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Informationspflichten gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) bei Vergabeverfahren
- Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten
Im BAIUDBw werden Vergabeverfahren i.S.d. § 97 des Gesetzes gegen Wettbe- werbsbeschränkungen (GWB) sowie des § 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und Interessenbekundungsverfahren nach § 7 Abs. 2 BHO durchgeführt. Die Be- teiligung an Vergabeverfahren erfolgt durch Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessenbekundungen und bedarf der Mitwirkung der beteiligten Unternehmen oder Personen, insbesondere durch die Bereitstellung der unter Nr. 2 genannten Daten. In diesem Zusammenhang werden personenbezogene Daten zur Kommunikation mit den Bewerbern bzw. Bietern sowie zur Bewertung der Eignung (Fachkunde und Leis- tungsfähigkeit) derselben und zur Bewertung der Angebote (vgl. §§ 122, 127 GWB) genutzt.
Rechtsgrundlage für den o.g. Verarbeitungszweck ist Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 3 lit. b) EU DSGVO in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
- Art der verarbeiteten Daten
Verarbeitet werden
- Kontaktdaten von Mitarbeitern des Bewerbers/Bieters (z. B. Name, Position im Unternehmen, berufliche Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
- Soweit in der Bekanntmachung oder der Teilnahme- bzw. Angebotsaufforderung gefordert, Daten zur Beurteilung der Qualifikation von Personal des Bewer- bers/Bieters (z. B. Berufsabschluss, Berufserfahrung).
- Kontaktdaten von Referenzgebern des Bewerbers/Bieters (z. B. Name, Posi- tion im Unternehmen, berufliche Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
- Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung der Daten erfolgt, weil diese für die Durchführung des Vergabe- verfahrens und einen Vertragsschluss erforderlich sind. Die Nichtbereitstellung der Daten kann zur Folge haben, dass Angebote ggf. aufgrund von Formmängeln (hier Unvollständigkeit) von der Wertung auszuschließen sind.
- Aufbewahrung und Löschung der Daten
Die Speicherung der Daten ist beabsichtigt bis zum Ende der Laufzeit eines Vertra- ges oder einer Rahmenvereinbarung, mindestens jedoch für fünf Jahre ab dem Tag des Zuschlags (§ 8 Abs. 4 Vergabeverordnung, § 6 Abs. 2 Unterschwellenvergabe- ordnung, § 20 EU Vergabeordnung für Bauleistungen Teil A, § 6 Abs. 3 Konzessi- onsvergabeverordnung). Abweichende Aufbewahrungszeiten in Rechts- und Verwal- tungsvorschriften, z. B. gemäß der Verwaltungsvorschrift für Zahlungen, Buchfüh- rung und Rechnungslegung (VV-ZBR BHO) bleiben unberührt.
EinkaufBw IUD, Stand: 03/2025 - Informationsblatt DSGVO -
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- Datenempfänger
Die Daten werden weitergegeben an:
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
Das BMVg und sein Geschäftsbereich bedienen sich ggf. externer Dienstleister und wird diesen zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten, falls erforderlich, auch personenbezogene Daten zugänglich machen. Externe Dienstleister werden i. d. R. eingesetzt
- zum Betrieb der elektronischen Vergabeplattform (Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern) und
- als externe rechtliche, fachliche und organisatorische Berater zur Unterstüt- zung bei der Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens (ein- schließlich der Angebotsbewertung und im Rahmen etwaiger Nachprüfungs- verfahren).
- Datenschutzrechtlich Verantwortliche/r ist:
Der Dienststellenleiter/Die Dienststellenleiterin des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr BAIUDBw Abt DL Fontainengraben 200 53123 Bonn
- Datenschutzbeauftragte/r für den Geschäftsbereich BMVg ist:
Die/Der Beauftragte für den Datenschutz in der Bundeswehr (BfDBw) Fontainengraben 150 53123 Bonn
- Betroffenenrechte
Jeder „betroffenen Person“ stehen folgende Betroffenenrechte gegenüber der/ dem Verantwortlichen zu:
- Auskunft über ihre Daten (gemäß Art. 15 EU DSGVO),
- Recht auf Berichtigung (gemäß Art. 16 EU DSGVO),
- Recht auf Löschung (gemäß Art. 17 EU DSGVO),
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (gemäß Art. 18 EU DSGVO),
- Recht auf Datenübertragbarkeit (gemäß Art. 20 EU DSGVO),
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (gemäß Art. 21 EU DSGVO).
- Beschwerderecht
Der betroffenen Person steht ein Beschwerderecht bei dem/der Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu (gemäß Art. 77 EU DSGVO).
EinkaufBw IUD, Stand: 03/2025 - Informationsblatt DSGVO -