Kontrolle und Reinigung von Entaschungsanlagen einer Müllverbrennungsanlage
MVA Weisweiler GmbH & Co. KG
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 20.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- MVA Weisweiler GmbH & Co. KG
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 21.09.2026
- Originalbekanntmachung
- subreport.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 649185-2026
- Verfahrensnummer
- dfd7a076-eabf-4441-83fc-0685ee654581
- CPV-Codes
- Reinigungsdienste (90910000)
Kurzbeschreibung
Die MVA Weisweiler GmbH & Co. KG in Eschweiler beauftragt kontinuierliche Kontrollen und Reinigungen der Entaschungsanlagen ihrer Müllverbrennungsanlage. Die Leistungen sollen ab dem 1. Dezember 2026 im Raum Eschweiler erbracht werden; Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung und der Checkliste für Rundengänger zu entnehmen. Die Frist endet am 20. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs der Entaschungsanlagen durch kontinuierliche Kontrollen und Reinigungen der Entaschungsanlagen der Müllverbrennungsanlage ab dem 01.12.2026.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Kontrolle und Reinigung des Entaschungsbereiches der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG
Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs der Entaschungsanlagen durch kontinuierliche Kontrollen und Reinigungen der Entaschungsanlagen der Müllverbrennungsanlage ab dem 01.12.2026. Einzelheiten im Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung sowie dem Dokument "Checkliste Rundengänger" zu entnehmen.
Frist: 20.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Nachforderung erfolgt nach Maßgabe von § 51 SektVO.
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die Nachforderung erfolgt nach Maßgabe von § 51 SektVO.
Änderungen und Bieterfragen
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