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A_Wertungshinweise
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach die- sen Vergabeunterlagen erfüllen.
Die preisliche Bewertung erfolgt auf Basis des Losgesamtpreises (brutto in Euro) (= Wertungspreis). Die Definition des Losgesamtpreises ist dem jeweiligen Leistungsverzeichnis/Losblatt (Datei Leistungsver- zeichnis.aidf) zu entnehmen.
Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers die Kalkulation unverzüglich offen zu legen. Eine nachträgliche Preisverhandlung ist ausgeschlossen. Die Bewertung des Konzeptinhaltes wird anhand der in der Datei A_Bewertungsmatrix aufgeführten Kri- terien der Wertungsbereiche I und II vorgenommen.
Für die Bewertung der Konzepte gelten bei den Wertungsbereichen I und II ausschließlich folgende vier Bewertungsstufen:
0 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht nicht den Anforderungen.
1 Punkt: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht mit Einschränkungen den An- forderungen.
2 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht den Anforderungen.
3 Punkte: Das Angebot des Bieters ist der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich. Ein Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen nicht erfüllt sind oder die Konzeption inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde. Dies gilt auch, wenn die Anforde- rungen lediglich stichpunktartig ohne weitere konzeptionelle Ausführungen wiederholt werden. Au- ßerdem wird ein Konzept mit 0 Punkten bewertet, wenn es im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme keinen Erfolg verspricht. Ein Konzept wird mit 1 Punkt bewertet, wenn die genannten Anforderungen mit Einschränkungen erfüllt sind oder die Konzeption inhaltlich Unschärfen aufweist, die Konzeption der Maßnahme aber insgesamt eine erfolgreiche Durchführung erwarten lässt. Ein Konzept wird mit 2 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen erfüllt sind und die Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg verspricht. Ein Konzept wird mit 3 Punkten bewertet, wenn die Konzeption der Zielerreichung in besonderer Weise (z.B. kreative Ideen) dienlich ist und dies in der Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt ist.
Die Bewertungsmatrix (vgl. Datei A_Bewertungsmatrix) besteht aus Wertungsbereichen, die jeweils Wer- tungskriterien enthalten. Sowohl die einzelnen Wertungskriterien als auch die einzelnen Wertungsbereiche sind gewichtet (Spalte „Kriteriengewichtung“). Die Gewichtung (GP = Gewichtungspunkte) spiegelt die je- weilige Bedeutung der Wertungskriterien innerhalb des Wertungsbereiches sowie der Wertungsbereiche untereinander wider.
Die Leistungspunkte eines Wertungsbereiches werden wie folgt ermittelt:
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Die erzielten Wertungspunkte des Wertungskriteriums werden mit den jeweiligen Gewichtungspunkten des Kriteriums multipliziert. Aus der Summe der Produkte aller Wertungskriterien eines Wertungsbereiches, dividiert durch die Summe der Gewichtungspunkte wird der gewichtete Mittelwert gebildet und mit 100 multipliziert. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Der so ermittelte Wert kann maximal 300 betragen.
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Der unter 1. errechnete Wert wird multipliziert mit den Gewichtungspunkten des Wertungsbereiches. Damit ergeben sich die Leistungspunkte des Wertungsbereiches.
Die Summe der Leistungspunkte eines Loses ergibt sich aus der Addition der Leistungspunkte aller Wer- tungsbereiche.
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Angebote, bei denen die Summe der Punkte in den Wertungsbereichen I bis II nicht mindestens 85 % der Gesamtpunktzahl beträgt, welche bei durchgängiger Bewertung in der Wertungsstufe „2 Punkte – ent- spricht den Anforderungen“ in diesen Wertungsbereichen erreicht wird, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Nach Beurteilung der angebotenen Qualität erfolgt die Auswahl des Angebotes, das den Zuschlag zur Durchführung des Loses erhalten soll. Auszuwählen ist das Angebot, das unter Berücksichtigung aller Um- stände am wirtschaftlichsten ist.
Die Bewertung der Angebote erfolgt unter analoger Anwendung der Unterlage für Ausschreibung und Be- wertung von IT-Leistungen (UfAB 2018.04) nach der Erweiterten Richtwertmethode.
Im Schritt 1 wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt:
Gesamtsumme der Leistungspunkte Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis = x 100 Wertungspreis
Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Im Schritt 2 wird ein Wert als Korridor aus der Kennzahl des führenden Angebotes und einer weiteren Kennzahl, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 10 % ergibt, ermittelt. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Im Schritt 3 werden alle Angebote ermittelt, die innerhalb des Kennzahlenkorridors liegen (inklusive der Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet. Entscheidungskriterium inner- halb dieser Gruppe ist die Gesamtpunktzahl, die sich aus der Summe der Produkte aus den erzielten Wer- tungspunkten des Wertungskriteriums mit den jeweiligen Gewichtungspunkten des Kriteriums bei den Wer- tungskriterien II.1 und II.3 ergibt. Der nach dieser Vorgehensweise wirtschaftlichste Bieter erhält den Zu- schlag. Bei identischen Punktzahlen im Entscheidungskriterium greift das preisgünstigere Angebot. Bei identischen Ergebnissen erfolgt eine Auslosung. Hat das Angebot eines bevorzugten Bieters (Inklusions- betrieb) die gleiche Punktzahl im Entscheidungskriterium wie das eines nicht bevorzugten Bieters, erhält der bevorzugte Bieter auch bei einem identischen Wertungspreis den Zuschlag. Liegen mehrere solcher Angebote von bevorzugten Bietern vor, erfolgt eine Auslosung unter diesen bevorzugten Bietern.
Bei Vergabeverfahren nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wird einem bevorzugten Bieter unabhängig vom Abschneiden seines Angebotes in den Schritten 1 bis 3 immer dann der Zuschlag erteilt, wenn der Wertungspreis für sein Angebot den des wirtschaftlichsten, nicht bevorzugten Bieters um nicht mehr als 15 Prozent übersteigt. Sofern dies für Angebote mehrerer bevorzugter Bieter zutrifft, ist Entschei- dungskriterium innerhalb dieser Gruppe die Gesamtpunktzahl, die sich aus der Summe der Produkte aus den erzielten Wertungspunkten des Wertungskriteriums mit den jeweiligen Gewichtungspunkten des Krite- riums bei den Wertungskriterien II.1 und II.3 ergibt. Bei identischen Punktzahlen im Entscheidungskriterium greift das preisgünstigere Angebot unter den Angeboten der bevorzugten Bieter. Bei identischen Ergebnis- sen erfolgt eine Auslosung.
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