Landschaftsbauarbeiten fuer Allwetterplatz am Karlsgymnasium Muenchen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt München, Baureferat
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 04.08.2026
- CPV-Codes
- Landschaftsgärtnerische Arbeiten (45112700)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 537673-2026
- Verfahrensnummer
- dd42927a-3d45-4dfa-b68f-96e7964d9570
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt München schreibt Landschaftsbauarbeiten für die Erweiterung und Sanierung des Karlsgymnasiums aus. Der Schwerpunkt liegt auf der Errichtung eines Allwetterplatzes auf dem Dach des Gebäudes. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit dem Preis als alleinigem Zuschlagskriterium.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Karlsgymnasium, Am Stadtpark, Erweiterung und Sanierung; Gewerk: Landschaftsbauarbeiten - Sonderform: Allwetterplatz auf dem Dach
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Landschaftsbauarbeiten, Allwetterplatz
Karlsgymnasium, Am Stadtpark, Erweiterung und Sanierung; Gewerk: Landschaftsbauarbeiten - Sonderform: Allwetterplatz auf dem Dach
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.