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Bürgschaftsurkunde (Mängelanspruchsbürgschaft)
| Name der Firma (als Auftragnehmer) | |
|---|---|
| Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort) | |
| Vertragsdatum | Vertragsart Gewerk |
| Bezeichnung des Bauvorhabens und der Arbeiten nach Art und Ort (ggfls. Auftrags-Nr., Aktenzeichen oder dgl.) |
Die o.g. Firma als Auftragnehmer hat mit der Stadt Essen als Auftraggeber einen Vertrag über vorgenannte Leis- tungen abgeschlossen. Die auf Grund dieses Vertrages auszuführenden Lieferungen und Leistungen sind von dem Auftragnehmer in Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen erbracht und vom Auftraggeber abge- nommen worden. Der Auftragnehmer stellt als Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche dem Auftragge- ber eine Bürgschaft in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme. Diese Bürgschaft gilt auch für Leistungen, die in Abänderung/Erweiterung des Vertrages gemäß §§ 1 Abs. 3, Abs. 4 S. 1, 2 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B erbracht werden.
Dies vorausgeschickt, übernehmen wir (Name des Bürgen),
in
hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft und verpflichten uns, jeden Betrag bis zur Gesamthöhe von
€
in Worten: Euro
an den Auftraggeber zu zahlen, sofern
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der Auftragnehmer Mängelansprüche aus dem oben bezeichneten Vertrag zu erfüllen hat oder
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der Auftragnehmer wegen bei nachträglicher Rechnungsprüfung festgestellten Aufmaß- und Abrechnungsfeh- lern Überzahlungen zu erstatten hat oder
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der Auftragnehmer gemäß § 13 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B Kosten für Mängelbeseitigung zu erstatten hat und
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der Auftragnehmer in den Fällen 1 - 3 sich in Verzug befindet, seine Zahlungen einstellt oder das Insolvenzver- fahren bzw. ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder ein solches Verfahren eröffnet wird oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
Auf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechnung, außer mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Forderungen, sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet.
Nach Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an den Auftragnehmer können keine Ansprüche mehr gegen den Bürgen geltend gemacht werden.
Die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde kann nicht vor Ablauf der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche ver- langt werden.
Ort, Datum und Unterschrift