3626S12340_Angebotsbedingungen.pdf

Langzeitmessungen der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen und in Wohnungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 21:43 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Angebotsbedingungen - Stand 07.01.2026

Angebotsbedingungen des Bundesamtes für Strahlenschutz

  • Öffentliche Ausschreibung nach § 9 UVgO -

BfS-Aktenzeichen: ZD 2 - 08313/3626S12340

„Messung der zeitlichen Variation der Radon-Aktivitätskonzentration am Arbeitsplatz und in Wohnungen“

Allgemeiner Hinweis:
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten, vollständigen und direkten Zugang
gebührenfrei unter https://www.evergabe-online.de zur Verfügung.
Wenn sich Bewerber ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunter-
laden, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe.
In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf https://www.evergabe-online.de nach
neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter Registrierung auf evergabe-online entfällt Vor-
genanntes.

Inhaltsverzeichnis

  1. Erstellung des Angebotes ......................................................................................................... 2
  2. Angebotsform und Angebotsfrist, Vorgaben zur Übermittlung, Angebotsbindefrist ................... 2 2.1 Sprache .................................................................................................................................. 2 2.2 Angebotsform, -inhalt und Übermittlung des Angebotes ......................................................... 2 2.3 Angebots- und Bindefrist ........................................................................................................ 4
  3. Nebenangebote ........................................................................................................................ 5
  4. Bieterfragen .............................................................................................................................. 5
  5. Eignungs- und Zuschlagskriterien, Nachweise ......................................................................... 6 5.1 Eignungskriterien .................................................................................................................... 6 5.2 Zuschlagskriterien .................................................................................................................. 6 5.3 Nachweis der Eignung, Auskunft aus dem Wettbewerbsregister ............................................ 6
  6. Bietergemeinschaften und Nachunternehmer ........................................................................... 6
  7. Mitteilungen über Zuschlagserteilung und Bekanntmachung .................................................... 7
  8. Fragen zur e-Vergabe-Plattform des Bundes, Informationen über technische Mittel ................. 7
  9. Datenschutz ............................................................................................................................. 8
  10. Liste der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen und Nachweise ............................ 9

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Angebotsbedingungen - Stand 07.01.2026

1. Erstellung des Angebotes

Das Angebot ist auf Basis der Vergabeunterlagen nebst Anlagen sowie der Beantwortung von Bieterfragen zu erstellen, welche sich im Ordner dieses Vergabeverfahrens auf der e-Vergabe- Plattform (www.evergabe-online.de) befinden. Die für das Vergabeverfahren maßgeblichen Zuschlagskriterien sind in der Bewertungsmatrix (Anlage der Leistungsbeschreibung) aufgeführt. Die Vergabe der Arbeiten steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.

Der zwingende Umfang des Angebotes bestimmt sich nach der Auflistung der einzureichenden Unterlagen am Ende dieser Angebotsbedingungen („Checkliste“).

Bitte fügen Sie Ihrem Angebot kein ausgedrucktes, ausgefülltes und dann eingescanntes Angebotsformular bei, da dieses dann in der e-Vergabeplattform nicht mehr elektronisch ausgewertet werden kann. Elektronische Angebote bedürfen in der Regel keiner Signatur.

Die Kosten für Ihre Teilnahme an dem Vergabeverfahren sind nicht erstattungsfähig. Angebotsunterlagen sowie gegebenenfalls Muster und Proben sind kostenfrei zuzusenden.

Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebots und zur Erfüllung des eventuell folgenden Auftrags benutzt werden. Jede Weitergabe und Benutzung für andere Zwecke ist, auch auszugsweise, untersagt. Der Bewerber verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die er im Rahmen der Ausschreibung erlangt, vertraulich zu behandeln. Er hat Dritte (insbesondere seine Mitarbeiter), derer er sich bei der Angebotserstellung bedient, entsprechend zu verpflichten.

2. Angebotsform und Angebotsfrist, Vorgaben zur Übermittlung,

Angebotsbindefrist

2.1 Sprache

Das Angebot und die beizufügenden Dokumente, Nachweise und Erklärung sind vollständig in deutscher Sprache abzufassen und die Korrespondenz mit der Vergabestelle ist in deutscher Sprache zu führen. Es gilt deutsches Recht.

2.2 Angebotsform, -inhalt und Übermittlung des Angebotes

Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote werden ausgeschlossen.

Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

Änderungen an den Vergabeunterlagen, z. B. Änderung der Zahlungskonditionen oder Änderungen am geforderten Leistungskatalog, sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Verfahren.

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern/Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer/Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und die vorgesehenen Unterauftragnehmern/Nachunternehmer benennen. Von den Unterauftragnehmern/Nachauftragnehmer sind die erforderlichen Erklärungen/Nachweise dem Angebot beizulegen. Für die von den Unterauftragnehmer/Nachunterauftragnehmer auszuführende Leistung ist ebenfalls eine Kalkulation beizufügen.

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Angebotsbedingungen - Stand 07.01.2026

Im Angebot sollte das für die spätere Zahlung zu verwendende Geschäftskonto angegeben werden.

Um eine Vergleichbarkeit der eingehenden Angebote zu ermöglichen, bitte ich Sie, in Ihr Angebot mindestens folgende Unterlagen aufzunehmen:

a. Eine Beschreibung des Arbeitsprogramms bzw. einen Durchführungsvorschlag (Methoden, Phasen usw.), woraus eine eigenständige Umsetzung der in der Leistungsbeschreibung geforderten Arbeiten ersichtlich ist.

b. Einen Zeitplan (einschließlich Angaben zum frühestmöglichen Beginn).

c. Eine Kalkulation, aus welcher der Aufwand (Mengengerüst, Verrechnungssätze etc.) für die einzelnen Arbeitspunkte hervorgeht. Soweit Arbeiten an Dritte vergeben werden sollen (Unteraufträge), sind Leistungsbeschreibung und Kalkulation für die Arbeiten ebenfalls beizufügen.

d. Einen Zahlungsplan, der die nachschüssige Zahlungsweise nach Lieferung und Abnahme der Arbeitspakte berücksichtigt.

Genauere Angaben zu Art und Umfang der zu erbringenden Leistung, einschließlich der Zuschlagskriterien, entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsbeschreibung.

Konferenzen / Tagungen sind nur Bestandteil der gewünschten Leistung, wenn sie explizit in der Leistungsbeschreibung gefordert sind oder zur Erfüllung der Leistungsbeschreibung unabdingbar sind. Wenn Angebote zu Vorhaben eingereicht werden, in denen dies nicht explizit gefordert/notwendig ist, werden diese wegen Überschreitung der geforderten Leistung vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Kosten für Bewirtung (Catering etc.) sind grundsätzlich nicht Bestandteil der geforderten Leistung. Angebote, die Bewirtungen vorsehen, werden daher vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, es sei denn, Bewirtungen werden in der Leistungsbeschreibung explizit gefordert.

Der Bieter hat – auch nach Beendigung der Angebotsphase – über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten.

Hinweis: Gemäß § 11 ABFE-BMU kann vom Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Vergütung grundsätzlich erst nach Erbringung der gesamten Leistung in Rechnung gestellt werden (nachschüssige Zahlungsweise). Die im Angebotsvordruck und in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Arbeitspakete bilden Teilleistungen, denen ein entsprechendes Mengengerüst / eine entsprechende Vergütung zu zuordnen ist. Die Zahlung der Vergütung erfolgt dann jeweils nach Lieferung und Abnahme der einzelnen Arbeitspakete. Die vorgegebenen Arbeitspakete können im Angebot auch weiter aufgeteilt werden, wenn die Aufteilung einzeln abnehmbar und sinnvoll ist und der Teilleistung ein entsprechendes Mengengerüst zugeordnet werden kann.

Eigene Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Bieters werden nicht anerkannt und dürfen nicht einbezogen werden. Ein Verweis des Bieters auf diese Bedingungen oder die Geltendmachung bei Angebotsabgabe führt zum Ausschluss des Angebotes. Entfernen Sie daher bitte sämtliche vorformulierte Textbausteine in Ihrem Anschreiben und den übermittelten Unterlagen.

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Angebote, die den Ausschreibungsbedingungen nicht entsprechen, sind zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen (§ 42 Abs. 1 UVgO / § 57 Abs. 1 VgV / § 31 VSVgV). So werden u. a. Angebote

  • in denen die Kalkulation des Bieters oder eines Dritten (Unteraufträge) pauschale Angaben enthalten,
  • in denen angewandte Verrechnungssätze und das zugehörige Mengengerüst nicht benannt sind,
  • in denen die Kosten nicht eindeutig und vollständig den Arbeitspaketen zugeordnet sind,
  • in denen die mitgesandten Vordrucke nicht verwendet worden sind,
  • in denen die eigenständige Umsetzung der Leistungsbeschreibung nicht hinreichend erläutert ist,
  • die offen bzw. nicht verschlüsselt (hierzu zählt auch die Übersendung per E-Mail) oder verspätet eingehen,
  • bei denen Änderungen oder Ergänzungen (z. B. Minder- oder Mehrleistungen) an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind, vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch im Wege eines elektronischen Teilnahmeantrags oder eines elektronischen Angebotes auf der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) abzugeben. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Eine anderweitige Übermittlung des Angebots (z.B. per E-Mail) ist nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss des Angebotes. Zur formgültigen Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots reicht die Textform nach § 126b BGB aus.

Für die gesamte Kommunikation mit dem Bieter in dem Vergabeverfahren werden automatisch die Daten genutzt, die der Bieter bei der Registrierung angegeben hat. Daher ist eine vollständige Firmen- und Adressangabe notwendig.

Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Die Übertragung ist mit dem letzten Byte abgeschlossen. Dieser Abgabetermin ist maßgeblich für die Prüfung des rechtzeitigen Zugangs des Angebots. Änderungen des elektronischen Angebotes sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist nur durch ein komplett neues Angebot möglich. Das Nachreichen einzelner Dokumente ist nicht durchführbar. Durch das neuere Angebot wird das ursprüngliche Angebot als nicht existent angesehen, außer die Angebote sind als zwei oder mehrere Hauptangebote eindeutig erkennbar. In dem Falle sind die Hauptangebote zwingend zu nummerieren und separat einzureichen. Die Rücknahme eines elektronischen Angebotes ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich elektronisch möglich. Muster, die mit dem Angebot einzureichen sind, müssen getrennt vom Angebot vor dem Ende der Angebotsfrist eingehen. Sie müssen als Bestandteil des Angebotes gekennzeichnet werden. Dafür ist die mit den Vergabeunterlagen heruntergeladene Beschriftung zur Übersendung von Mustern außen auf den Umschlag/das Paket zu kleben.

2.3 Angebots- und Bindefrist

Die Angebotsfrist endet am 27.10.2026 um 09:00 Uhr.

Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist und endet am 31.12.2026

Der Bieter ist bis zum Ablauf dieser Bindefrist an sein Angebot gebunden, sofern er es nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist formgerecht zurückgezogen hat.

Der Zuschlag wird bis zum Ablauf der Bindefrist elektronisch über die eVergabe-Plattform erteilt.

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3. Nebenangebote

Sind Nebenangebot in der Bekanntmachung nicht zugelassen, so werden sie im Vergabeverfahren nicht weiter berücksichtigt. Nebenangebote oder Änderungsvorschläge müssen als solche deutlich gekennzeichnet sein. Deren Anzahl ist im Angebot anzugeben. Sie müssen auf besonderer Anlage abgegeben werden und als solche deutlich gekennzeichnet und beschrieben werden. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Leistungen, die in den Vergabeunterlagen nicht vorgesehen sind, vom Bieter aber angeboten werden, sind nach Ausführung und Beschaffenheit näher zu beschreiben.

Sind an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt, müssen diese erfüllt werden; andernfalls müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen oder die Gleichwertigkeit ist mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.

Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in der Leistungsbeschreibung oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Die Gliederung des Leistungsverzeichnisses/der Leistungsbeschreibung mit Preisangaben/der Leistungsbeschreibung und der Preisangaben ist, soweit möglich, beizubehalten.

Nebenangebote, die den genannten Vorgaben nicht entsprechen, werden ausgeschlossen.

Der Bieter kann mehrere Hauptangebote abgeben, die der Leistungsbeschreibung entsprechen.

4. Bieterfragen

Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform (www.evergabe-online.de) zu übermitteln. Notwendige Aufklärungen von Bieterfragen werden anonymisiert auf der e-Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen sollten daher so formuliert sein, dass eine Information weiterer Teilnehmer möglich ist. Mit der Übersendung einer Bieterfrage genehmigen Sie eine entsprechende Bekanntgabe.

Bieterfragen sind so rechtzeitig zu stellen, dass die Beantwortung bis zum Ende der Angebotsfrist gewährleistet werden kann. Sie sind spätestens bis zum 06.10.2026 einzureichen. Spätere Fragen können unberücksichtigt bleiben.

Wenn sich Bewerber ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Beantwortungen von Bieterfragen. Bei erfolgter Registrierung auf evergabe-online erfolgt eine automatische Benachrichtigung.

Sollte das Vergabeverfahren ausnahmsweise nicht über die e-Vergabeplattform abgewickelt werden, sind die Bieterfragen unter Angabe des Aktenzeichens und des Themas spätestens zum vorgenannten Termin schriftlich oder per E-Mail (ausschreibungen@bfs.de) zu übermitteln. Die Beantwortung erfolgt auf gleichem Wege an alle Beteiligte.

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5. Eignungs- und Zuschlagskriterien, Nachweise

5.1 Eignungskriterien

Die Eignungskriterien sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Neben diesen hat der Bieter das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, GWB bzw. § 31 UVgO i.V.m. §§123,124 GWB in Form einer Eigenerklärung zu erklären.

5.2 Zuschlagskriterien

Die Zuschlagskriterien sind der Bewertungsmatrix (Anlage zur Leistungsbeschreibung) zu entnehmen. Mit Hilfe der Bewertungsmatrix wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Neben den fachlichen Zuschlagskriterien ist auch der Preis ein Zuschlagskriterium.

Alle Preise sind in Euro - Bruchteile davon in vollen Cent - anzugeben. Die Einzelpreise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der vom Bieter abzuführende Umsatzsteuersatz ist an der im „Angebotsvordruck“ vorgesehenen Stelle auszuwählen. Maßgeblich ist der Bruttopreis inkl. der Umsatzsteuer. Bei Preis- oder Punktgleichheit von mehreren Angeboten oder Losen entscheidet das Los.

Im Fall einer Angebotsabgabe durch ausländische Anbieter:

Für Leistungen eines Unternehmers i.S.d. Umsatzsteuergesetzes mit Sitz im Ausland, geht in den gesetzlich geregelten Fällen die Steuerschuldnerschaft auf den Auftraggeber als Leistungs- empfänger über (sog. Reverse-Charge Verfahren des § 13b UStG). Der Bieter bietet die Leistung daher ohne Umsatzsteuer an. Zur Ermittlung des Bewertungspreises wird dem summarischen Nettopreis die Einfuhr/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft sowie ggf. anfallende Zölle hinzugefügt.

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer des BfS lautet „DE152353730“.

5.3 Nachweis der Eignung, Auskunft aus dem Wettbewerbsregister

Neben der Eigenerklärung sind die in der Bekanntmachung benannten Nachweise zur Feststellung der fachlichen Eignung dem Angebot beizufügen.

Für den Bieter, dessen Angebot für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt, wird ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro netto beim Bundeskartellamt ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 WRegG) angefordert und bei der Eignung entsprechend bewertet. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als sechs Monate) mit Angebotsabgabe vorzulegen.

Für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes eines Nachunternehmers beachten Sie bitte auch die nachfolgenden Hinweise, welche Unterlagen dem Angebot beizufügen sind.

6. Bietergemeinschaften und Nachunternehmer

Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind im Angebot jeweils die Mitglieder sowie ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter hat das Angebot zu unterschreiben (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die Eintragungen sind in der „Erklärung Bietergemeinschaften-Nachunternehmer“ der

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Vergabeunterlagen vorzunehmen und dem Angebot beizufügen. Es gilt dabei § 43 Abs.3 VgV bzw. § 32 Abs. 3 UVgO.

Von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft muss das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe einzeln in „Eigenerklärung § 31 UVgO/ § 123,124 GWB“ ausgefüllt und mit dem Angebot eingereicht werden. Die sonstig geforderten Eignungsnachweise müssen von der Bietergemeinschaft lediglich gesamtheitlich erfüllt werden; d.h. nicht jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss alle Eignungskriterien erfüllen.

Die Zusammensetzung der Bietergemeinschaft darf bei einem vorangegangenen Teilnahmewettbewerb im Angebot nicht verändert werden.

Eine von Ihnen beabsichtigte Vergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer ist ebenfalls in der „Erklärung Bietergemeinschaften-Nachunternehmer“ mit der Einreichung des Angebotes anzuzeigen. Hierbei sind Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die an Nachunternehmer übertragen werden sollen. Die Benennung ist nur erforderlich, sofern diese zumutbar ist. Die Eignung eines Nachunternehmers ist der Vergabestelle im Fall der Eignungsleihe mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Die Kosten der Unterauftragnehmer sind bereits bei der Angabe der Preise zu berücksichtigen. Nur so ist eine Vergleichbarkeit bei der Angebotsauswertung gewährleistet. Vor Zuschlagserteilung kann verlangt werden, dass Sie die Nachunternehmer benennen und nachweisen, dass Ihnen die erforderlichen Mittel der Nachunternehmer zur Verfügung stehen.

Bei Bietergemeinschaften sind die unten aufgeführten Unterlagen von allen Teilnehmern der Bietergemeinschaft beizubringen. Ferner haben die Bietergemeinschaften einen Ansprechpartner sowie einen bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe zu benennen, von dem auch das Angebot zu unterschreiben ist.

7. Mitteilungen über Zuschlagserteilung und Bekanntmachung

Die Bieter werden über die Ablehnung eines Angebots und über die Ergebnisse des Verfahrens gemäß § 134 GWB bzw. § 46 UVgO informiert. Die beantragten Mitteilungen über die Nichtberücksichtigung werden über die e-Vergabe-Plattform des Bundes zugesendet.

Die Bekanntmachungspflichten der Auftraggeberin ergeben sich aus § 39 VgV bzw. § 30 UVgO. Sofern Ihre geschäftlichen Interessen einer solchen Bekanntgabe zuwider laufen, teilen Sie dies bitte unverzüglich mit. Über den Inhalt der Bekanntgabe ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

Muster und Proben zu Angeboten, die nicht berücksichtigt worden sind, werden nur zurückgesandt, wenn es in den Vergabeunterlagen angekündigt ist oder innerhalb von 24 Werktagen nach Ablauf der Bindefrist verlangt wird. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Bieter. Die Vergabestelle haftet bei Mustern und Proben nicht für Wertminderung oder Verlust, sofern diese ohne grobes Verschulden als Folge notwendiger Prüfungen oder während der Rücksendung an den Bieter entsteht. Ist die Rückgabe in den Vergabeunterlagen nicht angekündigt worden und verlangt der Bieter die Rückgabe nicht innerhalb der Frist von 24 Werktagen, so gehen die Muster und Proben in das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland über.

8. Fragen zur e-Vergabe-Plattform des Bundes, Informationen über

technische Mittel

Bei Fragen zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform des Bundes und von „Meine e-Vergabe“ sowie bei technischen Problemen steht den Bietern die Hotline des Beschaffungsamtes des Bundes- ministeriums des Inneren zur Verfügung. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt unter derzeit www.evergabe-online.de .

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Alle notwendigen Informationen über die im Vergabeverfahren verwendeten elektronischen Mittel, die technischen Parameter zur Einreichung von Angeboten mithilfe elektronischer Mittel und verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren können ebenfalls über den Internetauftritt: www.evergabe-online.de abgerufen werden.

9. Datenschutz

Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet, die von Ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung von Ihnen übermittelt werden. Zudem verarbeiten wir - soweit es erforderlich ist - personenbezogene Daten, die aus öffentlich zugänglichen Quellen (Handels- und Vereinsregister, Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister, Presse, Internet) zulässigerweise gewonnen werden oder die von anderen Behörden des Bundes und der Länder oder von sonstigen Dritten (z.B. Auskunfteien) berechtigt übermittelt werden. Relevante personenbezogene Daten sind Personalien (Name, Adresse und andere Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse und IP).

Persönliche Daten werden gespeichert z.B. im Zusammenhang mit der Wertung und Dokumentation von Angeboten, Ihren Bieterfragen, Daten aus der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverkehr), Dokumentationsdaten (z.B. über Fragen und Antworten zu unseren Vergabeverfahren).

Auf die Datenschutzerklärungen des Bundesamtes für Strahlenschutz unter http://www.bfs.de/DE/service/datenschutz/datenschutz_node.html sowie des Beschaffungsamtes des Bundeministeriums des Inneren unter https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/MenueTop/Datenschutz/datenschutz_node.html wird inhaltlich verwiesen.

Die Übermittlung von personenbezogenen Daten durch Sie ist freiwillig. Sofern Sie geforderte Daten jedoch nicht übermitteln, kann dies dazu führen, dass ihr Angebot nicht gewertet werden kann und daher entweder eine schlechtere Bewertung erhält oder ausgeschlossen werden muss.

Es wird darum gebeten, nur die zwingend erforderlichen personenbezogenen Daten zu übermitteln. Soweit die Erhebung der Daten nicht beim Betroffenen selbst erfolgt (beispielsweise personenbezogene Daten Ihrer Mitarbeiter), ist dem Angebot eine Einwilligung des Betroffenen beizufügen. Der Betroffene ist auf die jederzeitige Möglichkeit des Widerrufs seiner Einwilligung sowie auf den vorgesehen Zweck der Verarbeitung hinzuweisen.

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10. Liste der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen und

Nachweise

Ihr Angebot muss beinhalten (Checkliste):

lfd. Nr.Zusammenfassung des Angebotsinhaltesbeigelegt
1Ausgefüllter Angebotsvordruck
(Datei „3626S12340_Angebotsvordruck.pdf“)
2Eine Beschreibung des Arbeitsprogramms bzw. einen Durchführungsvorschlag (Methoden, Phasen usw.), woraus eine eigenständige Umsetzung der in der Leistungsbeschreibung geforderten Arbeiten ersichtlich ist.
3Zeitplan
4Ausgefülltes Formblatt Kalkulation (Datei „3626S12340_Formblatt Kalkulation.xlsx“)
5Eine Kalkulation, aus welcher der Aufwand (Mengengerüst, Verrechnungssätze etc.) für die einzelnen Arbeitspunkte hervorgeht. Soweit Arbeiten an Dritte vergeben werden sollen (Unteraufträge), sind Leistungsbeschreibung und Kalkulation für die Arbeiten ebenfalls beizufügen
6Einen Zahlungsplan, der die nachschüssige Zahlungsweise nach Lieferung und Abnahme der Arbeitspakete berücksichtigt.
7Eigenerklärung § 31 UVgO/§ 123,124 GWB (Datei „3626S12340_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO.docx“)
8Ausgefülltes Formblatt Fachkräfte (Datei „3626S12340_Formblatt Fachkräfte.docx“)
9Ausgefülltes Verwaltungsblatt (Datei „3626S12340_Verwaltungsblatt.docx“)
10optional: Erklärung Bietergemeinschaften-Nachunternehmer (falls erforderlich) (Datei „3626S12340_Erklärung Bietergemeinschaft- Nachunternehmer.DOCX“) einschließlich der dazugehörigen Eigenerklärung (Datei „3626S12340_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO.docx“)
11optional: Auszug aus dem Gewerbezentralregister [nicht älter als sechs Monate] (falls zur Hand)
  • Ende der Angebotsbedingungen -

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