Anlage 3 - ZVB.pdf

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Zusätzliche Vertragsbedingungen für Lieferungen und Leistungen (ZVB)

- Auftragsbedingungen -

§1 Allgemeines §7 Einweisung des Personals

  1. Die Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU) erteilt Aufträge nur Der AN hat das Personal der FSU in die Bedienung der gelieferten unter den nachstehenden Bedingungen. Allgemeine Geschäfts-, Geräte einzuweisen. Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers (AN) haben keine Gültigkeit, auch dann nicht, wenn der AN sie gewöhnlich in §8 Leistungsverzug seinem laufenden Geschäftsbetrieb verwendet oder auf sie 1. Für den Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB. formularmäßig hinweist. Werden dem AN Umstände bekannt, die eine Einhaltung der
  2. Die Regelungen der VOL Teil B gelten ergänzend. Bei fristgerechten Leistung gefährdet erscheinen lassen, so hat er widersprechenden Regelungen zu Lasten der FSU gelten die unverzüglich diese Umstände der FSU mitzuteilen. Die Mitteilung Vereinbarungen des Auftrages vor den ZVB, die wiederum der VOL einer verspäteten Leistung befreit den AN nicht von den Teil B vorgehen. Verzugsfolgen. Die FSU braucht in diesem Fall den AN nicht noch gesondert zu mahnen, um bei Nichteinhaltung des vom AN §2 Auftragserteilung benannten Nachleistungstermins die Rechtsfolgen des Verzugs Die Auftragserteilung bedarf zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform, herbeizuführen. es sei denn, es handelt sich um besonders eilbedürftige Aufträge 2.Macht der AN Verzugszinsen gem. § 288 BGB geltend, bleibt der (z. B. Ersatzteilbeschaffung, leicht verderbliche Waren etc.) und die FSU der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. mündliche oder fernmündliche Auftragserteilung wird umgehend nachträglich schriftlich bestätigt. §9 Gewährleistung Es gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB. Als Nacherfüllung §3 Preise kann die FSU wahlweise Nachbesserung oder Ersatzlieferung Die dem Auftrag zugrundeliegenden Angebotspreise sind Festpreise; verlangen. Die zweijährige Frist der Verjährung der Mängelansprüche sie verstehen sich insbesondere frei Verwendungsstelle beginnt mit der Abnahme oder, sofern eine solche nicht vereinbart einschließlich Verpackung. wurde, ab Ablieferung an der in der Bestellung aufgeführten Verwendungsstelle, soweit diese auf dem Lieferschein quittiert §4 Leistung, Erfüllungsort wurde. Leistungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des AN bis zur Verwendungsstelle, das gilt auch beim Versendungskauf. §10 Leistungsstörungen, Schadenersatz Für Pflichtverletzungen haftet der AN entsprechend den gesetzlichen §5 Rechnungs- und Zahlungsbedingungen Regelungen des BGB. Der FSU stehen die gesetzlichen Rechte zu,
  3. Der AN hat die Rechnung in einfacher Ausfertigung der umseitig insbesondere das Recht auf Nacherfüllung und Rücktritt. Es gelten genannten Rechnungsanschrift zuzusenden. Bei vereinbarten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die FSU ist darüber hinaus Teilleistungen können Teilrechnungen nur anerkannt werden, wenn berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, aus ihnen Umfang der Gesamtleistung und Umfang der in Rechnung wenn auf Seiten des AN Handlungen i. S. der §§ 331, 334 StGB gestellten Teilleistung eindeutig hervorgehen. Ist im Ausnahmefall (Vorteilsgewährung, Bestechung) gegeben sind und vom AN der elektronische Empfang von Rechnungen vereinbart, hat der AN Schadenersatz zu verlangen. die Rechnung im pdf-Format ausschließlich an die E-Mail Adresse rechnungseingang@uni-jena.de zu senden. §11 Forderungsabtretung, Insolvenz
  4. Die FSU erbringt Zahlungen grundsätzlich innerhalb 30 Tagen 1.Der AN ist nicht berechtigt, Forderungen gegen die FSU an Dritte rein netto. abzutreten, es sei denn, dass die FSU der Forderungsabtretung vorher zugestimmt hatte. Gleiches gilt für die Leistungserbringung § 6 Durchführung des Vertrages unter Eigentumsvorbehalt. 1.Der AN hat die ihm von der FSU zur Durchführung des Vertrages 2. Wird gegen den AN die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens überlassenen Modelle, Zeichnungen, Muster, Stoffe oder beantragt, oder ein solches eröffnet, kann die FSU ohne Fristsetzung Gegenstände vor Beschädigung und Verlust zu schützen, sie vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung darüber unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Es ist dem AN untersagt, sie hinausgehenden Schadenersatzes bleibt vorbehalten. Das gleiche zu verändern, zu vervielfältigen oder Dritten zu überlassen. Nach gilt, wenn durch einen Arrest-, Pfändungs- oder Pfändungs- und Ausgebrauch hat der AN die genannten Unterlagen der FSU Überweisungsbeschluss Forderungen des AN gegen die FSU kostenfrei zurückzusenden. gepfändet bzw. zur Einziehung überwiesen werden.
  5. Die Leistung muss Sicherheits-, Arbeitsschutz-, TÜV-, Elektro-, Medizingeräte-, VBE-, Unfallverhütungs-, Strahlenschutz- und §12 Gerichtsstand sonstigen einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Als Gerichtsstand ist für beide Teile Jena vereinbart. Auflagen entsprechen. Auf Verlangen ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Alle für Abnahme, Betrieb, Wartung und Reparatur erforderlichen Unterlagen (Prüfprotokolle, Werkzeugnisse, Zeichnungen, Pläne, Bedienungsanweisungen u. ä.) hat der AN erforderlichenfalls in vervielfältigungsfähiger Form kostenlos mitzuliefern; dies betrifft auch die Montageanleitung, soweit die Montage durch den AN nicht zum Lieferumfang gehört.

Stand: 27.09.2016

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