[Seite 1]
Hinweis: In diesem Anhang sind die Ansprechpartner für den AVV bei der Helaba und beim Auftragnehmer benannt. Der Anhang ist vom Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung gemeinsam mit dem Auftraggeber auszufüllen, wenn im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet werden, und ist Bestandteil des Auftragsverarbeitungs- vertrags sowie des Rahmenvertrags.
Anhang 2.2
AVA Kommunikation
zu Anlage 3 Datenschutz und Informationssicherheit
zum Rahmenvertrag vom TT.MM.JJJJ
zwischen
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Neue Mainzer Straße 52 -58
60311 Frankfurt
- nachfolgend Helaba oder Auftraggeber genannt –
und
[Adresszeile 1: Vollständige Firmierung des Auftragnehmers]
[Adresszeile 2: Straße des Auftragnehmers]
[Adresszeile 3: PLZ und Stadt des Auftragnehmers]
- nachfolgend [Kürzel des Auftragnehmers] oder Auftragnehmer
genannt -
– zusammen auch „Vertragspartner“, „Vertragsparteien“ oder „Parteien“
genannt –
Version 0.9
[Seite 2]
Anhang 2.2 – AVA Kommunikation
INHALTSVERZEICHNIS
1 Datenschutzbeauftragter beim Auftraggeber ................................................... 3
2 Datenschutzbeauftragter beim Auftragnehmer ................................................ 3
3 Operativer und fachlicher Ansprechpartner und Stellvertreter beim Auftraggeber für den AVV ........................................................................................ 3
4 Operativer und fachlicher Ansprechpartner und Stellvertreter beim Auftragnehmer für den AVV ..................................................................................... 4
5 Weisungsberechtigte Personen beim Auftraggeber ........................................ 4
6 Weisungsempfänger beim Auftragnehmer ....................................................... 5
Seite 2 von 5
[Seite 3]
Anhang 2.2 – AVA Kommunikation
Die Helaba (Auftraggeber) und der Auftragnehmer treffen zum Vertrag über die Auftragsverarbeitung vom [XX.XX.XXXX] (nachfolgend „AVV“) ergänzend für die Kommunikation der Parteien untereinander folgende Festlegungen:
1 Datenschutzbeauftragter beim Auftraggeber
☒ Datenschutzbeauftragter des Auftraggebers ist:
Thorsten Möschter Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale - Helaba 575100 Datenschutz Kaiserleistraße 29 - 35 63067 Offenbach
Tel.: 0049-69-9132-3380 Fax: 0049-69-9132-83380
E-Mail: Datenschutz@helaba.de
Vorrangiger Kommunikationsweg ist:
☒ E-Mail ☐ Post ☐ Fax ☐ Telefon
2 Datenschutzbeauftragter beim Auftragnehmer
☐ Datenschutzbeauftragter des Auftragnehmers ist:
[Name, Vorname] [Anschrift] [Telefon-Nummer] [Fax- Nummer] [E-Mail- Adresse]
Vorrangiger Kommunikationsweg ist:
☐ E-Mail ☐ Post ☐ Fax ☐ Telefon
3 Operativer und fachlicher Ansprechpartner und Stellvertreter
beim Auftraggeber für den AVV
☐ Ansprechpartner des Auftraggebers für die operative und fachliche Betreuung des AVV ist:
[Name, Vorname] [Anschrift] [Telefon-Nummer] [Fax- Nummer] [E-Mail- Adresse]
Seite 3 von 5
[Seite 4]
Anhang 2.2 – AVA Kommunikation
☐ Stellvertretender Ansprechpartner des Auftraggebers für die operative und fachliche Betreuung des AVV ist:
[Name, Vorname] [Anschrift] [Telefon-Nummer] [Fax- Nummer] [E-Mail- Adresse]
☐ Ansprechpartner und stellvertretender Ansprechpartner beim Auftraggeber ergeben sich aus dem Rahmenvertrag. Vorrangiger Kommunikationsweg ist jeweils:
☐ E-Mail ☐ Post ☐ Fax ☐ Telefon ☐ Ticketsystem nach dem Rahmenvertrag
4 Operativer und fachlicher Ansprechpartner und Stellvertreter
beim Auftragnehmer für den AVV
☐ Ansprechpartner des Auftragnehmers für die operative und fachliche Betreuung des AVV ist:
[Name, Vorname] [Anschrift] [Telefon-Nummer] [Fax- Nummer] [E-Mail- Adresse]
☐ Stellvertretender Ansprechpartner des Auftragnehmers für die operative und fachliche Betreuung des AVV ist:
[Name, Vorname] [Anschrift] [Telefon-Nummer] [Fax- Nummer] [E-Mail- Adresse]
☐ Ansprechpartner und stellvertretender Ansprechpartner beim Auftragnehmer ergeben sich aus dem Rahmenvertrag. Vorrangiger Kommunikationsweg ist jeweils:
☐ E-Mail ☐ Post ☐ Fax ☐ Telefon ☐ Ticketsystem nach dem Rahmenvertrag
5 Weisungsberechtigte Personen beim Auftraggeber
☐ Weisungsberechtigt sind die in Ziffer 3 genannten Ansprechpartner.
☐ Weisungsberechtigt sind die im Rahmenvertrag genannten Ansprechpartner und stellvertretende Ansprechpartner.
☐ Weisungsberechtigt sind die folgenden Personen:
[Name, Vorname] [Anschrift]
Seite 4 von 5
[Seite 5]
Anhang 2.2 – AVA Kommunikation
[Telefon-Nummer] [Fax- Nummer] [E-Mail- Adresse]
Vorrangiger Kommunikationsweg für die Erteilung von Weisungen ist:
☐ E-Mail ☐ Post ☐ Fax ☐ Ticketsystem nach dem Rahmenvertrag
6 Weisungsempfänger beim Auftragnehmer
☐ Weisungsempfänger sind die in Ziffer Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.genannten Ansprechpartner.
☐ Weisungsempfänger sind der im Rahmenvertrag genannte Ansprechpartner und stellvertretende Ansprechpartner.
☐ Weisungsempfänger sind die folgenden Personen:
[Name, Vorname] [Anschrift] [Telefon-Nummer] [Fax- Nummer] [E-Mail- Adresse]
Der vorrangige Kommunikationsweg für den Empfang von Weisungen ergibt sich aus Ziffer 5.
Seite 5 von 5