I 15 - Anlage 5_Preis-_und_Mengenvereinbarung_Reportingplattform_V.0.9.pdf

Konzeption, Implementierung und Weiterentwicklung einer Reporting-Plattform für die WIBank

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 15:38 (Europe/Berlin)

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Anlage 5

Preis- und Mengenvereinbarung

zum Rahmenvertrag vom TT.MM.JJJJ

zwischen

Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale

Neue Mainzer Straße 52 -58

60311 Frankfurt

- nachfolgend Helaba oder Auftraggeber genannt –

und

[Adresszeile 1: Vollständige Firmierung des Auftragnehmers]

[Adresszeile 2: Straße des Auftragnehmers]

[Adresszeile 3: PLZ und Stadt des Auftragnehmers]

- nachfolgend [Kürzel des Auftragnehmers] oder Auftragnehmer genannt -

– zusammen auch „Vertragspartner“, „Vertragsparteien“ oder „Parteien“ ge-

nannt –

Version 0.9

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Anlage 5 – Preis- und Mengenvereinbarung

INHALTSVERZEICHNIS

1 Gegenstand dieser Anlage .................................................................................. 3 2 Rahmenbedingungen .......................................................................................... 3 2.1 Rechnungs- und Zahlungsmodalitäten .................................................................. 3 2.2 Preise und Mengen ................................................................................................ 3 2.3 Neue Leistungen .................................................................................................... 3 2.4 Kündigung von Leistungen .................................................................................... 3 3 Vergütung ............................................................................................................. 4 4 Pönale ................................................................................................................... 4 5 Anhänge................................................................................................................ 4

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Anlage 5 – Preis- und Mengenvereinbarung

1 Gegenstand dieser Anlage

(1) Gegenstand dieser Anlage sind die Festlegung der kaufmännischen Rahmenbedingungen für die Abrechnung sowie der allgemeingültigen Regelungen zur Vergütung der vom Auf- tragnehmer erbrachten Leistungen, die zwischen den Vertragspartnern zur Anwendung kommen.

(2) In Einzelverträgen können konkretisierende und ggf. abweichende Regelungen vereinbart werden, die den Regelungen dieser Anlage vorgehen.

2 Rahmenbedingungen

2.1 Rechnungs- und Zahlungsmodalitäten (1) Die Rechnungen für die in den zu diesem Rahmenvertrag gehörenden Einzelverträgen und Leistungsscheinen vereinbarten Leistungen werden monatlich an die folgende Rechnungs- adresse gestellt:

Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale Kreditorenbuchhaltung Main Tower Neue Mainzer Straße 52 58 60311 Frankfurt am Main.

(2) Die Rechnungen müssen so strukturiert und gekennzeichnet sein, dass klar ersichtlich ist für welche Leistung die jeweilige Rechnung gestellt wurde. Es ist unbedingt eine Bestell- nummer nebst Bestellpositionsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben können Rechnun- gen nicht bearbeitet werden. Dies schließt eine Aufschlüsselung der Einzelleistungen und der entsprechenden Rechnungspositionen mit ein.

(3) Rechnungen werden monatlich zum Monatsultimo erstellt und dem Auftraggeber elektro- nisch an das Postfach PDFRechnung@helaba.de zugesandt. Nach Erhalt der Rechnung hat der Auftraggeber 30 Tage Zeit, um die Rechnung zu prüfen und den ausstehenden Rechnungsbetrag zu überweisen.

2.2 Preise und Mengen Konkrete Preise und Mengen werden in den jeweiligen Einzelverträgen vereinbart.

2.3 Neue Leistungen Das aktuelle Vertragswerk kann in beiderseitigem Einverständnis der Vertragsparteien grund- sätzlich um weitere Einzelverträge (und dazugehörige Service Level Agreements) erweitert werden, soweit diese im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand stehen und innerhalb der bestimmten Vergabeobergrenze liegen. Es gelten die Vereinbarungen des Rahmenver- trags.

2.4 Kündigung von Leistungen Bei der vollständigen Kündigung von Einzelverträgen gilt die Bestimmung des Rahmenver- trags aus Ziffer 8 Vertragsbeginn, Dauer und Kündigung. Insofern die Kündigungsfristen einzelner Einzelverträge von den Vereinbarungen des Rahmenvertrags abweichen, ist dies im jeweiligen Einzelvertrag unter Verweis auf den Rahmenvertrag zu vereinbaren. Bei Kürzung einer (Teil-)Leistung bestehender Einzelverträge gelten die Bestimmungen zum Änderungsmanagement im Rahmenvertrag (Ziffer 11).

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Anlage 5 – Preis- und Mengenvereinbarung

3 Vergütung

(1) Die Vergütung von Leistungen, die im Rahmen von Einzelverträgen individuell angefordert und beauftragt werden, erfolgt grundsätzlich zum vereinbarten Festpreis gemäß Angebot (siehe Anlage 18 Anforderungsmanagement).

(2) Für Leistungen, die nach Aufwand abgerechnet werden, gelten die im Anhang 5.1 Preis- blatt vereinbarten Konditionen. Die im Anhang 5.1 Preisblatt festgelegten Tagessätze sind Maximaltagessätze. Es steht dem Auftragnehmer frei, im Einzelfall günstigere Tagessätze anzubieten. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Tagessätze für größere Beauftragungen nachzuverhandeln.

4 Pönale

Bei Bedarf können in Einzelverträgen Pönalen vereinbart werden.

5 Anhänge

Weiterer Vertragsbestandteile sind:

Anhang 5.1 Preisblatt

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