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Langfristige Anmietung einer geplanten oder umgebauten Polizeiwache in Bottrop

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 21:05 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.nrw.de

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Vertraulichkeitserklärung

Verfahren zur Anmietung eines neuen Dienstgebäudes

des Polizeipräsidiums Recklinghausen für die

Polizeiwache in Bottrop

- Mietvertrag mit Bauverpflichtung -

Verhandlungsverfahren nach

europaweitem Teilnahmewettbewerbgem. VOB/A EU

VERTRAULICHKEITSERKLÄRUNG

Diese „Vertraulichkeitserklärung" ist für jedes Unternehmen abzugeben, das im Rahmen des vorgenannten Vergabeverfahrens die Leistungsbeschreibung einschließlich aller polizeispezifischen Unterlagen anfordern bzw. Einsicht in diese nehmen möchte.

Die Funktionale Leistungsbeschreibung und sämtliche weiteren polizeispezifischen Unterlagen werden erst im Zuge der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes für die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter zur Verfügung gestellt.

Bitte füllen Sie diese Vertraulichkeitserklärung vollständig aus und laden Sie diese über die Vergabeplattform hoch.

Vollständige Bezeichnung des erklärenden Unternehmens
Anschrift des erklärenden Unternehmens
Vertreten durch:Name: Funktion: Telefon: Telefax: E-Mail:
Rechtsform des erklärenden Unternehmens
Falls eine Eintragung im Handelsregister besteht:Registergericht: Registernummer:

Vorbemerkungen

  1. Zur Durchführung dieses Projekts – Errichtung bzw. Herrichtung und Anmietung der Polizeiwache Bottrop samt Gewahrsam, Büroräumen für Leitung und Sachbearbeitung, Vernehmung, Lagerung und Besprechung sowie Außenanlagen und Stellplatzflächen – benötigen die Bieter schützenswerte, vertrauliche Informationen des Auftraggebers. Hiervon umfasst sind insbesondere der Entwurf der Funktionalen Leistungsbeschreibung sowie sämtliche Anlagen zur Leistungsbeschreibung.
  2. Voraussetzung für die Übermittlung dieser vertraulichen Informationen zur Vergabe des Mietvertrags mit Bauverpflichtung zur Anmietung der beschriebenen Liegenschaft durch das Polizeipräsidium Recklinghausen ist die Abgabe dieser Vertraulichkeitserklärung.

§  1 Geheimhaltung

  1. Unser Unternehmen verpflichtet sich, die in den Vergabeunterlagen zur Vergabe des Mietvertrags mit Bauverpflichtung zur Anmietung der Polizeiwache Bottrop durch das Polizeipräsidium Recklinghausen enthaltenen fachlichen, polizeispezifischen Dokumente und Unterlagen geheim zu halten.
  2. Diese Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auch auf unsere Or­gane, Arbeitnehmer und Mitarbeiter ohne Arbeitnehmerstatus. Diese sind entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten.

§  2 Weitergabe von erhaltenen Informationen

  1. Unser Unternehmen ist zur Weitergabe der in § 1 genannten Unterlagen an Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Polizeipräsidiums Recklinghausen berechtigt. Für Dritte, die im Rahmen unseres Angebots als Nachunternehmer/Eignungsverleiher eingesetzt werden sollen, gilt die Zustimmung des Auftraggebers zur Weitergabe als erteilt.
  2. Alle Dritten, die die in § 1 genannten Unterlagen erhalten, sind ebenfalls nach dieser Vertraulichkeitserklärung gegenüber dem Polizeipräsidium Recklinghausen zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Diese Erklärungen sind für alle Nachunternehmer mit der Abgabe des Angebots, für sonstige Dritte spätestens auf Anforderung des Polizeipräsidiums Recklinghausen zur Verfügung zu stellen.

§  3 Vertragsstrafe

  1. Unser Unternehmen verpflichtet sich, für jeden nachweisbaren Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung an den AG eine Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt 20.000,00 Euro pro Verstoß zu zahlen.
  2. Dies gilt auch, wenn Or­gane, Arbeitnehmer oder Mitarbeiter ohne Arbeitnehmerstatus oder Dritte im Sinne des § 2 dieser Vereinbarung unseres Unternehmens gegen diese Vertraulichkeitserklärung verstoßen.
  3. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§  4 Rückgabe, Vernichtung, Löschung

  1. Unser Unternehmen verpflichtet sich, die erhaltenen Informationen, die nicht ausdrücklich und bestimmungsgemäß aufgrund anderweitiger Verträge oder im Rahmen der Leistungen, die für den zu vergebenen Vertrag zu erbringen sind, bei unserem Unternehmen verbleiben sollen, egal ob sie schriftlich oder elektronisch dokumentiert sind, einschließlich aller davon vorhandenen Kopien und Dateien auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich vollständig zu vernichten und zu löschen sowie auf Anfrage die Vernichtung/Löschung schriftlich zu bestätigen.
  2. Die Weiterverwertung der Informationen ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, für die Unternehmer ausgeschlossen. Deshalb sind insbesondere alle unter Verwendung von Informationen durch unser Unternehmen selbstgefertigten Unterlagen, Dateien, Berechnungen etc. einschließlich sämtlicher Kopien hiervon auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich vollständig zu vernichten. Die vollständige Vernichtung ist auch insoweit von uns gegenüber dem Auftraggeber auf Anfrage schriftlich zu bestätigen.
  3. Ausgenommen von den Regelungen des § 4 Abs. 1 und 2 der Vertraulichkeitserklärung sind Dateien, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben aufbewahrt werden müssen. Diese Ausnahme gilt jedoch nur bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist. Gleichermaßen ausgenommen von den Regelungen des § 4 Abs. 1 und 2 der Vertraulichkeitserklärung sind Backup-Dateien, die im Rahmen üblicher EDV-technischer Sicherungsmaßnahmen gesichert werden oder wurden. Der Auftragnehmer versichert, dass er auf diese Backup-Dateien keinen Zugriff mehr nehmen und alle Informationen weiterhin nach den in dieser Vereinbarung aufgestellten Grundsätzen vertraulich behandeln wird.

§ 5  Schlussbestimmungen

  1. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben alle anderen Teile dieser Vereinbarung gleichwohl wirksam. Die Parteien verpflichten sich, evtl. unwirksame Bestimmungen so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken in dieser Vereinbarung vorhanden sein sollten.
  3. Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, ist ausschließlicher Gerichtsstand Recklinghausen.

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Ort, Datum Unterschrift

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Name und Funktion des/der Unterzeichner/s

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