HVA F-StB LB Allgemeine Einführung Vertrag AE14360201
Allgemeine Einführung zu
den Planungsleistungen
Ausbau/Neubau der B 31
Oberuhldingen - Meersburg/West
(VKE E142)
Inhaltsverzeichnis Seite
A. Beschreibung der Planungsaufgaben ...................................................................................... 2
- Allgemeine Beschreibung des Vorhabens „Neu- und Ausbau B 31“ ..................................... 2
- Abgrenzung des umweltfachlichen Untersuchungsraumes ................................................... 3
- Technische und umweltfachliche Beschreibung der VKE E142 ............................................ 3
- Bearbeitungszeitraum ............................................................................................................. 6
- Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des AG .................................................. 6
- Datenbereitstellung durch den AG ......................................................................................... 6
- Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente ........................................... 7
- Building Information Modeling in der Planung ........................................................................ 7
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A. Beschreibung der Planungsaufgabe
- Allgemeine Beschreibung des Vorhabens „Neu- und Ausbau B 31“ Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Land Baden-Württemberg, dieses endvertreten durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) (nachfolgend „AG“ ge- nannt), beabsichtigt den vierstreifigen Ausbau bzw. Neubau der Bundesstraße B 31 in den Verkehrs- einheiten (VKE) Überlingen/Ost – Oberuhldingen (VKE E141), Oberuhldingen – Meersburg/West (VKE E142), Meersburg/West – Immenstaad/Ost (VKE E143) sowie Friedrichshafen/Waggershausen – Friedrichshafen (B 30 alt) (VKE E151).
Der AG ist seit Mai 2024 auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags mit dem Land Baden-Württem- berg mit der Planung, der Schaffung des Baurechts, der Bauvorbereitung sowie der Baudurchführung für die genannten Verkehrseinheiten beauftragt. Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind aus- schließlich die im Folgenden benannten VKE.
Abbildung 1 – Lage der durch die DEGES betreuten Maßnahmen der B 31 zwischen Überlingen und Friedrichshafen mit den VKE (Rot), E142 (dunkelblau), E143 (orange) und E151 (Grün). Der Abschnitt Immenstaad - Friedrichshafen (Hellblau) ist bereits baulich fertiggestellt.
Die Bundesstraße B 31 zwischen Überlingen und Friedrichshafen ist Bestandteil der überregionalen Verkehrsverbindung Freiburg – Donaueschingen – Stockach – Friedrichshafen – Lindau. Sie stellt die südlichste überregionale Ost-West-Verbindung des Landes Baden-Württemberg dar und dient zugleich der Verknüpfung der Autobahnachsen BAB 81 bzw. BAB 98 mit der BAB 7 bzw. BAB 96.
Im Bodenseeraum übernimmt die B 31 eine zentrale verkehrliche Funktion. Im Bereich der betrachteten VKE E142 ist im Prognosehorizont 2040 (Planfall BVWP) von einem durchschnittlichen täglichen Ver- kehrsaufkommen von max. 36.000 Kfz/24 h bei einem Schwerverkehrsanteil von max. 11 % auszuge- hen. Streckenweise werden bereits heute die vorhandenen Kapazitätsgrenzen erreicht oder überschritten. Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige Verbesserung der Leistungsfähigkeit, Verkehrs- sicherheit und Verkehrsqualität.
Alle durch den AG betreuten Abschnitte sind im Bundesverkehrswegeplan 2030 dem Vordringlichen Bedarfzugeordnet.
Die hier vorliegende Leistungsbeschreibung bezieht sich ausschließlich auf folgenden Abschnitt: VKE E142 – B 31 Oberuhldingen – Meersburg/West.
Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungen oder Verkehrseinheiten besteht nicht.
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Die betroffenen Streckenabschnitte der B 31 liegen im Landkreis Bodenseekreis und betreffen die Ge- bietskörperschaften Überlingen, Uhldingen-Mühlhofen, Daisendorf, Meersburg und Friedrichshafen. Die Bundesstraße weist im Bestand unterschiedliche Ausbauzustände auf, bestehend aus zwei-, drei- sowie vierstreifigen Querschnitten.
Ziel der Planung ist die Herstellung eines durchgängigen vierstreifigen Querschnitts. Betriebsform und Querschnitt sind unter Berücksichtigung der vorhandenen und geplanten angrenzenden Ausbaustan- dards festzulegen. Der bestehende uneinheitliche Ausbaustandard ist gesamthaft zu betrachten.
Der Ausbau erfolgt überwiegend im Bereich der bestehenden Trasse. Für Teilbereiche wurde im Jahr 2006 eine Linienbestimmung durchgeführt. Weitere Trassenvarianten wurden im Zuge der Fortschrei- bung des Bundesverkehrswegeplans nicht untersucht. Auf ein erneutes Linienbestimmungsverfahren wird in Abstimmung mit dem Fernstraßen-Bundesamt verzichtet.
Da eine Vorplanung nicht Gegenstand der Beauftragung ist, sind die Leistungen unmittelbar mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung aufzunehmen. Für jede Verkehrseinheit sind eigenständige und in sich abgeschlossene Planunterlagen zu erstellen, die jeweils unabhängig voneinander zum Gese- henvermerk sowie zur Plangenehmigung bzw. Planfeststellung eingereicht werden können.
- Abgrenzung der umweltfachlichen Untersuchungsräume Die Abgrenzung der Untersuchungsräume erfolgt unter Berücksichtigung der zu erwartenden vorha- benbedingten Wirkungen, der relevanten Schutzgüter sowie der naturräumlichen Gegebenheiten. Grundlage bildet ein Untersuchungsraum von max. 500 m beidseits der Aus- bzw. Neubautrassen in der freien Landschaft, sowie in städtischen Bereichen (betrifft vornehmlich die Stadt Friedrichshafen) von max. 400 m beidseits der Strecke (vgl. Faun. Planungsraumanalyse, 2025).
Sofern der Ausbau von der bestehenden Trasse abweicht, ist der Untersuchungsraum entsprechend zu erweitern. Die Abgrenzung erfolgt zunächst vorläufig nach fachlich anerkannten Standards. Anpas- sungen, die sich im weiteren Planungsverlauf als erforderlich erweisen, sind mit dem AG abzustimmen.
- Technische und umweltfachliche Beschreibung der VKE E142 Planungsparameter: Variante: 6,282 km (Bau-km 4+149,43 bis 10+431,06) Querschnitt: 4-streifiger Neubau / Erweiterung auf 4 Fahrstreifen Untersuchungsraum: ca. 627 Hektar
Der Ausbau des Streckenabschnitts B 31 Oberuhldingen bis Meersburg/West liegt im Landkreis Bo- denseekreis mit den im Untersuchungsraum betroffenen Gemeinden Uhldingen-Mühlhofen, Daisendorf und der Stadt Meersburg (von West nach Ost). Die B 31 weist im Bestand sowohl einen einbahnigen, zweistreifigen bzw. dreistreifigen Querschnitt als auch einen zweibahnigen, vierstreifigen Querschnitt auf. Der Ausbau der B 31 auf einer Strecke von insgesamt ca. 6,3 km soll sich dabei im Wesentlichen am Bestandsverlauf orientieren. Eine Ausnahme bildet der Bereich im Ortsteil Oberuhldingen der Ge- meinde Uhldingen-Mühlhofen. Hier soll die Trasse nach derzeitigem Planungsstand auf einer Länge von rund 1,2 km weiter westlich verlaufen und somit von der Ortslage Oberuhldingen abgerückt wer- den. Die B 31 alt wird in diesem Bereich teilrückgebaut. Die vorhandene Anschlussstelle „Uhldingen- Mühlhofen“ muss entsprechend weiter westlich neu geplant und die alte Anschlussstelle wie die B 31 alt verkleinert werden. Neben der AS „Uhldingen-Mühlhofen“ ist die AS „Daisendorfer Straße“ umzu- planen.
Die vorhandene Rastanlage „Wölfele“ wird entweder ausgebaut oder vollständig rückgebaut und an anderer Stelle neu errichtet. Die Neuerrichtung ist in diesem Abschnitt (VKE E142) oder im weiter west- lich gelegenen Planungsabschnitt (VKE E141) denkbar.
Der Abschnitt ist unabhängig von der westlich angrenzenden Verkehrseinheit E141 verkehrswirksam zu planen.
Folgende größere Brückenbauwerke sind im Zuge der VKE als potenziellen Ersatzneubau oder als Rückbau zu berücksichtigen: Brücke (B 31 alt) über die DB bei Oberuhldingen (BW-Nr. 82215611),
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Brücke (B 31 alt) über die L 201 bei Oberuhldingen (BW-Nr. 8221573), Brücke (B 31 alt) über die Seefelder Aach (BW-Nr. 82215640), Brücke (B31 alt und L 201) über Gemeindestraße (Aachstraße) (BW-Nr. 8221581), Brücke (B 31 alt) über Wirtschaftsweg bei Unteruhldingen (BW-Nr. 8221604), Überführung eines Wirtschaftswegs über B 31 (BW-Nr. 8221588), Brücke (B 31 alt) über einen Feldweg bei Unteruhldingen (BW-Nr. 8221589), Brücke (B 31 alt) über einen Fußweg bei Unteruhldingen (BW-Nr. 8221608), Brücke (B 31 alt) über einen Feldweg bei Unteruhldingen (BW-Nr. 8221591), Überführung eines Feldweges über die B 31 (BW-Nr. 8221593) und Brücke (B 31 alt) über die Daisendorfer Straße (K 7783) (BW-Nr. 8221594).
Zudem ist im Siedlungsbereich südlich der Aach im Ortsteil Oberuhldingen ein ca. 600 m langer Lärm- schutztunnel in offener Bauweise zu ergänzen (vgl. Abbildung 1).
Abbildung 1 - Auszug Übersichtslageplan der BVWP-Anmeldung E142 (BVWP 2030)
Beschreibung des Untersuchungsraumes: Der Untersuchungsraum erstreckt sich entlang der bestehenden B 31, im Westen etwa 300 m hinter dem Kloster Birnau beginnend und im Osten kurz vor der Unterführung der Mesmerstraße in Meers- burg endend (vgl. Abbildung 2).
Zunächst verläuft die B 31 in der Gemarkung Oberuhldingen zwischen einem kleinteiligen Mosaik aus Ackerland, Streuobstbereichen, Obstbaumplantagen und Rebflächen mit mehreren eingestreuten ge- schützten Gehölzbiotopen, Seggenwiesen, Röhrichtbeständen und weiteren geschützten Feuchtbio- topen. In diesem Bereich liegt das Untersuchungsgebiet zudem in einem von 19 Teilen des Land- schaftsschutzgebiets „Bodenseeufer“. Östlich der neugeplanten Trassen – hier verläuft die Trasse
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westlich des Bestands – liegt in ca. 400 m Entfernung das FFH-Gebiet „Bodensee Hinterland bei Über- lingen“ sowie das anteilig deckungsgleiche VSG „Salemer Klosterweiher“. Der dort befindliche histo- risch angelegte Fischweiher ist von Schilfröhrichten und Feldgehölzen sowie Weidenbeständen umgeben und wird vom Händelegraben als auch Nellenfurter Bach aus nordöstlicher Richtung gespeist bzw. flankiert. Im Nahbereich der künftigen Trasse liegen mehrere die dort verlaufende Boden-seegür- telbahn begleitende geschützte Gehölze sowie das Feuchtgebiet „Obere Stocken“.
Auf Höhe des Hofs Möcking wird die Neue Anbindung Uhldingen-Mühlhofens erfolgen. Etwa 300 m darauf – die neu geplante Trasse verläuft hier durch kleinstrukturiertes Grünland – quert die Trasse die Aach über ein neu zu errichtendes Bauwerk.
Die Uferbereiche der Seefelder Aach, zwischen B 31 alt und Aachmündung in den Bodensee, sind unter anderem als „Naturnahe Bereiche fließender Binnengewässer“ geschützt, weitere geschützte Be- reiche, wie Feldgehölze, Altwasser und Auwaldreste sowie Altarmbereiche schließen sich im Verlauf der Seefelder Aach Richtung Bodenseemündung im Untersuchungsgebiet an. Der Mündungsbereich der Seefelder Aach in den Bodensee ist als Vogelschutzgebiet „Überlinger See des Bodensees“, Na- turschutzgebiet „Seefelder Aachmündung“ FFH-Gebiet „Überlinger See und Bodenseeuferlandschaf- ten“ sowie als geschütztes Biotop geschützt.
Abbildung 2 - Übersichtskarte des Untersuchungsraums der Faunistischen Kartierungen
(Faun. Planungsraumanalyse, IBA, 2025)
Wenige hundert Meter nach Querung der Aach schwenkt die Trasse auf Höhe eines Parkplatzes auf die Bestandstrasse ein und verläuft nun zwischen Ackerflächen und Siedlungsbereichen Ober- und Unteruhldingens. Auf Höhe des Reptilienhauses Unteruhldingens wird der Ehbach, ein kleiner Zufluss zur Seefelder Aach gequert. Rund um den Ehbach liegen mehrere Feuchtgebiets- und Gehölzbiotope vor.
Weiter im östlichen Verlauf der B 31 schließt sich ein größeres Waldgebiet an, in welchem sich die neu zu planende Raststätte „Wölfele“ befindet. Der Wald ist Teil des 19-teiligen LSG „Bodenseeufer“. Nörd- lich entlang der Trasse verläuft hier der Ehbach bis zur Ortslage Daisendorf. Westlich an den Sied- lungsbereich von Daisendorf angrenzend liegt das geschützte Feuchtgebiet „Unterösch“ zwischen dem Friedhof Daisendorf und dem Rewe Daisendorf. Weitere geschützte Biotope liegen in diesem Bereich: Magere Flachland-Mähwiese „Unterösch“, Sickerquelle „Unterösch“ sowie mehrere Feldhecken-Bio- tope. Zusätzlich wird der „Große Ramsbach“ hier unter der B 31 von Nordost nach Südwest geführt.
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Die B 31 verläuft zwischen der Gemeinde Daisendorf und dem Stadtgebiet Meers-burg, welches süd- lich der Trasse liegt. Im nördlichen Stadtrandbereich Meersburgs ist am Waldrand die Streuwiese „Lichenwiese“ als seggen- und binsenreiche Nasswiese geschützt. Im weiteren Verlauf prägt eine klein- parzellige Struktur aus Gehölzstreifen, Mähwiesen, Ackerflächen, Streuobstwiesen und Siedlungsbe- reichen das Landschaftsbild. Die Gehölzstreifen südlich der B 31 sind hier als Offenlandbiotop geschützt. Zudem verlaufen hier kurz vor Bauende Ramsbach und Hedelbach teilweise verrohrt paral- lel zur Trasse.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Faunistischen Planungsraumanalyse (2025, IBA) werden derzeit folgende faunistische Kartierungen im Untersuchungsraum der VKE [E142] durchgeführt: Revier- und Hostkartierung zur Avifauna Lokalisation von Baumhöhlen zur Avifauna und Fledermäuse Habitatstrukturkartierung zu Avifauna, Fledermäusen und Haselmaus Spurensuche zum Biber Spurensuche zum Dachs Einsatz von Nisthilfen zur Haselmaus Bauwerkskontrollen (Fledermaus, Avifauna) Transsektkartierung zu Fledermäusen Horchboxuntersuchungen zu Fledermäusen Verhören, Sichtbeobachtung und Handfänge von Amphibien Wasserfallen für den Kammmolch Abgrenzen von Sommer- und Winterlebensräumen für Amphibien Sichtbeobachtungen und Ausbringen von Verstecken zu Reptilien Habitatstrukturkartierung zu Fischen Übersichtsbegehung und ggf. weitere Erfassungen zu Schmetterlingen Absuchen des Gewässergrunds zu Muscheln
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Bearbeitungszeitraum Die Leistungen sind unmittelbar nach Vertragsbeginn aufzunehmen. Die Bearbeitung erfolgt schwer- punktmäßig in den Jahren 2027 bis 2032. Der Abschluss der Leistungen wird mit dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens, voraussichtlich im Jahr 2034, erwartet.
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Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des AG Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgesprä- che. Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die Vorschriften und Regelwerke des BMV und ggf. der Straßenbauverwaltung Baden-Würt- temberg jeweils in ihrer aktuellen Fassung. Berücksichtigung der Fachplanungen Dritter (z.B. Deutsche Bahn AG oder Wasser- und Schifffahrts- verwaltung, Versorgungsträger) Berücksichtigung anderer Fachgutachten (z. B. FFH-Verträglichkeitsprüfung, Schallgutachten, Stick- stoffgutachten) Berücksichtigung der Zwangspunkte, die sich aus der technischen Planung oder einer anderen Fach- planung sowie den vorgesehenen Grenzen des Planfeststellungsabschnittes ergeben Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen an der Planung Beteiligten (z.B. Bearbeiter des Stra- ßenentwurfs, Ingenieurbau); Hinweis auf den iterativen Planungsprozess Abstimmung mit Dritten (z.B. Naturschutzbehörden, Forst).
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Datenbereitstellung durch den AG Der AG stellt alle bei ihm vorhandenen und für die Auftragsbearbeitung erforderlichen Unterlagen (Pläne und Dokumente anderer Projektbeteiligter) bereit. Dabei handelt es sich zuvorderst um Unter- lagen im PDF-Format (aktuelle Planunterlagen auch in digitaler Form), die in Zusammenhang stehen mit: den vorhandenen Unterlagen zur Bestandsstrecke B 31 der aktuellen technischen Planung der faunistischen Planungsraumanalysen (IBA, 2025) den faunistischen Kartierungen (IBA, in Bearbeitung in 2026) des Bebauungsplanes „Sport+Funpark Uhldingen“ der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen.
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Darüber hinaus stehen eine Vielzahl an Geodaten im Open GeoData Portal des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL BW) kostenlos und frei zugänglich un- ter https://opengeodata.lgl-bw.de zur Verfügung. Darüber hinaus existieren verschiedenen themenspe- zifischen Online-Viewer der Landesbehörden, wie bspw. der Daten- und Kartendienst UDO der LUBW.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen Dritter aus dem laufenden Planungsprozess einzubringen.
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Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente Die Planunterlagen, Beschreibungen, Berechnungen und Präsentationen sind dem AG in digita- ler Form (Planunterlagen im pdf-Format; Beschreibungen und Berechnungen als Word- bzw. Excel-Datei im docx- bzw. xlsx-Format; Präsentationen als PowerPoint-Datei im pptx-Format) und zusätzlich in analoger Form als kopierfähiger Farbausdruck ( ) zu übergeben. Digitale Bestands- und Objektdaten sind im OKSTRA-, IFC- bzw. SHAPE-Format zu übergeben. Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bear- beiten, u. a. normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legende anzulegen sowie DIN-ge- recht zu falten. Das Schriftfeld des AG ist zu übernehmen. Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als „Verfasser" zu unterzeichnen.
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Building Information Modeling in der Planung Bei der Planung der einzelnen VKE kommt im Zuge der technischen Planung (Strecke und Bauwerke) die Methodik des Building Information Modeling (BIM) zur Anwendung. Hierzu wird die Planung ent- sprechend der Strategien, Leitfäden und Richtlinien der DEGES zur BIM-Methodik abgewickelt. Im Zentrum steht dabei das fortzuschreibende Modell, dass mit alphanummerischen Informationen als auch weiteren Dokumenten und Dateien über die vom AG gestellte Common Data Environment (CDE) von den Planern ergänzt und durch den BIM-Gesamtkoordinator (in diesem Fall der Verkehrsanlagen- planer) betreut wird.
Für die Umweltplanung wurden zum Zeitpunkt der vorliegenden Ausschreibung keine konkreten Leis- tungen zur BIM-Methodik definiert. Sollten sich im Planungsprozess förderliche Anwendungsfälle zu umweltplanerischen Fragestellungen ergeben, sind diese durch den hier zu beauftragenden AN nach Vorgabe des AG umzusetzen. Eine entsprechende Leistungsposition ist in der LB der Besonderen Leistungen enthalten. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass entsprechend qualifiziertes Personal vorhanden ist.
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