Kronenpflege und Kontrolle auf Massariakrankheit an Platanen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 03.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Grün und Gruga
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 05.11.2026
- CPV-Codes
- Baumpflege (77211500)
- Bekanntmachung
- vergabe.metropoleruhr.de
- Bekanntmachungsnummer
- 771295-2026
- Verfahrensnummer
- 69ac95e6-11ce-4407-8755-61cb319f2d4a
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Grün und Gruga beauftragt die regelmäßige Sonderkontrolle von 269 Platanen auf 17 Friedhöfen im Stadtgebiet Essen, insbesondere auf einen Befall mit der Massariakrankheit. Innerhalb von 32 Monaten sind fünf Kontrolldurchgänge im Abstand von jeweils acht Monaten vorgesehen; im ersten und vierten Durchgang kommt an allen Bäumen Kronenpflege hinzu. Die Arbeiten sind für den Zeitraum 2027 bis 2029 geplant.
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Leistungsbeschreibung
Auf den Friedhöfen der Stadt Essen stehen 269 Platanen. In regelmäßigen Abständen sollen an allen Platanen eine Sonderkontrolle und eine Kronenpflege durchgeführt werden. Die Bäume verteilen sich auf 17 Friedhöfe, welche sich durch das Stadtgebiet der Stadt Essen ziehen und Stadtbezirk übergreifend sind. Aufgrund des erhöhten Befalls der Platane u.a. mit der Massariakrankheit (Splanchnonema platani) werden die Platanen in der Stadt Essen alle acht Monate z.B. auf Massaria, mittels Hubarbeitsbühne oder Sonderarbeitsverfahren kontrolliert.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Abteilung Friedhöfe - Kronenpflege und Massariakontrolle an Platanen 2027-2029
In 32 Monaten sind alle Platanen 5-mal in einem Abstand von 8 Monaten zu kontrollieren. An allen 269 Bäumen ist bei dem 1. und 4. Durchgang eine Kronenpflege neben der Sonderkontrolle durchzuführen. Eine grobe Vorplanung bestimmt die Reihenfolge. 1. Durchgang ca. Februar 2027: Sonderkontrolle und Kronenpflege an 269 Platanen auf den 17 Friedhöfen im Stadtgebiet. Nach 8 Monaten: 2. Durchgang ca. Oktober 2027: Sonderkontrolle an 269 Platanen auf den 17 Friedhöfen im Stadtgebiet. Nach 8 Monaten: 3. Durchgang ca. Juni 2028: Sonderkontrolle an 269 Platanen auf den 17 Friedhöfen im Stadtgebiet. Nach 8 Monaten: 4. Durchgang ca. Februar 2029: Sonderkontrolle und Kronenpflege an 269 Platanen auf den 17 Friedhöfen im Stadtgebiet. Nach 8 Monaten: 5. Durchgang ca. Oktober 2029: Sonderkontrolle an 269 Platanen auf den 17 Friedhöfen im Stadtgebiet. Es handelt sich bei den ausgeschriebenen Leistungen um einen 3 - jährigen Pflegevertrag, d.h. bei zufriedenstellender Durchführung der Pflegeleistungen im 1. Beauftragungsjahr erfolgt eine Folgebeauftragung für das darauf folgende Jahr ohne erneutes Ausschreibungsverfahren. Die angebotenen Preise sind verbindlich für drei Vertragsjahre vereinbart. Es besteht ein beidseitiges Kündigungsrecht bis zum 15. November des jeweiligen Kalenderjahres für die darauf folgende Pflegeperiode. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum o.g. Datum bei dem zuständigen Sachbearbeiter. Der Schutz von baumbewohnenden Tieren ist in besonderem Maße zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unmittelbar vor Beginn der Pflege- und Schnittmaßnahme sowie, vor den Fällungen die betroffenen Bäume in Augenschein zu nehmen und bei Anzeichen von möglichen Tierbehausungen (Nester, Höhlungen) den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Dieser entscheidet dann über weiteres Vorgehen. Alle Baumkontroll- und Baumpflegearbeiten sind ausschließlich bei Tageslicht von montags bis freitags in der Regelarbeitszeit durchzuführen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Arbeiten bei Bestattungen im Sichtbereich nicht stattfinden können. Absprachen bezüglich der Bestattungen werden zeitnah mit den jeweiligen Friedhöfen kommuniziert. Die fachgerechte Kontrolle der Platanen ist unmittelbar an die freie Sicht auf die Rindenoberflächen gebunden. Die Leistung ist daher bei folgenden Witterungsverhältnissen zwingend zu unterbrechen, bzw. darf nicht aufgenommen werden: -Schnee: Sobald die Astoberseiten ganz oder teilweise mit Schnee bedeckt sind. -Eis: Bei Eisbildung auf den Ästen, die eine visuelle Beurteilung der Rindenstruktur und -färbung unmöglich macht. -Nebel, Starkregen: Sofern die Sichtweite oder die Oberflächenbeschaffenheit eine sichere Diagnose des Massariabefalls verhindert. Trotzdem durchgeführte Kontrollen gelten als nicht fachgerecht erbracht und erfüllen nicht den Standard der Verkehrssicherungspflicht. Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber unverzüglich über witterungsbedingte Verzögerungen schriftlich informieren. Die Ausführungsfristen verlängern sich in diesem Fall um den Zeitraum der witterungsbedingten Behinderung. Es ist damit zu rechnen, dass sich Grabfelder und -stätten in der Nähe der Bäume befinden wodurch besondere Maßnahmen zur Durchführung der Kontrollen zu treffen/ einzuplanen sind. Zudem befinden sich auf den Friedhöfen kleinere Wegeflächen, die mit schweren, bzw. größeren Maschinen nicht zu befahren sind. Organisation und Durchführung der Baumarbeiten stellen parallele Arbeitsabläufe für den Auftragnehmer dar, die mit Herrn Bauer und Herrn Hombitzer abzustimmen sind. Anforderung an den Auftragnehmer: Der Auftragnehmer übernimmt die komplette Arbeitsplanung und Ausführung der Arbeiten. Er muss sich mit allen notwendigen oben genannten Ansprechpartnern in Verbindung setzen, um die Baustelle realisieren zu können. Die Verantwortung der Baustellenplanung, der Ablauf der Arbeit sowie die korrekte Durchführung der Arbeit liegt bei ihm. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, für den jeweiligen Durchgang dauerhaft eine Kolonne stellen zu können. Der Auftragnehmer arbeitet in der Regel mit LKW-Hubarbeitsbühnen und Baustellenfahrzeugen gem. StVO. Die Arbeitsbühne muss eine Höhe von 30 Meter erreichen. Arbeiten unter Einsatz von Hubarbeitsbühnen sind ausschließlich von entsprechend geschultem Personal mit gültiger Bedienberechtigung gemäß DGUV-Grundsatz 308-008 auszuführen. Hierbei ist eine funktionierende Rettungskette jederzeit zu gewährleisten. In Sonderfällen ca. 5% - 10 % können zusätzliche Sonderarbeitsverfahren (z.B. SKT, Kettensteiger) erforderlich sein. Arbeiten in Seilklettertechnik (SKT) dürfen nur nach vorangehender, vom Auftragnehmer dokumentierter Prüfung und ausschließlich durch qualifizierte Fachkräfte mit gültigem Nachweis (z. B. SKT-A/B nach FLL) ausgeführt werden. Eine durchgehend gewährleistete Rettungskette ist sicherzustellen. Die Ausführung der Arbeiten erfordert ein hohes Maß an Verkehrsabsicherung. Eine professionelle Verkehrsabsicherung ist zwingend erforderlich, da eine hohe Frequentierung von Trauergästen und Passanten auf den Friedhöfen zu erwarten ist. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der BG Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV-Baumpflege 2017 zugrunde. Bei allen Arbeiten ist darauf zu achten, dass Grabstätten sowie Grabfelder nicht beschädigt werden. Das Schnittgut muss im Rahmen der bestehenden Baustellenabsicherung am selben Tag vom Auftragnehmer abtransportiert werden. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.
Frist: 03.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
keine
Vergabeunterlagen
16 Dateien laut Portal · Stand 05.11.2026| Sonstiges | 1,1 MB | |
| Sonstiges | 394 KB | |
| Anschreiben | 342 KB | |
| Sonstiges | 651 KB | |
| Sonstiges | 1,8 MB | |
| Sonstiges | 1,9 MB | |
| Sonstiges | 5,2 MB | |
| Sonstiges | 84 KB | |
| Sonstiges | 258 KB | |
| Formular | 519 KB | |
| Sonstiges | 6 KB | |
| Vertragsbedingungen | 336 KB | |
| Sonstiges | 1,3 MB | |
| Sonstiges | 774 KB | |
| Sonstiges | 1,3 MB | |
| Sonstiges | 8 KB |
Anforderungen
keine
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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