I 06 - Anhang_1_zu_Anlage_3_Vertraulichkeitsvereinbarung_für_Externe_Vorlage_Reportingplattform_.PDF

Konzeption, Implementierung und Weiterentwicklung einer Reporting-Plattform für die WIBank

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 15:38 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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INTERNER HINWEIS (Bitte vor Versand entfernen):
Diese Vertraulichkeitsvereinbarung ist von folgenden natürlichen Personen, welche für die
Helaba tätig sind vor Leistungsbeginn zu unterschreiben und der Helaba zur Ablage vorzulegen:
LeiharbeitnehmerInnen und externe BeraterInnen (Dritte)
Auftragnehmer, welche Dritte zur Leistungserbringung einsetzen (eigene Mitarbeitende
und/oder Subunternehmer) haben die folgende Vereinbarung entsprechend mit diesen zu
vereinbaren und auf Aufforderung der Helaba vorzulegen.

Anhang 1

Vertraulichkeitsvereinbarung für Externe

Datenschutz 1 von 5

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Helaba – Confidentiality C2 – internal

INHALTSVERZEICHNIS

  1. VERPFLICHTUNG ZUR VERTRAULICHKEIT 3
  2. VERPFLICHTUNG ZUR EINHALTUNG DER DATENSCHUTZRECHTLICHEN ANFORDERUNGEN NACH DER DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG („DSGVO“) 4
  3. VERPFLICHTUNG ZUR VERTRAULICHKEIT VON GESCHÄFTSGEHEIMNISSEN 5
  4. ERKLÄRUNG BETREFFEND DIE NUTZUNG VON INTERNET UND INTRANET 5
  5. SCHLUSSBESTIMMUNG 5
  6. UNTERSCHRIFT 5

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Helaba – Confidentiality C2 – internal

  1. VERPFLICHTUNG ZUR VERTRAULICHKEIT

1.1 „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vertraulichkeitsvereinbarung sind

• Alle mündlichen oder schriftlichen Informationen und Materialien, die die unterzeichnende Person direkt oder indirekt von der Helaba zur Abgabe des Angebotes und bei Beauftragung zur Abwicklung des Projektes erhält und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrem Gegenstand oder sonstigen Umständen ergibt

• Die beauftragten Leistungen und sonstige Arbeitsergebnisse

1.2 Die unterzeichnende Person verpflichtet sich, alle ihr direkt oder indirekt bekannt gewordenen Informationen strikt vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Helaba an Dritte weiterzugeben, zu verwerten oder zu verwenden.

1.3 Die unterzeichnende Person wird alle geeigneten Vorkehrungen treffen, um die Vertraulichkeit sicherzustellen.

1.4 Zu den vertraulichen Informationen zählen insbesondere die überlassenen oder zugänglichen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, sowie Informationen, die dem Datenschutz unterliegen, die wettbewerbsrelevantes Know-how darstellen oder die als vertraulich gekennzeichnet sind.

1.5 Die vertraulichen Informationen dürfen nur zur Abgabe des Angebotes und bei Beauftragung zur Abwicklung des Projektes genutzt werden. Darüber hinaus dürfen sie weder aufgezeichnet noch gespeichert, vervielfältigt, weitergegeben oder in irgendeiner Form für eigene Zwecke genutzt oder verwertet werden.

1.6 Nach Beendigung der Ausschreibung oder der Leistungserbringung oder auf jederzeit mögliche Aufforderung der Helaba wird die unterzeichnende Person sämtliche im Rahmen der Angebotserstellung oder der Leistungserbringung erstellten Arbeitsergebnisse sowie alle von der Helaba erhaltenen oder vermittelten und noch vorhandenen vertraulichen Informationen unverzüglich der Helaba übergeben.

1.7 Die unterzeichnende Person hat kein Zurückbehaltungsrecht. Bei elektronisch auf wiederbeschreibbaren Speichermedien gespeicherten Informationen genügt die Löschung der Informationen, sofern dies so geschieht, dass ein Wiederherstellen der Informationen nicht möglich ist. Soweit die unterzeichnende Person gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist, darf die unterzeichnende Person für diesen Zweck eine Kopie der erforderlichen Unterlagen behalten. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist hat der die unterzeichnende Person die Kopie datenschutzgerecht zu vernichten.

1.8 Die Vertraulichkeit wird auch bei der E-Mail-Kommunikation beachtet, indem die Parteien vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten, die per E-Mail übermittelt werden sollen, gegen Kenntnisnahme und Manipulationen durch unberechtigte Dritte schützen. Die Parteien können hierzu entsprechende technische Maßnahmen, z.B. Verschlüsselungs- und Signaturverfahren, abstimmen.

1.9 Von der Vertraulichkeitsvereinbarung ausgeschlossen sind Informationen,

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Helaba – Confidentiality C2 – internal

• die öffentlich zugänglich sind, der unterzeichnenden Person bereits rechtmäßig bekannt waren oder später von der Helaba veröffentlicht wurden, • die die unterzeichnende Person von Dritten, die diesbezüglich keiner Geheimhaltungspflicht gegenüber der Helaba unterliegen, rechtmäßig erhalten hat oder erhält, • die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen allgemein bekannt wurden, oder • die der unterzeichnenden Person zur Zeit ihrer Übermittlung durch die Helaba bereits bekannt sind und weder direkt oder indirekt von der Helaba stammen.

1.10 Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt.

1.11 Die Helaba stellt zur Erstschulung die Lernsoftware „Datenschutz und Informationssicherheit“ im Intranet (Lernplattform für Externe). Das Lernprogramm ist innerhalb der ersten 3 Monate nach Beginn der Tätigkeit zu bearbeiten.

  1. VERPFLICHTUNG ZUR EINHALTUNG DER DATENSCHUTZRECHTLICHEN ANFORDERUNGEN NACH DER DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG („DSGVO“)

2.1 Bei der Helaba legen wir besonderen Wert auf die Vertraulichkeit im Umgang mit schutzbedürftigen Informationen. Dabei genießen personenbezogene Daten besonderen gesetzlichen Schutz. Personenbezogene Daten sind nicht nur die Daten, die sich konkret einer bestimmten Person zuordnen lassen (wie z.B. Name, Kontaktdaten, Beruf, Aufgabe im Unternehmen etc.), sondern auch die Daten, bei denen die Person erst über zusätzliche Informationen bestimmbar gemacht werden kann. Für personenbezogene Daten gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz wie z.B. die Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union und auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

• Nach den Vorgaben DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur dann verarbeitet werden, wenn es hierzu eine Rechtsgrundlage gibt oder die betroffene Person eingewilligt hat. (siehe u.a. Datenschutzhinweise). Die Daten dürfen grundsätzlich nur zu den vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Bei der Verarbeitung der Daten ist insbesondere zu gewährleisten, dass die Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten gewährleistet ist. • Bei der Helaba haben wir Vorgaben und Geschäftsprozesse für die Verarbeitung von (personenbezogenen) Daten und insbesondere die Vertraulichkeit definiert. Für Sie konkret bedeutet dies, dass Sie Daten nur im Rahmen unserer Vorgaben verwenden und diese gegenüber Dritten vertraulich behandeln.

2.2 Verstöße gegen diese Verpflichtung können mit Geldbuße und/oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Auch (zivilrechtliche) Schadenersatzansprüche können sich aus schuldhaften Verstößen gegen diese Verpflichtung ergeben.

2.3 Bestehende gesetzliche und Helaba interne Vorschriften (Bankrichtlinien und Prozessanweisungen der Prozessgruppe Datenschutz) über den Umgang mit bzw. die Sicherung von personenbezogenen Daten sind zu beachten, im Rahmen der zugewiesenen

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Helaba – Confidentiality C2 – internal

Aufgabe ist die notwendige Sorgfalt anzuwenden und etwa festgestellte Mängel sind unverzüglich zu melden.

  1. VERPFLICHTUNG ZUR VERTRAULICHKEIT VON GESCHÄFTSGEHEIMNISSEN

Darüber hinaus sind aber auch Geschäftsgeheimnisse i.S.d. Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) schutzbedürftige Daten. Eine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen darf grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn der jeweilige Vertrags- oder Geschäftspartner zuvor auf die Vertraulichkeit verpflichtet worden ist und das einzuhaltende Sicherheitsniveau für den Schutz der Daten beim Empfänger der Daten gewährleistet ist.

  1. ERKLÄRUNG BETREFFEND DIE NUTZUNG VON INTERNET UND INTRANET

Die unterzeichnende Person verpflichtet sich, das Internet und Intranet der Helaba ausschließlich zu geschäftlichen Zwecken, d.h. zur Erfüllung des Vertrages zu nutzen und die Nutzung zu privaten Zwecken untersagt ist. Die Einhaltung dieses Verbotes der privaten Nutzung wird von der Helaba durch Erfassung der äußeren (Verbindungs-) Daten der Internet- und Intranetnutzung (Empfänger- und Absenderadresse) überwacht. Die Helaba behält sich vor, gelegentlich zufällig ausgewählte Inhalte des E-Mail-Verkehrs von zufällig ausgewählten Dritten einzusehen (Stichproben), wobei die Einsichtnahme in Inhalte von E-Mails ausschließlich in Gegenwart der betroffenen Person erfolgt.

  1. SCHLUSSBESTIMMUNG

Die Pflicht zur absoluten Vertraulichkeit dauert auch nach Beendigung der Zusammenarbeit an. Eine etwaige sich aus gesonderten Vereinbarungen ergebende Vertraulichkeitsverpflichtung wird durch diese Erklärung nicht berührt. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Diese Vereinbarung unterliegt dem Deutschen Recht. Der Gerichtsstand ist Frankfurt.

Aktuelle Datenschutzhinweise sowie Kontaktdaten bei Rückfragen finden sich unter:

https://www.helaba.com/de/ueber-uns/rechtliche-hinweise/datenschutzhinweise.php

  1. UNTERSCHRIFT

Die unterzeichnende Person bestätigt, das vorliegende Dokument gelesen und verstanden zu haben.

Name, Vorname/ Funktion (in Druckbuchstaben)


Ort, Datum


Unterschrift(en)


Datenschutz 5 von 5

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