Bewertung der Angebote.pdf

Konzeption und Umsetzung eines digitalen Multimediaguides für Museen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 15:34 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe-westfalen.de

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Gewichtung und Bewertung der Angebote

  1. Gewichtung

Die Wertung der Angebote erfolgt gemäß folgender Gewichtung: Kriterium 1: Auftragsbezogenes Konzept 60 % Kriterium 2: Preis 40 %

  1. Bewertung Die Bewertung der Angebote erfolgt auf Basis einer fünfstufigen Skala. Die Bewertung der Kriterien wird entsprechend des folgenden Schemas vorgenommen:
Fünf Punkte (hervorragende Leistung)- das Angebot die Anforderungen umfassend vollständig und in allen wesentlichen Punkten überdurchschnittlich erfüllt, - die Darstellungen aus Sicht des AG durchweg fachlich überzeugend, klar strukturiert und uneingeschränkt nachvollziehbar sind, - die erwartbare Leistung in jeder Hinsicht auf eine sehr gute Umsetzung von bestmöglicher Qualität schließen lässt.
Vier Punkte (gute Leistung)- das Angebot die Anforderungen vollständig und nachvollziehbar erfüllt, - die Darstellungen aus Sicht des AG im Wesentlichen fachlich überzeugend und plausibel strukturiert sind, - die erwartbare Leistung auf eine gute Umsetzung von hoher Qualität schließen lässt.
Drei Punkte (befriedigende Leistung)- das Angebot die Anforderungen überwiegend erfüllt,

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- die Darstellungen aus Sicht des AG insgesamt plausibel und weitgehend nachvollziehbar sind, jedoch kleinere Schwächen, Vereinfachungen oder teilweise fehlende Tiefe erkennen lassen, - die erwartbare Leistung auf eine angemessene Umsetzung von befriedigender Qualität schließen lässt.
Zwei Punkte (mangelhafte Leistung)- das Angebot die Anforderungen nur teilweise erfüllt, - die Darstellungen aus Sicht des AG überwiegend unklar und wenig nachvollziehbar erscheinen, wichtige Aspekten fehlen oder unzureichend ausgearbeitet sind, - die erwartbare Leistung auf eine unterdurchschnittliche Umsetzung mit gravierenden Defiziten und dem Risiko qualitativer Mängel schließen lässt.
Ein Punkt (ungenügende Leistung)- das Angebot die Anforderungen nicht erfüllt oder nicht verwertbar beantwortet, - die Darstellungen aus Sicht des AG nicht nachvollziehbar sind, massive fachliche Mängel aufweisen, grundsätzliche Angaben fehlen oder unbrauchbar sind, - die erwartbare Leistung auf eine ungenügende, nicht geeignete Umsetzung schließen lässt.
  1. Bewertungsmethodik

3.1 Bewertung Kriterium 1 „Auftragsbezogenes Konzept“ Für das Kriterium 1 „Auftragsbezogenes Konzept“ werden insgesamt vier Teilkriterien bewertet:

  • Teilkriterium 1.1: Erstellung einer Beispieltour (Auszug) und Nutzerorientierung

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  • Teilkriterium 1.2: Ausführungen zur Projektsteuerung
  • Teilkriterium 1.3: Ausführungen zum visuellen Konzept/Design und zur Usability
  • Teilkriterium 1.4: Umgang mit KI

Die Bewertung erfolgt ausschließlich für Angebote, bei denen der Bieter zu sämtlichen Unterpunkten des Zuschlagskriteriums Ausführungen einreicht. Sollten Ausführungen zu einem Teilkriterium fehlen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Berücksichtigung finden ausschließlich Angebote, bei denen alle vier Teilkriterien mit jeweils mindestens drei Punkten bewertet werden. Erhält ein Angebot bei einem Teilkriterium weniger als drei Punkte, wird es automatisch ausgeschlossen. Die Bewertung der vom Bieter zum Kriterium 1 „Auftragsbezogenes Konzept“ vorgelegten Unterlagen für die Teilkriterien 1.1 bis 1.4 erfolgt vom AG unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der Vollständigkeit, der Plausibilität, der Strukturiertheit, der Nachvollziehbarkeit, der fachlichen Vertretbarkeit sowie der Detailtiefe der Angaben des Bieters.

Die vier Teilkriterien werden entsprechend des Schemas jeweils mit 1 bis 5 Punkten bewertet und mit 15% gleich gewichtet. Hierzu wird folgende Formel zugrunde gelegt:

Gewichteter Wert i = Teilkriteriumsnote x 0,15

Für die Bewertung der Summe aller vier Teilkriterien (= Gesamtsumme Kriterium 1 „Auftragsbezogenes Konzept”) in einem prozentualen Wert von 60% der Angebotswertung wird folgende Formel zugrunde gelegt:

Inhaltswertung gesamt = ∑(cid:28) (cid:17)Teilkriteriumsnote i x 0,15(cid:27) (cid:29)(cid:30)(cid:31)

Summe 60%-Wert = gTK1 + gTK2 + gTK3 + gTK4

Beispiel:

Gewichteter Anteil der Teilkriterien gTK1 = 0,6 gTK2 = 0,6 gTK3 = 0,75 gTK4 = 0,45

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Summe der gewichteten Teilkriterien0,6 + 0,6 + 0,75 + 0,45 = 2,4
Punkte Kriterium 1 „Auftragsbezogenes Konzept“ (60%)2,4

3.2 Bewertung Kriterium 2 „Preis“ Die Bewertung des Kriteriums 2 „Preis” erfolgt unabhängig vom Inhalt (Kriterium 1) mittels linearer Interpolation. Dabei erhält das günstigste wertbare Angebot die volle Punktzahl (= 5 Punkte), ein doppelt so teures Angebot 0 Punkte. Alle weiteren Angebote werden dazwischen linear interpoliert und eingeordnet. Hierzu wird folgende Formel zugrunde gelegt:

(cid:17)$%&$(cid:31)(cid:27) Preispunkte P = y1+ x (cid:17)X−x1(cid:27) (cid:17)'%&'(cid:31)(cid:27)

Wobei gilt: X = Angebotspreis x1 = günstigster wertbarer Angebotspreis x2 = doppelter Angebotspreis von x1 y1 = 5 Punkte Y2 = 0 Punkte

Beispiel:

AngeboteAngebotspreis in EuroBerechnungPreispunkte
Bieter A100.000(cid:17)0−5(cid:27) * = 5+ - (cid:17)100.000−100.000(cid:27) (cid:17)200.000−100.000(cid:27)5
Bieter B135.000(cid:17)0−5(cid:27) * = 5+ - (cid:17)135.000−100.000(cid:27) (cid:17)200.000−100.000(cid:27)3,25
Bieter C200.000(cid:17)0−5(cid:27) * = 5+ - (cid:17)200.000−100.000(cid:27) (cid:17)200.000−100.000(cid:27)0

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Die so ermittelten Preispunkte (0-5) werden zur Ermittlung des prozentualen Anteils von 40% am Gesamtangebot anschließend mit folgender Formel gewichtet:

Gewichtete Preispunkte = Preispunkte x 0,40

3.3 Gesamtwertung des Angebots – Endergebnis Die Gesamtwertung eines Angebots ergibt sich aus der Summe der ermittelten Punkte der Kriterien 1 („Auftragsbezogenes Konzept“) und 2 („Preis“). Dazu wird folgende Formel zugrunde gelegt:

Gesamtpunktzahl = (TK1×0,15) + (TK2×0,15) + (TK3×0,15) + (TK4×0,15) + (P×0,40)

Wobei gilt: Ki = Durchschnittsnote des inhaltlichen Teilkriteriums i (i = 1-4), jeweils 1-5 Punkte Gewicht jedes Teilkriteriums: 15% = 0,15 P = Preispunkte des Angebots (0-5 Punkte) Gewicht des Preises: 40% = 0,40

Beispiel:

TeilkriteriumPunkteGewichtungGewichtete Punkte
TK140,150,6
TK230,150,45
TK340,150,6
TK450,150,75
Kriterium 1 „Auftragsbezogenes Konzept“0,62,4
Kriterium 2 „Preis“4,20,41,68
Gesamtbewertung (Summe Kriterium 1 + 2)4,08

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  1. Zuschlagsverteilung

Die Berechnung des Zuschlags erfolgt anhand der vergebenen Punkte. Die Punkte werden durch eine Jury vergeben. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (aus Kriterium 1 und 2) erhält den Zuschlag.

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