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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Los 1 – Fahrgestell mit Kommunalausrüstung
Ersatzbeschaffung eines kommunalen Lkw-Abrollkippers
Stadt Stadthagen
FB I – Zentrale Dienste Baubetriebshof
Entwurf zur fachlichen Prüfung Stand: Juli 2026
05.1 – LV Los 1: Fahrgestell und Kommunalausstattung Stand: Juli 2026 Seite 1 von 38
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Vorbemerkungen und Hinweise für die Angebotsabgabe
Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung eines fabrikneuen, dreiachsigen Lkw-Fahrgestells mit vollständiger Kommunal- und Winterdienstausrüstung. Das Fahrgestell dient zur anschließenden Montage eines 20-t- Hakenabrollers aus Los 2.
Sämtliche Anforderungen dieses Leistungsverzeichnisses sind Mindestanforderungen. Bemerkungen sind in der Spalte „Bieterangabe / Nachweis“ einzutragen.
Die angebotene Fahrzeugkonfiguration muss als Gesamtsystem technisch geeignet, zulassungsfähig und mit dem späteren Hakenabroller sowie der vorhandenen Winterdiensttechnik des Auftraggebers kompatibel sein.
Marken- und Typbezeichnungen werden nur dort genannt, wo vorhandene Bestandsgeräte beschrieben werden. Gleichwertige Lösungen sind zulässig, sofern die uneingeschränkte technische, funktionale und sicherheitsrechtliche Kompatibilität nachgewiesen wird.
Der Bieter hat Hersteller, Fahrzeugtyp, wesentliche technische Daten und die Fundstelle im beigefügten Datenblatt oder in der Fahrzeugkonfiguration anzugeben. Pauschale Angaben wie „Serie“, „gemäß Ausschreibung“ oder „wird erfüllt“ ersetzen erforderliche technische Angaben nicht.
Alle für die vollständige Lieferung, Montage, Parametrierung, Zulassung, Prüfung und spätere Nutzung erforderlichen Nebenleistungen sind einzukalkulieren, auch wenn sie nicht an jeder Stelle nochmals ausdrücklich genannt sind.
Kennzeichnung der Anforderungen
M = zwingende Mindestanforderung. Die Nichterfüllung kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Bieterangabe / Nachweis = konkrete Angabe des angebotenen Fabrikats, Typs, technischen Wertes oder Verweis auf eine eindeutig bezeichnete Anlage.
Vom Bieter einzutragende Grunddaten
| Hersteller | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Fahrzeugtyp / Baureihe | |||||
| Vertriebs-/Servicepartner | |||||
| Ansprechpartner | |||||
| Voraussichtliche Lieferzeit | |||||
| Angebotspreis Los 1 netto |
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Inhaltsübersicht
1. Allgemeiner Lieferumfang und Koordination
2. Fahrzeugkonzept, Einsatzprofil und Abmessungen
3. Fahrgestellrahmen, Aufbauvorbereitung und Gewichte
4. Motor, Abgas- und Kraftstoffsystem
5. Getriebe, Nebenantriebe und Fahrprogramme
6. Achsen, Lenkung, Federung und Liftachse
7. Bremsanlage, Fahrstabilität und Anhängerbetrieb
8. Räder, Reifen, Schleuderketten und Bordausrüstung
9. Fahrerhaus außen, Sicht und Zugänglichkeit
10. Fahrerhaus innen, Sitze und Komfort
11. Fahrerassistenz, Kamera- und Sicherheitssysteme
12. Elektrik, Beleuchtung, Warntechnik und Schnittstellen
13. Kommunalhydraulik und Winterdienstkompatibilität
14. Lackierung, Korrosionsschutz und Kennzeichnung
15. Dokumentation, Zulassung, Prüfung und Einweisung
16. Garantie, Service, Ersatzteile, Lieferung und Abnahme
17. Verbindliche Bietererklärung und Preisblatt
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1. Allgemeiner Lieferumfang und Koordination
| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 1.1 | M | Fahrzeugzustand Lieferung eines fabrikneuen, unbenutzten und aktuellen Serienfahrgestells ohne Tageszulassung, Vorführbetrieb oder vorherige Nutzung. Die Laufleistung darf nur aus erforderlichen Überführungs-, Prüf- und Einstellfahrten resultieren und ist bei der Übergabe zu dokumentieren. | |||||
| 1.2 | M | Fahrzeugausführung | |||||
| Dreiachsiges Straßen- und Kommunalfahrgestell 6×2 mit gelenkter | |||||||
| Vorderachse, angetriebener Hinterachse sowie gelenkter und liftbarer | |||||||
| Nachlaufachse. Das Fahrzeug muss für Ganzjahres-, Winterdienst-, | |||||||
| Baustellen- und häufigen Rangierbetrieb geeignet sein. | |||||||
| 1.3 | M | Vollständiger Lieferumfang Der Lieferumfang umfasst sämtliche für die Betriebsbereitschaft erforderlichen Serien- und Sonderausstattungen, Nebenantriebe, Kommunalkomponenten, Schnittstellen, Leitungen, Kabel, Halterungen, Steuergeräte, Schalter, Kontrollanzeigen, Parametrierungen, Prüfungen und Freigaben. Erforderliche Nebenleistungen gelten auch ohne wiederholte Einzelnennung als mitgeschuldet. | |||||
| 1.4 | M | Eignung für den Hakenabroller | |||||
| Das Fahrgestell muss zur Montage eines Hakenabrollers mit | |||||||
| mindestens 20 t Hubleistung und zur Aufnahme von Abrollbehältern | |||||||
| nach DIN 30722 mit Behälterlängen von etwa 5,0 bis 6,0 m geeignet | |||||||
| und vom Fahrgestellhersteller freigegeben sein. | |||||||
| 1.5 | M | Abstimmung mit Los 2 Der Auftragnehmer Los 1 stimmt alle fahrgestellseitigen Voraussetzungen rechtzeitig mit dem Auftragnehmer Los 2 beziehungsweise dem Aufbauhersteller ab. Dies umfasst insbesondere Radstand, Rahmenüberhang, Rahmenhöhe, Achslasten, Leergewicht, Lastverteilung, Nebenantriebe, Bauraum, Leitungswege, Anhängerkupplung, Unterfahrschutz, Kamera- und Warntechnik sowie die Anordnung der Kommunalkomponenten. | |||||
| 1.6 | M | Aufbauzeichnung | |||||
| Vor Produktionsfreigabe ist eine abgestimmte Aufbauzeichnung oder | |||||||
| gleichwertige technische Darstellung vorzulegen. Darzustellen sind | |||||||
| mindestens Achsen, Radstand, Rahmenüberhang, Tanks, Batterien, | |||||||
| Abgasnachbehandlung, Nebenantriebe, Kommunalhydraulik, | |||||||
| Frontanbauplatte, Hakenabroller, Stau- und Zubehörbauteile, | |||||||
| Anhängerkupplung, Unterfahrschutz und voraussichtliche | |||||||
| Gesamtfahrzeugabmessungen. | |||||||
| 1.7 | M | Gewichts-, Schwerpunkt- und Achslastberechnung Gemeinsam mit Los 2 ist eine verbindliche Berechnung für das vollständig aufgebaute Fahrzeug zu erstellen. Zu berücksichtigen sind Fahrgestell, Hakenabroller, Hilfsrahmen, Kommunalhydraulik, Frontanbauplatte, Winterdienstgeräte, Staukästen, Werkzeuge, Fahrer und Beifahrer, Betriebsstoffe sowie repräsentative Behälterbeladungen. | |||||
| 1.8 | M | Nutzlastreserve | |||||
| Die Konfiguration ist auf eine hohe praxisgerechte Nutzlast | |||||||
| auszulegen. Mit dem Angebot sind Fahrgestellleergewicht, | |||||||
| voraussichtliches Gesamtfahrzeugleergewicht, verbleibende Nutzlast | |||||||
| und Achslastreserven anzugeben. Nach Fertigstellung sind die Werte | |||||||
| durch Wiegeschein und Achslastprotokoll nachzuweisen. |
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| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 1.9 | M | Verantwortlichkeit Los 1 Los 1 trägt die technische Verantwortung für die gelieferten Fahrgestell-, Kommunal-, Elektro- und Nebenantriebskomponenten einschließlich Dimensionierung, Freigaben, Parametrierung, Schnittstellenfunktion, Diagnose, Dokumentation und Funktionsprüfung. | |||||
| 1.10 | M | Abgrenzung zu Los 2 | |||||
| Los 1 umfasst Fahrgestell, fahrgestellseitige Nebenantriebe, | |||||||
| Kommunalhydraulik, Frontanbauplatte, Winterdienstvorbereitung, | |||||||
| fahrgestellseitige Schnittstellen sowie Warn- und Zusatzelektrik. Los 2 | |||||||
| umfasst Hakenabroller, Hilfsrahmen, Arbeits- und Steuerhydraulik des | |||||||
| Hakenabrollers, aufbauseitige Leitungen, Steuerung, | |||||||
| Fahrzeugkomplettierung und Zubehör. Überschneidungen und | |||||||
| Leistungslücken sind zu vermeiden. | |||||||
| 1.11 | M | Schnittstellendokumentation Mechanische, hydraulische, elektrische und elektronische Übergabepunkte zwischen den Losen sind eindeutig zu dokumentieren. Dazu zählen Nebenantriebs- und Pumpenanschlüsse, Bodybuilder- und CAN/J1939-Schnittstellen, Drehzahlvorgabe, Freigabe- und Verriegelungssignale, Statusrückmeldungen, Stromversorgung, Kameraanschlüsse, Warntechnik sowie Luftfederungs- und Niveausteuerung. | |||||
| 1.12 | M | Parametrierung | |||||
| Alle für Fahrgestell, Kommunalhydraulik, Nebenantriebe, Liftachse, | |||||||
| Winterdienstgeräte und Aufbauschnittstellen erforderlichen | |||||||
| Parametrierungen sind enthalten und vor der Endabnahme | |||||||
| gemeinsam mit Los 2 zu prüfen. Zur vertragsgemäßen Funktion | |||||||
| notwendige Nachparametrierungen dürfen nicht zusätzlich berechnet | |||||||
| werden. | |||||||
| 1.13 | M | Herstellerfreigaben Vorzulegen sind alle erforderlichen Freigaben des Fahrgestellherstellers, insbesondere für Hakenabroller, Hilfsrahmen, Kommunalhydraulik, Frontanbauplatte, Schneepflug, Streuer, Schleuderketten, Anhängerkupplung, Warn- und Kameratechnik sowie Gewichts- und Achslastverteilung. | |||||
| 1.14 | M | Zulassungsfähigkeit | |||||
| Die angebotene Konfiguration muss nach vollständigem Aufbau | |||||||
| zulassungsfähig sein. Los 1 darf keine Bauteile oder | |||||||
| Parametrierungen enthalten, die Montage, Zulassung oder Nutzung | |||||||
| von Los 2 verhindern oder einschränken, und unterstützt Los 2 bei | |||||||
| den erforderlichen Prüf- und Zulassungsunterlagen. | |||||||
| 1.15 | M | Lieferung zum Aufbauhersteller Das fertiggestellte und zwischengeprüfte Fahrgestell ist an den vom Auftraggeber benannten Aufbau- oder Montagebetrieb innerhalb Deutschlands zu liefern. Der Termin ist mit Auftraggeber und Los 2 rechtzeitig abzustimmen. | |||||
| 1.16 | M | Überführung und Versicherung | |||||
| Im Angebotspreis enthalten sind Überführung, Transportversicherung, | |||||||
| notwendige Überführungskennzeichen, Betriebsstoffe, Fahrer- und | |||||||
| Transportleistungen sowie die Übergabe der fahrgestellseitigen | |||||||
| Schnittstelleninformationen an den Aufbauhersteller. | |||||||
| 1.17 | M | Zwischenabnahme Vor Übergabe an Los 2 ist dem Auftraggeber eine Zwischenabnahme zu ermöglichen. Geprüft werden insbesondere Konfiguration, Kilometerstand, Schäden, Fahrerhausausstattung, Nebenantriebe, Kommunalhydraulik, Frontanbauplatte, Warntechnik, Schnittstellen, Unterlagen und Freigaben. Mängel sind zu protokollieren und fristgerecht zu beseitigen. |
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| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 1.18 | M | Teilnahme an Abstimmungs- und Abnahmeterminen | |||||
| Los 1 nimmt an erforderlichen technischen Abstimmungs-, Rohbau-, | |||||||
| Inbetriebnahme- und Abnahmeterminen teil, soweit fahrgestellseitige | |||||||
| Komponenten oder Schnittstellen betroffen sind. Die Aufwendungen | |||||||
| sind eingepreist. | |||||||
| 1.19 | M | Änderungen der Fahrzeugkonfiguration Änderungen nach Auftragserteilung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Vorab sind Grund, technische Auswirkungen, Gewichts- und Achslastfolgen, Auswirkungen auf Los 2, Bedienung, Wartung, Kosten und Liefertermin darzustellen. Eine technisch oder qualitativ schlechtere Ausführung ist unzulässig. | |||||
| 1.20 | M | Lieferzeit und Terminplan | |||||
| Mit dem Angebot ist eine verbindliche Lieferzeit in Kalenderwochen | |||||||
| anzugeben. Nach Auftragserteilung ist ein Terminplan mit | |||||||
| Produktionsfreigabe, technischem Abstimmungstermin, Fertigstellung, | |||||||
| Zwischenabnahme, Übergabe an Los 2 und Unterstützung bei der | |||||||
| Endabnahme vorzulegen. Verzögerungen sind unverzüglich schriftlich | |||||||
| mitzuteilen. | |||||||
| 1.21 | M | Einsatzbedingungen Alle Komponenten sind für mindestens 15 Jahre kommunaltypischer Beanspruchung und einen Einsatztemperaturbereich von mindestens −20 °C bis +40 °C auszulegen. Die Ausführung muss Feuchtigkeit, Streusalz, Schmutz, Staub, Spritzwasser, Hochdruckreinigung, Vibrationen, Lastwechseln und häufigem Rangierbetrieb standhalten. | |||||
| 1.22 | M | Sprache und Kennzeichnung | |||||
| Bedienelemente, Kontrollanzeigen, Warnmeldungen, Beschriftungen | |||||||
| und Unterlagen sind in deutscher Sprache auszuführen. Stecker, | |||||||
| Leitungen, Sicherungen, Schnittstellen und nachgerüstete | |||||||
| Komponenten sind dauerhaft und eindeutig zu kennzeichnen. | |||||||
| 1.23 | M | Angebotsunterlagen Mit dem Angebot sind vollständige Fahrzeugkonfiguration, technische Datenblätter, Motor-, Getriebe-, Achs- und Gewichtsangaben, Radstand und Rahmenüberhang, Beschreibung der Nebenantriebe und Kommunalhydraulik, Schnittstellendarstellung zu Los 2, verbindliche Lieferzeit und benannter Servicepartner einzureichen. Pauschale Angaben wie „Serie“ oder „gemäß Ausschreibung“ ersetzen die geforderten Nachweise nicht. |
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2. Fahrzeugkonzept, Einsatzprofil und Abmessungen
| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 2.1 | M | Fahrzeugkonzept Lkw-Fahrgestell mit drei Achsen und Antriebsformel 6×2, ausgelegt als kommunales Trägerfahrzeug für Hakenabroller, Winterdienst und Anhängerbetrieb. | |||||
| 2.2 | M | Fahrerhausausführung | |||||
| Tagesfahrerhaus in kurzer oder mittlerer Ausführung. Ein | |||||||
| Fernverkehrs- oder Schlafhaus ist nicht erforderlich; ausreichender | |||||||
| Innenraum für wechselnde Fahrer und zusätzliche Bediengeräte muss | |||||||
| vorhanden sein. | |||||||
| 2.3 | M | Kommunales Einsatzprofil Auslegung für Stadt- und Regionalverkehr, Baustellenzufahrten, teilweise verschmutzte Straßen, Winterdienst, häufige Stopps, Rangierbewegungen und wechselnde Fahrer. | |||||
| 2.4 | M | Arbeits- und Lastzyklen | |||||
| Das Gesamtfahrzeug muss für häufiges Aufziehen, Absetzen und | |||||||
| Kippen von Behältern, wiederholten Nebenantriebsbetrieb, | |||||||
| wechselnde Beladungszustände sowie längeren Betrieb im Stand | |||||||
| geeignet sein. | |||||||
| 2.5 | M | Zulässiges Gesamtgewicht Zulässiges Gesamtgewicht mindestens 26.000 kg. Eine höhere technisch zulässige Auslegung bis etwa 27.000 kg ist zulässig und vom Bieter anzugeben. | |||||
| 2.6 | M | Gesamtzuggewicht | |||||
| Technisch zulässiges Gesamtzuggewicht mindestens 44.000 kg. Das | |||||||
| rechtlich zulässige Gesamtzuggewicht ist anzugeben. | |||||||
| 2.7 | M | Aufbau- und Behälterbereich Radstand, Rahmen und Überhang müssen die Montage eines 20-t- Hakenabrollers für Abrollbehälter von etwa 5,0 bis 6,0 m ermöglichen, ohne die zulässigen Achslasten oder die Funktionsfähigkeit der gelenkten Nachlaufachse zu beeinträchtigen. | |||||
| 2.8 | M | Radstand und Rahmenüberhang | |||||
| Radstand, hinterer Rahmenüberhang und voraussichtliche | |||||||
| Gesamtlänge sind verbindlich anzugeben und mit Los 2 | |||||||
| abzustimmen. | |||||||
| 2.9 | M | Fahrzeugbreite Die Gesamtbreite des vollständig aufgebauten Fahrzeugs darf 2.550 mm nicht überschreiten, ausgenommen gesetzlich zulässige Anbauteile und Spiegel. | |||||
| 2.10 | M | Fahrzeughöhe | |||||
| Die Höhe des vollständig aufgebauten Fahrzeugs ohne angebaute | |||||||
| Winterdienstgeräte soll unter 4.000 mm liegen. Die errechnete und die | |||||||
| nach Aufbau gemessene Gesamthöhe sind zu dokumentieren. | |||||||
| 2.11 | M | Bodenfreiheit Ausreichende Bodenfreiheit für Baustellenzufahrten und Winterdienst. Tief liegende Komponenten sind gegen Aufsetzen, Steinschlag, Schmutz und Beschädigung zu schützen. | |||||
| 2.12 | M | Wendigkeit | |||||
| Möglichst kleiner Wendekreis für innerstädtischen Einsatz und enge | |||||||
| Betriebshofbereiche. Wendekreisdurchmesser und Spurkreis sind | |||||||
| anzugeben. |
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| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 2.13 | M | Böschungs- und Rampenfreiheit Fahrzeugüberhänge und Anbauteile sind so auszulegen, dass marktübliche Rampen, Baustellenzufahrten und Behälterwechselplätze ohne unzulässiges Aufsetzen befahren werden können. | |||||
| 2.14 | M | Schwerpunkt und Fahrstabilität | |||||
| Die Fahrzeugauslegung muss bei leerem und beladenem Behälter | |||||||
| sowie mit Winterdienstgeräten eine sichere Schwerpunktlage und | |||||||
| ausreichende Fahrstabilität gewährleisten. | |||||||
| 2.15 | M | Abmessungsblatt Mit dem Angebot ist ein maßstäbliches Abmessungsblatt mit Fahrerhaus-, Radstands-, Rahmen-, Achs- und voraussichtlichen Gesamtfahrzeugmaßen einzureichen. | |||||
| 2.16 | M | Freiraum für Anbauteile | |||||
| Zubehör und fahrgestellseitige Komponenten dürfen die in Los 2 | |||||||
| vorgesehenen Staukästen, Radabdeckungen, Kameras, | |||||||
| Heckkennleuchten, Unterfahrschutz- und Wartungsbereiche nicht | |||||||
| unnötig einschränken. |
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3. Fahrgestellrahmen, Aufbauvorbereitung und Gewichte
| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 3.1 | M | Rahmenkonstruktion Durchgehender, verwindungsgeeigneter Leiterrahmen in einer vom Fahrgestellhersteller für Hakenabroller und kommunale Aufbauten freigegebenen Ausführung. | |||||
| 3.2 | M | Rahmenfestigkeit | |||||
| Rahmenprofil, Werkstoff und Verstärkungen sind entsprechend den | |||||||
| Lasten aus Hakenabroller, Behälterwechsel, Anhängerbetrieb, | |||||||
| Frontanbauplatte und Winterdienst auszulegen. | |||||||
| 3.3 | M | Rahmenende Gerades und aufbaufreundliches Rahmenende für Hakenabroller, Anhängertraverse, Unterfahrschutz, Rückleuchtenträger und weitere Heckkomponenten. | |||||
| 3.4 | M | Befestigungsmöglichkeiten | |||||
| Werkseitiges Lochbild oder gleichwertige Befestigungsmöglichkeiten, | |||||||
| die eine Montage des Hilfsrahmens ohne unzulässiges Bohren, | |||||||
| Schweißen oder thermische Bearbeitung des Fahrgestellrahmens | |||||||
| erlauben. | |||||||
| 3.5 | M | Bauraum Ausreichender freier Bauraum für Hakenabroller, Kommunalhydraulik, Hydrauliktanks, Pumpen, Batterien, Abgasnachbehandlung, Anhängeranschlüsse sowie die in Los 2 vorgesehenen Stau- und Zubehörsysteme. | |||||
| 3.6 | M | Komponentenanordnung | |||||
| Tanks, Batterien, Luftbehälter, Abgasnachbehandlung und weitere | |||||||
| Komponenten sind mit Los 2 abzustimmen. Erforderliche werkseitige | |||||||
| Versetzungen sind Bestandteil des Angebots. | |||||||
| 3.7 | M | Wartungszugang Fahrgestellkomponenten müssen nach Aufbau für Inspektion, Filterwechsel, Batteriepflege, Diagnose und Reparatur zugänglich bleiben. | |||||
| 3.8 | M | Vorderachslast | |||||
| Technisch zulässige Vorderachslast mindestens 8.000 kg und | |||||||
| ausreichend für Fahrerhaus, Frontanbauplatte, Schneepflug und | |||||||
| weitere Kommunalkomponenten. | |||||||
| 3.9 | M | Hinterachsgruppenlast Technisch zulässige Last der Hinterachsgruppe mindestens 20.000 kg. | |||||
| 3.10 | M | Nachlaufachslast | |||||
| Technisch zulässige Achslast der gelenkten Nachlaufachse | |||||||
| mindestens 8.000 kg. | |||||||
| 3.11 | M | Achslastanzeige Anzeige der Achslasten beziehungsweise Federbalgdrücke der luftgefederten Achsen im Fahrerdisplay oder über ein gleichwertiges kalibriertes System. Das Verfahren und die Genauigkeit sind zu beschreiben. | |||||
| 3.12 | M | Fahrgestellleergewicht | |||||
| Verbindliche Angabe des Fahrgestellleergewichts einschließlich | |||||||
| sämtlicher in Los 1 angebotener Ausstattungen, Betriebsstoffe und | |||||||
| definierter Fahrerannahme. | |||||||
| 3.13 | M | Achslastreserven Angabe der rechnerischen Vorder- und Hinterachsreserven vor Aufbau sowie nach der abgestimmten Aufbau- und Beladungsberechnung. |
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| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 3.14 | M | Aufbauberechnung | |||||
| Vor Produktionsfreigabe ist eine verbindliche Aufbauberechnung mit | |||||||
| Schwerpunktlage und Achslastverteilung für mindestens Leerzustand, | |||||||
| repräsentativ beladenen Behälter und Winterdienstbetrieb vorzulegen. | |||||||
| 3.15 | M | Elektronische Niveauregulierung Elektronische Niveauregulierung der luftgefederten Hinterachsgruppe mit Fahrerhausbedienung und externer Bedienmöglichkeit beziehungsweise Fernbedienung. | |||||
| 3.16 | M | Speicherbare Höhen | |||||
| Mindestens drei anwählbare beziehungsweise speicherbare | |||||||
| Niveauhöhen für Fahrbetrieb, Behälterwechsel und Wartung oder eine | |||||||
| technisch gleichwertige Funktion. | |||||||
| 3.17 | M | Aufbauschutzfunktion Niveauregulierung und Achssteuerung müssen so parametriert sein, dass unzulässige Rahmen- und Aufbauzustände beim Aufziehen, Absetzen und Kippen vermieden werden. | |||||
| 3.18 | M | Endgültiger Gewichtsnachweis | |||||
| Nach Fertigstellung sind Leergewicht, Achslasten und zulässige | |||||||
| Nutzlast durch geeichte Verwiegung des Gesamtfahrzeugs zu | |||||||
| dokumentieren. |
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4. Motor, Abgas- und Kraftstoffsystem
| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 4.1 | M | Abgasstandard Dieselmotor nach der zum Liefer- und Zulassungszeitpunkt geltenden Abgasstufe, mindestens Euro VI-E oder gleichwertig vorgeschriebener Standard. | |||||
| 4.2 | M | Motorleistung | |||||
| Nennleistung mindestens 295 kW beziehungsweise 400 PS. Die | |||||||
| angebotene Leistung ist verbindlich anzugeben. | |||||||
| 4.3 | M | Drehmoment Maximales Motordrehmoment mindestens 1.900 Nm; Drehzahlbereich des maximalen Drehmoments ist anzugeben. | |||||
| 4.4 | M | Motorcharakteristik | |||||
| Hubraum, Drehmomentverlauf und Kühlung müssen für kommunalen | |||||||
| Mischbetrieb, Gesamtzuggewicht, häufiges Rangieren, Winterdienst | |||||||
| und längeren Nebenantriebsbetrieb geeignet sein. | |||||||
| 4.5 | M | Dauerfestigkeit im Nebenantriebsbetrieb Motor und Kühlsystem sind für längeren Betrieb bei erhöhter Motordrehzahl im Stand sowie für fahrabhängigen Winterdienstbetrieb auszulegen. | |||||
| 4.6 | M | Verschleißfreie Dauerbremse | |||||
| Leistungsfähige Motor- oder Auspuffbremse beziehungsweise | |||||||
| gleichwertiges verschleißfreies Bremssystem. Systemart und | |||||||
| maximale Bremsleistung sind anzugeben. | |||||||
| 4.7 | M | Partikelfilterregeneration Automatische und manuell anforderbare Regeneration des Dieselpartikelfilters mit verständlicher Statusanzeige im Fahrerhaus. | |||||
| 4.8 | M | Regenerationssperre | |||||
| Möglichkeit zur temporären Unterdrückung oder Verschiebung der | |||||||
| Regeneration bei Arbeiten in brandgefährdeten oder ungeeigneten | |||||||
| Bereichen, soweit rechtlich und technisch zulässig. | |||||||
| 4.9 | M | Abgasführung Abgasaustritt und Abgasnachbehandlung sind so anzuordnen, dass Aufbau, Hydraulik, Behälter, Kameras und Bedienpersonal nicht beeinträchtigt werden. | |||||
| 4.10 | M | Hitzeschutz | |||||
| Wirksamer Hitzeschutz an Abgasnachbehandlung, Leitungen und | |||||||
| benachbarten Komponenten; ausreichender Abstand zu | |||||||
| Hydraulikleitungen, Kabeln und Staukästen. | |||||||
| 4.11 | M | Kraftstofftank Korrosionsbeständiger Kraftstofftank mit nutzbarem Inhalt mindestens 300 Liter. Einfüllstelle muss vom Boden aus erreichbar und nach Aufbau zugänglich bleiben. | |||||
| 4.12 | M | AdBlue-Tank | |||||
| AdBlue-Tank mit nutzbarem Inhalt mindestens 45 Liter und gut | |||||||
| zugänglicher, verwechslungssicherer Einfüllstelle. | |||||||
| 4.13 | M | Tankverschlüsse Kraftstoff- und AdBlue-Verschlüsse abschließbar oder wirksam gegen unbefugtes Öffnen gesichert. | |||||
| 4.14 | M | Kraftstoffsystem Winterbetrieb | |||||
| Kraftstofffilter mit Wasserabscheider, wintertaugliche | |||||||
| Kraftstoffversorgung und geeignete Maßnahmen gegen | |||||||
| Paraffinausscheidung und Vereisung. |
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| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 4.15 | M | Kaltstart Kaltstarteinrichtung, Ansaugluftvorwärmung oder technisch gleichwertige Lösung für den geforderten Einsatztemperaturbereich. | |||||
| 4.16 | M | Luftansaugung | |||||
| Luftansaugung so angeordnet und geschützt, dass Staub-, | |||||||
| Spritzwasser- und Schneeeintrag minimiert werden. Filterzugang | |||||||
| muss nach Aufbau erhalten bleiben. | |||||||
| 4.17 | M | Diagnose Motor-, Abgas- und Betriebsdaten müssen über eine standardisierte Diagnoseschnittstelle auslesbar sein. Fehlercodes und Regenerationszustände sind im Fahrerdisplay verständlich anzuzeigen. | |||||
| 4.18 | M | Bieterangaben | |||||
| Mit dem Angebot sind Motorfabrikat, Typ, Hubraum, Leistung, | |||||||
| Drehmoment, Abgasnachbehandlung, Dauerbremsleistung sowie | |||||||
| Tankgrößen anzugeben. |
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5. Getriebe, Nebenantriebe und Fahrprogramme
| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 5.1 | M | Getriebe Automatisiertes Schaltgetriebe mit mindestens zwölf Vorwärtsgängen und zum Fahrzeuggewicht passender Übersetzungsabstufung. | |||||
| 5.2 | M | Getriebeauslegung | |||||
| Auslegung passend zu Motorleistung, Gesamtzuggewicht, | |||||||
| Winterdienst, Baustellenzufahrten, häufigem Rangieren und | |||||||
| wiederholtem Nebenantriebsbetrieb. | |||||||
| 5.3 | M | Manuelle Gangwahl Manuelle Beeinflussung der Gangwahl im automatisierten Betrieb muss möglich sein. | |||||
| 5.4 | M | Rangier- und Kriechfunktion | |||||
| Feinfühliger Rangier- oder Kriechmodus für Behälteraufnahme, | |||||||
| Anhängerbetrieb und enge Betriebshofbereiche. Die Bedienung darf | |||||||
| keine unverhältnismäßige Einarbeitung erfordern. | |||||||
| 5.5 | M | Fahrprogramme Mindestens ein verbrauchsoptimiertes Standardprogramm und ein leistungsorientiertes Programm oder eine gleichwertige adaptive Schaltstrategie. | |||||
| 5.6 | M | Traktionsprogramm | |||||
| Zusatzprogramm beziehungsweise Traktionsstrategie für schlechte | |||||||
| Fahrbahn-, Baustellen- und Winterbedingungen. | |||||||
| 5.7 | M | Tempomat und Bremsregelung Tempomat mit integrierter Nutzung der verschleißfreien Dauerbremse und gegebenenfalls der Betriebsbremse. | |||||
| 5.8 | M | Getriebekühlung | |||||
| Getriebeölkühlung und Thermomanagement ausreichend für längeren | |||||||
| Kommunal- und Nebenantriebsbetrieb bei hoher Belastung. | |||||||
| 5.9 | M | Nebenantrieb Kommunalhydraulik Motorseitiger oder technisch gleichwertiger Nebenantrieb für die Kommunalhydraulik, geeignet für Betrieb im Stand und – soweit für Schneepflug und Streuer erforderlich – während der Fahrt. | |||||
| 5.10 | M | Nebenantrieb Hakenabroller | |||||
| Getriebeseitiger oder technisch gleichwertiger fahrgestellseitiger | |||||||
| Nebenantrieb zur Anbindung der in Los 2 gelieferten | |||||||
| Hakenabrollerhydraulik. | |||||||
| 5.11 | M | Abgrenzung Hydraulikpumpe Los 2 Die Hydraulikpumpe und der Arbeitsölkreis des Hakenabrollers sind Bestandteil von Los 2, soweit in der abgestimmten Schnittstellenbeschreibung nichts anderes ausdrücklich festgelegt wird. Los 1 liefert den geeigneten Nebenantrieb, Flansch, Freigaben und Parametrierungen. | |||||
| 5.12 | M | Anschlussausführung | |||||
| Nebenantriebsanschlüsse mit marktüblichem Flansch und | |||||||
| Einbauraum passend zu den vorgesehenen Pumpen. Drehrichtung, | |||||||
| Übersetzung, Drehmoment, Leistung und zulässige Dauerbetriebszeit | |||||||
| sind anzugeben. | |||||||
| 5.13 | M | Leistungsdimensionierung Nebenantriebe müssen für die Kommunalhydraulik und den Hakenabroller in allen vorgesehenen Betriebszuständen ausreichend dimensioniert sein. | |||||
| 5.14 | M | Bedienung | |||||
| Nebenantriebe vom Fahrerhaus aus mit eindeutig beschrifteten | |||||||
| Bedienelementen, klarer Statusanzeige und verständlicher | |||||||
| Fehlermeldung schaltbar. |
05.1 – LV Los 1: Fahrgestell und Kommunalausstattung Stand: Juli 2026 Seite 13 von 38
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| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 5.15 | M | Drehzahlstufen Mindestens drei programmierbare und abrufbare Motordrehzahlstufen für Nebenantriebs- und Winterdienstbetrieb oder eine gleichwertige stufenlose Lösung. | |||||
| 5.16 | M | Aufbauschnittstelle | |||||
| Schnittstelle zur Drehzahlvorgabe, Freigabe, Verriegelung und | |||||||
| Statusrückmeldung für Kommunalhydraulik und Hakenabroller. | |||||||
| 5.17 | M | Sicherheitslogik Unbeabsichtigtes Zuschalten sowie unzulässiger Betrieb bei falscher Fahrstufe, Geschwindigkeit oder Fahrzeugstellung sind durch geeignete Sicherheitslogik zu verhindern. | |||||
| 5.18 | M | Parametrierung und Funktionsprüfung | |||||
| Sämtliche fahrzeugseitigen Parametrierungen sind enthalten. Nach | |||||||
| Montage von Los 2 ist eine gemeinsame Funktionsprüfung aller | |||||||
| Nebenantriebe und Schnittstellen durchzuführen. | |||||||
| 5.19 | M | Bieterbeschreibung Der Bieter hat das vollständige Nebenantriebskonzept einschließlich Leistung, Übersetzung, Betriebsbedingungen, Bedienung und Übergabepunkten zu Los 2 zu beschreiben. |
05.1 – LV Los 1: Fahrgestell und Kommunalausstattung Stand: Juli 2026 Seite 14 von 38
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6. Achsen, Lenkung, Federung und Liftachse
| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 6.1 | M | Vorderachse Vorderachse mit Parabelfederung oder technisch gleichwertiger robuster Federung, geeignet für Frontanbauplatte und Winterdienstlasten. | |||||
| 6.2 | M | Hinterachsgruppe | |||||
| Hinterachsgruppe mit einer angetriebenen Achse und einer gelenkten, | |||||||
| liftbaren Nachlaufachse. | |||||||
| 6.3 | M | Antriebsachse Antriebsachse mit Luftfederung und wirksamer Differentialsperre beziehungsweise gleichwertigem Traktionssystem. | |||||
| 6.4 | M | Nachlaufachse | |||||
| Einzelbereifte, aktiv elektrohydraulisch oder gleichwertig gelenkte | |||||||
| Nachlaufachse. | |||||||
| 6.5 | M | Liftfunktion Nachlaufachse hydraulisch oder pneumatisch liftbar. Eine ausschließlich mechanische oder manuell am Fahrzeug anzuhebende Ausführung ist unzulässig. | |||||
| 6.6 | M | Automatikbetrieb | |||||
| Heben und Senken der Liftachse müssen automatisch in | |||||||
| Abhängigkeit von Beladung, Achslast, Geschwindigkeit und | |||||||
| Fahrzustand erfolgen. | |||||||
| 6.7 | M | Fahrerbedienung Zusätzliche elektrische Bedienmöglichkeit vom Fahrerplatz mit eindeutiger Statusanzeige. Unzulässige Bedienbefehle sind automatisch zu sperren. | |||||
| 6.8 | M | Achslastschutz | |||||
| Automatische Absenkung der Liftachse vor Überschreitung zulässiger | |||||||
| Achslasten. | |||||||
| 6.9 | M | Anfahrhilfe Temporäre Achsentlastung beziehungsweise Anhebung der Nachlaufachse als Anfahrhilfe im gesetzlich zulässigen Umfang. | |||||
| 6.10 | M | Rückwärtsfahrt | |||||
| Lenk- und Liftfunktion müssen für Vorwärts- und Rückwärtsfahrt | |||||||
| sicher und auf das Aufbaukonzept abgestimmt parametriert sein. | |||||||
| 6.11 | M | Zentrierung und Verriegelung Automatische Zentrierung oder Verriegelung der Nachlaufachsenlenkung bei höheren Geschwindigkeiten und in systembedingt erforderlichen Betriebszuständen. | |||||
| 6.12 | M | Niveauregulierung | |||||
| Elektronische Niveauregulierung der Hinterachsgruppe mit Bedienung | |||||||
| im Fahrerhaus und zusätzlicher externer Bedienmöglichkeit | |||||||
| beziehungsweise Fernbedienung. | |||||||
| 6.13 | M | Niveauhöhen Mindestens drei anwählbare Fahr- beziehungsweise Niveauhöhen oder eine gleichwertige speicherbare Funktion. | |||||
| 6.14 | M | Stabilisatoren | |||||
| Stabilisatoren an Vorder- und Hinterachse entsprechend Fahrgestell-, | |||||||
| Aufbau- und Winterdienstauslegung. | |||||||
| 6.15 | M | Lenkung Servolenkung mit geschwindigkeitsabhängiger Unterstützung oder gleichwertiger Ausführung. |
05.1 – LV Los 1: Fahrgestell und Kommunalausstattung Stand: Juli 2026 Seite 15 von 38
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| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 6.16 | M | Wendigkeit | |||||
| Lenksystem auf häufige innerstädtische Einsätze, enge | |||||||
| Wendemanöver und rückwärtiges Rangieren mit Abrollbehälter | |||||||
| abgestimmt. | |||||||
| 6.17 | M | Bedienerfreundlichkeit Bedienung von Liftachse, Anfahrhilfe und Fahrniveau muss logisch, eindeutig beschriftet und für wechselnde Fahrer nach kurzer Einweisung sicher möglich sein. | |||||
| 6.18 | M | Funktionsbeschreibung | |||||
| Der Bieter hat Funktionsweise, Geschwindigkeitsgrenzen, | |||||||
| Automatiklogik und Bedienmöglichkeiten der gelenkten Liftachse | |||||||
| ausführlich zu beschreiben. |
05.1 – LV Los 1: Fahrgestell und Kommunalausstattung Stand: Juli 2026 Seite 16 von 38
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7. Bremsanlage, Fahrstabilität und Anhängerbetrieb
| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 7.1 | M | Druckluftbremsanlage Zweikreis-Druckluftbremsanlage mit elektronischem Bremssystem EBS und automatischer Überwachung. | |||||
| 7.2 | M | Radbremsen | |||||
| Scheibenbremsen an allen Achsen oder technisch gleichwertige, für | |||||||
| den Einsatz geeignete Ausführung. | |||||||
| 7.3 | M | ABS und Traktionsregelung Antiblockiersystem und Antriebsschlupfregelung beziehungsweise gleichwertige Traktionsregelung. | |||||
| 7.4 | M | Fahrstabilität | |||||
| Elektronisches Stabilitätsprogramm für Solofahrzeug und | |||||||
| Anhängerbetrieb, abgestimmt auf die Aufbau- und Achskonfiguration. | |||||||
| 7.5 | M | Parkbremse Automatische Parkbremse oder gleichwertige Sicherungsfunktion gegen unbeabsichtigtes Wegrollen. | |||||
| 7.6 | M | Notbremsanzeige | |||||
| Bremslicht-Warnfunktion beziehungsweise Warnblinkaktivierung bei | |||||||
| starker Notbremsung nach Herstellerstandard. | |||||||
| 7.7 | M | Rangierhaltefunktion Stationäre Anhängerbremse, Rangierhaltefunktion oder technisch gleichwertige Unterstützung, soweit für das angebotene Fahrzeug verfügbar. | |||||
| 7.8 | M | Anhängertraverse | |||||
| Zentral angeordnete, vom Fahrgestellhersteller freigegebene | |||||||
| Anhängertraverse für kommunalen Anhängerbetrieb. | |||||||
| 7.9 | M | Maulkupplung Automatische Maulkupplung, vorzugsweise Rockinger oder gleichwertig, mit Bolzendurchmesser 40 oder 50 mm nach Abstimmung mit dem Auftraggeber. | |||||
| 7.10 | M | Kupplungsleistung | |||||
| D-Wert mindestens 190 kN und zulässige Stützlast mindestens 1.000 | |||||||
| kg oder nachweislich passend zum geforderten Gesamtzuggewicht. | |||||||
| 7.11 | M | Bedienung Kupplung Kupplung vom Boden aus sicher erreichbar; Kontrollstellung offen/geschlossen gut erkennbar. | |||||
| 7.12 | M | Pneumatische Anschlüsse | |||||
| Pneumatische Anhängeranschlüsse nach EU-Standard, geschützt | |||||||
| und gut erreichbar angeordnet. | |||||||
| 7.13 | M | Elektrischer Anschluss 15-poliger 24-V-Anhängeranschluss sowie erforderliche Zusatzanschlüsse für kommunale Anhänger. | |||||
| 7.14 | M | EBS-Anschluss | |||||
| EBS-Anschluss für Anhänger mit Diagnose- und | |||||||
| Funktionsüberwachung. | |||||||
| 7.15 | M | Anhängererkennung Anhängererkennung und Fehlermeldung im Fahrzeugdisplay. | |||||
| 7.16 | M | Unterfahrschutz und Seitenanfahrschutz | |||||
| Los 1 stellt die fahrgestellseitigen Voraussetzungen bereit. Die | |||||||
| endgültige mechanische Ausführung und Anpassung an den | |||||||
| Hakenabroller erfolgt in Los 2, soweit nicht werkseitig geliefert. Die | |||||||
| Gesamtverantwortung ist in der Schnittstellenbeschreibung eindeutig | |||||||
| festzulegen. |
05.1 – LV Los 1: Fahrgestell und Kommunalausstattung Stand: Juli 2026 Seite 17 von 38
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| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 7.17 | M | Leitungsanordnung Luft-, Elektro- und EBS-Anschlüsse sind so anzuordnen, dass sie durch Behälterwechsel, Unterfahrschutz, Staukästen und Hakenabroller nicht beschädigt werden. | |||||
| 7.18 | M | Prüfung | |||||
| Anhängerbrems- und Beleuchtungsfunktionen sind bei der | |||||||
| Endabnahme mit einem geeigneten Anhänger oder Prüfgerät | |||||||
| nachzuweisen. |
05.1 – LV Los 1: Fahrgestell und Kommunalausstattung Stand: Juli 2026 Seite 18 von 38
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8. Räder, Reifen, Schleuderketten und Bordausrüstung
| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 8.1 | M | Felgen Stahlfelgen oder gleichwertig robuste und reparaturfreundliche Felgenausführung für Kommunal- und Winterdiensteinsatz. | |||||
| 8.2 | M | Reifendimensionierung | |||||
| Reifendimensionen, Last- und Geschwindigkeitsindizes passend zu | |||||||
| den technisch zulässigen Achslasten und dem vorgesehenen Einsatz. | |||||||
| 8.3 | M | Vorderachsbereifung Lenkachsgeeignete Profilierung mit sicherem Nass-, Winter- und Lenkverhalten. | |||||
| 8.4 | M | Antriebsachsbereifung | |||||
| Traktionsstarke Bereifung mit 3PMSF-Kennzeichnung und | |||||||
| kommunalgeeignetem Profil. | |||||||
| 8.5 | M | Nachlaufachsbereifung Einzelbereifung für Lenk- und Regionalbetrieb, abgestimmt auf Nachlaufachsenfunktion und Wendigkeit. | |||||
| 8.6 | M | Reifenfabrikat | |||||
| Markenreifen; je Achse einheitliches Fabrikat, Typ, Größe und Profil. | |||||||
| Fabrikat und Typ sind anzugeben. | |||||||
| 8.7 | M | Reifendruckkontrolle Reifendruckkontrollsystem mit Sensoren an allen Rädern und Warnanzeige im Fahrerhaus. | |||||
| 8.8 | M | Reifenfüllmöglichkeit | |||||
| Reifenfüllanschluss beziehungsweise Reifenfüllschlauch mit | |||||||
| mindestens 15 m nutzbarer Länge und sicherer Aufbewahrung. | |||||||
| 8.9 | M | Schleuderkettenanlage Vollständige Schleuderkettenanlage an der Antriebsachse, geeignet für das angebotene 6×2-Fahrgestell und den vorgesehenen Reifenquerschnitt. | |||||
| 8.10 | M | Bedienung Schleuderketten | |||||
| Elektrische oder pneumatische Zuschaltung vom Fahrerplatz mit | |||||||
| eindeutiger Kontrollanzeige. | |||||||
| 8.11 | M | Funktionsbereich Schleuderketten Wirksame Funktion bei leerem und beladenem Fahrzeug innerhalb des zulässigen Geschwindigkeitsbereichs. Einschränkungen sind anzugeben. | |||||
| 8.12 | M | Abstimmung mit Los 2 | |||||
| Einbauraum und Bewegungsbereich der Schleuderketten sind mit | |||||||
| Radabdeckungen, Kotflügeln, Staukästen und Leitungen aus Los 2 | |||||||
| abzustimmen. | |||||||
| 8.13 | M | Bordwerkzeug Bordwerkzeugsatz einschließlich Radmutternwerkzeug und fahrzeugspezifisch notwendiger Spezialwerkzeuge. | |||||
| 8.14 | M | Unterlegkeile | |||||
| Mindestens zwei geeignete Unterlegkeile. Los 1 liefert die Keile; die | |||||||
| endgültige gut zugängliche und sichere Halterung ist mit Los 2 | |||||||
| abzustimmen. | |||||||
| 8.15 | M | Hebeausrüstung Wagenheber oder geeignete Hebeausrüstung entsprechend Herstellervorgaben, soweit für das Fahrzeugkonzept vorgesehen. | |||||
| 8.16 | M | Sicherheitsausstattung | |||||
| Mindestens zwei Warnwesten, Verbandkasten, Warndreieck und | |||||||
| tragbare gelb-weiße Warnleuchte. |
05.1 – LV Los 1: Fahrgestell und Kommunalausstattung Stand: Juli 2026 Seite 19 von 38
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| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 8.17 | M | Kennzeichnung Radpositionen Reifen- und Radpositionen sowie vorgeschriebene Drehmomente sind in den Fahrzeugunterlagen eindeutig dokumentiert. | |||||
| 8.18 | M | Prüfung | |||||
| Schleuderketten, Reifendrucküberwachung und Bordausrüstung sind | |||||||
| vor Übergabe auf Vollständigkeit und Funktion zu prüfen. |
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9. Fahrerhaus außen, Sicht und Zugänglichkeit
| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 9.1 | M | Sicherheits-Tagesfahrerhaus Robustes Tagesfahrerhaus mit guter Rundumsicht, niedrigem trittsicherem Einstieg und ausreichendem Raum für wechselnde Fahrer. | |||||
| 9.2 | M | Lenkung | |||||
| Linkslenkung. | |||||||
| 9.3 | M | Fahrerhauslagerung Wirksame Fahrerhausfederung beziehungsweise Schwingungsdämpfung für Kommunal-, Baustellen- und Winterdiensteinsatz. | |||||
| 9.4 | M | Stoßfänger | |||||
| Robuste, beschädigungsunempfindliche Stoßfängerausführung mit | |||||||
| ausreichend zugänglichen Abschlepp- und Bergepunkten. | |||||||
| 9.5 | M | Vorderer Unterfahrschutz Ausführung entsprechend den zum Abnahmezeitpunkt geltenden Zulassungsvorschriften und kompatibel mit der Frontanbauplatte. | |||||
| 9.6 | M | Hauptbeleuchtung | |||||
| Leistungsfähige Hauptscheinwerfer mit Tagfahrlicht; vorzugsweise | |||||||
| LED oder technisch gleichwertig. | |||||||
| 9.7 | M | Schlechtwetterbeleuchtung Nebelscheinwerfer, Abbiegelicht oder gleichwertige Schlechtwetter- und Nahbereichsausleuchtung. | |||||
| 9.8 | M | Spiegelsystem | |||||
| Beheizbare, elektrisch verstellbare Haupt-, Weitwinkel- und | |||||||
| Nahbereichsspiegel. | |||||||
| 9.9 | M | Beifahrerseitiger Nahbereich Direkte oder kameragestützte Sicht auf den Nahbereich der Beifahrerseite, insbesondere für innerstädtische Abbiegevorgänge. | |||||
| 9.10 | M | Unteres Türfenster | |||||
| Zusätzliches unteres Fenster in der Beifahrertür oder eine mindestens | |||||||
| gleichwertige Sichtlösung. | |||||||
| 9.11 | M | Direktsicht und GSR Fahrerhaus und Sichtsysteme müssen die zum Zulassungszeitpunkt geltenden Direktsicht- und Sicherheitsanforderungen erfüllen. | |||||
| 9.12 | M | Windschutzscheibe | |||||
| Verbundsicherheitsglas mit Wärmeschutz; große Wischfläche und | |||||||
| wirkungsvolle Scheibenwaschanlage. | |||||||
| 9.13 | M | Scheiben- und Spiegelheizung Beheizbare Außenspiegel sowie wirksame Enteisungs- und Entfeuchtungsfunktion für Front- und Seitenscheiben. | |||||
| 9.14 | M | Trittstufen und Haltegriffe | |||||
| Rutschhemmend, wintertauglich, gut beleuchtet und auch mit | |||||||
| Arbeitsschuhen sicher nutzbar. | |||||||
| 9.15 | M | Zentralverriegelung und Schlüssel Zentralverriegelung mit mindestens zwei Funkfernbedienungen und insgesamt mindestens drei Fahrzeugschlüsseln. | |||||
| 9.16 | M | Außenlicht-Prüffunktion | |||||
| Ein-Mann-Abfahrtskontrolle beziehungsweise Außenlicht-Prüffunktion | |||||||
| für Fahrzeug- und Anhängerbeleuchtung. |
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| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 9.17 | M | Fahrerhauskippung Fahrerhaus für Wartungszwecke kippbar; Bedienung, Sicherung und Notabsenkung nach Herstellerstandard. | |||||
| 9.18 | M | Zugänglichkeit täglicher Prüfpunkte | |||||
| Öl-, Kühlmittel-, Scheibenwasch- und sonstige tägliche Kontrollpunkte | |||||||
| müssen ohne unnötige Demontage erreichbar sein. | |||||||
| 9.19 | M | Wasch- und Winterdienstbeständigkeit Türdichtungen, Trittstufen, Leuchten und Außenkomponenten müssen gegen Hochdruckreinigung, Schmutz und Streusalz geeignet sein. | |||||
| 9.20 | M | Bedienerfreundlichkeit | |||||
| Einstieg, Türöffnungswinkel, Haltegriffe und Sicht müssen einen | |||||||
| häufigen Fahrerwechsel und wiederholtes Ein- und Aussteigen | |||||||
| unterstützen. |
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10. Fahrerhaus innen, Sitze und Komfort
| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 10.1 | M | Fahrerarbeitsplatz Ergonomischer, übersichtlicher Fahrerarbeitsplatz mit gut ablesbarem digitalem Informationsdisplay und logisch angeordneten Bedienelementen. | |||||
| 10.2 | M | Wechselnde Fahrer | |||||
| Sitz, Lenkrad, Spiegel beziehungsweise Kameras und wesentliche | |||||||
| Fahrzeugfunktionen müssen von unterschiedlich großen Fahrern | |||||||
| schnell und ohne Spezialkenntnisse eingestellt werden können. | |||||||
| 10.3 | M | Fahrersitz Luftgefederter Komfort-Fahrersitz mit hoher Rückenlehne, Kopfstütze und integriertem Sicherheitsgurt. | |||||
| 10.4 | M | Verstellbereich Fahrersitz | |||||
| Ausreichender Längs-, Höhen-, Neigungs- und | |||||||
| Gewichtseinstellbereich, insbesondere auch für große Fahrer. Die | |||||||
| Einstellmöglichkeiten sind anzugeben. | |||||||
| 10.5 | M | Beifahrersitz Luftgefederter oder gleichwertig komfortabler, beheizbarer Beifahrersitz mit Sicherheitsgurt. | |||||
| 10.6 | M | Sitzheizung und Armlehnen | |||||
| Beheizbarer Sitze mit mindestens einer, vorzugsweise zwei | |||||||
| verstellbaren Armlehnen. | |||||||
| 10.7 | M | Sitzbezüge Robuste, pflegeleichte Sitzbezüge aus Textil/Vinyl oder gleichwertigem Material, geeignet für Arbeitskleidung. | |||||
| 10.8 | M | Sitzschonbezüge | |||||
| Zusätzliche abnehmbare und waschbare Schonbezüge für Fahrer- | |||||||
| und Beifahrersitz. | |||||||
| 10.9 | M | Lenkrad Höhen- und neigungsverstellbares Multifunktionslenkrad mit leicht verständlicher Bedienung. | |||||
| 10.10 | M | Rückhaltesysteme | |||||
| Fahrerairbag, Gurtstraffer und weitere serienmäßige | |||||||
| Rückhaltesysteme nach Herstellerstandard. | |||||||
| 10.11 | M | Klimatisierung Automatische Klimaanlage mit gut erreichbarer Temperatur- und Luftverteilungsregelung. | |||||
| 10.12 | M | Standheizung | |||||
| Standheizung für Fahrerhaus und Motor mit mindestens etwa 5 kW, | |||||||
| Zeitvorwahl und ausreichender Heizwirkung bei | |||||||
| Winterdienstbereitschaft. | |||||||
| 10.13 | M | Fahrerhausisolierung Verstärkte Wärme- und Geräuschisolierung für Winterdienst, längere Wartezeiten und Nebenantriebsbetrieb. | |||||
| 10.14 | M | Fensterheber | |||||
| Elektrische Fensterheber mindestens für Fahrer- und Beifahrertür. | |||||||
| 10.15 | M | Dachlüftung Elektrisch betätigte Dachluke oder gleichwertige Lüftungsmöglichkeit, sofern mit Warntechnik und Aufbau vereinbar. | |||||
| 10.16 | M | Sonnenschutz | |||||
| Sonnenblenden beziehungsweise Rollos an Front- und Fahrerseite. |
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| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 10.17 | M | Radio und Freisprecheinrichtung DAB/DAB+-Radio, Bluetooth-Freisprecheinrichtung und Audiostreaming. | |||||
| 10.18 | M | Smartphone-Integration | |||||
| Apple CarPlay und Android Auto oder eine technisch gleichwertige | |||||||
| kabelgebundene beziehungsweise drahtlose Smartphone-Integration. | |||||||
| 10.19 | M | Farbdisplay Mindestens ein fest installiertes Farbdisplay mit mindestens 9 Zoll Diagonale für Infotainment und Kameradarstellung. | |||||
| 10.20 | M | Zusätzliche Aufbauanzeigen | |||||
| Ausreichender, abgestimmter Einbauraum für Bediengeräte von | |||||||
| Kommunalhydraulik und Hakenabroller, ohne Sicht, Airbags, | |||||||
| Bewegungsfreiheit oder Zugang zu Serienbedienelementen zu | |||||||
| beeinträchtigen. | |||||||
| 10.21 | M | USB-Anschlüsse Mindestens zwei USB-Anschlüsse, davon mindestens ein USB-C- Anschluss, an gut erreichbarer Position. | |||||
| 10.22 | M | Steckdosen | |||||
| Mindestens zwei 12-V- beziehungsweise 24-V-Steckdosen im | |||||||
| Fahrerhaus sowie abgesicherte Stromversorgung für Tablet und | |||||||
| Zusatzgeräte. | |||||||
| 10.23 | M | Ablagen Ausreichende Ablagen für Auftragsunterlagen, Mobiltelefone, Handschuhe und persönliche Schutzausrüstung. | |||||
| 10.24 | M | Getränkehalter | |||||
| Getränkehalter für Fahrer und Beifahrer. | |||||||
| 10.25 | M | Innenbeleuchtung Helle Innenbeleuchtung mit Arbeits- beziehungsweise Leselicht und blendarmem Nachtlicht. | |||||
| 10.26 | M | Boden und Fußmatten | |||||
| Robuster, leicht zu reinigender Bodenbelag mit herausnehmbaren | |||||||
| Gummifußmatten. | |||||||
| 10.27 | M | Bedienlogik Häufig verwendete Funktionen wie Licht, Warntechnik, Liftachse, Nebenantriebe und Fahrniveau müssen eindeutig gekennzeichnet und ohne verschachtelte Menüführung erreichbar sein. | |||||
| 10.28 | M | Sprache und Fahrerwechsel | |||||
| Fahrzeugdisplay, Infotainment und Zusatzanzeigen in deutscher | |||||||
| Sprache. Fahrerbezogene Einstellungen dürfen einen schnellen | |||||||
| Fahrerwechsel nicht unnötig erschweren. |
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11. Fahrerassistenz, Kamera- und Sicherheitssysteme
| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 11.1 | M | Notbremsassistent Notbremsassistent mit Kollisionswarnung entsprechend den zum Zulassungszeitpunkt geltenden Anforderungen. | |||||
| 11.2 | M | Abstandsregeltempomat | |||||
| Abstandsregeltempomat ACC oder technisch gleichwertige | |||||||
| automatische Abstandsregelung. | |||||||
| 11.3 | M | Spurunterstützung Spurverlassenswarnung beziehungsweise Spurhalteassistent nach Herstellerstandard. | |||||
| 11.4 | M | Abbiegeassistent | |||||
| Beifahrerseitiger Abbiegeassistent mit optischer und akustischer | |||||||
| Warnung für den seitlichen Nahbereich. | |||||||
| 11.5 | M | Seitenkollisionswarnung Zusätzliche Seitenkollisionswarnung auf der Fahrerseite, sofern für die angebotene Baureihe serienmäßig verfügbar; Verfügbarkeit ist anzugeben. | |||||
| 11.6 | M | Aufmerksamkeitswarnung | |||||
| Müdigkeits- beziehungsweise Aufmerksamkeitswarnsystem. | |||||||
| 11.7 | M | Verkehrszeichenerkennung Verkehrszeichenerkennung beziehungsweise intelligente Geschwindigkeitsassistenz nach Herstellerstandard. | |||||
| 11.8 | M | Rückfahrkamera | |||||
| Fahrzeugseitige Rückfahrkamera einschließlich Systemkomponenten. | |||||||
| Die endgültige Montage am Fahrzeugheck erfolgt in Abstimmung mit | |||||||
| Los 2. | |||||||
| 11.9 | M | Kameradisplay Kamerabild auf fest installiertem Farbdisplay im Fahrerhaus, automatisch bei Rückwärtsfahrt und manuell abrufbar. | |||||
| 11.10 | M | Kameraausführung | |||||
| Rückfahrkamera mit ausreichender Nachtsicht, robustem | |||||||
| Schutzgehäuse sowie Schutz gegen Beschlagen und Witterung. | |||||||
| 11.11 | M | Rückfahrwarner Akustischer Rückfahrwarner mit rechtlich zulässiger Nachtabsenkung beziehungsweise an die Umgebung angepasster Lautstärkeregelung. | |||||
| 11.12 | M | Front- und Nahbereich | |||||
| Front- beziehungsweise Nahbereichskamera oder gleichwertiges | |||||||
| System zur Reduzierung nicht einsehbarer Bereiche. | |||||||
| 11.13 | M | Schnittstelle für Aufbaukameras Vorbereitung für mindestens drei zusätzliche Aufbaukameras aus Los 2. Das fahrzeugseitige Display beziehungsweise ein vorgesehenes Zusatzdisplay muss ausreichende Videoeingänge, Umschaltmöglichkeiten und Stromversorgung bieten. | |||||
| 11.14 | M | Darstellungsfunktionen | |||||
| Das Kamerasystem muss Einzelbild und – soweit technisch möglich – | |||||||
| geteilte Darstellung sowie automatische Umschaltung durch | |||||||
| Rückwärtsfahrt oder Aufbaufunktion ermöglichen. Die endgültige | |||||||
| Funktionslogik wird mit Los 2 abgestimmt. | |||||||
| 11.15 | M | Park- und Anfahrhilfe Park- beziehungsweise Anfahrhilfe für Front- und Nahbereich, soweit systemseitig erforderlich oder serienmäßig vorgesehen. |
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| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 11.16 | M | Reifendrucküberwachung | |||||
| Anzeige und Warnung des Reifendruckkontrollsystems im | |||||||
| Fahrerdisplay. | |||||||
| 11.17 | M | Fahrstabilitätsassistent Fahrstabilitätsassistent einschließlich Anhängerbetrieb und Berücksichtigung der Aufbaukonfiguration. | |||||
| 11.18 | M | Gesetzliche Systemanforderungen | |||||
| Alle Assistenz- und Sicherheitssysteme müssen die zum | |||||||
| Zulassungszeitpunkt geltenden Anforderungen erfüllen. | |||||||
| 11.19 | M | Abschaltfunktionen Temporäre Abschaltungen müssen eindeutig angezeigt und nach Neustart entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zurückgesetzt werden. | |||||
| 11.20 | M | Einweisung | |||||
| Assistenz-, Kamera- und Warnsysteme sind bei der Einweisung | |||||||
| praxisnah für wechselnde Fahrer zu erläutern. |
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12. Elektrik, Beleuchtung, Warntechnik und Schnittstellen
| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 12.1 | M | Bordnetz 24-V-Bordnetz mit ausreichender Leistungsreserve für Fahrgestell, Kommunalhydraulik, Winterdienst, Hakenabrollersteuerung, Kameras, Warn- und Arbeitsbeleuchtung. | |||||
| 12.2 | M | Generator | |||||
| Generatorleistung mindestens 150 A oder nachweislich ausreichend | |||||||
| für alle gleichzeitig vorgesehenen Verbraucher. Eine Leistungsbilanz | |||||||
| ist auf Anforderung vorzulegen. | |||||||
| 12.3 | M | Batterien Batteriekapazität mindestens 2 × 175 Ah, AGM oder technisch gleichwertige, zyklenfeste Ausführung. | |||||
| 12.4 | M | Batterieüberwachung | |||||
| Batteriezustands- beziehungsweise Spannungsanzeige mit | |||||||
| Warnfunktion bei kritischem Ladezustand. | |||||||
| 12.5 | M | Batteriehauptschalter Hauptschalter vom Boden oder per Fernbedienung bedienbar. Sicherheits- und Speicherfunktionen sind entsprechend Herstellerstandard zu berücksichtigen. | |||||
| 12.6 | M | Starthilfe | |||||
| Gut zugänglicher Fremdstartanschluss oder gleichwertige, eindeutig | |||||||
| gekennzeichnete Starthilfemöglichkeit. | |||||||
| 12.7 | M | Rundumkennleuchten Zwei gelbe LED-Rundumkennleuchten auf dem Fahrerhausdach, bauartgenehmigt und zulassungsfähig. | |||||
| 12.8 | M | Sichtbarkeit Dachkennleuchten | |||||
| Anordnung so, dass die Rundumwirkung nach Montage des Aufbaus | |||||||
| möglichst aus allen Richtungen erhalten bleibt. | |||||||
| 12.9 | M | Frontblitzer Mindestens zwei gelbe LED-Frontblitzer in bauartgenehmigter, synchronisierter und zulassungsfähiger Ausführung. | |||||
| 12.10 | M | Zusätzliche Heckkennleuchten | |||||
| Lieferung einer vollständigen gelben LED-Warneinrichtung am | |||||||
| Fahrzeugheck zur Verbesserung der rückwärtigen und seitlich- | |||||||
| rückwärtigen Wahrnehmbarkeit und zur Ergänzung der | |||||||
| Rundumwirkung. | |||||||
| 12.11 | M | Ausführung Heckkennleuchten Ausführung wahlweise einer links oder rechts im Bereich der hinteren Rückleuchtenträger angeordnete gelben LED-Warnleuchte oder als technisch gleichwertige Doppelblitzleuchten mit horizontalem Abstrahlbereich von mindestens 180°. Die angebotene Ausführung ist zu beschreiben. | |||||
| 12.12 | M | Genehmigung und Blitzmuster | |||||
| Heckkennleuchten und verwendetes Blitzmuster müssen | |||||||
| bauartgenehmigt und für die vorgesehene Einbaulage | |||||||
| zulassungsfähig sein. | |||||||
| 12.13 | M | Montage und Sichtbarkeit Montage möglichst im Bereich der Rückleuchten beziehungsweise an den hinteren Fahrzeugecken. Die Sichtbarkeit darf durch Hakenabroller, Behälter, Staukästen, Radabdeckungen oder Unterfahrschutz nicht wesentlich eingeschränkt werden. | |||||
| 12.14 | M | Schaltung Heckkennleuchten | |||||
| Gemeinsame Schaltung mit den gelben Rundumkennleuchten. Eine | |||||||
| zusätzliche getrennte Zuschaltung ist vorzusehen, soweit technisch | |||||||
| und zulassungsrechtlich möglich. |
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| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 12.15 | M | Synchronisierung und Kontrolle Heckkennleuchten untereinander synchronisiert; Betriebszustand durch optische Kontrollanzeige am Fahrerplatz erkennbar. | |||||
| 12.16 | M | Schnittstelle Los 2 für Heckkennleuchten | |||||
| Los 1 liefert Leuchten, Kabelsätze, Steuerung, Absicherung, | |||||||
| Parametrierung und Bauartnachweise. Falls die endgültige | |||||||
| mechanische Montage erst nach Aufbau möglich ist, stellt Los 2 die | |||||||
| abgestimmten Halterungen, Aussparungen und Kabelwege bereit. | |||||||
| Elektrische Inbetriebnahme und Funktionsprüfung verbleiben bei Los | |||||||
| 1. | |||||||
| 12.17 | M | Arbeitsscheinwerfer Fahrerhaus Mindestens zwei LED-Arbeitsscheinwerfer hinten oben am Fahrerhaus, so angeordnet, dass Aufbau und unmittelbarer Arbeitsbereich ausgeleuchtet werden. | |||||
| 12.18 | M | Aufbauseitige Arbeitsbeleuchtung | |||||
| Vorbereitung, Versorgung und Schaltmöglichkeit für seitliche und | |||||||
| hintere Arbeitsscheinwerfer aus Los 2. | |||||||
| 12.19 | M | Bedienung Warn- und Arbeitslicht Separate, eindeutig beschriftete Schalter und Kontrollanzeigen für Rundumkennleuchten, Frontblitzer, Heckkennleuchten, Arbeitsscheinwerfer und Pflugbeleuchtung. | |||||
| 12.20 | M | Schneepflugbeleuchtung | |||||
| Vollständige Vorbereitung für Schneepflugbeleuchtung einschließlich | |||||||
| sicherer Umschaltung zwischen Fahrzeug- und Pflugbeleuchtung. | |||||||
| 12.21 | M | Bodybuilder-Schnittstelle Elektrische Aufbauschnittstelle mit Bodybuilder-Modul beziehungsweise gleichwertiger herstellerseitiger Schnittstelle. | |||||
| 12.22 | M | CAN/J1939 | |||||
| Dokumentierte CAN- beziehungsweise J1939-Schnittstellen für | |||||||
| Hakenabroller, Kommunalhydraulik, Streuer, Kameras und weitere | |||||||
| Aufbaukomponenten. | |||||||
| 12.23 | M | Reserveleitungen und Stromkreise Ausreichende beschriftete Reserveleitungen und abgesicherte Stromkreise im Fahrerhaus und am Rahmen. | |||||
| 12.24 | M | Kabelwege Dach | |||||
| Vorbereitete Kabelwege beziehungsweise Dachdurchführungen für | |||||||
| Betriebsfunk, GPS, Telematik und zusätzliche Warntechnik. | |||||||
| 12.25 | M | Betriebsfunk Vorbereitung für Betriebsfunkgerät mit Dauerplus, Zündplus, Masse und Antennenleitung. | |||||
| 12.26 | M | Telematik und Tablet | |||||
| Vorbereitung für GPS-/Flottenmanagement sowie mobiles Endgerät | |||||||
| beziehungsweise Tablet mit abgesicherter Stromversorgung. | |||||||
| 12.27 | M | Leitungs- und Steckerschutz Nachgerüstete Kabel in Schutzrohren, scheuerfrei, winterdienstfest und dauerhaft gekennzeichnet. Außensteckverbindungen spritzwassergeschützt, salzbeständig und gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert. | |||||
| 12.28 | M | Schalt- und Belegungspläne | |||||
| Vollständige Schalt-, Sicherungs- und Steckerbelegungspläne der | |||||||
| Serien- und Zusatzelektrik sind digital zu übergeben. |
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13. Kommunalhydraulik und Winterdienstkompatibilität
Hinweis: Die Nennung des Fabrikats Aebi Schmidt beschreibt ausschließlich die vorhandene Winterdiensttechnik und die daraus resultierenden Schnittstellenanforderungen.
| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 13.1 | M | Leistungsumfang Kommunalhydraulik Lieferung und Montage einer vollständigen fahrgestellseitigen Kommunalhydraulikanlage für Schneepflug und Streuautomat einschließlich Pumpe, Tank, Filterung, Ventiltechnik, Anschlüssen, Steuerung und Parametrierung. | |||||
| 13.2 | M | Abgrenzung Hakenabrollerhydraulik | |||||
| Die Arbeits- und Steuerhydraulik des Hakenabrollers einschließlich | |||||||
| Pumpe, Ventilblock, Leitungen und Ölkreis ist Bestandteil von Los 2, | |||||||
| soweit in der abgestimmten Schnittstellenbeschreibung nichts | |||||||
| anderes ausdrücklich festgelegt wird. Los 1 stellt den | |||||||
| fahrgestellseitigen Nebenantrieb und die vereinbarten | |||||||
| Übergabeschnittstellen bereit. | |||||||
| 13.3 | M | Bestandskompatibilität Die Kommunalausrüstung muss uneingeschränkt mit den vorhandenen Schneepflügen und Streuautomaten des Auftraggebers, Fabrikat Aebi Schmidt, kompatibel sein. Die Herstellerbezeichnung dient ausschließlich der Beschreibung der vorhandenen Schnittstellen. | |||||
| 13.4 | M | Nutzung vorhandener Geräte | |||||
| Die vorhandenen Anbaugeräte müssen ohne konstruktive | |||||||
| Änderungen an den Geräten eingesetzt werden können. | |||||||
| 13.5 | M | Vollständige Adapter und Zubehörteile Erforderliche Adapter, Kupplungen, Leitungen, Steuerungen, Halterungen und Parametrierungen sind im Angebot enthalten. | |||||
| 13.6 | M | Frontanbauplatte | |||||
| Frontanbauplatte nach dem für kommunale Frontanbaugeräte | |||||||
| einschlägigen Standard und in einer für das Fahrgestell zugelassenen | |||||||
| Ausführung. | |||||||
| 13.7 | M | Schutzabdeckung Frontplatte Abnehmbare Schutzabdeckung beziehungsweise Kantenschutz bei Nichtbenutzung. | |||||
| 13.8 | M | Tragfähigkeit und Vorderachslast | |||||
| Frontanbauplatte, Befestigung und Vorderachse müssen für die | |||||||
| vorhandenen Räumschilde und alle vorgesehenen Betriebszustände | |||||||
| ausreichend dimensioniert sein. | |||||||
| 13.9 | M | Hydrauliksystem Energieeffizientes Load-Sensing-System oder technisch gleichwertige bedarfsgerechte Hydraulik. | |||||
| 13.10 | M | Hydraulikpumpe | |||||
| Verstellbare Axialkolbenpumpe oder technisch gleichwertige | |||||||
| Ausführung, geeignet für Fahrt- und Standbetrieb. | |||||||
| 13.11 | M | Förderleistung und Druck Hydraulikleistung mindestens etwa 75 l/min bei einem für die vorhandenen Geräte geeigneten Betriebsdruck. Endgültige Werte sind mit Aebi Schmidt beziehungsweise den Gerätedaten abzustimmen und vom Bieter anzugeben. | |||||
| 13.12 | M | Hydrauliktank | |||||
| Nutzbares Tankvolumen mindestens 140 Liter einschließlich | |||||||
| Füllstands-, Temperatur- und Filterüberwachung. |
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| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 13.13 | M | Hydrauliköl Ganzjahres- und winterdienstgeeignetes Hydrauliköl entsprechend den Freigaben der eingesetzten Komponenten. | |||||
| 13.14 | M | Rücklauf und Filterung | |||||
| Separate druckarme Rücklaufleitung, ausreichend dimensionierte | |||||||
| Filterung und gegebenenfalls Ölkühlung für Dauerbetrieb. | |||||||
| 13.15 | M | Frontanschlüsse Mindestens vier geeignete Front-Hydraulikanschlüsse für Schneepflugfunktionen; Anzahl, Größe und Belegung sind mit den vorhandenen Geräten abzustimmen. | |||||
| 13.16 | M | Kupplungen | |||||
| Flat-Face-Kupplungen oder vollständig kompatible, tropf- und | |||||||
| schmutzarme Kupplungssysteme mit eindeutiger Kennzeichnung. | |||||||
| 13.17 | M | Heckanschlüsse Streuer Vollständige hydraulische Anschlüsse für Streuer einschließlich Vorlauf, Rücklauf und erforderlichem Lecköl- beziehungsweise Steueranschluss. | |||||
| 13.18 | M | Elektrischer Streueranschluss | |||||
| 19-polige Streuersteckdose oder vollständig kompatibler vorhandener | |||||||
| Anschluss einschließlich abgesicherter Versorgung und | |||||||
| Kommunikationsschnittstelle. | |||||||
| 13.19 | M | Streuerintegration Elektrische, hydraulische und fahrzeugseitige Vorbereitung für die vorhandenen Aebi-Schmidt-Streuautomaten einschließlich Geschwindigkeitssignal und erforderlicher Freigaben. | |||||
| 13.20 | M | Bedienpult und Joystick | |||||
| Ergonomisches Bedienpult beziehungsweise Joystick im Fahrerhaus | |||||||
| für Frontpflug- und Hydraulikfunktionen. Die Bedienung muss mit | |||||||
| Arbeitshandschuhen und durch wechselnde Fahrer nach kurzer | |||||||
| Einweisung sicher möglich sein. | |||||||
| 13.21 | M | Einbau Bediengerät Montage so, dass Sicht, Airbags, Bewegungsfreiheit, Ein- und Ausstieg sowie Serienbedienelemente nicht beeinträchtigt werden. Halterung stabil, verstellbar und bei Bedarf demontierbar. | |||||
| 13.22 | M | Automatische Pflugfunktion | |||||
| Automatisches Anheben des Schneepflugs bei Rückwärtsfahrt oder | |||||||
| eine gleichwertige programmierbare Funktion. | |||||||
| 13.23 | M | Pflugentlastung Mehrstufige Pflugentlastung beziehungsweise Auflagedruckregelung, angepasst an die vorhandenen Räumschilde. | |||||
| 13.24 | M | Priorisierung | |||||
| Sichere Priorisierung der Hydraulikverbraucher; gegenseitige | |||||||
| Fehlbeeinflussung von Lenkung, Fahrniveau, Schneepflug, Streuer | |||||||
| und Hakenabroller muss ausgeschlossen sein. | |||||||
| 13.25 | M | Leitungsschutz Hydraulikleitungen und Komponenten gegen Streusalz, Steinschlag, Scheuern, Hitze und mechanische Beschädigung geschützt verlegen. | |||||
| 13.26 | M | Kennzeichnung und Dokumentation | |||||
| Hydraulikschläuche, Kupplungen und Ventile dauerhaft kennzeichnen | |||||||
| und in einem vollständigen Hydraulikplan dokumentieren. | |||||||
| 13.27 | M | Sicherheitsventile Absperr-, Druckbegrenzungs-, Rückschlag-, Lasthalte- und Schlauchbruchsicherungen nach technischem Erfordernis. |
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| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 13.28 | M | Überwachung | |||||
| Ölstands-, Filter- und Übertemperaturwarnung am Fahrerplatz | |||||||
| beziehungsweise Bedienpult. | |||||||
| 13.29 | M | Inbetriebnahme und Prüfung Montage, Befüllung, Entlüftung, Parametrierung, Inbetriebnahme und erforderliche Prüf- beziehungsweise Abnahmeleistungen sind enthalten. | |||||
| 13.30 | M | Kompatibilitätsbestätigung | |||||
| Mit dem Angebot ist eine schriftliche, technisch nachvollziehbare | |||||||
| Kompatibilitätsbestätigung für die vorhandenen Aebi-Schmidt-Geräte | |||||||
| einzureichen. |
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14. Lackierung, Korrosionsschutz und Kennzeichnung
| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 14.1 | M | Fahrerhausfarbe Fahrerhaus in Tief- beziehungsweise Kommunalorange, vorzugsweise RAL 2011 oder technisch gleichwertiger Herstellerfarbton nach Bemusterung und Freigabe durch den Auftraggeber. | |||||
| 14.2 | M | Stoßfänger und Anbauteile | |||||
| Robuste Ausführung in Grau, Anthrazit oder einem mit dem | |||||||
| Auftraggeber abgestimmten Farbton. | |||||||
| 14.3 | M | Fahrgestellrahmen Fahrgestellrahmen in dunklem Grau oder Schwarz entsprechend Herstellerstandard. | |||||
| 14.4 | M | Korrosionsschutz Fahrgestell | |||||
| Hochwertiger, winterdienstgeeigneter Korrosionsschutz für | |||||||
| Fahrgestell, Frontanbauplatte, Kommunalhydraulik, Halterungen und | |||||||
| nachgerüstete Bauteile. | |||||||
| 14.5 | M | Kleinteile und Befestigungen Schrauben, Halter, Schellen und Kleinteile im Spritzwasserbereich korrosionsgeschützt, vorzugsweise verzinkt, beschichtet oder aus korrosionsbeständigem Werkstoff. | |||||
| 14.6 | M | Schnitt- und Bohrstellen | |||||
| Nachträgliche Bohr-, Schnitt- und Bearbeitungsstellen sind | |||||||
| fachgerecht zu versiegeln und gegen Korrosion zu schützen. | |||||||
| 14.7 | M | Hohlräume Hohlräume und Montagefugen nach Abschluss aller fahrgestellseitigen Arbeiten konservieren. | |||||
| 14.8 | M | Leitungsbefestigungen | |||||
| Leitungs- und Kabelbefestigungen salz-, witterungs- und UV- | |||||||
| beständig. | |||||||
| 14.9 | M | Abgrenzung Warnmarkierung Die endgültige rot-weiße Warn-, Kontur- und Heckmarkierung des vollständig aufgebauten Fahrzeugs ist Bestandteil von Los 2. Los 1 darf die dafür erforderlichen Flächen nicht unnötig einschränken. | |||||
| 14.10 | M | Fahrgestellseitige Vorbereitung | |||||
| Positionen von Heckkennleuchten, Rückleuchten, Haltern und | |||||||
| fahrgestellseitigen Komponenten sind so abzustimmen, dass Los 2 | |||||||
| die vorgeschriebene und geforderte Markierung vollständig anbringen | |||||||
| kann. | |||||||
| 14.11 | M | Fahrzeugbeschriftung Vorbereitung geeigneter Flächen für Stadtwappen, Schriftzüge, Inventarkennzeichnung und sonstige kommunale Beschriftung. Die endgültige Gestaltung erfolgt beim Auftraggeber. | |||||
| 14.12 | M | Waschbeständigkeit | |||||
| Lack- und Korrosionsschutzsysteme müssen für regelmäßige | |||||||
| Fahrzeugwäsche, Hochdruckreinigung und Winterdiensteinsatz | |||||||
| geeignet sein. | |||||||
| 14.13 | M | Farb- und Lacknachweis Farbtöne, Lackaufbau und Korrosionsschutzmaßnahmen sind mit dem Angebot beziehungsweise vor Produktionsfreigabe zu beschreiben. | |||||
| 14.14 | M | Ausbesserungsmaterial | |||||
| Lieferung einer angemessenen Menge Lack- beziehungsweise | |||||||
| Ausbesserungsmaterial für die in Los 1 ausgeführten Farbtöne. |
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15. Dokumentation, Zulassung, Prüfung und Einweisung
| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 15.1 | M | Genehmigungsunterlagen COC-Papier beziehungsweise vollständige Genehmigungs- und Zulassungsunterlagen für das Fahrgestell. | |||||
| 15.2 | M | Zulassungsbescheinigung | |||||
| Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise sämtliche zur | |||||||
| Zulassung notwendigen Unterlagen. | |||||||
| 15.3 | M | Bedienungsanleitungen Vollständige deutschsprachige Bedienungsanleitungen für Fahrgestell, Kommunalhydraulik, Warntechnik, Schleuderketten und sämtliche Zusatzkomponenten. | |||||
| 15.4 | M | Wartungsunterlagen | |||||
| Wartungs- und Servicepläne mit Intervallen, Betriebsstoffen, | |||||||
| Füllmengen und Prüfhinweisen in deutscher Sprache. | |||||||
| 15.5 | M | Elektrische Dokumentation Schaltpläne, Sicherungsbelegungen und Steckerbelegungspläne der Serien-, Kommunal- und Zusatzelektrik. | |||||
| 15.6 | M | Hydraulikdokumentation | |||||
| Hydraulikplan mit Komponenten-, Schlauch-, Ventil- und | |||||||
| Anschlusskennzeichnung. | |||||||
| 15.7 | M | Ersatzteilunterlagen Digitale Ersatzteilkataloge und Teilelisten für Fahrgestell und nachgerüstete Los-1-Komponenten. | |||||
| 15.8 | M | Parametrierungsnachweis | |||||
| Dokumentation aller relevanten Parametrierungen für Nebenantriebe, | |||||||
| Liftachse, Fahrniveau, Kommunalhydraulik, Schneepflug, Streuer, | |||||||
| Warntechnik und Aufbauschnittstellen. | |||||||
| 15.9 | M | Herstellerfreigaben Freigaben des Fahrgestellherstellers für Hakenabroller, Hilfsrahmen, Frontanbauplatte, Kommunalhydraulik, Winterdienst, Schleuderketten und Anhängerbetrieb. | |||||
| 15.10 | M | Gewichtsnachweise | |||||
| Wiegeschein des Fahrgestells vor Aufbau sowie des vollständig | |||||||
| aufgebauten Fahrzeugs nach Abschluss beider Lose. | |||||||
| 15.11 | M | Achslastprotokoll Achslastprotokoll mindestens für Leerzustand und einen abgestimmten repräsentativen Beladungszustand. | |||||
| 15.12 | M | Prüf- und Abnahmeunterlagen | |||||
| Unterlagen zu erforderlichen Prüfungen und Abnahmen für | |||||||
| Frontanbauplatte, Kommunalhydraulik, Warntechnik, | |||||||
| Anhängerkupplung und sonstige zulassungspflichtige Einbauten. | |||||||
| 15.13 | M | Betriebs- und Sicherheitsnachweise Abgas-, Geräusch-, EMV- und Sicherheitsnachweise entsprechend den zum Abnahmezeitpunkt geltenden Anforderungen. | |||||
| 15.14 | M | Zwischenprüfung Los 1 | |||||
| Vor Übergabe an Los 2 sind Fahrzeugkonfiguration, Nebenantriebe, | |||||||
| Kommunalhydraulik, Frontplatte, Elektrik, Warntechnik und | |||||||
| Schnittstellen zu prüfen und zu protokollieren. | |||||||
| 15.15 | M | Gemeinsame Endprüfung Nach Fertigstellung des Gesamtfahrzeugs Teilnahme an der gemeinsamen Funktions- und Abnahmeprüfung mit Los 2. |
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| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 15.16 | M | Einweisung Umfang | |||||
| Einweisung von mindestens fünf Beschäftigten am fertiggestellten | |||||||
| Gesamtfahrzeug. Inhalte: Fahrbetrieb, Achsen, Fahrniveau, | |||||||
| Nebenantriebe, Kommunalhydraulik, Winterdienst, Kameras, | |||||||
| Assistenzsysteme, Warntechnik und tägliche Kontrolle. | |||||||
| 15.17 | M | Einweisung für wechselnde Fahrer Die Einweisung ist so zu gestalten, dass unterschiedliche Fahrer das Fahrzeug nach kurzer Übernahme sicher bedienen können. Häufige Bedienabläufe und Fehlermeldungen sind besonders zu erläutern. | |||||
| 15.18 | M | Werkstatteinweisung | |||||
| Zusätzliche technische Einweisung für mindestens zwei Beschäftigte | |||||||
| beziehungsweise Werkstattverantwortliche zu Wartung, Diagnose, | |||||||
| Notbedienung und Schnittstellen. | |||||||
| 15.19 | M | Einweisungsunterlagen Einweisungsunterlagen, Kurzanleitung und Kontaktdaten für Service und Pannenhilfe digital und in mindestens einer gedruckten Ausfertigung übergeben. | |||||
| 15.20 | M | Dokumentenformat | |||||
| Unterlagen in geordnetem digitalem Format, möglichst PDF, ergänzt | |||||||
| durch editierbare Pläne beziehungsweise Diagnosedateien, soweit | |||||||
| herstellerseitig verfügbar. |
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16. Garantie, Service, Ersatzteile, Lieferung und Abnahme
| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 16.1 | M | Fahrzeuggarantie Mindestens 24 Monate Fahrzeuggarantie ohne Kilometerbegrenzung oder mit einer Mindestgrenze von 200.000 km. | |||||
| 16.2 | M | Garantie Zusatzkomponenten | |||||
| Mindestens 24 Monate Garantie für nachgerüstete Kommunal-, | |||||||
| Hydraulik-, Elektro- und Warntechnikkomponenten. | |||||||
| 16.3 | M | Garantiebeginn Garantie- und Gewährleistungsfristen beginnen erst mit der Abnahme des vollständig aufgebauten Gesamtfahrzeugs, sofern kein für den Auftraggeber günstigerer Beginn vereinbart wird. | |||||
| 16.4 | M | Korrosionsgarantie | |||||
| Korrosionsgarantie entsprechend Herstellerstandard, mindestens fünf | |||||||
| Jahre, soweit für die angebotene Baureihe marktüblich. | |||||||
| 16.5 | M | Ersatzteilversorgung Ersatzteilversorgung für Fahrgestell und wesentliche Los-1- Komponenten mindestens zehn Jahre ab Abnahme. | |||||
| 16.6 | M | Servicewerkstatt | |||||
| Benennung einer autorisierten Servicewerkstatt. Anschrift, | |||||||
| Öffnungszeiten und Ansprechpartner sind anzugeben. | |||||||
| 16.7 | M | Mobiler Pannenservice 24/7-Pannenservice oder gleichwertige Herstellerleistung für nicht fahrbereite Fahrzeuge. | |||||
| 16.8 | M | Kommunaltechnik-Service | |||||
| Benennung einer Diagnose- und Reparaturmöglichkeit für | |||||||
| Kommunalhydraulik, Frontanbauplatte und Aebi-Schmidt- | |||||||
| Schnittstellen. | |||||||
| 16.9 | M | Reaktionszeit Bei betriebsverhindernden Garantie- oder Gewährleistungsfällen Rückmeldung innerhalb eines Arbeitstages und Beginn geeigneter Maßnahmen spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen. | |||||
| 16.10 | M | Liefertermin | |||||
| Verbindlicher Liefertermin beziehungsweise verbindliche Lieferzeit in | |||||||
| Kalenderwochen. | |||||||
| 16.11 | M | Verzögerungsmitteilung Erkennbare Lieferverzögerungen mit Ursache, Auswirkung und neuem Termin unverzüglich schriftlich mitteilen. | |||||
| 16.12 | M | Zwischenabnahme | |||||
| Zwischenabnahme des Fahrgestells vor Übergabe an Los 2 mit | |||||||
| dokumentiertem Kilometerstand, Zustand und Funktionsprüfung. | |||||||
| 16.13 | M | Endabnahme Endabnahme nach vollständigem Aufbau, Zulassungsprüfung und gemeinsamer Funktionsprüfung beider Lose. | |||||
| 16.14 | M | Abnahmeumfang | |||||
| Geprüft werden insbesondere Achsen und Fahrniveau, | |||||||
| Nebenantriebe, Schnittstellen, Kommunalhydraulik, Frontplatte, Pflug- | |||||||
| und Streueranschlüsse, Warn- und Arbeitsbeleuchtung, | |||||||
| Heckkennleuchten, Kameraschnittstellen, Anhängerbetrieb und | |||||||
| Dokumentation. | |||||||
| 16.15 | M | Probebetrieb Probefahrt und Funktionsprüfung im Leerzustand sowie, soweit möglich, mit repräsentativer Belastung und angeschlossenem Winterdienstgerät. |
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| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 16.16 | M | Mängelbeseitigung | |||||
| Festgestellte Mängel sind innerhalb einer abgestimmten Frist und | |||||||
| grundsätzlich vor endgültiger Übernahme zu beseitigen. | |||||||
| 16.17 | M | Übergabezustand Fahrzeug vollgetankt, mit aufgefüllten Betriebsstoffen, gereinigt und mit sämtlichen Schlüsseln, Unterlagen, Werkzeugen und Zubehörteilen übergeben. | |||||
| 16.18 | M | Abnahmeprotokoll | |||||
| Gemeinsames Abnahmeprotokoll mit dokumentierten Messwerten, | |||||||
| Restpunkten, Fristen und Verantwortlichkeiten. |
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17. Verbindliche Bietererklärung und Preisblatt
| Pos. | Art | Mindestanforderung | Bieterangabe / | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nachweis | |||||||
| 17.1 | M | Bestätigung der Mindestanforderungen Der Bieter bestätigt, dass alle mit „M“ gekennzeichneten Anforderungen erfüllt werden oder Abweichungen ausdrücklich, vollständig und eindeutig gekennzeichnet sind. | |||||
| 17.2 | M | Technische Abstimmung | |||||
| Der Bieter bestätigt die technische Abstimmung mit dem | |||||||
| vorgesehenen Hakenabroller- beziehungsweise Aufbauhersteller und | |||||||
| die Mitwirkung an allen erforderlichen Schnittstellenklärungen. | |||||||
| 17.3 | M | Winterdienstkompatibilität Der Bieter bestätigt die vollständige technische und funktionale Kompatibilität der angebotenen Winterdienstausrüstung mit den vorhandenen Aebi-Schmidt-Geräten. | |||||
| 17.4 | M | Vollständigkeit des Angebotspreises | |||||
| Der Bieter bestätigt, dass alle erforderlichen Montage-, | |||||||
| Parametrierungs-, Prüf-, Überführungs-, Abstimmungs-, | |||||||
| Dokumentations- und Nebenleistungen im Angebotspreis enthalten | |||||||
| sind. | |||||||
| 17.5 | M | Verbindliche Konfiguration Fabrikat, Typ und angebotene Fahrzeugkonfiguration sind verbindlich und Grundlage der Wertung und Auftragserteilung. | |||||
| 17.6 | M | Änderungen nach Zuschlag | |||||
| Änderungen nach Zuschlag bedürfen der vorherigen schriftlichen | |||||||
| Zustimmung des Auftraggebers. | |||||||
| 17.7 | M | Lieferzeit und Service Der Bieter bestätigt die angegebenen Lieferzeiten, Servicepartner, Reaktionszeiten und Garantieleistungen als verbindlich. | |||||
| 17.8 | M | Unterlagen und Nachweise | |||||
| Der Bieter bestätigt, dass die geforderten technischen Unterlagen, | |||||||
| Berechnungen, Freigaben und Nachweise Bestandteil des Angebots | |||||||
| sind. |
05.1 – LV Los 1: Fahrgestell und Kommunalausstattung Stand: Juli 2026 Seite 37 von 38
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Preisblatt Los 1
| Pos. | Leistungsbestandteil | Preis netto | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| P 1 | Fahrgestell gemäß Leistungsverzeichnis einschließlich Serien- und Sonderausstattung, vollständig | |||||||
| P 2 | Fahrgestellseitige Nebenantriebe, Schnittstellen und Parametrierung | |||||||
| P 3 | Kommunalhydraulik und Winterdienstvorbereitung, vollständig | |||||||
| P 4 | Frontanbauplatte einschließlich Montage, Schutzabdeckung und Abnahme | |||||||
| 5 | Schleuderkettenanlage einschließlich Bedienung und Funktionsprüfung | |||||||
| P 6 | Warn-, Arbeits- und Zusatzelektrik einschließlich Dachkennleuchten, Frontblitzern und | |||||||
| Heckkennleuchten | ||||||||
| P 7 | Kamera-, Funk-, Telematik- und Tabletschnittstellen Los 1 | |||||||
| P 8 | Überführung zum Aufbauhersteller, Zwischenabnahme und Koordinationsleistungen | |||||||
| P 9 | Dokumentation, Einweisung, Prüf- und Abnahmeleistungen | |||||||
| P 10 | Sonstige Nebenleistungen gemäß Leistungsverzeichnis | |||||||
| Gesamtpreis Los 1 netto |
Zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer: ________________________ €
Gesamtpreis Los 1 brutto: ________________________ €
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