[Seite 1]
ArborTerra GmbH Lotharstr. 304 47057 Duisburg Tel.: 0177 3843894 info@arborterra.de www.arborterra.de
Bauvorbereitendes Gutachten zum Baumbestand
Leibniz-Gymnasium Essen: Stankeitstraße 22, 45326 Essen
Stadt Essen Fachbereich 60, Immobilienwirtschaft Frau Marina Doddek Lindenallee 59-67 45127 Essen
| Sachbearbeitung: | Sarah Tyen | Auftrag vom: | 10.03.2026 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ortstermin: | 08.04.2026 | Fertigstellung: | 30.04.2026 | ||||
| Seitenzahl: | 22 | Anlagen: | Tabelle Baumdaten |
© 2025 ArborTerra GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
[Seite 2]
Inhalt
1 Auftragsgrund und Fragestellung ........................................................................................ 3
2 Ortstermine und Mitarbeitende ............................................................................................ 4
3 Material und Methoden ........................................................................................................ 4
4 Lage der Bäume .................................................................................................................. 5
5 Ergebnis Baumaufnahme .................................................................................................... 6
5.1 Lokale Bedeutung des Baumbestandes ...................................................................... 6
5.2 Zustand ....................................................................................................................... 6
5.3 Verkehrssicherheit ...................................................................................................... 7
5.4 Erhaltenswürdigkeit ..................................................................................................... 7
5.5 Astungswunde Baum Nr. 21 ........................................................................................ 8
5.6 Verpflanzbarkeit ........................................................................................................ 10
5.7 Errichtung von PKW-Stellflächen .............................................................................. 13
5.8 Planung..................................................................................................................... 14
6 Schutzstatus ...................................................................................................................... 14
7 Auswirkungen der Baumaßnahme auf die Bäume ............................................................. 17
8 Empfehlungen ................................................................................................................... 18
8.1 Hochbeet .................................................................................................................. 18
8.2 Grünfläche Nord-Ost ................................................................................................. 18
8.3 Übrige zu erhaltende Bäume ..................................................................................... 19
8.4 Wurzelbereich der Platanen ...................................................................................... 20
9 Quellen .............................................................................................................................. 21
© 2026 ArborTerra GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 2
[Seite 3]
1 Auftragsgrund und Fragestellung
Das Leibniz-Gymnasium in Essen Altenessen soll umgebaut und saniert werden. In diesem Zu- sammenhang wird ein Teil der vorhandenen Gebäudekomplexe abgerissen und andere Gebäu- deteile neu errichtet (Abbildungen 1 und 2). Die in Abbildung 1 rot markierten Gebäudeteile stellen den Bestand dar, der abgerissen werden soll. Die gelben Konturlinien in Abbildung 2 zei- gen die neu zu errichtenden Gebäudeteile an.
Abb. 1: Ausschnitt aus dem Vorplan zum Amtlichen Abb. 2: Ausschnitt aus der Vorplanung vom Lageplan vom 25.09.2025. Die nachträglich einge- 30.01.2026. Die nachträglich gelb umrandeten zeichneten roten Konturlinien zeigen die Gebäudeteile Gebäudeteile zeigen den Neubau an. an, die abgerissen werden sollen.
Auf dem Schulgelände befinden sich Gehölzflächen und Bestandsbäume, die in unterschiedli- chem Ausmaß von den Umbauarbeiten betroffen sein werden. Einige Gehölze müssen zuguns- ten des neu zu errichtenden Gebäudeteiles gefällt werden. Im Rahmen dieses Gutachtens sollen alle im Planungsgebiet vorhandenen Bäume im Hinblick auf ihren Zustand sowie hinsichtlich ihrer Erhaltensfähigkeit und -würdigkeit begutachtet wer- den. Im Rahmen der Bauvorbereitung wurde das Sachverständigenbüro ArborTerra GmbH beauf- tragt, Handlungsempfehlungen im Bezug auf den Baumschutz zu formulieren und mögliche Be- einträchtigungen durch die Umsetzung der geplanten Baumaßnahme darzulegen und bei Be- darf während der Bauausführung zu begleiten.
© 2026 ArborTerra GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 3
[Seite 4]
2 Ortstermine und Mitarbeitende
Am 08.04.2026 wurde der Baumbestand von Frau Tyen und Herrn Gehler aus dem Sachverstän- digenbüro ArborTerra GmbH von 9 bis 13:30 Uhr in Augenschein genommen und bewertet. Frau Doddek, Fachbereich Immobilienwirtschaft, und Frau von der Brüggen, Grün und Gruga, der Stadt Essen waren zu Beginn des Ortstermines für eine gemeinsame Begehung der betroffe- nen Bereiche ebenfalls vor Ort.
3 Material und Methoden
Für die Einzelbäume wird jeweils eine Baumkontrolle vom Boden mit Fotodokumentation durchgeführt. Die Ergebnisse werden in der Baumkataster-Software arbonet von INOVAGIS festgehalten und befinden sich im Detail im Anhang. Es handelt sich um 55 betrachtete Einzel- bäume und sieben weitere Gehölze bzw. Flächen, die gesondert angesprochen werden. Als Bearbeitungsgrundlage dienen der Vorplan zum amtlichen Lageplan (2022-VE-0047-003) vom 25.09.20 25 sowie die Vorplanung vom 30.01.2026, die von der Stadt Essen zur Verfügung gestellt werden. Für jeden Baum werden ein Gesamtfoto sowie die Grunddaten aufgenommen. Im Rahmen ei- ner Baumkontrolle werden Schäden an den Bäumen erfasst, die die Verkehrssicherheit beein- trächtigen können. Die Vitalität wird auf einer Skala von 0-vital bis 3-absterbend beurteilt. Eine Bewertung hinsichtlich des Zustandes erfolgte nach den Kategorien nicht geschädigt, leicht ge- schädigt, mäßig geschädigt und stark geschädigt. Außerdem wird die Erhaltenswürdigkeit der Einzelbäume bei Umsetzung der Maßnahme mit den Stufen sehr gering, gering, mäßig, hoch und sehr hoch bewertet. Für die Bewertungen werden eine Vielzahl von Kriterien wie Erhal- tungszustand, Vorschäden, Entwicklungsstadium/Alter, Standort oder artspezifische Eigenschaften berücksichtigt. Die Bewertung beruht auf der fachgutachterlichen Einschätzung der visuellen Baummerkmale unter Berücksichtigung anerkannter Regelwerke. In der zur Verfügung gestellten Vorplanung des Schulgeländes sind Bäume mit vierstelligen Nummern verzeichnet. Der Abgleich mit der Situation vor Ort zeigt jedoch, dass nicht jeder Baum im Plan vermerkt ist. Deshalb sind die Bäume im Rahmen dieses Gutachtens zur besseren Zuordnung fortlaufend mit den Nummern 01 bis 55 versehen. Weitere Gehölze bzw. Flächen sind mit römischen Ziffern von I bis VII auf der Übersicht verzeichnet. Vor Ort sind an den Bäu- men keine Nummernplaketten angebracht. In der Baumliste im Anhang wurde sofern möglich eine Übersetzung der Nummern vorgenommen.
© 2026 ArborTerra GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 4
[Seite 5]
4 Lage der Bäume
Das Leibniz-Gymnasium befindet sich in der Stankeitstraße 22 in 45326 Essen (Flurstücke 227, 228 und 310, Flur 26, Gemarkung Altenessen 053136). Eine Übersicht des Katasters arbonet mit Lage der Bäume wird in Abbildung 3 dargestellt.
Abb. 3: Übersicht der Baumstandorte (Nr. 01 bis 55) und Lage der weiteren Gehölze bzw. Gehölzflächen (Nr. I bis VII).
© 2026 ArborTerra GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 5
[Seite 6]
5 Ergebnis Baumaufnahme
5.1 Lokale Bedeutung des Baumbestandes
Neben dem gestalterischen Aspekt der Gehölze übernimmt der Baumbestand insbesondere eine kleinklimatische Funktion. Im Sommer beschatten die Baumkronen Teile des Schulgelän- des und senken dadurch die Außentemperatur. Die Verdunstungsleistung der Bäume sorgt für erhebliche weitere Kühlungseffekte und bewirkt zudem eine Erhöhung der Luftfeuchte. Staub- bindung, Schallbrechung und Sichtschutz sind weitere positive Effekte der Bäume. Das Vorhan- densein von Bäumen und Gehölzbeständen wirkt beruhigend und übt damit auch psychologi- sche Funktionen aus. Auch für den Artenschutz haben die Bäume und Gehölzflächen eine Be- deutung. Die stellenweise ausladenden Kronen bieten Vögeln Raum für Nistplätze und dadurch, dass die Kronen abschnittsweise mit einander verbunden sind, können sich Tiere gefahrlos durch die Gehölze bewegen, ohne den Boden queren zu müssen.
5.2 Zustand
Von den 55 erfassten Einzelbäumen sind 17 Exemplare nicht geschädigt. Eine nur leichte Schä- digung liegt bei 28 Bäumen vor. Acht Bäume sind mäßig geschädigt, während zwei Bäume stark ge- schädigt sind (Silber-Ahorne Nr. 27 und 28, Abbil- dung 4). Die Scheinzypresse Nr. VII ist nicht geschädigt. Flä- che Nr. I sowie die Bäume unter den Ziffern IV, V und VI sind leicht geschädigt. Die Bäume der Flä- che II sind mäßig geschädigt und die Säulen-Zitter- pappel Nr. III ist aufgrund der ausgeprägten Rin- denschäden am Stamm stark geschädigt (Tabelle Baumdaten im Anhang).
Abb. 4: Habitus von Silber-Ahorn Nr. 28 (im Vordergrund links) und Silber-Ahorn Nr. 27 (im Hintergrund rechts). Beide Bäume weisen starke Rindenschäden an den oberflächigen Wurzeln in der Baumscheibe, Stammaustriebe und Kappungsstellen in der Krone auf. Blick aus Nord-Ost.
© 2026 ArborTerra GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 6
[Seite 7]
5.3 Verkehrssicherheit
Insgesamt befinden sich die aufgenommenen Bäume in einem sehr guten Pflegezustand. In der Krone von Berg-Ahorn Nr. 10 befindet sich Totholz im Schwachastbereich (Ø 3 - 5 cm). Da sich der Baum auf dem Schulhof befindet, ist die Verkehrssicherheit des Baumes in diesem Zu- stand nicht gegeben. Die Robinie Nr. 37 weist einige abgestorbene Äste bis zur Grobaststärke (Ø 5 - 10 cm) in der Krone auf. Aktuell befindet sich der Baum in der Grünfläche bei Ziffer II, sodass ein Herausbre- chen des Totholzes keine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt. In der Robinie Nr. 43 befindet sich ebenfalls Totholz im Grobastbereich in der Krone. Die Ver- kehrssicherheit ist derzeit nicht gegeben. Für alle drei Bäume ist gemäß Vorplanung eine Fällung vorgesehen.
Berg-Ahorn Nr. 39 befindet sich in der Grünfläche bei Ziffer II. In der Krone ist Totholz bis zur Grobaststärke vorhanden. Bei Errichtung des temporären Parkplatzes in dem Bereich soll der Baum erhalten werden, sodass das Totholz aus Gründen der Verkehrssicherheit aus der Krone entnommen werden muss. Es wird empfohlen, dies im Zuge der notwendigen Rodungsarbeiten im Herbst 2026 nach der Vogelschutzzeit, die bis zum einschließlich 30. September gilt, durch- zuführen.
Abgesehen von Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit wird empfohlen, an den Bäumen Nr. 22, 25, 32 und 33 die vorhandene Stammverankerung zu entfernen, da diese inzwi- schen ohne Funktion sind und die Bindungen aus Kokosstrick zu eng am Stamm liegen.
5.4 Erhaltenswürdigkeit
Unabhängig von der geplanten Baumaßnahme werden die Bäume nach ihrer Erhaltenswürdig- keit beurteilt. Von den 55 betrachteten Einzelbäumen weisen 21 Exemplare eine sehr hohe Er- haltenswürdigkeit auf. 24 Bäume haben eine hohe Erhaltenswürdigkeit. Eine mäßige Erhaltens- würdigkeit weisen acht Exemplare auf. Zwei Bäume sind aufgrund ihrer Vorschäden bzw. gerin- gen Funktion (Kirsche Nr. 2, Abbildung 5) oder ihres stark geschädigten Zustandes (Silber-Ahorn Nr. 27, Abbildung 6) nur gering erhaltenswürdig.
© 2026 ArborTerra GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 7
[Seite 8]
Abb. 5: Habitus von Kirsche Nr. 2 mit gekappter Abb. 6: Habitus von Silber-Ahorn Nr. 27 mit ge- Terminale. Blick aus Nord. kappter Krone. Blick aus Nord-Ost.
Die Scheinzypresse mit der Ziffer VII hat eine hohe Erhaltenswürdigkeit. Die Fläche Nr. II sowie die Bäume unter den Ziffern III, IV, V und VI weisen eine mäßige Erhaltenswürdigkeit auf. Fläche Nr. I und die Säulen-Zitterpappel Nr. III sind nur gering erhaltenswürdig (Tabelle Baumdaten im Anhang).
5.5 Astungswunde Baum Nr. 21
An Silber-Ahorn Nr. 21 wurde im Rahmen einer Artenschutzprüfung durch das umweltbüro es- sen vom 21.01.2026 eine Höhlung verzeichnet, die als mögliches Quartier für Fledermäuse im Verdacht steht (Abbildungen 7 und 8). Die Höhlung ist aufgrund einer Astentnahme vor einigen Jahren an dieser Stelle entstanden, was an der Kallusbildung an den Rändern der Wunde deut- lich erkennbar ist. Das Astholz des entnommenen Astes wurde durch Pilze und Mikroorganis- men abgebaut, wodurch eine Höhlung entstanden ist. Diese befindet sich in etwa 5 m Höhe an einem Nach Westen abgehenden Starkast. Der Durchmesser der Öffnung beträgt aktuell 3,5 cm. Die Höhlung ist mit Mulm gefüllt und die sondierbare Tiefe liegt bei etwa 7 cm (Abbildun- gen 9 und 10).
© 2026 ArborTerra GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 8
[Seite 9]
Aufgrund der Ausgestaltung und der geringen Größe kann ausgeschlossen werden, dass diese Höhlung von Fledermäusen genutzt wird. Im Be- reich der Höhlungen sind weder Guanospuren, noch Rückstände des fetthaltigen Fells der Säugetiere zu verzeichnen. Der Silber-Ahorn weist mehrere derartiger Astungs- wunden auf, die nach Inaugenscheinnahme mit Hilfe eines Fernglases ähnlich flach ausgeprägt sind. Dass der Baum derzeit als Habitat für Fledermäuse genutzt wird, kann nicht bestätigt werden.
Abb. 7: Habitus von Silber-Ahorn Nr. 21. Blick aus Süd-West.
Abb. 8: Astungswunde mit Höhlung an Silber- Ahorn Nr. 21 in ca. 5 m Höhe. Blick aus Süd-West.
Abb. 9: Höhlung der Astungswunde an Silber-Ahorn Nr. 21 mit Mulm gefüllt. Abb. 10: Sondierbare Tiefe der Höhlung an Silber- Blick aus West. Ahorn Nr. 21 von ca. 7 cm. Blick aus Süd.
© 2026 ArborTerra GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 9
[Seite 10]
5.6 Verpflanzbarkeit
Der Geweihbaum Nr. 36 an der Waisenstraße soll zugunsten der Zufahrt zum temporären Park- platz entnommen werden (Abbildung 11). Dieser Baum wurde in der Vergangenheit im Rahmen einer Ersatzpflanzung an den Standort gesetzt und unterliegt somit dem Schutz der Baum- schutzsatzung. Der Baum weist einen Stammumfang von 28 cm, gemessen in 100 cm Höhe auf. Eine Verpflanzung des Baumes ist möglich, aufgrund der Größe allerdings mit einem sehr hohen technischen Aufwand verbunden. Bei einem Stammdurchmesser von 8 cm sollte der Ballen für das Verpflanzen 80 cm im Durchmesser aufweisen. Weder der Ballen, noch der Stamm dürfen bei der Aufnahme des Baumes beschädigt werden. Beim Transport sind Verletzungen in der Krone unbedingt zu vermeiden, da der Baum ohnehin über ein spärliches Kronenvolumen ver- fügt. Bei der Pflanzung am neuen Standort ist neben der fachgerechten Vorbereitung der Pflanzloches auf die gleiche Ausrichtung in Himmelsrichtung zu achten, um Sonnenbrandschä- den zu vermeiden. Es empfiehlt sich schon vor der Aufnahme des Baumes eine Markierung der Himmelsrichtung vorzunehmen. Aus baumfachlicher Sicht wird die Prüfung empfohlen, ob der Geweihbaum Nr. 35 anstelle von Baum Nr. 36 vom Standort entnommen werden kann (Abbildung 12). Der Stammumfang von Baum Nr. 35 ist 6 cm geringer als bei seinem Nachbarbaum Nr. 36, was eine Verpflanzung des Baumes geringfügig weniger aufwendig gestalten würde. Alternativ ist aufgrund der Kronen- struktur und Entwicklung des Baumes Nr. 35 auch über eine Fällung und einen Ersatz nachzu- denken. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass beide Bäume verpflanzfähig sind. Die Verpflanzung von Baum Nr. 35 ist weniger aufwendig als die von Baum Nr. 36. Bei der Abwägung zwischen Ver- pflanzbarkeit und Fällung sind Aspekte wie Alter am Standort, Stammumfang, Vitalität, Zustand, Kronenstruktur und nicht zuletzt wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
Für die Errichtung der PKW-Stellflächenzufahrt im nordwestlichen Bereich des Baufeldes ist es vorgesehen, den Berg-Ahorn Nr. 24 auf der Waisenstraße zu entnehmen (Abbildung 13). Der Baum ist nahezu ungeschädigt, vital und weist unter anderem aufgrund seines Erscheinungsbil- des eine sehr hohe Erhaltenswürdigkeit auf. Der Stammumfang des Baumes liegt bei 94 cm, ge- messen in 100 cm Höhe.
© 2026 ArborTerra GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 10
[Seite 11]
36 35
Abb. 11: Habitus von Geweih- Abb. 12: Baum Nr. 36 (links) und Baum Nr. 35 (rechts). Im Hintergrund ist baum Nr. 36. Blick aus Süd- Fläche II zu sehen. Blick aus Nord. Ost.
Auch hier wird aus baumfachlicher Sicht empfohlen, zu prüfen, ob stattdessen sein westlicher Nachbarbaum Nr. 23 (Spitz-Ahorn, Stammumfang 43 cm, Abbildung 14) oder sogar dessen westlicher Nachbarbaum Nr. 22 (Spitz-Ahorn, Stammumfang 22 cm, Abbildung 15) entnommen werden kann. Die Erhaltenswürdigkeit beider Spitz-Ahorne Nr. 22 und 23 ist etwas geringer, als die des Berg-Ahorns. Für Baum Nr. 22 kann aufgrund seiner Größe noch eine Verpflanzung in Betracht gezogen und abgewogen werden. Da die beiden in der Vorplanung verzeichneten Bäume nördlich des Fußballfeldes (Abbildung 16, blaue Konturlinien) bereits vor einiger Zeit ge- fällt worden sind, müssen diese bei der Planung nicht mehr berücksichtigt werden. Aus diesem Grund wird empfohlen, die Planung des nördlich gelegenen Parkplatzes an der Wai- senstraße im Sinne eines Baumerhaltes zu prüfen. Denkbar wäre zum Beispiel, die westliche Zu- fahrt von der Waisenstraße zum Parkplatz weiter in Richtung Westen zu verlegen, sodass etwa Baum Nr. 23 entnommen werden muss. Aus baumfachlicher Sicht wird als Alternative empfoh- len, komplett auf die westliche Zufahrt zum Parkplatz zu verzichten, damit alle Straßenbäume am Standort verbleiben können.
© 2026 ArborTerra GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 11
[Seite 12]
Abb. 13: Habitus von Berg-Ahorn Nr. Abb. 14: Habitus von Spitz- Abb. 15: Habitus von 24. Blick aus Nord-West. Ahorn Nr. 23. Blick aus Nord. Spitz-Ahorn Nr. 22. Blick aus Nord.
Abb. 16: Ausschnitt aus der Vorplanung Außenanlagen vom 30.01.2026. Die schwarzen Nummern entsprechen der in diesem Gutachten vergebenen Baumnummern. Baum Nr. 24 (gelbe Markierung) ist in diesem Plan nicht mehr vorhanden. Die Bäume mit der blauen Konturlinie sind nicht mehr existent und müssen bei der Planung nicht berücksichtigt werden.
© 2026 ArborTerra GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 12
[Seite 13]
5.7 Errichtung von PKW-Stellflächen
Im südlichen Bereich befindet sich der Feld-Ahorn Nr. 01 in einer schmalen Vegetationsfläche an der Grenze zum Kaiser-Wilhelm-Park (Abbildung 17). Der Abstand vom Stamm zum Zaun beträgt ca. 20 cm. Aktuell wird geprüft, ob an der südlichen Fassade des Bestandsschulgebäudes zunächst acht temporäre und in Zukunft dauerhaft fünf PKW- Stellplätze errichtet werden können (Abbildung 18). Zu diesem Zweck muss die vorhandene Vegetationsfläche einer verbreiterten befestigten Zufahrt weichen. Damit die befestigte Zufahrt den Anforderungen einer PKW-Belastung gerecht wird, muss ein fachgerechter Oberbau in Form von Tragschicht, Bettung und Deckschicht errichtet werden. Die Mindestoberbaustärke nach ZTV- Abb. 17: Habitus von Feld-Ahorn Nr. 1. Blick aus Wegebau liegt bei 40 cm. Demnach müssen in West. unmittelbarer Nähe zum Stamm des Feld-Ahorn Auskofferungsarbeiten in mindestens 40 cm Tiefe erfolgen. Somit würde der Baum 50 % seiner gesamten Wurzelmasse verlieren, was neben Vitalitätseinbußen insbesondere zu massiven Standsicherheitsproblemen des Baumes führen würde. Ein derartiger Eingriff in den Wurzelraum lässt sich nicht mit einem verkehrssicheren Baumerhalt vereinbaren. Aus Gründen des Baumerhaltes wird empfohlen, im südlichen Bereich Fahrradstellplätze anstelle von PKW-Stellflächen zu errichten, da so auf einen Eingriff in die Vegetationsfläche und in den Wurzelraum des Baumes verzichtet werden kann.
Abb. 18: Ausschnitt aus der Variantenplanung „Temporäre Parkplätze“ vom 20.04.2026. Die rot schraffierte Fläche stellt die neu zu errichtende, befestigte Fläche dar. Die Vegetationsfläche, in der sich der Baum Nr. 01 (rote Konturlinie) be- findet, muss zu diesem Zweck entfernt werden.
© 2026 ArborTerra GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 13
[Seite 14]
5.8 Planung
Die in der Vorplanung verzeichneten Bäume Nr. 2447 und 2446 (Abbildung 16, blaue Konturlinien und Abbildung 19, vio- lette und gelbe Schraffur) sind nicht mehr am Standort vorhanden. Nach Abgleich mit Luftbildern ist Baum 2447 (violette Schraffur) innerhalb der letzten drei Jahre gefällt worden. Baum Nr. 2446 (gelbe Schraffur) wurde bereits einige Jahre da- vor vom Standort entnommen.
Die in der Vorplanung verzeichneten Abb. 19: Ausschnitt aus der Vorplanung vom 30.01.2026. Baumkronendurchmesser entsprechen Die Bäume mit violetter und gelber Schraffur existieren am Standort nicht mehr. nicht an allen Stellen der Realität vor Ort. Die aktuellen Kronendurchmesser der Bäume sind der Tabelle mit den Baumdaten aus dem An- hang zu entnehmen.
Anhand der Vorplanung der Umbaumaßnahme müssen von den 55 aufgenommenen Einzelbäu- men 27 Exemplare und zwei Flächen (Ziffern I und II) entnommen werden. Außerdem ist vorge- sehen, eine Salweide (Ziffer IV), vier Zitterpappeln (Ziffer V), weitere sieben Salweiden (Ziffer VI) und eine Scheinzypresse (Ziffer VII) zu entnehmen. Für 28 Einzelbäume, eine weitere Säulen- Zitterpappel (Ziffer III) und eine Salweide (Ziffer IV) ist gemäß Vorplanung ein Erhalt vorgese- hen.
6 Schutzstatus
Der Bestand aus Bäumen unterschiedlichen Alters ist von grundsätzlich hoher ökologischer Bedeutung und sollte soweit möglich erhalten werden.
Gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Essen § 1a (1) gilt: „Geschützte Bäume sind Bäume mit einem Stammumfang ab 80 cm in 100 cm Höhe über dem Erdboden. […] Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammum- fänge 80 cm beträgt und mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 30 cm auf- weist.“
In der Stadt Essen gelten unter anderem Pappeln (Populus spp.) und Weiden (Salix spp.) nicht als geschützt. (Baumschutzsatzung der Stadt Essen § 1a (2a))
© 2026 ArborTerra GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 14
[Seite 15]
Bäume, die als Ersatzpflanzung an den Standort gesetzt worden sind, fallen ebenfalls unter die Baumschutzsatzung der Stadt Essen, auch wenn deren Stammumfänge geringer sind, als § 1a (1) vorgibt (Baumschutzsatzung der Stadt Essen § 1a (3b)). Gemäß mündlicher Mitteilung von Frau Doddek handelt es sich bei den Bäumen Nr. 22, 23, 25, 26, 29, 31, 32, 33, 35 und 36 an der Waisenstraße um derartige Ersatzpflanzungen.
Ausnahmen von den Vorgaben können unter anderem aufgrund genehmigter Bauverfahren ge- währt werden (Baumschutzsatzung der Stadt Essen § 4 (1c)). Dafür ist die Stellung eines schrift- lichen Antrages notwendig, welcher sämtliche Angaben gemäß § 4 (3) der Baumschutzsatzung der Stadt Essen zu den zu entnehmenden Bäumen enthält.
Sofern ein Verpflanzen des Baumes nicht möglich ist, wird eine Auflage für eine Ersatzpflanzung des zu fällenden Baumes gemäß § 5 der Baumschutzsatzung der Stadt Essen erfolgen. Als Er- satzpflanzungen gelten Laubbäume und Eiben, die für den jeweiligen Standort geeignet sind. Birken, Weiden, Pappeln und Kulturobstbäume (außer Walnussbäume und Esskastanien) sind davon ausgenommen. Die Größe der zu leistenden Ersatzpflanzung orientiert sich am Stammumfang des zu fällenden Gehölzes, gemessen in 100 cm Höhe (Tabelle 1). Bei der Verwendung von heimischen Baumar- ten als Ersatzpflanzung verringert sich der Stammumfang jeweils um eine Stufe.
Tab. 1: Größen der Ersatzpflanzungen für ein zu fällendes Gehölz gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Essen § 5
| Stammumfang des zu fällenden Gehölzes | Stammumfang der Ersatzpflanzung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 80 - 99 cm | 16 - 18 cm (bei Eiben Höhe 150 - 175 cm) | ||||
| 100 - 149 cm | 18 - 20 cm (bei Eiben Höhe 175 - 200 cm) | ||||
| ab 150 cm | 20 - 25 cm (bei Eiben Höhe 200 - 225 cm) |
Von den zu fällenden Bäumen unterliegen 26 Exemplare dem Schutz der Baumschutzsatzung der Stadt Essen (Tabelle 2). Für die Entnahme dieser Gehölze muss eine Ersatzpflanzung vorge- nommen werden. Die zu fällenden Bäume in den Flächen I und II unterliegen aufgrund ihrer ge- ringen Stammumfänge nicht der Baumschutzsatzung der Stadt Essen. Auch die Salweiden unter den Ziffern IV und VI, die Zitterpappeln unter Ziffer V und die Scheinzypresse mit der Ziffer VII müssen entfallen, sind jedoch artbedingt nicht Bestandteil der Baumschutzsatzung. Die Kirsche Nr. 49 fällt mit 79 cm Stammumfang sehr knapp nicht unter die Baumschutzsatzung und kann ohne einen Ersatz entnommen werden.
© 2026 ArborTerra GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 15
[Seite 16]
Tab. 2: Geforderte Größen der Ersatzpflanzungen für die zu fällenden Gehölze gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Essen § 5
| Nr. | Nr. im | Baum | Ø Krone | Stammumfang (StU) | StU Ersatz- | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Plan | [m] | [cm] | pflanzung | ||||||||||
| 10 | 1648 | Acer pseudoplatanus | 6 | 81 | 16 - 18 | ||||||||
| 11 | 1453 | Acer saccharinum | 13 | 469 (3-stämmig: 174, 167 und 128 cm) | 20 - 25 | ||||||||
| 12 | - | Tilia cordata | 5 | 91 (2-stämmig: 50 und 41 cm) | 16 - 18 | ||||||||
| 13 | - | Acer saccharinum | 10 | 420 (3-stämmig: 162, 134 und 124 cm) | 20 - 25 | ||||||||
| 15 | 1358 | Carpinus betulus | 10 | 116 | 18 - 20 | ||||||||
| 16 | 1357 | Carpinus betulus | 5 | 74 | 16 - 18 | ||||||||
| 17 | 1356 | Carpinus betulus | 8 | 145 | 18 - 20 | ||||||||
| 18 | 1355 | Carpinus betulus | 8 | 145 | 18 - 20 | ||||||||
| 19 | 1355 | Carpinus betulus | 13 | 125 | 18 - 20 | ||||||||
| 20 | 1353 | Carpinus betulus | 13 | 147 | 18 - 20 | ||||||||
| 21 | 1352 | Acer saccharinum | 10 | 178 | 20 - 25 | ||||||||
| 24 | 5014 | Acer pseudoplatanus | 7 | 94 | 16 - 18 | ||||||||
| 36 | 3204 | Gymnocladus dioicus | 1 | 28 | 16 - 18 | ||||||||
| 37 | 5833 | Robinia pseudoacacia | 10 | 97 | 16 - 18 | ||||||||
| 43 | 5180 | Robinia pseudoacacia | 10 | 87 | 16 - 18 | ||||||||
| 44 | - | Amelanchier lamarckii | 6 | 104 (2-stämmig: 52 und 52 cm) | 18 - 20 | ||||||||
| 45 | - | Amelanchier lamarckii | 6 | nicht erfasst, 7-stämmig | 18 - 20 | ||||||||
| 46 | - | Acer campestre | 9 | 170 | 20 - 25 | ||||||||
| 47 | - | Fraxinus excelsior | 8 | 90 | 16 - 18 | ||||||||
| 48 | - | Amelanchier lamarckii | 6 | nicht erfasst, 7-stämmig | 18 - 20 | ||||||||
| 50 | 2430 | Carpinus betulus | 12 | 258 | 20 - 25 | ||||||||
| 51 | - | Prunus padus | 6 | 142 (3-stämmig: 35, 51 und 56 cm) | 18 - 20 | ||||||||
| 52 | - | Fraxinus excelsior | 9 | 150 | 20 - 25 | ||||||||
| 53 | 2431 | Carpinus betulus | 10 | 183 | 20 - 25 | ||||||||
| 54 | 2432 | Acer pseudoplatanus | 9 | 119 | 18 - 20 | ||||||||
| 55 | 2448 | Prunus avium | 6 | 85 | 16 - 18 |
Als Ersatzpflanzungen werden mindestens drei Mal verpflanzte Hochstämme mit Ballen in den entsprechenden Stammumfängen empfohlen. Heimische Arten, die ökologisch wertvoll und stadtklimaresistent sind, sind hier zu bevorzugen. In Frage kommen beispielsweise Hainbuche (Carpinus betulus), Feld-Ahorn (Acer campestre), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Winter- Linde (Tilia cordata) oder Stiel-Eiche (Quercus robur).
© 2026 ArborTerra GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 16
[Seite 17]
Insgesamt müssen neun Bäume mit einem Stammumfang 16 - 18 nachgepflanzt werden. Zehn Ersatzpflanzungen müssen einen Stammumfang von 18 - 20 cm aufweisen und bei sieben Bäu- men muss der Stammumfang zwischen 20 - 25 cm liegen müssen. Nach Abstimmung mit Grün und Gruga sollen alle 26 Ersatzpflanzungen einen Stammumfang von 20-25 cm, gemessen in 100 cm Höhe, aufweisen.
7 Auswirkungen der Baumaßnahme auf die Bäume
Um die Verkehrssicherheit, aber auch die Vitalität der Bäume so wenig wie möglich zu gefähr- den, sollten Eingriffe in die Wurzelräume und Kronenbereiche grundsätzlich in größtmöglicher Entfernung zu den Bäumen stattfinden.
Die DIN 18920 gibt unter Punkt 4.6 an, dass der Wurzelbereich von Bäumen über die Kronen- projektionsfläche plus 1,5 m zu allen Seiten definiert ist. Innerhalb dieses Bereiches ist grund- sätzlich von einem Wurzelvorkommen auszugehen. Weiterhin besagt die DIN 18920 unter Punkt 4.10.1, dass der Aushub von Gräben oder Gruben in einem Abstand von mindestens dem Vierfachen des Stammumfanges, gemessen in 1 m Höhe, anzulegen ist.
Darüber hinaus wurde von Mattheck (2014) der Bereich definiert, in welchem mit statisch wirk- samen Wurzeln zu rechnen ist. Ein Verlust oder die Beschädigung der dort befindlichen Wurzeln kann zu einem Versagen der Standsicherheit führen. Der statisch wirksame Wurzelraum wird als Bereich mit einem Abstand vom Stamm mit dem 3,5-fachen des Stammdurchmessers, ge- messen in 1 m Höhe, definiert (Abbildung 20).
Abb. 20: Schema statisch wirksamer Wurzelraum Abb. 21: Schema akute Kippgefahr nach Wessolly nach Mattheck. & Erb.
© 2026 ArborTerra GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 17
[Seite 18]
Von Wessolly & Erb (2014) wurde festgestellt, dass Wurzelverluste in einem Abstand vom einfachen Stammdurchmesser zum Stamm zu einer akuten Kippgefahr führen können (Abbil- dung 21). Die vorgestellten Modelle zeigen eine Tendenz des Wurzelverhaltens auf. Der exakte Verlauf und die Lage von statisch relevanten Wurzeln hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab und kann somit bei jedem Baum anders sein, da Wurzeln stets in Richtung des geringsten Wider- standes wachsen. Sofern der Abstand der Bodenarbeiten zum Stamm in den statisch wirksamen Wurzelraum ein- greifen oder gar im Bereich der akuten Kippgefahr liegen, lässt sich die Standsicherheit eines Baumes mit Hilfe eines Zugversuches überprüfen.
8 Empfehlungen
Für die zu erhaltenen Exemplare gilt es, den Eingriff in den Baumbestand während der Bau- phase möglichst gering zu halten. Dazu müssen die Normen und Regelwerke DIN 18920, R SBB (FGSV), Fachbericht Baumschutzfachliche Baubegleitung BaumBB und ZTV-Baumpflege berück- sichtigt werden. Es wird empfohlen, die geplante Baumaßnahme durch eine baumsachverstän- dige Person im Rahmen einer baumschutzfachlichen Baubegleitung überwachen zu lassen, die im Sinne des Baumschutzes auch kurzfristig tätig werden und etwa bei Konflikten mit Baum- wurzeln beraten kann.
8.1 Hochbeet
Die Rotblühende Rosskastanie Nr. 7 befindet sich in einem 30 cm hohen Hochbeet. Der Baum soll im Rahmen der Baumaßnahme erhalten bleiben. Bei der Neugestaltung des Schulhofes ist die Geländehöhe des Baumstandortes zu beachten. Sofern die Einfassung des derzeitigen Hoch- beetes abgerissen werden soll, ist für die Überwachung der Arbeiten eine baumsachverständige Person hinzuzuziehen. Der Standort des Baumes muss nach der Sanierung auf gleicher Höhe lie- gen wie aktuell, da der Wurzelbereich weder überfüllt, noch abgegraben werden darf. Aus die- sem Grund sollte der Baum in Zukunft wieder in einem 30 cm hohen Hochbeet befinden.
8.2 Grünfläche Nord-Ost
Im nordöstlichen Bereich bei der Gehölzfläche mit der Ziffer II sollen die östlichen Bäume (Ab- bildung 22, türkise Umrandung) und die Bäume Nr. 38 bis 41 erhalten werden. Da westlich des Gehölzbestandes ein neuer Gebäudeteil errichtet werden soll, finden Bauarbeiten in Baumnähe statt. Um die Gehölze und deren Standort vor Bodenverdichtung, Anfahrschäden oder ander- weitigen Beschädigungen durch die Arbeiten zu schützen, wird die Installation eines ortsfesten Zaunes entsprechend der blauen Konturlinie in Abbildung 22 empfohlen. Ein mobiler Bauzaun
© 2026 ArborTerra GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 18
[Seite 19]
ist dafür nicht ausreichend. Die Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen (R SBB) der FGSV (2023) empfehlen in Bild 3, einen mindestens 2 m hohen Zaun um den gesamten Wurzelraum anzubringen, welcher sich aus der Kronentraufe plus 1,5 m zu allen Seiten definiert. Ist es aus Platzgründen nicht möglich, diesen definierten Bereich zu schützen, kann der Bereich in Rücksprache mit Baumsachverständigen reduziert werden. Den- noch sollte der Zaun weitmöglichst vom Stamm entfernt errichtet werden. Innerhalb des Schutzbereiches darf keine Lagerung von Materialien, Bauschutt oder Maschinen erfolgen. Vor Ort ist zu prüfen, ob die Kronen der zu erhaltenden Bäume das für die Baumaßnahme not- wendige Lichtraumprofil aufweisen. Während der Arbeiten darf es nicht zu Kronenteilabrissen kommen, weshalb bei Erfordernis eines hohen lichten Raumes im Vorfeld der Maßnahme das Zurückbinden von Kronenteilen oder eine präventive Einkürzung in Erwägung gezogen werden sollte.
Abb. 22: Ausschnitt aus der Vorplanung vom 30.01.2026. Die nachträglich türkis umrandeten Gehölze sollen erhalten blei- ben und wurden im Rahmen dieses Gut- achtens nicht einzeln erfasst. Die blaue Konturlinie markiert den Verlauf des orts- festen Zaunes, der während der Dauer der Bauarbeiten vorhanden sein muss.
8.3 Übrige zu erhaltende Bäume
Insgesamt lässt sich für alle zu erhaltenden Bäume festhalten, dass deren Standorte idealer- weise mit einem ortsfesten Zaun geschützt werden. Dies betrifft insbesondere die Bäume Nr. 04, 05, 06, 08, 09 und 42. Da der gesamte Schulhof umgebaut wird, gestaltet sich die Errichtung derartig dimensionierter Schutzräume schwierig. Es wird dennoch empfohlen, einen größtmög- lichen Schutzbereich um die Baumstandorte zu definieren, in welchem es nicht zu mechani- schen Beschädigungen von Stamm und Krone kommen kann. Dort wo ein stammnaher Eingriff in den Baumstandort stattfinden muss, müssen die Bäume mindestens einen Stammschutz aus Bretterummantelung gemäß R SBB Bild 14a erhalten. Die Prüfung des für die Baumaßnahme benötigten Lichtraumprofiles muss ebenfalls vor Beginn der Arbeiten stattfinden, um Kronen- teile gegebenenfalls hochzubinden oder einzukürzen.
© 2026 ArborTerra GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 19
[Seite 20]
8.4 Wurzelbereich der Platanen
Die Platanen Nr. 04, 05 und 06 weisen jeweils Stammumfänge von fast 4 m, gemessen in 100 cm Höhe, auf. Die offenen Baumscheiben messen ca. 360 x 370 cm. Im angrenzenden Belag der befestigen Schulhoffläche werden die oberflächigen Wurzeln der Platanen anhand der Ver- werfungen deutlich sichtbar (Abbil- dung 23, gelber Pfeil). Im Rahmen der Schulhofsanierung wird aus baumschutzfachlicher Sicht emp- fohlen, die offenen Baumscheiben zu vergrößern und gegebenenfalls ein zusammenhängendes Beet an- zulegen, welches alle drei Platanen beherbergt. Die Erstellung einer befestigten Schulhoffläche gestal- tet sich hier aufgrund der oberflä- chigen Wurzeln aufwendig und langfristig würden durch das Di- ckenwachstum der Wurzeln wei- Abb. 23: Wurzelbereich von Platane Nr. 06 mit deutlichen Verwer- tere Schäden im Belag entstehen. fungen im Pflasterbelag (gelber Pfeil). Blick aus Süd-Ost.
Duisburg, 30.04.2026
Sarah Tyen
© 2026 ArborTerra GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 20
[Seite 21]
9 Quellen
Detter A.; Rust S. (2014) Zum Kippverhalten von Bäumen, DAS.grün Seminarband Gehölz Sym- posium, Hannover 2014
Deutsches Institut für Normung e. V. - DIN (2014): 18920:2014-07: Vegetationstechnik im Land- schaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnah- men, Beuth Verlag GmbH
FGSV, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2023): R SBB, Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen, Köln
FLL (2025): Fachbericht Baumschutzfachliche Baubegleitung (BaumBB) - Fachliche Begleitung bei Planung und Ausführung von Bauvorhaben sowie Sondernutzungen. FLL - Forschungsgesell- schaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. (Hrsg.), Bonn, 80 S.
FLL (Hrsg., 2017): ZTV-Baumpflege 2017 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege, FLL - Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Land- schaftsbau e.V. (Hrsg.), Bonn, 90 S.
Mattheck, C.; Bethge, K.; Weber, K. (2014): Die Körpersprache der Bäume - Enzyklopädie des Visual Tree Assessment, 1. Auflage, Karlsruher Institut für Technologie - Campus Nord, Karls- ruhe, 548 S., ISBN: 978-3-923704-86-6
Mattheck, C.; Breloer, H. (1994): Handbuch der Schadenskunde von Bäumen - Der Baumbruch in Mechanik und Rechtsprechung, Rombach Verlag, Freiburg im Breisgau 1994
QBB, Qualitätsgemeinschaft Baumpflege und Baumsanierung e. V. (2017), Katzer, Maximilian: Praktische Umsetzung der baubegleitenden Wurzelschutzmaßnahmen, Bad Honnef und Bo- chum
QBB, Qualitätsgemeinschaft Baumpflege und Baumsanierung e. V. (2018): Wurzelschutz von Straßenbäumen, Bad Honnef und Bochum
Shigo, Alex L. (1994): Moderne Baumpflege, Thalacker Verlag, Braunschweig, 400 S.
Spatz, H.C.; Pfisterer, J. (2013): Mechanical Propperties of Green Wood and Their Relevance for Tree Risk Assessment, Arboriculture & Urban Forestry 2013. 39(5): 218-225
Wessolly, L; Erb, M. (2014): Handbuch der Baumstatik und Baumkontrolle. Patzer Verlag, Berlin- Hannover, 287 S.
© 2026 ArborTerra GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 21
[Seite 22]
Wessolly, L. (2014): Sicherheitsfaktoren bei der Eingehenden Baumuntersuchung. Beitrag Osn- abrücker Baumpflegetage 2014, https://www.arboa.com/files/pdf-downloads/Sicherheitsfakto- ren_bei_der_Eingehenden_Baumuntersuchung_Osna15.pdf, aufgerufen am 09.09.2025
© 2026 ArborTerra GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 22
[Seite 23]
Baumkontrolle Leibniz-Gymnasium Essen, Stankeitstraße 22, 45326 Essen Stand 08.04.2026 Sarah Tyen, Rico Gehler ArborTerra GmbH, Lotharstr. 304, 47057 Duisburg, 0176 42092766
| Nr. | Art deutsch | Art botanisch | Krone [m] | Höhe [m] | Stamm [cm] | Stamm- umfang [cm] | Vitalität (Roloff) | Zustand | Entwicklungs- phase | Symptome Wurzel | Symptome Stamm | Symptome Krone | Erhaltens- würdigkeit | Planung | Nr. im Plan | Baumschutz- satzung Essen | Bemerkung | Verkehrssicherheit |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 01 | Feld-Ahorn | Acer campestre | ⌀ 11 | 19 | ⌀ 70 | 222 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | oberflächige Wurzeln | Baumumfeld (Zaun 20 cm vom Stamm entfernt) | Kappungsstellen | hoch | Erhalt | 1843 | ja | verkehrssicher | ||
| 02 | Kirsche | Prunus | 2 | 3 | 11 | 36 | 1 | mäßig geschädigt | Reifephase | Kappung | gering | Erhalt | - | nein | verkehrssicher | |||
| 03 | Baum-Hasel | Corylus colurna | 9 | 12 | 36 | 115 | 1 | mäßig geschädigt | Reifephase | Belagsanhebung | Bauschaden | Baumumfeld (Zaun 10 cm vom Stamm entfernt) | hoch | Erhalt | 1768 | ja | verkehrssicher | |||
| 04 | Platane | Platanus x hispanica | 18 | 16 | 124 | 391 | 1 | mäßig geschädigt | Reifephase | Rindenschaden inkl. Kambiumverlust | Belagsanhebung | oberflächige Wurzeln | Adventivwurzeln | Höhlung in Astungswunde | Kappungsstellen (mit Ständerbildung) | sehr hoch | Erhalt | 1601 | ja | Baumbeet 370 x 360 cm | verkehrssicher | |
| 05 | Platane | Platanus x hispanica | 18 | 16 | 122 | 386 | 1 | mäßig geschädigt | Reifephase | Rindenschaden inkl. Kambiumverlust | Belagsanhebung | oberflächige Wurzeln | Adventivwurzeln | Kappungsstellen (in Richtung West) | sehr hoch | Erhalt | 1571 | ja | Baumbeet 360 x 360 cm | verkehrssicher | |
| 06 | Platane | Platanus x hispanica | 18 | 15 | 127 | 399 | 1 | mäßig geschädigt | Reifephase | Rindenschaden inkl. Kambiumverlust | Belagsanhebung | oberflächige Wurzeln | Adventivwurzeln | sehr hoch | Erhalt | 1572 | ja | Baumbeet 370 x 370 cm | verkehrssicher | ||
| 07 | Rotblühende Rosskastanie | Aesculus x carnea | 9 | 9 | 39 | 124 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | ungünst. Kronenaufbau (unterständig wegen Nachbarplatane) | sehr hoch | Erhalt | 1544 | ja | Baumbeet 350 x 350 cm, 40 cm hoch | verkehrssicher | ||
| 08 | Silber-Ahorn | Acer saccharinum | 12 | 11 | 147 | 464 | 1 | mäßig geschädigt | Reifephase | Mehrstämmigkeit (6-stämmig: 93, 76, 70, 69, 78 und 87 cm Umfang) | Kappung | hoch | Erhalt | 1999 | ja | verkehrssicher | ||
| 09 | Silber-Ahorn | Acer saccharinum | 10 | 11 | 110 | 348 | 1 | mäßig geschädigt | Reifephase | Bodenauftrag | Kappungsstellen, Mehrstämmigkeit (2-stämmig: 156 und 192 cm Umfang) | hoch | Erhalt | 1998 | ja | verkehrssicher | ||
| 10 | Berg-Ahorn | Acer pseudoplatanus | 6 | 6 | 25 | 81 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | Bodenauftrag | Totholz | hoch | Entnahme | 1648 | ja | Baumbeet 230 x 230 cm, 30 cm hoch | wiederherstellbar | |
| 11 | Silber-Ahorn | Acer saccharinum | 13 | 17 | 149 | 469 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | Rindenschaden inkl. Kambiumverlust | oberflächige Wurzeln | Mehrstämmigkeit (3-stämmig: 174, 167 und 128 cm Umfang) | sehr hoch | Entnahme | 1453 | ja | verkehrssicher | ||
| 12 | Winter-Linde | Tilia cordata | 5 | 9 | 28 | 91 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | Rindenschaden inkl. Kambiumverlust | Bodenverdichtung | oberflächige Wurzeln | V-Vergabelung | Stamm- Stockaustriebe | Mehrstämmigkeit (2-stämmig: 50 und 41 cm Umfang) | | Astab-/ausbruch | mäßig | Entnahme | ? | ja | verkehrssicher | |
| 13 | Silber-Ahorn | Acer saccharinum | 10 | 14 | 133 | 420 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | Mehrstämmigkeit (3-stämmig: 162, 134 und 124 cm Umfang) | Kappungsstellen | mäßig | Entnahme | ? | ja | verkehrssicher | ||
| 14 | Schwed. Mehlbeere | Sorbus intermedia | 6 | 8 | 33 | 105 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | oberflächige Wurzeln | sehr hoch | Erhalt | 1132 | ja | verkehrssicher | |||
| 15 | Hainbuche | Carpinus betulus | 10 | 17 | 36 | 116 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | sehr hoch | Entnahme | 1358 | ja | verkehrssicher | ||||
| 16 | Hainbuche | Carpinus betulus | 5 | 17 | 23 | 74 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | Stamm- Stockaustriebe | sehr hoch | Entnahme | 1357 | ja | verkehrssicher | |||
| 17 | Hainbuche | Carpinus betulus | 8 | 17 | 46 | 145 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | Baumfremder Bewuchs | Stamm- Stockaustriebe (Stammaustriebe wachsen in Stabgitterzaun) | sehr hoch | Entnahme | 1356 | ja | verkehrssicher | |||
| 18 | Hainbuche | Carpinus betulus | 8 | 16 | 46 | 145 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | Baumfremder Bewuchs | sehr hoch | Entnahme | 1355 | ja | verkehrssicher | |||
| 19 | Hainbuche | Carpinus betulus | 13 | 18 | 39 | 125 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | Baumfremder Bewuchs | Stamm- Stockaustriebe | Astab-/ausbruch | sehr hoch | Entnahme | 1355 | ja | verkehrssicher | ||
| 20 | Hainbuche | Carpinus betulus | 13 | 18 | 46 | 147 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | Bodenauftrag | Baumfremder Bewuchs | sehr hoch | Entnahme | 1353 | ja | verkehrssicher | ||
| 21 | Silber-Ahorn | Acer saccharinum | 10 | 18 | 56 | 178 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | Kappungsstellen | Baumfremder Bewuchs (wurde schonmal durchtrennt, wächst wieder nach) | Höhlung in Astungswunde | Kappungsstellen (mit Reiteraten) | hoch | Entnahme | 1352 | ja | verkehrssicher | ||
| I | ca. 24x Feld-Ahorn (Acer campestre), ca. 3x Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus), 3x Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), 1x Esche (Fraxinus excelsior) | nicht erfasst, Stammumfänge allesamt < 80 cm, Wildwuchs | 1 | leicht geschädigt | Jugendphase bis Reifephase | gering | Entnahme | keine | nein | verkehrssicher | ||||||||
| 22 | Spitz-Ahorn | Acer platanoides | 1 | 5 | 7 | 22 | 0 | nicht geschädigt | Jugendphase | hoch | Erhalt | 2582 | ja (da Ersatzpflanzung) | verkehrssicher | ||||
| 23 | Spitz-Ahorn | Acer platanoides | 4 | 8 | 13 | 43 | 0 | nicht geschädigt | Reifephase | hoch | Erhalt | 5023 | ja (da Ersatzpflanzung) | unterständig zu benachbarten Gehölzen | verkehrssicher | |||
| 24 | Berg-Ahorn | Acer pseudoplatanus | 7 | 10 | 29 | 94 | 1 | nicht geschädigt | Reifephase | Rindenschaden inkl. Kambiumverlust | sehr hoch | Entnahme | 5014 | ja | verkehrssicher | |||
| 25 | Spitz-Ahorn | Acer platanoides | 2 | 5 | 6 | 20 | 0 | nicht geschädigt | Jugendphase | hoch | Erhalt | 5012 | ja (da Ersatzpflanzung) | verkehrssicher | ||||
| 26 | Spitz-Ahorn | Acer platanoides | 4 | 8 | 14 | 47 | 0 | nicht geschädigt | Reifephase | hoch | Erhalt | 2586 | ja (da Ersatzpflanzung) | verkehrssicher | ||||
| 27 | Silber-Ahorn | Acer saccharinum | 10 | 14 | 70 | 223 | 1 | stark geschädigt | Reifephase | Stamm- Stockaustriebe | Kappungsstellen | gering | Erhalt | 2587 | ja | verkehrssicher | ||
| 28 | Silber-Ahorn | Acer saccharinum | 12 | 16 | 70 | 223 | 1 | stark geschädigt | Reifephase | Rindenschaden inkl. Kambiumverlust | Stamm- Stockaustriebe | Kappungsstellen | mäßig | Erhalt | 2588 | ja | verkehrssicher | |
| 29 | Spitz-Ahorn | Acer platanoides | 2 | 6 | 10 | 34 | 0 | nicht geschädigt | Jugendphase | hoch | Erhalt | 2589 | ja (da Ersatzpflanzung) | verkehrssicher |
29 Spitz-Ahorn Acer platanoides 2 6 10 34 0 nicht geschädigt Jugendphase Erhalt 2589 verkehrssicher
[Seite 24]
Baumkontrolle Leibniz-Gymnasium Essen, Stankeitstraße 22, 45326 Essen Stand 08.04.2026 Sarah Tyen, Rico Gehler ArborTerra GmbH, Lotharstr. 304, 47057 Duisburg, 0176 42092766
| Nr. | Art deutsch | Art botanisch | Krone [m] | Höhe [m] | Stamm [cm] | Stamm- umfang [cm] | Vitalität (Roloff) | Zustand | Entwicklungs- phase | Symptome Wurzel | Symptome Stamm | Symptome Krone | Erhaltens- würdigkeit | Planung | Nr. im Plan | Baumschutz- satzung Essen | Bemerkung | Verkehrssicherheit |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 30 | Silber-Ahorn | Acer saccharinum | ⌀ 11 | 15 | ⌀ 89 | 280 | 1 | stark geschädigt | Reifephase | Rindenschaden inkl. Kambiumverlust | Stamm- Stockaustriebe | Kappungsstellen | mäßig | Erhalt | 5067 | ja | verkehrssicher | |
| 31 | Spitz-Ahorn | Acer platanoides | 4 | 7 | 13 | 41 | 0 | nicht geschädigt | Reifephase | hoch | Erhalt | 3293 | ja (da Ersatzpflanzung) | verkehrssicher | ||||
| 32 | Spitz-Ahorn | Acer platanoides | 2 | 5 | 7 | 22 | 0 | nicht geschädigt | Jugendphase | hoch | Erhalt | 3301 | ja (da Ersatzpflanzung) | verkehrssicher | ||||
| 33 | Silber-Ahorn | Acer saccharinum | 2 | 6 | 7 | 23 | 0 | nicht geschädigt | Jugendphase | hoch | Erhalt | 3201 | ja (da Ersatzpflanzung) | verkehrssicher | ||||
| 34 | Silber-Ahorn | Acer saccharinum | 9 | 17 | 45 | 143 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | Rindenschaden inkl. Kambiumverlust | Belagsanhebung | hoch | Erhalt | 3202 | ja | verkehrssicher | |||
| 35 | Geweihbaum | Gymnocladus dioicus | 1 | 5 | 7 | 22 | 0 | leicht geschädigt | Jugendphase | hoch | Erhalt | 3203 | ja (da Ersatzpflanzung) | verkehrssicher | ||||
| 36 | Geweihbaum | Gymnocladus dioicus | 1 | 5 | 8 | 28 | 0 | nicht geschädigt | Jugendphase | sehr hoch | Entnahme | 3204 | ja (da Ersatzpflanzung) | verkehrssicher | ||||
| II | 2x Robinie (Robinia pseudoacacia), 2x Kirsche (Prunus sp.), 2x Eibe (Taxus baccata), 2x Ahorn (Acer spp.), 2x Salweide (Salix caprea) | nicht erfasst, Stammumfänge allesamt < 80 cm, Wildwuchs | 1 | mäßig geschädigt | Jugendphase bis Reifephase | mäßig | Entnahme | keine | nein | verkehrssicher | ||||||||
| 37 | Robinie | Robinia pseudoacacia | 10 | 12 | 30 | 97 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | Totholz | mäßig | Entnahme | 5833 | ja | wiederherstellbar | |||
| 38 | Hainbuche | Carpinus betulus | 12 | 12 | 34 | 108 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | Baumfremder Bewuchs | hoch | Erhalt | - | ja | verkehrssicher | |||
| 39 | Berg-Ahorn | Acer pseudoplatanus | 12 | 19 | 53 | 168 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | Baumfremder Bewuchs | Totholz | hoch | Erhalt | 5870 | ja | wiederherstellbar | ||
| 40 | Rotbuche | Fagus sylvatica | 15 | 15 | 34 | 109 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | Baumfremder Bewuchs | hoch | Erhalt | 5871 | ja | verkehrssicher | |||
| 41 | Silber-Ahorn | Acer saccharinum | 16 | 24 | 91 | 288 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | Baumfremder Bewuchs | hoch | Erhalt | 5831 | ja | verkehrssicher | |||
| 42 | Gewöhnliche Esche | Fraxinus excelsior | 14 | 19 | 93 | 293 | 1 | mäßig geschädigt | Reifephase | Rindenschaden inkl. Kambiumverlust | Würgewurzel | Rindenschaden inkl. Kambiumverlust | Kappungsstellen | sehr hoch | Erhalt | 5298 | ja | verkehrssicher | |
| III | Säulen-Zitterpappel | Populus tremula 'Erecta' | 3 | 9 | 21 | 67 | 1 | stark geschädigt | Reifephase | Rindenschaden inkl. Kambiumverlust | gering | Erhalt | 5319 | nein | verkehrssicher | |||
| IV | Salweide | Salix caprea | nicht erfasst | 15 | 46 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | mäßig | Erhalt | 5299 | nein | verkehrssicher | |||||
| IV | Salweide | Salix caprea | nicht erfasst | 21 | 66 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | mäßig | Entnahme | 5300 | nein | verkehrssicher | |||||
| V | 4x Zitterpappel (Populus tremula) | 39, 46, 50 und 57 cm Umfang | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | mäßig | Entnahme | 5230 | nein | verkehrssicher | ||||||||
| VI | Salweide | Salix caprea | nicht erfasst | 73 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | mäßig | Entnahme | 5228 | nein | verkehrssicher | ||||||
| VI | Salweide | Salix caprea | nicht erfasst | 166 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | Mehrstämmigkeit (2-stämmig: 79 und 87 cm Umfang) | mäßig | Entnahme | 5229 | nein | verkehrssicher | |||||
| VI | Salweide | Salix caprea | nicht erfasst | 53 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | mäßig | Entnahme | 5227 | nein | verkehrssicher | ||||||
| VI | Salweide | Salix caprea | nicht erfasst | 37 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | mäßig | Entnahme | 5226, 5227 | nein | verkehrssicher | ||||||
| VI | Salweide | Salix caprea | nicht erfasst | 43 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | mäßig | Entnahme | nein | verkehrssicher | |||||||
| VI | Salweide | Salix caprea | nicht erfasst | 46 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | mäßig | Entnahme | nein | verkehrssicher | |||||||
| VI | Salweide | Salix caprea | nicht erfasst | 129 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | Mehrstämmigkeit (3-stämmig: 47, 38 und 44 cm Umfang) | mäßig | Entnahme | 5224 | nein | verkehrssicher | |||||
| 43 | Robinie | Robinia pseudoacacia | 10 | 12 | 27 | 87 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | Totholz | mäßig | Entnahme | 5180 | ja | wiederherstellbar | |||
| 44 | Felsenbirne | Amelanchier | 6 | 7 | 33 | 104 | 0 | nicht geschädigt | Reifephase | Mehrstämmigkeit (2-stämmig: 52 und 52 cm Umfang) | hoch | Entnahme | - | ja | verkehrssicher | |||
| 45 | Felsenbirne | Amelanchier | 6 | 7 | nicht erfasst | 0 | nicht geschädigt | Reifephase | Rindenschaden inkl. Kambiumverlust | Bodenverdichtung | Mehrstämmigkeit (7-stämmig) | hoch | Entnahme | - | ja | verkehrssicher | |||
| 46 | Feld-Ahorn | Acer campestre | 9 | 12 | 54 | 170 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | Rindenschaden inkl. Kambiumverlust | Bodenverdichtung | Belagsanhebung | oberflächige Wurzeln | hoch | Entnahme | - | ja | verkehrssicher | |||
| 47 | Gewöhnliche Esche | Fraxinus excelsior | 8 | 13 | 28 | 90 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | Rindenschaden inkl. Kambiumverlust | Bodenverdichtung | Belagsanhebung | Würgewurzel | mäßig | Entnahme | - | ja | verkehrssicher | |||
| 48 | Felsenbirne | Amelanchier | 6 | 7 | nicht erfasst | 0 | nicht geschädigt | Reifephase | Bodenverdichtung | Mehrstämmigkeit (7-stämmig) | hoch | Entnahme | - | ja | verkehrssicher | |||
| 49 | Vogel-, Süss-Kirsche | Prunus avium | 7 | 7 | 25 | 79 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | Wurzelbereich nicht kontrollierbar (Unterbewuchs aus Bambus) | sehr hoch | Entnahme | 2084 | nein | Baumbeet 130 x 130 cm, 50 cm hoch | verkehrssicher | ||
| 50 | Hainbuche | Carpinus betulus | 12 | 17 | 82 | 258 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | Belagsanhebung | Würgewurzel | sehr hoch | Entnahme | 2430 | ja | verkehrssicher | |||
| VII | Scheinzypresse | Chamaecyparis sp. | 10 | 3 | 25 | 80 | 1 | nicht geschädigt | Reifephase | hoch | Entnahme | keine | nein | verkehrssicher | ||||
| 51 | Gewöhnliche Traubenkirsche | Prunus padus | 6 | 11 | 45 | 142 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | Mehrstämmigkeit (3-stämmig: 51, 56 und 35 cm Umfang), schräg gewachsen | mäßig | Entnahme | keine | ja | verkehrssicher | |||
| 52 | Gewöhnliche Esche | Fraxinus excelsior | 9 | 17 | 47 | 150 | 1 | leicht geschädigt | Reifephase | Baumfremder Bewuchs (bereits durchtrennt) | sehr hoch | Entnahme | ? | ja | verkehrssicher | |||
| 53 | Hainbuche | Carpinus betulus | 10 | 16 | 58 | 183 | 1 | nicht geschädigt | Reifephase | sehr hoch | Entnahme | 2431 | ja | verkehrssicher | ||||
| 54 | Berg-Ahorn | Acer pseudoplatanus | 9 | 17 | 37 | 119 | 1 | nicht geschädigt | Reifephase | sehr hoch | Entnahme | 2432 | ja | verkehrssicher | ||||
| 55 | Vogel-, Süss-Kirsche | Prunus avium | 6 | 10 | 27 | 85 | 1 | nicht geschädigt | Reifephase | sehr hoch | Entnahme | 2448 | ja | verkehrssicher |
55 Vogel-, Süss-Kirsche Prunus avium 6 10 27 85 1 nicht geschädigt Reifephase Entnahme 2448 ja verkehrssicher