K15_Versicherungsstatus_Jur-Personen.pdf

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.09.2026, 09:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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BESTÄTIGUNG ÜBER DEN

VERSICHERUNGSRECHTLICHEN STATUS

Beauftragung einer juristischen Person

Gesellschaft:

Bestätigung

Die Auftragnehmerin bestätigt hiermit, dass alle für die Landesanstalt für Medien NRW eingesetzten Mitarbeiter der Auftragnehmerin in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis zu der Auftragnehmerin stehen.

Die Beauftragung von Subunternehmern (bspw. auf freiberuflicher Basis) ist der Landesanstalt für Medien NRW vor deren Einsatz mitzuteilen. Die Auftragnehmerin stellt sicher, dass eingesetzte Subunternehmer keine Arbeitnehmer im sozialversicherungsrechtlichen Sinne der Landesanstalt für Medien NRW sind. Die Auftragnehmerin trägt die Kosten für die Beautragung von Subunternehmen.

Schäden, die aus einer anderweitigen sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung (z.B. im Rahmen einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung) für die Landesanstalt für Medien NRW entstehen, hat die Auftragnehmerin zu tragen, sofern die Auftragnehmerin diese zu vertreten hat.

Mitwirkung am Statusfeststellungsverfahren

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich - auch zu einem späteren Zeitpunkt - bei der Durchführung eines etwaigen Statusfeststellungsveгfahrens nach § 7a Abs. 1 SGB IV mitzuwirken. Insbesondere wird sie, dem späteren Beginn einer Sozialversicherungspflicht im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens zustimmen, sofern entgegen der übereinstimmenden Ansicht der Landesanstalt für Medien NRW und der Auftragnehmerin ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt wird.

Des Weiteren wird die Auftragnehmerin für die Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status - sofern dies notwendig sein sollte - der Landesanstalt für Medien NRW auf Anfrage weitere Unterlagen zur Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status (bspw. Aufstellung der Umsatzerlöse, aktuelle BWA) zur Verfügung zu stellen. Die Auftragnehmerin wird die Landesanstalt für Medien NRW zudem über Änderungen der für die Versicherungspflicht wesentlicher Angaben unverzüglich in Textform informieren.


Datum Name der Geschäftsführung Unterschrift

Rückmeldung an Landesanstalt für Medien NRW – Steuerabteilung – Zollhof 2 – 40221 Düsseldorf

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