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Anlage 8
Verzeichnis der beteiligten Subunternehmer
zum Rahmenvertrag vom TT.MM.JJJJ
zwischen
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Neue Mainzer Straße 52 -58
60311 Frankfurt
- nachfolgend Helaba oder Auftraggeber genannt –
und
[Adresszeile 1: Vollständige Firmierung des Auftragnehmers]
[Adresszeile 2: Straße des Auftragnehmers]
[Adresszeile 3: PLZ und Stadt des Auftragnehmers]
- nachfolgend [Kürzel des Auftragnehmers] oder Auftragnehmer genannt -
– zusammen auch „Vertragspartner“, „Vertragsparteien“ oder „Parteien“ ge-
nannt –
Version 0.9
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Anlage 8 – Verzeichnis der beteiligten Subunternehmer
INHALTSVERZEICHNIS
1 Gegenstand dieser Anlage .................................................................................. 3 2 Rahmenbedingungen .......................................................................................... 3 3 Auswahlkriterien für Weiterverlagerungen ........................................................ 3 3.1 Formale Eignung und Zuverlässigkeit (gemäß §§ 42–46 VgV i. V. m. §§ 123–126 GWB) ..................................................................................................................... 3 3.2 Regulatorische Anforderungen und Fachliche Eignung (gemäß MaRisk & EBA) .. 4 4 Beteiligte Subunternehmen ................................................................................ 4 5 Änderung von Leistungsorten ............................................................................ 5 6 Anhang 1: Liste der beteiligten Subunternehmer ............................................. 6
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Anlage 8 – Verzeichnis der beteiligten Subunternehmer
1 Gegenstand dieser Anlage
Gegenstand dieser Anlage ist eine Übersicht aller Subunternehmer, die den Auftragnehmer bei der Erbringung von Leistungen an die Helaba unterstützen. Darüber hinaus spezifiziert diese Anlage auch Mindestkriterien, die alle potenziellen Subunternehmer, deren Einsatz eine Weiterverlagerung im Sinne des KWG darstellt, erfüllen müssen.
2 Rahmenbedingungen
Die Nutzung von Subunternehmern durch den Auftragnehmer zur Erbringung der vereinbarten Leistungen unterliegt den Regelungen aus Ziffer 17 Weiterverlagerungen des Rahmenver- trags. Bei der Auswahl eines (potenziellen) Subunternehmers durch den Auftragnehmer, deren Ein- satz eine Weiterverlagerung im Sinne des KWG darstellt, sind die in Ziffer 3 genannten Aus- wahlkriterien zwingend anzuwenden sowie die geforderten Unterlagen vollständig dem Ge- nehmigungsantrag beizulegen. Der Einsatz von bereits im Vergabeverfahren benannten Nachunternehmen gilt mit der Auftragserteilung grundsätzlich als genehmigt. Auch in diesen Fällen bleibt indes eine Prüfung nach den Maßstäben von Ziffer 3 vorbehalten. Insofern die Helaba der Weiterverlagerung schriftlich zustimmt wird das ausgewählte Subun- ternehmen in die Liste der beteiligten Subunternehmer (Anhang 1) aufgenommen.
3 Auswahlkriterien für Weiterverlagerungen
Zur Vorbereitung der schriftlichen Zustimmung zur Weiterverlagerung durch die Helaba führt der Auftragnehmer eine marktübliche "Projekt- und Unternehmensprüfung" durch. Diese "Pro- jekt- und Unternehmensprüfung" beinhaltet die folgenden Auswahlkriterien sowie Belege, die einem Genehmigungsantrag zur Weiterverlagerung beizulegen sind:
3.1 Formale Eignung und Zuverlässigkeit (gemäß §§ 42–46 VgV i. V. m. §§ 123– 126 GWB)
- Verfügbarkeit von Ressourcen (Eignungsleihe): Das Subunternehmen erklärt verbind- lich, dass ihm sämtliche für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen per- sonellen, technischen und wirtschaftlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten Dritter erfolgt im Sinne der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV mittels einer Verpflichtungserklärung.
- Strafrechtliche Unbedenklichkeit: Das Subunternehmen bestätigt, dass keine zwingen- den Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, insbesondere keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen Straftaten wie Korruption, Bestechung, Betrug, Geldwäsche oder Bildung krimineller Vereinigungen.
- Berufliche Zuverlässigkeit: Es wird erklärt, dass keine schwerwiegenden Verfehlungen im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen wurden, die die berufliche Zuverlässigkeit des Subunternehmens in Frage stellen.
- Erfüllung gesetzlicher Abgabepflichten: Das Subunternehmen bestätigt die ordnungs- gemäße Entrichtung von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ge- mäß § 123 Abs. 4 GWB bzw. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
- Wahrheitspflicht und Transparenz: Das Subunternehmen versichert, dass keine vor- sätzlich oder fahrlässig falschen Angaben im Rahmen des Vergabeverfahrens gemacht
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wurden und keine Täuschung über Eignung oder Ausschlussgründe erfolgt ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB). 6. Wirtschaftliche Existenz und Insolvenzfreiheit: Es wird bestätigt, dass kein Insolvenz- verfahren eröffnet oder beantragt wurde und sich das Subunternehmen nicht in Liquidation befindet, sofern dies einen fakultativen Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB darstellen würde. 7. Wettbewerbskonformität: Das Subunternehmen erklärt, dass keine wettbewerbsbe- schränkenden Absprachen im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB oder des Kartellrechts getroffen wurden, die zu einer unzulässigen Wettbewerbsverfälschung führen. 8. Registereintrag: Die rechtliche Existenz des Subunternehmens wird durch Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Berufs‑ oder Handelsregister nachgewiesen (§ 44 VgV).
3.2 Regulatorische Anforderungen und Fachliche Eignung (gemäß MaRisk & EBA)
- Anerkennung bankaufsichtlicher Standards: Vollständige Anerkennung des KWG, der MaRisk (insb. AT 9) und der EBA-Leitlinien für Auslagerungen sowie aller Anforderungen der Aufsichtsbehörden in Bezug auf die vertragsgegenständlichen Leistungen.
- Wirtschaftliche Stabilität und Marktposition: Nachweis einer soliden finanziellen Basis und Darstellung der Marktposition zur Sicherstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit gemäß MaRisk-Anforderungen an die Dienstleistersteuerung.
- Branchen-Know-how und Erfahrung: Nachweis spezifischer Erfahrung im Bankensek- tor, um die besonderen Anforderungen an die Durchführung von Bankgeschäften oder Fi- nanzdienstleistungen zu erfüllen.
- Operative Geeignetheit: Erklärung, dass angemessene Fähigkeiten, Kapazitäten und Mittel sowie die erforderliche Organisationsstruktur zur ordnungsgemäßen Durchführung der Leistung, gegeben sind.
- Referenzen: Nachweis der fachlichen Eignung durch mindestens zwei Referenzen von Banken oder Unternehmen im direkten Bankenumfeld.
- IT-Sicherheit und Datenschutz: Verbindliche Erklärung zur Einhaltung mindestens der zwischen der Helaba und dem Auftragnehmer vereinbarten Sicherheits- und Datenschutz- regelungen.
- Aufsicht in Drittstaaten: Nachweis erforderlicher Genehmigungen sowie der Beaufsich- tigung durch einschlägige Behörden bei Erbringung von Leistungen durch Subunterneh- mer mit Sitz außerhalb des EWR.
4 Beteiligte Subunternehmen
Der Auftragnehmer hat in Anhang 1 Liste der beteiligten Subunternehmer sämtliche Sub- unternehmer aufzuführen, die zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen ein- gesetzt werden. Diese Liste ist durch den Auftragnehmer fortlaufend aktuell zu halten. Für Subunternehmen, deren Einsatz eine Weiterverlagerung im Sinne des KWG darstellt, sind zusätzlich die gemäß Ziffer 3 erforderlichen Nachweise dem Anhang 1 beizufügen. Im Rahmen des vereinbarten Berichtswesens hat der Auftragnehmer auf Anforderung einen Subunternehmerbericht vorzulegen, der den Angaben der jeweils aktuellen Subunternehmer- liste entspricht (siehe Anlage 2 Berichtswesen).
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5 Änderung von Leistungsorten
Der Auftragnehmer ist verpflichtet jegliche Verlagerung von Leistungsorten der Subunterneh- mer außerhalb der EU und/oder des EWR i.S.d. Ziffer 2 (1) des Rahmenvertrags der Helaba vorab mitzuteilen und die Zustimmung hierfür einzuholen.
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6 Anhang 1: Liste der beteiligten Subunternehmer
Die Tabellenabschnitte 1. - 3. sind für jeden Subunternehmer gesondert ausfüllen.
| 1. Grunddaten: | |
|---|---|
| Name | |
| Name des Mutterkonzerns (Angaben sofern vorhanden) | |
| Sitz (eingetragene Adresse - Geschäftsan- schrift) | |
| Sitz des Mutterkonzerns (eingetragene Adresse - Geschäftsan- schrift) | |
| Gruppenzugehörigkeit zum Auftragneh- mer | |
| Leistungsort (falls abweichend vom Sitz) | |
| Ort der Daten- und Informationsspeiche- rung | |
| Handelsregisternummer, Rechtsträger- kennen (LEI) (Angaben sofern vorhanden) | |
| Die Beauftragung besteht seit wann? (Bitte Vertragsdatum angegeben und ggf. Vertrag mit dem Subunternehmer über- mitteln) |
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| 2. Beauftragte Leistungen | |
|---|---|
| Kurze Beschreibung der übertragenen Auf- gaben und Tätigkeiten | |
| Werden schutzbedürftige Daten (z.B. per- sonenbezogene Daten) an den Subunter- nehmer übermittelt und durch diesen verar- beitet? (Bitte beschreiben, welche Daten an den Subunternehmer weitergeleitet werden und wie sichergestellt wird, dass der Subunter- nehmer die gesetzlichen und regulatori- schen Regelungen zum Umgang mit Daten einhält.) | |
| Sofern es sich um eine Beauftragung im Zusammenhang mit Cloud-Dienstleistun- gen handelt: Welches Cloud-Dienstmodell und welches Cloud-Bereitstellungsmodell liegt vor? |
| 3. Beauftragungsketten Sofern der Subunternehmer wiederum Leistungen an einen Dritten überträgt (Sub- unternehmer auf 2. Stufe, auf 3. Stufe, etc.): | |
|---|---|
| Wie viele Leistungsübertragungen an Dritte (auf 2. Stufe, 3. Stufe, etc.) liegen bei dem Subunternehmer insgesamt vor? | |
| Werden in der Beauftragungskette schutz- bedürftige Daten (z.B. personenbezogene Daten) übermittelt oder verarbeitet? | |
| Werden in der Beauftragungskette Subun- ternehmer beauftragt, die ihren Sitz in Dritt- staaten haben? |
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