05.2_Los_2_Hakenabroller_2.0.pdf

Lastkraftwagen-Abrollkipper mit Winterdienstvorbereitung und Hakenabrollersystem

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 17:01 (Europe/Berlin)

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LEISTUNGSVERZEICHNIS

Los 2 – Hakenabrollersystem

Lieferung, Montage und vollständige Inbetriebnahme

Stadt Stadthagen

FB I – Zentrale Dienste Baubetriebshof

Entwurf zur fachlichen Prüfung Stand: Juli 2026

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Vorbemerkungen

Gegenstand dieses Loses sind die Lieferung, Montage und vollständige Inbetriebnahme eines fabrikneuen Hakenabrollersystems einschließlich der in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Aufbau-, Bedien-, Sicherheits-, Kamera-, Stau- und Ergänzungsausstattung auf dem in Los 1 beschafften dreiachsigen 6x2- Kommunalfahrgestell.

Sämtliche mit „M“ gekennzeichneten Anforderungen sind zwingende Mindestanforderungen. Abweichungen sind in der Spalte „Bieterangabe / Nachweis“ eindeutig zu kennzeichnen, technisch zu erläutern und mit geeigneten Unterlagen zu belegen. Pauschale Angaben wie „gemäß Ausschreibung“ oder „wird erfüllt“ ersetzen erforderliche technische Angaben nicht.

Der Auftragnehmer Los 2 ist für die vollständige Funktionsfähigkeit des von ihm gelieferten Hakenabrollersystems einschließlich aller von ihm zu liefernden hydraulischen, elektrischen und mechanischen Komponenten verantwortlich. Die Schnittstellen zu Los 1 sind rechtzeitig und nachweisbar abzustimmen. Fehlende Verbindungsteile, Halterungen, Adapter, Leitungen, Parametrierungen und sonstige Nebenleistungen, die für ein betriebsbereites und zulassungsfähiges Gesamtfahrzeug erforderlich sind, sind einzukalkulieren.

Das Gesamtfahrzeug ist für den kommunalen Ganzjahreseinsatz, häufige Behälterwechsel, Baustellenbetrieb, Straßenunterhaltung und Winterdienst auszulegen. Marken- und Typangaben dienen ausschließlich der Beschreibung bestehender Schnittstellen oder der Markterkundung; gleichwertige Lösungen sind zulässig, sofern die vollständige technische, funktionale und sicherheitsrechtliche Gleichwertigkeit nachgewiesen wird.

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Inhaltsübersicht

1. Allgemeiner Lieferumfang

2. Grundkonstruktion

3. Hydrauliksystem

4. Bedienung

5. Funktionen

6. Sicherheit

7. Elektrik und Schnittstellen

8. Fahrzeugkomplettierung, Stau- und Haltesysteme

9. Korrosionsschutz

10. Dokumentation und Abnahme

11. Garantie und Service

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1. Allgemeiner Lieferumfang

Pos.ArtMindestanforderungBieterangabe / Nachweis
1.1MFabrikneues Hakenabrollersystem Lieferung eines unbenutzten Hakenabrollers aus aktueller Serienfertigung einschließlich sämtlicher zum Betrieb erforderlicher Komponenten. Vorführ-, Gebraucht- oder instandgesetzte Geräte sind nicht zulässig.
1.2MVollständige Montage auf dem Fahrgestell
Montage des Hakenabrollers einschließlich Hilfsrahmen, Hydraulik, Elektrik,
Steuerung, Verriegelungen, Unterfahrschutzanbindung und sämtlicher
Befestigungsteile auf dem aus Los 1 bereitgestellten Fahrgestell.
1.3MTechnische Koordination mit Los 1 Rechtzeitige Abstimmung mit dem Auftragnehmer Los 1 und dem Fahrgestellhersteller insbesondere zu Radstand, Rahmenüberhang, Achslasten, Nebenantrieb, Hydraulikpumpe, Elektrik, Parametrierung, Fahrerhauseinbauten, Heckkennleuchten und Kameras.
1.4MAufbau- und Schnittstellenzeichnung
Vor Produktions- beziehungsweise Montagefreigabe ist eine maßstäbliche
Aufbauzeichnung mit Hauptabmessungen, Behälterbereich, Einbauorten,
Staukästen, Kameras, Radabdeckungen, Leuchten, Hydraulik- und
Elektrokomponenten vorzulegen.
1.5MGewichts- und Lastverteilungsberechnung Vor Montagebeginn ist eine verbindliche Gewichts- und Achslastberechnung für das vollständige Gesamtfahrzeug vorzulegen. Die Berechnung muss Eigengewicht des Aufbaus, Zubehör, Staukästen, Kameras, Handwascheinrichtung und einen repräsentativen Behälterbetrieb berücksichtigen.
1.6MHersteller- und Aufbau-Freigaben
Alle erforderlichen Freigaben des Fahrgestell- und Aufbauherstellers sowie
die Einhaltung der Aufbaurichtlinien sind sicherzustellen und auf Verlangen
vorzulegen. Unzulässige Bohr-, Schweiß- oder Änderungsarbeiten am
Fahrgestellrahmen sind ausgeschlossen.
1.7MVollständige Inbetriebnahme Mechanische, hydraulische und elektrische Inbetriebnahme einschließlich Befüllung, Entlüftung, Parametrierung, Kalibrierung, Funktionsprüfung und Abstimmung sämtlicher Steuerungs- und Sicherheitsfunktionen.
1.8MZulassungsfähiges Gesamtfahrzeug
Der Aufbau ist so auszuführen, dass das Gesamtfahrzeug nach Abschluss
aller Arbeiten den zum Abnahmezeitpunkt geltenden straßenverkehrs-,
arbeitsschutz- und produktsicherheitsrechtlichen Vorschriften entspricht.
1.9MKonformität und Kennzeichnung Erstellung der erforderlichen Konformitätsunterlagen, Risikobeurteilungen, Typenschilder, Sicherheits- und Bedienhinweise sowie aller weiteren Kennzeichnungen in deutscher Sprache.
1.10MPrüf- und Abnahmeleistungen
Alle für den Hakenabroller und die aufbauseitigen Anbauteile erforderlichen
Prüfungen, Abnahmen und Eintragungen durch eine anerkannte
Prüforganisation sind Bestandteil des Lieferumfangs.
1.11MProbebetrieb und Belastungsprüfung Durchführung eines dokumentierten Probebetriebs einschließlich Aufziehen, Absetzen, Kippen, Verriegeln und Transportstellung mit einem geeigneten Behälter sowie einer Belastungsprüfung nach Herstellervorgaben.
1.12MBetriebsbereite Übergabe
Das vollständige Fahrzeug ist gereinigt, funktionsgeprüft, mit
betriebsbereiten Hydraulik- und Elektrosystemen sowie sämtlichem
Zubehör, Unterlagen und Schlüsseln zu übergeben.
1.13MKommunaler Ganzjahreseinsatz Sämtliche Komponenten müssen für häufige Lastwechsel, Baustellenbetrieb, Hochdruckreinigung, Feuchtigkeit, Schmutz, Streusalz und Temperaturen von mindestens -20 °C bis +40 °C geeignet sein.

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Pos.ArtMindestanforderungBieterangabe / Nachweis
1.14MNebenleistungen und Kleinmaterial
Alle für die vollständige Lieferung erforderlichen Halter, Konsolen,
Schutzbleche, Abdeckungen, Schrauben, Adapter, Stecker, Leitungen,
Kabel, Sicherungen, Beschriftungen und sonstigen Kleinmaterialien sind
einzukalkulieren.
1.15MBieterunterlagen Mit dem Angebot sind mindestens Fabrikat, Typ, Eigengewicht, Leistungsdaten, Behälterbereich, Hakenhöhe, Hydraulikdaten, Steuerungskonzept, Zeichnungen und technische Datenblätter einzureichen.

2. Grundkonstruktion

Pos.ArtMindestanforderungBieterangabe / Nachweis
2.1MNennhubleistung Hakenabroller mit einer Nennhubleistung von mindestens 20 t. Die zulässige Hub- und Kippleistung sowie etwaige Einschränkungen in Abhängigkeit von Behälterlänge, Lastschwerpunkt oder Arbeitsstellung sind verbindlich anzugeben.
2.2MBehälteraufnahme
Ausführung zur Aufnahme von Abrollbehältern nach DIN 30722
beziehungsweise der zum Abnahmezeitpunkt geltenden entsprechenden
Norm. Vorhandene Behälter des Auftraggebers müssen ohne konstruktive
Änderungen verwendbar sein.
2.3MHakenhöhe Hakenhöhe 1.570 mm. Fertigungs- und funktionsbedingte Toleranzen sind anzugeben und mit den vorhandenen Behältern abzustimmen.
2.4MBehälterlängen
Geeignet für Behälterlängen von ca. 5,0 m bis 6,0 m. Der tatsächlich
nutzbare Behälterbereich und erforderliche Betriebsstellungen des
Teleskop- beziehungsweise Knickarms sind anzugeben.
2.5MTeleskopierbarer Hakenarm Hydraulisch teleskopierbarer Hakenarm zur Anpassung an unterschiedliche Behälterlängen und zur Optimierung des Aufzieh- und Absetzvorgangs. Endlagen und Arbeitsstellungen müssen überwacht und angezeigt werden.
2.6MKnickbarer Hakenarm
Hydraulisch knickbarer beziehungsweise gelenkiger Hakenarm zur
Verringerung des Aufziehwinkels und zur sicheren Aufnahme kurzer oder
ungünstig abgestellter Behälter. Die Funktionsweise ist zu beschreiben.
2.7MAufziehwinkel Möglichst niedriger und für den kommunalen Einsatz optimierter Aufziehwinkel. Der maximale Aufziehwinkel beziehungsweise die erforderliche Freihöhe ist für repräsentative Behälterlängen anzugeben.
2.8MKippwinkel
Großer, für das vollständige Entleeren von Schüttgütern geeigneter
Kippwinkel. Der maximal erreichbare Kippwinkel ist anzugeben.
2.9MHilfsrahmen Verwindungssteifer, fahrgestellgerechter Hilfsrahmen nach den Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers. Rahmenanbindung und Krafteinleitung müssen für häufige Aufzieh-, Absetz- und Kippvorgänge ausgelegt sein.
2.10MAblaufrollen und Behälterführung
Robuste, verschleißarme Ablaufrollen und Führungselemente für Behälter
mit UPN-Längsträgern. Die Geometrie muss ein ruhiges, kontrolliertes und
möglichst ruckfreies Aufziehen ermöglichen.
2.11MBehälterzentrierung Seitliche Führung beziehungsweise Zentrierung, die den Behälter während des Aufziehens sicher in die Transportposition führt und Fehlstellungen soweit technisch möglich verhindert.

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Pos.ArtMindestanforderungBieterangabe / Nachweis
2.12MLagerstellen und Buchsen
Hochbelastbare, austauschbare Lager- und Buchsenelemente an
sämtlichen beweglichen Gelenkstellen. Verschleißteile müssen ohne
unverhältnismäßigen Demontageaufwand austauschbar sein.
2.13MSchmierkonzept Alle regelmäßig zu schmierenden Lagerstellen sind gut zugänglich anzuordnen und dauerhaft zu kennzeichnen. Eine Zentralschmierung beziehungsweise Vorbereitung hierfür ist anzubieten und mit dem Auftraggeber abzustimmen.
2.14MEigengewicht des Aufbaus
Das vollständige Eigengewicht des Hakenabrollers einschließlich
Hilfsrahmen, Hydraulik, Steuerung und aufbauseitiger Grundausstattung ist
verbindlich anzugeben. Eine gewichtsgünstige Konstruktion bei
ausreichender Dauerfestigkeit ist anzustreben.
2.15MNutzlast- und Achslastreserven Die Konstruktion ist so auszulegen, dass die höchstmögliche rechtlich zulässige Nutzlast und ausreichende Achslastreserven erhalten bleiben. Unzulässige Vorder- oder Hinterachsüberlastungen müssen bei bestimmungsgemäßer Verwendung ausgeschlossen sein.
2.16MWartungs- und Reparaturzugang
Hydraulikzylinder, Ventile, Sensoren, Lagerstellen und sonstige
Wartungspunkte müssen ohne Demontage wesentlicher
Aufbaukomponenten erreichbar sein. Erforderliche Wartungsstützen und
sichere Zugänge sind vorzusehen.
2.17MSchutz vor Behälterkontakt Leitungen, Kameras, Sensoren, Staukästen und sonstige Anbauteile sind so anzuordnen oder abzuschirmen, dass sie bei ordnungsgemäßem Behälterwechsel nicht durch Behälter, Hakenarm oder Schüttgut beschädigt werden.

3. Hydrauliksystem

Pos.ArtMindestanforderungBieterangabe / Nachweis
3.1MVerantwortungsabgrenzung zu Los 1 Los 1 stellt den geeigneten fahrzeugseitigen Nebenantrieb sowie die erforderlichen elektrischen Freigaben bereit. Los 2 liefert die vollständige, betriebsbereite Arbeitshydraulik des Hakenabrollers ab der mechanischen Nebenantriebsschnittstelle einschließlich Pumpe, Tank beziehungsweise abgestimmter Tankanbindung, Ventilen, Leitungen und Steuerung.
3.2MHydraulikpumpe Hydraulikpumpe passend zum bereitgestellten Nebenantrieb, zur geforderten Hubleistung und zu den Arbeitsgeschwindigkeiten des Hakenabrollers. Pumpenfabrikat, Bauart, Förderleistung, Betriebsdrehzahl und Leistungsbedarf sind anzugeben.
3.3MPumpenausführung Verschleißarme Axialkolbenpumpe oder technisch gleichwertige, für häufige Lastwechsel und kommunalen Betrieb geeignete Ausführung. Die Pumpe muss bei allen zulässigen Betriebszuständen innerhalb ihres freigegebenen Kennfeldes arbeiten.
3.4MFörderleistung und Betriebsdruck Förderleistung und Betriebsdruck sind nach Herstellerberechnung so auszulegen, dass alle Funktionen sicher, feinfühlig und mit praxisgerechter Arbeitsgeschwindigkeit ausgeführt werden können. Nenndaten und maximale Werte sind verbindlich anzugeben.
3.5MHydrauliköltank beziehungsweise Tankanbindung Lieferung eines ausreichend dimensionierten Hydrauliköltanks für den Hakenabroller oder technisch vollständig abgestimmte Anbindung an ein geeignetes vorhandenes System. Nutzvolumen, Einbauort, Befüllung, Belüftung und Reinigungszugang sind anzugeben.

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Pos.ArtMindestanforderungBieterangabe / Nachweis
3.6MÖlstand- und Temperaturüberwachung
Gut ablesbare Ölstandsanzeige sowie Temperaturüberwachung mit
Warnung bei unzulässigem Ölstand oder Übertemperatur. Die Warnung
muss am Fahrerplatz beziehungsweise am Bediengerät erkennbar sein.
3.7MHydraulikfilter Druck- und/oder Rücklauffilter nach Systemerfordernis mit Verschmutzungsanzeige. Filterelemente müssen gut zugänglich und ohne umfangreiche Demontage austauschbar sein.
3.8MÖlkühler
Ölkühler beziehungsweise eine nachgewiesen ausreichende thermische
Auslegung für wiederholte Arbeitszyklen, Sommerbetrieb und längeren
Nebenantriebsbetrieb. Ein erforderlicher Kühler ist geschützt und
wartungsfreundlich anzuordnen.
3.9MSteuerventile Last- und durchflussgerechte Steuerventile mit feinfühliger Regelung. Verbraucher sind so zu priorisieren und gegeneinander zu verriegeln, dass unzulässige gleichzeitige Bewegungen ausgeschlossen sind.
3.10MLasthalte- und Schlauchbruchsicherung
Lasthalteventile, Rückschlagventile und Schlauchbruchsicherungen an allen
hydraulisch gehaltenen Lasten nach technischem Erfordernis. Ein
unkontrolliertes Absinken oder Bewegen bei Leitungsbruch ist zu
verhindern.
3.11MDruckbegrenzung und Überlastschutz Druckbegrenzungsventile und elektronische beziehungsweise hydraulische Überlastsicherung. Unzulässige Lastzustände müssen verhindert und dem Bediener eindeutig angezeigt werden.
3.12MLeitungen und Verschraubungen
Leckagearme, vibrationsfeste Verschraubungen sowie Hydraulikleitungen
mit ausreichender Druckstufe und Alterungsbeständigkeit.
Schlauchleitungen sind scheuerfrei, spannungsarm und mit ausreichenden
Bewegungsreserven zu verlegen.
3.13MSchlauch- und Steinschlagschutz Hydraulikleitungen sind im Bereich von Rädern, Behälterlaufbahn, Fahrbahn, Unterfahrschutz und Arbeitsbereich gegen Scheuern, Steinschlag, Streusalz, Hitze und mechanische Beschädigung zu schützen.
3.14MKennzeichnung und Hydraulikplan
Sämtliche Leitungen, Anschlüsse und Komponenten sind dauerhaft und mit
dem Hydraulikplan übereinstimmend zu kennzeichnen. Der Plan muss
Bauteilbezeichnungen, Schlauchzuordnung und Einstellwerte enthalten.
3.15MHydrauliköl Ganzjahrestaugliches, für die eingesetzten Komponenten freigegebenes Hydrauliköl. Sorte, Viskositätsklasse und Erstbefüllmenge sind zu dokumentieren. Die Verträglichkeit mit den verwendeten Dichtungen ist sicherzustellen.
3.16MNotbetätigung und Notabsenkung
Eine sichere Möglichkeit zur Notbetätigung beziehungsweise zum
kontrollierten Absenken in eine gefahrlose Stellung bei Ausfall der regulären
Steuerung ist vorzusehen und in der Bedienungsanleitung zu beschreiben.
3.17MDichtheits- und Funktionsprüfung Vor Übergabe ist die Hydraulikanlage unter Betriebsbedingungen auf Dichtheit, Temperaturverhalten, Arbeitsgeschwindigkeit und vollständige Funktion zu prüfen. Die Prüfung ist zu protokollieren.

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4. Bedienung

Pos.ArtMindestanforderungBieterangabe / Nachweis
4.1MBedienkonzept für wechselnde Fahrer Das Bedienkonzept muss besonders intuitiv, eindeutig und fehlbedienungssicher sein, da das Fahrzeug von wechselnden Beschäftigten ohne festen Fahrer genutzt wird. Eine sichere Grundbedienung muss nach kurzer Einweisung möglich sein.
4.2MBediengerät im Fahrerhaus
Fest installiertes, ergonomisch erreichbares Bediengerät im Fahrerhaus.
Sicht, Einstieg, Sitzverstellung und Bedienung anderer
Fahrzeugeinrichtungen dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
4.3MZentraler Joystick Die Hauptfunktionen des Hakenabrollers sind über einen zentralen, ergonomischen und mit Arbeitshandschuhen bedienbaren Joystick oder eine technisch gleichwertige Bedieneinheit zu steuern.
4.4MDisplay und Symbolik
Farbiges, gut ablesbares Display mit logischen, eindeutigen Symbolen und
deutscher Menü- beziehungsweise Klartextanzeige. Aktive Funktion,
Betriebszustand und erforderliche Bedienhinweise müssen jederzeit
erkennbar sein.
4.5MFunktionszuordnung Die Zuordnung der Hauptfunktionen am Joystick soll logisch aufgebaut und soweit technisch möglich in Abstimmung mit dem Auftraggeber konfigurierbar sein. Eine unbeabsichtigte Veränderung durch Bedienpersonal ist zu verhindern.
4.6MFunkfernsteuerung
Robuste Funkfernsteuerung zur vollständigen Bedienung der für den
Behälterwechsel erforderlichen Funktionen außerhalb des Fahrerhauses.
Der Bediener muss den Arbeitsbereich einsehen und alle Bewegungen
feinfühlig steuern können.
4.7MEinhand- und Handschuhbedienung Die Funkfernsteuerung muss mit einer Hand und mit üblichen Arbeitshandschuhen sicher bedienbar sein. Schalter und Tasten sind gegen unbeabsichtigte Betätigung zu schützen und eindeutig zu kennzeichnen.
4.8MTotmannfunktion und Not-Halt
Gefahrbringende Bewegungen dürfen nur bei bewusst gehaltener
Betätigung ausgeführt werden. Funk- und Fahrerhausbedienung müssen
über geeignete Totmann-, Stopp- und Not-Halt-Funktionen verfügen.
4.9MStatus- und Verriegelungsanzeige Die Steuerung muss mindestens Hakenarmstellung, Teleskop- /Knickstellung, Kippstellung, Behälterverriegelung, Transportstellung, Nebenantrieb und relevante Sicherheitsfreigaben anzeigen.
4.10MAutomatikfunktionen
Wiederkehrende Arbeitsabläufe sollen durch sichere Automatik-
beziehungsweise Folgesteuerungen unterstützt werden. Automatikabläufe
müssen jederzeit kontrolliert angehalten und feinfühlig fortgesetzt werden
können.
4.11MFeinsteuerung Zusätzlich zu Automatikfunktionen ist eine feinfühlige manuelle Steuerung aller wesentlichen Bewegungen für genaues Positionieren, beengte Verhältnisse und unterschiedlich abgestellte Behälter vorzusehen.
4.12MDiagnose und Fehlermeldungen
Störungen sind durch verständliche Klartexte oder eindeutige Symbole
anzuzeigen. Die Diagnose muss die schnelle Eingrenzung von Sensor-,
Verriegelungs-, Kommunikations- und Hydraulikfehlern ermöglichen.
4.13MSichere Ablage und Ladehalterung Für die Funkfernsteuerung ist im Fahrerhaus eine feste, verkehrssichere und gut erreichbare Halterung einschließlich Lade- beziehungsweise Stromversorgung vorzusehen. Ein ungesichertes Ablegen ist nicht zulässig.

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Pos.ArtMindestanforderungBieterangabe / Nachweis
4.14MBetriebsbereitschaft nach Fahrerwechsel
Nach Einschalten der Zündung beziehungsweise Aktivieren des Systems
muss ein definierter, eindeutig erkennbarer Grundzustand hergestellt
werden. Individuelle Einstellungen dürfen die sichere Bedienung durch den
nächsten Fahrer nicht beeinträchtigen.
4.15MBedienung ohne unnötige Menüebenen Häufig benötigte Funktionen müssen direkt erreichbar sein. Eine aufwendige Navigation durch mehrere Menüebenen während des Arbeitsvorgangs ist nicht zulässig.
4.16MBedienprobe und Beschreibung
Der Bieter hat das Bedienkonzept mit dem Angebot zu beschreiben und auf
Verlangen im Rahmen einer standardisierten Bedienprobe vorzuführen. Die
angebotene Ausführung muss der später gelieferten Konfiguration
entsprechen.

5. Funktionen

Pos.ArtMindestanforderungBieterangabe / Nachweis
5.1MAufziehen von Behältern Sicheres und kontrolliertes Aufziehen geeigneter Behälter aus dem festgelegten Längenbereich. Der Ablauf muss eine feinfühlige Aufnahme des Hakenbügels sowie eine sichere Führung bis zur Transportstellung ermöglichen.
5.2MAbsetzen von Behältern
Kontrolliertes Absetzen auf ausreichend tragfähigem und möglichst ebenem
Untergrund. Der Bediener muss den Vorgang jederzeit anhalten und die
Behälterposition fein korrigieren können.
5.3MKippbetrieb Vollwertiger Kippbetrieb mit sicherer Behälterverriegelung. Die Steuerung muss ein unbeabsichtigtes Entriegeln oder Umschalten während des Kippvorgangs verhindern.
5.4MZwischenstopp
Alle Arbeitsbewegungen müssen in jeder zulässigen Position angehalten
und sicher gehalten werden können. Nach dem Stopp darf keine
unkontrollierte Bewegung auftreten.
5.5MTeleskop- und Knickfunktion Teleskopieren und Knicken des Hakenarms müssen in die Steuerungs- und Sicherheitslogik eingebunden sein. Unzulässige Kombinationen oder Kollisionen sind durch Verriegelungen zu verhindern.
5.6MHydraulische Behälterverriegelung
Hydraulische Verriegelung des Behälters in Transport- und Kippstellung.
Der Verriegelungszustand muss überwacht und am Bediengerät eindeutig
als offen beziehungsweise geschlossen angezeigt werden.
5.7MBehälterzentrierung und Führung Führungselemente müssen den Behälter während des Aufziehens zentrieren und sicher auf den Auflagerollen beziehungsweise dem Rahmen führen. Ein Abspringen oder Verkanten ist soweit technisch möglich zu verhindern.
5.8MTransportverriegelung
Der Fahrbetrieb darf nur bei ordnungsgemäßem Transportzustand möglich
sein beziehungsweise es muss eine deutliche optische und akustische
Warnung erfolgen. Hakenarm, Verriegelung und Unterfahrschutz müssen in
der sicheren Stellung überwacht werden.
5.9MEndlagenerkennung Wesentliche Endlagen und Sicherheitsstellungen sind durch Sensoren oder technisch gleichwertige Systeme zu überwachen. Die Sensorik ist geschützt, justierbar und diagnosefähig auszuführen.

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Pos.ArtMindestanforderungBieterangabe / Nachweis
5.10MÜberlastschutz
Schutz gegen Überlastung von Hakenarm, Zylindern, Hydraulik und
Fahrgestell. Bei Überschreitung zulässiger Werte muss die gefahrbringende
Bewegung verhindert oder kontrolliert beendet und eine eindeutige Meldung
ausgegeben werden.
5.11MFolgesteuerung Sichere, aufeinander abgestimmte Bewegungsfolgen für Aufziehen, Absetzen und Kippen. Die Folgesteuerung muss Bedienfehler reduzieren, darf aber eine kontrollierte manuelle Feinsteuerung nicht ausschließen.
5.12MBehälterwechsel bei unterschiedlichen Längen
Die Bedienung muss den Wechsel zwischen den zugelassenen
Behälterlängen ohne aufwendige mechanische Umrüstung ermöglichen.
Erforderliche Einstellungen sind eindeutig anzuzeigen.
5.13MFunktionssperren Arbeitsbewegungen dürfen nur bei erfüllten fahrzeug- und aufbauseitigen Sicherheitsbedingungen freigegeben werden, insbesondere bei geeigneter Getriebe-/Fahrstellung, aktivierter Feststellbremse und ordnungsgemäßem Nebenantrieb.
5.14MNot- und Servicebetrieb
Ein kontrollierter Service- beziehungsweise Notbetrieb für Wartung und
Störungsbeseitigung ist vorzusehen. Dieser darf nur bewusst aktiviert
werden und muss gegen unbeabsichtigte Benutzung geschützt sein.
5.15MFunktionsprüfung mit Referenzbehälter Vor Endabnahme sind alle Funktionen mit mindestens einem für den vorgesehenen Behälterbereich repräsentativen Behälter zu prüfen. Auf Wunsch des Auftraggebers ist zusätzlich ein vorhandener Behälter einzubeziehen.

6. Sicherheit

Pos.ArtMindestanforderungBieterangabe / Nachweis
6.1MRechtskonforme und sichere Ausführung Der Hakenabroller einschließlich Steuerung, Hydraulik, Kameras, Aufstiege und Zubehör ist nach den zum Abnahmezeitpunkt geltenden europäischen und nationalen Produkt-, Maschinen-, Arbeitsschutz- und Straßenverkehrsvorschriften auszuführen.
6.2MRisikobeurteilung und Konformität Erstellung einer vollständigen Risikobeurteilung und der erforderlichen Konformitätsunterlagen für den gelieferten Aufbau. Die bestimmungsgemäße Verwendung und vorhersehbare Fehlanwendung sind zu berücksichtigen.
6.3MSicherheitskennzeichnung Dauerhafte, gut sichtbare Warn-, Verbots- und Hinweisschilder in deutscher Sprache beziehungsweise mit eindeutigen Symbolen an allen relevanten Gefahrenstellen.
6.4MNot-Halt und Bewegungsstopp Gut erreichbare Möglichkeit zum sofortigen Stoppen gefahrbringender Bewegungen an Funkfernsteuerung und Bediengerät. Nach Betätigung darf ein Wiederanlauf nur nach bewusster Rückstellung möglich sein.
6.5MTotmannsteuerung Arbeitsbewegungen außerhalb sicherer Automatikabläufe müssen nach dem Loslassen des Bedienelements selbsttätig stoppen und sicher gehalten werden.
6.6MSchlauchbruchsicherung Hydraulisch gehaltene Lasten und Bewegungen sind durch geeignete Schlauchbruch-, Lasthalte- und Rückschlagventile zu sichern.

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Pos.ArtMindestanforderungBieterangabe / Nachweis
6.7MMechanische Wartungsstütze Robuste mechanische Wartungsstütze beziehungsweise gleichwertige formschlüssige Sicherung für gefahrlose Wartungsarbeiten bei angehobenem Aufbau. Lagerung und Handhabung müssen eindeutig und gut zugänglich sein.
6.8MSchutz gegen Quetschen und Scheren Quetsch-, Scher- und Einzugsstellen sind konstruktiv zu minimieren, soweit möglich abzudecken und deutlich zu kennzeichnen. Schutzabstände und sichere Bedienpositionen sind einzuhalten.
6.9MRutschhemmende Trittflächen Notwendige Tritte und Aufstiege sind ausreichend groß, rutschhemmend, entwässernd und winterdiensttauglich auszuführen. Sichere Haltegriffe sind vorzusehen.
6.10MArbeitsbereichsbeleuchtung LED-Arbeitsscheinwerfer zur blendarmen Ausleuchtung von Haken, Behälterführung, Verriegelung, Arbeitsbereich und Fahrzeugheck. Die endgültige Anzahl und Position sind bei der Rohbaubesprechung festzulegen.
6.11MSicherheitsverriegelungen Unzulässige Bewegungen, insbesondere Entriegeln in Transportstellung, Kippen ohne sichere Verriegelung oder Hakenarmbewegungen bei ungeeignetem Fahrzustand, sind durch Steuerungslogik zu verhindern.
6.12MAkustische und optische Warnungen Gefahr- und Fehlzustände müssen durch eindeutige optische und erforderlichenfalls akustische Warnungen angezeigt werden. Dauerhafte Warnungen dürfen nicht ohne Ursachenbeseitigung quittierbar sein.
6.13MSicherer Funkbetrieb Bei Funkabbruch, Reichweitenüberschreitung, leerem Akku oder Kommunikationsfehler müssen Bewegungen selbsttätig stoppen und sicher gehalten werden.
6.14MSchutz von Bedienpersonal und Dritten Kameraunterstützung und Steuerung entbinden nicht von der direkten Beobachtung. Die Bedienpositionen und Hinweise sind so zu gestalten, dass der Gefahrenbereich möglichst vollständig eingesehen und von Dritten freigehalten werden kann.
6.15MPrüfung der Sicherheitsfunktionen Sämtliche Sicherheits- und Verriegelungsfunktionen sind vor Abnahme durch den Auftragnehmer zu prüfen und in einem Prüfprotokoll mit Soll-/Ist- Ergebnis zu dokumentieren.

7. Elektrik und Schnittstellen

Pos.ArtMindestanforderungBieterangabe / Nachweis
7.1MBordnetz und Versorgung Elektrische Ausführung für das 24-V-Bordnetz des Fahrgestells. Leistungsaufnahme, erforderliche Absicherung und maximale Stromaufnahme sind anzugeben und mit Los 1 abzustimmen.
7.2MBodybuilder- und CAN-Schnittstelle
Nutzung der vom Fahrgestellhersteller freigegebenen Aufbauschnittstellen.
CAN-, J1939- oder vergleichbare Kommunikation darf nur über
freigegebene Bodybuilder-Schnittstellen erfolgen.
7.3MAufbausteuergerät Robustes, diagnosefähiges Steuergerät für Hakenabroller, Verriegelungen, Sensoren, Bediengeräte, Kamerafreigaben und erforderliche Folgesteuerungen. Einbauort geschützt und wartungsfreundlich.
7.4MFahrzeugsignale und Freigaben
Einbindung der erforderlichen Signale wie Zündung, Feststellbremse,
Getriebestellung, Nebenantrieb, Geschwindigkeit, Rückwärtsgang und
gegebenenfalls Achs-/Niveausignale.

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Pos.ArtMindestanforderungBieterangabe / Nachweis
7.5MLeitungsverlegung Kabel sind in geeigneten Schutzrohren beziehungsweise Kabelkanälen scheuerfrei, zugentlastet, hitzefern und gegen mechanische Beschädigung verlegt. Bewegliche Übergänge müssen ausreichend flexibel ausgeführt sein.
7.6MSteckverbindungen im Außenbereich
Salz-, schmutz- und hochdruckreinigungsbeständige Steckverbindungen mit
geeigneter Schutzart. Steckverbinder müssen verriegelt, verpolungssicher
und für Wartungszwecke lösbar sein.
7.7MAbsicherung und Trennung Alle Stromkreise sind fachgerecht abzusichern und eindeutig zu dokumentieren. Sicherheitsrelevante, Kamera-, Beleuchtungs- und Steuerstromkreise sind so zu trennen, dass ein Einzeldefekt nicht unnötig das Gesamtsystem außer Betrieb setzt.
7.8MKabel- und Komponentenkennzeichnung
Leitungen, Sicherungen, Relais, Steuergeräte, Sensoren und
Steckverbindungen sind dauerhaft und mit den Schaltplänen
übereinstimmend zu kennzeichnen.
7.9MDiagnoseschnittstelle Zugängliche Diagnoseschnittstelle und geeignete Diagnosemöglichkeit für Steuerung, Sensorik, Funkfernsteuerung und Kamerasystem. Erforderliche Zugangsdaten beziehungsweise Diagnoseinformationen sind dem Auftraggeber zu übergeben.
7.10MRückleuchtenträger und Fahrzeugbeleuchtung
Erforderliche Versetzung beziehungsweise Neuanordnung der
Rückleuchten, Rückstrahler, Kennzeichenbeleuchtung, Nebelschluss- und
Rückfahrleuchten im Zusammenhang mit dem Aufbau. Die endgültige
Ausführung muss zulassungsfähig und gegen Beschädigung geschützt sein.
7.11MArbeitsscheinwerfer
Lieferung, Verkabelung und Schaltung der aufbauseitigen LED-
Arbeitsscheinwerfer. Die Leuchten sind getrennt von der rückwärtigen
gelben Warneinrichtung aus Los 1 zu betrachten.
7.12MSchnittstelle Heckkennleuchten Los 1 Bereitstellung der mechanischen Einbauorte, Halterungen, Aussparungen und Kabelwege für die von Los 1 gelieferten gelben Heckkennleuchten. Die elektrische Hauptverantwortung und Funktionsprüfung der Warnleuchten verbleibt bei Los 1.
7.13MKameraschnittstellen
Vollständige elektrische Integration der Aufbaukameras einschließlich
Umschaltmodul, Anzeige, Steuersignalen und geschützter Verkabelung. Die
Kompatibilität mit dem Fahrerhausdisplay beziehungsweise dem
vorgesehenen Monitor ist sicherzustellen.
7.14MElektromagnetische Verträglichkeit Die elektrische Anlage darf weder die Fahrzeugelektronik, den Funkbetrieb noch andere Sicherheitssysteme beeinträchtigen. Erforderliche Entstörmaßnahmen und Konformitätsnachweise sind Bestandteil der Lieferung.
7.15MSchaltplan und Funktionsprüfung
Übergabe eines vollständigen Stromlauf- und Belegungsplans. Vor
Abnahme sind Stromaufnahme, Sicherungen, Freigaben, Anzeigen,
Beleuchtung, Kameras und Diagnose unter Betriebsbedingungen zu prüfen.

8. Fahrzeugkomplettierung, Stau- und Haltesysteme

Pos.ArtMindestanforderungBieterangabe / Nachweis
8.1MAllgemeine Abstimmung Anordnung und Abmessungen sämtlicher Staukästen, Halterungen, Radabdeckungen, Kameras, Beleuchtung und Markierungen sind vor Montagebeginn anhand einer Aufbauzeichnung mit dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer Los 1 abzustimmen.

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Pos.ArtMindestanforderungBieterangabe / Nachweis
8.2MRadabdeckungen und Kotflügel
Lieferung und Montage vollständiger Radabdeckungen beziehungsweise
Kotflügel über der Antriebs- und Nachlaufachse.
• stabil, korrosionsbeständig und winterdienstgeeignet
• zur Reinigung und Wartung gut zugänglich
• möglichst segmentweise demontierbar
• mit geeigneten Schmutzfängern versehen
• ohne Beeinträchtigung der gelenkten/liftbaren Nachlaufachse und
Schleuderkettenanlage
8.3MStaukästen für Ladungssicherung Lieferung und Montage von mindestens zwei abschließbaren, spritzwasser- und staubgeschützten Staukästen für Zurrgurte, Zurrketten, Spannmittel, Kantenschoner und sonstiges Ladungssicherungszubehör. Die Kästen sind aus Aluminium, Edelstahl oder einem gleichwertig korrosionsbeständigen Werkstoff herzustellen. Türen und Klappen müssen gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sein.
8.4MWerkzeug- und Gerätestaukasten
Zusätzlicher abschließbarer, spritzwassergeschützter Staukasten für
Werkzeug, Anschlagmittel und betriebliche Ausrüstung. Eine Vermischung
ölverschmutzter Werkzeuge mit sauberen Ladungssicherungsmitteln soll
vermieden werden.
8.5MAnstellleiter Lieferung einer geeigneten Anstellleiter mit einer Länge von ca. 3,0 m einschließlich dauerhaft am Fahrzeug befestigter, abschließbarer, klapperfreier und gegen Verlust gesicherter Halterung. Die Leiter muss vom Boden aus sicher entnommen und wieder verstaut werden können.
8.6MHalterung für Schaufel, Besen und Grebe
Lieferung und Montage einer korrosionsbeständigen, klapperfreien und
gegen Verlust gesicherten Halterung. Die Geräte müssen ohne Werkzeug
entnehmbar und verkehrssicher befestigt sein.
• eine Schaufel
• ein Besen
• eine Grebe beziehungsweise ein vergleichbares Handgerät
8.7MNetz- oder Planenkasten Lieferung und Montage eines geeigneten, korrosionsbeständigen Kastens beziehungsweise Halters zur trockenen und sicheren Aufnahme eines Abdecknetzes oder einer Abdeckplane. Entnahme und Verstauen müssen vom Boden oder über einen sicheren Tritt möglich sein.
8.8MHandwascheinrichtung
Lieferung und Montage einer vollständigen, am Fahrzeugrahmen
befestigten Handwascheinrichtung für das Bedienpersonal.
• Frischwassertank mit mindestens 20 l Inhalt
• gut erreichbarer, möglichst selbstschließender Wasserhahn
• verschließbare Einfüllöffnung und gut zugängliche Reinigungs-
/Entleerungsmöglichkeit
• vom Boden aus sicher erreichbar
• gegen Streusalz, Steinschlag und unbeabsichtigtes Öffnen geschützt
• vor Frostperioden vollständig und möglichst restwasserfrei entleerbar
8.9MKamerasystem für den Belade- und Behälterwechselbetrieb Lieferung und Montage eines Mehrkamerasystems zur Beobachtung des Arbeitsbereichs beim Aufziehen, Absetzen, Kippen und Verriegeln von Abrollbehältern. Haken, Behälteraufnahme, Führungsschienen, Verriegelungen und seitliche Gefahrenbereiche müssen aus mehreren Blickwinkeln einsehbar sein.
8.10MAnzahl und Anordnung der Kameras
Zusätzlich zur Rückfahrkamera sind mindestens drei Aufbaukameras
vorzusehen. Die endgültigen Montageorte werden bei der Rohbau- und
Montagebesprechung festgelegt.
• linke Fahrzeugseite mit Blick auf Behälterführung und Verriegelung
• rechte Fahrzeugseite mit Blick auf Behälterführung und Verriegelung
• erhöhte Kamera mit Blick auf Hakenarm, Aufnahmebügel und
Behälterbewegung

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Pos.ArtMindestanforderungBieterangabe / Nachweis
8.11MSichtbereiche Die Kameras müssen insbesondere folgende Bereiche erfassen; blinde Bereiche sind soweit technisch möglich zu vermeiden. • Aufnahmebügel und Haken • seitliche Behälterlängsträger • Ablaufrollen und Führungseinrichtungen • Behälterverriegelung • hinterer Gefahren- und Schwenkbereich • seitliche Abstände zu Hindernissen
8.12MBilddarstellung
Die Kamerabilder sind auf einem fest eingebauten Farbdisplay im
Fahrerhaus darzustellen.
• Einzelbild der ausgewählten Kamera
• automatische Umschaltung abhängig von der gewählten Aufbau-Funktion
• manuelle Auswahl der einzelnen Kameras
• gleichzeitige Darstellung mehrerer Kamerabilder als geteilter Bildschirm
8.13MBedienung des Kamerasystems Die Kameraauswahl muss über das Bediengerät des Hakenabrollers, einen eindeutig beschrifteten Schalter oder direkt über das Display möglich sein. Die Bedienung muss mit Arbeitshandschuhen möglich sein; unnötige Menüebenen sind zu vermeiden.
8.14MTechnische Ausführung der Kameras
Kameras, Halterungen und Leitungen sind gegen Beschädigung durch
Behälter, Schmutz, Äste, Hochdruckreinigung, Steinschlag und Streusalz zu
schützen.
• für dauerhaften Außenbetrieb geeignet
• vibrations- und stoßfest
• staub- und spritzwassergeschützt
• winterdienst- und streusalzbeständig
• ausreichende Restlicht-/Nachtsichtfähigkeit
• gegen Vereisung und Beschlagen geschützt
8.15MLeitungsverlegung und Schnittstelle Los 1 Die vollständige Verkabelung vom Aufbau bis zum Fahrerhaus ist Bestandteil von Los 2. Erforderliche Adapter, Umschaltmodule, Steuergeräte und Schnittstellen sind einzukalkulieren. Leitungen sind geschützt, scheuerfrei, lösbar und dauerhaft gekennzeichnet zu verlegen.
8.16MFunktionsprüfung des Kamerasystems
Vor Abnahme ist das Kamerasystem gemeinsam mit dem Auftraggeber bei
repräsentativen Arbeitsvorgängen und eingeschränkten Lichtverhältnissen
zu prüfen. Die Kameraausrichtung ist bei Bedarf nachzujustieren.
• Aufziehen und Absetzen
• Kippbetrieb
• Verriegeln und Entriegeln
• Rückwärtsfahrt
• Betrieb bei Dunkelheit beziehungsweise eingeschränkter Beleuchtung
8.17MRot-weiße Warnmarkierung Das vollständig aufgebaute Fahrzeug ist mit einer rot-weißen retroreflektierenden Warnmarkierung nach DIN 30710 in der zum Abnahmezeitpunkt geltenden Ausführung zu versehen. Die Kennzeichnung darf Leuchten, Kennzeichen, Rückstrahler, Kameras und Bedieneinrichtungen nicht verdecken. • Fahrzeugfront • seitliche Fahrzeug- und Aufbauflächen • Fahrzeugheck • soweit geeignet am hinteren Unterfahrschutz und an Staukästen/Radabdeckungen
8.18MKonturmarkierung
Zusätzlich ist die zum Abnahmezeitpunkt gesetzlich erforderliche
Konturmarkierung des vollständig aufgebauten Fahrzeugs auszuführen.
Farbe, Anordnung und Abmessungen müssen den geltenden
Zulassungsvorschriften entsprechen.

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Pos.ArtMindestanforderungBieterangabe / Nachweis
8.19MSchnittstelle Heckkennleuchten Los 1 Der Auftragnehmer Los 2 muss die Montageorte der in Los 1 gelieferten gelben Heckkennleuchten berücksichtigen. Erforderliche Halterungen, Aussparungen, Kabelwege und mechanische Befestigungspunkte sind Bestandteil von Los 2. Die Leuchten dürfen durch Aufbau, Behälter, Staukästen oder Unterfahrschutz nicht verdeckt werden.
8.20MRohbau- und Montagebesprechung
Vor der endgültigen Montage der Zubehör- und Anbauteile ist eine
gemeinsame Rohbau- und Montagebesprechung am teilweise aufgebauten
Fahrzeug durchzuführen. Teilnehmer sind mindestens Auftraggeber,
Auftragnehmer Los 2, zuständiger Montagebetrieb und soweit erforderlich
Auftragnehmer Los 1.
Der Auftragnehmer Los 2 legt rechtzeitig vor dem Termin eine maßstäbliche
Aufbauzeichnung oder gleichwertige Darstellung vor. Festlegungen werden
in einem Protokoll mit Zeichnung oder Fotos dokumentiert. Die endgültige
Montage darf erst nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber
erfolgen.
Änderungen innerhalb des ausgeschriebenen Leistungsumfangs, die sich
aus der Besprechung ergeben, sind mit dem Angebotspreis abgegolten.
Mehrkosten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des
Auftraggebers entstehen.
• Stau- und Werkzeugkästen
• Leiter- und Gerätehalterungen
• Netz-/Planenkasten und Handwascheinrichtung
• Radabdeckungen, Kotflügel und Schmutzfänger
• Aufbaukameras und Sichtbereiche
• Arbeits- und Fahrzeugbeleuchtung
• Heckkennleuchten aus Los 1
• Warn- und Konturmarkierung
• Kabel- und Hydraulikleitungsführung
• Bedienelemente, Wartungs- und Reparaturzugänge
• Nutzlast und Achslastverteilung

9. Korrosionsschutz

Pos.ArtMindestanforderungBieterangabe / Nachweis
9.1MKorrosionsschutzkonzept Sämtliche Stahl-, Aluminium- und Verbindungsteile sind für den kommunalen Ganzjahreseinsatz mit regelmäßiger Streusalz- und Feuchtigkeitsbelastung auszulegen. Der Bieter hat das angebotene Korrosionsschutzsystem zu beschreiben.
9.2MOberflächenvorbereitung
Stahlkonstruktionen sind vor Beschichtung fachgerecht zu reinigen und
vorzubereiten, beispielsweise durch Strahlen oder ein technisch
gleichwertiges Verfahren. Zunder, Rost, Schweißrückstände und
Verunreinigungen sind zu entfernen.
9.3MGrundierung und Beschichtung Mehrschichtiger, zum Untergrund passender Grundier- und Decklackaufbau mit ausreichender Schichtdicke und Kantenabdeckung. Beschichtungssystem und Farbaufbau sind anzugeben.
9.4MDecklack
Sichtbare Aufbaukomponenten in Kommunalorange RAL 2011 oder einem
nach Bemusterung freigegebenen gleichwertigen Farbton. Abweichende
Funktions- und Verschleißteile dürfen herstellerüblich ausgeführt werden.
9.5MHohlraum- und Spaltschutz Hohlräume, Überlappungen, nicht entwässerbare Bereiche und sonstige korrosionsgefährdete Stellen sind dauerhaft zu versiegeln beziehungsweise zu konservieren.
9.6MKleinteile und Verbindungsmittel
Schrauben, Scheiben, Muttern, Halter und sonstige Kleinteile im
Spritzwasserbereich sind verzinkt, beschichtet, aus Edelstahl oder
gleichwertig korrosionsbeständig auszuführen.

05.2 – LV Los 2: Hakenabroller Stand: Juli 2026 Seite 15 von 19

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Pos.ArtMindestanforderungBieterangabe / Nachweis
9.7MKontaktkorrosion Bei der Verbindung unterschiedlicher Metalle sind geeignete Trennlagen, Beschichtungen oder konstruktive Maßnahmen gegen Kontaktkorrosion vorzusehen.
9.8MNachbehandlung von Montagearbeiten Bohrungen, Schweißstellen, Schnittkanten, Beschädigungen und nachträglich bearbeitete Flächen sind unmittelbar nach Montage fachgerecht nachzubehandeln und gegen Korrosion zu versiegeln.
9.9MLeitungs- und Komponentenschutz Hydraulikleitungen, Kabel, Steckverbindungen, Ventile und Sensoren sind gegen Streusalz, Spritzwasser, Schmutz und Steinschlag geschützt anzuordnen.
9.10MEntwässerung und Reinigung Konstruktionen, Kästen und Abdeckungen sind so auszuführen, dass Wasser und Schmutz möglichst nicht dauerhaft stehen bleiben. Abläufe und Reinigungszugänge müssen frei zugänglich sein.
9.11MLack- und Korrosionsdokumentation Farbton, Beschichtungssystem, Pflegehinweise sowie geeignete Reparaturmaterialien beziehungsweise Farbcodes sind in den Fahrzeugunterlagen zu dokumentieren.

10. Dokumentation und Abnahme

Pos.ArtMindestanforderungBieterangabe / Nachweis
10.1MKonformitäts- und Zulassungsunterlagen Übergabe sämtlicher Konformitätserklärungen, Risikobeurteilungen, Prüfbescheinigungen, Typenschilder, Abnahmeunterlagen und für Zulassung beziehungsweise Eintragung erforderlicher Dokumente.
10.2MBedienungsanleitungen
Vollständige deutschsprachige Bedienungsanleitungen für Hakenabroller,
Fahrerhausbedienung, Funkfernsteuerung, Kamerasystem,
Handwascheinrichtung und sonstige Zusatzausstattung.
10.3MHydraulikunterlagen Hydraulikplan einschließlich Komponentenbezeichnungen, Schlauchkennzeichnung, Druckeinstellungen, Öltyp, Füllmenge, Filterdaten und Wartungshinweisen.
10.4MElektrische Unterlagen
Stromlauf-, Belegungs- und Anschlusspläne einschließlich Sicherungen,
Relais, Steuergeräte, CAN-/Bodybuilder-Schnittstellen, Kameras und
Beleuchtung.
10.5MErsatzteil- und Wartungsunterlagen Digitaler Ersatzteilkatalog, Wartungsplan, Schmierplan und Liste der empfohlenen Verschleiß- und Ersatzteile. Wartungsintervalle und erforderliche Betriebsstoffe sind eindeutig anzugeben.
10.6MSoftware und Parametrierung
Dokumentation der ausgeführten Parametrierungen, Funktionszuordnungen,
Grenzwerte und Softwarestände. Für Diagnose und Service erforderliche
Informationen sind bereitzustellen.
10.7MPrüfprotokolle Übergabe der Protokolle über Dichtheits-, Elektrik-, Sicherheits-, Belastungs- , Kamera- und vollständige Funktionsprüfung.
10.8MWiege- und Achslastnachweis
Nach Fertigstellung ist ein Wiegeschein beziehungsweise Achslastprotokoll
des vollständigen, unbeladenen Gesamtfahrzeugs zu übergeben. Die
Übereinstimmung mit der freigegebenen Lastverteilungsberechnung ist
nachzuweisen.

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Pos.ArtMindestanforderungBieterangabe / Nachweis
10.9MEinweisung Praxisgerechte Einweisung von mindestens fünf Beschäftigten des Auftraggebers am fertiggestellten Fahrzeug. Die Einweisung umfasst Bedienung, Funkfernsteuerung, Verriegelung, Kameras, Sicherheitsfunktionen, Notbetrieb, tägliche Kontrolle und Wartung.
10.10MEinweisungsnachweis Teilnehmer, Inhalte, Datum und Dauer der Einweisung sind durch ein vom Auftragnehmer und Auftraggeber unterzeichnetes Protokoll zu dokumentieren. Einweisungsunterlagen sind digital zu übergeben.
10.11MRohbauabnahme Dem Auftraggeber ist vor Abschluss verdeckender Montagearbeiten eine Rohbauabnahme beziehungsweise Montagekontrolle zu ermöglichen. Festgestellte Änderungsbedarfe sind zu dokumentieren.
10.12MEndabnahme Gemeinsame Endabnahme am vollständig aufgebauten und zulassungsfähigen Gesamtfahrzeug. Alle Funktionen, Verriegelungen, Kameras, Stau- und Haltesysteme, Markierungen, Beleuchtung und Schnittstellen werden geprüft.
10.13MAbnahme mit Behälter Die Abnahme umfasst mindestens Aufziehen, Absetzen, Kippen, Verriegeln und Transportstellung mit einem geeigneten Behälter sowie die Überprüfung der Kameraansichten und Sicherheitsfunktionen.
10.14MMängelbeseitigung Bei der Abnahme festgestellte Mängel sind innerhalb einer angemessenen, mit dem Auftraggeber abgestimmten Frist vollständig und kostenfrei zu beseitigen. Die endgültige Übernahme erfolgt erst nach erfolgreicher Nachprüfung.
10.15MVollständige Übergabe Übergabe einschließlich sämtlicher Unterlagen, Funkfernsteuerungen, Ladehalterungen, Schlüssel, Spezialwerkzeuge, Zubehörteile, Ersatzsicherungen und gegebenenfalls mitgelieferter Betriebsstoffe.

11. Garantie und Service

Pos.ArtMindestanforderungBieterangabe / Nachweis
11.1MGarantiezeit Mindestens 12 Monate Garantie für Hakenabroller, Hydraulik, Steuerung, Kameras und alle von Los 2 gelieferten Komponenten. Weitergehende Herstellerleistungen sind anzugeben.
11.2MBeginn der Frist
Die Garantiefrist beginnt erst mit der schriftlichen Endabnahme des
vollständig aufgebauten Gesamtfahrzeugs durch den Auftraggeber.
11.3MUmfang der Leistungen Im Gewährleistungs- beziehungsweise Garantiefall sind Diagnose, Arbeitszeit, Anfahrt, Aus- und Einbau, Ersatzteile, Transport und erforderliche Parametrierungen einzuschließen, soweit der Mangel vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
11.4MServicepartner
Der für den Auftraggeber zuständige autorisierte Servicepartner ist mit
Anschrift, Ansprechpartner und Leistungsumfang verbindlich zu benennen.
11.5MReaktionszeit Bei betriebsverhindernden Störungen ist spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Meldung eine qualifizierte Diagnose beziehungsweise ein Reparaturtermin einzuleiten. Kürzere zugesagte Reaktionszeiten sind verbindlich.
11.6MMobiler Service
Möglichkeit eines mobilen Vor-Ort-Services für Diagnose und kleinere
Reparaturen. Umfang, Erreichbarkeit und gegebenenfalls vorhandener
Bereitschaftsdienst sind anzugeben.

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Pos.ArtMindestanforderungBieterangabe / Nachweis
11.7MErsatzteilversorgung Ersatzteilversorgung für Hakenabroller und wesentliche Komponenten für mindestens zehn Jahre ab Abnahme. Liefermöglichkeiten für sicherheits- und betriebsrelevante Teile sind zu beschreiben.
11.8MDiagnosefähigkeit
Der benannte Servicepartner muss Steuerung, Hydraulik,
Funkfernsteuerung und Kamerasystem diagnostizieren und instand setzen
können oder eine verbindliche Herstellerunterstützung nachweisen.
11.9MWartung und Erstinspektion Erforderliche Erstinspektion beziehungsweise Erstauslieferungsdurchsicht nach Herstellervorgabe ist im Angebot zu berücksichtigen. Termin und Umfang sind bei Übergabe schriftlich anzugeben.
11.10MMängel an Schnittstellen
Bei Störungen im Übergangsbereich zwischen Los 1 und Los 2 wirken beide
Auftragnehmer unverzüglich an der Ursachenklärung mit. Der
Auftragnehmer Los 2 darf die Bearbeitung nicht allein mit Hinweis auf den
jeweils anderen Auftragnehmer ablehnen.
11.11MService- und Ersatzteilpreise Auf Verlangen sind Stundenverrechnungssätze, Anfahrtspauschalen und Preise wesentlicher Wartungs- beziehungsweise Verschleißteile informativ anzugeben. Diese Angaben begründen nur bei ausdrücklicher Aufnahme in die Wertung ein Zuschlagskriterium.
11.12MVollständige Übergabe in mangelfreiem Zustand
Das Fahrzeug gilt erst als vertragsgemäß übergeben, wenn alle
vereinbarten Leistungen vollständig erbracht, Unterlagen übergeben,
Einweisungen durchgeführt und festgestellte Mängel beseitigt sind.

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Preisblatt Los 2

Pos.LeistungsbestandteilPreis netto
P 1Hakenabrollersystem einschließlich Hilfsrahmen und vollständiger Montage
P 2Hydrauliksystem einschließlich Pumpe, Tank beziehungsweise Systemanbindung und Inbetriebnahme
P 3Bedien- und Steuerungssystem einschließlich Funkfernsteuerung
P 4Fahrzeugkomplettierung, Radabdeckungen, Staukästen, Halterungen und Handwascheinrichtung
P 5Mehrkamerasystem einschließlich Anzeige, Verkabelung und Funktionsintegration
P 6Warn- und Konturmarkierung des vollständig aufgebauten Fahrzeugs
P 7Dokumentation, Prüfungen, Einweisung und Abnahme
P 8Sonstige Nebenleistungen gemäß Leistungsverzeichnis
Gesamtpreis Los 2 netto
Zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer
Gesamtpreis Los 2 brutto

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