3.5 Leistungsbeschreibung Los 5 Revier 9 KUS 903.pdf

Kultursicherungsarbeiten im Forstbezirk Tauberfranken

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 09:19 (Europe/Berlin)

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1 2027_903 Kulturarbeiten im Forstbezirk Tauberfranken für ForstBW

Los Nr. 5: Leistungsbeschreibung und Bestandesdaten

  1. Organisationseinheit
Forstbezirk903 - Tauberfranken
Forstrevier/e9 Taubertal
Revierleitung/enHelmut Weimert; 0162/2420864; helmut.weimert@forstbw.de
Ansprechpersonen im FBez:GB1: Sieglinde Masnita, Tel : 07942 7454912, sieglinde.masnita@forstbw.de GB2: Brita Hartz, Tel: 07942 7454905, brita.hartz@forstbw.de
Vorgaben/Anforderungen zur vorgesehenen TechnikKultursicherung mit Sense, Freischneider, Motorsäge (MS)
  1. Allgemeine Angaben zum Einsatzgebiet
WaldorteDistrikt 5 Jungholz, Distrikt 6 Lindach, Distrikt 3 Großrinderfelder Forst
LosartGebietslos
HöhenangabeMeter ü. NN (von 200 m bis 400 m)
Allgemeine Beschreibung• Freiflächen, mit teils flächiger Naturverjüngung vor allem aus Tanne, Buche, Bergahorn und Eiche. • Die Pflanzflächen sind aus Käferkalamitäten und Eschentriebsterben entstanden und schrotschussartig über die Fläche eingestreut • Größen zwischen 0,1 und 0,9 ha. • Überwiegend gründige und lehmige Böden, selten flachgründig Kalkgesteine anstehend. • Gesamtfläche des Loses: 10 ha
Besonderheiten der Flächen• Hälftig befahrbare Lagen mit ebenen bis geneigten Flächen und kurze und steile Hänge. • Die Flächen sind unterschiedlich stark verunkrautet, vergrast oder mit Reisig bedeckt, mit resultierend unterschiedlichem Aufwand in der Kultursicherung.
Maßnahmen- beschreibung• Alle gepflanzten, bzw. gewünschten Baumarten sind von störendem Bewuchs freizuschneiden • Kultursicherung ist mit verschiedenen Kultursicherungswerkzeuge (Sense, Freischneider, MS) durchzuführen

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Arbeitsvolumen für das 1. Vertragsjahr:

ZeitraumVerteilung der Planmenge auf die Quartale (KJ) [%]Planmenge [h]Maximalmenge (130 % Plan) [h]
Q1Q2Q3Q4
01.10.26 – 31.12.26---
01.01.27 - 30.09.27-8020380494
  1. Allgemeine Hinweise

Da die konkreten Einsatzorte zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht feststehen, handelt es sich bei den angegebenen Werten um Erwartungswerte, die sich auf Erfahrungswerte aus Aufarbeitungen der Vorjahre stützen. Diese können als Anhaltspunkte für die Kalkulation dienen. Ein Anspruch auf die Einhaltung dieser Werte bei konkreten Einsätzen besteht nicht.

Anforderungen/ Mindeststandards für Durchführung:

Allgemein gelten die Vorgaben der Waldentwicklungstypen-Richtlinie sowie die allgemeinen Qualitätsstandards der AGB-F von ForstBW. Diese sind einzuhalten und umzusetzen.

Siehe auch §2(5) der Rahmenvereinbarung: Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass das eingesetzte Personal mit der notwendige Schutzausrüstung (z.B. Schnittschutzkleidung, Helm, Arbeitshandschuhe, Wetterschutzkleidung) ausgestattet ist und diese trägt. Des Weiteren ist der Auftragnehmer bei mehrtägigen Arbeitseinsätzen dazu verpflichtet, seinen Arbeitern einen trockenen, beheizten Platz (z.B. Schutzwagen, Transporter mit Standheizung) für die Pausen zur Verfügung zu stellen.

Die Pflegeziele werden einzelbestandsweise im Arbeitsauftrag durch die Revierleitenden formuliert und sind die Grundlage für die Arbeitsausführung vor Ort.

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