. Die Geräte müssen ohne Werkzeug | |||||||||||
| entnehmbar und verkehrssicher befestigt sein. | |||||||||||
| • eine Schaufel | |||||||||||
| • ein Besen | |||||||||||
| • eine Grebe beziehungsweise ein vergleichbares Handgerät | |||||||||||
| 8.7 | M | Netz- oder Planenkasten Lieferung und Montage eines geeigneten, korrosionsbeständigen Kastens beziehungsweise Halters zur trockenen und sicheren Aufnahme eines Abdecknetzes oder einer Abdeckplane. Entnahme und Verstauen müssen vom Boden oder über einen sicheren Tritt möglich sein. | |||||||||
| 8.8 | M | Handwascheinrichtung | |||||||||
| Lieferung und Montage einer vollständigen, am Fahrzeugrahmen | |||||||||||
| befestigten Handwascheinrichtung für das Bedienpersonal. | |||||||||||
| • Frischwassertank mit mindestens 20 l Inhalt | |||||||||||
| • gut erreichbarer, möglichst selbstschließender Wasserhahn | |||||||||||
| • verschließbare Einfüllöffnung und gut zugängliche Reinigungs- | |||||||||||
| /Entleerungsmöglichkeit | |||||||||||
| • vom Boden aus sicher erreichbar | |||||||||||
| • gegen Streusalz, Steinschlag und unbeabsichtigtes Öffnen geschützt | |||||||||||
| • vor Frostperioden vollständig und möglichst restwasserfrei entleerbar | |||||||||||
| 8.9 | M | Kamerasystem für den Belade- und Behälterwechselbetrieb Lieferung und Montage eines Mehrkamerasystems zur Beobachtung des Arbeitsbereichs beim Aufziehen, Absetzen, Kippen und Verriegeln von Abrollbehältern. Haken, Behälteraufnahme, Führungsschienen, Verriegelungen und seitliche Gefahrenbereiche müssen aus mehreren Blickwinkeln einsehbar sein. | |||||||||
| 8.10 | M | Anzahl und Anordnung der Kameras | |||||||||
| Zusätzlich zur Rückfahrkamera sind mindestens drei Aufbaukameras | |||||||||||
| vorzusehen. Die endgültigen Montageorte werden bei der Rohbau- und | |||||||||||
| Montagebesprechung festgelegt. | |||||||||||
| • linke Fahrzeugseite mit Blick auf Behälterführung und Verriegelung | |||||||||||
| • rechte Fahrzeugseite mit Blick auf Behälterführung und Verriegelung | |||||||||||
| • erhöhte Kamera mit Blick auf Hakenarm, Aufnahmebügel und | |||||||||||
| Behälterbewegung |
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| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / Nachweis | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 8.11 | M | Sichtbereiche Die Kameras müssen insbesondere folgende Bereiche erfassen; blinde Bereiche sind soweit technisch möglich zu vermeiden. • Aufnahmebügel und Haken • seitliche Behälterlängsträger • Ablaufrollen und Führungseinrichtungen • Behälterverriegelung • hinterer Gefahren- und Schwenkbereich • seitliche Abstände zu Hindernissen | |||||||||
| 8.12 | M | Bilddarstellung | |||||||||
| Die Kamerabilder sind auf einem fest eingebauten Farbdisplay im | |||||||||||
| Fahrerhaus darzustellen. | |||||||||||
| • Einzelbild der ausgewählten Kamera | |||||||||||
| • automatische Umschaltung abhängig von der gewählten Aufbau-Funktion | |||||||||||
| • manuelle Auswahl der einzelnen Kameras | |||||||||||
| • gleichzeitige Darstellung mehrerer Kamerabilder als geteilter Bildschirm | |||||||||||
| 8.13 | M | Bedienung des Kamerasystems Die Kameraauswahl muss über das Bediengerät des Hakenabrollers, einen eindeutig beschrifteten Schalter oder direkt über das Display möglich sein. Die Bedienung muss mit Arbeitshandschuhen möglich sein; unnötige Menüebenen sind zu vermeiden. | |||||||||
| 8.14 | M | Technische Ausführung der Kameras | |||||||||
| Kameras, Halterungen und Leitungen sind gegen Beschädigung durch | |||||||||||
| Behälter, Schmutz, Äste, Hochdruckreinigung, Steinschlag und Streusalz zu | |||||||||||
| schützen. | |||||||||||
| • für dauerhaften Außenbetrieb geeignet | |||||||||||
| • vibrations- und stoßfest | |||||||||||
| • staub- und spritzwassergeschützt | |||||||||||
| • winterdienst- und streusalzbeständig | |||||||||||
| • ausreichende Restlicht-/Nachtsichtfähigkeit | |||||||||||
| • gegen Vereisung und Beschlagen geschützt | |||||||||||
| 8.15 | M | Leitungsverlegung und Schnittstelle Los 1 Die vollständige Verkabelung vom Aufbau bis zum Fahrerhaus ist Bestandteil von Los 2. Erforderliche Adapter, Umschaltmodule, Steuergeräte und Schnittstellen sind einzukalkulieren. Leitungen sind geschützt, scheuerfrei, lösbar und dauerhaft gekennzeichnet zu verlegen. | |||||||||
| 8.16 | M | Funktionsprüfung des Kamerasystems | |||||||||
| Vor Abnahme ist das Kamerasystem gemeinsam mit dem Auftraggeber bei | |||||||||||
| repräsentativen Arbeitsvorgängen und eingeschränkten Lichtverhältnissen | |||||||||||
| zu prüfen. Die Kameraausrichtung ist bei Bedarf nachzujustieren. | |||||||||||
| • Aufziehen und Absetzen | |||||||||||
| • Kippbetrieb | |||||||||||
| • Verriegeln und Entriegeln | |||||||||||
| • Rückwärtsfahrt | |||||||||||
| • Betrieb bei Dunkelheit beziehungsweise eingeschränkter Beleuchtung | |||||||||||
| 8.17 | M | Rot-weiße Warnmarkierung Das vollständig aufgebaute Fahrzeug ist mit einer rot-weißen retroreflektierenden Warnmarkierung nach DIN 30710 in der zum Abnahmezeitpunkt geltenden Ausführung zu versehen. Die Kennzeichnung darf Leuchten, Kennzeichen, Rückstrahler, Kameras und Bedieneinrichtungen nicht verdecken. • Fahrzeugfront • seitliche Fahrzeug- und Aufbauflächen • Fahrzeugheck • soweit geeignet am hinteren Unterfahrschutz und an Staukästen/Radabdeckungen | |||||||||
| 8.18 | M | Konturmarkierung | |||||||||
| Zusätzlich ist die zum Abnahmezeitpunkt gesetzlich erforderliche | |||||||||||
| Konturmarkierung des vollständig aufgebauten Fahrzeugs auszuführen. | |||||||||||
| Farbe, Anordnung und Abmessungen müssen den geltenden | |||||||||||
| Zulassungsvorschriften entsprechen. |
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| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / Nachweis | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 8.19 | M | Schnittstelle Heckkennleuchten Los 1 Der Auftragnehmer Los 2 muss die Montageorte der in Los 1 gelieferten gelben Heckkennleuchten berücksichtigen. Erforderliche Halterungen, Aussparungen, Kabelwege und mechanische Befestigungspunkte sind Bestandteil von Los 2. Die Leuchten dürfen durch Aufbau, Behälter, Staukästen oder Unterfahrschutz nicht verdeckt werden. | |||||||||
| 8.20 | M | Rohbau- und Montagebesprechung | |||||||||
| Vor der endgültigen Montage der Zubehör- und Anbauteile ist eine | |||||||||||
| gemeinsame Rohbau- und Montagebesprechung am teilweise aufgebauten | |||||||||||
| Fahrzeug durchzuführen. Teilnehmer sind mindestens Auftraggeber, | |||||||||||
| Auftragnehmer Los 2, zuständiger Montagebetrieb und soweit erforderlich | |||||||||||
| Auftragnehmer Los 1. | |||||||||||
| Der Auftragnehmer Los 2 legt rechtzeitig vor dem Termin eine maßstäbliche | |||||||||||
| Aufbauzeichnung oder gleichwertige Darstellung vor. Festlegungen werden | |||||||||||
| in einem Protokoll mit Zeichnung oder Fotos dokumentiert. Die endgültige | |||||||||||
| Montage darf erst nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber | |||||||||||
| erfolgen. | |||||||||||
| Änderungen innerhalb des ausgeschriebenen Leistungsumfangs, die sich | |||||||||||
| aus der Besprechung ergeben, sind mit dem Angebotspreis abgegolten. | |||||||||||
| Mehrkosten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des | |||||||||||
| Auftraggebers entstehen. | |||||||||||
| • Stau- und Werkzeugkästen | |||||||||||
| • Leiter- und Gerätehalterungen | |||||||||||
| • Netz-/Planenkasten und Handwascheinrichtung | |||||||||||
| • Radabdeckungen, Kotflügel und Schmutzfänger | |||||||||||
| • Aufbaukameras und Sichtbereiche | |||||||||||
| • Arbeits- und Fahrzeugbeleuchtung | |||||||||||
| • Heckkennleuchten aus Los 1 | |||||||||||
| • Warn- und Konturmarkierung | |||||||||||
| • Kabel- und Hydraulikleitungsführung | |||||||||||
| • Bedienelemente, Wartungs- und Reparaturzugänge | |||||||||||
| • Nutzlast und Achslastverteilung |
9. Korrosionsschutz
| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / Nachweis | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 9.1 | M | Korrosionsschutzkonzept Sämtliche Stahl-, Aluminium- und Verbindungsteile sind für den kommunalen Ganzjahreseinsatz mit regelmäßiger Streusalz- und Feuchtigkeitsbelastung auszulegen. Der Bieter hat das angebotene Korrosionsschutzsystem zu beschreiben. | |||||||||
| 9.2 | M | Oberflächenvorbereitung | |||||||||
| Stahlkonstruktionen sind vor Beschichtung fachgerecht zu reinigen und | |||||||||||
| vorzubereiten, beispielsweise durch Strahlen oder ein technisch | |||||||||||
| gleichwertiges Verfahren. Zunder, Rost, Schweißrückstände und | |||||||||||
| Verunreinigungen sind zu entfernen. | |||||||||||
| 9.3 | M | Grundierung und Beschichtung Mehrschichtiger, zum Untergrund passender Grundier- und Decklackaufbau mit ausreichender Schichtdicke und Kantenabdeckung. Beschichtungssystem und Farbaufbau sind anzugeben. | |||||||||
| 9.4 | M | Decklack | |||||||||
| Sichtbare Aufbaukomponenten in Kommunalorange RAL 2011 oder einem | |||||||||||
| nach Bemusterung freigegebenen gleichwertigen Farbton. Abweichende | |||||||||||
| Funktions- und Verschleißteile dürfen herstellerüblich ausgeführt werden. | |||||||||||
| 9.5 | M | Hohlraum- und Spaltschutz Hohlräume, Überlappungen, nicht entwässerbare Bereiche und sonstige korrosionsgefährdete Stellen sind dauerhaft zu versiegeln beziehungsweise zu konservieren. | |||||||||
| 9.6 | M | Kleinteile und Verbindungsmittel | |||||||||
| Schrauben, Scheiben, Muttern, Halter und sonstige Kleinteile im | |||||||||||
| Spritzwasserbereich sind verzinkt, beschichtet, aus Edelstahl oder | |||||||||||
| gleichwertig korrosionsbeständig auszuführen. |
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| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / Nachweis | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 9.7 | M | Kontaktkorrosion Bei der Verbindung unterschiedlicher Metalle sind geeignete Trennlagen, Beschichtungen oder konstruktive Maßnahmen gegen Kontaktkorrosion vorzusehen. | |||||
| 9.8 | M | Nachbehandlung von Montagearbeiten Bohrungen, Schweißstellen, Schnittkanten, Beschädigungen und nachträglich bearbeitete Flächen sind unmittelbar nach Montage fachgerecht nachzubehandeln und gegen Korrosion zu versiegeln. | |||||
| 9.9 | M | Leitungs- und Komponentenschutz Hydraulikleitungen, Kabel, Steckverbindungen, Ventile und Sensoren sind gegen Streusalz, Spritzwasser, Schmutz und Steinschlag geschützt anzuordnen. | |||||
| 9.10 | M | Entwässerung und Reinigung Konstruktionen, Kästen und Abdeckungen sind so auszuführen, dass Wasser und Schmutz möglichst nicht dauerhaft stehen bleiben. Abläufe und Reinigungszugänge müssen frei zugänglich sein. | |||||
| 9.11 | M | Lack- und Korrosionsdokumentation Farbton, Beschichtungssystem, Pflegehinweise sowie geeignete Reparaturmaterialien beziehungsweise Farbcodes sind in den Fahrzeugunterlagen zu dokumentieren. |
10. Dokumentation und Abnahme
| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / Nachweis | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 10.1 | M | Konformitäts- und Zulassungsunterlagen Übergabe sämtlicher Konformitätserklärungen, Risikobeurteilungen, Prüfbescheinigungen, Typenschilder, Abnahmeunterlagen und für Zulassung beziehungsweise Eintragung erforderlicher Dokumente. | |||||
| 10.2 | M | Bedienungsanleitungen | |||||
| Vollständige deutschsprachige Bedienungsanleitungen für Hakenabroller, | |||||||
| Fahrerhausbedienung, Funkfernsteuerung, Kamerasystem, | |||||||
| Handwascheinrichtung und sonstige Zusatzausstattung. | |||||||
| 10.3 | M | Hydraulikunterlagen Hydraulikplan einschließlich Komponentenbezeichnungen, Schlauchkennzeichnung, Druckeinstellungen, Öltyp, Füllmenge, Filterdaten und Wartungshinweisen. | |||||
| 10.4 | M | Elektrische Unterlagen | |||||
| Stromlauf-, Belegungs- und Anschlusspläne einschließlich Sicherungen, | |||||||
| Relais, Steuergeräte, CAN-/Bodybuilder-Schnittstellen, Kameras und | |||||||
| Beleuchtung. | |||||||
| 10.5 | M | Ersatzteil- und Wartungsunterlagen Digitaler Ersatzteilkatalog, Wartungsplan, Schmierplan und Liste der empfohlenen Verschleiß- und Ersatzteile. Wartungsintervalle und erforderliche Betriebsstoffe sind eindeutig anzugeben. | |||||
| 10.6 | M | Software und Parametrierung | |||||
| Dokumentation der ausgeführten Parametrierungen, Funktionszuordnungen, | |||||||
| Grenzwerte und Softwarestände. Für Diagnose und Service erforderliche | |||||||
| Informationen sind bereitzustellen. | |||||||
| 10.7 | M | Prüfprotokolle Übergabe der Protokolle über Dichtheits-, Elektrik-, Sicherheits-, Belastungs- , Kamera- und vollständige Funktionsprüfung. | |||||
| 10.8 | M | Wiege- und Achslastnachweis | |||||
| Nach Fertigstellung ist ein Wiegeschein beziehungsweise Achslastprotokoll | |||||||
| des vollständigen, unbeladenen Gesamtfahrzeugs zu übergeben. Die | |||||||
| Übereinstimmung mit der freigegebenen Lastverteilungsberechnung ist | |||||||
| nachzuweisen. |
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| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / Nachweis | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 10.9 | M | Einweisung Praxisgerechte Einweisung von mindestens fünf Beschäftigten des Auftraggebers am fertiggestellten Fahrzeug. Die Einweisung umfasst Bedienung, Funkfernsteuerung, Verriegelung, Kameras, Sicherheitsfunktionen, Notbetrieb, tägliche Kontrolle und Wartung. | ||||||
| 10.10 | M | Einweisungsnachweis Teilnehmer, Inhalte, Datum und Dauer der Einweisung sind durch ein vom Auftragnehmer und Auftraggeber unterzeichnetes Protokoll zu dokumentieren. Einweisungsunterlagen sind digital zu übergeben. | ||||||
| 10.11 | M | Rohbauabnahme Dem Auftraggeber ist vor Abschluss verdeckender Montagearbeiten eine Rohbauabnahme beziehungsweise Montagekontrolle zu ermöglichen. Festgestellte Änderungsbedarfe sind zu dokumentieren. | ||||||
| 10.12 | M | Endabnahme Gemeinsame Endabnahme am vollständig aufgebauten und zulassungsfähigen Gesamtfahrzeug. Alle Funktionen, Verriegelungen, Kameras, Stau- und Haltesysteme, Markierungen, Beleuchtung und Schnittstellen werden geprüft. | ||||||
| 10.13 | M | Abnahme mit Behälter Die Abnahme umfasst mindestens Aufziehen, Absetzen, Kippen, Verriegeln und Transportstellung mit einem geeigneten Behälter sowie die Überprüfung der Kameraansichten und Sicherheitsfunktionen. | ||||||
| 10.14 | M | Mängelbeseitigung Bei der Abnahme festgestellte Mängel sind innerhalb einer angemessenen, mit dem Auftraggeber abgestimmten Frist vollständig und kostenfrei zu beseitigen. Die endgültige Übernahme erfolgt erst nach erfolgreicher Nachprüfung. | ||||||
| 10.15 | M | Vollständige Übergabe Übergabe einschließlich sämtlicher Unterlagen, Funkfernsteuerungen, Ladehalterungen, Schlüssel, Spezialwerkzeuge, Zubehörteile, Ersatzsicherungen und gegebenenfalls mitgelieferter Betriebsstoffe. |
11. Garantie und Service
| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / Nachweis | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 11.1 | M | Garantiezeit Mindestens 12 Monate Garantie für Hakenabroller, Hydraulik, Steuerung, Kameras und alle von Los 2 gelieferten Komponenten. Weitergehende Herstellerleistungen sind anzugeben. | ||||||
| 11.2 | M | Beginn der Frist | ||||||
| Die Garantiefrist beginnt erst mit der schriftlichen Endabnahme des | ||||||||
| vollständig aufgebauten Gesamtfahrzeugs durch den Auftraggeber. | ||||||||
| 11.3 | M | Umfang der Leistungen Im Gewährleistungs- beziehungsweise Garantiefall sind Diagnose, Arbeitszeit, Anfahrt, Aus- und Einbau, Ersatzteile, Transport und erforderliche Parametrierungen einzuschließen, soweit der Mangel vom Auftragnehmer zu vertreten ist. | ||||||
| 11.4 | M | Servicepartner | ||||||
| Der für den Auftraggeber zuständige autorisierte Servicepartner ist mit | ||||||||
| Anschrift, Ansprechpartner und Leistungsumfang verbindlich zu benennen. | ||||||||
| 11.5 | M | Reaktionszeit Bei betriebsverhindernden Störungen ist spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Meldung eine qualifizierte Diagnose beziehungsweise ein Reparaturtermin einzuleiten. Kürzere zugesagte Reaktionszeiten sind verbindlich. | ||||||
| 11.6 | M | Mobiler Service | ||||||
| Möglichkeit eines mobilen Vor-Ort-Services für Diagnose und kleinere | ||||||||
| Reparaturen. Umfang, Erreichbarkeit und gegebenenfalls vorhandener | ||||||||
| Bereitschaftsdienst sind anzugeben. |
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| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / Nachweis | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 11.7 | M | Ersatzteilversorgung Ersatzteilversorgung für Hakenabroller und wesentliche Komponenten für mindestens zehn Jahre ab Abnahme. Liefermöglichkeiten für sicherheits- und betriebsrelevante Teile sind zu beschreiben. | |||||||||
| 11.8 | M | Diagnosefähigkeit | |||||||||
| Der benannte Servicepartner muss Steuerung, Hydraulik, | |||||||||||
| Funkfernsteuerung und Kamerasystem diagnostizieren und instand setzen | |||||||||||
| können oder eine verbindliche Herstellerunterstützung nachweisen. | |||||||||||
| 11.9 | M | Wartung und Erstinspektion Erforderliche Erstinspektion beziehungsweise Erstauslieferungsdurchsicht nach Herstellervorgabe ist im Angebot zu berücksichtigen. Termin und Umfang sind bei Übergabe schriftlich anzugeben. | |||||||||
| 11.10 | M | Mängel an Schnittstellen | |||||||||
| Bei Störungen im Übergangsbereich zwischen Los 1 und Los 2 wirken beide | |||||||||||
| Auftragnehmer unverzüglich an der Ursachenklärung mit. Der | |||||||||||
| Auftragnehmer Los 2 darf die Bearbeitung nicht allein mit Hinweis auf den | |||||||||||
| jeweils anderen Auftragnehmer ablehnen. | |||||||||||
| 11.11 | M | Service- und Ersatzteilpreise Auf Verlangen sind Stundenverrechnungssätze, Anfahrtspauschalen und Preise wesentlicher Wartungs- beziehungsweise Verschleißteile informativ anzugeben. Diese Angaben begründen nur bei ausdrücklicher Aufnahme in die Wertung ein Zuschlagskriterium. | |||||||||
| 11.12 | M | Vollständige Übergabe in mangelfreiem Zustand | |||||||||
| Das Fahrzeug gilt erst als vertragsgemäß übergeben, wenn alle | |||||||||||
| vereinbarten Leistungen vollständig erbracht, Unterlagen übergeben, | |||||||||||
| Einweisungen durchgeführt und festgestellte Mängel beseitigt sind. |
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Preisblatt Los 2
| Pos. | Leistungsbestandteil | Preis netto |
|---|---|---|
| P 1 | Hakenabrollersystem einschließlich Hilfsrahmen und vollständiger Montage | |
| P 2 | Hydrauliksystem einschließlich Pumpe, Tank beziehungsweise Systemanbindung und Inbetriebnahme | |
| P 3 | Bedien- und Steuerungssystem einschließlich Funkfernsteuerung | |
| P 4 | Fahrzeugkomplettierung, Radabdeckungen, Staukästen, Halterungen und Handwascheinrichtung | |
| P 5 | Mehrkamerasystem einschließlich Anzeige, Verkabelung und Funktionsintegration | |
| P 6 | Warn- und Konturmarkierung des vollständig aufgebauten Fahrzeugs | |
| P 7 | Dokumentation, Prüfungen, Einweisung und Abnahme | |
| P 8 | Sonstige Nebenleistungen gemäß Leistungsverzeichnis | |
| Gesamtpreis Los 2 netto | ||
| Zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer | ||
| Gesamtpreis Los 2 brutto |
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