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Anlage 16
Verhaltenskodex für Vertragspartner
zum Rahmenvertrag vom TT.MM.JJJJ
zwischen
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Neue Mainzer Straße 52 -58
60311 Frankfurt
- nachfolgend Helaba oder Auftraggeber genannt –
und
[Adresszeile 1: Vollständige Firmierung des Auftragnehmers]
[Adresszeile 2: Straße des Auftragnehmers]
[Adresszeile 3: PLZ und Stadt des Auftragnehmers]
- nachfolgend [Kürzel des Auftragnehmers] oder Auftragnehmer genannt -
– zusammen auch „Vertragspartner“, „Vertragsparteien“ oder „Parteien“ ge-
nannt –
Version 0.9
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Anlage 16 – Verhaltenskodex für Vertragspartner
INHALTSVERZEICHNIS
1 Gegenstand dieser Anlage .................................................................................. 3 2 Grundprinzipien ................................................................................................... 3 2.1 Einhaltung geltenden Rechts ................................................................................. 3 2.2 Respekt, Vertrauen und Toleranz .......................................................................... 3 3 Interessenkonflikte .............................................................................................. 3 4 Wirtschaftskriminalität, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Finanzsanktionen ................................................................................................. 3 4.1 Wirtschaftskriminalität ............................................................................................ 3 4.2 Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ............................................................. 3 4.3 Finanzsanktionen /außenwirtschaftsrechtliche Vorgaben ...................................... 3 5 Datenschutz und Informationssicherheit........................................................... 4 6 Korruption und Bestechung ............................................................................... 4 7 Fairer Wettbewerb ................................................................................................ 4 8 Steuerehrlichkeit .................................................................................................. 4
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Anlage 16 – Verhaltenskodex für Vertragspartner
1 Gegenstand dieser Anlage
In diesem Verhaltenskodex hat die Helaba ihre Anforderungen und Grundsätze an die Zusam- menarbeit mit Vertragspartnern, insbesondere die Einhaltung ethischer Standards, des an- wendbaren Rechts und zur Integrität festgeschrieben. Vertragspartner im Sinne dieses Kodex sind alle Dritten, nicht zum Helaba-Konzern gehören- den Unternehmen, von denen die Helaba Leistungen bezieht. Die Helaba erwartet von ihren Vertragspartnern, dass sie die hier aufgeführten Prinzipien in allen Geschäftsbereichen weltweit umsetzen und einhalten.
2 Grundprinzipien
2.1 Einhaltung geltenden Rechts
Die Einhaltung geltender Vorschriften und Gesetze ist für uns auf lokaler, auf nationaler und internationaler Ebene eine Selbstverständlichkeit. Wir erwarten das auch von unseren Ver- tragspartnern. Alle Vertragspartner kennen die grundlegenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien, die für ihre jeweilige Tätigkeit, gemeinsam mit oder im Namen der Helaba relevant sind.
2.2 Respekt, Vertrauen und Toleranz
Unsere Vertragspartner fördern Vielfalt in ihren Unternehmen. Jeder hat das Recht auf ein respektvolles Miteinander, frei von jeder Benachteiligung.
3 Interessenkonflikte
Es ist gesetzlich verboten, Insiderinformationen beim Handel mit Finanzinstrumenten zu ver- wenden, sowie Insiderinformationen Dritten für ebensolche Zwecke mitzuteilen. Insiderinfor- mationen sind noch nicht öffentliche Informationen, die den Preis eines Finanzinstruments bei öffentlichem Bekanntwerden erheblich beeinflussen können. Werden unseren Vertragspart- nern solche Informationen bekannt, so gehen sie damit im Einklang mit den gesetzlichen Vor- schriften zum Insiderhandel um.
4 Wirtschaftskriminalität, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und
Finanzsanktionen
4.1 Wirtschaftskriminalität
Für die Helaba sind alle Formen strafbaren Handelns inakzeptabel. Wir erwarten auch von unseren Vertragspartnern, dass sie jeder Form strafbaren Handelns entschieden entgegen- treten und aus erhärteten Verdachtsmomenten rechtliche Konsequenzen ziehen.
4.2 Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die Helaba hat umfangreiche Präventionsmaßnahmen zur Minimierung des Risikos, zu Zwe- cken der Geldwäsche- und / oder Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden, etabliert. Wir erwarten auch von unseren Vertragspartnern, dass sie angemessene Maßnahmen ergrei- fen, um zu verhindern, dass ihr Unternehmen zu diesen Zwecken missbraucht wird.
4.3 Finanzsanktionen /außenwirtschaftsrechtliche Vorgaben
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Anlage 16 – Verhaltenskodex für Vertragspartner
Unsere Vertragspartner beachten bei der Durchführung ihrer Geschäfte nationale und interna- tionale Finanzsanktionen und Embargobestimmungen gemäß den geltenden rechtlichen An- forderungen.
5 Datenschutz und Informationssicherheit
Personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Kunden oder anderen Dritten werden von unseren Vertragspartnern nur unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben erhoben, weiter- gegeben und verarbeitet. Wir erwarten von unseren Vertragspartnern, dass sie die Vertrau- lichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Nachweisbarkeit, der im Zusammenhang mit der Ge- schäftsbeziehung zur Helaba erhaltenen Informationen sicherstellen.
6 Korruption und Bestechung
Die Helaba ist Mitglied des UN Global Compact und tritt gegen alle Arten der Korruption ein. Auch unsere Vertragspartner dulden keine Form von Bestechung und Bestechlichkeit sowie Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung nach deutschem Recht oder vergleichbaren Straftat- beständen anderer Jurisdiktionen.
7 Fairer Wettbewerb
Unsere Vertragspartner tolerieren Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht nicht. Zum fairen Wettbewerb gehört auch der respektvolle Umgang mit geistigem Eigentum. Zur Vorbeugung von missbräuchlicher Verwendung der Leistung eines Rechtsinhabers werden bestehende Li- zenz-, Urheber- und sonstige Schutzrechte geachtet.
8 Steuerehrlichkeit
Wir erwarten von unseren Vertragspartnern, dass sie die Erfüllung aller betrieblichen steuerli- chen Verpflichtungen als zentrale unternehmerische Aufgabe sehen.
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