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Bewerberfragen und -antworten – Version 5
Vergabeverfahren „Vergabe von IT-Leistungen: WIBank Reporting Plattform“
In dem vorgenannten Vergabeverfahren sind Bewerberfragen eingegangen, die mit dieser Bewerberinformation beantwortet werden. Die Antworten werden Teil der Vergabeunterlagen und sind für die Bewerber, Bieter, im Auftragsfall auch für den Auftragnehmer, verbindlich.
| Frage | Antwort | |
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| 1 | Könnten Sie bitte bestätigen, dass für die Erfüllung der Mindestanforderung eine einzelne Referenz nicht alle genannten Merkmale abdecken muss, sondern die Abdeckung kumuliert über mehrere Referenzen zulässig ist? | In den Ziffern 1.1, 2.1 und 3.1 des Vordrucks Referenzen werden Mindestanforderungen definiert. Wir bitten um Beachtung des im Vordruck Referenzen jeweils unter a) enthaltenen Hinweises. Demnach ist zur Erfüllung der Mindestanforderung jeweils mindestens eine Referenz einzureichen, welche die Anforderungen erfüllt, die vor dem Hinweis stehen. Diese Anforderung muss jeweils durch eine einzelne Referenz erfüllt sein; insoweit ist eine Zusammenrechnung mehrerer Referenzen nicht möglich. Die unter a) nach dem Hinweis aufgeführten Soll-Themenbereiche sind demgegenüber keine Mindestanforderung, sondern Gegenstand der Wertung. Sie können, soweit nach dem Vordruck zwei Referenzen vorgesehen sind, über die eingereichten Referenzen verteilt abgedeckt werden („Die eingereichte(n) Referenz(en) soll(en) dabei die folgenden Themenfelder abdecken“). Ein nicht abgedecktes Themenfeld führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Punktzahl in Hinblick auf die jeweilige Referenz. |
| 2 | Könnten Sie bitte bestätigen, ob bei Ziffer 2.1 neben Informatica PowerCenter auch ein gleichwertiges ETL Tool zur Erfüllung der Mindestanforderung anerkannt wird? Falls ja, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns mitteilen könnten, welche Gleichwertigkeitsmerkmale hierbei maßgeblich sind. | Zur Erfüllung der Mindestanforderung ist eine Referenz einzureichen, die nachweist, dass der Bewerber über Erfahrung betreffend Konzeption, Entwicklung, Testung oder Betrieb von Lade-, Prüf- und Transformationsprozessen im Data- Warehouse-Umfeld verfügt (Ziffer 2.1 lit. a, erster Absatz). Der Einsatz eines bestimmten ETL-Werkzeugs ist nicht Bestandteil dieser Mindestanforderung. |
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| Der unter Ziffer 2.1 lit. a, zweiter Spiegelstrich benannte Themenbereich – „Werkzeugunterstützte Umsetzung von ETL-/ELT-Prozessen mit Informatica PowerCenter, Informatica CDI-PC oder einer vergleichbaren Enterprise-ETL- Plattform“ – ist Gegenstand der Wertung. Anerkannt wird jede Enterprise-ETL- Plattform, die nach Art und Umfang Informatica PowerCenter bzw. Informatica CDI-PC nachkommt. | ||
|---|---|---|
| 3 | Könnten Sie bitte bestätigen, dass bei Ziffer 2.1 die Kombination aus SQL Server und Informatica nicht zwingend gemeinsam erfüllt sein muss? | Ihre Annahme ist zutreffend. Die unter Ziffer 2.1 lit. a aufgeführten Themenbereiche – darunter die datenbanknahe Umsetzung von ETL-/ELT- Prozessen mit Microsoft SQL Server und T- SQL und die werkzeugunterstützte Umsetzung mit Informatica PowerCenter, Informatica CDI-PC oder einer vergleichbaren Enterprise-ETL-Plattform– sind keine Mindestanforderung, sondern Wertungsmerkmale („soll“). Sie müssen weder gemeinsam noch innerhalb ein und derselben Referenz nachgewiesen werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass jedes nicht abgedeckte Themenfeld den Grad der Vergleichbarkeit und damit die erreichbare Punktzahl mindert. |
| 4 | Thema: Formblatt 10 – Fälligkeit Bezug: 10_Verpflichtungserklärung Tariftreue HVTG; Ziff. 4.2 Bewerber- und Bieterbedingungen Frage: Das Formblatt 10 enthält den Hinweis „Nachfolgende Erklärung ist mit dem Angebot abzugeben", während Ziff. 4.2 die Vorlage bereits mit dem Teilnahmeantrag verlangt. Wir bitten um Klarstellung, ob das Formblatt 10 mit dem Teilnahmeantrag (18.09.2026) oder erst mit dem Erstangebot einzureichen ist. | Das Formblatt 10 Verpflichtungserklärung Tariftreue HVTG ist von dem Bewerber / den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft und vom eignungsverleihenden Nachunternehmer (sofern vorhanden) bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, vgl. Ziffern 3.1.1 und 3.1.3 der Bewerber- und Bieterbedingungen. Der in dem Formblatt 10 enthaltene Hinweis zur Einreichung mit dem Angebot entstammt dem Standardvordruck des Landes Hessen und ist insoweit vorliegend nicht anwendbar. |
| 5 | Thema: Referenzen – Mehrfachnutzung Bezug: Anlage 03 – Vordruck Referenzen Frage: Es ist zulässig, eine Referenz für mehrere Referenzanforderungen zu berücksichtigen. | a) Eine Begrenzung für die Anzahl der Kriterien, für die eine einzelne Referenz herangezogen werden kann, besteht nicht. b) Wir verweisen auf die im Vordruck Referenzen enthaltenen Allgemeinen Hinweise, dort heißt es: Sollten mehr als die vorgegebene Höchstzahl an Referenzen |
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| a) Wir bitten um Klarstellung, ob die Anzahl der Kriterien, für die eine einzelne Referenz herangezogen werden kann, begrenzt ist, und b) ob je Kriterium eine über die genannte Höchstzahl hinausgehende Anzahl an Referenzen unberücksichtigt bleibt. | eingereicht werden, so werden die nach Ansicht des Auftraggebers vergleichbarsten Referenzen, die der Höchstzahl entsprechen, gewertet. | |
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| 6 | Thema: Referenzen – Vertraulichkeit des Kunden Bezug: Anlage 03 – Vordruck Referenzen Frage: Sofern ein Referenzkunde aus Vertraulichkeitsgründen nicht namentlich benannt oder als Auskunftsstelle angegeben werden kann, bitten wir um Klarstellung, ob eine anonymisierte Referenzangabe zulässig ist und wie diese gewertet wird. | Die Abgabe einer anonymisierten Referenz ist nicht zulässig und führt ggf. zur Nachforderung der Angabe oder zum Ausschluss der Bewerbung. |
| 7 | Thema: Fachkräfte – FTE-Definition Bezug: Anlage 02 – Erklärung zur Eignung, Ziffer 3.2.2 Frage: Wir bitten um Klarstellung, wie der Begriff „FTE" zu verstehen ist: a) Bezieht er sich auf die für dieses Projekt verfügbare Kapazität, die unternehmensweite Gesamtkapazität oder vertraglich zugesicherte Ressourcen? b) Ist die Angabe zum Zeitpunkt der Antragstellung oder als Prognose für die Vertragslaufzeit zu verstehen? | a) Es handelt sich um technische Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. b) Der maßgebliche Zeitpunkt für die Benennung ist der Ablauf der Teilnahmefrist. |
| 8 | Thema: Fachkräfte – Mehrfachanrechnung Bezug: Anlage 02 – Erklärung zur Eignung, Ziffer 3.2.2 Frage: Sofern eine Fachkraft die Anforderungen mehrerer der vier Aufgabenbereiche erfüllt, bitten wir um Klarstellung, ob diese Person in mehreren Bereichen (mehrfach) oder nur in einem Bereich angerechnet werden darf. | Eine Mehrfachanrechnung ist nicht möglich. Wir verweisen auf den Wertungsmaßstab zu den technischen Fachkräften Formblatt 02 Erklärung zur Eignung Ziffer 3.2.2: Wird die Mindestbesetzung in einem Bereich nicht erfüllt, so erhält der Bewerber 0 Punkte. Werden 8 FTE qualifizierte Fachkräfte (Mindestbesetzung 2 /2 /2 /2 erfüllt) angegeben, so erhält der Bewerber 2 Punkte. Demnach kommt eine Mehrfachanrechnung nicht in Betracht, da zur Erfüllung der Mindestbesetzung bereits 8 FTE anzugeben sind. |
| 9 | Thema: Fachkräfte und Schlüsselrollen (Personenidentität) Bezug: Anlage 02 – Erklärung zur Eignung, Ziffer 3.2.2 sowie Anforderung an Schlüsselrollen Frage: Wir bitten um Klarstellung, ob eine Person, die als FTE in einem der vier Aufgabenbereiche | Wir verweisen auf die Antwort zur Ziffer 7: Es handelt sich um technische Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. |
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| angerechnet wird, zugleich eine der Schlüsselrollen (Projektleitung, fachliche Analyse, Kommunikation mit dem Auftraggeber) wahrnehmen darf, oder ob die Schlüsselrollen personell getrennt von den angerechneten FTE zu besetzen sind. | Es dürfen FTE angegeben werden, die zugleich für die Besetzung der Schlüsselrollen vorgesehen sind. | |
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| 10 | Thema: Registerauszug – ausländische Bewerber Bezug: Anlage 02 – Erklärung zur Eignung, Ziffer 1 Frage: Wir bitten um Klarstellung, a) ob für ausländische Bewerber der Registerauszug in beglaubigter Übersetzung vorzulegen ist oder ob eine einfache deutsche bzw. englische Fassung genügt, und b) wie aktuell der Auszug sein muss. | a) Die Einreichung einer einfachen deutschen Fassung des Registerauszuges genügt zur Berücksichtigung im Teilnahmewettbewerb. Die Auftraggeberin behält sich vor, nach Ablauf der Teilnahmefrist eine beglaubigte Übersetzung anzufordern. b) Wir bitten um Einreichung eines hinreichend aktuellen Auszuges. Die Auftraggeberin behält sich vor, nach Ablauf der Teilnahmefrist ggf. einen aktualisierten Auszug nachzufordern. |
| 11 | Gemäß Dokument 02_Erklärung zur Eignung sind im Teilnahmewettbewerb ausschließlich aggregierte FTE- Angaben je Aufgabenbereich gefordert; namentliche Benennungen oder Lebensläufe sind nicht verlangt. Die Vordrucke zu den Konzepten (I 31–37), insbesondere zum Konzept „Organisation, Team und Zusammenarbeit" (Abschnitt 5 der Bewertungsmatrix Zuschlag), liegen derzeit noch nicht vor. Vor diesem Hintergrund bitten wir um folgende Klarstellung: Werden in der Angebotsphase namentliche Benennungen von Schlüsselpersonen, Lebensläufe bzw. Qualifikationsprofile oder ein personenbezogener Personaleinsatzplan gefordert, oder erfolgt die Bewertung der personellen Kapazität weiterhin auf aggregierter (anonymer) Basis? | Die konkreten Anforderungen an die einzureichenden Konzepte werden mit der Aufforderung zur Erstangebotsabgabe mitgeteilt. Wir bitten um Verständnis, dass wir derzeit zu künftigen, noch nicht veröffentlichten Anforderungen keine Auskunft erteilen können. |
| 12 | Versteht der Auftraggeber unter Ziffer 3.2 in dem Dokument „I 14 Anlage 4 (Lizenzen)“, dass der Auftragnehmer produktive Lizenzen der Zielarchitektur (insbesondere Microsoft SQL Server, Power BI, Informatica) einschließlich Wartung und Herstellersupport bereitstellen muss, oder bezieht sich die Pflicht zur Lizenzstellung ausschließlich auf ggf. zusätzlich durch den Auftragnehmer eingesetzte Softwarekomponenten? | Wir bitten um Beachtung, dass sich das Vertragswerk in einem fortgeschrittenen Entwurfsstadium befindet und mit der Aufforderung zum Erstangebot konkretisiert wird. Von Ziffer 3.2 der Anlage 4 erfasst sind ausschließlich Lizenzen, Wartungs- und Pflegeverträge für Software, die der Auftragnehmer zusätzlich einsetzt. Für diese Software gelten die in Ziffer 2 Absatz 1 und Ziffer 3.2 der Anlage 4 aufgeführten Pflichten. Die Regelung erfasst ausschließlich Software, die der Auftragnehmer über die Bereitstellung des Auftraggebers hinaus aus eigener |
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| Entscheidung zur Leistungserbringung einsetzt (Auftragnehmer-Software gemäß Ziffer 2 Absatz 1 der Anlage 4). Die Plattform einschließlich der zu ihrem Betrieb erforderlichen Lizenzen wird vom Auftraggeber bereitgestellt. Die in der Leistungsbeschreibung genannten Produkte, Technologien und Werkzeuge – insbesondere Microsoft SQL Server, Informatica, Power BI, Automic sowie Active Directory/Entra ID – ergeben sich aus der bestehenden bzw. vom Auftraggeber vorgegebenen Systemlandschaft und Zielarchitektur gemäß Anlage 0 Ziffer 2.3.1. Sie sind für den Auftragnehmer nicht frei wählbar, sondern eine technische Rahmenbedingung. Die Plattform ist in die IT-Landschaft der Helaba eingebettet und wird dort betrieben. Die Softwareentwicklung erfolgt ausschließlich in der Entwicklungsumgebung des Auftraggebers (Anlage 15, Ziffer 3.1, Absatz 1). Wartung und Herstellersupport für diese Lizenzen sind demnach ebenfalls nicht vom Auftragnehmer zu stellen. | ||
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| 13 | Im Zusammenhang mit den geforderten Referenzen möchten wir höflich um Auskunft bitten, ob diese auch in anonymisierter Form eingereicht werden können. | Wir verweisen auf die Antwort zur Ziffer 6: Die Abgabe einer anonymisierten Referenz ist nicht zulässig und führt ggf. zur Nachforderung der Angabe oder zum Ausschluss der Bewerbung. |
| 14 | Gehen wir recht in der Annahme, dass für Nachunternehmer OHNE Eignungsleihe keine Dokumente mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden müssen - außer Formblatt 05. Bei Bedarf werden weitere Dokumente nachgelagert angefordert - siehe Dokument "8685336_00_Bewerber_Bieterbedingungen_V.1.0" Absatz 3.1.4. | Die Annahme ist zutreffend. Gemäß Ziffer 3.1.4 der Bewerber- und Bieterbedingungen sind im Falle, dass der Einsatz Dritter/von Nachunternehmen im Rahmen der Auftragsdurchführung geplant wird, ohne dass eine Eignungsleihe stattfindet, die vorgesehenen Leistungsteile im Formblatt 05_Erklärung zum Einsatz Dritter anzugeben. Die insoweit vorgesehenen Unternehmen sowie ggf. Unterlagen gemäß Ziffer 4.2 zum Nachweis der Eignung für diese Unternehmen sind auf gesonderte Anforderung vorzulegen. |
| 15 | Ist es möglich, Subunternehmen einzusetzen, welche selbst nicht über eine ISO 27001 Zertifizierung verfügen, sofern das anbietende Hauptunternehmen über die ISO 27001 Zertifizierung verfügt? Besteht | Eignungsleihende Nachunternehmer: Eine Zertifizierung/Nachweise im Sinne der Ziffer 3.3. in dem Dokument 02 Erklärung zur Eignung sind für den eignungsleihenden Nachunternehmer in |
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| hierbei ein Unterschied in Abhängigkeit der Einstufung des Nachunternehmer-Einsatzes als Eignungsleihe? | dem Umfang einzureichen, in dem sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf den Dritten zum Nachweis der Eignung beruft. Hinsichtlich der einzureichenden Unterlagen für das eignungsleihende Unternehmen verweisen wir auf Ziffer 3.1.3. der Bewerber- und Bieterbedingungen sowie auf die „Hinweise zum Ausfüllen dieser Erklärung zur Eignung“ auf der Seite 4 in der Unterlage 02 Erklärung zur Eignung. Einfache Nachunternehmer: Hinsichtlich der mit dem Teilnahmeantrag und erst auf gesonderte Anforderung einzureichenden Unterlagen für den Nachunternehmereinsatz verweisen wir auf die Ziffer 3.1.4. der Bewerber- und Bieterbedingungen. Der Auftraggeber behält sich eine weitergehende Prüfung der Eignung des Nachunternehmers vor. Der Nachunternehmer muss über eine Zertifizierung nach ISO 27001 bzw. des IT- Grundschutzes nach BSI verfügen, sofern diese für die von ihm zu erbringenden Leistungsteile erforderlich ist. | |
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| 16 | Gehen wir recht in der Annahme, dass Formulierungen im Rahmenvertrag wie "sicherstellen" oder "stellt sicher", mit denen der Auftragnehmer verpflichtet wird, sich lediglich auch vertragstypische Leistungspflichten beziehen und keine verschuldensunabhängige Garantiehaftung begründen sollen? | Ja, die genannten Formulierungen begründen vertragstypische Leistungspflichten. Ein Schadensersatz setzt ein Vertretenmüssen voraus (§§ 276, 280 BGB). Eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung wird durch sie nicht begründet. Die ausdrücklich abweichenden Regelungen des Rahmenvertrags bleiben unberührt, insbesondere die verschuldensunabhängigen bzw. der Höhe nach unbegrenzten Einstands- und Freistellungspflichten (u. a. Ziffer 6 sowie Ziffer 14 Absatz 7 und 8 des Rahmenvertrages) und die werkvertraglichen Gewährleistungsrechte. |
| 17 | Unter Bezugnahme auf die mangels abweichender Regelung im Rahmenvertrag geltende gesetzliche und damit unbeschränkte Haftung, bitten wir um Mitteilung, ob für den Auftraggeber die Aufnahme einer branchenüblichen, angemessenen Haftungsbeschränkung z.B. in Höhe von 100% des Auftragswertes in Betracht kommt. | Der Rahmenvertrag sieht in der Entwurfsfassung keine betragsmäßige Haftungsbeschränkung vor; es gilt insoweit die gesetzliche Haftung. Wir weisen auf die Möglichkeit der Unterbreitung von Änderungsvorschlägen im Rahmen der Angebotsphase hin, vgl. Ziffer 3.2 der Bewerber- und Bieterbedingungen. |
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| 18 | Gehen wir Recht in der Annahme, dass die Freistellung nach Ziff. 14 Abs. (8) des Rahmenvertrages sich nicht auf Fälle bezieht, in denen die Helaba ein (Mit- )Verschulden für den der Verpflichtung zur Weiter- oder Wiederbeschäftigung von Mitarbeitern oder Dritten zugrundeliegenden Sachverhalt trifft? | Im Grundsatz ja. Ein (Mit-)Verschulden der Helaba am zugrunde liegenden Sachverhalt ist über § 254 BGB zu berücksichtigen: Bei alleinigem oder überwiegendem Verursachungsbeitrag der Helaba greift die Freistellung nach Ziffer 14 Absatz 8 des Rahmenvertrages nicht bzw. nur eingeschränkt, bei bloßem Mitverschulden reduziert sie sich anteilig. |
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| 19 | Gehen wir recht in der Annahme, dass neben einer On- Premises-Bereitstellung auch der Betrieb der Datenplattform in einer Cloud-Infrastruktur grundsätzlich zulässig ist? Sofern Einschränkungen bestehen, bitten wir um Konkretisierung der entsprechenden Anforderungen. | Das in der Frage unterstellte Verständnis trifft nicht zu. Die Reporting-Plattform ist im Rahmen des ausgeschriebenen Leistungsgegenstands ausschließlich On- Premises auszulegen und in die bestehende IT-Landschaft der Helaba zu integrieren sowie dort zu betreiben. Eine Cloud-Nutzung ist nicht Gegenstand des Projekts (Anlage 0 Leistungsbeschreibung, Ziffer 2.3.2). Die in der Leistungsbeschreibung genannten Produkte, Technologien und Werkzeuge sind durch die bestehende bzw. vorgegebene Systemlandschaft und Zielarchitektur des Auftraggebers bestimmt und daher nicht frei wählbar (Anlage 0 Leistungsbeschreibung, Ziffer 2.3.1). Ein Betrieb der Datenplattform in einer Cloud-Infrastruktur, auch teilweise oder in hybrider Form, ist nicht vorgesehen und nicht zulässig. |
| 20 | Können über die geforderte Mindestanzahl hinaus weitere Referenzen eingereicht werden, und fließen diese in die Bewertung mit ein? | Wir verweisen auf Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung sowie auf die allgemeinen Hinweise im Vordruck Referenzen: „Sollten mehr als die vorgegebene Höchstzahl an Referenzen eingereicht werden, so werden die nach Ansicht des Auftraggebers vergleichbarsten Referenzen, die der Höchstzahl entsprechen, gewertet.“ Dementsprechend können mehr als die geforderte Höchstzahl an Referenzen eingereicht werden. Wird die Höchstzahl überschritten, so werden die nach Ansicht des Auftraggebers vergleichbarsten Referenzen gewertet. Die übrigen, weniger vergleichbaren Referenzen bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. |
| 21 | In den Vergabeunterlagen wird gefordert, für Referenzprojekte folgende Angaben zu machen: • Aufwand in Personentagen (PT) | Ausweislich der Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung sowie der allgemeinen Hinweise in der Unterlage |
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| • Aufwandswert (€) • Anzahl eingesetzter Personen Die Angabe aller drei Kennzahlen in Kombination ermöglicht eine unmittelbare Rückrechnung des durchschnittlichen Tagessatzes der eingesetzten Personen. Diese Information unterliegt der Vertraulichkeit gegenüber unseren Referenzkunden sowie unserer eigenen Kalkulation und kann daher in dieser Kombination nicht offengelegt werden. Wir bitten um Klärung: Ist es ausreichend, wenn statt aller drei Angaben nur eine Auswahl (z. B. PT und Anzahl eingesetzter Personen, ohne Aufwandswert) gemacht wird? | 03_Vordruck_Referenzen_V.2 sind folgende Angaben zu machen: • Bezeichnung der Referenz • Name des Referenzauftraggebers • Der Zeitraum der erbrachten Leistung • Die Rolle des Bewerbers • Beschreibung der Leistungen, besonders im Hinblick auf die für die Eignung und Bewertung spezifischen Erfahrungen • Aufwand zur Umsetzung des Vorhabens beim Bewerber (inkl. Ggf. eingesetzter Nachunternehmer) in Personentagen • Auftragswert des Referenzauftrags in EUR netto • Personalstärke (Anzahl der im Referenzauftrag beschäftigten Mitarbeitenden des Bewerbers). Sämtliche der vorstehend genannten Angaben sind zu tätigen. Wir verweisen diesbezüglich zudem auf den untenstehenden Hinweis vom 07.09.2026. Eine fehlende Angabe führt ggf. zur Nachforderung oder zum Ausschluss der Bewerbung. | |
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| 22 | Mit Bezug auf Dokument "03_Vordruck_Referenzen_v10" erbitten wir um Erläuterung, welche Informationen in dem Feld "Auftraggeber" einzutragen sind. | Diesbezüglich verweisen wir auf den untenstehenden Hinweis vom 07.09.2026 bezüglich der redaktionellen Anpassung der Auftragsbekanntmachung sowie des Vordrucks Referenzen. In dem Tabellenfeld ist der Name des Referenzauftraggebers einzutragen. |
| 23 | Sofern mehr als 2 Referenzen eingereicht werden, bitten wir um Erläuterung wie diese abzugeben sind, da das Dokument "03_Vordruck_Referenzen_v10" pro Kategorie nur zwei Einträge vorsieht. | Sofern beabsichtigt ist, mehr als die Höchstzahl an einzureichenden Referenzen einzureichen, ist das Formblatt 03_Vordruck_Referenzen entsprechend zu vervielfältigen. |
| 24 | Die Übernahme historischer Daten aus dem bestehenden Infoportal ist vorgesehen. Gilt das auch für alle bestehenden Reports oder Dashboards, oder nur für wenige ausgewählte (Anzahl, falls bereits bekannt)? | Die Beauftragung erfolgt ausschließlich über Einzelaufträge, die den konkreten Leistungsumfang festlegen (Anlage 0 Leistungsbeschreibung, Ziffer 2.1). Die für die Kalkulation erforderlichen Rahmendaten sind in den Vergabeunterlagen enthalten. |
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| Die konkret zu übernehmenden oder zu migrierenden Reports und Dashboards werden erst im jeweiligen Einzelauftrag bestimmt. | ||
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| 25 | Sind Schulungen der Fachbereiche, der WIBank-IT und ggf. Einführungsunterlagen für Kunden Bestandteil der Beauftragung? | Soweit Schulungen und Einführungsunterlagen erbracht werden, sind diese Gegenstand der jeweiligen Einzelbeauftragung (Anlage 0 Leistungsbeschreibung, Ziffer 2.1). |
| 26 | Gibt es schon Anforderungen hinsichtlich Verfügbarkeit der Lösung? Wenn ja, welche? | Anforderungen an die Service Level einschließlich der Verfügbarkeit ergeben sich aus der Anlage 1 Verzeichnis der SLAs. Das beiliegende Vertragswerk ist derzeit eine Entwurfsfassung. Diesbezüglich verweisen wir auf den entsprechenden Hinweis unter Ziffer 3.2 der Bewerber- und Bieterbedingungen. |
| 27 | Ist aufgrund der zu verarbeitenden Daten die DSGVO relevant? | Ja, die DSGVO ist relevant. Datenschutz und Informationssicherheit sind Gegenstand des Rahmenvertrages, Anlage 3 Datenschutz und Informationssicherheit nebst Anhängen (u. a. Anhang 2 zu Anlage 3 Auftragsdatenverarbeitung AVV). |
| 28 | Welche speziellen Anforderungen an Barrierefreiheit, Mehrsprachigkeit und Mandantenfähigkeit haben Sie? | Etwaige Anforderungen an Barrierefreiheit, Mehrsprachigkeit und Mandantenfähigkeit werden, soweit erforderlich, über Einzelaufträge festgelegt (Anlage 0 Leistungsbeschreibung, Ziffer 2.1). |
| 29 | Gibt es Erfahrungen oder Prognosen zu den Nutzerzahlen (Fachbereiche, Management, Kunden)? | Die für die Auslegung maßgebliche Lastannahme ist bereits angegeben: ca. 25 Viewer, 5 Author und 2 Power User, wobei die Auslegung mindestens 150 % dieser Ausgangslast berücksichtigen soll (Anlage 0 Leistungsbeschreibung, Ziffer 2.3.10). Eine darüberhinausgehende Festlegung konkreter Nutzerzahlen erfolgt erst auf Ebene der jeweiligen Einzelaufträge. |
| 30 | Die Anbindung weiterer Quellsysteme ist Gegenstand von Einzelbeauftragungen. Mit wie vielen Quellsystemen ist insgesamt in etwa zu rechnen? | Initial wird SAP WIBank als operatives Quellsystem angebunden (Anlage 0 Leistungsbeschreibung, Ziffer 2.3.10). Die Anbindung weiterer Quellsysteme ist – wie in der Frage zutreffend angenommen – Gegenstand der weiteren Einzelbeauftragungen. |
| 31 | Gibt es schon eine grobe Zeitplanung (indikatives Terminbild, initiale Roadmap etc.), aus der insb. ersichtlich ist, wann die ersten Ergebnisse erwartet werden? | Die Leistung wird ausschließlich über Einzelaufträge beauftragt, die jeweils den zeitlichen Rahmen festlegen (Anlage 0 Leistungsbeschreibung, Ziffer 2.1). Ein verbindliches projektbezogenes Terminbild bzw. eine Roadmap wird im Vergabeverfahren nicht vorgegeben. |
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| 32 | Welches Projektvorgehen ist geplant? Klassisches Vorgehen oder agiles Vorgehen, und in welcher Ausprägung? | Vorgaben zu Anforderungs- und Softwareentwicklungsprozessen ergeben sich aus der Anlage 15 Softwareentwicklung und der Anlage 18 Anforderungsmanagement. Die methodische Ausgestaltung im Einzelnen wird über Einzelaufträge festgelegt (Anlage 0 Leistungsbeschreibung, Ziffer 2.1). |
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| 33 | Ist eine Präsenzquote für die Projektmitglieder vorgesehen? Wenn ja, welche Präsenzregelung ist geplant? | Eine etwaige Präsenzregelung wird auf Ebene der Einzelaufträge festgelegt (Anlage 0 Leistungsbeschreibung, Ziffer 2.1). |
| 34 | Mit der Helaba besteht bereits ein Rahmenvertrag. Kann dieser genutzt werden? | Nein. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines eigenen Rahmenvertrags (I 01 – Rahmenvertrag Reportingplattform) auf Grundlage der vorliegenden Vergabeunterlagen. Dieser Rahmenvertrag wird mit Zuschlagserteilung wirksam (Rahmenvertrag, Ziffer 8 Absatz 1). Ein etwaig anderweitig bestehender Rahmenvertrag ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens und kann für die ausgeschriebenen Leistungen nicht herangezogen werden. |
| 35 | Soll der Rahmenvertrag nur mit einem einzigen Anbieter geschlossen werden und folglich auch die Einzelbeauftragungen ausschließlich an diesen einen Anbieter erfolgen? – Wenn nein, wie viele Vertragspartner sind vorgesehen und anhand welcher Kriterien sollen die Einzelbeauftragungen vergeben werden? | Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Es wird ein Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer geschlossen. Die Leistungen werden auf dieser Grundlage per gesondertem Abruf/Einzelauftrag an diesen Auftragnehmer beauftragt (Bewerber- und Bieterbedingungen, Ziffer 1.1 und 3.3). |
| 36 | Bezug: Anlage 03 Vordruck Referenzen Frage: Prozesse sowie Reporting und BI. Der Markt für Datenplattformen hat sich in den vergangenen Jahren technologisch erheblich gewandelt. In Ihren Antworten zu den bisherigen Bewerberfragen haben Sie klargestellt, dass im Bereich ETL-/ELT-Prozesse auch vergleichbare Enterprise-ETL-Plattformen anerkannt werden und die konkret genannten Technologien nicht Bestandteil der Mindestanforderungen sind. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Klarstellung, ob Referenzprojekte, die auf modernen Enterprise- Datenplattformen wie beispielsweise Databricks, Snowflake oder Microsoft Fabric umgesetzt wurden, als vergleichbar anerkannt werden, sofern die jeweiligen Referenzen die geforderten fachlichen und technischen Themenfelder nachweisen. Gehen wir recht in der Annahme, dass für die Bewertung primär die | Referenzen, die auf vergleichbaren Enterprise-Datenplattformen umgesetzt wurden, sind zulässig und werden gewertet, soweit sie die geforderten fachlichen und technischen Themenbereiche nachweisen. Die in den Ziffern 1.1, 2.1 und 3.1 des Vordrucks als Mindestanforderung gekennzeichneten Merkmale bleiben unberührt; im Übrigen wird auf die Antworten zu vorstehend Nr. 1 bis 3 verwiesen. Hiervon zu unterscheiden ist die Zielarchitektur der zu erstellenden Plattform, die vorgegeben ist. Diesbezüglich verweisen wir auf die Antwort zu vorstehend Nr. 19. Hinsichtlich der Bewertung der Referenzen verweisen wir auf die allgemeinen Hinweise und den Wertungsmaßstab in der |
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| Vergleichbarkeit der nachgewiesenen Funktionen, Architekturen und Leistungen maßgeblich ist und nicht die Verwendung der konkret in der Leistungsbeschreibung genannten Zieltechnologien? | Unterlage 03 Vordruck Referenzen. Danach erfolgt eine Differenzierung bei der Punktevergabe über die Vergleichbarkeit der ausgeführten Referenz mit dem vorliegenden Projekt nach der bewerberseitigen Projektbeschreibung. Dabei wird insbesondere die fachliche Vergleichbarkeit mit der verlangten Leistung einer wertenden Betrachtung nach dem im Vordruck Referenzen dargestellten Maßstab unterzogen. | |
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| 37 | Sind zum Ausschreibungszeitpunkt noch nicht bestehende, aber im Projektzeitraum neue oder zu erwartende Meldepflichten in der fachlichen- und technischen Konzeption zu berücksichtigen? | Die Reporting-Plattform ist skalierbar und erweiterbar auszulegen, sodass spätere Erweiterungen – insbesondere um zusätzliche Quellsysteme, Data Marts und Berichte – ohne grundlegendes Re-Design möglich sind (Anlage 0 Leistungsbeschreibung, Ziffer 2.3.1 und 2.3.2). Die konkrete Umsetzung einzelner, künftig hinzutretender Meldepflichten wird über Einzelaufträge beauftragt (Anlage 0 Leistungsbeschreibung, Ziffer 2.1). |
| 38 | In der Ausschreibung wird genannt, dass die neue Reportingplattform auch die Anforderungen von Finanz- und Rechnungswesen sowie Risikomanagement und Treasury abdecken soll. Existieren für diese Bereiche in der bestehen Plattform noch keine Anforderungen? Welche grundsätzlichen Anforderungen sollen für diese neu einzubeziehenden Bereiche in der neuen Reporting Plattform bereitgestellt werden? | Der fachliche Rahmen für die Bereiche Finanz- und Rechnungswesen, Risikomanagement und Treasury ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 0 Leistungsbeschreibung). Der konkrete Leistungsumfang für diese Bereiche wird über Einzelaufträge festgelegt (Anlage 0 Leistungsbeschreibung, Ziffer 2.1). |
| 39 | Welche zusätzlichen Datamarts sollen – neben Meldewesen- aufgebaut werden? | Initial ist der Aufbau des Data Marts „Meldewesen“ vorgesehen; die Plattform ist auf den späteren Aufbau weiterer Data Marts auszulegen (Anlage 0 Leistungsbeschreibung sowie Ziffer 1.1 der Bewerber- und Bieterbedingungen). Die konkrete Umsetzung weiterer Data Marts wird über Einzelaufträge beauftragt (Anlage 0 Leistungsbeschreibung, Ziffer 2.1). |
| 40 | In den Bewertungsunterlagen wird Informatica als Kompetenzfeld erwähnt. In der Leistungsbeschreibung wird Informatica hingegen nicht ausdrücklich als Zieltechnologie benannt. Ist Informatica Bestandteil der Zielarchitektur bzw. der zukünftigen Plattform? | Informatica ist Bestandteil der vom Auftraggeber vorgegebenen Systemlandschaft und Zielarchitektur (Anlage 0 Leistungsbeschreibung, Ziffer 2.3.1 und weitere) und insoweit als technische Rahmenbedingung nicht frei |
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| wählbar. Im Übrigen wird auf die Antwort zu vorstehend Nr. 2 verwiesen. | ||
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| 41 | Welche Architekturentscheidungen sind bereits verbindlich gesetzt und welche Bestandteile dürfen bzw. sollen durch den Auftragnehmer fachlich- technisch weiterentwickelt werden? Ist für die Zielarchitektur weiterhin ein Microsoft SQL Server basiertes DWH vorgesehen oder sind moderne Plattformen (Microsoft Fabric, Azure, Databricks etc.) ebenfalls denkbar? | Die Zielarchitektur ist als Microsoft-SQL- Server-basierte Enterprise-Data- Warehouse-Architektur mit den unter Ziffer 2.3.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 0 Leistungsbeschreibung) beschriebenen Datenschichten (RDS, IDS, DM, META) vorgegeben und rein On- Premises auszulegen. Ein Aufbau auf modernen Cloud-Datenplattformen (z. B. Microsoft Fabric, Azure, Databricks) ist nicht Gegenstand des ausgeschriebenen Leistungsumfangs und nicht zulässig. Diesbezüglich verweisen wir auf die Antwort zu vorstehend Nr. 19). Die genannten Produkte und Technologien sind als technische Rahmenbedingung nicht frei wählbar (Anlage 0 Leistungsbeschreibung, Ziffer 2.3.1). Die konkrete Festlegung erfolgt durch Einzelaufträge (Anlage 0 Leistungsbeschreibung, Ziffer 2.1). |
| 42 | Welcher aktuelle Zeitplan besteht für die parallellaufende Anhebung des SAP-WIBank-Systems von ECC auf S/4HANA und welche fachlichen bzw. technischen Abhängigkeiten bestehen zwischen diesem Vorhaben und der neuen Reporting-Plattform? | Die Leistung wird ausschließlich über Einzelaufträge beauftragt (Anlage 0 Leistungsbeschreibung, Ziffer 2.1). Etwaige Abhängigkeiten zur SAP-Migration werden im Rahmen der betroffenen Einzelaufträge berücksichtigt. |
| 43 | Welche der in der Leistungsbeschreibung genannten Bereitstellungsvarianten für SAP WIBank - insbesondere Flatfile, Informatica-Connector/Table Reader, CDS- Views oder TDE - wird derzeit favorisiert und welche technischen Voraussetzungen sind bereits geschaffen? | Die möglichen Bereitstellungsvarianten für die Anbindung von SAP WIBank ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 0 Leistungsbeschreibung). Die Auswahl und Ausgestaltung erfolgt je Quellsystem im Rahmen der Konzeption und der jeweiligen Einzelbeauftragung (Anlage 0 Leistungsbeschreibung, Ziffer 2.1). |
| 44 | Können indikative Informationen zu den erwarteten Datenvolumina, historischen Datenbeständen und Wachstumsraten bereitgestellt werden? | Das initiale Mengengerüst ist in der Anlage 0 Leistungsbeschreibung, Ziffer 2.3.10, angegeben. Darüberhinausgehende Angaben zu Datenvolumina, historischen Beständen und Wachstumsraten sind Gegenstand der jeweiligen Einzelbeauftragung (Anlage 0 Leistungsbeschreibung, Ziffer 2.1). |
| 45 | Welche Rollen betrachtet die Auftraggeberin konkret als Schlüsselrollen im Sinne der Sprachanforderung „mindestens Muttersprache Deutsch“? | Als Schlüsselrollen im Sinne der Sprachanforderung gelten die in der Unterlage 02 Erklärung zur Eignung, Ziffer 3.2.2 benannten Rollen Projektleitung, fachliche Analyse und Kommunikation mit dem Auftraggeber. Fachkräfte dieser |
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| Schlüsselrollen müssen über folgende Deutschkenntnisse verfügen: mindestens Muttersprache oder ein vergleichbares deutsches Sprachdiplom der GER-Stufe C1 gemäß Europäischen Referenzrahmen. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise (z. B. Zertifikate) gesondert anzufordern (vgl. 02 Erklärung zur Eignung, Ziffer 3.2.2). | ||
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| 46 | Wir sind als langjähriger Dienstleister von unseren KRITIS-Kunden mehrfach nach ISO 27001 auditiert und befinden uns auf dem Weg der eigenen Zertifizierung. Wird dies als gleichwertiger Nachweis anerkannt? | Etwaige Auditierungen durch Kunden werden nicht als gleichwertiger Nachweis anerkannt. Nach Ziffer 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung sowie Ziffer 3.3 der Erklärung zur Eignung ist der Nachweis der Einhaltung der Sicherheitsstandards nach ISO 27001 bzw. hierzu alternativ des IT-Grundschutzes nach BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) durch Vorlage von Kopie/Scan des Zertifikats zu erbringen. Liegt keine Zertifizierung vor, ist der Sicherheitsstandard nach ISO 27001 bzw. die Einhaltung des IT-Grundschutzes nach BSI durch eine Eigenerklärung zu bestätigen, die dem Teilnahmeantrag beizufügen ist. Die Eigenerklärung muss die Versicherung enthalten, dass für alle in der Zuständigkeit des Bieters abgearbeiteten Leistungen der IT-Grundschutz nach BSI bzw. die Einhaltung der Sicherheitsstandards gemäß ISO 27001 gewährleistet werden. Wir verweisen zudem auf den Hinweiskasten unter Ziffer 3.3 der Erklärung zur Eignung. Danach ist das Vorliegen des Zertifikats nach ISO 27001 sowie auch die Erfüllung der weiteren Vorgaben der Anlage 3 nebst Anhängen zwingende Voraussetzung für die Leistungsausführung. Der spätere Auftragnehmer hat spätestens zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung die Zertifizierung zu beantragen. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, die insoweit ergriffenen Maßnahmen auch vor Zuschlagserteilung mit Blick darauf, ob eine ordnungsgemäße Leistungserbringung zu erwarten ist, zu prüfen. |
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Helaba – Confidentiality C2 – internal
1 Hinweise der Vergabestelle vom 07.09.2026: 1.1 Redaktionelle Anpassung der Auftragsbekanntmachung (Ziffer 5.1.9) und des Vordrucks Referenzen Die Auftragsbekanntmachung wurde unter Ziffer 5.1.9 redaktionell angepasst. Zudem wurde der Vordruck Referenzen (Unterlage 03_Vordruck_Referenzen) in den allgemeinen Hinweisen und in den Tabellenfeldern zur Angabe des Referenzauftraggebers redaktionell angepasst.
Anstelle von „Die Auftraggeberorganisation“ heißt es nunmehr „Name des Referenzauftraggebers“.
Der aktualisierte Vordruck, 03_Vordruck_Referenzen_V.2, ist bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zu verwenden.
Stand: 10.09.2026