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Landesanstalt für Medien NRW · Postfach 103443 · D-40025 Düsseldorf An alle Bieterinnen und Bieter
ANSCHREIBEN ZUM VERGABEVERFAHREN
Konzeption, Pilotierung und optionale Serienproduktion eines
plattformgerechten Videoformats zur Ansprache junger
Erwachsener
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bieterin, lieber Bieter,
zu dem o.g. Themengebiet lassen wir Ihnen heute die Vergabeunterlagen zukommen. Vergeben werden soll im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung folgende Leistung: Konzeption, Pilotierung und optionale Serienproduktion eines neuen Video-Formats der Landesanstalt für Medien NRW zur Ansprache junger Erwachsener auf YouTube und einer europäischen Alternativ-Plattform. Das geplante Format wird derzeit unter dem Arbeitstitel „Inside Internet“ geführt.
Die Landesanstalt für Medien NRW (LFM NRW) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz im Düsseldorfer Medienhafen. Sie steht für den Schutz der Menschenwürde, der Jugend, der Nutzerinnen und Nutzer sowie der Medienvielfalt in Nordrhein-Westfalen. Mit rund 120 Beschäftigten kommen wir diesen Aufgaben nach, indem wir unter anderem bestehende Medienangebote regulieren und beaufsichtigen, sodass die zuvor genannten Schutzgüter nicht verletzt werden. Gleichzeitig vermitteln wir Menschen, wie sie Medien fair und selbstbestimmt nutzen und fördern die Vielfalt am Medienstandort NRW.
Landesanstalt für Medien NRW T +49 211 77007-0 F +49 211 727170 Stadtsparkasse Düsseldorf Zollhof 2 · D-40221 Düsseldorf info@medienanstalt-nrw.de medienanstalt-nrw.de DE 33 3005 0110 1006 4802 53
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HINTERGRUND
Die Landesanstalt für Medien NRW baut derzeit ihren YouTube-Auftritt aus und entwickelt hierfür und für eine weitere Plattform verschiedene Formate für unterschiedliche Zielgruppen. Für die Zielgruppe junger Erwachsener soll ein eigenständiges Format entstehen, das Themen der Landesanstalt für Medien NRW in einem für YouTube geeigneten Format aufgreift und Zielgruppen erreicht, die durch klassische Informations- und Medienkompetenzangebote bislang nur eingeschränkt angesprochen werden.
Die genauen Leistungsanforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
ZUM VERFAHREN
Verfahrensart:
Die Vergabe des Auftrags erfolgt im Wege einer öffentlichen Ausschreibung gemäß § 5 Abs. 1 iVm. § 6 LFM Abs. 1 Vergabeordnung für Liefer- und Dienstleistungen der Landesanstalt für Medien NRW (VergO L+D).
Verfahrensablauf:
Nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote werden diese durch die Auftraggeberin anhand der Bewertungskriterien ausgewertet. Nach Abschluss der Auswertung erfolgt die Erteilung des Zuschlags bzw. die Mitteilung über die Absage.
Angebotsphase:
Das Angebot ist in deutscher Sprache elektronisch in Textform über die für die Abgabe von Angeboten vorgesehene Funktion der Vergabeplattform abzugeben. Eine Einreichung über die allgemeine Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform oder auf anderen Wegen ist unzulässig.
Die eingereichten Angebote sind verbindlich. Sie werden nach Eingang unverzüglich geöffnet, auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft und anhand der festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.
Zuschlag:
Das nach der Bewertung bestplatzierte Angebot erhält den Zuschlag. Alle Bieter erhalten nach Abschluss der Bewertung eine Nachricht über das Ergebnis.
Bitte beachten sie, dass Verhandlungen, insbesondere über dem Inhalt der Angebote oder Preise unzulässig sind. Ebenso dürfen keine Nebenangebote eingereicht werden. Das heißt, die Bieter und Bieterinnen dürfen keine zusätzlichen, nicht von der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Leistungen anbieten.
Vergabe- und Angebotsunterlagen:
Neben diesem Anschreiben, der Vergabeordnung der LFM NRW beinhalten die Vergabeunterlagen die nachfolgenden Dokumente. Diese sind jeweils ausgefüllt bzw. mit der Bestätigung der Kenntnisnahme mit dem Angebot an die Auftraggeberin zurückzusenden.
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▪ Leistungsbeschreibung ▪ Preisblatt ▪ Vertrag ▪ Besondere Vertragsbedingungen TVG NRW ▪ Vordruck Eignungsanforderungen und Referenzen ▪ Vordruck Ausschlussgründe GWB ▪ Vordruck zur Feststellung des versicherungsrechtlichen Status (K-15-Formular) ▪ Vergabeordnung für Liefer- und Dienstleistungen - VergO L+D (zur Kenntnisnahme)
Vom Bieter bzw. der Bieterin zu erstellende Unterlagen:
Darstellung des konzeptionellen Vorgehens zur Umsetzung der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung (Konzeptskizze)
Die Konzeptskizze soll nachvollziehbar darstellen, wie die Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung strategisch, redaktionell, gestalterisch und produktionell umgesetzt werden sollen. Sie muss mindestens folgende Bestandteile enthalten:
▪ Darstellung des strategischen und zielgruppenbezogenen Ansatzes, insbesondere im Hinblick auf Zielsetzung, Relevanz für junge Erwachsene und Anschlussfähigkeit an die Themen und die Haltung der Landesanstalt für Medien NRW.
▪ Beschreibung der Formatidee, des Alleinstellungsmerkmals und der möglichen seriellen Fortführbarkeit.
▪ Darstellung der Zielgruppenansprache, Tonalität und Erzähl- und Darstellungsweise des Formats.
▪ Beschreibung der visuellen und audiovisuellen Gestaltung.
▪ Vorschlag für geeignete Hosts, Creatorinnen und Creator, Protagonistinnen und Protagonisten oder andere Mitwirkende.
▪ Darstellung der vorgeschlagenen Zugänge zu geeigneten Gesichtern, Creator-Profilen, Communities und relevanten Netzwerken, einschließlich einer nachvollziehbaren Einschätzung ihrer Qualität, Passung und Realisierbarkeit.
▪ Vorschlag für eine mögliche Themen- und Folgenlogik.
▪ Darstellung des Produktions- und Umsetzungsansatzes, einschließlich der Übertragbarkeit auf eine mögliche Serienproduktion.
Der Umfang ist auf ungefähr 15 Seiten/Folien (zzgl. Anlagen) zu begrenzen.
▪ Creatorinnen und Creatorn, Personen der Öffentlichkeit oder sonstigen öffentlich wahrnehmbaren Mitwirkenden erkennen lassen.
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Hinweis Budgetrahmen:
Für die ausgeschriebene Grundleistung (Konzeption, Entwicklung und Pilotierung des Formats einschließlich Produktion einer Pilotfolge) steht im Haushaltsjahr 2026 ein Budgetrahmen von rund 30.000 EUR bis 45.000 EUR brutto zur Verfügung.
Darüber hinaus besteht die Option, im Haushaltsjahr 2027 eine Serienproduktion von voraussichtlich sechs weiteren Folgen zu beauftragen. Hierfür ist ein Budgetrahmen von rund 100.000 EUR bis 150.000 EUR brutto vorgesehen.
Hinweis: Bitte beachten Sie die Bestimmungen rund um die optionalen Leistungen in der Leistungsbeschreibung im Vertrag.
Die genannten Beträge dienen der Orientierung über den finanziellen Rahmen des Vorhabens. Die Bieterinnen und Bieter werden gebeten, auf dieser Grundlage ein wirtschaftliches und den Anforderungen entsprechendes Angebot vorzulegen.
Hinweis Bietergemeinschaft: Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft, muss sich das Zusammenwirken der einzelnen Mitglieder an der Umsetzung der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung bzw. die Aufgabenverteilung untereinander aus dem Konzept ergeben. Dies hat keinen Einfluss auf die inhaltliche Bewertung. Fehlen entsprechende Ausführungen ist das Angebot unvollständig, sodass keine Bewertung erfolgt.
Eignungskriterien:
Die Eignungskriterien ergeben sich aus dem beigefügten Vordruck „Vordruck Eignungskriterien und Referenzen“. Dieser ist vollständig ausgefüllt zusammen mit dem Angebot einzureichen. Die Eignungsanforderungen dienen der Prüfung der Eignung des Bieters zur Durchführung des Verfahrens. Für eine Bewertung des Angebotes ist es zwingend erforderlich, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Hinweis für Bietergemeinschaften:
Eine Angebotsabgabe ist grundsätzlich auch als Bietergemeinschaft zulässig. In diesen Fällen sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Vordrucke auszufüllen:
▪ Vordruck Bietergemeinschaft ▪ Vordruck Mitglied Bietergemeinschaft ▪ Vordruck Eignungsleihe (falls erforderlich).
Bietergemeinschaften werden, wie Einzelbieter bzw. Einzelbieterinnen behandelt. Insoweit wird die Eignung für die Bietergemeinschaft insgesamt geprüft. Es muss mithin nicht jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft alle Eignungskriterien in eigener Person erfüllen.
Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft ist ein uneingeschränkt bevollmächtigter Vertreter bzw. eine Vertreterin für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages anzugeben. Dieser ausgewählte Vertreter bzw. diese Vertreterin dient der Auftraggeberin für sämtliche Mitglieder als Ansprechperson.
Im Falle der Zuschlagserteilung an die Bietergemeinschaft haften ihre Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch. Im Falle des Zuschlags wird eine entsprechende Klausel in den Vertrag aufgenommen.
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Zusätzlich zu den Vordrucken über die Bietergemeinschaft sind folgende Unterlagen für jeden zur Bietergemeinschaft gehörendes Unternehmen auszufüllen.
▪ Vordruck Ausschlussgründe Dritte ▪ Vordruck Eignungsanforderungen
Im Übrigen beachten Sie bitte die sich aus den Vordrucken selbst ergebenden Anforderungen.
Voraussichtlicher zeitlicher Ablauf:
Beginn: Donnerstag, 24.09.2026
Ablauf Frist Bieterfragen: Freitag, 09.10.2026, 12:00 Uhr
Ablauf Frist zur Einreichung der Angebote: Mittwoch, 14.10.2026, 12:00 Uhr
Auftragsvergabe: KW 42/43
Einreichung der Angebote/ Ausschreibungsfrist:
Die Ausschreibung läuft bis Mittwoch, den 14.10.2026, 12:00 Uhr Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt und später eingehende Angebote nicht berücksichtigt werden können.
Angebote dürfen ausschließlich über dieses Vergabeportal eingereicht werden. Angebote, die in anderer Form oder auf einem anderen Weg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
Bieterfragen/Kommunikation:
Im Rahmen des Vergabeverfahrens können Bieterfragen bis Freitag, den 09.10.2026 eingereicht werden. Später eingehende Bieterfragen werden nicht beantwortet. Die Einreichung und Beantwortung von Bieterfragen erfolgen ausschließlich über dieses Portal, das gilt für sämtliche Kommunikation im Rahmen des Verfahrens. Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen in der Regel für alle Bieter einsehbar beantwortet werden. Die Fragen werden – sofern erforderlich – anonymisiert und sinngemäß wiedergegeben.
Bindefrist:
Die Bindefrist läuft bis zum 30.11.2026.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es sich um eine voraussichtliche Zeitplanung handelt. Sollten sich die oben genannten Fristen verschieben, so benachrichtigen wir alle Verfahrensbeteiligten über das Vergabeportal.
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BEWERTUNGSKRITERIEN:
Die Auswahl im Rahmen der Ausschreibung erfolgt auf Basis folgender Bewertungskriterien:
Kriterium A: Qualität des Umsetzungskonzepts – Gewichtung: 60 %
Kriterium B: Preis – Gewichtung: 40 %
Kriterium A: Qualität des Umsetzungskonzepts (60 %):
Bewertet wird, inwieweit das eingereichte Konzept die Anforderungen der Leistungsbeschreibung umsetzt.
Dabei werden im Einzelnen die folgenden Punkte bewertet:
Für jedes der sechs Unterkriterien können unmittelbar 0 bis 10 Punkte vergeben werden. Insgesamt können im Kriterium A maximal 60 Punkte erreicht werden. Die Bewertung erfolgt anhand der unter den Unterkriterien dargestellten einheitlichen Bewertungsmatrix.
- Zielgruppenverständnis und Zielgruppenstrategie (max. 10 Punkte)
Bewertet wird, inwieweit das Konzept die Zielgruppe junger Erwachsener nachvollziehbar beschreibt, ihre Mediennutzung, Erwartungen und Lebenswelt berücksichtigt und daraus eine schlüssige Strategie für Ansprache, Tonalität und Aktivierung ableitet.
- Kreative Formatidee und Alleinstellungsmerkmal (max. 10 Punkte)
Bewertet wird, inwieweit die Formatidee kreativ, eigenständig und für die Zielgruppe relevant ist. Maßgeblich sind insbesondere die Schlüssigkeit des erzählerischen Ansatzes, das erkennbare Alleinstellungsmerkmal sowie das Potenzial für eine wiedererkennbare und serielle Fortführung.
- Visuelle und audiovisuselle Gestaltung (max. 10 Punkte)
Bewertet wird, inwieweit die vorgeschlagene visuelle und audiovisuelle Gestaltung zielgruppengerecht, professionell und formatprägend umgesetzt ist. Maßgeblich sind insbesondere die gestalterische Qualität, die Schlüssigkeit der Bild- und Tonsprache sowie das Potenzial für einen hohen Wiedererkennungswert und eine konsistente serielle Fortführung des Formats.
- Qualität der vorgeschlagenen Hosts, Creator und Mitwirkenden (max. 10 Punkte)
Bewertet wird, inwieweit die vorgeschlagenen Hosts, Creatorinnen und Creator, Protagonistinnen und Protagonisten oder sonstigen Mitwirkenden zur Zielgruppe, zur Formatidee und zur Haltung der LFM NRW passen. Maßgeblich sind insbesondere Glaubwürdigkeit, fachliche oder kommunikative Eignung, Anschlussfähigkeit an relevante Communities sowie die Nachvollziehbarkeit und Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Zugänge.
- Inhaltliche Übersetzung der Themen der LFM NRW (max. 10 Punkte)
Bewertet wird, inwieweit das Konzept Themen, Botschaften, Angebote und Grundlagen der LFM NRW verständlich, relevant und zielgruppengerecht in ein Videoformat übersetzt. Maßgeblich sind insbesondere die redaktionelle Qualität, die sachliche Richtigkeit, die Anschlussfähigkeit an aktuelle Risiken und
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Mediennutzungsgewohnheiten sowie die Balance zwischen Informationsgehalt, Haltung und Unterhaltung.
- Produktions- und Umsetzungskonzept (max. 10 Punkte)
Bewertet wird, inwieweit das Konzept organisatorisch, redaktionell und produktionell realistisch umsetzbar ist. Maßgeblich sind insbesondere die Nachvollziehbarkeit der Produktionslogik, die Plausibilität von Zeit- und Ressourcenplanung, die Umsetzbarkeit der Pilotfolge sowie die Übertragbarkeit auf eine mögliche Serienproduktion innerhalb des vorgegebenen Kosten- und Zeitrahmens.
Einheitliche Bewertungsmatrix für die Unterkriterien
Die nachfolgende Bewertungsmatrix gilt einheitlich für alle Unterkriterien. Für jedes Unterkriterium können 0 bis 10 Punkte vergeben werden. Die konkrete Punktzahl richtet sich danach, in welchem Umfang das Angebot die beschriebenen Anforderungen erfüllt, inhaltlich nachvollziehbar herleitet und praktisch umsetzbar darstellt.
9 – 10 Punkte: Das Unterkriterium wird in hervorragender Weise erfüllt. Die Ausführungen sind vollständig, besonders schlüssig und konkret auf den Auftragsgegenstand bezogen.
7 – 8 Punkte: Das Unterkriterium wird sehr gut erfüllt. Die Ausführungen sind überzeugend, nachvollziehbar und weitgehend vollständig. Es bestehen allenfalls geringfügige Schwächen oder Unschärfen.
5 – 6 Punkte: Das Unterkriterium wird gut erfüllt. Die wesentlichen Anforderungen werden nachvollziehbar umgesetzt. Einzelne Aspekte bleiben jedoch weniger vertieft oder weniger konkret.
3 – 4 Punkte: Das Unterkriterium wird ausreichend erfüllt. Die Anforderungen werden nur teilweise überzeugend umgesetzt. Mehrere Aspekte bleiben allgemein, wenig ausgearbeitet oder nur eingeschränkt auf Zielsetzung und Umsetzung bezogen.
1 – 2 Punkte: Das Unterkriterium wird mangelhaft erfüllt. Die Ausführungen bleiben überwiegend unklar, oberflächlich oder wenig tragfähig. Wesentliche Anforderungen werden nur ansatzweise berücksichtigt.
Kriterium B: Preis (40 %):
Bewertet wird der Gesamtpreis für die ausgeschriebene Leistung auf Basis des eingereichten Preisblatts. Hierfür wird der Gesamtwert bei vollständigem Abruf der Leistungen (Grundleistung einschließlich optionaler Serienproduktion) herangezogen. Das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält die maximale Punktzahl von 40 Punkten. Die Bewertung der übrigen Angebote erfolgt proportional im Verhältnis zum niedrigsten angebotenen Gesamtpreis.
Die Punktzahl im Zuschlagskriterium Preis wird nach folgender Formel berechnet:
niedrigster Wertungspreis
__________________________ x 40 = Preispunkte
Wertungspreis des jeweiligen Angebots
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Gesamtbewertung:
Kriterium A: 40 Punkte
Kriterium B: 40 Punkte
Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 100 Punkte
Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Summe der erreichten Punkte für die Qualität des Umsetzungskonzepts, der erreichten Punkte für Referenzen und Erfahrungen sowie der erreichten Preispunkte. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl.
Abschließende Hinweise:
▪ Die Nichtbeachtung der Vorgaben führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
▪ Die Kommunikation findet ausschließlich über das Vergabeportal statt. Sonstige Anfragen bleiben unbeantwortet.
▪ Die Abgabe von Nebenangeboten ist ausgeschlossen. Wird ein Nebenangebot abgegeben, wird
| Ein Nebenangebot ist jedes Angebot, das | |
|---|---|
| inhaltlich von den in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Leistungen abweicht. Das gilt auch | |
| für Ergänzungen und Erweiterungsoptionen. |
▪ Über den Inhalt der Vergabeunterlagen wird nicht verhandelt.
▪ Das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeberin und dem Auftragnehmer bzw. der Auftragnehmerin entsteht mit allen Rechten und Pflichten mit der Erteilung des Zuschlags.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme am Vergabeverfahren.
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