I.7 Erklärung zum NU-Einsatz-Eignungsleihe_ECA-2026-054.pdf

Kreativagentur für crossmediale Kampagnen und Content-Marketing

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 11:14 (Europe/Berlin)

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I.7 ERKLÄRUNG UNTERAUFTRAGNEHMEREINSATZ /

EIGNUNGSLEIHE

Verfahrenstitel: „Werbe- & Marketingdienstleistung“, ECA-2026-054

  1. Unterauftragnehmereinsatz

Eine Übertragung von Leistungen an Unterauftragnehmer ist in folgendem Umfang vorgesehen:

Unterauftragnehmer (Firmenname,Teilleistung(en)Anteil am Gesamt-
Anschrift) (sofern bereits bekannt)auftragswert in %

Die Zustimmung des Auftraggebers zu vorbenannten Unterauftragnehmern sowie zur Ausführung der bezeichneten (Teil-)Leistungen durch diese gilt mit dem Zuschlag als erteilt. Ein späterer Austausch der benannten Unterauftragnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Dasselbe gilt auch für die Weitergabe von Leistungen durch die Unterauftragnehmer.

Für jeden Unterauftragnehmer sind bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachfolgende Unterlagen einzureichen:

➢ Dokument „Erklärung zu Ausschlussgründen“

➢ Dokument „Verpflichtungserklärung Drittunternehmen“

Der Bewerber / Bieter verpflichtet sich ausdrücklich,

➢ Leistungen nur an Unterauftragnehmer zu übertragen, welche die erforderliche Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzen,

➢ Leistungen nur an Unterauftragnehmer zu übertragen, bei denen die Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen,

➢ vor jedem Neueinsatz und Austausch von Unterauftragnehmern die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen,

➢ die Unterauftragnehmer zu verpflichten, die Weitergabe von Leistungen an andere Unternehmer (Unterunterauftragnehmer) gleichermaßen anzuzeigen.

Der Bewerber / Bieter ist sich bewusst, dass wissentlich falsche Angaben den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben können.

Erklärung zum Unterauftragnehmereinsatz / Eignungsleihe ECA-2026-054 Seite 1/2

  1. Eignungsleihe

Eine Inanspruchnahme von Drittunternehmen zum Zwecke der Eignungsleihe ist in folgendem Umfang vorgesehen:

EignungsverleiherEignungskriteriumAusführung von Teilleistungen?
(Drittunternehmen)
☐ ja ☐ nein
☐ ja ☐ nein
☐ ja ☐ nein
☐ ja ☐ nein

Hinweis: Drittunternehmen können zur Eignungsleihe benannt werden, ohne dass beabsichtigt ist, sie mit der Ausführung von (Teil-)Leistungen zu beauftragen (nicht zugelassen bei Eignungsleihe hinsichtlich der beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung). Die hierzu erforderliche Angabe ist in der Spalte „Ausführung von Teilleistungen“ zu tätigen.

Im Falle der Eignungsleihe sind vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft bzw. vom Bieter/von der Bietergemeinschaft folgende Unterlagen für das jeweils benannte Drittunternehmen mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot einzureichen:

➢ Formblatt „Verpflichtungserklärung Drittunternehmen“, ausgefüllt vom eignungsverleihenden Unternehmen,

➢ Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen“ und

➢ ggf. weitere Unterlagen vom eignungsverleihenden Unternehmen, soweit sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bzw. der Bieter/die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten dieser Unternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft, etwa:

➢ die ausgefüllte Bewerberselbstauskunft bzw. Bieterselbstauskunft oder

➢ Referenzerklärung.

Der Bewerber / Bieter ist sich bewusst, dass wissentlich falsche Angaben den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben können.

Hinweis: Bitte reichen Sie Ihre Angaben zum beabsichtigten Unterauftragnehmereinsatz und ggf. zur Eignungsleihe mit diesem Formblatt ein (Formblatt mehrfach verwenden).

Erklärung zum Unterauftragnehmereinsatz / Eignungsleihe ECA-2026-054 Seite 2/2

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