D.2.pdf

Konzeption und Durchführung der Maßnahme „Startklar“ für ca. 9 Teilnehmendenplätze in Rosenheim

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 22:15 (Europe/Berlin)

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D.2 Unternehmensangaben und Eigenerklärungen

Abschnitt I: Angaben des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft

Ich gebe/Wir geben dieses Angebot ab als:

Einzelbieter

Bietergemeinschaft (dazu Abschnitt IV dieser Datei beachten)

Einzelbieter/bevollmächtigtes Mitglied der Bietergemeinschaft

Name:
Rechtsform:
Straße:
Postleitzahl, Ort:
Telefon:
Fax (wenn vorhanden):
E-Mail (Organisations- postfach, keine perso- nenbezogene Adresse):
Kontaktperson für die Vertragsdurchführung:

Ggf. abweichende Kontaktdaten der Ansprechperson für die Vertragsdurchführung

Straße:
Postleitzahl, Ort:
Telefon:
Fax (wenn vorhanden):
E-Mail (Organisations- postfach, keine perso- nenbezogene Adresse):

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Beteiligung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)

Handelt es sich bei dem Bieter/bevollmächtigten [ ] Ja Mitglied der Bietergemeinschaft um ein Kleinst- unternehmen, ein kleines Unternehmen oder ein mittleres Unternehmen1?

Beteiligung als bevorzugter Bieter gemäß §§ 224, 241 Absatz 3 Sozialgesetzbuch (SGB) IX

Handelt es sich bei dem Bieter/bevollmächtigten [ ] Ja Mitglied der Bietergemeinschaft um einen Inklusi- Falls ja, verpflichte ich mich, auf Anforderung der onsbetrieb nach § 215 SGB IX, weil bei Zu- Vergabestelle innerhalb der mir gesetzten ange- schlagserteilung/Abschluss des Rahmenvertra- messenen Frist die Eigenschaft als bevorzugter ges die zu vergebenden Leistungen in diesem In- Bieter nachzuweisen. Anerkannt wird ein Nach- klusionsbetrieb ausgeführt werden? weis2 nur, wenn er bei Zuschlagserteilung/Ab- Antworthinweis: Die Bevorzugung von Inklusi- schluss des Rahmenvertrages nicht älter als ein onsbetrieben bezieht sich nicht auf die juristische Jahr ist. Person, die diese Einrichtungen betreibt, son- dern nur auf jene Organisationseinheit, die als In- klusionsbetrieb tätig ist.

1 Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 124 vom 20.05.2003, Seite 36). Diese Angabe wird nur für statistische Zwecke verlangt. Kleinstunternehmen: Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz und/oder Jahres- bilanzsumme 2 Millionen Euro nicht übersteigt. Kleine Unternehmen: Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz und/oder Jahres- bilanzsumme 10 Millionen Euro nicht übersteigt. Mittlere Unternehmen: Unternehmen, bei denen es sich weder um Kleinstunternehmen noch um kleine Unternehmen handelt, die weniger als 250 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz 50 Millionen Euro nicht übersteigt und/oder deren Jahresbilanzsumme 43 Millionen Euro nicht übersteigt. Beachte: Maßgeblich ist das Unternehmen als Rechtssubjekt (zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetrage- ner Verein). Ihre Angabe darf sich nicht nur auf einzelne Niederlassungen oder Standorte (Unternehmensteile) ohne rechtliche Selbständigkeit beziehen. 2 Der Nachweis der Eigenschaft als Inklusionsbetrieb wird erbracht durch Vorlage eines Bescheides des zuständigen Integrati- onsamtes über die Gewährung von Leistungen (Förderbescheid) oder eine schriftliche Bestätigung des Integrationsamtes.

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Abschnitt II: Eigenerklärungen als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, als Zusicherung der Einhaltung von Ausführungsbedingungen und in Bezug auf die Trägerzulassung

Der Bieter/das bevollmächtigte Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt zu folgenden Ausschluss- gründen:

  1. Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung Ich versichere, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wett- bewerbsbeschränkungen (GWB) meinem Unternehmen zuzurechnen ist3, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein Unternehmen selbst keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat4 nachstehender Art:

1.1 Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Kriminelle und terroristi- sche Vereinigungen im Ausland,

1.2 Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereit- stellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs (StGB) zu begehen,

1.3 Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte,

1.4 Betrug, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; bei Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte richtet,

1.5 Subventionsbetrug, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder ge- gen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; bei Anwendung der UVgO, soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte richtet,

1.6 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und Gesundheitswesen,

1.7 Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder unzulässige Interessenwahrnehmung,

1.8 Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB hinsichtlich aus- ländischer und internationaler Bediensteter,

1.9 Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsver- kehr oder

1.10 Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft und Ausbeu- tung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung,

wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Aus- schlusszeitraum noch nicht verstrichen ist.

  1. Gründe im Hinblick auf die Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen

Ich versichere, dass ich allen meinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steu- ern und Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in Deutschland als auch in meinem Niederlassungsstaat – sofern es sich um einen anderen Niederlassungsstaat als Deutschland handelt – nachgekommen bin.

  1. Gründe im Zusammenhang mit sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen

Mir ist bekannt, dass nach den folgenden spezialgesetzlichen Ausschlussregelungen

3.1 gemäß § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) Bieter von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB ausgeschlossen

3 Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Lei- tung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung (§ 123 Absatz 3 GWB). 4 Aufzählung in § 123 Absatz 1 GWB unter Angabe der einzelnen Strafnormen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des § 123 Absatz 1 GWB stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den ver- gleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Absatz 2 GWB). Eine Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn diese in- haltlich einer Verurteilung nach den in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Tatbeständen entsprechen.

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werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldver- fahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwer- wiegenden Verfehlung besteht.

3.2 gemäß § 19 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) Bieter von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienst- leistungsauftrags für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geld- buße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden sind. 3.3 gemäß § 22 Absatz 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Bieter von der Teil- nahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau – oder Dienstleistungsauftrags für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden sind. 3.4 gemäß § 14 des Bundestariftreuegesetzes (BTTG) Bieter von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Bau- oder Dienstleistungsauftrags für eine angemessene Zeit bis zur nach- gewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB ausgeschlossen werden sollen, wenn nach § 13 Absatz 1 BTTG ein Verstoß unanfechtbar festgestellt wurde. Ich versichere, dass solche vorgenannten Strafen oder Bußen während der letzten 3 Jahre gegen mich nicht verhängt worden sind, ich keinen Ausschlussgrund nach § 14 BTTG erfülle und ich mit keiner temporären Auftragssperre belegt worden bin.5

Das Unternehmen hat meines Wissens bei der Ausführung öffentlicher Aufträge auch nicht gegen seine sonstigen arbeits- und sozialrechtlichen Verpflichtungen verstoßen.6

  1. Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz Ich versichere, dass sich mein Unternehmen in keiner der folgenden Situationen befindet: 4.1 Es ist zahlungsunfähig. 4.2 Über das Vermögen des Unternehmens ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Ver- fahren beantragt worden. 4.3 Über das Vermögen des Unternehmens ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Ver- fahren eröffnet worden. 4.4 Die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden. 4.5 Es befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.

  2. Gründe im Zusammenhang mit anderen schweren beruflichen Verfehlungen Ich versichere, dass das Unternehmen7 im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die dessen Integrität in Frage gestellt wird, u.a.

5.1 weil für eine zu einem zwingenden Ausschlussgrund führenden Straftat nach II.1 ein Strafverfahren anhängig ist beziehungsweise Ermittlungsverfahren eröffnet wurde, aber noch keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt,

5.2 weil eine schwerwiegende Straftat im Geschäftsverkehr begangen wurde, die nicht unter II.1 auf- geführt ist, insbesondere Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Untreue und Urkundenfälschung oder

5.3 weil eine schwerwiegende Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder gegen die öffentli- che Ordnung begangen wurde, die nicht unter II.1 aufgeführt ist, insbesondere Volksverhetzung.

5 Bei Aufträgen mit einem geschätzten Auftragswert ab einer Höhe von 50.000 Euro fordert die Vergabestelle für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbs- registergesetzes (WRegG) an. 6 Umfasst sind gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU alle für das Unternehmen geltenden sozial- und arbeitsrecht- lichen Verpflichtungen, die durch Rechtsvorschriften der Union, einzelstaatliche Rechtsvorschriften, aber auch durch für das Unternehmen verbindliche Tarifverträge festgelegt sind. 7 § 123 Absatz 3 GWB gilt entsprechend (vergleiche Fußnote 3).

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  1. Gründe im Zusammenhang mit wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen

Ich versichere, dass mein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Ver- fälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, u.a. die Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Abspra- chen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über die Aufrechnung von Ausfallentschädi- gungen sowie über Gewinnbeteiligung und Abgaben an andere Bewerber.

Falls Sie eine oder mehrere der vorstehenden Erklärungen in II.1 bis II.6 nicht wie gefordert abge-
ben können, ist dies im Abschnitt III anzugeben und näher zu begründen.
  1. Gründe im Zusammenhang mit einem Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten

Eine entsprechende Ethikerklärung (Datei D.2.2) ist dem Angebot beigefügt.

  1. Gründe im Zusammenhang mit Auskünften und Informationen

Ich bestätige, dass mein Unternehmen

8.1 in Bezug auf seine Auskünfte zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Einhaltung der Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder keine derartigen Auskünfte zurückgehalten hat, sowie in der Lage sein wird, die erforderlichen Nach- weise zu übermitteln,

8.2 nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

8.3 nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeent- scheidung des Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, und nicht versucht hat, solche Infor- mationen zu übermitteln.

Der Bieter/das bevollmächtigte Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt zu folgenden bei der Auftrags- ausführung einzuhaltenden Rechtsvorschriften:

  1. Schutz von personenbezogenen Daten und Sozialdaten

Ich verpflichte mich, im Auftragsfall alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutze von personenbezogenen Daten und Sozialdaten zu treffen (Art. 32 Absatz 1 Buchstabe a bis d der EU-Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO). Mir ist bekannt, dass sämtliche der nachfol- genden technischen und organisatorischen Maßnahmen gesetzliche Mindestanforderungen darstellen.

9.1 Der Auftragnehmer beachtet die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung. Er darf personenbezogene Daten und Sozialdaten (im Folgenden jeweils nur noch als „Daten“ bezeichnet) von Maßnahmeteilnehmenden und Beschäftigten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Auftraggebers verarbeiten. Der Auftrag- nehmer hat Daten zu berichtigen, in der Verarbeitung einzuschränken oder zu löschen, wenn der Auftraggeber dies verlangt.

9.2 Der Auftragnehmer ergreift Maßnahmen, damit Unbefugten der Zutritt zu seinen Datenverarbei- tungsanlagen verwehrt ist. Entsprechende Räumlichkeiten sind im Regelfall abgeschlossen; die Vergabe von Schlüsseln wird ständig dokumentiert und kontrolliert.

9.3 Der Auftragnehmer ergreift Maßnahmen, damit seine Datenverarbeitungssysteme einschließlich der PC-Arbeitsplätze nicht von Unbefugten betreten oder genutzt werden können. Die Daten sind vor unbefugten Zugriffen Dritter sowie vor Computerviren et cetera zu schützen.

9.4 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die zur Benutzung seiner Datenverarbeitungssysteme be- rechtigten Personen ausschließlich auf diejenigen Daten zugreifen können, die ihrer jeweiligen sachlichen und fachlichen Zugriffsberechtigung unterliegen. Auf Daten von Maßnahmeteilnehmen- den und Beschäftigten des Auftraggebers dürfen nur mit der Durchführung der jeweiligen Maß- nahme betraute mitarbeitende Personen des Auftragnehmers Zugriff haben.

9.5 Der Auftragnehmer sichert zu, dass in der Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie Unterauf- tragnehmern Daten nur schriftlich oder per verschlüsselter E-Mail übermittelt werden.

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9.6 Der Auftragnehmer ist jederzeit in der Lage, zu überprüfen, welcher seiner mitarbeitenden Perso- nen auf Daten von Maßnahmeteilnehmenden oder Beschäftigten der BA zugegriffen hat (Protokol- lierung).

9.7 Auch bei der Beauftragung von Unterauftragnehmern ist der Auftragnehmer jederzeit in der Lage, dem Auftraggeber nachzuweisen, welche Daten der Maßnahmeteilnehmenden oder der Beschäf- tigten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer übermittelt worden sind.

9.8 Der Auftragnehmer kontrolliert, – unbeschadet seiner fortbestehenden vertraglichen Haftung ge- genüber dem Auftraggeber – bei Unterauftragnehmern, ob der Schutz der ihm anvertrauten Daten der Maßnahmeteilnehmenden und Beschäftigten des Auftraggebers in gleicher Weise gewährleis- tet ist.

9.9 Der Auftragnehmer bestellt einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, sofern die Vorausset- zungen für eine Bestellung vorliegen (vergleiche § 38 BDSG). Er benennt diesen dem Auftragge- ber.

  1. Einhaltung geltender zwingender Mindestarbeitsbedingungen

Ich verpflichte mich, im Auftragsfall die in meinem Unternehmen eingesetzten Arbeitnehmer/-innen nicht unter den für sie jeweils geltenden Mindestentgelt-Regelungen zu entlohnen und alle weiteren gesetzlichen Pflichten eines Arbeitgebers zur Gewährung von zwingenden Arbeitsbedingungen zu er- füllen.

Der Bieter/das bevollmächtigte Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt zur folgenden, bei der Auftrags- ausführung einzuhaltenden, zusätzlichen Ausführungsbedingung:

  1. Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation

Ich verpflichte mich, sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.

Der Bieter/das bevollmächtigte Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt hinsichtlich seiner Berechti- gung zur Auftragsausführung:

  1. Trägerzulassung gemäß §§ 176 Absatz 1 und 178 SGB III

Ich sichere zu, dass ich über die gemäß §§ 176 Absatz 1 und 178 SGB III erforderliche Trägerzulas- sung8 bezogen auf den jeweiligen Fachbereich nach § 5 Absatz 1 der Akkreditierungs- und Zulas- sungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) verfüge. Ich verpflichte mich, auf Anforderung der Verga- bestelle innerhalb der mir gesetzten angemessenen Frist eine Kopie des entsprechenden Zertifikats nebst aktueller Anlage gemäß § 5 Absatz 6 AZAV vorzulegen. Über eine ortsbezogene Trägerzulas- sung werde ich erforderlichenfalls spätestens zum Maßnahmebeginn verfügen.

Der Bieter/das bevollmächtigte Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt zur folgenden, bei der Auftrags- ausführung einzuhaltenden, zusätzlichen Ausführungsbedingung:

  1. Ökologische Nachhaltigkeit Ich verpflichte mich, § 4 Absatz 4 der Vertragsbedingungen zum Umwelt- und Klimaschutz einzuhalten.

8 Die Regelungen zur Zulassung gelten über § 16 SGB II für die SGB-III-Leistungen, die im Rechtskreis SGB II Anwendung finden. Sie gelten dagegen nicht für die originär im SGB II geregelten Leistungen, soweit dies nicht ausdrücklich anders bestimmt wurde (§§ 16h Absatz 4, 16k Absatz 5 SGB II).

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Abschnitt III: Vorliegen von Ausschlussgründen nach II.1 bis II.6

Ein Bieter hat in diesem Abschnitt nur dann Angaben zu machen, wenn er eine oder mehrere der
Erklärungen in II.1 bis II.6 des vorstehenden Abschnitts II nicht wie gefordert abgeben kann. Wenn
mehrere Mitglieder einer Bietergemeinschaft betroffen sind, legen Sie bitte für jedes der betreffenden
Unternehmen eine separate, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllte Erklärung9
mit den nach diesem Abschnitt erforderlichen Erklärungen und Informationen mit dem Angebot vor.
Gründe im Zusammenhang mit einer straf- rechtlichen Verurteilung (siehe II.1) liegen vor.[ ] Ja
Falls ja, machen Sie bitte folgende Angaben: • Datum der Verurteilung, Art der Straftat ge- mäß den Punkten 1.1 bis 1.10; Grund (Gründe) für die Verurteilung • Verurteilte Person • Soweit unmittelbar im Urteil festgelegt: Dauer des Ausschlusszeitraums und Tatbestand (Tatbestände) Sofern die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar sind, geben Sie bitte Web-Adresse, be- scheinigende Stelle an sowie genaue Bezeich- nung der Dokumente an:
Im Falle einer Verurteilung: Hat das Unterneh- men Maßnahmen getroffen, um trotz Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes seine Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreini- gung“)?10[ ] Ja [ ] Nein Falls ja, bitte die Maßnahmen beschreiben:
Gründe im Hinblick auf die Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen (siehe II.2) liegen vor.[ ] Ja
Falls ja, machen Sie bitte folgende Angaben: • Betroffenes Land beziehungsweise betroffe- ner Mitgliedstaat • Wie hoch ist der fragliche Betrag? • Wie wurde der Verstoß gegen die bestehen- den Verpflichtungen festgestellt? Sofern die Feststellung im Wege einer Ge- richts- oder verwaltungsbehördlichen Ent- scheidung erfolgte:

9 Verfahren Sie mit dieser Datei gegebenenfalls wie folgt: 1. Die Datei ist vollständig am Monitor auszufüllen. 2. Die Datei ist auszudrucken. 3. Der ausgefüllte Ausdruck ist in ein elektronisches Dokument zu überführen (zum Beispiel durch Einscannen, digitale Fotografie, PC-Fax). Die so erstellte Datei ist als Datei D.2 mit dem Angebot zu übermitteln. Als Dateiformat sind elekt- ronisch allgemein lesbare Formate ohne Makros zu verwenden (zum Beispiel *.pdf, *.tif, *.jpeg). 10 Aus der Beschreibung sollte hervorgehen. dass die betreffenden Maßnahmen in Anbetracht der Art der begangenen Straftaten (punktuell, wiederholt, systematisch …) angemessen sind.

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− Ist diese Entscheidung endgültig und ver- bindlich? − Datum der Verurteilung beziehungsweise der Entscheidung − Im Falle einer Verurteilung: Soweit darin unmittelbar festgelegt, Dauer des Aus- schlusszeitraums: Auf andere Weise (bitte präzisieren): • Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen nachgekommen, indem es die Zahlung vor- genommen hat oder eine verbindliche Verein- barung im Hinblick auf die Zahlung der fälli- gen Steuern oder Sozialversicherungsbei- träge – gegebenenfalls einschließlich etwai- ger Zinsen oder Strafzahlungen – eingegan- gen ist?[ ] Ja [ ] Nein Falls ja, bitte näher ausführen:
Sofern die einschlägigen Unterlagen über die Zahlung von Steuern und Sozialabgaben elektro- nisch abrufbar sind, geben Sie bitte Web-Ad- resse, bescheinigende Stelle und genaue Be- zeichnung der Dokumente an:
Gründe im Zusammenhang mit sozial- und ar- beitsrechtlichen Verpflichtungen (siehe II.3) liegen vor.[ ] Ja
Falls ja, bitte näher ausführen:
Hat das Unternehmen Maßnahmen getroffen, um trotz des Vorliegens dieses Ausschlussgrundes seine Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreini- gung“)?[ ] Ja [ ] Nein Falls ja, bitte die Maßnahmen beschreiben:
Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz (siehe II.4) liegen vor.[ ] Ja
Falls ja, bitte konkrete Art der Situation gemäß den Punkten 4.1 bis 4.5 benennen und näher ausführen: Erläutern Sie dabei bitte, warum das Unterneh- men unter Berücksichtigung der geltenden natio- nalen Vorschriften und Maßnahmen betreffend

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die Fortführung der Geschäftstätigkeit unter die- sen Umständen dennoch in der Lage ist, den Auf- trag zu erfüllen.
Sofern die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar sind, geben Sie bitte Web-Adresse, be- scheinigende Stelle und genaue Bezeichnung der Dokumente an:
Gründe im Zusammenhang mit anderen schweren beruflichen Verfehlungen (siehe II.5) liegen vor.[ ] Ja
Falls ja, bitte näher ausführen:
Hat das Unternehmen „selbstreinigende“ Maß- nahmen getroffen?[ ] Ja [ ] Nein Falls ja, bitte die Maßnahmen beschreiben:
Gründe im Zusammenhang mit wettbewerbs- verzerrenden Verhaltensweisen (siehe II.6) lie- gen vor.[ ] Ja
Falls ja, bitte näher ausführen:
Hat das Unternehmen „selbstreinigende“ Maß- nahmen getroffen?[ ] Ja [ ] Nein Falls ja, bitte die Maßnahmen beschreiben:

REZ - D.2 - 260701 Seite 9

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Abschnitt IV: Vollmacht bei Bildung einer Bietergemeinschaft und Eigenerklärungen der weiteren Mitglieder

Bei Bietergemeinschaften ist mit dieser Datei wie folgt zu verfahren:
1. Die Datei ist vollständig am Monitor auszufüllen.
2. Die Datei ist auszudrucken und mit Ausnahme des bevollmächtigten Mitglieds von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft handschriftlich zu unterschreiben und an den entsprechenden Stellen mit
dem Datum zu versehen.
3. Der ausgefüllte und unterschriebene Ausdruck ist in ein elektronisches Dokument zu überführen
(zum Beispiel durch Einscannen, digitale Fotografie, PC-Fax).
4. Die so erstellte Datei ist als Datei D.2 mit dem Angebot zu übermitteln. Als Dateiformat sind elekt-
ronisch allgemein lesbare Formate ohne Makros zu verwenden (zum Beispiel *.pdf, *.tif, *.jpeg).

Mit dieser Vollmacht beauftragen wir das oben im Abschnitt I als bevollmächtigtes Mitglied der Bietergemeinschaft benannte Mitglied im Namen und Auftrag der Bietergemeinschaft mit − der Abgabe des Angebotes, − der Kommunikation im Vergabeverfahren und − dem Abschluss und der Durchführung des Vertrages.

Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung.

Mit nachstehender Unterschrift bestätigt jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, dass die Erklärun- gen entsprechend den Abschnitten II und V dieser Datei sowie die sonstigen von ihm verlangten Erklärungen in den gemäß A.6 eingereichten Dateien zur Angebotsabgabe jeweils abgegeben wer- den. Falls ein Mitglied eine oder mehrere der Erklärungen in II.1 bis II.6 dieser Datei nicht wie gefordert abgeben kann, hat er dies im Abschnitt III anzugeben und näher zu begründen.

Weiteres Mitglied der Bietergemeinschaft

Name:
Rechtsform:
Straße:
Postleitzahl, Ort:
Kontaktperson:
Telefon:
Fax (wenn vorhanden):
E-Mail (Organisations- postfach, keine perso- nenbezogene Adresse):
DatumUnterschrift

REZ - D.2 - 260701 Seite 10

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Beteiligung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)

Handelt es sich bei dem Mitglied der Bieterge- [ ] Ja meinschaft um ein Kleinstunternehmen, ein klei- nes Unternehmen oder ein mittleres Unterneh- men11?

Beteiligung als bevorzugter Bieter gemäß §§ 224, 241 Absatz 3 SGB IX

Handelt es sich bei dem Mitglied der Bieterge- [ ] Ja meinschaft um einen Inklusionsbetrieb nach Falls ja, verpflichte ich mich, auf Anforderung der §215 SGB IX, weil bei Zuschlagserteilung/Ab- Vergabestelle innerhalb der mir gesetzten ange- schluss des Rahmenvertrages die zu vergeben- messenen Frist meine Eigenschaft als bevorzug- den Leistungen in diesem Inklusionsbetrieb aus- ter Bieter nachzuweisen. Anerkannt wird ein geführt werden? Nachweis12 nur, wenn er bei Vorlage nicht älter Antworthinweis: Die Bevorzugung von Inklusi- als ein Jahr ist. onsbetrieben bezieht sich nicht auf die juristische Person, die diese Einrichtungen betreibt, son- dern nur auf jene Organisationseinheit, die als In- klusionsbetrieb tätig ist.

Bei 3 und mehr Mitgliedern der Bietergemeinschaft bitte die Seiten zum Abschnitt IV hinreichend oft ausdrucken!

11 Zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen siehe Fußnote 1. 12 Zum Nachweis der Eigenschaft als bevorzugter Bieter siehe Fußnote 2.

REZ - D.2 - 260701 Seite 11

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Abschnitt V: Vergabe von Unteraufträgen und Eignungsleihe

Angaben in diesem Abschnitt sind nur dann zu machen, wenn beabsichtigt ist, einen Teil oder Teile
des Auftrags an andere Unternehmen weiterzuvergeben (Unterauftrag) und/oder für den Nachweis der
Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe).

Falls eine Unterauftragsvergabe beabsichtigt ist, verpflichtet sich der Bieter/die Bietergemeinschaft dafür zu sorgen, dass der vorgesehene Unterauftragnehmer ihm/ihr gegenüber gleich lautende schriftliche Er- klärungen nach dem Abschnitt II (mit Ausnahme der Erklärungen in II.7 und II.12) und – soweit notwendig – nach dem Abschnitt III dieser Datei abgibt. Diese Erklärungen hat der Unterauftragnehmer mit seiner Unterschrift unter Angabe von Datum, Ort und Firmenbezeichnung zu bestätigen.

Wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft die Kapazitäten anderer Unternehmen auch deshalb in Anspruch nehmen will, um die festgelegten Eignungskriterien13 zu erfüllen, verpflichtet er/sie sich, zusätzlich eine entsprechende Bestätigung14 des Unternehmens einzuholen.

Mir liegen von den für eine Unterauftragsvergabe beziehungsweise Eignungsleihe vorgesehenen Unternehmen die vorstehenden Erklärungen vor und kein Unter- nehmen hat darin das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß Abschnitt III be- [ ] Ja [ ] Nein jaht.

Falls ja, ist die vorstehende Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft hinsichtlich der für die
Unterauftragsvergabe beziehungsweise Eignungsleihe vorgesehenen Unternehmen ausreichend. Die
Erklärungen der Unternehmen, die für eine Unterauftragsvergabe beziehungsweise Eignungsleihe vor-
gesehen sind, brauchen Sie also nicht mit dem Angebot, sondern nur auf gesonderte Aufforderung der
Vergabestelle einzureichen.
Falls nein, überprüft die Vergabestelle vor Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss und
die Ersetzung von Unterauftragnehmern/Dritten vorliegen. Die Vergabestelle verlangt von Ihnen dann
die Übersendung der abgegebenen Erklärungen, wenn Ihr Angebot in die engere Wahl kommt.

Unternehmen, die für eine Unterauftragsvergabe beziehungsweise Eignungsleihe vorgesehen sind, be- nennen Sie bitte im nachfolgenden Verzeichnis und nummerieren diese aufsteigend. Die von Unterauf- tragnehmern auszuführenden Leistungsteile sind nach Art und Umfang kurz zu beschreiben.

Unternehmen Nummer
Name:
Rechtsform:
Straße:
Postleitzahl, Ort:
Kontaktperson:
Telefon:
Fax (wenn vorhanden):
E-Mail:
Kurzbeschreibung der auszuführenden Leis- tungsteile:

13 Als Eignungskriterien sind im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit festgelegt: Datei D.3 Erklärung zu Referenzleistungen Datei D.4 Erklärung zur Server- und Softwarelösung (sofern in A.3 und A.6 der Datei A_Allgemeine_Hinweise.pdf gefordert) 14 D.h. Bestätigung des Unterauftragnehmers/Dritten, dass seine Kapazitäten im Hinblick auf die in der Datei D.3 aufgeführten Referenzleistungen und – sofern zutreffend – die im D.4 unter seiner Einbeziehung angegebene Server- und Softwarelösung dem Bieter/der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen werden mit Beschreibung der zu erbringenden Leistungsteile.

REZ - D.2 - 260701 Seite 12

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Unternehmen Nummer
Name:
Rechtsform:
Straße:
Postleitzahl, Ort:
Kontaktperson:
Telefon:
Fax (wenn vorhanden):
E-Mail:
Kurzbeschreibung der auszuführenden Leis- tungsteile:
Unternehmen Nummer
Name:
Rechtsform:
Straße:
Postleitzahl, Ort:
Kontaktperson:
Telefon:
Fax (wenn vorhanden):
E-Mail:
Kurzbeschreibung der auszuführenden Leis- tungsteile:
Unternehmen Nummer
Name:
Rechtsform:
Straße:
Postleitzahl, Ort:
Kontaktperson:
Telefon:
Fax (wenn vorhanden:
E-Mail:
Kurzbeschreibung der auszuführenden Leis- tungsteile:

Bei 5 und mehr Unterauftragnehmern bitte zusätzliche Datei D.2 verwenden beziehungsweise bei Bietergemeinschaften bitte diese Seite hinreichend oft ausdrucken!

REZ - D.2 - 260701 Seite 13

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