[Seite 1]
Helaba – Confidentiality C2 – internal
Bewerberfragen und -antworten – Version 2
Vergabeverfahren „Vergabe von IT-Leistungen: WIBank Reporting Plattform“
In dem vorgenannten Vergabeverfahren sind Bewerberfragen eingegangen, die mit dieser Bewerberinformation beantwortet werden. Die Antworten werden Teil der Vergabeunterlagen und sind für die Bewerber, Bieter, im Auftragsfall auch für den Auftragnehmer, verbindlich.
| Frage | Antwort | |
|---|---|---|
| 1 | Könnten Sie bitte bestätigen, dass für die Erfüllung der Mindestanforderung eine einzelne Referenz nicht alle genannten Merkmale abdecken muss, sondern die Abdeckung kumuliert über mehrere Referenzen zulässig ist? | In den Ziffern 1.1, 2.1 und 3.1 des Vordrucks Referenzen werden Mindestanforderungen definiert. Wir bitten um Beachtung des im Vordruck Referenzen jeweils unter a) enthaltenen Hinweises. Demnach ist zur Erfüllung der Mindestanforderung jeweils mindestens eine Referenz einzureichen, welche die Anforderungen erfüllt, die vor dem Hinweis stehen. Diese Anforderung muss jeweils durch eine einzelne Referenz erfüllt sein; insoweit ist eine Zusammenrechnung mehrerer Referenzen nicht möglich. Die unter a) nach dem Hinweis aufgeführten Soll-Themenbereiche sind demgegenüber keine Mindestanforderung, sondern Gegenstand der Wertung. Sie können, soweit nach dem Vordruck zwei Referenzen vorgesehen sind, über die eingereichten Referenzen verteilt abgedeckt werden („Die eingereichte(n) Referenz(en) soll(en) dabei die folgenden Themenfelder abdecken“). Ein nicht abgedecktes Themenfeld führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Punktzahl in Hinblick auf die jeweilige Referenz. |
| 2 | Könnten Sie bitte bestätigen, ob bei Ziffer 2.1 neben Informatica PowerCenter auch ein gleichwertiges ETL Tool zur Erfüllung der Mindestanforderung anerkannt wird? Falls ja, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns mitteilen könnten, welche Gleichwertigkeitsmerkmale hierbei maßgeblich sind. | Zur Erfüllung der Mindestanforderung ist eine Referenz einzureichen, die nachweist, dass der Bewerber über Erfahrung betreffend Konzeption, Entwicklung, Testung oder Betrieb von Lade-, Prüf- und Transformationsprozessen im Data- Warehouse-Umfeld verfügt (Ziffer 2.1 lit. a, erster Absatz). Der Einsatz eines bestimmten ETL-Werkzeugs ist nicht Bestandteil dieser Mindestanforderung. |
[Seite 2]
Helaba – Confidentiality C2 – internal
| Der unter Ziffer 2.1 lit. a, zweiter Spiegelstrich benannte Themenbereich – „Werkzeugunterstützte Umsetzung von ETL-/ELT-Prozessen mit Informatica PowerCenter, Informatica CDI-PC oder einer vergleichbaren Enterprise-ETL- Plattform“ – ist Gegenstand der Wertung. Anerkannt wird jede Enterprise-ETL- Plattform, die nach Art und Umfang Informatica PowerCenter bzw. Informatica CDI-PC nachkommt. | ||
|---|---|---|
| 3 | Könnten Sie bitte bestätigen, dass bei Ziffer 2.1 die Kombination aus SQL Server und Informatica nicht zwingend gemeinsam erfüllt sein muss? | Ihre Annahme ist zutreffend. Die unter Ziffer 2.1 lit. a aufgeführten Themenbereiche – darunter die datenbanknahe Umsetzung von ETL-/ELT- Prozessen mit Microsoft SQL Server und T- SQL und die werkzeugunterstützte Umsetzung mit Informatica PowerCenter, Informatica CDI-PC oder einer vergleichbaren Enterprise-ETL-Plattform– sind keine Mindestanforderung, sondern Wertungsmerkmale („soll“). Sie müssen weder gemeinsam noch innerhalb ein und derselben Referenz nachgewiesen werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass jedes nicht abgedeckte Themenfeld den Grad der Vergleichbarkeit und damit die erreichbare Punktzahl mindert. |
| 4 | Thema: Formblatt 10 – Fälligkeit Bezug: 10_Verpflichtungserklärung Tariftreue HVTG; Ziff. 4.2 Bewerber- und Bieterbedingungen Frage: Das Formblatt 10 enthält den Hinweis „Nachfolgende Erklärung ist mit dem Angebot abzugeben", während Ziff. 4.2 die Vorlage bereits mit dem Teilnahmeantrag verlangt. Wir bitten um Klarstellung, ob das Formblatt 10 mit dem Teilnahmeantrag (18.09.2026) oder erst mit dem Erstangebot einzureichen ist. | Das Formblatt 10 Verpflichtungserklärung Tariftreue HVTG ist von dem Bewerber / den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft und vom eignungsverleihenden Nachunternehmer (sofern vorhanden) bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, vgl. Ziffern 3.1.1 und 3.1.3 der Bewerber- und Bieterbedingungen. Der in dem Formblatt 10 enthaltene Hinweis zur Einreichung mit dem Angebot entstammt dem Standardvordruck des Landes Hessen und ist insoweit vorliegend nicht anwendbar. |
| 5 | Thema: Referenzen – Mehrfachnutzung Bezug: Anlage 03 – Vordruck Referenzen Frage: Es ist zulässig, eine Referenz für mehrere Referenzanforderungen zu berücksichtigen. | a) Eine Begrenzung für die Anzahl der Kriterien, für die eine einzelne Referenz herangezogen werden kann, besteht nicht. b) Wir verweisen auf die im Vordruck Referenzen enthaltenen Allgemeinen Hinweise, dort heißt es: Sollten mehr als die vorgegebene Höchstzahl an Referenzen |
[Seite 3]
Helaba – Confidentiality C2 – internal
| a) Wir bitten um Klarstellung, ob die Anzahl der Kriterien, für die eine einzelne Referenz herangezogen werden kann, begrenzt ist, und b) ob je Kriterium eine über die genannte Höchstzahl hinausgehende Anzahl an Referenzen unberücksichtigt bleibt. | eingereicht werden, so werden die nach Ansicht des Auftraggebers vergleichbarsten Referenzen, die der Höchstzahl entsprechen, gewertet. | |
|---|---|---|
| 6 | Thema: Referenzen – Vertraulichkeit des Kunden Bezug: Anlage 03 – Vordruck Referenzen Frage: Sofern ein Referenzkunde aus Vertraulichkeitsgründen nicht namentlich benannt oder als Auskunftsstelle angegeben werden kann, bitten wir um Klarstellung, ob eine anonymisierte Referenzangabe zulässig ist und wie diese gewertet wird. | Die Abgabe einer anonymisierten Referenz ist nicht zulässig und führt ggf. zur Nachforderung der Angabe oder zum Ausschluss der Bewerbung. |
| 7 | Thema: Fachkräfte – FTE-Definition Bezug: Anlage 02 – Erklärung zur Eignung, Ziffer 3.2.2 Frage: Wir bitten um Klarstellung, wie der Begriff „FTE" zu verstehen ist: a) Bezieht er sich auf die für dieses Projekt verfügbare Kapazität, die unternehmensweite Gesamtkapazität oder vertraglich zugesicherte Ressourcen? b) Ist die Angabe zum Zeitpunkt der Antragstellung oder als Prognose für die Vertragslaufzeit zu verstehen? | a) Es handelt sich um technische Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. b) Der maßgebliche Zeitpunkt für die Benennung ist der Ablauf der Teilnahmefrist. |
| 8 | Thema: Fachkräfte – Mehrfachanrechnung Bezug: Anlage 02 – Erklärung zur Eignung, Ziffer 3.2.2 Frage: Sofern eine Fachkraft die Anforderungen mehrerer der vier Aufgabenbereiche erfüllt, bitten wir um Klarstellung, ob diese Person in mehreren Bereichen (mehrfach) oder nur in einem Bereich angerechnet werden darf. | Eine Mehrfachanrechnung ist nicht möglich. Wir verweisen auf den Wertungsmaßstab zu den technischen Fachkräften Formblatt 02 Erklärung zur Eignung Ziffer 3.2.2: Wird die Mindestbesetzung in einem Bereich nicht erfüllt, so erhält der Bewerber 0 Punkte. Werden 8 FTE qualifizierte Fachkräfte (Mindestbesetzung 2 /2 /2 /2 erfüllt) angegeben, so erhält der Bewerber 2 Punkte. Demnach kommt eine Mehrfachanrechnung nicht in Betracht, da zur Erfüllung der Mindestbesetzung bereits 8 FTE anzugeben sind. |
| 9 | Thema: Fachkräfte und Schlüsselrollen (Personenidentität) Bezug: Anlage 02 – Erklärung zur Eignung, Ziffer 3.2.2 sowie Anforderung an Schlüsselrollen Frage: Wir bitten um Klarstellung, ob eine Person, die als FTE in einem der vier Aufgabenbereiche | Wir verweisen auf die Antwort zur Ziffer 7: Es handelt sich um technische Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. |
[Seite 4]
Helaba – Confidentiality C2 – internal
| angerechnet wird, zugleich eine der Schlüsselrollen (Projektleitung, fachliche Analyse, Kommunikation mit dem Auftraggeber) wahrnehmen darf, oder ob die Schlüsselrollen personell getrennt von den angerechneten FTE zu besetzen sind. | Es dürfen FTE angegeben werden, die zugleich für die Besetzung der Schlüsselrollen vorgesehen sind. | |
|---|---|---|
| 10 | Thema: Registerauszug – ausländische Bewerber Bezug: Anlage 02 – Erklärung zur Eignung, Ziffer 1 Frage: Wir bitten um Klarstellung, a) ob für ausländische Bewerber der Registerauszug in beglaubigter Übersetzung vorzulegen ist oder ob eine einfache deutsche bzw. englische Fassung genügt, und b) wie aktuell der Auszug sein muss. | a) Die Einreichung einer einfachen deutschen Fassung des Registerauszuges genügt zur Berücksichtigung im Teilnahmewettbewerb. Die Auftraggeberin behält sich vor, nach Ablauf der Teilnahmefrist eine beglaubigte Übersetzung anzufordern. b) Wir bitten um Einreichung eines hinreichend aktuellen Auszuges. Die Auftraggeberin behält sich vor, nach Ablauf der Teilnahmefrist ggf. einen aktualisierten Auszug nachzufordern. |
| 11 | Gemäß Dokument 02_Erklärung zur Eignung sind im Teilnahmewettbewerb ausschließlich aggregierte FTE- Angaben je Aufgabenbereich gefordert; namentliche Benennungen oder Lebensläufe sind nicht verlangt. Die Vordrucke zu den Konzepten (I 31–37), insbesondere zum Konzept „Organisation, Team und Zusammenarbeit" (Abschnitt 5 der Bewertungsmatrix Zuschlag), liegen derzeit noch nicht vor. Vor diesem Hintergrund bitten wir um folgende Klarstellung: Werden in der Angebotsphase namentliche Benennungen von Schlüsselpersonen, Lebensläufe bzw. Qualifikationsprofile oder ein personenbezogener Personaleinsatzplan gefordert, oder erfolgt die Bewertung der personellen Kapazität weiterhin auf aggregierter (anonymer) Basis? | Die konkreten Anforderungen an die einzureichenden Konzepte werden mit der Aufforderung zur Erstangebotsabgabe mitgeteilt. Wir bitten um Verständnis, dass wir derzeit zu künftigen, noch nicht veröffentlichten Anforderungen keine Auskunft erteilen können. |
| 12 | Versteht der Auftraggeber unter Ziffer 3.2 in dem Dokument „I 14 Anlage 4 (Lizenzen)“, dass der Auftragnehmer produktive Lizenzen der Zielarchitektur (insbesondere Microsoft SQL Server, Power BI, Informatica) einschließlich Wartung und Herstellersupport bereitstellen muss, oder bezieht sich die Pflicht zur Lizenzstellung ausschließlich auf ggf. zusätzlich durch den Auftragnehmer eingesetzte Softwarekomponenten? | Wir bitten um Beachtung, dass sich das Vertragswerk in einem fortgeschrittenen Entwurfsstadium befindet und mit der Aufforderung zum Erstangebot konkretisiert wird. Von Ziffer 3.2 der Anlage 4 erfasst sind ausschließlich Lizenzen, Wartungs- und Pflegeverträge für Software, die der Auftragnehmer zusätzlich einsetzt. Für diese Software gelten die in Ziffer 2 Absatz 1 und Ziffer 3.2 der Anlage 4 aufgeführten Pflichten. Die Regelung erfasst ausschließlich Software, die der Auftragnehmer über die Bereitstellung des Auftraggebers hinaus aus eigener |
[Seite 5]
Helaba – Confidentiality C2 – internal
| Entscheidung zur Leistungserbringung einsetzt (Auftragnehmer-Software gemäß Ziffer 2 Absatz 1 der Anlage 4). Die Plattform einschließlich der zu ihrem Betrieb erforderlichen Lizenzen wird vom Auftraggeber bereitgestellt. Die in der Leistungsbeschreibung genannten Produkte, Technologien und Werkzeuge – insbesondere Microsoft SQL Server, Informatica, Power BI, Automic sowie Active Directory/Entra ID – ergeben sich aus der bestehenden bzw. vom Auftraggeber vorgegebenen Systemlandschaft und Zielarchitektur gemäß Anlage 0 Ziffer 2.3.1. Sie sind für den Auftragnehmer nicht frei wählbar, sondern eine technische Rahmenbedingung. Die Plattform ist in die IT-Landschaft der Helaba eingebettet und wird dort betrieben. Die Softwareentwicklung erfolgt ausschließlich in der Entwicklungsumgebung des Auftraggebers (Anlage 15, Ziffer 3.1, Absatz 1). Wartung und Herstellersupport für diese Lizenzen sind demnach ebenfalls nicht vom Auftragnehmer zu stellen. | ||
|---|---|---|
| 13 | Im Zusammenhang mit den geforderten Referenzen möchten wir höflich um Auskunft bitten, ob diese auch in anonymisierter Form eingereicht werden können. | Wir verweisen auf die Antwort zur Ziffer 6: Die Abgabe einer anonymisierten Referenz ist nicht zulässig und führt ggf. zur Nachforderung der Angabe oder zum Ausschluss der Bewerbung. |
Stand: 28.08.2026