Anlage 17 Entwurf Pachtvertrag.pdf

Konzession für Gastronomierechte bei der Landesgartenschau Donauwörth 2028

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 17:53 (Europe/Berlin)

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Pachtvertrag Gastronomie

zwischen der

Landesgartenschau Donauwörth 2028 GmbH Spitalstraße 7, 86609 Donauwörth

vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Wörle

• im folgenden Verpächterin genannt -

als Verpächterin

und

…….. ……..

vertreten durch ……

• im folgenden Gastronom genannt –

als Pächter

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§ 1 Vertragspartner/ vertragliche Grundsätze

Die Stadt Donauwörth veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landesgartenschau GmbH, vom 27. April bis 08. Oktober 2028 die 40. Bayerische Landesgartenschau.

Die Beziehungen zwischen der Landesgartenschau und dem Gastronomen sollen in erhöhtem Maße von gegenseitiger Rücksichtnahme und gegenseitigem Vertrauen sowie dem beiderseitigen Bemühen geprägt sein, die Landesgartenschau in Donauwörth zu einem in Gestaltung und Betreuung hervorragenden und bürgernahen Ereignis werden zu lassen.

§ 2 Gegenstand des Vertrages

Dieser Vertrag umfasst folgende Gastronomieeinheiten:

Objekt:

  1. LOS ……

Die Grundlage des Vertrages ist das Vergabeverfahren der Gastronomierechte für den Standort …… auf der Landesgartenschau Donauwörth 2028 mit all seinen Vergabeunterlagen. Dabei gelten bei den Widersprüchen oder Unklarheiten folgende Unterlagen in absteigender Reihenfolge:

• Leistungsbeschreibung nebst Anlagen • während der Verhandlungen erfolgte Ergänzungen • dieser Vertragstext sowie

§ 3 Rahmenbedingungen

3.1 Subunternehmer (Nur relevant bei Subunternehmereinsatz) Die ganze oder teilweise Unter- bzw. Zweitverpachtung sowie die Übertragung der Gastronomie auf einen Dritten ist nur mit Genehmigung des Verpächters gestattet. Vertragspartner ist die Firma …

3.2 Für alkoholfreie Getränke und Säfte wurde ein exklusive Verkaufsrecht vergeben. Der Gastronom ist vertraglich an das alleinige und ausschließliche Branchen- und Verkaufsrecht des Exklusivlieferanten gebunden. Alkoholfreie Getränke und Säfte können nur vom Exklusivlieferanten selbst oder einem vertraglich autorisierten Vertriebspartner bezogen werden.

3.3 Für Bier und bierhaltige Getränke wurde ein exklusives Verkaufsrecht vergeben. Der Gastronom ist vertraglich an das alleinige und ausschließliche Branchen- und Verkaufsrecht des Exklusivlieferanten gebunden. Bier und bierhaltige Getränke können nur vom Exklusivlieferanten selbst oder einem vertraglich autorisierten Vertriebspartner bezogen werden.

3.4 Für Impuls- und Speiseeis wurde ein exklusives Liefer- und Verkaufsrecht vergeben. Der Exklusivlieferant wird die zum Eisverkauf notwendigen gastronomischen Einrichtungen sowie die mobilen Verkaufseinheiten zur

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Verfügung stellen. Der Gastronom ist vertraglich an das alleinige und ausschließliche Branchen- und Verkaufsrecht des Exklusivlieferanten gebunden. Impuls- und Speiseeis kann nur vom Exklusivlieferanten selbst oder einem vertraglich autorisierten Vertriebspartner bezogen werden.

3.5 Automatenbetrieb Die Aufstellung von Automaten aller Art darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Verpächters erfolgen.

3.6 Werbung Werbung aller Art bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verpächters. Dazu gehören auch Firmenschilder, Schaukästen, Sonnenschirme, Lichtwerbung u.ä. und zwar auch dann, wenn die Werbung mit einem Gebrauchsgegenstand verbunden ist. Unberührt hiervon bleibt das ordnungsbehördliche Anbringen der Speise- und Getränkekarten an der Außenfront. Werbung innerhalb der Räume, die den Zielen und Grundsätzen der Landesgartenschau widerspricht, kann die Landesgartenschau untersagen.

3.7 Verschwiegenheitspflicht Die Vertragsparteien haben in allen, Ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren. Auskünfte an Behörden, die Presse und sonstige Dritte, die das Verhältnis des Gastronomen mit der Landesgartenschau betreffen, haben ausschließlich über die Landesgartenschau zu erfolgen.

3.8 Insolvenzklausel Die durch die Verpächterin an den Gastronomen überlassenen temporären Bauten, Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände werden nicht Teil der Insolvenzmasse des Gastronomen. Es besteht daher mindestens ein Anspruch auf Aussonderung (§47 InsO). Soweit der Gastronom sich des Einsatzes von Subunternehmern bedient, muss er diese in gleicher Weise gegenüber der Verpächterin verpflichten.

§ 4 Pacht

Der Gastronom gewährt der Landesgartenschau Donauwörth 2028 GmbH eine prozentuale Umsatzbeteiligung auf alle erwirtschafteten Nettoumsätze von ….%.

Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um Nettobeträge. Alle Zahlungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Umsatzpacht wird in fünf Raten gegen Rechnungsstellung der Verpächterin fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt nach detaillierter Aufstellung der Umsätze des Gastronomen jeweils zur Mitte des Folgemonats:

  1. Rechnung: April und Mai-Umsätze → Rechnungsstellung 15.06.2028
  2. Rechnung: Juni-Umsätze → Rechnungsstellung 15.07.2028
  3. Rechnung: Juli-Umsätze → Rechnungsstellung 15.08.2028
  4. Rechnung: August-Umsätze → Rechnungsstellung 15.09.2028
  5. Rechnung: September- und Oktoberumsätze → Rechnungsstellung 15.10.2028

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Die Verpächterin kann einen von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichteten Steuerberater, Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer beauftragen, Einsicht in die entsprechenden Unterlagen des Gastronomen zu nehmen, sofern sie Zweifel, an den der Abrechnung zugrunde liegenden Umsätze hat. Der Gastronom wird der beauftragten Person alle zur richtigen Ermittlung der endgültigen Umsätze erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.

§ 5 Rabattierung (wird im Verhandlungsgespräch verhandelt)

Der Gastronom gewährt folgenden Gruppen eine Rabattierung:

• Personen mit Dienstausweisen … % • Personen mit Arbeitsausweisen … % • Busfahrer bekommen nach Vorlage eines entsprechenden Verzehrgutscheins eine kostenlose Verpflegung

Diese Rabattierung beinhaltet alkoholfreie Getränke und Säfte, Speisen und Eis. Alkoholhaltige Getränke sind ausgeschlossen.

§ 6 Betriebsstörungen

Der Gastronom duldet bauliche Maßnahmen der Verpächterin, soweit damit nicht erhebliche Störungen des Geschäftsbetriebes des Gastronomen verbunden sind. Bei der Anordnung der Durchführung solcher baulichen Maßnahmen wird die Verpächterin in gesteigertem Maße auf die Belange des Gastronomen Rücksicht nehmen.

§ 7 Vertragszeitraum und Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrages und endet, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf, mit Ablauf der Veranstaltung, im Übrigen mit erfolgter Endabrechnung und erfolgter Restzahlungen durch den Gastronomen (auch Verbrauchsrechnungen wie Wasser usw.)

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