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Kommunikationsdienstleistungen für die Verlängerung der Stadtbahnlinie U2 nach Bad Homburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 09:54 (Europe/Berlin)

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AUFFORDERUNG ZUR ANGEBOTSABGABE

für ein Offenes Verfahren nach SektVO

Kommunikationsdienstleistungen

während der Bau- und späteren Inbetriebnahmephase (VE7007)

Bauvorhaben:

Verlängerung der Stadtbahnlinie U2

in den Bahnhof Bad Homburg v. d. Höhe

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Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA)

Inhaltsverzeichnis

  1. Auftraggeberin ............................................................................................................. 3

  2. Allgemeines ................................................................................................................. 3

  3. Anforderungen an das Angebot ................................................................................. 5

3.1 Form und Inhalt des Angebotes .............................................................................. 5

3.2 Bietererklärungen ................................................................................................... 7

3.3 Aufwandskalkulation des Bieters ............................................................................ 9

3.4 Nachunternehmererklärung .................................................................................... 9

3.5 Fehlende Erklärungen und Nachweise ................................................................. 10

  1. Angebotsfrist ............................................................................................................. 10

  2. Verfahrensablauf/Zuschlagskriterien ....................................................................... 10

5.1 Verfahrensablauf .................................................................................................. 10

5.2 Zuschlagskriterien ................................................................................................ 11

5.2.1 Preis .............................................................................................................. 11

5.2.2 Qualität .......................................................................................................... 12

  1. Zuschlag .................................................................................................................... 14

  2. Kosten für die Teilnahme am Verfahren .................................................................. 14

  3. Akteneinsicht in einem Nachprüfungsverfahren..................................................... 15

  4. Nachprüfungen .......................................................................................................... 15

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Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA)

  1. Auftraggeberin

Stadtbahngesellschaft mbH Bad Homburg v. d. Höhe (SBHG)

De-Saint-Exupéry-Straße 10

60549 Frankfurt am Main

  1. Allgemeines

Die Auftraggeberin fordert Sie auf, für die ausgeschriebenen Leistungen ein Angebot zu

fertigen und dieses innerhalb der Angebotsfrist gem. Ziff. 4 dieser Aufforderung zur

Angebotsabgabe einzureichen.

Für die Teilnahme am Vergabeverfahren sind die nachstehenden Hinweise zu beachten:

• Die Angebotsunterlagen verbleiben bei der Auftraggeberin und werden nicht

zurückgegeben. Für die Teilnahme an dem Verfahren, insbesondere für die

Ausarbeitung des Angebotes, erfolgt keine Vergütung, Kostenerstattung oder

Entschädigung, es sei denn es ist ausdrücklich festgelegt.

• Die gesamte elektronische Abwicklung des Verfahrens erfolgt über die

Vergabeplattform eHAD (https://www.absthessen.de/ehad-bieter-software.html).

• Die Ausschreibungsunterlagen für dieses Verfahren bestehen aus den zum

Download über den Link in der Bekanntmachung bereitgestellten Dokumenten. Die

Auftraggeberin weist auf etwaige Ergänzungen, Änderungen und Fortschreibungen

im Laufe des Vergabeverfahrens hin.

Die in diesen Ausschreibungsunterlagen verwendeten personenbezogenen

Bezeichnungen verstehen sich für alle Geschlechter (m/w/d).

Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt der Ausschreibungsunterlagen über

deren Vollständigkeit zu vergewissern. Der Bieter ist verpflichtet, die Vollständigkeit

und Lesbarkeit aller Unterlagen sofort zu überprüfen und ggf. nachzufordern.

Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Widersprüche,

Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter

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Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA)

die Auftraggeberin unverzüglich über die Vergabeplattform eHAD darauf

hinzuweisen.

• Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens

05.10.2026 über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind.

Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen

und werden ausschließlich darüber beantwortet.

Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt der Auftraggeberin ausreichend

Gelegenheit, angemessen auf Anzeigen zu reagieren, dies allen Bietern mitzuteilen

und die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Bearbeitung der Angebote

rechtzeitig zu berücksichtigen.

• Die Bieter beteiligen sich an keinen unzulässigen oder gegen die Interessen der

Auftraggeberin gerichteten Wettbewerbsabsprachen. Sie haften der Auftraggeberin

für sämtliche Schäden, die durch unzulässige oder gegen die Interessen der

Auftraggeberin gerichtete Wettbewerbsabsprachen verursacht wurden, an denen

die Bieter beteiligt waren.

• Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bieterfragen im Vergabeportal eHAD

erhalten registrierte Bieter eine elektronische Information. Nicht registrierte

Interessenten dagegen trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im

Vergabeportal informieren.

• Der Bieter hat die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte DSGVO Information

zur Kenntnis genommen und willigt mit der Einreichung seines Teilnahmeantrags

zur entsprechenden Verwendung seiner Daten ein.

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Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA)

  1. Anforderungen an das Angebot 3.1 Form und Inhalt des Angebotes

Das vollständige Angebot ist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform

eHAD einzureichen.

Beachte:

Der Auftraggeber verzichtet aufgrund des erheblichen Zeitdrucks für die Vergabe der

Leistung auf die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens. Für den Fall, dass echte

„deal-breaker“ gesehen werden, die von einer Angebotsabgabe abhalten, sind diese bitte

unverzüglich, jedoch zwingend vor Angebotsabgabe im Wege von Bieterfragen zu

benennen. Der Auftraggeber wird die Anregungen prüfen und die Unterlagen ggf.

rechtzeitig anpassen. Bitte beachten Sie, dass eine Abweichung von den Vorgaben der

Vergabeunterlagen zum zwingenden Ausschluss des Angebots von der Vergabe führt.

Vom Bieter sind dem Angebot sämtliche geforderten Unterlagen beizulegen. Gefordert

sind:

  1. durch den Bieter auszufüllendes Angebotsblatt/Preisblatt (Anlage A1 zur AzA);

  2. durch den Bieter erstellte Aufwandskalkulation (gem. Ziff. 3.3 dieser AzA)

  3. ggf. durch den Bieter auszufüllende Erklärung zum Nachunternehmereinsatz

(Anlage A3 zur AzA);

  1. ggf. auszufüllende und unterschriebene Verpflichtungserklärung Nachunternehmer

(Anlage A4 zur AzA);

  1. durch den Bieter auszufüllende Integritätsvereinbarung (Anlage A5 zur AzA);

  2. durch den Bieter auszufüllende Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohns (Anlage

A6 zur AzA);

  1. durch den Bieter auszufüllender Eignungsbogen (Anlage A7 zur AzA) nebst

Eigenerklärung zu Art. 5k EU VO (Anlage A7.1 zur AzA);

  1. durch den Bieter zu erstellende Bietererklärung 1 – Projektorganisation und

Qualifikation des Projektteams gem. Ziff. 3.2 dieser AzA;

  1. durch den Bieter zu erstellende Bietererklärung 2 – Analyse Status Kommunikation

gem. Ziff. 3.2 dieser AzA;

  1. durch den Bieter zu erstellende Bietererklärung 3 – kommunikative Risikoanalyse

gem. Ziff. 3.2 dieser AzA.

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Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA)

Die durch Dritte abzugebenden Erklärungen (Anlagen A4 zur AzA) sind ggf. ausgefüllt

auszudrucken, handschriftlich zu unterzeichnen und anschließend eingescannt

einzureichen. Im Übrigen sind die Anforderungen an die Textform gemäß § 126b BGB

einzuhalten.

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache oder beglaubigter Übersetzung vorzulegen.

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Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA)

3.2 Bietererklärungen

Der Bieter hat mit dem Angebot in von ihm selbst zusammengestellten Bietererklärungen die unten beschriebenen Konzepte (Projektorganisation und Qualifikation des Projektteams, Analyse Status Kommunikation, kommunikative Risikoanalyse zum Projekt) vorzulegen. Diese Konzepte sind in Form einer zusammenhängenden Präsentation (PDF, Power Point o. ä. Format) darzustellen. Ihr Umfang ist so zu gestalten, dass die im weiteren Verlauf des Verfahrens ggf. durchzuführende Angebotspräsentation (hierzu Ziff. 5.1) maximal 30 min in Anspruch nimmt.

Bietererklärung 1 – Projektorganisation und Qualifikation des Projektteams

Erwartet wird die Darstellung der internen Organisationsstruktur des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals der Agentur sowie dessen Berufsqualifikation und Erfahrung. Dabei hat der Bieter auch zu erläutern, wie er die Kontinuität und Effizienz der Leistungserbringung durch das vorgesehene Projektteam über den gesamten Vertragszeitraum sicherstellt (z. B. Vertretungsregelungen, interner Wissenstransfer, technische Mittel, örtliche Präsenz bzw. Sicherstellung von Präsenzterminen, bisherige Zusammenarbeit des Projektteams).

In diesem Kontext hat der Bieter eine Projektleitung (PL) und eine stellvertretende Projektleitung (stellv. PL) zu benennen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

• PL und stellv. PL haben jeweils mind. 4 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Kommunikationsdienstleistung in mind. (stellvertretend) projektleitender Funktion;

• PL und stellv. PL haben jeweils Erfahrung mit der Erbringung von Kommunikationsdienstleistungen auf Basis einer nachweislich effizienten, digitalen Workflow- und Kommunikationsstruktur in (mind. stellvertretend) projektleitender Funktion.

Der Einsatz des im Konzept benannten Teams wird später Bestandteil des Vertrages. Es wird erwartet, dass die Teammitglieder nur in Fällen von Krankheit, Urlaub oder ähnlichen Verhinderungsgründen durch einen Stellvertreter vertreten werden. Der spätere Austausch von Teammitgliedern bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin, nachdem sich diese von der Gleichwertigkeit der Ersatzperson überzeugt hat.

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Bietererklärung 2 – Analyse Status Kommunikation

Der Bieter hat im Rahmen seines Angebotes eine kompakte Analyse der bisherigen Kommunikation der SBHG vorzunehmen. Basis hierfür sind die öffentlich verfügbaren Informationen und Veröffentlichungen zur SBHG, ihren Repräsentanten und dem Projekt U2-Verlängerung sowie dem bisherigen Projektverlauf. Darin soll eine aussagekräftige und kritische Bewertung der eigenen Medien, Kommunikationskanäle und Veranstaltungsformate, der inhaltlichen Botschaften und deren Niederschlag in Medien und Öffentlichkeit vorgenommen werden. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Identifikation von Optimierungspotenzialen für die zukünftige Kommunikation der SBHG.

Bietererklärung 3 – kommunikative Risikoanalyse zum Projekt

Der Bieter hat im Rahmen des Angebots eine kommunikative Risikoanalyse vorzulegen. Ziel ist es, die Fähigkeit des Bieters zu beurteilen, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen, deren Auswirkungen einzuschätzen und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung zu entwickeln. Die Darstellung soll nachvollziehbar, projektbezogen und verständlich aufbereitet sein.

Die Risikoanalyse muss mindestens folgende Inhalte umfassen:

• Identifikation relevanter Projektrisiken Beschreibung der wesentlichen Risiken, die während der Projektlaufzeit auftreten können (z. B. Kommunikationsrisiken, Terminrisiken, Schnittstellenprobleme, Ressourcenengpässe, unklare Stakeholdererwartungen).

• Bewertung der Risiken Einschätzung jedes Risikos hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit (z. B. niedrig / mittel / hoch), kommunikative Auswirkung auf das Projekt (z. B. gering / moderat / erheblich),

• Maßnahmen zur Risikoprävention und -behandlung Darstellung konkreter Strategien, wie Risiken vermieden, reduziert oder im Bedarfsfall kommunikativ gesteuert werden sollen. Dazu zählen u. a. organisatorische Maßnahmen, Kommunikations- und Abstimmungsprozesse, Monitoring- und Reportingmechanismen, Eskalationswege

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Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA)

• Laufende Risikoüberwachung Beschreibung, wie der Bieter eine kontinuierliche Beobachtung und Bewertung der Risiken sicherstellt.

3.3 Aufwandskalkulation des Bieters

Der Bieter hat eine Aufwandskalkulation für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen für das erste Vertragsjahr (01.12.2026 – 30.11.2027) selbst zu erstellen und seinem Angebot beizufügen.

Aus der Aufwandskalkulation muss sich zum einen der der Monatspauschale zugrunde gelegte Aufwand (gem. § 7 Abs. 1 lit. a) des Vertrages) nachvollziehen lassen. Zum anderen ist der den übrigen (Teil-)Pauschalen (vgl. Anlage 1 zur AzA) zugrunde gelegte Aufwand darzulegen.

Auf § 7 Abs. 2 des Vertrages wird hingewiesen.

3.4 Nachunternehmererklärung

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen

oder sich in sonstiger Weise der Fähigkeiten und/oder Kapazitäten anderer Unternehmen

bei der Auftragsausführung zu bedienen, muss er in dem Angebot Art und Umfang sowohl

der vorgesehenen Unterauftragsvergabe als auch der sonstigen Unterstützungsleistung

durch Dritte unter Verwendung des beiliegenden Formblattes (Anlage A3 zur AzA)

nachvollziehbar angeben und diese Erklärung seinem Angebot beilegen.

Auf Verlangen der Auftraggeberin sind der/die Nachunternehmer zu benennen sowie

dessen/deren Eignung nachzuweisen. Der Bieter hat ferner erst auf Verlangen der

Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Ressourcen dieses/er

Unternehmen/s bei der Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen. Im hierfür zu

verwendenden Formblatt (Anlage A4 zur AzA) sind auch etwaige nachrangige

Untervergaben an Sub-Sub-Unternehmer usw. anzugeben. Die Nachunternehmerkette ist

bis zu demjenigen Unternehmen aufzuschlüsseln, welches die Leistung tatsächlich

erbringt. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist auch für dieses Unternehmen die Eignung

nachzuweisen.

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Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA)

Im Übrigen wird auf die §§ 34 und 47 SektVO verwiesen.

3.5 Fehlende Erklärungen und Nachweise

Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 51 Abs. 2 bis 5 SektVO. Die

Auftraggeberin weist insbesondere auf das Verbot für Auftraggeber hin, leistungsbezogene

Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der

Zuschlagskriterien betreffen, nachzufordern (§ 51 Abs. 3 SektVO). Dies gilt nicht für

Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren

Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den

Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Fehlen in diesem Sinne wesentliche Unterlagen, wird

das Angebot ohne vorherige Nachforderung ausgeschlossen.

  1. Angebotsfrist

Das vollständige Angebot ist ausschließlich elektronisch bis zum

13.10.2026, 12:00 Uhr

über die Vergabeplattform eHAD einzureichen.

Ein verspätetes Angebot wird für das Vergabeverfahren nicht berücksichtigt. Das Risiko

der Rechtzeitigkeit des elektronischen Eingangs trägt der Bieter.

  1. Verfahrensablauf/Zuschlagskriterien 5.1 Verfahrensablauf

Folgender Verfahrensablauf ist vorgesehen:

Nach der Öffnung der rechtzeitig eingegangenen Angebote werden diese einer formalen

Prüfung durch die Auftraggeberin unterzogen und gegebenenfalls fehlende oder

unvollständige Unterlagen nachgefordert (s. hierzu Ziff. 3.4 dieser Aufforderung zur

Angebotsabgabe).

Im Anschluss daran werden die Bieter voraussichtlich zur Präsentation ihrer Angebote

eingeladen. Für die Präsentationstermine sind insgesamt max. 45 Minuten angesetzt,

wobei auf die Angebotspräsentation max. 30 Minuten und auf das sich ggf. anschließende

aufklärende Präsentationsgespräch max. 10 Minuten entfallen. Gegenstand der

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Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA)

Präsentationen sind die Bietererklärungen 1, 2 und 3, wobei klarer Schwerpunkt auf der

Bietererklärung 3 „kommunikative Risikoanalyse zum Projekt“ liegen soll. Diese

Präsentationen finden voraussichtlich in KW 45 2026 in Präsenz am Firmensitz der

Stadtbahngesellschaft mbH Bad Homburg v. d. Höhe (SBHG) in Frankfurt am Main, statt.

Die Bieter haben für die max. 30-minütige Präsentation sicherzustellen, dass mind. die

Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung (gem. § 5 Abs. 2 des Vertrags) an

dem Präsentationstermin teilnehmen und insbesondere selbst die geforderten Inhalte

präsentieren und erläutern. Der Ablauf der Termine wird den Bietern rechtzeitig mit der

Einladung zu den Präsentationsgesprächen bekannt gegeben. Die Präsentationstermine

werden im Interesse einer transparenten Verfahrensdurchführung in angemessener Form

dokumentiert.

Die Auftraggeberin behält sich den Verzicht auf die Durchführung der Präsentationstermine

vor.

Für die sich anschließende Zuschlagsentscheidung werden die Angebote anhand des

nachfolgenden Bewertungsschemas bewertet.

5.2 Zuschlagskriterien

Die Entscheidung über die Auftragserteilung wird anhand der nachfolgend dargestellten

Zuschlagskriterien im Wege einer vergleichenden Bewertung der Angebote getroffen.

  1. Preis 30 % Gewichtung

  2. Qualität 70 % Gewichtung

Bietererklärung 1 (10% Gewichtung)

Bietererklärung 2 (20% Gewichtung)

Bietererklärung 3 (40% Gewichtung)

Dies erfolgt im Einzelnen wie folgt:

5.2.1 Preis

Das Kriterium „Preis“ wird mit insgesamt 30 % gewichtet. Ein Angebot kann bei dem

Kriterium „Preis“ maximal 300 Punkte erlangen.

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Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA)

Für die Angebotswertung wird anhand der Angaben im Preisblatt (Anlage A1 zur AzA) ein

Wertungspreis „fiktives Gesamthonorar“ für die ausgeschriebene Leistung) gebildet

(vgl. Anlage A1.1 zur AzA) und wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte

umgerechnet:

• 10 Punkte erhält das nicht auszuschließende Angebot mit dem niedrigsten

angebotenen Gesamthonorar.

• 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten angebotenen

Gesamthonorars. Alle wertbaren Angebote mit darüber liegenden Angebotspreisen

erhalten ebenfalls 0 Punkte.

• Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Bewertungspreise erfolgt über

eine lineare Interpolation. Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die erste

Nachkommastelle Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne

Auf- oder Abrundung weg.

5.2.2 Qualität

Die Qualität wird anhand der Kriterien „Bietererklärung 1“ (Projektorganisation und

Qualifikation des Projektteams), „Bietererklärung 2“ (Analyse Status Kommunikation) und

„Bietererklärung 3“ (Kommunikative Risikoanalyse zum Projekt) mit insgesamt 70 %

Gewichtung bewertet. Insgesamt werden für das Kriterium Qualität maximal 700 Punkte

vergeben.

Die Wertung der Unterkriterien erfolgt durch eine inhaltlich vergleichende Betrachtung

der eingereichten Bietererklärungen. Dabei werden die Bietererklärungen anhand der in

Textform eingereichten Präsentation gewertet, in der inhaltlichen Gestalt, die diese durch

die Bieterpräsentation und das sich ggf. anschließende aufklärende

Präsentationsgespräch annehmen (dazu Ziff. 5.1). Auf die unter 3.2 beschriebenen

geforderten Inhalte und die nachstehend beschriebenen Erwartungshorizonte wird

verwiesen.

Projektorganisation und Qualifikation des Projektteams

Erwartungshorizont:

Anhand des vorgestellten Konzeptes soll die Auftraggeberin erkennen können,

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Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA)

dass der vorgesehene Personaleinsatz ein optimal auf den konkreten Auftrag

abgestimmtes und hochqualifiziertes Projektteam verspricht, das eine qualitativ

hochwertige Auftragsausführung über den gesamten Vertragszeitraum

erwarten lässt.

Analyse Status Kommunikation

Erwartungshorizont:

Anhand der Analyse der bisherigen Kommunikationsaktivitäten und deren

Niederschlag in der frei zugänglichen, medialen und öffentlichen Wahrnehmung

soll eine profunde, für die Aufgabenstellung zielführende und

erfolgversprechende kommunikative Analyse- und Bewertungskompetenz der

Bieter erkennbar sein.

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Kommunikative Risikoanalyse zum Projekt

Erwartungshorizont:

Anhand der kommunikativen Risikoanalyse soll die Auftraggeberin erkennen

können, dass der Bieter die konkret projektspezifischen Risiken und

Herausforderungen versteht und durch seine bieterindividuelle

Herangehensweise unter Rückgriff auf geeignete Maßnahmen eine fachlich

fundierte und projektbezogene Beherrschung und Steuerung dieser sicherstellt.

Die Bietererklärungen werden nach dem beschriebenen Erwartungshorizont wie folgt

bewertet:

Sehr gute Erfüllung 8-10 Punkte

Gute Erfüllung 5-7 Punkte

Unterdurchschnittliche Erfüllung 2-4 Punkte

Keine Erfüllung 0-1 Punkt (Ausschluss)

Die so erreichte Punktzahl wird mit dem jeweils für das Unterkriterium definierten

Gewichtungsfaktor multipliziert (10 % bzw. 20% bzw. 40%).

Hinweis:

Ein Angebot, das in mindestens einer Bietererklärung (Bietererklärungen 1-3) mit 0-1 Punkt

bewertet wird, kann – unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl – mangels

Aussicht auf eine vertragsgemäße Leistungserbringung nicht bezuschlagt werden.

  1. Zuschlag

Die Bindefrist läuft an dem im Angebotsblatt (Anlage A1 zur AzA) angegebenen Datum ab.

Die Auftraggeberin strebt dennoch an, den Zuschlag zu einem früheren Zeitpunkt zu

erteilen. Ein Anspruch auf eine vorzeitige Zuschlagserteilung besteht nicht.

  1. Kosten für die Teilnahme am Verfahren

Die Angebotsunterlagen verbleiben bei der Auftraggeberin und werden nicht

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Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA)

zurückgegeben. Für die Teilnahme an dem Verfahren, insbesondere für die Ausarbeitung

der Angebote, erfolgt keine Vergütung, Kostenerstattung oder Entschädigung.

  1. Akteneinsicht in einem Nachprüfungsverfahren

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens

nach den §§ 160 ff. GWB grundsätzlich allen Verfahrensbeteiligten ein Akteneinsichtsrecht

zusteht (§ 165 GWB). Jedes Angebot wird in die Vergabeakte aufgenommen. Die

Auftraggeberin ist gem. § 163 Abs. 2 GWB verpflichtet, der Vergabekammer die gesamten

Akten sofort zur Verfügung zu stellen. Die Bieter müssen daher mit der konkreten

Möglichkeit rechnen, dass ihr jeweiliges gesamtes Angebot von den Verfahrensbeteiligten

eingesehen wird. Es liegt somit im eigenen Interesse eines jeden Bieters,

geheimhaltungsbedürftige Unterlagen bereits mit der Abgabe des Angebots entsprechend

zu kennzeichnen. Dies sollte durch Anbringung der Kennzeichnung „Geheim“ o. ä. neben

den jeweiligen Seitenzahlen der Blätter des Angebots erfolgen. Die Entscheidung über den

Umfang der Akteneinsicht obliegt allein der Vergabekammer.

  1. Nachprüfungen

Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße an folgende Stelle wenden:

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt

Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3

Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2

64283 Darmstadt

Fax: +49 611 327 648534

E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de.

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