3626S12340_Leistungsbeschreibung_inkl_BM.pdf

Langzeitmessungen der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen und in Wohnungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 21:46 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Stand: Jan 2022

Bundesamt für Strahlenschutz

Leistungsbeschreibung

FKZ: 3626S12340 Datum: 14.08.2026

Messung der zeitlichen Variation der Radon-

Thema: Aktivitätskonzentration am Arbeitsplatz und in

Wohnungen

1. Aufgabenstellung

Nach §155 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sind Messungen der Radon- Aktivitätskonzentration zur Erfüllung der Pflichten nach §127 und §128 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) über die Gesamtdauer von 12 Monaten durchzuführen. Für Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit wird die Dauer der Messungen häufig als zu lang angesehen. Darüber hinaus kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass infolge technischer oder organisatorischer Fehler Messergebnisse nicht vollständig sind. In diesen Fällen sollten geeignete Prognoseverfahren existieren, um den Jahresmittelwert der Radon- Aktivitätskonzentration zu ermitteln.

Das Ziel des Forschungsvorhabens ist es, die Radon-Aktivitätskonzentration an verschiedenen Arbeitsplätzen und in Wohnungen mit elektronischen Messgeräten über lange Zeiträume während der typischen Nutzung zu messen. Es sollen Zeitreihen der Messwerte aufgenommen werden, um eine umfangreiche Datenbasis für die mathematisch- statistische Analyse zu schaffen. Damit dient das Forschungsvorhaben der Entwicklung von Methoden, um die Abschätzung des Jahresmittelwertes der Radon-Aktivitätskonzentration auch bei Messzeiten von weniger als 12 Monaten zu verbessern und rechtlich belastbare Entscheidungen zum Strahlenschutz bei Radonexpositionen mit optimierten Messaufwand und Kosten zu treffen.

Aufgabenstellung:

  1. Auswahl von 50 geeigneten Messorten, davon

a. 30 geeignete Arbeitsplätze mit diversen Tätigkeitsprofilen in Industrie, Handwerk, Versorgung, Medizin, Bildung und Verwaltung.

b. 20 Wohnungen/Privathäuser mit unterschiedlicher Bausubstanz, die über das Bundesgebiet verteilt sind

  1. Langzeitmessung der Radon-Aktivitätskonzentration mit elektronischen Geräten über ca. 2 Jahre an jedem Messort, Bildung von Zeitreihen des Messwertes

  2. Zusammenstellung und Darstellung der Daten

Das Forschungsvorhaben hat eine Gesamtlaufzeit von 34 Monaten.

Seite 1 von 13

[Seite 2]

Stand: Jan 2022

2. Kenntnisstand und Rahmenbedingungen

In der internationalen wissenschaftlichen Literatur finden sich verschiedene Ansätze, den Jahresmittelwert der Radon-Aktivitätskonzentration mit kürzeren Messzeiten als über den Gesamtzeitraum von einem Jahr zu schätzen. Im Allgemeinen werden von den Autoren saisonale Korrekturfaktoren vorgeschlagen, um die Variation der Radon- Aktivitätskonzentration außerhalb des Messzeitraumes angemessen zu berücksichtigen. Ein konservativer Ansatz, der insbesondere für Wohnungen Anwendung findet, beruht auf der Messung in der Heizperiode (Herbst – Winter). Es wird hierbei vermutet, dass aufgrund der geringeren Raumlüftung die Radon-Aktivitätskonzentration höher ist als in anderen Jahreszeiten.

Es ist fraglich, ob saisonale Korrekturfaktoren, die in anderen Ländern bestimmt wurden, in Deutschland aufgrund anderer klimatischer Bedingungen und anderer Gebäudecharakteristik anwendbar sind. Die Messung in der Heizperiode ohne eine geeignete Korrektur wird im Allgemeinen als zu konservativ für die Bestimmung der mittleren jährlichen Radon-Aktivitätskonzentration angesehen. In besonderem Maße gilt dies für Arbeitsplätze.

In einer vom BfS durchgeführten Pilotstudie wurden Langzeitmessungen von Radon an Arbeitsplätzen über einen Zeitraum von jeweils 12 Monaten mit elektronischen Messgeräten durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass an Arbeitsorten, die arbeitstäglich aufgesucht werden, bereits ab einer Messzeit von 7 Tagen eine Prognose des Jahresmittelwertes mit akzeptablen Unsicherheiten möglich ist. Je unregelmäßiger ein Arbeitsort aufgesucht wird, desto länger ist die notwendige Messzeit, um repräsentative Ergebnisse mit akzeptablen Unsicherheiten zu erhalten. Die im BfS vorliegenden Daten sind jedoch nicht ausreichend, um die Ergebnisse zu verallgemeinern.

3. Einzelzielsetzungen/ Gliederung der Aufgabe

3.1. AP 1: Auswahl von 50 geeigneten Messobjekten und Beschaffung von Messgeräten (Bearbeitungszeit 2 Monate)

3.1.1. Allgemeine Kriterien und Anforderungen bei der Auswahl von Messobjekten

Der Forschungsnehmer wählt Messobjekte aus, bei denen bereits Hinweise existieren, dass ausreichend hohe Radonkonzentrationen vorliegen. Dies dient dem Zweck der Reduzierung von Messunsicherheiten und der Unterstützung der statistischen Analyse der Messdaten. Die ausgewählten Objekte sollten sich daher vorzugsweise in festgelegten Radonvorsorgegebieten befinden. Für die Auswahl besitzt der Forschungsnehmer eigene Vorkenntnisse aus bereits durchgeführten Untersuchungen. Darüber hinaus kann die Radonpotentialkarte des Bundesamtes für Strahlenschutz die Auswahl unterstützen.

Der Forschungsnehmer hat alle notwendigen Absprachen, Genehmigungen und Erlaubnisse, die mit der Durchführung des Vorhabens verbunden sind, einzuholen.

Die gesammelten Informationen zu den für die Messung ausgewählten Objekten sind in einem Kurzbericht zusammen zu stellen. Die Informationen sind ausreichend zu anonymisieren, um keine Identifikation der Messobjekte durch Dritte zu ermöglichen. Der Bericht ist dem BfS zu übergeben.

Seite 2 von 13

[Seite 3]

Stand: Jan 2022

3.1.2. Spezielle Anforderungen für die Auswahl geeigneter Arbeitsplätze

Der Forschungsnehmer wählt 30 für die Langzeitmessung geeignete Arbeitsplätze in Innenräumen in Deutschland aus. Es ist darauf zu achten, dass die Auswahl jeweils zu etwa gleichen Teilen gewerbliche Arbeitsplätze in Industrie und Handwerk und Arbeitsplätze aus anderen Bereichen wie Versorgung, Medizin, Bildung und Verwaltung enthält. Die ausgewählten Arbeitsplätze sollen vorzugsweise eine breite Streuung von Tätigkeitsmerkmalen aufweisen. Eine Häufung von Arbeitsplätzen mit identischen Tätigkeitmerkmalen ist zu vermeiden. Beispielsweise wird vermutet, dass Büroarbeitsplätze in der Industrie und in der Verwaltung identische Tätigkeitmerkmale besitzen. Auch wenn die ausgewählten Büroarbeitsplätze unterschiedlichen Arbeitsfeldern zugeordnet werden, sollte ihre Gesamtzahl im Vergleich zur Anzahl anderer Arbeitsplätze nicht dominieren.

Der Forschungsnehmer hat die Arbeitsplätze bzgl. des Industriezweiges, der Art der beruflichen Betätigung, der physischen Belastung des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz, des Arbeitsortes (z.B. untertägig) und der lufttechnischen Ausstattung des Arbeitsplatzes zu beschreiben. Die typischen Aufenthaltszeiten der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz (Stunden von-bis, wochentags, sonn- und feiertags) sind überschlägig zu ermitteln.

3.1.3. Spezielle Anforderungen für die Auswahl geeigneter Wohnungen/Häuser

Der Forschungsnehmer wählt 20 für die Langzeitmessung geeignete Wohnobjekte in Deutschland aus. Die Wohnobjekte können separate Wohnungen in Gebäuden (Etagenwohnungen), zum Wohnen bestimmte Häuser (Einfamilienhäuser) oder andere Objekte sein, die von Personen zu Wohnzwecken genutzt werden. Der in den jeweiligen Objekten ausgewählte Messort muss repräsentativ für eine typische Wohnnutzung sein. Messungen in Räumen (z.B. im Keller), die nicht oder nicht regelmäßig zum Wohnen genutzt werden, sind ausgeschlossen.

Die ausgewählten Wohnobjekte sollen die Diversität der in Deutschland vorzufindenden Bausubstanz und Gebäudetypen widerspiegeln. Idealerweise sollen die Objekte in verschiedenen Regionen Deutschlands liegen, um nicht nur die Breite der Nutzung, sondern auch regionaler klimatischer Unterschiede zu erfassen.

3.1.4. Messgeräte und Qualitätssicherung

Für die Messungen sind ausschließlich elektronische Messgeräte zu verwenden, die in der Lage sind, den aktuellen Wert der Radon-Aktivitätskonzentration in der Luft am Messort mittels aufeinanderfolgender Messungen in zeitlich äquidistanten Intervallen zu bestimmen. Es wird darauf hingewiesen, dass nur Geräte zu verwenden sind, deren Messwerte repräsentativ für das zugeordnete Zeitintervall sind. Nicht zugelassen sind Geräte, bei denen die Messwerte durch statistische Verfahren, wie zum Beispiel durch Bildung von gleitenden Mittelwerten, manipuliert werden. Bei der Auswahl von Geräten ist auf ausreichende Messempfindlichkeit zu achten.

Die Messwerte müssen zusammen mit den jeweiligen Zeitpunkten der Messung aufgezeichnet werden. Zu diesem Zweck soll das Gerät über einen elektronischen Datenspeicher verfügen.

Die Messgeräte sollen für den autonomen kontinuierlichen Messbetrieb ausgelegt sein und eine hierfür geeignete Stromversorgung und Speicherkapazität für Messdaten besitzen. Die Geräte müssen ausreichend robust sein, um den zuverlässigen Messbetrieb bei unterschiedlichen Umgebungsbedingungen und den an Arbeitsplätzen und in Wohnungen zu

Seite 3 von 13

[Seite 4]

Stand: Jan 2022

erwartenden mechanischen Einflüssen aufrecht zu erhalten. Die Geräte sollen keine störenden Einflüsse auf die Umgebung haben.

Die Messgeräte sind vor dem Einsatz bei einer akkreditierten Stelle zu kalibrieren (siehe hierzu auch Kapitel 4.7). Der Kalibrierbereich soll die an den Messorten zu erwartende Radon-Aktivitätskonzentration berücksichtigen.

Aufgrund vorliegender messtechnischer Prüfungen [1] werden folgende in Deutschland erhältliche Gerätetypen für die Messungen als geeignet angesehen:

  1. Radon Scout Professional, Hersteller und Vertrieb: Firma Sarad GmbH, Deutschland

  2. RadonEye, Hersteller: FTLAB Co., Süd Korea, Vertrieb in Deutschland durch diverse Firmen

Bei anderen als den oben genannten Gerätetypen muss der Anbieter im Rahmen der Angebotslegung objektive Nachweise über die Messeigenschaften vorlegen. Der Auftraggeber bewertet die vorgelegten Nachweise und entscheidet nach eigenem Ermessen über den Grad der Erfüllung der im Rahmen dieses Vorhabens erforderlichen Anforderungen an Messgeräte. Stellt der Auftraggeber fest, dass die angebotenen Gerätetypen die Messanforderungen unzureichend erfüllen, wird das Angebot abgelehnt.

Die Verfügbarkeit von geeigneten Messinstrumenten in ausreichender Zahl und Angabe der technischen Spezifikationen stellen Sie bitte in Ihrem/r Angebot/Konzeption zur Leistungserbringung dar (siehe Angebotsbedingungen unter 10. Checkliste / insb. Punkt 2 „Beschreibung des Arbeitsprogramms“).

3.1.5. Projektgespräch mit Entscheidung zur Fortführung des Projektes

In einem Projektgespräch stellt der Forschungsnehmer die für die Messung vorgesehenen Objekte und Messgeräte dem BfS vor. Das Projektgespräch ist vor der weiteren Bearbeitung des Vorhabens durchzuführen.

Der Auftragnehmer kann erst mit Arbeitspaket AP 2 fortfahren, wenn der Auftraggeber bestätigt, dass die Auswahl von Objekten und die für die Messung verwendeten Geräte geeignet sind, die Ziele des Forschungsvorhabens zu erreichen.

Der Auftraggeber kann das Forschungsvorhaben beenden, wenn

− die geforderte Anzahl der Messobjekte an Arbeitsplätzen und in Wohnungen/Privathäusern nicht erreicht wird, oder

− die Diversität der Messobjekte/Tätigkeitsmerkmale nicht ausreichend ist, oder

− der vom Auftragnehmer ausgewählte Messgerätetyp vom Auftraggeber als nichtgeeignet für die Messungen angesehen wird, oder

− die Anzahl der verfügbaren Messgeräte nicht ausreichend ist.

3.2. AP 2: Messungen (Bearbeitungszeit 28 Monate)

Die Messgeräte sind in den zuvor festgelegten Messobjekten aufzustellen und in Betrieb zu setzen. Die Wahl eines geeigneten Aufstellortes innerhalb der Objekte (z.B. Auswahl des Raumes, Positionierung im Raum oder am Arbeitsplatz) entscheidet der Forschungsnehmer unter Berücksichtigung der Messziele und der Gegebenheiten vor Ort. Hilfe bei der Auswahl des Aufstellortes können auch die Norm DIN ISO 11665-8 [2] oder der Leitfaden des BfS [3]

Seite 4 von 13

[Seite 5]

Stand: Jan 2022

geben. Die Raumauswahl, die Positionierung im Raum oder am Arbeitsplatz und alle anderen für die Messung relevanten Beobachtungen und Entscheidungen sind zu dokumentieren.

An jedem Messort sind die Messungen über einen Gesamtzeitraum von ca. 2 Jahren durchzuführen. Es ist jeweils eine Zeitreihe aufzunehmen, die aus einer zeitlich äquidistanten Folge von Werten der Radon-Aktivitätskonzentration und dem jeweiligen Zeitpunkt der Messung besteht. Der Zeitpunkt jeder Messung ist mit Datum und Uhrzeit anzugeben. Der Abstand zwischen 2 Messzeitpunkten soll höchstens 1 Stunde betragen. Alle während der Messzeit auftretenden Änderungen, die für die Interpretation der Messungen relevant sind (z.B. Wechsel des Messortes, Nutzungsänderung des Raumes oder Arbeitsplatzes), sind zu dokumentieren.

Über den gesamten Messzeitraum hat der Forschungsnehmer die Messfähigkeit der Geräte regelmäßig zu kontrollieren und Maßnahmen zu ergreifen, wenn Abweichungen festgestellt werden. Es liegt in der Verantwortung des Forschungsnehmers, alle Maßnahmen und Vorkehrungen zu treffen, um die Sicherheit der Geräte zu gewährleisten und Beeinträchtigungen von Umgebung und Personen durch die Messungen zu minimieren.

Die vom Messgerät aufgezeichneten Messdaten sind entsprechend den Betriebseigenschaften regelmäßig auszulesen und für die spätere Dokumentation und Weiterverarbeitung sicher aufzubewahren. Zeiträume in denen keine Messdaten aufgezeichnet werden (z.B. durch Ausfall oder Verlust eines Messgerätes u.a.) oder aufgezeichnete Messdaten fehlerhaft sind, müssen dokumentiert werden.

3.3. AP 3: Zusammenstellung und Auswertung der Messdaten, Darstellung der Ergebnisse (Bearbeitungszeit 4 Monate)

Die Messdaten müssen chronologisch nach Datum und Uhrzeit in Intervallen von jeweils einer Stunde geordnet sein. Die Werte der Radon-Aktivitätskonzentration sind in Becquerel pro Kubikmeter anzugeben. Liegen die Messdaten in kleineren Zeitintervallen als 1 Stunde vor, sind die Messdaten auf Zeitintervalle von jeweils 1 Stunde zu aggregieren.

Zeiten ohne Messwerte sind zu kennzeichnen. Die Gründe für Zeiten ohne Messwerte sowie besondere Vorkommnisse und Beobachtungen, die die für die Beurteilung der Qualität der Messdaten relevant sind, sind anzugeben.

Alle Messdaten sind zusammen mit den zugehörigen Angaben zum Messobjekt und anderen Aufzeichnungen auf Datenträgern zu speichern. Das Datenformat muss die rechnergestützte Weiterverarbeitung mittels MS Excel ermöglichen. Die Datenträger sind an den Auftraggeber zu übergeben. Alternativ kann die Übergabe auch mittels elektronischer Datenübertragung (online) erfolgen.

Es ist ein schriftlicher Schlussbericht über das Forschungsvorhaben anzufertigen, der die Arbeiten und die Ergebnisse beschreibt. Dabei ist darauf zu achten, dass die für die Messung ausgewählten Objekte ausreichend anonymisiert werden.

Seite 5 von 13

[Seite 6]

Stand: Jan 2022

4. Anforderungen und Vorgaben

4.1. Allgemeine Anforderungen an die Durchführung und Bearbeitung des Vorhabens

Eine nachnutzbare Veröffentlichung der erhobenen Daten ist gemäß den Vorgaben des ersten und des zweiten Open-Data-Gesetztes zu gewährleisten. Angaben zum Übergabeformat der Messdaten an den Auftraggeber werden in Kapitel 3.3 gegeben.

Die Leistungserbringung hat datenschutzfreundlich zu erfolgen. Alle relevanten geltenden gesetzlichen Vorgaben, wie bspw. DSGVO und BDSG, sind einzuhalten

4.2. Termine

Innerhalb von 4 Wochen nach Auftragserteilung wird ein erstes Projektgespräch durchgeführt. Der Auftraggeber erklärt die Ziele und die Motivation für das Forschungsvorhaben sowie die vertraglichen Rahmenbedingungen. Der Forschungsnehmer stellt erste Ansätze zu Umsetzung vor und zeigt auf, welche Probleme bei der Umsetzung des Vorhabens auftreten können.

Ein schriftlicher Bericht zu Arbeitspaket 1 ist spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung vorzulegen. In einem Projektgespräch werden die für die Messung vorgesehenen Objekte und die Vorgehensweise dem BfS vorgestellt.

Weitere Projektgespräche werden bei Bedarf durchgeführt. Das Begehren nach einem Projektgespräch kann sowohl vom Forschungsnehmer als auch vom Auftraggeber ausgehen. Wenn keine gegenteiligen Gründe vorliegen, werden Projektgespräche online (virtuell) durchgeführt. Nach gemeinsamer Absprache treffen Forschungsnehmer und Auftragnehmer die dazu notwendigen organisatorischen und technischen Vorkehrungen.

Jeweils zum Jahresende hat der Forschungsnehmer einen Zwischenbericht über den Stand der Arbeiten vorzulegen. Messdaten von Objekten, bei denen die Messungen abgeschlossenen sind, sind dem Auftraggeber zu übermitteln.

Nach Aufforderung durch den Auftraggeber erstellt der Forschungsnehmer einen Kurzbeitrag für den „Programmreport Strahlenschutzforschung“. Der Beitrag ist jeweils im 4 Quartal eines jeden Jahres fällig.

Im Jahr des Abschlusses des Forschungsvorhabens wird erwartet, dass der Forschungsnehmer am Strahlenschutzgespräch Radon (SSG Radon) des BfS teilnimmt und die Ergebnisse des Vorhabens präsentiert.

Zum Ende der Laufzeit des Forschungsvorhabens ist ein Schlussbericht zu erstellen. Textentwürfe für den Schlussbericht werden vom Auftraggeber im Zeitraum von 2 Monaten vor dem Laufzeitende angefordert.

4.3. Berichte

Schlussberichte sind durch die Auftragnehmenden in der Regel in deutscher Sprache, in barrierefreier Form und in gendergerechter Schreibweise zu erstellen.

Zusätzlich ist die Kurzbeschreibung (Abstract) in englischer Sprache zu verfassen. Sofern notwendig, kann ergänzend eine Übersetzung aller Dokumente in andere Sprachen vertraglich vereinbart werden.

Seite 6 von 13

[Seite 7]

Stand: Jan 2022

Die Berichtspflichten sind in § 12 ABFE/BMU (aktuelle Fassung) geregelt. Berichte sind ausschließlich in digitaler Form zu liefern.

Die Zwischenberichte nach § 12 Abs. 1 ABFE/BMU können durch die vertraglich vereinbarten Berichte zu den jeweiligen Arbeitspaketen ersetzt werden.

Der Schlussbericht nach § 12 Abs. 3 ABFE-BMU und das Ergebnis nach § 13 ABFE-BMU, sofern dieses in Form eines Berichtes erstellt wird, sind der Auftraggeberin in digitaler und gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung in barrierefreier Form als PDF- Dokument vorzulegen. Ist eine Lieferung im PDF-Format nicht möglich, ist das Dateiformat mit der Auftraggeberin vor Lieferung abzustimmen. Firmenlogos usw. sind auf den Seiten der Berichte nicht zulässig.

Für den "Programmreport Strahlenschutzforschung" des BfS ist jeweils zum Jahresende ein allgemein verständlicher Kurzbericht sowie zum Ende der Vorhabenlaufzeit ein abschließender, allgemein verständlicher Kurzbericht inkl. Zusammenfassung in Englisch und Deutsch zu erstellen.Hinweise für die barrierefreie Erstellung des Schlussberichtes:

Die Behörden der Bundesverwaltung sind verpflichtet, ihre Informationsangebote im Internet barrierefrei zu gestalten. Für alle Veröffentlichungen, die von der Auftraggeberin online bereitgestellt werden sollen, sind die Vorgaben der derzeit gültigen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV 2.0, zu erfüllen. Damit verbundene Leistungsbestandteile sind von den Auftragnehmenden stets entsprechend der Verordnung zu erbringen und ggf. nachzubessern, bis eine endgültige Abnahme durch die Auftraggeberin erfolgt.

In der BITV 2.0 sind die Anforderungen für die Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente nicht detailliert geregelt. Um für die Veröffentlichungen im PDF-Format einheitliche und vergleichbare Ergebnisse zu erzielen, ist die Norm DIN ISO 14289 – PDF/UA, also der PDF-Standard für barrierefreie PDF-Dokumente, anzuwenden. Je nach Art und Umfang der Inhalte ist es sehr aufwändig, eine Veröffentlichung mit komplexen Strukturen, umfangreichen Tabellen, Fußnoten, Grafiken oder Formeln durchgängig barrierefrei zu erstellen. Es sind dafür neben konzeptionellen Vorüberlegungen viele manuelle Arbeitsschritte notwendig, die sich teilweise durch kostenpflichtige Programme vereinfachen lassen. Besteht seitens der Auftragnehmenden keine oder nur wenig Erfahrung, sind für die technische Umsetzung des Endproduktes nicht nur ausreichend Zeit und Aufwand, sondern eventuell auch zusätzliche Kosten einzuplanen. Alternativ ist ein entsprechend erfahrener Dienstleister mit der Aufgabe zu betrauen. Die Anforderung auf barrierefreie Zugänglichkeit ist anzuwenden, wenn die Auftraggeberin Herausgeberin, Mitherausgeberin oder Beauftragende der Veröffentlichung ist. Ebenso gelten die Bestimmungen, wenn die Veröffentlichung unabhängig von den Herausgebenden in einem Internetangebot der Auftraggeberin erscheinen soll. Zu Veröffentlichungen zählen neben Broschüren, Faltblättern und Postern auch jegliche Form von Berichten, Gutachten, Studien, Dokumentationen, technische Anleitungen und Vergleichbares.

Um die Zugänglichkeit der gelieferten PDF-Dokumente nachzuweisen, sind Prüfberichte einzureichen, die mit der jeweils aktuellsten Version des PDF Accessibility Checkers (PAC 3) erzeugt wurden. Die Auftraggeberin lässt die gelieferten Dokumente ggf. durch einen externen Dienstleister eingehend technisch und manuell prüfen. Dazu werden die kostenfreien Hilfsmittel PAC 3, Acrobat-Plugin callas pdfGoHTML, VIP PDF-Reader und gegebenenfalls der Screenreader NVDA verwendet.

Weitere Informationen zur Erfüllung der Anforderungen – einschließlich der Ausnahmen für Forschungsberichte – ergeben sich aus dem Leitfaden zur Erstellung und Abgabe barrierefreier PDF-Dateien des BMU und dem „Handbuch zur Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente“ mit detaillierten Hinweisen und Informationen. Diese stehen unter https://www.bmu.de/WS1300 zur Verfügung.

Je nach Art und Umfang der Veröffentlichung ist die Erstellung sehr aufwändig. Besteht seitens der Auftragnehmenden keine oder nur wenig Erfahrung, ist für die Umsetzung ausreichend Zeit und Aufwand einzuplanen oder ein entsprechend erfahrener Dienstleister mit der Aufgabe zu betrauen.

Seite 7 von 13

[Seite 8]

Stand: Jan 2022

4.4. Angaben zur Zuschlagserteilung Das Vorhaben wird an den Anbieter mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis vergeben. Hierzu wird eine Bewertungsmatrix verwendet, die die Angebote verschiedener Bieter vergleicht (Anlage).

4.5. Angebotsabfassung/Detailplanung des Vorhabens

Im Rahmen des Angebots ist eine Projektstruktur und eine Arbeitsplanung vorzulegen, die eine Abschätzung der erforderlichen Bearbeitungszeiten und Aufwände möglich machen.

Bei der Abfassung des Angebots ist die angestrebte Vorgehensweise zur Bearbeitung der einzelnen Arbeitspakete darzustellen. Dabei muss aus dem Angebot klar und nachvollziehbar hervorgehen, auf welchen fachlichen Annahmen und Überlegungen der vorkalkulierte Aufwand (Mengengerüst) basiert, d.h. der veranschlagte Aufwand muss begründet sein – sowohl hinsichtlich Personal- und Reisekosten als auch in etwaigen Sach- bzw. Sonderbetriebsmitteln.

4.6. Anforderungen an Anbietende und Projektteam

Für die im Rahmen dieses Auftrags zu erbringenden Leistungen müssen die Auftragnehmenden Personal mit der für die Bearbeitung der Aufgabenstellung erforderlichen Erfahrung einsetzen.

Im Angebot sind die für die Bearbeitung des Projekts vorgesehenen Mitarbeiter*innen mit Angaben zu ihren projektspezifischen Funktionen, Qualifikationen und Erfahrungen zu benennen. Hierzu ist das „Formblatt Fachkräfte“ zu verwenden.

Einzelne Aufgaben können auch an Unterauftragnehmer vergeben werden, sofern der Forschungsnehmer sicherstellt, dass Arbeiten mit der für das Vorhaben notwendigen Qualität durchgeführt werden.

Das Angebot muss den für die Messungen ausgewählten Gerätetyp bzw. die ausgewählten Gerätetypen enthalten. Bei anderen als den in Kapitel 3.1.4 genannten Gerätetypen muss das Angebot zusätzlich objektive Nachweise über die Messeigenschaften enthalten.

4.7. Vom Auftraggeber bereitgestellte Leistungen

Der Auftraggeber stellt keine unentgeltlichen Leistungen bereit.

Der Forschungsnehmer kann das Radon-Kalibrierlaboratorium des Bundesamtes für Strahlenschutz für die Durchführung von Kalibrierleistungen beauftragen. Die Leistungen werden entsprechend der gültigen Preistabelle für Kalibrierungen zu Verfügung gestellt.

Der Anbieter muss die Kosten für Kalibrierung bei der Kalkulation des Angebotspreises berücksichtigen.

5. Literatur

[1] Beck TR, Foerster E, Biel M, Feige S: Measurement Performance of Electronic Radon Monitors. Atmosphere 2024, 15, 1180, https://doi.org/10.3390/atmos15101180 [2] DIN ISO 11665-8 VDE 0493-1-6658 (2020) Ermittlung der Radioaktivität in der Umwelt – Luft: Radon-222, Teil 8: Methodik zur Erstbewertung sowie für zusätzliche Untersuchungen in Gebäuden

Seite 8 von 13

[Seite 9]

Stand: Jan 2022

[3] Feige S, Friedrich-Kees F, Oeh U: Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen: Leitfaden zu den §§ 126 - 132 des Strahlenschutzgesetzes. BfS-Berichte 42/22, http://nbn- resolving.de/urn:nbn:de:0221-2022072633429

6. Anlagen

Anlage A: Bewertungsmatrix

Seite 9 von 13

[Seite 10]

Stand: Jan 2022

Anlage A Bewertungsmatrix Bewertungskriterien Vorhabensnummer (FKZ 3626S12340):

A KriterienVorgehensweise bei Auswahl von Arbeitsplätzen (Anzahl, Diversität bzgl. Einbeziehung unterschiedlicher Arbeitsfelder)Vorgehensweise bei Auswahl von Wohnungen (Anzahl, Diversität, deutschlandweite Verteilung)Auswahl geeigneter MessgerätePlausibilität der Messplanung einschließlich der Vorkehrungen zur qualitätsgesicherten MessdurchführungSumme
B Gewichtung (Summe muss 100 betragen)20155015100
C Bewertung (0-4 Punkte)
D max. mögliche Punktzahl806020060400
ErreichteBewertungspreis EURVergleichspreis EUR Bewertungspreis erreichte Punktzahl
Punktzahl
(Bewertung x
Gewichtung)
Bieter X
(Bewertung x Gewichtung

Punktebewertung: 0 = Nichterfüllung (Ausschluss von der weiteren Wertung) 1 = ausreichende Erfüllung 2 = befriedigende Erfüllung 3 = gute Erfüllung 4 = sehr gute Erfüllung Das Angebot mit dem niedrigsten Vergleichspreis (Bewertungspreis dividiert durch erreichte Gesamtpunktzahl) erhält den Zuschlag.

Kriterien: Vorgehensweise bei Auswahl von Arbeitsplätzen (Anzahl, Diversität bzgl. Einbeziehung unterschiedlicher Arbeitsfelder)

Seite 10 von 13

[Seite 11]

Stand: Jan 2022

4 Punkte: Der Anbieter kann plausibel nachweisen, dass die geforderte Anzahl an Arbeitsplätzen erreicht wird. Alle Arbeitsplätze liegen in ausgewiesenen Radonvorsorgegebieten von mindestens 3 verschiedenen Bundesländern. Die Auswahl enthält jeweils zu etwa gleichen Teilen gewerbliche Arbeitsplätze in Industrie und Handwerk und Arbeitsplätze aus anderen Bereichen wie Versorgung, Medizin, Bildung und Verwaltung. Die ausgewählten Arbeitsplätze weisen eine breite Streuung von Tätigkeitsmerkmalen auf. 3 Punkte: Wenn abweichend von den Kriterien bei Vergabe von 4 Punkten die Arbeitsplätze in ausgewiesenen Radonvorsorgegebieten von weniger als 3 verschiedenen Bundesländern liegen oder einzelne Tätigkeitsmerkmale überrepräsentiert sind (z.B. durch überdurchschnittliche Anzahl von Hausmeistertätigkeiten, Büroarbeitsplätzen etc.). 2 Punkte: Wenn abweichend von den Kriterien bei Vergabe von 4 Punkten die Arbeitsplätze in ausgewiesenen Radonvorsorgegebieten von weniger als 3 verschiedenen Bundesländern liegen und einzelne Tätigkeitsmerkmale überrepräsentiert sind (z.B. durch überdurchschnittliche Anzahl von Hausmeistertätigkeiten oder Büroarbeitsplätzen). 1 Punkt: Wenn abweichend von den Kriterien bei Vergabe von 4 Punkten mehr als 2/3 (66%) der ausgewählten Arbeitsplätze den Bereichen Versorgung, Medizin, Bildung und Verwaltung zugeordnet werden können. 0 Punkte: Die geforderte Anzahl an Arbeitsplätzen wird nicht erreicht.

Vorgehensweise bei Auswahl von Wohnungen (Anzahl, Diversität, deutschlandweite Verteilung) 4 Punkte: Der Anbieter kann plausibel nachweisen, dass die geforderte Anzahl an Wohnungen erreicht wird. Die Messobjekte liegen zu etwa gleichen Teilen in ausgewiesenen Radonvorsorgegebieten von mindestens 4 verschiedenen Bundesländern. Die ausgewählten Messorte sind für den dauerhaften Aufenthalt von Personen bestimmt und werden mehr als ¾ des Jahres als Wohnung/Wohnraum genutzt. Es sind sowohl Etagenwohnungen in Mehrfamilienhäusern als auch Einfamilienhäuser ausgewählt. Zur Vereinfachung wird die unterschiedliche Bausubstanz anhand der verschiedenen Baujahre der Gebäude bewertet. Es sind jeweils zu etwa gleichen Teilen Messorte in Gebäuden aus Baujahren vor 1950, Baujahren zwischen 1950 und 1970, 1970 und 1990 und Baujahren ab 1990 ausgewählt. Es tritt keine Häufung von Messorten in einzelnen Gebäuden auf (z.B. Auswahl von mehr als 2 Wohnungen in einem Gebäude). 3 Punkte: Wenn abweichend von den Kriterien bei Vergabe von 4 Punkten die Messobjekte in ausgewiesenen Radonvorsorgegebieten von weniger als 4 verschiedenen Bundesländern liegen oder wenn mehr als 50% oder weniger als 10% Gebäude in nur einem der Zeiträume (vor 1950, 1950-1970, 1970-1990, ab 1990) gebaut wurden. 2 Punkte: Wenn abweichend von den Kriterien bei Vergabe von 4 Punkten die Messobjekte in ausgewiesenen Radonvorsorgegebieten von weniger als 4 verschiedenen Bundesländern liegen und wenn mehr als 50% oder weniger als 10% Gebäude in nur einem der Zeiträume (vor 1950, 1950-1970, 1970-1990, ab 1990) gebaut wurden. 1 Punkt: Wenn abweichend von den Kriterien bei Vergabe von 4 Punkten mehr als 10% der Messorte nicht für mindestens ¾ des Jahres als Wohnung/Wohnraum genutzt werden (z.B. Ferienobjekte).

Seite 11 von 13

[Seite 12]

Stand: Jan 2022

0 Punkte: Die geforderte Anzahl an Wohnungen wird nicht erreicht.

Auswahl geeigneter Messgeräte 4 Punkte: Die Messgeräte bestimmen den aktuellen Wert der Radon-Aktivitätskonzentration in der Luft mittels aufeinanderfolgender Messungen in zeitlich äquidistanten Intervallen. Die Messwerte sind repräsentativ für das zugeordnete Zeitintervall und unterliegen keinen zusätzlichen Bearbeitungen. Die Geräte besitzen eine ausreichende Messempfindlichkeit und einen elektronischen Datenspeicher. Sie sind für den autonomen kontinuierlichen Messbetrieb ausgelegt. Die Geräte sind ausreichend robust und gewährleisten den zuverlässigen Messbetrieb bei unterschiedlichen Umgebungsbedingungen und den zu erwartenden mechanischen Einflüssen. Die Geräte haben keinen störenden Einfluss auf die Umgebung. Es ist sichergestellt, dass die Messgeräte vor dem Einsatz bei einer akkreditierten Stelle kalibriert werden. Es liegen objektive Nachweise vor, die die oben genannten Bedingungen belegen. Als objektive Nachweise gelten nur Dokumente, die von unabhängigen Stellen (zertifizierte Kalibrier- und Prüfstellen) herausgegeben wurden. Dokumente des Herstellers werden nicht anerkannt. Auf die Vorlage objektiver Nachweise für die Eignung wird verzichtet, wenn ausschließlich Messgeräte der unter Kapitel 3.1.4 der Leistungsbeschreibung genannten Gerätetypen verwendet werden. 3 Punkte: Nicht vergeben. 2 Punkte: Nicht vergeben. 1 Punkt: Nicht vergeben. 0 Punkte: Der Anbieter kann keine objektiven Nachweise für die Eignung der Messgeräte vorlegen. Der Anbieter verwendet keine Messgeräte, die den unter Kapitel 3.1.4 der Leistungsbeschreibung genannten Gerätetypen zugeordnet werden können. Die Bewertung ergibt, dass die angebotenen Gerätetypen die Messanforderungen unzureichend erfüllen.

Plausibilität der Messplanung einschließlich der Vorkehrungen zur qualitätsgesicherten Messdurchführung 4 Punkte: Eine überaus plausible und im Detaillierungsgrad sehr gut dargestellte Ausführung. Die dargestellte und angebotene Herangehensweise ist in allen Punkten sehr gut nachvollziehbar und dient in herausragender Weise der Zielerreichung einer qualitativ hochwertigen Leistung. Die Darstellungen lassen den Schluss zu, dass das Projekt zur vollsten Zufriedenheit des Auftraggebers abgewickelt werden kann. 3 Punkte: Eine sehr plausible und im Detaillierungsgrad gut dargestellte Ausführung. Die dargestellte und angebotene Herangehensweise ist gut nachvollziehbar und dient in besonderer Weise der Zielerreichung einer qualitativ hochwertigen Leistung. Die Darstellungen lassen den Schluss zu, dass das Projekt sinnvoll abgewickelt werden kann.

Seite 12 von 13

[Seite 13]

Stand: Jan 2022

2 Punkte: Befriedigende, durchschnittlich plausible und weniger detailreich dargestellte Ausführungen. Die dargestellte und angebotene Herangehensweise ist nachvollziehbar und dient der Zielerreichung einer qualitativ durchschnittlichen Leistung. Aufgrund weniger Defizite ist erkennbar, dass sich der Bearbeiter mit den Anforderungen des Projekts nicht abschließend vertraut gemacht hat. Die Darstellungen lassen den Schluss zu, dass mit Einschränkungen eine sinnvolle Abwicklung des Projekts erwartbar ist. 1 Punkt: Die eingereichten Ausführungen sind rudimentär, wenig plausibel, befassen sich nicht mit der Thematik oder sind lückenhaft und kaum nachvollziehbar. Sie dienen daher nicht der Zielerreichung einer qualitativ hochwertigen Leistung. Insgesamt lässt sich nicht erkennen, wie sich der Bearbeiter die Ausführung konkret vorstellt. Die Ausführungen lassen eher nicht erwarten, dass der Bieter die Leistungen zufriedenstellend erbringen wird. 0 Punkte: Keine bewertbaren Ausführungen des Bieters.

Seite 13 von 13

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung