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Komponenten für eine IP-basierte TETRA-Kommunikationslösung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 13:46 (Europe/Berlin)

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Besondere Bewerbungsbedingungen

Öffentliche Ausschreibung

Vergabe: Komponenten einer IP-basierten TETRA-Kommunikationslösung

Geschäftszeichen: Z25-1-2026-0009

Datum: 27.08.2026

Inhalt

  1. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen .................................................................................................... 2

  2. Losaufteilung, Nebenangebote .................................................................................................................. 2

  3. Angebotsabgabe ............................................................................................................................................ 2

  4. Angebotsbewertung ..................................................................................................................................... 3

4.1 Eignungsprüfung / Eignungskriterien ................................................................................................. 3

4.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots / Zuschlagsentscheidung ..................................... 3

4.2.1 Los 1 ............................................................................................................................................................ 4

Ermittlung der Leistungspunktzahl ................................................................................................................ 4

Ermittlung der Preispunktzahl ......................................................................................................................... 4

Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ................................................................................................ 4

4.2.2 Los 2 ............................................................................................................................................................ 5

  1. Zuschlagserteilung ........................................................................................................................................ 5

  2. Hinweis Wettbewerbsregister .................................................................................................................... 5

  3. Vorschriften .................................................................................................................................................... 5

  4. Verschwiegenheit .......................................................................................................................................... 6

  5. Datenschutzhinweis ..................................................................................................................................... 6

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  1. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen

Enthalten die Unterlagen der ausschreibenden Stelle nach Ihrer Auffassung Unklarheiten, so müs- sen Sie auf diese unverzüglich und in Textform hinweisen.

Fragen zum Inhalt der Ausschreibung sowie zum Verfahren sind an die bezeichneten Ansprechpart- ner nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform des Bundes zu richten. In Ausnahme- fällen, insbesondere wenn die E-Vergabe-Plattform temporär nicht erreichbar ist, können Bieter- fragen per E-Mail an Z25.Postfach@BNetzA.de gerichtet werden. Die Antworten werden über die Vergabeplattform übermittelt.

  1. Losaufteilung, Nebenangebote

Die zu vergebenden Leistungen sind in Lose aufgeteilt, welche im Leistungsverzeichnis jeweils sepa- rat aufgeführt sind. Jedes Los wird für sich gewertet. Angebote können für ein Los, für mehrere Lose oder für alle Lose eingereicht werden. Ein Bieter kann den Zuschlag für ein Los, für mehrere Lose oder auch für alle Lose erhalten.

Ein Angebot zu einem Los muss sämtliche diesem Los zugeordneten Positionen umfassen; ein dies- bezüglich unvollständiges Angebot zu einem Los wird ausgeschlossen.

Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht zugelassen. Ein Nebenangebot versteht sich als Alterna- tivangebot zum Ausschreibungsgegenstand. Ein Alternativangebot liegt schon dann vor, wenn bereits geringfügig von der ausgeschriebenen Leistungsbeschreibung abgewichen wird.

  1. Angebotsabgabe

Die Abgabe des Angebots erfolgt ausschließlich elektronisch über den Angebotsassistenten auf www.evergabeonline.de. Zur Unterzeichnung des Angebotsvordrucks muss sowohl der Bieter als auch der/die vollständige/n Name/n der handelnden Person/en eindeutig erkennbar sein. Der Ange- botsvordruck muss sowohl den Bieter als auch der/die vollständige/n Name/n der handelnden Per- son/en eindeutig erkennen lassen. Enthält der Angebotsvordruck diese Angaben nicht, muss das Angebot zwingend von der Wertung ausgeschlossen werden. Die Unterzeichnung des Angebots- vordrucks mittels elektronischer Signatur ist möglich und zugelassen, in dieser Form jedoch nicht zwingend erforderlich. Als Unterzeichner muss/müssen die vollständige/n Name/n der handelnden Person/en zumindest in Textform angegeben sein.

Die den Bietern im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informationen sind ebenso wie die vorliegenden Vergabeunterlagen und diese Besonderen Bewerbungsbedingungen bei der Erstellung des Angebots zugrunde zu legen. Die Inhalte des Frage-Antwort-Katalogs, evtl. Antwortschreiben und sonstige Hinweise des Auftraggebers, die die Vergabeunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen dieser Unterlage vor.

An den vorgegebenen Texten in den Vergabeunterlagen dürfen keine Zusätze angebracht oder Ände- rungen vorgenommen werden. Soweit Sie Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots für erforder- lich halten, dürfen diese nicht auf den Vordrucken angebracht werden, sondern können allenfalls als gesonderte Anlage beigefügt werden. Sofern Sie Änderungen an Ihren eigenen Eintragungen vorneh- men, müssen diese zweifelsfrei sein. Die Bundesnetzagentur behält sich die Nachforderung von feh- lenden Unterlagen im Sinne des § 41 Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) vor.

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Falls Sie ein Anschreiben einreichen, achten Sie bitte darauf, dass die darin (ggf. auch als Briefkopf) enthaltenen Informationen (z.B. Verweis auf AGBen o.ä.) den Bedingungen der Vergabeunterlagen nicht widersprechen.

Darüber hinaus wird auf die Ausführungen in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen (siehe Anlage) verwiesen.

  1. Angebotsbewertung

4.1 Eignungsprüfung / Eignungskriterien

Die Eignungsprüfung erfolgt auf Grundlage der in der Anlage ‚Eignungskriterien‘ bekannt gemachten Eignungskriterien und den vorzulegenden Eignungsnachweisen. Eignungsnachweise können im Ein- zelfall durch die Vergabestelle nachgefordert werden. Sofern ein Eignungskriterium nicht erfüllt wird, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots.

4.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots / Zuschlagsentscheidung

Das wirtschaftlichste Angebot wird je Los ermittelt. Berücksichtigt werden nur die Angebote, die nicht an irgendeiner Stelle auszuschließen sind.

Für alle Lose gilt: Die fachliche Bewertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der Angaben des Bie- ters im Leistungsverzeichnis in Verbindung mit den Eintragungen in der jeweiligen Anlage „konkreti- sierendes Leistungsverzeichnis und Bewertungsmatrix“ anhand der jeweils vorgegebenen Kriterien und der dortigen Angaben zu erreichbaren Leistungspunkten.

Nachweise: Die jeweiligen Produkteigenschaften zu den Kriterien der Kriterienart „A“ bzw. der Krite- rienart „B“ sind durch den Bieter in Form von dem Angebot beizufügenden Angaben des Herstellers (beispielsweise in Form von Datenblättern) nachzuweisen.

Soweit Nachweise nicht mit dem Angebot vorgelegt werden sollten, wird die Bundesnetzagentur diese einmalig mit einer Frist von 5 Werktagen nachfordern. Fehlende Angaben werden nicht nach- gefordert.

Bei fehlenden Angaben oder fehlenden Nachweisen

 gilt im Falle der Kriterienart „A“ die jeweilige Anforderung als „nicht erfüllt“.  werden im Falle der Kriterienart „B“ jeweils null Punkte vergeben.

Kriterien der Kriterienart „A“ stellen eine grundlegende Eigenschaft (Mindestanforderung) dar. Wird auch nur eine dieser Leistungsforderungen nicht erfüllt, so ist das angebotene Produkt für den bei uns vorgesehenen Einsatz nicht verwendbar. Dies gilt auch für verbundene Leistungen, die in einem Los zusammengefasst sind. Das betroffene Angebot wird in der Folge von der Wertung ausgeschlos- sen.

Kriterien der Kriterienart „B“ stellen Bewertungskriterien dar, bei denen Punkte anhand der jeweili- gen Produkteigenschaft (Spalte „Anforderung“) entsprechend des zugehörigen Bewertungsmaßstabs (Spalte „Kriterium“) vergeben werden. Bei Nichterfüllung einer Anforderung werden jeweils null Punkte vergeben. Das Angebot wird alleine dadurch nicht von der Wertung ausgeschlossen.

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Je Los wird das wirtschaftlichste Angebot wie in den beiden folgenden Abschnitten beschrieben er- mittelt.

4.2.1 Los 1

Ermittlung der Leistungspunktzahl Die Leistungsprüfung erfolgt auf Grundlage der in der jeweiligen Anlage 'konkretisierendes Leistungsverzeichnis und Bewertungsmatrix (Los 1)' bekannt gemachten Kriterien der Kriterienart „B“.

Maximal können 165 Leistungspunkte erreicht werden.

Ermittlung der Preispunktzahl Die Umwandlung des zu wertenden Angebotspreises gemäß Angebotsvordruck in Preispunkte erfolgt nach der Interpolationsmethode. Dabei erhält der niedrigste zu wertende Angebotspreis die volle Preispunktzahl (10 Preispunkte). Ein fiktiv doppelt so teurer Angebotspreis erhält null Preis- punkte. Die Preise der dazwischenliegenden Angebote werden mithilfe der linearen Interpolation bewertet und anhand der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet:

𝟐∗𝑷 (cid:3398)𝑷 𝒎𝒊𝒏 𝑷𝒓𝒆𝒊𝒔𝒑𝒖𝒏𝒌𝒕𝒆 (cid:3404) (cid:3436) (cid:3440)∗𝟏𝟎 𝑷 𝒎𝒊𝒏

𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 = Preispunktzahl des zu wertenden Angebots

𝑃 = Niedrigster zu wertender Angebotspreis von allen zugelassenen und nicht an irgendeiner (cid:3040)(cid:3036)(cid:3041) Stelle des Verfahrens auszuschließenden Angebote

𝑃 = Zu wertender Angebotspreis des jeweiligen Angebots aus dem Angebotsvordruck

Angebote, die 𝑃 um das 2-fache oder mehr übersteigen, erhalten null Preispunkte. (cid:3040)(cid:3036)(cid:3041)

Beispiel:

AngebotAngebotspreisBerechnungErgebnis
A ((cid:3404) 𝑃 ) (cid:3040)(cid:3036)(cid:3041)125.000,-2∗125.000(cid:3398)125.000 (cid:3436) (cid:3440)∗10 125.000= 10 Preispunkte
B150.000,-2∗125.000(cid:3398)150.000 (cid:3436) (cid:3440)∗10 125.000= 8 Preispunkte
C265.000,-(cid:3408) 2∗𝑃 (cid:3040)(cid:3036)(cid:3041)= 0 Preispunkte

Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden die Preispunkte mit 50% und die Leistungspunkte mit 50% berücksichtigt. Die sich ergebende Gesamtpunktzahl wird anhand folgen- der Formel berechnet:

𝐿𝑒𝑖𝑠𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑧𝑎ℎ𝑙 (cid:3404) 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒∗50%(cid:3397) ∗50% (cid:3002)(cid:3041)(cid:3034)(cid:3032)(cid:3029)(cid:3042)(cid:3047) 16,5

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Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Gerundet wird kaufmännisch auf die zweite Nachkommastelle. Ist die Gesamtpunktzahl bis auf die zweite Nachkommastelle iden- tisch, erhält das Angebot mit der höheren fachlichen Bewertung den Zuschlag. Ist auch diese iden- tisch, entscheidet das Los.

Teststellungen

Soweit die Bundesnetzagentur von einer Teststellung Gebrauch macht, wird sie bezüglich der bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeschlossenen Angebote Teststellungen abrufen. Liegen zu diesem Zeit- punkt mehr als zwei nicht ausgeschlossene Angebote vor, werden Teststellungen zu den beiden höchstplatzierten Angeboten abgerufen. Ergibt sich im Wege der Teststellung ein Ausschluss, wird für das jeweils nächstplatzierte Angebot eine Teststellung abgerufen.

Kommt ein Bieter der Aufforderung zur Bereitstellung und ggf. Vorführung der angebotenen Kompo- nenten nach Maßgabe der im Leistungsverzeichnis im Abschnitt „TESTSTELLUNG“ beschriebenen Modalitäten nicht vollumfänglich nach, wird das betroffene Angebot ausgeschlossen.

4.2.2 Los 2

Der Zuschlag wird an das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dabei stellt der Preis das einzige Zuschlagskriterium dar.

Sofern mehrere Angebote zum gleichen niedrigsten Preis abgegeben werden, erhält das Angebot mit dem höchsten angebotenen Skonto (bei mindestens 14 Kalendertagen Zahlungsziel) den Zuschlag.

Herrscht auch danach immer noch Gleichstand, entscheidet das Los.

  1. Zuschlagserteilung

Die Zuschlagserteilung erfolgt innerhalb der Bindefrist ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform. Mit Zuschlagserteilung – innerhalb der Bindefrist - ist der Vertrag geschlossen.

Alle Vertragsbestandteile (zu diesen gehören auch die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Aus- führung von Leistungen - VOL/B sowie die zusätzlichen Vertragsbedingungen der Bundesnetzagen- tur) und deren Rangfolge ergeben sich aus der Angebotsaufforderung / dem Auftragsschreiben sowie den weiteren Anlagen. Die erforderliche Konkretisierung mit den Inhalten des Angebots erfolgt mit Zuschlagserteilung. Im Übrigen gilt deutsches Recht mit Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

  1. Hinweis Wettbewerbsregister

Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro netto fordert die BNetzA für den Bewerber oder die Bewerberin, der oder die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 WRegG an.

  1. Vorschriften

Anzuwendende Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsanweisungen  Bundeshaushaltsordnung (BHO)  Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)  Verordnung über Preise, VOPR 30/53

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Die vorgenannten Vorschriften gelten in der bei Versendung der Vergabeunterlagen aktuellen Fas- sung.

  1. Verschwiegenheit

Sie haben als Bieter - auch nach Beendigung der Antrags- und Angebotsphase - über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten der BNetzA Verschwiegenheit zu bewahren. Diese Regelung gilt auch über das Vergabeverfahren hinaus.

  1. Datenschutzhinweis

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten in der BNetzA können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bundesnetzagentur.de/Datenschutz entnehmen. Sollte Ihnen ein Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann Ihnen diese auch in Text- form übermittelt werden.

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