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AUFFORDERUNG ZUR ANGEBOTSABGABE
für ein Offenes Verfahren nach SektVO
Kommunikationsdienstleistungen
während der Bau- und späteren Inbetriebnahmephase (VE7007)
Bauvorhaben:
Verlängerung der Stadtbahnlinie U2
in den Bahnhof Bad Homburg v. d. Höhe
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(VE7007)
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Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA)
Inhaltsverzeichnis
-
Auftraggeberin ............................................................................................................. 3
-
Allgemeines ................................................................................................................. 3
-
Anforderungen an das Angebot ................................................................................. 5
3.1 Form und Inhalt des Angebotes .............................................................................. 5
3.2 Bietererklärungen ................................................................................................... 7
3.3 Aufwandskalkulation des Bieters ............................................................................ 9
3.4 Nachunternehmererklärung .................................................................................... 9
3.5 Fehlende Erklärungen und Nachweise ................................................................. 10
-
Angebotsfrist ............................................................................................................. 10
-
Verfahrensablauf/Zuschlagskriterien ....................................................................... 10
5.1 Verfahrensablauf .................................................................................................. 10
5.2 Zuschlagskriterien ................................................................................................ 11
5.2.1 Preis .............................................................................................................. 11
5.2.2 Qualität .......................................................................................................... 12
-
Zuschlag .................................................................................................................... 14
-
Kosten für die Teilnahme am Verfahren .................................................................. 14
-
Akteneinsicht in einem Nachprüfungsverfahren..................................................... 15
-
Nachprüfungen .......................................................................................................... 15
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Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA)
- Auftraggeberin
Stadtbahngesellschaft mbH Bad Homburg v. d. Höhe (SBHG)
De-Saint-Exupéry-Straße 10
60549 Frankfurt am Main
- Allgemeines
Die Auftraggeberin fordert Sie auf, für die ausgeschriebenen Leistungen ein Angebot zu
fertigen und dieses innerhalb der Angebotsfrist gem. Ziff. 4 dieser Aufforderung zur
Angebotsabgabe einzureichen.
Für die Teilnahme am Vergabeverfahren sind die nachstehenden Hinweise zu beachten:
• Die Angebotsunterlagen verbleiben bei der Auftraggeberin und werden nicht
zurückgegeben. Für die Teilnahme an dem Verfahren, insbesondere für die
Ausarbeitung des Angebotes, erfolgt keine Vergütung, Kostenerstattung oder
Entschädigung, es sei denn es ist ausdrücklich festgelegt.
• Die gesamte elektronische Abwicklung des Verfahrens erfolgt über die
Vergabeplattform eHAD (https://www.absthessen.de/ehad-bieter-software.html).
• Die Ausschreibungsunterlagen für dieses Verfahren bestehen aus den zum
Download über den Link in der Bekanntmachung bereitgestellten Dokumenten. Die
Auftraggeberin weist auf etwaige Ergänzungen, Änderungen und Fortschreibungen
im Laufe des Vergabeverfahrens hin.
Die in diesen Ausschreibungsunterlagen verwendeten personenbezogenen
Bezeichnungen verstehen sich für alle Geschlechter (m/w/d).
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt der Ausschreibungsunterlagen über
deren Vollständigkeit zu vergewissern. Der Bieter ist verpflichtet, die Vollständigkeit
und Lesbarkeit aller Unterlagen sofort zu überprüfen und ggf. nachzufordern.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Widersprüche,
Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter
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Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA)
die Auftraggeberin unverzüglich über die Vergabeplattform eHAD darauf
hinzuweisen.
• Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens
05.10.2026 über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind.
Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen
und werden ausschließlich darüber beantwortet.
Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt der Auftraggeberin ausreichend
Gelegenheit, angemessen auf Anzeigen zu reagieren, dies allen Bietern mitzuteilen
und die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Bearbeitung der Angebote
rechtzeitig zu berücksichtigen.
• Die Bieter beteiligen sich an keinen unzulässigen oder gegen die Interessen der
Auftraggeberin gerichteten Wettbewerbsabsprachen. Sie haften der Auftraggeberin
für sämtliche Schäden, die durch unzulässige oder gegen die Interessen der
Auftraggeberin gerichtete Wettbewerbsabsprachen verursacht wurden, an denen
die Bieter beteiligt waren.
• Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bieterfragen im Vergabeportal eHAD
erhalten registrierte Bieter eine elektronische Information. Nicht registrierte
Interessenten dagegen trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im
Vergabeportal informieren.
• Der Bieter hat die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte DSGVO Information
zur Kenntnis genommen und willigt mit der Einreichung seines Teilnahmeantrags
zur entsprechenden Verwendung seiner Daten ein.
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Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA)
- Anforderungen an das Angebot 3.1 Form und Inhalt des Angebotes
Das vollständige Angebot ist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
eHAD einzureichen.
Beachte:
Der Auftraggeber verzichtet aufgrund des erheblichen Zeitdrucks für die Vergabe der
Leistung auf die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens. Für den Fall, dass echte
„deal-breaker“ gesehen werden, die von einer Angebotsabgabe abhalten, sind diese bitte
unverzüglich, jedoch zwingend vor Angebotsabgabe im Wege von Bieterfragen zu
benennen. Der Auftraggeber wird die Anregungen prüfen und die Unterlagen ggf.
rechtzeitig anpassen. Bitte beachten Sie, dass eine Abweichung von den Vorgaben der
Vergabeunterlagen zum zwingenden Ausschluss des Angebots von der Vergabe führt.
Vom Bieter sind dem Angebot sämtliche geforderten Unterlagen beizulegen. Gefordert
sind:
-
durch den Bieter auszufüllendes Angebotsblatt/Preisblatt (Anlage A1 zur AzA);
-
durch den Bieter erstellte Aufwandskalkulation (gem. Ziff. 3.3 dieser AzA)
-
ggf. durch den Bieter auszufüllende Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
(Anlage A3 zur AzA);
- ggf. auszufüllende und unterschriebene Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
(Anlage A4 zur AzA);
-
durch den Bieter auszufüllende Integritätsvereinbarung (Anlage A5 zur AzA);
-
durch den Bieter auszufüllende Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohns (Anlage
A6 zur AzA);
- durch den Bieter auszufüllender Eignungsbogen (Anlage A7 zur AzA) nebst
Eigenerklärung zu Art. 5k EU VO (Anlage A7.1 zur AzA);
- durch den Bieter zu erstellende Bietererklärung 1 – Projektorganisation und
Qualifikation des Projektteams gem. Ziff. 3.2 dieser AzA;
- durch den Bieter zu erstellende Bietererklärung 2 – Analyse Status Kommunikation
gem. Ziff. 3.2 dieser AzA;
- durch den Bieter zu erstellende Bietererklärung 3 – kommunikative Risikoanalyse
gem. Ziff. 3.2 dieser AzA.
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Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA)
Die durch Dritte abzugebenden Erklärungen (Anlagen A4 zur AzA) sind ggf. ausgefüllt
auszudrucken, handschriftlich zu unterzeichnen und anschließend eingescannt
einzureichen. Im Übrigen sind die Anforderungen an die Textform gemäß § 126b BGB
einzuhalten.
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache oder beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
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Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA)
3.2 Bietererklärungen
Der Bieter hat mit dem Angebot in von ihm selbst zusammengestellten Bietererklärungen die unten beschriebenen Konzepte (Projektorganisation und Qualifikation des Projektteams, Analyse Status Kommunikation, kommunikative Risikoanalyse zum Projekt) vorzulegen. Diese Konzepte sind in Form einer zusammenhängenden Präsentation (PDF, Power Point o. ä. Format) darzustellen. Ihr Umfang ist so zu gestalten, dass die im weiteren Verlauf des Verfahrens ggf. durchzuführende Angebotspräsentation (hierzu Ziff. 5.1) maximal 30 min in Anspruch nimmt.
Bietererklärung 1 – Projektorganisation und Qualifikation des Projektteams
Erwartet wird die Darstellung der internen Organisationsstruktur des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals der Agentur sowie dessen Berufsqualifikation und Erfahrung. Dabei hat der Bieter auch zu erläutern, wie er die Kontinuität und Effizienz der Leistungserbringung durch das vorgesehene Projektteam über den gesamten Vertragszeitraum sicherstellt (z. B. Vertretungsregelungen, interner Wissenstransfer, technische Mittel, örtliche Präsenz bzw. Sicherstellung von Präsenzterminen, bisherige Zusammenarbeit des Projektteams).
In diesem Kontext hat der Bieter eine Projektleitung (PL) und eine stellvertretende Projektleitung (stellv. PL) zu benennen, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
• PL und stellv. PL haben jeweils mind. 4 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Kommunikationsdienstleistung in mind. (stellvertretend) projektleitender Funktion;
• PL und stellv. PL haben jeweils Erfahrung mit der Erbringung von Kommunikationsdienstleistungen auf Basis einer nachweislich effizienten, digitalen Workflow- und Kommunikationsstruktur in (mind. stellvertretend) projektleitender Funktion.
Der Einsatz des im Konzept benannten Teams wird später Bestandteil des Vertrages. Es wird erwartet, dass die Teammitglieder nur in Fällen von Krankheit, Urlaub oder ähnlichen Verhinderungsgründen durch einen Stellvertreter vertreten werden. Der spätere Austausch von Teammitgliedern bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin, nachdem sich diese von der Gleichwertigkeit der Ersatzperson überzeugt hat.
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Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA)
Bietererklärung 2 – Analyse Status Kommunikation
Der Bieter hat im Rahmen seines Angebotes eine kompakte Analyse der bisherigen Kommunikation der SBHG vorzunehmen. Basis hierfür sind die öffentlich verfügbaren Informationen und Veröffentlichungen zur SBHG, ihren Repräsentanten und dem Projekt U2-Verlängerung sowie dem bisherigen Projektverlauf. Darin soll eine aussagekräftige und kritische Bewertung der eigenen Medien, Kommunikationskanäle und Veranstaltungsformate, der inhaltlichen Botschaften und deren Niederschlag in Medien und Öffentlichkeit vorgenommen werden. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Identifikation von Optimierungspotenzialen für die zukünftige Kommunikation der SBHG.
Bietererklärung 3 – kommunikative Risikoanalyse zum Projekt
Der Bieter hat im Rahmen des Angebots eine kommunikative Risikoanalyse vorzulegen. Ziel ist es, die Fähigkeit des Bieters zu beurteilen, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen, deren Auswirkungen einzuschätzen und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung zu entwickeln. Die Darstellung soll nachvollziehbar, projektbezogen und verständlich aufbereitet sein.
Die Risikoanalyse muss mindestens folgende Inhalte umfassen:
• Identifikation relevanter Projektrisiken Beschreibung der wesentlichen Risiken, die während der Projektlaufzeit auftreten können (z. B. Kommunikationsrisiken, Terminrisiken, Schnittstellenprobleme, Ressourcenengpässe, unklare Stakeholdererwartungen).
• Bewertung der Risiken Einschätzung jedes Risikos hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit (z. B. niedrig / mittel / hoch), kommunikative Auswirkung auf das Projekt (z. B. gering / moderat / erheblich),
• Maßnahmen zur Risikoprävention und -behandlung Darstellung konkreter Strategien, wie Risiken vermieden, reduziert oder im Bedarfsfall kommunikativ gesteuert werden sollen. Dazu zählen u. a. organisatorische Maßnahmen, Kommunikations- und Abstimmungsprozesse, Monitoring- und Reportingmechanismen, Eskalationswege
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Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA)
• Laufende Risikoüberwachung Beschreibung, wie der Bieter eine kontinuierliche Beobachtung und Bewertung der Risiken sicherstellt.
3.3 Aufwandskalkulation des Bieters
Der Bieter hat eine Aufwandskalkulation für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen für das erste Vertragsjahr (01.12.2026 – 30.11.2027) selbst zu erstellen und seinem Angebot beizufügen.
Aus der Aufwandskalkulation muss sich zum einen der der Monatspauschale zugrunde gelegte Aufwand (gem. § 7 Abs. 1 lit. a) des Vertrages) nachvollziehen lassen. Zum anderen ist der den übrigen (Teil-)Pauschalen (vgl. Anlage 1 zur AzA) zugrunde gelegte Aufwand darzulegen.
Auf § 7 Abs. 2 des Vertrages wird hingewiesen.
3.4 Nachunternehmererklärung
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen
oder sich in sonstiger Weise der Fähigkeiten und/oder Kapazitäten anderer Unternehmen
bei der Auftragsausführung zu bedienen, muss er in dem Angebot Art und Umfang sowohl
der vorgesehenen Unterauftragsvergabe als auch der sonstigen Unterstützungsleistung
durch Dritte unter Verwendung des beiliegenden Formblattes (Anlage A3 zur AzA)
nachvollziehbar angeben und diese Erklärung seinem Angebot beilegen.
Auf Verlangen der Auftraggeberin sind der/die Nachunternehmer zu benennen sowie
dessen/deren Eignung nachzuweisen. Der Bieter hat ferner erst auf Verlangen der
Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Ressourcen dieses/er
Unternehmen/s bei der Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen. Im hierfür zu
verwendenden Formblatt (Anlage A4 zur AzA) sind auch etwaige nachrangige
Untervergaben an Sub-Sub-Unternehmer usw. anzugeben. Die Nachunternehmerkette ist
bis zu demjenigen Unternehmen aufzuschlüsseln, welches die Leistung tatsächlich
erbringt. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist auch für dieses Unternehmen die Eignung
nachzuweisen.
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Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA)
Im Übrigen wird auf die §§ 34 und 47 SektVO verwiesen.
3.5 Fehlende Erklärungen und Nachweise
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 51 Abs. 2 bis 5 SektVO. Die
Auftraggeberin weist insbesondere auf das Verbot für Auftraggeber hin, leistungsbezogene
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, nachzufordern (§ 51 Abs. 3 SektVO). Dies gilt nicht für
Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren
Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den
Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Fehlen in diesem Sinne wesentliche Unterlagen, wird
das Angebot ohne vorherige Nachforderung ausgeschlossen.
- Angebotsfrist
Das vollständige Angebot ist ausschließlich elektronisch bis zum
13.10.2026, 12:00 Uhr
über die Vergabeplattform eHAD einzureichen.
Ein verspätetes Angebot wird für das Vergabeverfahren nicht berücksichtigt. Das Risiko
der Rechtzeitigkeit des elektronischen Eingangs trägt der Bieter.
- Verfahrensablauf/Zuschlagskriterien 5.1 Verfahrensablauf
Folgender Verfahrensablauf ist vorgesehen:
Nach der Öffnung der rechtzeitig eingegangenen Angebote werden diese einer formalen
Prüfung durch die Auftraggeberin unterzogen und gegebenenfalls fehlende oder
unvollständige Unterlagen nachgefordert (s. hierzu Ziff. 3.4 dieser Aufforderung zur
Angebotsabgabe).
Im Anschluss daran werden die Bieter voraussichtlich zur Präsentation ihrer Angebote
eingeladen. Für die Präsentationstermine sind insgesamt max. 45 Minuten angesetzt,
wobei auf die Angebotspräsentation max. 30 Minuten und auf das sich ggf. anschließende
aufklärende Präsentationsgespräch max. 10 Minuten entfallen. Gegenstand der
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Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA)
Präsentationen sind die Bietererklärungen 1, 2 und 3, wobei klarer Schwerpunkt auf der
Bietererklärung 3 „kommunikative Risikoanalyse zum Projekt“ liegen soll. Diese
Präsentationen finden voraussichtlich in KW 45 2026 in Präsenz am Firmensitz der
Stadtbahngesellschaft mbH Bad Homburg v. d. Höhe (SBHG) in Frankfurt am Main, statt.
Die Bieter haben für die max. 30-minütige Präsentation sicherzustellen, dass mind. die
Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung (gem. § 5 Abs. 2 des Vertrags) an
dem Präsentationstermin teilnehmen und insbesondere selbst die geforderten Inhalte
präsentieren und erläutern. Der Ablauf der Termine wird den Bietern rechtzeitig mit der
Einladung zu den Präsentationsgesprächen bekannt gegeben. Die Präsentationstermine
werden im Interesse einer transparenten Verfahrensdurchführung in angemessener Form
dokumentiert.
Die Auftraggeberin behält sich den Verzicht auf die Durchführung der Präsentationstermine
vor.
Für die sich anschließende Zuschlagsentscheidung werden die Angebote anhand des
nachfolgenden Bewertungsschemas bewertet.
5.2 Zuschlagskriterien
Die Entscheidung über die Auftragserteilung wird anhand der nachfolgend dargestellten
Zuschlagskriterien im Wege einer vergleichenden Bewertung der Angebote getroffen.
-
Preis 30 % Gewichtung
-
Qualität 70 % Gewichtung
Bietererklärung 1 (10% Gewichtung)
Bietererklärung 2 (20% Gewichtung)
Bietererklärung 3 (40% Gewichtung)
Dies erfolgt im Einzelnen wie folgt:
5.2.1 Preis
Das Kriterium „Preis“ wird mit insgesamt 30 % gewichtet. Ein Angebot kann bei dem
Kriterium „Preis“ maximal 300 Punkte erlangen.
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Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA)
Für die Angebotswertung wird anhand der Angaben im Preisblatt (Anlage A1 zur AzA) ein
Wertungspreis „fiktives Gesamthonorar“ für die ausgeschriebene Leistung) gebildet
(vgl. Anlage A1.1 zur AzA) und wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte
umgerechnet:
• 10 Punkte erhält das nicht auszuschließende Angebot mit dem niedrigsten
angebotenen Gesamthonorar.
• 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten angebotenen
Gesamthonorars. Alle wertbaren Angebote mit darüber liegenden Angebotspreisen
erhalten ebenfalls 0 Punkte.
• Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Bewertungspreise erfolgt über
eine lineare Interpolation. Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die erste
Nachkommastelle Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne
Auf- oder Abrundung weg.
5.2.2 Qualität
Die Qualität wird anhand der Kriterien „Bietererklärung 1“ (Projektorganisation und
Qualifikation des Projektteams), „Bietererklärung 2“ (Analyse Status Kommunikation) und
„Bietererklärung 3“ (Kommunikative Risikoanalyse zum Projekt) mit insgesamt 70 %
Gewichtung bewertet. Insgesamt werden für das Kriterium Qualität maximal 700 Punkte
vergeben.
Die Wertung der Unterkriterien erfolgt durch eine inhaltlich vergleichende Betrachtung
der eingereichten Bietererklärungen. Dabei werden die Bietererklärungen anhand der in
Textform eingereichten Präsentation gewertet, in der inhaltlichen Gestalt, die diese durch
die Bieterpräsentation und das sich ggf. anschließende aufklärende
Präsentationsgespräch annehmen (dazu Ziff. 5.1). Auf die unter 3.2 beschriebenen
geforderten Inhalte und die nachstehend beschriebenen Erwartungshorizonte wird
verwiesen.
Projektorganisation und Qualifikation des Projektteams
Erwartungshorizont:
Anhand des vorgestellten Konzeptes soll die Auftraggeberin erkennen können,
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Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA)
dass der vorgesehene Personaleinsatz ein optimal auf den konkreten Auftrag
abgestimmtes und hochqualifiziertes Projektteam verspricht, das eine qualitativ
hochwertige Auftragsausführung über den gesamten Vertragszeitraum
erwarten lässt.
Analyse Status Kommunikation
Erwartungshorizont:
Anhand der Analyse der bisherigen Kommunikationsaktivitäten und deren
Niederschlag in der frei zugänglichen, medialen und öffentlichen Wahrnehmung
soll eine profunde, für die Aufgabenstellung zielführende und
erfolgversprechende kommunikative Analyse- und Bewertungskompetenz der
Bieter erkennbar sein.
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Kommunikative Risikoanalyse zum Projekt
Erwartungshorizont:
Anhand der kommunikativen Risikoanalyse soll die Auftraggeberin erkennen
können, dass der Bieter die konkret projektspezifischen Risiken und
Herausforderungen versteht und durch seine bieterindividuelle
Herangehensweise unter Rückgriff auf geeignete Maßnahmen eine fachlich
fundierte und projektbezogene Beherrschung und Steuerung dieser sicherstellt.
Die Bietererklärungen werden nach dem beschriebenen Erwartungshorizont wie folgt
bewertet:
Sehr gute Erfüllung 8-10 Punkte
Gute Erfüllung 5-7 Punkte
Unterdurchschnittliche Erfüllung 2-4 Punkte
Keine Erfüllung 0-1 Punkt (Ausschluss)
Die so erreichte Punktzahl wird mit dem jeweils für das Unterkriterium definierten
Gewichtungsfaktor multipliziert (10 % bzw. 20% bzw. 40%).
Hinweis:
Ein Angebot, das in mindestens einer Bietererklärung (Bietererklärungen 1-3) mit 0-1 Punkt
bewertet wird, kann – unabhängig von der ansonsten erreichten Punktzahl – mangels
Aussicht auf eine vertragsgemäße Leistungserbringung nicht bezuschlagt werden.
- Zuschlag
Die Bindefrist läuft an dem im Angebotsblatt (Anlage A1 zur AzA) angegebenen Datum ab.
Die Auftraggeberin strebt dennoch an, den Zuschlag zu einem früheren Zeitpunkt zu
erteilen. Ein Anspruch auf eine vorzeitige Zuschlagserteilung besteht nicht.
- Kosten für die Teilnahme am Verfahren
Die Angebotsunterlagen verbleiben bei der Auftraggeberin und werden nicht
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Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA)
zurückgegeben. Für die Teilnahme an dem Verfahren, insbesondere für die Ausarbeitung
der Angebote, erfolgt keine Vergütung, Kostenerstattung oder Entschädigung.
- Akteneinsicht in einem Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens
nach den §§ 160 ff. GWB grundsätzlich allen Verfahrensbeteiligten ein Akteneinsichtsrecht
zusteht (§ 165 GWB). Jedes Angebot wird in die Vergabeakte aufgenommen. Die
Auftraggeberin ist gem. § 163 Abs. 2 GWB verpflichtet, der Vergabekammer die gesamten
Akten sofort zur Verfügung zu stellen. Die Bieter müssen daher mit der konkreten
Möglichkeit rechnen, dass ihr jeweiliges gesamtes Angebot von den Verfahrensbeteiligten
eingesehen wird. Es liegt somit im eigenen Interesse eines jeden Bieters,
geheimhaltungsbedürftige Unterlagen bereits mit der Abgabe des Angebots entsprechend
zu kennzeichnen. Dies sollte durch Anbringung der Kennzeichnung „Geheim“ o. ä. neben
den jeweiligen Seitenzahlen der Blätter des Angebots erfolgen. Die Entscheidung über den
Umfang der Akteneinsicht obliegt allein der Vergabekammer.
- Nachprüfungen
Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße an folgende Stelle wenden:
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Fax: +49 611 327 648534
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de.
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