7_Nachweise und Selbsterklärung_KUS 903.docx

Kultursicherungsarbeiten im Forstbezirk Tauberfranken

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 09:19 (Europe/Berlin)

Herkunft: ausschreibungen.landbw.de

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Nachweise und Selbsterklärungen

Ausschreibung: 2027_903_001 Kultursicherung im Forstbezirk Tauberfranken (FBez 903) für ForstBW

Adressdaten

Name des Bieters/Firma: Straße, Nr. PLZ, Ort:
RegisterangabenRechtsform: HRB/HRA/GnR/PR/VR Nr.: Registergericht:
Internet:
Telefon:
Telefax:
Mobil:
E-Mail:

Erklärungen zur persönlichen Lage

Wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Beiträgen und Abgaben nachgekommen sind und die Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllen.

Wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.

Wir erklären, dass wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten zwei Jahren in Bezug auf die Tätigkeit unseres Unternehmens keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen und keine Geldbuße von mehr als 2.500,-€ verhängt worden ist.

Entsprechend den ForstBW Mindestanforderungen an die Sprachkenntnisse versichern wir, dass

vor Ort für die Ausführung der Arbeiten stets mindestens eine Person Deutsch und eine weitere Person Englisch oder Deutsch in Wort und Schrift verständlich beherrschen. Diese Sprachkenntnisse garantieren das sichere Verstehen von Arbeitsaufträgen, sowie das sichere Absetzen eines Notrufes.

Wir erklären, dass wir Mitglied in der Berufsgenossenschaft sind. (Bei Unternehmen, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, ist der zuständige Unfallversicherungsträger zu benennen.)

Mitglied der Berufsgenossenschaft:Seit: Jahr/Monat:BG Nummer:

Wir erklären, dass für unsere eingesetzten Arbeitskräfte aus nicht EU-Staaten alle erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse vorliegen.

Wir erklären, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden, mindestens 1.000.000 EUR für Sachschäden und mindestens 100.000 EUR für Vermögensschäden besteht.

Wir erklären, dass der Auftraggeber Erkundigungen über unsere Zuverlässigkeit bei Unfallversicherungsträgern einholen kann.

Wir erklären, dass wir unseren Beschäftigten mindestens das im Tariftreue- und Mindestlohngesetz festgesetzte Mindestentgelt bezahlen.

Wir erklären, dass weder der Bieter noch seine Mitarbeitenden und Subunternehmer in einem Beschäftigungsverhältnis zu ForstBW stehen, sofern das Beschäftigungsverhältnis nicht vorab vom Zentralen Einkauf von ForstBW geprüft und als unbedenklich eingestuft wurde.

Wir erklären, dass wir im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachten. Dabei wirken wir bei unserem Handeln insbesondere darauf hin, menschliche und umweltbezogene Risiken zu verhindern oder zu minimieren sowie die Verletzung von Menschenrechts- oder Umweltpflichten durch die entsprechende Auswahl der Zulieferer zu beenden. Darüber hinaus achten wir bei unseren Geschäftsbeziehungen auf die Einhaltung der Leitprinzipien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und verpflichten unsere Zulieferer, diese wiederum an ihre Zulieferer weiterzugeben. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter: Lieferkettengesetz - BMAS

Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

Wir erklären, dass für unser Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen besteht:

Haftungssumme in €
Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden€ € €

Wir erklären, dass wir der Regelbesteuerung unterliegen und deshalb berechtigt sind, in Abrechnungsdokumenten Umsatzsteuer gesondert auszuweisen.

Einsatz von Subunternehmen

Wir beabsichtigen, die in der nachfolgenden Liste aufgeführten Leistungen an Subunternehmer (hierzu zählen auch verbundene Unternehmen und Sub-Subunternehmer) zu übertragen. Wir werden ausschließlich im Sinne von Nr. 2.2 AGB-F zertifizierte Unternehmer einsetzen:

Beschreibung der für einen Subunternehmereinsatz vorgesehenen Leistungsteile (z.B. KUS)Name, Adresse sowie Ansprechpartner inklusive Telefonnummer der einzusetzenden Firma

Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit und Referenzen

Wir erklären, dass die für die Ausführung der Dienstleistung notwendigen und geeigneten technischen Gerätschaften (siehe hierzu auch die Leistungsbeschreibungen) zur Verfügung stehen und eingesetzt werden.

Wir erklären, dass wir die notwendige Erfahrung in der Kultursicherung besitzen und hierbei insgesamt mindestens 50 ha in den letzten 3 Jahren durchgeführt haben.

Im oben genannten Zeitraum haben wir forstlichen Dienstleistungen entsprechend der geforderten Dienstleistung erbracht. Die Aufstellung enthält folgende Informationen: Einsatzzeitraum, Aufarbeitungsmenge, Auftraggeber, Ansprechpartner mit Namen und Telefonnummer.

Ausnahme: Sofern Jungunternehmen diesen Nachweis nicht erbringen können, genügen Referenzen von Unternehmensgründung bis heute und eine fundierte fachliche Einschätzung erfahrener Praktiker über die Eignung des Bewerbers. Jungunternehmer ist derjenige dessen Betriebsgründung weniger als 3 Jahre vor Vertragsbeginn der vorliegenden Ausschreibung zu-rückliegt.

Als Referenzen der letzten 3 Jahre geben wir an:

Beschreibung AuftragsJahr / ZeitraumMenge (ha)Auftraggeber inkl. Ansprechpartner

Wir sind, wie aus dem beigefügten Zertifikat ersichtlich, für die Kultursicherung zertifiziert.

Sofern für die Ausführung der Tätigkeiten notwendig: Wir versichern, dass (verpflichtend ab 01.06.2021) ausschließlich Motorsägenführer eingesetzt werden, die eine Ausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin mit staatlich anerkanntem Abschluss haben oder ein ECC-Zertifikat Level 3 (verbunden mit einem für diesen Abschluss vorbereitenden Lehrgang), oder eine dem ECC Level 3-gleichwertige inländische Prüfung verbunden mit einer mind. 3-jährigen Berufserfahrung in der motormanuellen Holzernte. Als gleichwertige inländische Prüfung werden vor Juni 2018 abgelegte Prüfungen bei Waldarbeitsschulen nach zweiwöchigem Lehrgang (sog. „Sachkundenachweise“), KWF-zertifizierte Motorsägenkurse (Modul A und B) und die Motorsägenbedienberechtigung „AS-Baum I“ anerkannt.

Der Zentrale Einkauf prüft stichprobenartig das Vorliegen der ECC Level 3 Nachweise. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://kwf2020.kwf-online.de/ecc-europaeisches-motorsaegenzertifikat/.

Wir versichern, dass sich der Unternehmer vor Ort durch einen von ihm bestellten, die deutsche Sprache in Wort und Schrift ausreichend (d.h., die Sprache stellt keine Barriere bei der Abstimmung zu Arbeiten mit dem Auftraggeber dar) beherrschenden Einsatzleiter vertreten lassen kann. Wird der Unternehmer vor Ort durch einen Einsatzleiter vertreten, teilt er dessen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, Fax, E-Mail) dem Auftraggeber mit. Der Einsatzleiter muss zu regulären Arbeitszeiten werktags erreichbar sein. Er ist vom Unternehmer bevollmächtigt, ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

Anzahl und Funktion der Mitarbeiter

Anzahl MitarbeiterFunktion

Freie Arbeitskapazität

Wir verfügen für die Kultursicherung für ForstBW über folgende freie Arbeitskapazität, inklusive Subunternehmer (Angaben in ha):

1. Halbjahr 01.10. 2026 bis 30.03.2027 (h):2 Halbjahr 01.4. 2027 bis 30.09.2027 (h):
Entsprechend LV nicht benötigt

Hinweis: Die Arbeitskapazität umfasst die Gesamtkapazität des Unternehmens für die o.g. Zeiträume.

Abrechnung

Abrechnung im Gutschriftverfahren: [ ] JA

Steuernummer:
Ust-ID-Nr.:
Bank oder BIC
IBAN

Abrechnung durch Rechnungstellung: [ ] JA

Schlusserklärung

Uns ist bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss von dieser und von weiteren Ausschreibungen zur Folge haben kann.

Unterschrift(en)

Die Selbsterklärungen sind auf diesem Formular, bei Platzmangel unter Verwendung von ergänzenden Beiblättern, zu erstellen. Textänderungen in diesem Formular sind nicht zulässig.

Bei elektronischer Vergabe ist die Selbsterklärungen (mit den anderen Dokumenten) über das Bietertool im Vergabeportalhochzuladen.

Werden die Selbsterklärungen im Text geändert oder in einer anderen Form erstellt, gelten die Erklärungen als nicht abgegeben.

Unterschrift(en): Diese ist (sind) bei elektronischer Abgabe über den Vergabemarktplatz nicht erforderlich, sondern nur, sofern vom Zentralen Einkauf das anderweitige Einreichen der Angebote sowie Selbsterklärungen ermöglicht wurde.

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(Ort, Datum) (Stempel und Unterschrift)

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