VN036_04_Anlage 1 zur RV_Leistungsbeschreibung Roche_Version 2.pdf

Laborgeräte von Roche (Cobas und BenchMark Systeme)

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 09:22 (Europe/Berlin)

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KdoGesVersBw BeschO 1.4 25.08.2026 Version 2.0

Kommando Gesundheitsversorgung der

Bundeswehr

Leistungsbeschreibung

Instandhaltungsrahmenvereinbarung

für Geräte der Firma

Roche Diagnostics GmbH

Anlage 1 zum Vertrag 1/BIUD/W0578

Urheber: Bund - Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhaltes sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zulässig. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadenersatz.

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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung .............................................................................................................. 3

2 Leistungs- und Liefergegenstand ....................................................................... 4

3 Leistungsanforderungen bezogen auf den Leistungsgegenstand .................. 5 Vollwartungsvertrag ............................................................................................. 5

4 Anforderungen Anteil Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Ergonomie (AUE) .. 7

5 Nachweisführung ................................................................................................. 8

6 Mitgeltende Dokumente ....................................................................................... 9 Allgemeine mitgeltende Dokumente .................................................................... 9

7 Abkürzungsverzeichnis ..................................................................................... 10

8 Abschließende Bietererklärung ......................................................................... 11

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1 Einleitung

Die Instandhaltung von Anlagegütern ist ein wesentlicher Bestandteil der Erhaltung der Einsatzbereitschaft sowie der Werterhaltung dieser Güter.

Für die Analysesysteme der Fa. Roche Diagnostics GmbH muss sichergestellt sein, dass bei einem Ausfall eines Systems eine Instandsetzung durch den Auftragnehmer zeitnah erfolgt, da die Systeme täglich genutzt werden.

Dies ist für die Gewährleistung einer gleichbleibenden, qualitativ hochwertigen Patientenversorgung sowie eines effizienten medizinischen Betriebs in den sanitätsdienstlichen Einrichtungen der Bundeswehr zwingend erforderlich.

Zudem müssen die Komponenten des Systems durch den Auftragnehmer regelmäßig einer sicherheitstechnischen Kontrolle (STK) unterzogen und die vorhandene IT-Ausstattung einschließlich Software auf dem aktuellen Stand gehalten werden.

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2 Leistungs- und Liefergegenstand

Instandhaltung, Prüfung und Wartung von Geräten gemäß Anlage 1 (Geräteliste) der Fa. Roche Diagnostics GmbH.

Es sind alle Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen, die für die fortwährende Gewährleistung des sicheren und ordnungsgemäßen Betriebs der Systeme erforderlich sind.

Die Instandhaltungsmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers durchzuführen die den Geräten beigefügt sind. Falls es sich bei den Geräten um ein Medizinprodukt gemäß MDR handelt, sind die Vorgaben der Verordnung (EU) 2017/745 „Grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen“- Kapitel 1, Absatz 6 zu befolgen.

Es sind nur Originalersatzteile der Firma Roche Diagnostics GmbH zu verwenden.

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3 Leistungsanforderungen bezogen auf den Leistungsgegenstand

Vollwartungsvertrag

Anforderungs- IDLeistungsanforderung (LAfo)
31.1MWenn der AN nicht der Hersteller der Geräte ist, muss er durch diesen für die geforderten Leistungen durch den Hersteller autorisiert und qualifiziert sein. Die Autorisierung zur Wartung und Instandsetzung ist durch den Anbieter bei Angebotsabgabe nachzuweisen.
31.2MDer Auftragnehmer (AN) führt eine bestimmte Anzahl von Instandhaltungsmaßnahmen durch, welche erforderlich sind, um den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb der Geräte fortwährend zu gewährleisten. Die Instandhaltungsmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers durchzuführen (Verordnung (EU) 2017/745 „Grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen“- Kapitel 1, Absatz 6), der diese Angaben dem Gerät beizufügen hat. Die Anzahl der Wartungen, sowie deren Umfang, richtet sich nach dem für das System geltendem Arbeitsprotokoll der Firma Roche. Ebenso sind diejenigen Ersatzteile inklusive, die im Rahmen des Wartungseinsatzes oder Instandsetzungseinsatzes vor Ort, aus dem für das jeweilige System spezifiziertem Wartungskit (Verschleiß-, Verbrauchs- bzw. Ersatzteilen) entnommen und in das System eingebaut werden müssen. Es sind original Ersatzteile der Firma Roche zu verwenden.
31.3MNach der Instandhaltung müssen die für die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit der Medizinprodukte wesentlichen, funktionellen Merkmale geprüft werden, soweit sie durch die Maßnahmen beeinträchtigt worden sind (gem. MPBetreibV §7 Abs. 3).
31.4MDer AN muss eine Funktionsprüfung inkl. Überprüfung der Präzision und
Richtigkeit des Systems durchführen, mit anschließender Übergabe an den Nutzer.
31.5MDer AN muss die Mitarbeiter des AG nach einer Veränderung der Funktionsweise
(durch Updates oder Ersatzteile) in die Systemänderungen einweisen.
31.6MNotfalleinsätze sind durch den AN priorisiert zu bearbeiten.Notfalleinsätze sind durch den AN priorisiert zu bearbeiten.
31.7MDer AN muss über die erforderlichen Mittel verfügen, um die jeweilige Tätigkeit ordnungsgemäß und nachvollziehbar durchzuführen (Gemäß MPBetreibV §5 Absatz 3).
31.8MDer AN übernimmt die Terminüberwachung, Koordinierung, Durchführung,
Dokumentation und das Reisemanagement für beauftragte
Instandhaltungsmaßnahmen.
31.9MZur Beantwortung von technischen oder applikativen Fragen, muss der AN eine
Servicehotline zur Verfügung stellen.
Der Zeitraum Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr muss dadurch
abgedeckt sein.
31.10MIm Störungsfall muss der AN, durch einen Telefonservice, eine qualifizierte
technische Unterstützung bereitstellen.

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Der Zeitraum Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr muss dadurch
abgedeckt sein.
31.11MUm den aktuellen technischen Stand zu erhalten, muss der AN regelmäßig
weiterentwickelte Soft- und Hardware zur Verfügung stellen. Die Installation der
Softwareupdates und der Einbau der Hardware (inkl. Materialkosten) sind von
diesem Vertrag gedeckt.
Die terminliche Abstimmung erfolgt, mit der betroffenen Dienststelle.
31.12MDer AN erbringt alle erforderlichen Serviceeinsätze, um im Störungsfall die Betriebsbereitschaft des Systems wiederherzustellen. Arbeitszeit, Fahrtkosten und Ersatzteile sind inklusive.
31.13MDer AN führt die vorgeschriebene sicherheitstechnische Kontrolle (STK) gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV § 11) vor Ort durch (inkl. DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) V3 Prüfung.

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4 Anforderungen Anteil Arbeitssicherheit, Umweltschutz und

Ergonomie (AUE)

Den rechtlichen Grundlagen der technischen und organisatorischen Sicherheit, sowie des Arbeits- und

Gesundheitsschutzes, der Hygiene und der Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren ist grundsätzlich zu

entsprechen.

Anforderungs- IDLAfo
4.1MEinhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und der darauf gestützten Rechtsverordnungen.
4.2MEinhaltung des Arbeitssicherheitsgesetzes und der darauf gestützten Rechtsverordnungen.
4.3MEinhaltung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und der darauf gestützten Rechtsverordnungen (EG) Nr. 1907/2006 (REACH).
4.4MEinhaltung der Lastenhandhabungsverordnung.
4.5MVerschwiegenheitspflicht
4.6MPersonal des AN hat sich beim Betreten von milit. Liegenschaften an die Vorgaben des Sicherheitskonzepts und des Kasernenkommandanten zu halten. Information hierüber erfolgt bedarfsabhängig durch Personal des AG.
4.7MKein Personal aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken
4.8MDie Personalien der ausführenden Person sind dem AG möglichst 48 h vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen

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5 Nachweisführung

Anforderungs- IDNachweisart
5.1Der AN muss die Dienstleistungserbringung, inklusive aller getauschten
Systemteile (gemäß Wartungskit) und die wiederhergestellte
Betriebsbereitschaft dokumentieren.
Eine Ausfertigung der Dokumentation muss der vor Ort verantwortlichen
Person ausgehändigt werden oder im Nachhinein (spätestens 6 Werktage nach
Dienstleistungserbringung) in elektronischer Form an den AG zugesandt
werden.
Es ist ein Protokoll, mit allen bei der Wartung/ Instandsetzung/ Reparatur
ermittelten Ergebnissen und mit abschließender Zustandsbeschreibung des
Systems, zu erstellen.
5.2Der Nachweis erfolgt über ein formloses Dokument.
Eine Ausfertigung der Dokumentation muss der vor Ort verantwortlichen
Person ausgehändigt werden.
5.3Der Nachweis erfolgt über eine formlose Prüf- und Abnahmebestätigung,
welche vom AN vorzubereiten ist.
Die Bestätigung ist mit der vor Ort verantwortlichen Person des AG
abzustimmen und ist von dieser zu unterzeichnen.
5.4Über die sicherheitstechnische Kontrolle ist ein Protokoll anzufertigen welches
das Datum der Durchführung und die Ergebnisse der sicherheitstechnischen
Kontrolle enthält.
Das Protokoll ist der vor Ort verantwortlichen Person auszuhändigen.
5.5Der AN erstellt ein DGUV V3 Prüfprotokoll (gemäß
Betriebssicherheitsverordnung §17) welches, der vor Ort verantwortlichen
Person, ausgehändigt werden muss.
Der AN bringt, an dem geprüften System, eine Prüfplakette an.
Diese gibt das Datum der nächsten Prüfung wieder.

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6 Mitgeltende Dokumente

Allgemeine mitgeltende Dokumente

KurzbezeichnungDokumentennameStand
DGUVDeutsche Gesetzliche Unfallversicherungi.d.g.F
ProdSGProduktsicherheitsgesetzi.d.g.F
DIN EN 13306Instandhaltung - Begriffe der Instandhaltungi.d.g.F
DIN 31051Grundlagen der Instandhaltungi.d.g.F
DSGVODatenschutzgrundverordnungi.d.g.F
UGUrhebergesetzi.d.g.F
BDSGBundesdatenschutzgesetzi.d.g.F
DIN EN ISO 9001Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungeni.d.g.F
DIN 31051Grundlagen der Instandhaltungi.d.g.F
ArbSchGArbeitsschutzgesetzi.d.g.F
BetrSichVBetriebssicherheitsverordnungi.d.g.F
TRBS 1203Anforderungen an Befähigte Personeni.d.g.F
RL 2014/35/EWGRICHTLINIE 2014/35/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markti.d.g.F
DGUV Vorschrift 3Elektrische Anlagen und Betriebsmitteli.d.g.F
DIN EN 61010-1Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgerätei.d.g.F

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7 Abkürzungsverzeichnis

AbkürzungBedeutung
AGAuftraggeber
ANArbeitnehmer
ATAustauschteile
BetrSichVBetriebssicherheitsverordnung
DGUVDeutsche Gesetzliche Unfallversicherung
DINDeutsches Institut für Normung
DSGVODatenschutzgrundverordnung
DstDienststelle
EGEuropäische Gemeinschaft
ENEuropäische Norm
IDIdentifikationsnummer
LAfoLeistungsanforderung
ProdSGProduktsicherheitsgesetz
i.d.g.FIn der gültigen Fassung

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8 Abschließende Bietererklärung

Mit dieser Unterschrift/Signatur wird die Erfüllung aller zu erbringenden Leistungen (Muss-Forderungen aus dieser Leistungsbeschreibung) bestätigt.

Datum Unterschrift / elektronische Signatur

Name in Druckbuchstaben, Firmenstempel

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung