- Zentrale Vergabestelle -
Offenes Verfahren
Vergabe-Nr.: ZVSt - 2026 - 102
Leistungsbeschreibung
„Konzeption, Vorbereitung und Durchführung von Online-Auswahlverfahren und eines mündlichen Auswahlverfahren für
- die Einstellung von Auszubildenden und Beamtenanwärterinnen und -anwärtern für den allgemeinen Verwaltungsdienst und den Verfassungsschutz für eine Ausbildung oder ein Bachelorstudium
sowie
- die berufliche Entwicklung von Nachwuchsführungskräften via Masterstudium gem. § 26 LVO (Laufbahnverordnung)
im bzw. für das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen und seinen Geschäftsbereich“
Inhaltsverzeichnis
2.1 Los 1: Ausbildung und Bachelorstudium 5
3.1 Los 1: Ausbildung und Bachelorstudium 8
3.1.2.2 Adressatengerechte und individuelle Bewerbersprache, Storytelling/Gamification 11
3.1.2.4 Einladung der Bewerberinnen und Bewerber 12
3.1.2.5 Betreuung während der Online-Tests 12
3.1.2.6 Auswertung und Sicherung der Testergebnisse 12
3.1.2.7 Manipulationssicherheit 13
3.1.3 Mündliche Auswahlverfahren RIA und RIA-VIT 14
3.1.3.3 Beratung und Einweisung in das Verfahren 15
3.2.1 Abstimmungsprozess mit dem Auftraggeber 16
3.2.2 Konzeption eines schriftlichen, webbasierten Online-Tests 16
3.2.3 Einladung der Bewerberinnen und Bewerber 18
3.2.4 Betreuung während des Online-Tests 18
3.2.5 Auswertung der Testergebnisse 19
3.3 Grundsätze im Zusammenhang mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern 20
3.4 Personelle Ausstattung des Auftragnehmers 20
5.1 Los 1: Ausbildung und Bachelorstudium 22
5.1.1 Pauschalpreis je Teilnehmer am Online-Test 22
5.1.2 Jährlicher Pauschalpreis zur Konzeption des mündlichen Auswahlverfahrens 23
5.1.3 Tagessatz zur Teilnahme an Auswahlterminen 23
5.2.1 Jährlicher Pauschalpreis zur Konzeption des Online-Test 23
5.2.2 Pauschalpreis je Teilnehmer am Online-Test 24
6 Nachweise und Eignungsanforderungen 24
6.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 25
6.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 26
6.3.1 Technische Leistungsfähigkeit 26
6.3.2 Berufliche Leistungsfähigkeit 27
6.3.2.1 Erfahrungen Unternehmen 27
6.3.2.2 Qualifikation Personal 27
7 Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer / Eignungsleihe 28
8 Urheberrechte / Nutzungsrechte 30
9 Haftung und Gewährleistung 32
10 Vertraulichkeit, Datenschutz 32
12.2 Wertungsrelevante Bestandteile 36
12.2.1 Los 1: Ausbildung und Bachelorstudium 36
12.2.2 Los 2: Masterstudium 37
13 Zuschlagskriterien / Wertung der Angebote 38
13.2 Bewertung der Qualität 38
Hinweis:
Vergabeverfahren werden ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz des Landes Nordrhein-Westfalen (VMP NRW -www.evergabe.nrw.de) durchgeführt. Hierzu ist eine Anmeldung (ggf. nach erstmaliger Registrierung) auf dem VMP NRW erforderlich. Beim Verfahren nicht angemeldete Unternehmen erhalten ggf. keine E-Mail-Benachrichtigung über Nachrichten der Vergabestelle, z. B. über eine Aktualisierung der Vergabeunterlagen. Angebote auf Basis nicht aktueller Vergabeunterlagen können einen Ausschluss zur Folge haben. Angebote können ausschließlich elektronisch über das Bietertool des VMP NRW abgegeben werden. Angebote in anderer Form sind nicht zulässig. Es wird empfohlen, frühzeitig zu prüfen, ob die erforderliche Technik zur ordnungsgemäßen Angebotsabgabe zur Verfügung steht. Außerdem sollte das Hochladen der elektronischen Angebotsunterlagen rechtzeitig begonnen werden. Sollten sich im Vergabeverfahren Leistungsanpassungen, insbesondere aufgrund von Bieterfragen ergeben, werden diese Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Auftraggeber
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW), im Folgenden Auftraggeber genannt.
Ausgangslage
Los 1: Ausbildung und Bachelorstudium
Der Auftraggeber bildet jährlich neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den allgemeinen Verwaltungsdienst und den Verfassungsschutz in folgenden fünf Ausbildungs- und Studiengängen aus:
- VFA: Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten im Angestelltenverhältnis bei einer Bezirksregierung oder der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV)
- RSA: Ausbildung zur / zum Verwaltungswirt/in im Beamtenverhältnis als Regierungssekretäranwärter/in (Laufbahngruppe 1.2) bei einer Bezirksregierung oder der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV)
- RIA: Duales Studium „Staatlicher Verwaltungsdienst“ (LL.B.) im Beamtenverhältnis als Regierungsinspektoranwärter/in (Laufbahngruppe 2.1) bei einer Bezirksregierung oder einer Polizeibehörde
- RIA-VIT: Duales Studium „Verwaltungsinformatik“ (B.A.) im Beamtenverhältnis als Regierungsinspektoranwärter/in (Laufbahngruppe 2.1) bei einer Bezirksregierung oder einer Polizeibehörde
- RIA-VS: Duales Studium „Intelligence and Security Studies“ (BISS) im Beamtenverhältnis als Regierungsinspektoranwärter/in Verfassungsschutz (Laufbahngruppe 2.1) beim IM NRW (Ausbildungsbeginn voraussichtlich 1.9.2027)
Da die Beschäftigten nach ihrer Ausbildung bzw. ihrem Studium in der Regel bis zu ihrer Rente bzw. Pension im öffentlichen Dienst bleiben, ist eine zielgerichtete und aussagekräftige Bewerberauswahl unter eignungsdiagnostischen Aspekten von besonderer Bedeutung. Dem soll die ausgeschriebene Leistung dienen.
Die Ausbildungs- bzw. Studiengänge werden derzeit in den fünf Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster, sowie in verschiedenen Polizeibehörden, für die das Landesamt für Ausbildung und Fortbildung der Polizei (LAFP) die zentrale Koordination übernimmt, angeboten. Ab dem 01.09.2027 sollen erstmalig im IM NRW RIA-VS und in der HSPV NRW Verwaltungswirtinnen und -wirte ausgebildet werden. Es kann zukünftig vereinzelt und in geringem Umfang zu Erweiterungen oder Einschränkungen der Ausbildungsbehörden kommen, beispielsweise wenn Ausbildungsbehörden, einzelne Ausbildungsgänge nicht mehr anbieten, oder weitere Ausbildungsbehörden im Innenressort hinzukommen.
Teilnehmerkreis
Bewerberinnen und Bewerber sind in der Regel Schülerinnen und Schüler. Ein größer werdender Teil der Bewerberinnen und Bewerber sind auch Personen mit einem Berufsabschluss oder Personen, die ein anderes Studium abbrechen. Das Erfüllen der Einstellungsvoraussetzungen wird durch die Einstellungsbehörde geprüft. Für die Ausbildungsberufe ist u.a. die Fachoberschulreife Einstellungsvoraussetzung. Für die dualen Studiengänge ist die Fachhochschulreife Einstellungsvoraussetzung. Für die Beamtenlaufbahnen gibt es eine Altersgrenze bei 38 bzw. 39 Jahren zum Zeitpunkt der Einstellung (mit Ausnahmen beispielsweise bei einer Schwerbehinderung oder Elternzeiten).
Bewerberlage
Eine verlässliche Prognose der Bewerberzahlen ist nicht möglich. Für den Einstellungsjahrgang 2026 sind insgesamt ca. 3.300 Bewerbungen auf Stellenausschreibungen eingegangen. Die Tendenz ist über die letzten Jahre stagnierend bis rückläufig. Angesichts der zusätzlichen Ausbildungsangebote ab 1.9.2027 wird von einem Bewerbervolumen von ca. 3.500 ausgegangen. Trotz Einladung absolvieren im Schnitt ca. 20-30 % den Online-Test nicht. Daher können ca. 2.680 absolvierte Tests für die Kalkulation zugrunde gelegt werden. Es handelt sich bei dieser Zahl um eine Schätzung ohne Gewähr.
Ablauf
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ein zweistufiges Auswahlverfahren bestehend aus einem Online Auswahlverfahren (im folgenden Online-Test) und einem mündlichen Auswahltermin durchlaufen. Der Auftragnehmer ist für die Konzeption, Vorbereitung und Durchführung der Online-Tests sowie für die darüber hinausgehende Konzeption, Vorbereitung und ggfs. Begleitung (vgl. Ziffer 3.1) der mündlichen Auswahlverfahren für die RIA und RIA-VIT zuständig.
Los 2: Masterstudium
Der Auftraggeber wird, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, den Beschäftigten seines Geschäftsbereichs und des IM im Wege eines berufsbegleitenden Masterstudiums eine Möglichkeit der beruflichen Entwicklung eröffnen, um bei Beamtinnen und Beamten die Beförderungsvoraussetzungen für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (LG 2.2) bzw. bei Regierungsbeschäftigten die Voraussetzungen für die Übertragung einer Tätigkeit der Entgeltgruppe 13 der Entgeltordnung zum Tarifvertrag der Länder (EGO TV-L) Teil I zu erlangen. Ziel der beruflichen Entwicklung durch ein erfolgreich abgeschlossenes Masterstudium ist es, die bisher erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten weiter zu entwickeln und zu vertiefen, damit Aufgaben einer Führungskraft mit Führungsverantwortung übernommen werden können.
Teilnehmerkreis
Für die berufliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 26 Verordnung über die Lauf-bahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen (Laufbahnverordnung - LVO) können sich sowohl Beamtinnen und Beamte als auch Regierungsbeschäftigte des Landes bewerben, die über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (in der Regel Bachelorabschluss) mit verwaltungswissenschaftlichem Bezug verfügen. Die weiteren Voraussetzungen für die Teilnahme an der beruflichen Entwicklungsmaßnahme werden in einem gesonderten Erlass IM geregelt und dem Auftragnehmer nach Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.
Ablauf
Die berufliche Entwicklungsmaßnahme in die LG 2.2 bzw. in die Eingruppierung der Entgeltgruppe 13 der EGO TV-L Teil I durch ein Masterstudium ist zulassungsbeschränkt. Soweit die Bewerberinnen und Bewerber die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen, müssen sie ein zweistufiges Auswahlverfahren durchlaufen. Es ist beabsichtigt, für die ab Anfang Februar 2027 beginnende berufliche Entwicklungsmaßnahme 10 Bewerberinnen und Bewerber zuzulassen. Die Auswahl wird nach den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung getroffen.
Der erste Teil des Auswahlverfahrens umfasst einen schriftlichen, webbasierten Online-Test. Der zweite Teil beinhaltet ein eintägiges mündliches Assessmentcenter, das voraussichtlich am Institut für öffentliche Verwaltung in Hilden stattfinden wird.
Der schriftliche, webbasierte Online-Test dient als Zugangsvoraussetzung für den zweiten Teil des Auswahlverfahrens in Form eines mündlichen Assessmentcenters.
Das Auswahlverfahren wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 durchgeführt.
Leistungsgegenstand
Los 1: Ausbildung und Bachelorstudium
Leistungsgegenstand ist die Konzeption, Vorbereitung und Durchführung eines Online-Tests zum Einstellungsverfahren (3.1.2.), die Konzeption, Vorbereitung des mündlichen Auswahlverfahrens für die RIA und RIA VIT (3.1.3), inklusive der Begleitung einzelner mündlichen Auswahlverfahren (3.1.3.3).
Die Tabelle dient der Übersicht. Die genauen Beschreibungen sind den folgenden Ziffern zu entnehmen.
| Was? | Ausbildungs-/ Studiengänge | Durchführende Behörden |
| Ein gemeinsamer Online-Test * in 2 Abstufungen, in Bezug auf Zeitansatz, Schwierigkeitsgrad und /oder Anzahl der Aufgaben * mit der Möglichkeit die Ergebnisse zwischen den Abstufungen umzurechnen und je nach Studiengang einzelne Merkmale stärker/schwächer zu gewichten | Alle: RIA, RIA VINF, RIA VS, RSA, VfA | Alle: IM, HSPV, 5 BRen, Polizei |
| Konzeption mündliche Auswahlverfahren * Erstellung Gruppenaufgabe * Erstellung Interviewleitfaden * bis zu 10 x Begleitung von Auswahltagen | RIA RIA VINF | 5 BRen Polizei (NRW weit) |
Durchführungszeitraum
Der Bewerbungszeitraum liegt in der Regel im Zeitraum vom 01.06. bis zum 30.11. des Vorjahres der Einstellung. Die Ausbildungsbehörden können ihren Bewerbungszeitraum jedoch selbst bestimmen. Daher verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Infrastruktur für den Online-Test und die mündlichen Auswahlverfahren spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung bzw. in den Verlängerungsjahren zwischen dem 01.04. des Vorjahres und dem 31.05. des Einstellungsjahrs zur Verfügung zu stellen.
Online Test
Der Einstellung der Nachwuchskräfte soll zunächst ein Online-Test nach DIN 33430 vorausgehen. Das Bestehen des Online-Tests dient als Zugangsvoraussetzung für den mündlichen Auswahltermin. Anhand der Punktwerte im Online-Test ergibt sich ein Bewerberranking, anhand dessen abgeleitet wird, ob und wann eine Einladung zum mündlichen Verfahren erfolgt. Zur Testdurchführung sollen die Bewerberinnen und Bewerber den Ort, den Zeitpunkt innerhalb der vorgegebenen Frist und das verwendete Medium (PC oder mobiles Endgerät, wie Tablets oder Handys) selber bestimmen können. Der Test soll vom Auftragnehmer an Hand der Vorgaben in dieser Leistungsbeschreibung konzipiert werden und in seiner technischen Umgebung durchgeführt werden. Im Falle einer Auftragsverlängerung (vgl. Ziffer 4) sind die bisher im Online-Test verwendeten Aufgaben in Teilen zu überarbeiten bzw. auszutauschen, damit Personen, die sich in einem der beiden Folgejahre erneut bewerben keine Vorteile dadurch haben, dass sie am Test schon einmal teilgenommen haben.
Es soll ein Online-Test erstellt werden, der je nach Anforderungsprofil zeitlich und bezüglich des Schwierigkeitsgrades, der Gewichtung und/ oder der Anzahl an Aufgaben auf die jeweiligen Leistungsanforderungen (Zugang Ausbildung bzw. Zugang Studium) angepasst wird. Für den Online-Test ist ein unterschiedlicher zeitlicher Rahmen zur Bearbeitung der leistungsrelevanten Aufgabengruppen vorgesehen:
- für den Zugang zu einem Studium (RIA, RIA-VIT und RIA-VS) soll der Test einen zeitlichen Rahmen von etwa 90-120 Minuten umfassen,
- für den Zugang zu einer Ausbildung (RSA und VFA) soll der Test einen zeitlichen Rahmen von etwa 60-90 Minuten umfassen.
Die Zeit für Testinstruktionen, ggf. erforderliche Eingaben oder Einstellungen zählt nicht in diese Bearbeitungszeit.
Da sich nach den Erfahrungen der letzten Jahre zahlreiche Bewerberinnen und Bewerber bei den Bezirksregierungen sowohl für ein Studium, als auch für die Ausbildung bewerben, ist eine „Umrechnung“ von Ergebnissen des Online-Testteils für das Studium auf die Tests für die Ausbildung vorzusehen. Hierdurch soll der Aufwand für Bewerbende auf mehrere Laufbahnen möglichst geringgehalten werden und die Möglichkeit eröffnet werden, auch bei einem Nichtbestehen im RIA-Verfahren an den Verfahren für die Ausbildung teilzunehmen.
Kompetenzen
Mit dem Online-Test sollen insbesondere folgende Fähigkeiten erfasst werden:
- Analysekompetenz: insbesondere abstrakt-logisches Denken, Lernfähigkeit, Fähigkeit komplexe Fachtexte zu verstehen und zu analysieren sowie selbstständig entsprechende Texte inhaltlich zutreffend und verständlich zu erstellen
- Mathematische/Logische Kompetenz: insbesondere mathematisch-logisches Denken und Genauigkeit sowie die Fähigkeit, logische Zusammenhänge zu verstehen, zu analysieren und selbstständige logische Schlussfolgerungen zu ziehen
- IT-Affinität/Digitalisierungsorientierung: Fähigkeit, Texte, Tabellen und Präsentationen mit Hilfe der Programme des Microsoft-Office-Pakets zu erstellen, Internetrecherchen umfassend und mit zutreffenden Ergebnissen durchzuführen und Korrespondenz und Terminplanung mit Hilfe von Outlook durchzuführen
- Kommunikationskompetenz: insbesondere Orthografie- und Interpunktionskenntnisse, sprachliches Verständnis und Ausdrucksfähigkeit (etwaige besondere sprachliche Voraussetzungen von Teilnehmenden mit Migrationshintergrund sind bestmöglich zu berücksichtigen)
Individualkompetenz: insbesondere Arbeitstempo und -effizienz, Vorwissen zur öffentlichen Verwaltung.
Die Gewichtung der Kompetenzen wird in einem Abstimmungsgespräch festgelegt. So sind beispielsweise bei der Auswertung der RIA VIT Online-Test die Aufgaben zur mathematischen/logischen Kompetenz sowie IT-Affinität stärker zu gewichten.
Adressatengerechte und individuelle Bewerbersprache, Storytelling/Gamification
Bereits im Rahmen der Auswahlverfahren beginnt das Employer Branding. Daher soll der Online-Test möglichst bewerberfreundlich gestaltet werden. Das Design des Online-Tests soll dabei auf das Corporate Design des Landes NRW angepasst werden und die Einbindung von Bildern ermöglicht werden.
Vorbereitung
Vor der Abnahme der Online-Tests ist ein Testdurchlauf mit dem Auftraggeber und seinen Hauptschwerbehindertenvertretungen durchzuführen, in dessen Anschluss Anregungen oder Änderungswünsche aufgenommen und aufgekommene Problemstellungen beseitigt werden.
Danach ist ein Kick-Off-Termin als Videokonferenz mit dem Auftraggeber sowie den betroffenen Ausbildungsbehörden durchzuführen, welcher der gegenseitigen Vorstellung der Ansprechpersonen und der Vorstellung des Online-Tests dient.
Die Abstimmungstermine sind mit genügend Vorlauf zu kalkulieren, sodass innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung bzw. am 1.4. der Verlängerungsjahre die Infrastruktur und alle Unterlagen finalisiert sind.
Einladung der Bewerberinnen und Bewerber
Eine Übermittlung der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber durch die Ausbildungsbehörden an den Auftragnehmer wird wöchentlich im laufenden Bewerbungsfenster bis nach dem Abschluss des Bewerbungsfensters erfolgen. Der Auftragnehmer hat den Teilnehmenden im Anschluss (mindestens einmal wöchentlich) einen persönlichen Zugangslink zum Online-Test zuzusenden. Sollte die/der Teilnehmende innerhalb von 7 Tagen nicht am Online-Test teilnehmen, hat eine Erinnerung durch den Auftragnehmer mit einer Frist von 7 Tagen zu erfolgen. Eine Testwiederholung bei Nichtbestehen im selben Bewerbungsjahr ist nicht vorgesehen.
Die Auswahlverfahren der Polizei, der Bezirksregierungen, der HSPV NRW und des IM NRW sind aufgrund von separaten Stellenausschreibungen organisatorisch und rechtlich getrennte Auswahlverfahren. Es kann daher dazu kommen, dass Bewerberinnen und Bewerber sich bei mehreren Behörden bewerben. Für diesen Fall sind durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber geeignete Vorkehrungen zu treffen, um eine mehrfache Testteilnahme am Online-Test auszuschließen. Aus diesem Grund ist auch eine keine Anonymisierung der Bewerberdaten zwischen Aufraggeber und Auftragnehmer vorgesehen.
Betreuung während der Online-Tests
Während des Nutzungszeitraumes soll seitens des Auftragnehmers ein Support per Telefonhotline während der üblichen Geschäftszeiten oder E-Mail mit Antwort binnen 24 Stunden montags bis freitags für die Bewerbenden zur Verfügung stehen.
Es sind mögliche technische Vorkehrungen zu treffen, um bei einem Abbruch oder Unterbrechung des Tests bestmöglich feststellen zu können, ob diese/r technische Ursachen hatte oder durch den Teilnehmenden herbeigeführt wurde. Im Zweifel entscheidet der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen, ob den Bewerbenden eine erneute Teilnahmemöglichkeit einzuräumen ist.
Auswertung und Sicherung der Testergebnisse
Der Auftragnehmer wertet die Ergebnisse des Online-Tests aus und meldet wöchentlich Zwischenübersichten mit den erfolgreichen und nicht erfolgreichen neuen sowie den noch ausstehenden Testteilnahmen an die jeweiligen Ausbildungsbehörden. Aus diesen sollen unter anderem die Namen und die Testergebnisse (Punktwerte) hervorgehen. Die Meldung kann auch durch Einrichtung eines gesicherten Datenabrufs erfolgen. Die Daten sind in einem weiter verarbeitbaren Format zu übermitteln, wie z.B. als Excel-Tabelle. Hierbei ist es bei den Bezirksregierungen erforderlich, dass die Daten in einer vorgegebenen Form übermittelt werden. Genaueres hierzu wird in den Abstimmungsgesprächen vereinbart.
Die Ergebnisse sind rechtlich nachvollziehbar zu dokumentieren, zu sichern und für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr zu speichern und dem Auftraggeber im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung zur Verfügung zu stellen. Sofern ein gerichtliches Verfahren eröffnet wird, hat der Auftragnehmer an erforderlichen Stellungnahmen mitzuwirken und sind die Speicherungen zu der betroffenen Bewerberin/dem betroffenen Bewerber bis zum rechtsgültigen Abschluss dieses Verfahrens zu sichern und spätestens nach Ablauf von einem Jahr nach Rechtskraft der Entscheidung zu löschen.
Mindestens sind folgenden Aspekte sind elektronisch zu sichern:
- der Testverlauf mit den Daten zur jeweiligen Testversion,
- Besonderheiten im Testverlauf und/oder bei der Durchführung,
- die Ergebnisgenerierung sowie
- das individuelle Ergebnis der Testteilnehmerinnen und -teilnehmer.
Manipulationssicherheit
Der Online-Test hat einen maximal möglichen Grad an Manipulationssicherheit aufzuweisen. Mindestens zwei Sicherungsmaßnahmen sind im Angebot ausführlich darzustellen (siehe Ziffer 12.2.1). Eine Sicherungsmaßnahme kann beispielsweise die Einschränkung sein, dass nur eine einmalige Registrierungsmöglichkeit gegeben wird. Zudem muss technisch im System des schriftlichen, webbasierten Online-Tests sichergestellt werden, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Test nur im Rahmen der zur Verfügung gestellten Zeit (vgl. Ziffer 3.1.2) absolvieren können und dass nach einzelnen Testabschnitten eine automatische Zwischenspeicherung erfolgt. Wie die Einhaltung der Maximalzeit sichergestellt wird, soll im Konzept erläutert werden.
Mündliche Auswahlverfahren RIA und RIA-VIT
Die ausgeschriebene Leistung für den Bereich der RSA, VFA und RIA-VS umfasst nur den Online-Test. Der mündliche Teil dieser Auswahlverfahren ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Das mündliche Auswahlverfahren für die Auswahl der RIA und RIA VIT wird vor einer mehrköpfigen Auswahlkommission der Einstellungs- und Ausbildungsbehörden der Bezirksregierungen bzw. der entsprechenden Polizeibehörden durchgeführt.
Der Auftragnehmer erstellt eine Gruppenaufgabe (siehe Ziffer 3.1.3.1) und einen Interviewleitfaden (siehe Ziffer 3.1.3.2), beide basierende auf der DIN 33430, und steht für eine Begleitung einzelner Auswahltage zur Verfügung (siehe Ziffer 3.1.3.3).
Der Auftragnehmer stellt dem Auftragsnehmer alle für die Durchführung des mündlichen Auswahlverfahrens erforderlichen Unterlagen (Anweisungen für Teilnehmende und Kommissionsmitglieder zur Gruppenaufgabe und einen Interviewleitfaden) nach den Vorgaben der DIN 33430 in digitaler Form zur Verfügung. Zur Auswertung stellt er Wertungsskalen zu Verfügung und ergänzt diese in geeigneter Form beispielsweise durch Kompetenzdefinitionen und /oder Musterantworten. Dazu werden den Behörden die notwendigen EDV-Masken bereitgestellt, über die die Ergebnisse am jeweiligen Tag eingetragen und automatisiert berechnet werden können. Die bereitgestellten Unterlagen/ Dateien können die beteiligten Behörden selbstständig nutzen und in den Verfahren für RIA und RIA-VIT unbegrenzt einsetzen.
Gruppenaufgabe
Im Rahmen des mündlichen Auswahlverfahrens wird zunächst eine Gruppenaufgabe (Rollenspiel) von etwa 30 Minuten Dauer für jeweils vier bis fünf Teilnehmende durchgeführt. Wünschenswert wäre, dass jedem Teilnehmendem eine individuelle Rolle zugewiesen werden kann.
Die Gruppenaufgabe soll zur Bewertung insbesondere folgender Leistungsaspekte dienen:
- Teamfähigkeit und Kooperationsfähigkeit,
- Kommunikationskompetenz (verbal und nonverbal einschließlich aktiven Zuhörens), Organisationsgeschick und Analysefähigkeit,
- zielgerichtete Initiative und Motivation,
- Serviceorientierung (beinhaltet Bürgerorientierung).
Interviewleitfaden
Im Anschluss an die Gruppenaufgabe sollen etwa 30-minütige Einzelgespräche folgen. Diese bestehen aus Fragen zum Lebenslauf sowie situativen Fragen, mit denen insbesondere die Berufsmotivation bewertet werden soll.
Hierzu ist durch den Auftragnehmer ein Interviewleitfaden zu entwickeln, in dem fol-gende Kompetenzen abgefragt werden:
- Kommunikationsfähigkeit,
- Selbstreflexion und Konfliktfähigkeit,
- Berufsmotivation und Rollenverständnis,
- Team- und Kooperationsfähigkeit.
Beratung und Einweisung in das Verfahren
Zur Einweisung von neuen Kolleginnen und Kollegen, stellt der Auftragnehmer die Möglichkeit zur Verfügung, dass eine durch ihn gestellte geeignete Person (z.B. Psychologe/ Eignungsdiagnostiker) mit einschlägiger Erfahrung einzelne Auswahltage begleitet und dabei das Verfahren moderiert und die Kommission unterweist. Der Abruf hiervon erfolgt bedarfsabhängig, es ist mit maximal 10 ganztätigen Terminen pro Jahr zu rechnen.
Los 2: Masterstudium
Leistungsgegenstand ist ausschließlich der zuvor genannte erste Teil des Auswahlverfahrens in Form eines schriftlichen, webbasierten Online-Tests. Dieser erste Teil des Auswahlverfahrens soll aus einem am PC zu absolvierenden schriftlichen, webbasierten Teil bestehen. Dieser ist Teil eines obligatorischen Auswahlverfahrens angelehnt an DIN 33430, mit deren Durchführung ein geeignetes externes, unabhängiges Beratungsunternehmen beauftragt werden soll. Zugang zum ersten Teil des Auswahlverfahrens haben alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen.
Abstimmungsprozess mit dem Auftraggeber
Nach Zuschlag soll in maximal zwei Abstimmungsbesprechungen - Dauer jeweils ca. drei Stunden - ein Austausch zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber hinsichtlich der Durchführung des Online-Tests und eine Vorstellung des schriftlichen, webbasierten Online-Tests inkl. Items und Antwortmöglichkeiten im Dienstgebäude des IM NRW, Friedrichstraße 62-80 in Düsseldorf stattfinden.
Soweit eine Abstimmungsbesprechung vor Ort nicht möglich sein sollte, ist diese als Online-Besprechung durchzuführen.
Konzeption eines schriftlichen, webbasierten Online-Tests
Der Auftragnehmer erstellt angelehnt an die Anforderungen der DIN 33430 einen schriftlichen, webbasierten Online-Test im Umfang von 90-120 Minuten.
Mit dem Testsollen insbesondere folgende kognitive Kenntnisse und Leistungen abgeprüft werden:
- logisch-analytisches Denkvermögen,
- Konzentrations- und Merkfähigkeit,
- Fach- und Wissenstest im Hinblick auf Führungsfunktionen.
Zudem soll mit dem schriftlichen, webbasierten Online-Testdie überdurchschnittliche Ausprägung personaler verhaltensorientierter Grundkompetenzen der Bewerberinnen und Bewerber nachgewiesen werden. Hierzu zählen:
- Kommunikationsfähigkeit,
- Konfliktfähigkeit,
- Wertschätzung,
- Fähigkeit zur Strukturierung und Steuerung von Prozessen,
- Problemlösungskompetenz und Veränderungskompetenz und
- die Fähigkeit, sich und andere zielgerichtet zu motivieren.
Der Test soll keine reinen Rechenaufgaben und keine reinen Multiple-Choice-Fragen enthalten. Die oben definierten kognitiven Kenntnisse und Leistungen und die verhaltensorientierten Grundkompetenzen der Bewerberinnen und Bewerber sollen durch situative Fragen abgeprüft werden.
Für die Bewertung der oben aufgeführten kognitiven Kenntnisse und Leistungen und die verhaltensorientierten Grundkompetenzen sind folgende Punktwerte zu verwenden:
- entspricht nicht den Anforderungen: 1 Punkt,
- entspricht im Allgemeinen den Anforderungen: 2 Punkte,
- entspricht voll den Anforderungen: 3 Punkte,
- übertrifft die Anforderungen: 4 Punkte,
- übertrifft die Anforderungen in besonderem Maße: 5 Punkte.
Der Auftraggeber legt in Abstimmung mit dem Auftragnehmer im Rahmen der unter Ziff. 3.2.1 genannten Gespräche eine Mindestpunktzahl fest, welche zum Ausscheiden der Bewerberinnen und Bewerber aus dem Auswahlverfahren führt. Die Punktwerte sind bis zur dritten Nachkommastelle auszuweisen.
Der Auftragnehmer stellt zudem den Bewerberinnen und Bewerbern eine webbasierte Testumgebung mit Musteraufgaben zum Online-Test, bis zu Beginn des Auswahlverfahrens in Form des schriftlichen, webbasierten Online-Tests zur Verfügung. Durch die Testumgebung sollen die Bewerberinnen und Bewerber nur den technischen Zugang überprüfen können. Es ist nicht beabsichtigt, dass in die Testumgebung Übungsaufgaben zur inhaltlichen Vorbereitung auf den schriftlichen, webbasierten Online-Test eingepflegt werden.
Der Online-Test ist manipulationssicher zu gestalten und muss mindestens zwei Sicherungsmaßnahmen beinhalten. Eine Sicherungsmaßnahme kann beispielsweise die Einschränkung sein, dass nur eine einmalige Registrierungsmöglichkeit gegeben wird. Zudem muss technisch im System des schriftlichen, webbasierten Online-Tests sichergestellt werden, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Test nur im Rahmen der zur Verfügung gestellten Zeit von 90-120 Minuten absolvieren können und dass nach einzelnen Testabschnitten eine automatische Zwischenspeicherung erfolgt. Wie die Einhaltung der Maximalzeit sichergestellt wird, soll im Konzept erläutert werden.
Einladung der Bewerberinnen und Bewerber
Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber in Abhängigkeit vom Bewerbungsaufkommen zu maximal drei Terminen die E-Mailadressen der Bewerberinnen und Bewerber.
Eine Woche vor der Einladung zu dem Online-Test hat der Auftragnehmer den Bewerberinnen und Bewerbern einen persönlichen Zugangslink zuzusenden und bis zu Beginn des Auswahlverfahrens eine Testumgebung zur Verfügung zu stellen, in der der technische Zugang überprüft werden kann.
Der Auftragnehmer wird den Bewerberinnen und Bewerbern im Anschluss einen persönlichen Zugangslink zum schriftlichen, webbasierten Online-Test zusenden. Dabei weist der Auftragnehmer den Bewerberinnen und Bewerbern zwei feste Timeslots zu, von denen die Bewerberinnen und Bewerbern einen Timeslot auswählen können. Die Zuweisung der Timeslots soll möglichst über einen Zeitraum von zwei Wochen verteilt sein und in der Regelarbeitszeit (Montag-Freitag, 9-16 Uhr) liegen.
Soweit eine Bewerberin bzw. ein Bewerber einen sachlichen Grund dafür vorweisen kann, an beiden Terminen nicht teilnehmen zu können, wird der Auftragnehmer einen Ausweichtermin nach dem oben genannten Zeitraum (zwei Wochen) anbieten.
Betreuung während des Online-Tests
Die schriftlichen, webbasierten Online-Tests sollen im Frühjahr 2027 durchgeführt werden.
Während des Zeitraums der Testdurchführung wird durch den Auftragnehmer ein Telefon- und E-Mail-Support in der Zeit von 9-16 Uhr angeboten. Der Auftragnehmer stellt für die Zeit der Testdurchführung je nach Bewerberaufkommen bis zu drei Personen nach individueller Absprache mit dem Auftraggeber zur Begleitung und Betreuung der Teilnehmenden ab. Die Erreichbarkeit der Projektleitung oder einer entsprechend bevollmächtigten und ebenso qualifizierten Person ist erforderlich. Das übrige Personal (Back-Office Personal) muss nicht zwingend fachkundig sein. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass das von ihm eingesetzte Personal in der Lage ist, einen einwandfreien Testablauf zu gewährleisten. Es muss mit dem schriftlichen, webbasierten Online-Test vertraut sein, um ggf. mit dem Test verbundene Fragestellungen sowie technische Fragen und Probleme der Teilnehmenden beantworten zu können.
Auswertung der Testergebnisse
Der Auftragnehmer wertet die Ergebnisse des schriftlichen Online-Tests aus. Die Auswertung der Antworten soll dabei durch geschultes Fachpersonal gem. Ziff. 6.3 und nicht rein computergestützt erfolgen.
Das individuelle Ergebnis übermittelt er informatorisch dem Auftraggeber sowie den vom Auftraggeber benannten Stellen innerhalb von fünf Werktagen nach Abschluss des Testzeitraums als Bericht für jede Bewerberin und jeden Bewerber.
Die Ergebnisse sind rechtlich nachvollziehbar zu dokumentieren, zu sichern und für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr zu speichern und dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Sofern ein gerichtliches Verfahren eröffnet wird, sind die Speicherungen zu der betroffenen Bewerberin/dem betroffenen Bewerber bis zum rechtsgültigen Abschluss dieses Verfahrens zu sichern und spätestens nach Ablauf von einem Jahr nach Rechtskraft der Entscheidung zu löschen.
Die folgenden Aspekte sind elektronisch zu sichern:
- der Testverlauf mit den Daten zur jeweiligen Testversion,
- Besonderheiten im Testverlauf und/oder bei der Durchführung,
- die Ergebnisgenerierung sowie
- das individuelle Ergebnis als Bericht.
Verfahrensauswertung
Nach Abschluss des Verfahrens ist zur Prozessevaluation - soweit möglich- ein Vor-Ort-Termin im Dienstgebäude des Auftraggebers (Friedrichstraße 62-80 in Düsseldorf) vorzusehen, bei dem Empfehlungen über vorzunehmende Anpassungen des schriftlichen, webbasierten Online-Tests mitgeteilt werden. Zusätzlich sind die folgenden Angaben mitzuteilen:
- Anzahl der Testteilnahmen von Menschen mit Behinderung in den Räumlichkeiten des Auftragsnehmers,
- Anzahl Zugriffe zum Verfahren,
- Anzahl abgebrochener Tests,
- statistische Darstellung des Erfolgs an der Teilnahme.
Grundsätze im Zusammenhang mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern
Der Leistungsgegenstand entspricht den Anforderungen der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITVNRW). Programmoberflächen/Anwendungssoftware sind technisch so zur Verfügung zu stellen, dass sie von Menschen mit Behinderung uneingeschränkt genutzt werden können.
Der Erfahrung nach sind etwa ein Prozent der Bewerberinnen und Bewerber Menschen mit Behinderung. Im gesamten Auswahlverfahren sind das SGB IX (FNA 860-9-3, GESTA G032) und die Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen (Richtlinie SGB IX), insbesondere Ziffern 5 und 7 des Landes NRW (MBl. NRW. 2023 S. 1540) zu beachten.
Alle schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerber, die nicht offensichtlich ungeeignet sind, sind zum Vorstellungsgespräch einzuladen (siehe Ziffer 5 der Richtlinie zum SGB IX i. V. m. § 165 SGB IX). Diese Entscheidung wird von den Ausbildungsbehörden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Schwerbehindertenvertretungen getroffen. Ein Nichtbestehen des Online-Tests ist für diese Personengruppe daher kein alleiniges Ausschlusskriterium.
Personelle Ausstattung des Auftragnehmers
Für die zu erbringende Leistung benennt der Bieter eine Projektleitung, die für die Leistungserbringung verantwortlich ist und dem Auftraggeber als kontinuierliche/r Ansprechpartner/in zur Verfügung steht. Ein Austausch der Projektleitung ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Zustimmung darf nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigert werden. Dieser liegt insbesondere vor, wenn die vorgeschlagene Person nicht über mit der auszutauschenden Person vergleichbare (bzw. nach dieser Ausschreibung geforderte) Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Darüber hinaus muss die Projektleitung die deutsche Sprache in Schrift und Wort verhandlungssicher beherrschen, zu Kommunikation befähigt sein, auch den administrativen Teil des Projektmanagements beherrschen und den Auftragnehmer bei Zuschlagserteilung gegenüber dem Auftraggeber in allen Belangen der Leistungserbringung vertreten.
Daneben verfügt der Auftragnehmer über ein Back-Office, das für den technischen Support der Online-Tests zur Verfügung steht und zeitnah Rückfragen zu administrativen Fragen (z.B. Rechnungsstellung) beantworten kann.
Wenn die Zuschlagserteilung in beiden Losen gegenüber dem gleichen Auftragnehmer erfolgt, können die Projektleitung und das Backoffice von identischen Personen zugleich übernommen werden, soweit sie ausreichende Kapazitäten für beide Lose haben.
Vertragszeitraum
Das Vertragsverhältnis beginnt für jedes Los mit Zuschlagserteilung und endet am 31.05.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Für den Fall einer außerordentlichen Kündigung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 626 BGB). Im Übrigen gelten Nummern 8 und 9 der Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Formular 512 EU).
Ebenfalls kann der Auftraggeber den Vertrag bei Nichtbestehen des BITV-Tests bis zum Beginn der Vertragsdurchführung mit sofortiger Wirkung kündigen, vgl. Ziffer 6.3.1.
Dem Auftraggeber wird im jedem Los die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis zweimal um ein Jahr zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens bis zum 15.12. vor Vertragsende Gebrauch zu machen, andernfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Optionsrechtes hat per E-Mail zu erfolgen.
Vergütung
Die folgenden Preise umfassen sämtliche Auslagen und Nebenkosten (z. B. Fahrgelder, Reise- und Aufenthaltskosten, Post- und Fernsprechgebühren, Druckkosten, Versandkosten, Bürokosten, Versicherungsprämien) sowie die Umsatzsteuer. Der Betrag der Umsatzsteuer ist im Angebot gesondert auszuweisen.
Die Leistungen werden zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuer vergütet. Soweit der Auftragnehmer Skonto gewährt, wird dieses zum Abzug gebracht, wenn die Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung erfolgt. Ansonsten beträgt das Zahlungsziel regelmäßig 30 Kalendertage. Die Rechnungsstellung erfolgt gegenüber den jeweiligen ausbildenden Behörden. Die Adressen werden nach Zuschlagserteilung übermittelt.
Los 1: Ausbildung und Bachelorstudium
Pauschalpreis je Teilnehmer am Online-Test
Für die Erbringung der folgenden Leistungen gemäß Ziffer 3.1.2:
- die Konzeption und Vorbereitung des Online-Tests inklusive in diesem Zusammenhang erforderlichen Abstimmungen
- die Einladung, die Durchführung und Betreuung des Online-Tests
- die Auswertung und Sicherung der Testergebnisse
wird ein Pauschalpreis je Testabschluss vereinbart. Kosten für vergebliche Einladungen zum Online-Test (im letzten Jahr etwa 20-25 %) und die Gewährleistung einer Testteilnahme für schwerbehinderte Bewerberinnen bzw. Bewerbern (siehe Ziffer 3.3) sind in den angebotenen Pauschalpreis einzuberechnen.
Die Rechnungsstellung erfolgt immer kalendermonatlich nachträglich. Die Vergütung erfolgt erst nach Vorlage des gegengezeichneten Leistungsnachweises und einer prüffähigen Rechnung.
Jährlicher Pauschalpreis zur Konzeption des mündlichen Auswahlverfahrens
Für die Erbringung der folgenden Leistungen (s. a. Ziff. 3.1.3.1 und 3.1.3.2):
- die Konzeption des mündlichen Teils des Auswahlverfahrens bzw. in den Folgejahren die Anpassung des mündlichen Auswahlverfahrens sowie
- die hierfür erforderlichen Abstimmungsgespräche zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer
wird ein Pauschalpreis vereinbart.
Das Pauschalhonorar wird in zwei gleichen Teilbeträgen nach Vorlage prüffähiger Rechnungen fällig, und zwar einen Monat nach Arbeitsaufnahme sowie drei Wochen nach dem letzten Abstimmungsgespräch. Für die Annahme einer hinreichenden Arbeitsaufnahme ist es ausreichend, wenn ein erster Entwurf zur Gestaltung des mündlichen Auswahlverfahrens vorgelegt werden kann. Die Rechnungsstellung hierfür hat spätestens bis zum 31.10. zu erfolgen.
Tagessatz zur Teilnahme an Auswahlterminen
Für die Begleitung und Einweisung bei mündlichen Auswahlverfahren (s. a. Ziff. 3.1.3.3) wird ein Tagessatz je Auswahltag vereinbart.
Die Rechnungsstellung erfolgt immer kalendermonatlich nachträglich. Die Vergütung erfolgt erst nach Vorlage des gegengezeichneten Leistungsnachweises und einer prüffähigen Rechnung.
Los 2: Masterstudium
Jährlicher Pauschalpreis zur Konzeption des Online-Test
Für die Leistungserbringung nach Ziff. 3.2.1, 3.2.2 und 3.2.6 wird ein Pauschalhonorar vereinbart.
Das Pauschalhonorar wird in zwei gleichen Teilbeträgen nach Vorlage prüffähiger Rechnungen fällig, und zwar einen Monat nach Arbeitsaufnahme sowie drei Wochen nach dem letzten Abstimmungsgespräch. Für die Annahme einer hinreichenden Arbeitsaufnahme ist es ausreichend, wenn ein erster Entwurf zur Gestaltung des Online-Testes vorgelegt werden kann. Ein voll-funktionsfähiger Testzugang ist hingegen nicht erforderlich.
Pauschalpreis je Teilnehmer am Online-Test
Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen bei der Einladung der Bewerberinnen und Bewerber (siehe oben unter Ziffer 3.2.3), der Betreuung während des Online-Tests (siehe oben unter Ziffer 3.2.4), die Gewährleistung einer Testteilnahme für schwerbehinderte Bewerberinnen bzw. Bewerbern (siehe oben unter Ziffer 3.3) und die Auswertung der Testergebnisse (siehe oben unter Ziffer 3.2.5) zahlt der Auftraggeber nach Aufwand pro Testteilnehmerin/Testteilnehmer. Aufgrund der Anzahl zu erwartenden Bewerbungen kann von ca. 70 Testteilnehmerinnen/Testteilnehmern bezogen auf den gesamten Leistungszeitraum inklusive der zwei Verlängerungsoptionen ausgegangen werden.
Die Rechnungsstellung erfolgt immer kalendermonatlich nachträglich. Die Vergütung erfolgt erst nach Vorlage des gegengezeichneten Leistungsnachweises und einer prüffähigen Rechnung.
Nachweise und Eignungsanforderungen
Zur Prüfung der Eignung sind die in den Ziffern 6.1 - 6.3 aufgeführten Nachweise vorzulegen. Sofern nichts anderes bestimmt ist, sind die in den Ziffern 6.2 bis 6.3.2.1 genannten Eignungsnachweise erst nach Zuschlagserteilung durch den Auftragnehmer einzureichen. Der Bieter bestätigt jedoch mit der Abgabe seines Angebotes, dass er alle vom Auftraggeber in Form von Mindestkriterien geforderten Eignungskriterien erfüllt.
Zuverlässigkeit
Es ist ein Nachweis zu erbringen:
- Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB durch Eigenerklärung (mit Formular 521 EU)
- Über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren durch Eigenerklärung (mit Formular 523 EU)
- Mit dem Angebot ist zu bestätigen, dass die „Technologie von L. Ron Hubbard“ im Rahmen der Auftragsausführung nicht angewendet wird (mit Formular 526 EU)
Mit der elektronischen Abgabe dieser Eigenerklärungen über den Vergabemarktplatz NRW zusammen mit dem Angebot gelten diese vom Bieter als unterschrieben. Dies gilt auch für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer durch Angabe der jeweiligen Mitglieder der Gemeinschaft in Form von Namen und Vorname oder Unternehmensbezeichnung.
Vom Auftraggeber wird vor Erteilung eines Zuschlags ein Wettbewerbsregisterauszug eingeholt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Bieter müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Der Bieter erklärt mit Abgabe eines Angebots, dass er alle für die Erbringung der Leistung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Voraussetzungen erfüllt:
- Einen Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich, der Gegenstand des Auftrags ist, von 100.000 EURO, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre sowie
- eine Berufs- oder Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mind. 100.000 EURO oder, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der geforderten Haftungssumme abgeschlossen wird und spätestens zu Beginn der Auftragsdurchführung der Versicherungsschutz besteht.
Dem Auftraggeber sind entsprechende Nachweise unaufgefordert innerhalb von 2 Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Die Bieter müssen über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Technische Leistungsfähigkeit
Technische Mittel:
- Die Barrierefreiheit der Anwendung i.S.d. BITVNRW ist durch einen aktuellen Test mit dem Ergebnis „konform“ mit Einreichung des Angebots nachzuweisen (Prüfbericht mit Datum und Angabe der geprüften Version).
- Soweit ein Nachweis zu einem BITV-Test zur Anwendung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht vorhanden ist, jedoch ein entsprechendes Test-/Auditierungsverfahren o.ä. bereits eingeleitet wurde, kann vor Angebotsabgabe zur Einschätzung des Stands der Zugänglichkeit der IT-Anwendung zunächst eine Selbstbewertung durch den Bieter unter Berücksichtigung folgender Testschemata durchgeführt werden:
- Für Webanwendungen – https://www.bitvtest.de/bitv_test/das_testverfahren_im_detail/pruefschritte.html
- Für Clientanwendungen - https://www.bit-inklusiv.de/bitv-softwaretest
Die auf dieser Grundlage erstellte und dokumentierte Selbstbewertung kann mit dem Angebot vorgelegt werden.
Spätestens mit Beginn der Vertragsdurchführung ist das erfolgreiche Bestehen des BITV-Tests durch das Kompetenzzentrum barrierefreie IT bei IT.NRW (KBIT) oder eines vergleichbaren BITV-Tests durch einen externen Anbieter nachzuweisen. Die Kosten für den BITV-Test sowie ggf. erforderliche Testwiederholungen übernimmt der Auftragnehmer. Bei Nichtbestehen des Tests bis zum o.g. Zeitpunkt kann der Auftraggeber den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
Berufliche Leistungsfähigkeit
Erfahrungen Unternehmen
- Nachweis, dass die vom Bieter genannten Referenzprojekte mit den zu erbringenden Leistungen vergleichbar und erfolgreich durchgeführt worden sind
durch:
-
- Liste mit mindestens zwei innerhalb der letzten 3 Jahre vom Unternehmen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Auftragsvolumen, Laufzeit und Projektstatus, sowie Ansprechpartner des Auftraggebers nebst Kontaktdaten
Der Nachweis zu den unternehmensbezogenen Referenzen sind mit dem Angebot vorzulegen.
Qualifikation Personal
- Nachweise über die Qualifikation des für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals
durch
- Studien- und Ausbildungsnachweise, welche eine für die Eignungsdiagnostik qualifizierende Ausbildung (Hochschulabschluss der Fachrichtung Psychologie oder vergleichbarer Fachrichtungen) der als Projektleitung vorgesehenen Person nachweist
- Nachweis, dass die mit der Auftragsausführung vorgesehene Projektleitung (Ziffer 3.4) Referenzprojekte mit den zu erbringenden Leistungen vergleichbar und erfolgreich durchgeführt hat
durch
-
- Liste mit mindestens 3 Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Leistungen, an denen diePerson (im Angebot zu benennen), die bei Zuschlagserteilung mit der Projektleitung betraut wird, unter Angabe von Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Laufzeit und Projektstatus sowie Ansprechperson des Auftraggebers nebst Kontaktdaten
Der Nachweis zu den personenbezogenen Referenzen sind mit dem Angebot vorzulegen.
Es ist möglich, mit einem Nachweis sowohl die Qualifikation des Personals als auch die Erfahrungen des Unternehmens (Ziff. 6.3.2.1) zu belegen.
Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer / Eignungsleihe
Bietergemeinschaft
Eine Bietergemeinschaft ist eine Gruppe von Unternehmen, die sich für ein bestimmtes Vergabeverfahren zusammenschließt, um gemeinsam ein Angebot abzugeben. Nach Zuschlag teilen sich die Unternehmen die vertraglichen Pflichten und Verantwortlichkeiten, d.h. sie haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch. Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist dem Angebot die den Vergabeunterlagen beiliegende „Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung“ (Formular 531 EU) beizufügen. Auf die Pflicht, auf Anforderung die Gründe (insb. unternehmerische Erwägungen) für die Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen, wird hingewiesen. Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit sind für jedes Mitglied entsprechend seines zu erbringenden Leistungsumfangs die geforderten Nachweise einzureichen. Hierbei muss nicht jedes einzelne Unternehmen alle Eignungskriterien zur Leistungsfähigkeit erfüllen, vielmehr können die Mitglieder der Bietergemeinschaft diese ergänzend gemeinsam erfüllen.
Die Bietergemeinschaft ist verpflichtet, für die Dauer der Vertragsdurchführung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrecht zu erhalten, die sämtliche Risiken aus dem Vertragsverhältnis abdeckt. Die Haftpflichtversicherung muss für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gelten und die im Vertrag geforderten Mindestdeckungssummen umfassen.
Eignungsleihe
Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Eignung auch der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit durch Angabe diesbezüglicher Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen. Hierzu sind die von dem/den anderen Unternehmen für die Leistungserbringung zur Verfügung gestellten Kapazitäten im Angebot mittels Erklärung zu benennen und die entsprechenden Nachweise für die Eignung einzureichen (Erklärung Eignungsleihe, Formular 534a EU).
Das bietende Unternehmen bleibt alleiniger Vertragspartner des öffentlichen Auftraggebers und trägt die volle Verantwortung für die Vertragserfüllung. Der Dritte muss lediglich für die Bereitstellung der geliehenen Eignung (z.B. bestimmte Qualifikationen, technische Mittel etc.) einstehen. Nimmt der Auftragnehmer im Hinblick auf das Kriterium der finanziellen Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten von einem anderen Unternehmer in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen. Es besteht dann eine gesamtschuldnerische Haftung. Die Regelung zur Haftpflichtversicherung in Ziff. 7.1 gilt in diesem Fall entsprechend.
Im Angebot ist, sofern möglich, Art und Umfang der Kapazitäten anzugeben, die an den Eignungsleiher übertragen werden sollen. Hierzu ist die den Vergabeunterlagen beiliegende „Erklärung Eignungsleihe“ (Formular 534a EU), bzw. die „Erklärung Eignungsleihe und Haftungserklärung“ (Formular 534b EU) zu verwenden.
Unterauftragnehmer
Der Der Hauptauftragnehmer (im Folgenden Auftragnehmer) kann ein anderes Unternehmen mit der Ausführung eines Teils des Auftrags beauftragen. Er bleibt Vertragspartner und trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung des gesamten Auftrags. Der Unterauftragnehmer hat keine direkte vertragliche Beziehung zum öffentlichen Auftraggeber. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für die gesamte Vertragserfüllung, auch für die Teile, die der Unterauftragnehmer ausführt. Dieser haftet lediglich gegenüber dem Auftragnehmer, der ihn beauftragt hat.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich
- bei jedem Neueinsatz oder Austausch von Unterauftragnehmern die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen,
- die Unterauftragnehmer zu verpflichten, die Weitergabe von Leistungen an andere Unternehmer gleichermaßen anzuzeigen.
Im Angebot ist, sofern möglich, anzugeben, welche Auftragsteile/ Leistungsbereiche durch welchen Unterauftragnehmer übernommen werden. Hierzu ist die den Vergabeunterlagen beiliegende „Nachweis Unterauftragnehmer“ (Formular 533b EU) zu verwenden.
Auf Ziffer 4 und 5 der den Vergabeunterlagen beiliegenden Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Formular 511 EU) sowie auf Nummer 4 der Vertragsbedingungen des Landes NRW (Formular 512 EU) wird hingewiesen.
Urheberrechte / Nutzungsrechte
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte ausschließliche Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und öffentlichen Wiedergabe ein. Dies gilt auch für die Inanspruchnahme von Leistungen durch den Auftraggeber nach Vertragsende.
Hiervon sind insbesondere erfasst
- das Recht auf Vervielfältigung (§ 16 UrhG),
- das Recht auf Verbreitung (§17 UrhG),
- das Ausstellungsrecht (§18 UrhG),
- das Vortrags- und Vorführungsrecht (§ 19 UrhG),
- das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG),
- das Senderecht (§ 20 UrhG),
- das Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger (§ 21 UrhG) und
- das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und der Wiedergabe von öffentlicher Zugänglichkeitsmachung (§ 22 UrhG).
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber auch Rechte an solchen Arten der Nutzung ein, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannt sind. Der Auftraggeber kann die vertragsgegenständlichen Berichte bearbeiten und dem jeweils vorgesehenen Nutzungszweck anpassen, wobei er das aus § 14 UrhG resultierende Urheberpersönlichkeitsrecht des Auftragnehmers beachtet. Danach hat es der Auftraggeber zu unterlassen, die vertragsgegenständlichen Werke in ihrer Wirkung zu hemmen, zu behindern, einzuschränken oder zu schmälern. Dies kann z. B. durch eine Verfälschung der vertragsgegenständlichen Werke erfolgen. Der Auftraggeber kann die nach dieser Vereinbarung übertragenen Rechte ganz oder teilweise auf Dritte übertragen, ohne dass es hierzu der Zustimmung des Auftragnehmers bedarf. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer in angemessener Weise als Urheber des vertragsgegenständlichen Werkes auszuweisen. Die Veröffentlichung durch den Auftragnehmer bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Erfolgt eine solche Veröffentlichung, ist auf die finanzielle Förderung durch den Auftraggeber hinzuweisen. Im Falle einer Veröffentlichung ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber kostenlos eine angemessene Anzahl an Vervielfältigungsexemplaren der Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen.
Sind die vertragsgegenständlichen Werke schutzrechtsfähig als Patent, Gebrauchsmuster oder Designmuster, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich hierüber zu unterrichten. Die Anmeldung und Veröffentlichung der gewerblichen Schutzrechte durch den Auftragnehmer bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
Die vertragsgegenständlichen Werke einschließlich fremder Text- und/oder Bild- und/oder Grafikvorlagen verletzen keine Rechte Dritter. Der Auftragnehmer allein ist berechtigt, über die zur Durchführung dieser Vereinbarung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den Werken gemäß den vorstehenden Regelungen zu verfügen und er bisher keine anderslautenden Verfügungen über diese Werke und/oder Teile dieser Werke getroffen hat.
Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber auf erste Anforderung von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, ihm jeglichen Schaden, der dem Auftraggeber wegen des Rechts des Dritten entsteht, zu ersetzen. Hierzu zählen auch etwaige dem Auftraggeber entstehende Rechtsverteidigungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).
Für die Gestaltung der genannten vertragsgegenständlichen Werke kann der Auftragnehmer auch fremdes Bild- und Grafikmaterial verwenden. Dabei versichert der Auftragnehmer, dass die hierfür verwendeten fremden Bild- und/oder Grafikvorlagen keine Rechte Dritter verletzen. Sie versichert weiter, dass sie berechtigt ist, über die zur Durchführung dieser Vereinbarung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte an diesen Bild- und/oder Grafikvorlagen zu verfügen.
Bietet er dem Auftraggeber Bild- oder Grafikvorlagen an, für die dies nicht zutrifft oder nicht sicher ist, so hat er den Auftraggeber bei Abgabe des Entwurfs darüber und über alle ihm bekannten oder erkennbaren rechtlich relevanten Fakten zu informieren. Soweit der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Beschaffung fremder Bild- oder Grafikvorlagen beauftragt, bedarf dies einer besonderen Vereinbarung.
Haftung und Gewährleistung
Der Auftragnehmer übernimmt gegenüber dem Auftraggeber die Haftung und Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausführung seiner Leistungen nach den neuesten Erkenntnissen über Organisation, Wirtschaftlichkeit und Technik. Die gesetzlichen und vertraglichen Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers richten sich nach den Vorschriften des BGB. Auf Nummer 4 und 14 der Vertragsbedingungen des Landes NRW (Formular 512 EU) wird hingewiesen.
Vertraulichkeit, Datenschutz
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der Leistung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Vorgänge - auch nach Beendigung des Vertrags - vertraulich zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt bzw. verwertet werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit erstreckt sich auch auf alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sie auch bestehen bleibt, wenn das Arbeitsverhältnis zwischen Auftragnehmer und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beendet wird. Zu den Informationen gehören alle mündlichen oder schriftlichen Informationen und Materialien, die der Auftragnehmer direkt oder indirekt vom Auftraggeber zur Abwicklung des Auftrages erhält. Auch die Inhalte, die beauftragten Leistungen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind ebenfalls vertraulich zu behandelnde Informationen. Der Auftragnehmer wird alle geeigneten Vorkehrungen treffen, um die Vertraulichkeit sicherzustellen. Die Pflicht zur Vertraulichkeit dauert auch nach Beendigung der Zusammenarbeit an.
Jegliche Form der Werbung mit der Auftragserbringung, insbesondere die Nennung des Namens als Referenz gegenüber anderen Auftraggebern oder auf Plattformen aller Art, bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers. Eine gegebenenfalls erklärte Einwilligung ist auf drei Jahre befristet und kann vom Auftraggeber jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Auswertung des Online-Auswahlverfahrens die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben, das heißt insbesondere die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (VO (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Warenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG; DSG-VO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie die Qualitätskriterien der DIN 33430 (Berufsbezogene Eignungsbeurteilung), vollumfänglich einzuhalten. Der Auftraggeber bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher.
Insbesondere sind folgende datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten:
Zweckbindung und Datenminimierung
- Zweck*: Die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten der Bewerbenden erfolgt ausschließlich zur Eignungsbeurteilung für die zu besetzende Position. Eine anderweitige Nutzung ist untersagt.*
- Datenminimierung*: Es werden nur Daten erhoben, die für die Erstellung des Anforderungsprofils und die Durchführung der diagnostischen Verfahren nach DIN 33430 erforderlich sind:*
Transparenz und Betroffenenrechte
- Information der Bewerbenden: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Bewerbenden gemäß Art. 13 DSG-VO über die Datenverarbeitung informiert werden. Das beinhaltet unter anderem die Aufklärung über Art der Tests, Speicherdauer und automatisierte Entscheidungsfindungen.
- Rechte der Betroffenen: Anfragen bezüglich Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung durch Bewerbende sind unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten bzw. mit diesem abzustimmen
Speicherdauer und Löschung
- Löschfristen: Personenbezogene Daten der Bewerbenden sind nach Abschluss des Auswahlverfahrens und Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (insbesondere nach dem AGG) zu löschen oder datenschutzgerecht zu vernichten. Die Löschung hat spätestens sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens zu erfolgen.
-
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Vor dem Start des Projekts muss ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSG-VO geschlossen werden.
-
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM): Alle digitalen Plattformen für Tests oder Bewerbungen müssen nach dem aktuellen Stand der Technik verschlüsselt sein (z. B. TLS 1.3). Ausschließlich Personen, die direkt an der Eignungsbeurteilung mitwirken, dürfen die Testergebnisse und Daten sehen. Die Benutzeroberfläche für Bewerber muss intuitiv bedienbar, barrierearm und für mobile Endgeräte optimiert sein.
Der Auftragnehmer verfügt, soweit gesetzlich erforderlich, über einen bestellten betrieblichen Datenschutzbeauftragten mit der erforderlichen Fachkunde und teilt dem Auftraggeber auf Anfrage dessen Kontaktdaten mit.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die eingesetzten Fachkräfte über die Anforderungen des Datenschutzes unterrichtet sind und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen schriftlich verpflichtet werden.
Vertragsunterlagen
Folgende Unterlagen werden Vertragsbestandteil und gelten in angegebener Rangfolge:
- Leistungsbeschreibung des Auftraggebers,
- inhaltliches Angebot des Auftragnehmers (Formular 324 EU), insbesondere das in der Anlage zur Leistungsbeschreibung ausgefüllte Preisblatt mit den eingesetzten Angebotspreisen,
- Vertragsbedingungen des Landes NRW (Formular 512 EU)
- Besondere Vertragsbedingungen nach TVgG (Formular 513 EU)
Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers sind ausgeschlossen. Enthält ein firmeneigenes Angebotsschreiben standardmäßig eigene AGB, ist ein Hinweis erforderlich, dass die eigenen AGB bei dem Angebot nicht gelten.
Angebot
Angebote können auf ein Los auf beide Lose abgegeben werden. Gibt ein Bieter auf beide Lose ein Angebot ab, so ist zu jedem Los ein gesondertes vollständiges Angebot vorzulegen.
Das vollständige Angebot besteht aus den in der Anlage „Zusammenstellung der vom Unternehmen einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise (Formular 325 EU)“ genannten Unterlagen.
Form und Einreichung
Das Angebot ist mit dem ausgefüllten Formular 324 EU elektronisch einzureichen. Mit der elektronischen Abgabe des Angebotes auf dem Vergabemarktplatz NRW gilt dieses als unterschrieben.
Kosten für die Angebotserstellung werden nicht erstattet.
Wertungsrelevante Bestandteile
Los 1: Ausbildung und Bachelorstudium
Das Angebot beinhalten folgende wertungsrelevante Unterlagen:
- ausgefülltes Preisblatt mit den eingesetzten Angebotspreisen (Anlage zur Leistungsbeschreibung),
- eine kurze und prägnante Beschreibung der Art der Auftragsdurchführung (Konzept über die Leistungserbringung gem. Ziff. 3.1), mit mindestens folgendem Inhalt:
Beschreibung der geplanten konzeptionellen und praktischen Umsetzung der genannten Anforderungen an den Leistungsgegenstand (vgl. Ziff. 3.1) der Umfang soll 10 DIN A4-Seiten nicht überschreiten- Schriftgröße 12pt, Zeilenabstand: 1,5 - inkl. ggfs. erforderlicher Gliederungen, Abbildungsverzeichnisse, Deckblätter etc. -sowie Beschreibung der Abstimmungsprozesse und der Feinplanung,
-
- ein Muster zu dem Online-Test:
- Ablaufplan,
- Darstellung der Sicherungsmaßnahmen nach Ziffer 3.1.2.7
- Mustertestbögen zu den einzelnen Fragenkomplexen und Erläuterung zu der Operationalisierung der Anforderungen, vgl. Ziff. 3.1.2.1,
- Muster der Ergebnisdokumentation, vgl. Ziff. 3.1.2.6.
- ein Muster zum mündlichen Teil des Tests:
- Ablaufplan,
- eine Musteraufgabe für die Gruppenübung,
- Muster der Interviewfragen,
- Muster eines mathematischen Ergebnisbogens und der
- Operationalisierungen der Anforderungsmerkmale.
- ein Muster zu dem Online-Test:
Los 2: Masterstudium
Das Angebot beinhaltet folgende wertungsrelevante Unterlagen:
- ausgefülltes Preisblatt mit den eingesetzten Angebotspreisen (Anlage zur Leistungsbeschreibung),
- eine kurze und prägnante Beschreibung der Art der Auftragsdurchführung (Konzept gem. Ziffer 3.2) auf max. 5 DIN A4-Seiten - Schriftgröße 12pt, Zeilenabstand: 1,5, mit mindestens folgendem Inhalt:
- Beschreibung der geplanten konzeptionellen und praktischen Umsetzung der genannten Anforderungen an den Leistungsgegenstand, insbesondere der Zielerreichung im Hinblick auf abzuprüfende Kompetenzen, sowie
- Beschreibung der Abstimmungsprozesse und der Feinplanung,
- insgesamt neun Musteraufgaben, davon jeweils ein Muster für die unter Ziff. 3.2.2 dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten kognitiven Kenntnisse und verhaltensorientierten Grundkompetenzen (logisch-analytisches Denkvermögen; Konzentrations- und Merkfähigkeit; Fach- und Wissenstest im Hinblick auf Führungsfunktionen; Kommunikationsfähigkeit; Konfliktfähigkeit; Wertschätzung; Fähigkeit zur Strukturierung und Steuerung von Prozessen; Problemlösungskompetenz/Veränderungskompetenz; Fähigkeit, sich und andere zielgerichtet zu motivieren) inkl. Ablaufplan zum schriftlichen Teil des Tests
- Muster der Testauswertungsbögen (Ergebnisdokumentation).
Zuschlagskriterien / Wertung der Angebote
Die Angebote werden nach folgenden Zuschlagskriterien bewertet:
- Preis (70 %)
- Qualität (30 %)
Bewertung des Preises
Los 1
Die anzugebenden Preise (inkl. Verlängerungsoptionen) werden kumuliert und der Durchschnittspreis der Preise wird zu 70 % (s.o.) in die Wertung einbezogen.
Los 2
Die anzugebenden Pauschalpreise (inkl. Verlängerungsoptionen) werden kumuliert und der Durchschnittspreis der Pauschalpreise wird zu 50 % in die Preisbewertung einbezogen.
Die anzugebenden Preise pro Testteilnehmer werden ebenfalls kumuliert und der Durchschnittspreis des Preises pro Testteilnehmer wird zu 50 % in die Preisbewertung einbezogen.
Bewertung der Qualität
Die Bewertung der Qualität erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Los 1
- Aufgabenverständnis bzgl. des Konzeptentwurfs (25 %)
- Methodik der Herangehensweise (25 %)
- Schlüssigkeit des Konzeptentwurfs (25 %)
- Adressatengerechte Bewerberansprache (25 %)
- Los 2
- Aufgabenverständnis bzgl. des Konzeptentwurfs (33,34 %)
- Methodik der Herangehensweise (33,33 %)
- Schlüssigkeit des Konzeptentwurfs (33,33 %)
Mindestleistungspunktzahl:
Ein Zuschlag in jedem Los wird nur auf Angebote erteilt, die bei der Bewertung der Qualität je obenstehendem Kriterium mindestens 3 Leistungspunkte erreichen. Angebote, die eine geringere Punktzahl erreichen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Wertungsskala
Es wird nach folgender Wertungsskala gewertet:
| Entspricht in vollem Umfang nicht den Erwartungen | Entspricht im Wesentlichen nicht den Erwartungen | Entspricht mit Einschränkungen den Erwartungen | Entspricht mit leichten Einschränkungen den Erwartungen | Entspricht im Wesentlichen den Erwartungen | Entspricht in vollem Umfang den Erwartungen |
| 0 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Punktewertung für das Konzept inklusive Muster nach Erfüllungsgrad
- Aufgabenverständnis des Konzeptes -
| Punkte | Erfüllungsgrad |
| 0 | Das Konzept inkl. Muster lässt nicht erkennen, dass die vom Auftraggeber gewünschte Zielrichtung erkannt und mit geeigneten Mitteln verfolgt wird. |
| 1 | Das Konzept inkl. Muster lässt erkennen, dass die vom Auftraggeber gewünschte Zielrichtung teilweise erkannt und mit geeigneten Mitteln verfolgt wird. |
| 2 | Das Konzept inkl. Muster lässt erkennen, dass die vom Auftraggeber gewünschte Zielrichtung im Großen und Ganzen erkannt und mit geeigneten Mitteln verfolgt wird. |
| 3 | Das Konzept inkl. Muster lässt erkennen, dass die vom Auftraggeber gewünschte Zielrichtung erkannt und mit geeigneten Mitteln verfolgt wird. |
| 4 | Das Konzept inkl. Muster lässt erkennen, dass die vom Auftraggeber gewünschte Zielrichtung vollumfänglich erkannt und mit gut geeigneten Mitteln verfolgt wird. |
| 5 | Das Konzept inkl. Muster lässt erkennen, dass die vom Auftraggeber gewünschte Zielrichtung vollumfänglich erkannt wird und dass die vorgeschlagenen Mittel in besonderer Weise geeignet erscheinen, den gewünschten Erfolg herbeizuführen. |
- Methodik der Herangehensweise-
| Punkte | Erfüllungsgrad |
| 0 | Das Konzept inkl. Muster lässt nicht die spezifischen Methoden erkennen, mit denen der Zielgruppe begegnet und die Ziele erreicht werden sollen. |
| 1 | Das Konzept inkl. Muster lässt nur teilweise die spezifischen Methoden erkennen, mit denen der Zielgruppe begegnet und die Ziele erreicht werden sollen. |
| 2 | Das Konzept inkl. Muster lässt im Großen und Ganzen die spezifischen Methoden erkennen, mit denen der Zielgruppe begegnet und die Ziele erreicht werden sollen. |
| 3 | Das Konzept inkl. Muster lässt die spezifischen Methoden erkennen, mit denen der Zielgruppe begegnet und die Ziele erreicht werden sollen. |
| 4 | Das Konzept inkl. Muster beinhaltet explizit und vollumfänglich die spezifischen Methoden, mit denen der Zielgruppe begegnet und die Ziele erreicht werden sollen. |
| 5 | Das Konzept beinhaltet explizit und vollumfänglich die spezifischen Methoden und legt nachvollziehbar dar, warum diese in besonderer Weise geeignet sind, den gewünschten Erfolg herbeizuführen. |
- Schlüssigkeit des Konzeptes -
| Punkte | Erfüllungsgrad |
| 0 | Das Konzept inkl. Muster keinerlei Schlüssigkeit erkennen. |
| 1 | Das Konzept inkl. Muster lässt nur teilweise eine Schlüssigkeit erkennen. |
| 2 | Das Konzept inkl. Muster lässt im Großen und Ganzen eine Schlüssigkeit erkennen. |
| 3 | Das Konzept inkl. Muster lässt eine Schlüssigkeit erkennen. |
| 4 | Das Konzept inkl. Muster weist explizit eine nachvollziehbare Argumentation/Schlüssigkeit auf. |
| 5 | Das Konzept inkl. Muster weist explizit eine detaillierte und ressourcenorientierte Argumentation auf. |
- Adressatengerechte Bewerberansprache- (nur bei Los 1)
| Punkte | Erfüllungsgrad |
| 0 | Das Konzept inkl. Muster lässt nicht erkennen, dass die vom Auftraggeber gewünschte adressatengerechte Bewerberansprache erkannt und mit geeigneten Mitteln verfolgt wird. |
| 1 | Das Konzept inkl. Muster lässt erkennen, dass die vom Auftraggeber gewünschte adressatengerechte Bewerberansprache teilweise erkannt und mit geeigneten Mitteln verfolgt wird. |
| 2 | Das Konzept inkl. Muster lässt erkennen, dass die vom Auftraggeber gewünschte adressatengerechte Bewerberansprache im Großen und Ganzen erkannt und mit geeigneten Mitteln verfolgt wird. |
| 3 | Das Konzept inkl. Muster lässt erkennen, dass die vom Auftraggeber gewünschte adressatengerechte Bewerberansprache erkannt und mit geeigneten Mitteln verfolgt wird. |
| 4 | Das Konzept inkl. Muster lässt erkennen, dass die vom Auftraggeber gewünschte adressatengerechte Bewerberansprache vollumfänglich erkannt und mit gut geeigneten Mitteln verfolgt wird. |
| 5 | Das Konzept inkl. Muster lässt erkennen, dass die vom Auftraggeber gewünschte adressatengerechte Bewerberansprache vollumfänglich erkannt wird und dass die vorgeschlagenen Mittel in besonderer Weise geeignet erscheinen, den gewünschten Erfolg herbeizuführen. |
Bewertungsmethode
Für die Bewertung des Angebotes sind neben dem Preis auch die Qualität maßgeblich. Die Bewertung erfolgt nach der Verhältnis-Methode.
a) Ermittlung der Preispunkte (PP)
- Für den niedrigsten Angebotspreis wird die maximalste Punktzahl vergeben. Diese wird mit dem Wertigkeitsfaktor (WF) für den Preis multipliziert.
$$PP_{(niedrigstes Angebot)}=Maximale Punktzahl×WF_{(Preis)}$$
- Für alle anderen Angebotspreise werden Preispunkte (PP) ermittelt, indem der Preis des niedrigsten Angebots ($P_{\left(niedrigstes Angebot\right) }$durch den jeweiligen Angebotspreis ($P_{\left(Angebot\right) }) $dividiert und mit der maximal erreichbaren Punktzahl sowie mit dem Wertigkeitsfaktor des Preises multipliziert und hierdurch prozentual zum niedrigsten Preis abgestuft wird.
$$PP_{(Angebot)}= \frac{P_{(niedrigstes Angebot)}}{P_{(Angebot)}}×max. Punktzahl×WF_{(Preis)} $$
b) Ermittlung der Leistungspunkte (LP)
Grundlage zur Bewertung der Qualität ist das Konzept. Für alle Angebote werden Leistungspunkte (LP) ermittelt, indem die vom jeweiligen Angebot erzielte Punktzahl (L Angebot) mit der maximal möglichen Punktzahl sowie mit dem vorgesehenen Wertigkeitsfaktor des Kriteriums multipliziert, durch die Punktzahl des besten Angebots dividiert und dadurch prozentual zu der Punktzahl des bestbewerteten Angebots (L bestes Angebot) abgestuft wird.
$$LP_{(Angebot)}= \frac{L_{(Angebot)}}{L_{(bestes Angebot)}}×Max. Punktzahl×WF_{(Leistung)} $$
c) Gesamtergebnis
Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem höchsten Gesamtpunktwert (GP):
GP = PP + LP
Kommunikation
Zur Leistungsbeschreibung, den Vergabeunterlagen oder zum Verfahren sind nur schriftliche Rückfragen über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW (VMP) unter www.evergabe.nrw.de zugelassen. Die Antworten sowie ggf. weitere Informationen werden schriftlich, zeitgleich und anonymisiert im Kommunikationsbereich des VMP eingestellt. Alle Fragen inkl. der Antworten werden grundsätzlich Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Diese Leistungsbeschreibung wird Gegenstand des Vertrages. Die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Anforderungen liegen damit dem abzugebenden Angebot zugrunde. Das in der Anlage zur Leistungsbeschreibung ausgefüllte Preisblatt mit den eingesetzten Angebotspreisen ist dem Angebot beizufügen.
Insbesondere bei einer zusätzlichen Verwendung eines firmeneigenen Preisblatts dürfen die Preisangaben nicht im Widerspruch zu dem in VMS übermittelten Angebot (Anlage zur Leistungsbeschreibung „Preisblatt“) stehen.