A_Wertungshinweise.pdf

Konzeption und Durchführung einer Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme für ca. 364 Teilnehmende

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 11:33 (Europe/Berlin)

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Aktivierung - § 16 I SGB II i.V.m. § 45 I S. 1 SGB III

A Wertungshinweise

Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen.

Die Auswahl des Auftragnehmers erfolgt für jedes Los getrennt.

Die preisliche Bewertung erfolgt auf Basis des fiktiven Losgesamtpreises (brutto in Euro) (= Wertungspreis). Die Definition des fiktiven Losgesamtpreises ist dem jeweiligen Leistungsverzeichnis/Losblatt (Datei Leis- tungsverzeichnis.aidf) zu entnehmen.

Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers die Kalkulation unverzüglich offen zu legen. Eine nachträgliche Preisverhandlung ist ausgeschlossen.

Die Bewertung des Konzeptinhaltes wird anhand der in der Datei A_Bewertungsmatrix aufgeführten Kri- terien der Wertungsbereiche I bis III vorgenommen. Für die Bewertung der Konzepte gelten ausschließlich folgende 4 Bewertungsstufen:

0 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht nicht den Anforderungen.

1 Punkt: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht mit Einschränkungen den Anforderun- gen.

2 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht den Anforderungen.

3 Punkte: Das Angebot des Bieters ist der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich. Ein Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen nicht erfüllt sind oder die Konzeption inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen lediglich stichpunktartig ohne weitere konzeptionelle Ausführungen wiederholt werden. Außerdem wird ein Konzept mit 0 Punkten bewertet, wenn es im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme keinen Erfolg verspricht.

Ein Konzept wird mit 1 Punkt bewertet, wenn die genannten Anforderungen mit Einschrän- kungen erfüllt sind oder die Konzeption inhaltlich Unschärfen aufweist, die Konzeption der Maßnahme aber insgesamt eine erfolgreiche Durchführung erwarten lässt.

Ein Konzept wird mit 2 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen erfüllt sind und die Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg verspricht.

Ein Konzept wird mit 3 Punkten bewertet, wenn die Konzeption der Zielerreichung in beson- derer Weise (zum Beispiel kreative Ideen) dienlich ist und dies in der Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt ist.

Der Bieter hat die erfolgs- und qualitätsorientierte Umsetzung der Vertragsinhalte auf Grundlage der Leis- tungsbeschreibung und des Konzeptes durch sein Personal sicherzustellen. Anhand der Erkenntnisse der Vergabestelle zu bereits erbrachten und vergleichbaren Leistungen im unten stehenden Sinn wird daher das in der Datei A_Bewertungsmatrix im Wertungsbereich IV „Bisherige Erfolge und Qualität“ aufgeführte Kri- terium (Ausführungen im Konzept sind dazu weder gefordert, noch werden sie bewertet) wie folgt bewertet:

Als vergleichbar betrachtet werden im Rechtskreis SGB II die Maßnahme „Aktivierung“ (Akt2 sowie Akt2mV) nach § 16 Absatz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 45 Absatz 1 Satz 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), die Maßnahmekombination „Aktivierung und Vermittlung mit intensiver Be- treuung und Anwesenheitspflicht“ (AViBA) nach § 16 Absatz 1 SGB II in Verbindung mit § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 (alte Fassung bis 31.12.2020), 3 und 5 SGB III, Neukundenaktivierung (NKA) nach § 16 Absatz 1 SGB II in Verbindung mit § 45 Absatz 1 Satz 1 SGB III und Aktivcenter (AC) nach § 16 Absatz 1 SGB II in Verbindung mit § 45 Absatz 1 Satz 1 SGB III des Bieters im Bundesgebiet.

Wenn eine Bietergemeinschaft den Auftrag erhalten hatte, werden die Erkenntnisse jedem Mitglied der Bie- tergemeinschaft gleichermaßen für die gesamte Laufzeit des Grundvertrags beziehungsweise der Vertrags- verlängerung zugeordnet. Bei Änderungen in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft bleibt der Grund- vertrag beziehungsweise die Vertragsverlängerung, an dem/der ein Unternehmen nicht als Mitglied beteiligt war, für dieses Unternehmen dagegen außer Betracht.

Grundlage für die Beurteilung der Vertragsausführung im Wertungskriterium IV.1 sind die Bewertungen der Maßnahmebetreuung (MB) im Zuge des Trägermanagements, umgesetzt im IT-Verfahren SAP S/4-HANA.

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Begrifflich wird bei diesem Wertungskriterium auf die Maßnahme (laufende Nummer) nach dem Leistungsver- zeichnis/Losblatt abgestellt. Eine bewertete Maßnahme in diesem Sinn kann somit mehrere COSACH- Maßnahmen beinhalten.

Die Beurteilung der Vertragsausführung erfolgt anhand der Beantwortung von Fragebögen, die je Maßnahme versandt werden. Sind mehrere Maßnahmen (laufende Nummern) in einem Los enthalten, so wird jede Maß- nahme separat bewertet.

Der erste Fragebogen wird 3 Monate nach Maßnahmebeginn versandt, wenn mindestens 5 Teilnehmende an der Maßnahme teilnehmen / teilgenommen haben. Alle 12 Monate nach Erstversand wird jeweils ein weiterer Fragebogen zur Bewertung verschickt, wenn die Maßnahme dann noch laufend ist. Bis zu 14 Kalendertage nach Ende der Maßnahme wird ein Abschlussfragebogen verschickt. Die Bewertungsantworten der Maßnah- mebetreuung werden in der Regel innerhalb von 4 Wochen zurückgesandt.

Die Vergabestelle wertet die verfügbaren Ergebnisse zur Beurteilung der Vertragsausführung bei Beginn der fachlichen Angebotswertung aus. In die Auswertung fließt das Ergebnis aus dem zuletzt bewerteten und zu- rückgesandten Fragebogen der Maßnahme ein, vorausgesetzt, das Rücksendedatum ist am Auswertungs- stichtag nicht älter als 3 Jahre. Sofern zum Auswertungsstichtag für eine Maßnahme nur das Ergebnis der Erstbewertung vorliegt, wird dieses herangezogen.

Für die Bepunktung innerhalb des Wertungskriteriums IV.1 „Beurteilung der Vertragsausführung“ gilt Folgen- des:

Der Fragebogen zur Beurteilung der Vertragsausführung im Rahmen der Maßnahmebetreuung teilt sich in die Abschnitte Maßnahmequalität und Durchführung auf. Jeder Abschnitt enthält 4 Unterkriterien mit Bewertungsfragen. Für die Beantwortung gelten 4 Bewertungsstufen mit festgelegten Erfüllungsgraden.

Abschnitt Maßnahmequalität

Teilnehmendenzufriedenheit: Liegen berechtigte und dokumentierte Teilnehmendenbeschwerden vor?

0 Punkte: Über 25 % der Teilnehmenden haben sich berechtigterweise beschwert.

1 Punkt: 10 % bis 25 % der Teilnehmenden haben sich berechtigterweise beschwert.

2 Punkte: Weniger als 10 % der Teilnehmenden haben sich berechtigterweise beschwert.

3 Punkte: Keine teilnehmende Person hat sich berechtigterweise beschwert.

Maßnahmeausrichtung: Wird die Umsetzung individueller Maßnahmeziele nachvollziehbar angestrebt?

0 Punkte: Für keinen der Teilnehmenden wird das Erreichen des individuellen Maßnahme- ziels angestrebt.

1 Punkt: Für die Hälfte oder weniger als die Hälfte der Teilnehmenden wird das Erreichen des individuellen Maßnahmeziels angestrebt.

2 Punkte: Für mehr als die Hälfte der Teilnehmenden wird das Erreichen des individuellen Maßnahmeziels angestrebt.

3 Punkte: Für alle Teilnehmenden wird das Erreichen des individuellen Maßnahmeziels an- gestrebt.

Personaleinsatz: Entspricht die aktuelle Personalmeldung qualitativ und quantitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung/des Konzeptes? Entspricht das eingesetzte Personal der vorliegenden Mel- dung?

0 Punkte: Die aktuelle Personalmeldung entspricht zur Hälfte beziehungsweise zu mehr als der Hälfte nicht den Anforderungen. Und: Das eingesetzte Personal entspricht zur Hälfte beziehungsweise zu mehr als der Hälfte nicht der vorliegenden Meldung.

1 Punkt: Die aktuelle Personalmeldung entspricht zu mehr als 50 % den Anforderungen. Und/Oder: Das eingesetzte Personal entspricht zu mehr als 50 % der vorliegenden Meldung.

2 Punkte: Die aktuelle Personalmeldung entspricht zu mehr als 80 % den Anforderungen. Und: Das eingesetzte Personal entspricht zu mehr als 80 % der vorliegenden Mel- dung.

3 Punkte: Die aktuelle Personalmeldung entspricht den Anforderungen. Und: Das einge- setzte Personal entspricht der vorliegenden Meldung.

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Zusammenarbeit: Werden Absprachen zur Maßnahmenbesetzung eingehalten? Erfolgt ein kontinuierli- cher Austausch? Wie ist der Träger entsprechend der Vorgaben in der Leistungsbeschreibung / der Be- schreibung im Konzept erreichbar?

0 Punkte: Absprachen werden nicht eingehalten. Und: Es erfolgt kein Austausch. Und: Der Träger ist nie entsprechend den Vorgaben in der Leistungsbeschreibung / der Be- schreibung im Konzept erreichbar.

1 Punkt: Absprachen werden überwiegend nicht oder nur die Hälfte der Absprachen werden eingehalten. Und/Oder: Es erfolgt überwiegend kein Austausch. Und/Oder: Der Träger ist überwiegend nicht oder nur in der Hälfte der Fälle entsprechend den Vorgaben in der Leistungsbeschreibung / der Beschreibung im Konzept erreich- bar.

2 Punkte: Absprachen werden überwiegend eingehalten. Und: Es erfolgt ein Austausch. Und: Der Träger ist überwiegend entsprechend den Vorgaben in der Leistungsbe- schreibung / der Beschreibung im Konzept erreichbar.

3 Punkte: Absprachen werden immer eingehalten. Und: Es erfolgt ein kontinuierlicher Aus- tausch. Und: Der Träger ist immer entsprechend den Vorgaben in der Leistungs- beschreibung / der Beschreibung im Konzept erreichbar.

Abschnitt Durchführung

Maßnahmeumsetzung: Sind die Inhalte der Leistungsbeschreibung inklusive Konzept dem mit der Maß- nahmeumsetzung betrauten Personal bekannt? Werden alle Inhalte des Maßnahmekonzeptes wie be- schrieben umgesetzt?

0 Punkte: Die Inhalte sind nicht bekannt. Und: Die Inhalte werden nicht wie beschrieben um- gesetzt.

1 Punkt: Die Inhalte sind überwiegend nicht oder nur zur Hälfte bekannt. Und/Oder: Die In- halte werden überwiegend nicht oder nur zur Hälfte wie beschrieben umgesetzt.

2 Punkte: Die Inhalte sind überwiegend bekannt. Und: Die Inhalte werden überwiegend wie beschrieben umgesetzt.

3 Punkte: Alle Inhalte sind bekannt. Und: Alle Inhalte werden vollumfänglich wie beschrieben umgesetzt.

Maßnahmedokumentation: Liegen die in der Leistungsbeschreibung geforderten maßnahme- und teilneh- mendenbezogenen Dokumentationen vor und sind diese aussagekräftig (zum Beispiel Leistungs-und Ver- haltensbeurteilung)?

0 Punkte: Es liegen keine entsprechenden Dokumentationen vor. Oder: Die vorliegenden Do- kumentationen sind nicht aussagekräftig.

1 Punkt: Es liegen überwiegend keine entsprechenden Dokumentationen vor oder sie lie- gen nur zur Hälfte vor. Und/Oder: Die vorliegenden Dokumentationen sind über- wiegend nicht aussagekräftig beziehungsweise nur die Hälfte der vorliegenden Dokumentationen sind aussagekräftig.

2 Punkte: Es liegen überwiegend Dokumentationen vor. Und: Die vorliegenden Dokumenta- tionen sind überwiegend aussagekräftig.

3 Punkte: Es liegen alle geforderten Dokumentationen vor. Und: Alle Dokumentationen sind aussagekräftig.

Fehlzeitenmanagement: Wird bei unentschuldigten Fehlzeiten unverzüglich interveniert? Finden zum Bei- spiel Hausbesuche/telefonische/schriftliche Kontaktversuche statt? Werden als Konsequenz aus unent- schuldigten Fehlzeiten Abmahnungen gefertigt und umgesetzt?

0 Punkte: Es wird nicht interveniert. Und: Es finden keine Kontaktversuche statt. Und: Es werden keine Konsequenzen gezogen.

1 Punkt: Es wird überwiegend nicht oder nur in der Hälfte der Fälle unverzüglich interve- niert. Und/Oder: Es finden überwiegend keine unverzüglichen Kontaktversuche statt oder nur in der Hälfte der Fälle. Und/Oder: Es werden überwiegend keine oder nur in der Hälfte der Fälle Konsequenzen gezogen.

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2 Punkte: Es wird überwiegend unverzüglich interveniert. Und: Es finden überwiegend Kon- taktversuche statt. Und: Es werden überwiegend Konsequenzen gezogen.

3 Punkte: Es wird stets unverzüglich interveniert. Und: Es finden immer unverzüglich Kon- taktversuche statt. Und: Es werden stets Konsequenzen gezogen.

Termintreue: Wie bewerten Sie die Termintreue der gemäß den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschrei- bung und Vertragsbedingungen) zu übermittelnden Dokumente (zum Beispiel teilnehmenden- und maß- nahmebezogene Berichte, Fehlzeiten und Anwesenheitslisten)?

0 Punkte: Keine der notwendigen Dokumentationen werden termintreu übermittelt.

1 Punkt: Der hälftige oder überwiegende Anteil der notwendigen Dokumentationen wird nicht termintreu übermittelt.

2 Punkte: Der überwiegende Anteil der notwendigen Dokumentationen wird termintreu über- mittelt.

3 Punkte: Alle notwendigen Dokumentationen werden termintreu übermittelt.

Die erzielten Punktwerte innerhalb eines Fragebogenabschnitts werden addiert und durch die Gesamtzahl der Unterkriterien des Abschnitts geteilt. Dadurch ergibt sich das Bewertungsergebnis des Fragebogen- abschnitts. Aus den Ergebnissen beider Fragebogenabschnitte wird der einfache Mittelwert gebildet (kauf- männisch gerundet auf 3 Nachkommastellen), der das Ergebnis für den Fragebogen darstellt.

Ist nur eine Maßnahme bewertet worden, wird das Fragebogenergebnis kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen für das Kriterium in die Bewertungsmatrix übernommen.

Aus den Ergebnissen der Bewertung mehrerer Maßnahmen wird der einfache Mittelwert gebildet (kauf- männisch gerundet auf 2 Nachkommastellen) und für das Kriterium in die Bewertungsmatrix übernommen.

Für einen Bieter wird im Wertungskriterium IV.1 der Bundesdurchschnitt aller verfügbaren Bewertungen zur Beurteilung der Vertragsausführung in den vergleichbaren Maßnahmen herangezogen, wenn für ihn keine bewerteten Maßnahmen vorhanden sind.

Hat eine Bietergemeinschaft für das Los ein Angebot abgegeben, fließen bei dem Wertungskriterium IV.1 die einzelnen Maßnahmen der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die sie als Einzelauftragnehmer durchführ(t)en, nach Maßgabe der vorgenannten Schritte zusammen in die Angebotswertung ein. Haben bei der Durchfüh- rung einer wertbaren vergleichbaren Maßnahme 2 oder mehr Mitglieder der Bietergemeinschaft miteinander kooperiert, fließt diese Maßnahme für die Bietergemeinschaft nur einmal in das Wertungskriterium ein. Hat ein Mitglied einer Bietergemeinschaft noch keine oder keine wertbaren Maßnahmen durchgeführt, werden nur die Maßnahmen der übrigen Mitglieder einbezogen.

Die Vergabestelle teilt den unterlegenen Bietern zum Wertungskriterium IV.1 die Bewertungsergebnisse zu den berücksichtigten Maßnahmen taggleich zum Versand der Informationsschreiben nach § 134 Gesetz ge- gen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mit. Der Bieter, der den Auftrag erhalten soll, wird über seine ent- sprechenden Werte taggleich mit dem Versand der Ankündigung des beabsichtigten Zuschlags informiert. Maßnahmen, für die keine verwertbaren Beurteilungen vorliegen, sind nicht aufgelistet.

Die Werte einer Bietergemeinschaft werden dem Bevollmächtigten in entsprechender Weise mitgeteilt.

Die Bewertungsmatrix (vergleiche Datei A_Bewertungsmatrix) besteht aus Wertungsbereichen, die jeweils Wertungskriterien enthalten. Sowohl die einzelnen Wertungskriterien als auch die einzelnen Wertungsberei- che sind gewichtet (Spalte „Kriteriengewichtung“). Die Gewichtung (GP = Gewichtungspunkte) spiegelt die jeweilige Bedeutung der Wertungskriterien innerhalb des Wertungsbereiches sowie der Wertungsbereiche un- tereinander wider.

Die Leistungspunkte eines Wertungsbereiches werden wie folgt ermittelt:

  1. Die erzielten Wertungspunkte des Wertungskriteriums werden mit den jeweiligen Gewichtungspunkten des Kriteriums multipliziert.

Aus der Summe der Produkte aller Wertungskriterien eines Wertungsbereiches, dividiert durch die Summe der Gewichtungspunkte wird der gewichtete Mittelwert gebildet und mit 100 multipliziert. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen. Der so ermittelte Wert kann maximal 300 betragen. 2. Der unter 1. errechnete Wert wird multipliziert mit den Gewichtungspunkten des Wertungsbereiches. Da- mit ergeben sich die Leistungspunkte des Wertungsbereiches.

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Die Summe der Leistungspunkte eines Loses ergibt sich aus der Addition der Leistungspunkte aller Wertungs- bereiche.

Angebote, bei denen die Summe der Punkte in den Wertungsbereichen I bis III nicht mindestens 85 % der Gesamtpunktzahl beträgt, welche bei durchgängiger Bewertung in der Wertungsstufe „2 Punkte – entspricht den Anforderungen“ in diesen Wertungsbereichen erreicht wird, werden von der weiteren Wertung ausge- schlossen.

Nach Beurteilung der angebotenen Qualität erfolgt die Auswahl des Angebotes, das den Zuschlag zur Durch- führung des Loses erhalten soll. Auszuwählen ist das Angebot, das unter Berücksichtigung aller Umstände am wirtschaftlichsten ist.

Die Bewertung der Angebote erfolgt unter analoger Anwendung der Unterlage für Ausschreibung und Bewer- tung von IT-Leistungen (UfAB 2018.04) nach der Erweiterten Richtwertmethode.

Im Schritt 1 wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt: Gesamtsumme der Leistungspunkte Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis = x 100 Wertungspreis

Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen.

Im Schritt 2 wird ein Wert als Korridor aus der Kennzahl des führenden Angebotes und einer weiteren Kenn- zahl, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 10 % ergibt, ermittelt. Es erfolgt eine kauf- männische Rundung auf 2 Dezimalstellen.

Im Schritt 3 werden alle Angebote ermittelt, die innerhalb des Kennzahlkorridors liegen (inklusive der Rand- werte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet. Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist die Gesamtpunktzahl, die sich aus der Summe der Produkte aus den erzielten Wertungspunkten des Wertungskriteriums mit den jeweiligen Gewichtungspunkten des Kriteriums bei den Wertungskriterien II.1, II.2 und IV.1 ergibt. Der nach dieser Vorgehensweise wirtschaftlichste Bieter erhält den Zuschlag. Bei identi- schen Punktzahlen im Entscheidungskriterium greift das preisgünstigere Angebot. Bei identischen Ergebnis- sen erfolgt eine Auslosung. Hat das Angebot eines bevorzugten Bieters (Inklusionsbetrieb) die gleiche Punkt- zahl im Entscheidungskriterium wie das eines nicht bevorzugten Bieters, erhält der bevorzugte Bieter auch bei einem identischen Wertungspreis den Zuschlag. Liegen mehrere solcher Angebote von bevorzugten Bietern vor, erfolgt eine Auslosung unter diesen bevorzugten Bietern.

Bei Vergabeverfahren nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wird einem bevorzugten Bieter un- abhängig vom Abschneiden seines Angebotes in den Schritten 1 bis 3 immer dann der Zuschlag erteilt, wenn der Wertungspreis für sein Angebot den des wirtschaftlichsten, nicht bevorzugten Bieters um nicht mehr als 15 Prozent übersteigt. Sofern dies für Angebote mehrerer bevorzugter Bieter zutrifft, ist Entscheidungskrite- rium innerhalb dieser Gruppe die Gesamtpunktzahl, die sich aus der Summe der Produkte aus den erzielten Wertungspunkten des Wertungskriteriums mit den jeweiligen Gewichtungspunkten des Kriteriums bei den Wertungskriterien II.1, II.2 und IV.1 ergibt. Bei identischen Punktzahlen im Entscheidungskriterium greift das preisgünstigere Angebot unter den Angeboten der bevorzugten Bieter. Bei identischen Ergebnissen erfolgt eine Auslosung.

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