Bewerbungsbedingungen 07_26.pdf

Kommunikations-, Design- und Grafikleistungen einschließlich Produktionsabwicklung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 14:46 (Europe/Berlin)

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Bewerbungsbedingungen der Gewobag für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen

Bewerbungsbedingungen (BwB) der Gewobag AG, Gewobag PB

und Gewobag WB (nachfolgend Gewobag genannt)

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines 1

  2. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen 1

  3. Prüfung der Vergabe- und Vertragsunterlagen 1

  4. Nachweise, Erklärungen und Bewerber-/Bieterangaben 1

  5. Anforderungen an das Angebot 2

  6. Hauptangebote 3

  7. Nebenangebote 4

  8. Art der Angebotsabgabe 4

  9. Bewerber-/Bietergemeinschaften 4

  10. Kosten 5

  11. Teilnahmeantrags-/Angebotsunterlagen 5

  12. Einsatz anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) 5

  13. Auftragnehmerwechsel 6

  14. Vertraulichkeitserklärung 6

  15. Datenschutzhinweise 6

  16. Allgemeines

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Lieferungen und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Oberhalb der EU-Schwellenwerte gilt die Vergabeverordnung (VgV). Sofern die Gewobag das Vergabeverfahren für eine andere Vergabestelle/für einen anderen Auftraggeber (AG) durchführt, gelten die Vergabeunterlagen für die andere Vergabestelle/den anderen AG entsprechend.

  1. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen

Der Bewerber/Bieter hat wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen in Bezug auf die Vergabe zu unterlassen. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen führen zum Ausschluss des betreffenden Teilnahmeantrages/Angebotes von der Wertung.

Zur Bekämpfung von Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen der Gewobag vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber/Bieter gesellschaftsrechtlich, wirtschaftlich oder personell mit anderen Unternehmen verbunden ist.

  1. Prüfung der Vergabe- und Vertragsunterlagen

Enthalten die Vergabe- und Vertragsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, Fehler oder Unvollständigkeiten etc., hat der Bewerber/Bieter die Gewobag unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nach Maßgabe der im Verfahren benannten Kommunikationswege darauf hinzuweisen. Der Hinweis ist an die in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots bezeichnete Vergabestelle zu richten.

  1. Nachweise, Erklärungen und Bewerber-/Bieterangaben

Die nicht rechtzeitige und/oder unvollständige Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und Bewerber-/ Bieterangaben kann zum Ausschluss des betreffenden Teilnahmeantrages/Angebotes von der Wertung führen.

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Bewerbungsbedingungen der Gewobag für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen

Die Gewobag behält sich vor, im weiteren Vergabeverfahren geeignete Nachweise zur Überprüfung der Eigenerklärungen von dem Bieter/der Bietergemeinschaft abzufordern. Legt der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch den AG nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen, soweit der Nachweis nicht erstmalig oder nicht unzureichend bestimmt gefordert worden ist.

Nachfolgende Bescheinigungen sind nach Aufforderung von den Bewerbern/Bietern zum Nachweis der Eignung vorzulegen, sofern kein gültiger Präqualifikationsnachweises oder ULV-Eintrags vorhanden ist:

  1. Gewerbeanmeldung
  2. Handelsregisterauszug, soweit dort eingetragen
  3. Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen
  4. Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
  5. Unbedenklichkeitsbescheinigung / Eigenerklärung Finanzamt über Zahlung Steuern
  6. Unbedenklichkeitsbescheinigung / Eigenerklärung Krankenkassen über Zahlung Beiträge
  7. ggf. Handwerkskarte der Handwerkskammer bzw. Bescheinigung über Zugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer

Bitte beachten Sie, dass die ausgestellten Unterlagen der Punkte 3, 4, 5, 6 nicht älter als ein halbes Jahr und die ausgestellte Unterlage des Punktes 2 nicht älter als ein Jahr sein dürfen.

Ausländische Bewerber/Bieter haben die geforderten Erklärungen und Nachweise als gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorlegen. Die Erklärungen und Nachweise sind hierbei in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.

  1. Anforderungen an das Angebot

5.1 Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens und des Auftrages erfolgt in deutscher Sprache.

5.2 Für das Angebot sind zwingend die vom AG übersandten Vordrucke zu verwenden. Die Verwendung selbst gefertigter Vervielfältigungen, Abschriften und Kurzfassungen ist - soweit in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist - unzulässig.

Als Ausnahme zu dieser Festlegung können anstelle der vom AG übersandten Leistungsbeschreibung selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen verwendet werden, wenn der Bewerber/ Bieter den vom AG verfassten Wortlaut der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als allein verbindlich anerkennt. Kurzfassungen müssen die Ordnungszahlen (Positionen) der vom AG übersandten Leistungsbeschreibung vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern enthalten; sie müssen beim Einheitspreisvertrag für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und den Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext sowie die der Leistungsbeschreibung entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die Angebotssumme und alle übrigen vom AG geforderten Erklärungen enthalten. Angebote, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, werden ausgeschlossen.

Die Kurzfassung ist zusammen mit der vom AG übersandten Leistungsbeschreibung Bestandteil des Angebots. Bei Widersprüchen zwischen der Kurzfassung und der vom AG übersandten Leistungsbeschreibung wird das Angebot zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

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Bewerbungsbedingungen der Gewobag für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen

Das Angebot ist auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu erstellen. Das Angebot muss sämtliche Preise und sämtliche in den Vergabe- und Vertragsunterlagen geforderten Nachweise/ Erklärungen und Bieterangaben enthalten. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen des Bewerbers/Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen des Bieters an den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Regelfall der elektronischen Angebotsabgabe, ist das Angebot mit den Anlagen bis zum Eröffnungs/-Einreichungstermin über die Vergabeplattform Berlin bei der Vergabestelle einzureichen. Andere elektronische Wege zur Übermittlung elektronischer Angebote sind nicht zugelassen.

5.3 Unterlagen, die von der Gewobag nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Gewobag bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig und/oder unvollständig vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

5.4 Sämtliche Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent, anzugeben. Die Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Die Umsatzsteuer ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes gesondert aufzuführen. Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind diese an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle in Prozent aufzuführen. Ansonsten dürfen Preisnachlässe bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt werden. Preisnachlässe mit Bedingungen werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht zu wertende Preisnachlässe (ohne oder mit Bedingungen) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. Bei zusätzlichen Preisnachlässen mit Bedingungen in einer losweisen Vergabe ist die wirtschaftlichste Loskombination wertungsentscheidend. Dabei werden die günstigsten nicht rabattierten Lose addiert und mit den zusätzlich rabattierten Angeboten über alle Lose verglichen.

Ein Bieter, der in seinem Angebot, die von ihm tatsächlich für die einzelne Leistungsposition geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt oder Preisbestandteile von Leistungspositionen weglässt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 53 Abs. 7 VgV bzw. § 38 Abs. 10 UVgO. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV bzw. § 42 Abs. 1 Nr. 5 UVgO). Der Bieter ist verpflichtet, seine Kalkulationsansätze diesbezüglich schlüssig zu erläutern und wahrheitsgemäß aufzuklären.

5.5 Der Bieter hat auf Verlangen der Gewobag die Urkalkulation für bestimmte Positionen oder Titel oder eine ergänzte Aufgliederung der Einheitspreise zu dem von der Gewobag bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. Werden die Unterlagen nicht rechtzeitig und/oder unvollständig vorgelegt, kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.

5.7 Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, Angaben aus seinem Teilnahmeantrag/Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Teilnahmeantrag/Angebot darauf hinzuweisen.

5.8 Der Bieter ist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden.

  1. Hauptangebote

6.1. Soweit mehrere Hauptangebote zugelassen sind, müssen sie auf gesonderter Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein.

6.2 Die Anzahl der Hauptangebote ist an der im Angebotsformular bezeichneten Stelle aufzuführen.

6.3. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. In der Unterschwellenvergabe gelten die Regeln der UVgO und in der Oberschwellenvergabe gelten die Regeln der VgV.

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Bewerbungsbedingungen der Gewobag für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen

6.4 Hauptangebote, die den Anforderungen unter Nr. 6.1 bis 6.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

  1. Nebenangebote

7.1 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie auf gesonderter Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Anzahl der Nebenangebote ist an der im Angebotsformular bezeichneten Stelle aufzuführen.

7.2 Nebenangebote müssen den jeweils für den konkreten Vertrag formulierten Mindestanforderungen entsprechen. Nur dann sind die Nebenangebote gleichwertig zum Gewobag-Entwurf und preislich wertbar. Die Mindestanforderungen sind durch den Bieter mit Angebotsabgabe darzulegen und nachzuweisen.

7.3 Nebenangebote müssen auch die ggf. geforderten weiteren Voraussetzungen erfüllen. Auch diese ggf. geforderten weiteren Voraussetzungen sind durch den Bieter mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

7.4 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist grundsätzlich beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die für eine einwandfreie Ausführung der Bauleistungen erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. Nebenangebote sind, soweit sie einzelne Teilleistungen oder Positionen des Leistungsverzeichnisses ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern etc., nach Mengenansätzen und Einheitspreisen aufzugliedern. Dies gilt auch bei Nebenangeboten mit Pauschalsummen.

7.5 Nebenangebote, die den Anforderungen unter Nr. 7.1 bis 7.4 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

  1. Art der Angebotsabgabe

8.1 Elektronische Angebotsabgabe Der AG führt auf der Vergabeplattform des Landes Berlin elektronische Angebotsverfahren durch. Soweit der AN sich an diesem Vergabeverfahren beteiligt, ist auch die Angebotsabgabe durch den AN elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin durchzuführen.

8.2 Nicht elektronische Angebotsabgabe Soweit der AG das Vergabeverfahren ausnahmsweise außerhalb der Vergabeplattform des Landes Berlin durchführt, ist das Angebot in einem verschlossenen Umschlag einzureichen, auf dem deutlich die im Anschreiben geforderten Angaben (z.B. Vergabenummer, Bauvorhaben, Gewerk, Submissionstermin) aufgeführt sind. Angebote, die vorgenannten Erfordernissen nicht entsprechen und die insbesondere als Telefax, per E-Mail oder im Wege anderer elektronischer Medien oder in einem nicht ordnungsgemäß verschlossenen Umschlag beim AG eingehen, führen zwingend zum Ausschluss.

  1. Bewerber-/Bietergemeinschaften

Bewerber-/Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder der Bewerber/- Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder rechtsverbindlich und ist berechtigt, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag, Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen.

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Bewerbungsbedingungen der Gewobag für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen

Alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise zu erbringen.

Sofern nicht öffentlich oder im Offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind nur mit Einreichung des Teilnahmeantrages bzw. mit Abgabe des Angebotes zulässig.

  1. Kosten

Für das Bearbeiten und Einreichen des Teilnahmeantrags/Angebots wird eine Entschädigung nach dem Ermessen der Gewobag nur ausnahmsweise gewährt, wenn dies ausdrücklich in den Vergabeunterlagen angegeben ist.

  1. Teilnahmeantrags-/Angebotsunterlagen

11.1 Die Teilnahmeantrags-/Angebotsunterlagen, einschließlich der Entwürfe, Ausarbeitungen, Muster und Proben, werden, soweit nicht in den Vergabeunterlagen etwas anderes ausdrücklich angegeben ist, unentgeltlich Eigentum der Gewobag.

11.2 Der Bewerber/Bieter kann, sofern sein Teilnahmeantrag/Angebot keine Berücksichtigung findet, die Rückgabe der Entwürfe, Ausarbeitungen, Muster und Proben sowie aller im Zusammenhang mit dem Teilnahmeantrag/Angebot erstellten und eingereichten Unterlagen auf seine Kosten verlangen. Das Rückgabeverlangen kann entweder bereits im Teilnahmeantrag/Angebot oder innerhalb von 30 Kalendertagen nach Ablehnung des Teilnahmeantrages bzw. Angebotes geltend gemacht werden. Macht der Bewerber/Bieter seinen Anspruch nicht im Teilnahmeantrag/Angebot oder innerhalb der vorgenannten Frist geltend, ist die Gewobag berechtigt, die gesamten Unterlagen nebst Entwürfen, Ausarbeitungen, Muster und Proben sowie aller im Zusammenhang mit dem Teilnahmeantrag/Angebot erstellten und eingereichten Unterlagen nach Ablauf dieser Frist zu vernichten.

  1. Einsatz anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer)

12.1 Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt „Erklärung zum Nachunternehmereinsatz“ erfolgen.

12.2 Wenn sich der Bieter bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die technische und berufliche und/oder wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit bedienen möchte (Eignungsleihe), hat er bereits mit seinem Angebot

▪ auf der Anlage „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Seite 1) die Namen dieser Unternehmen anzugeben, ▪ auf der Anlage „Erklärung zur Eignungsleihe“ (ab Seite 2) gemeinsam mit dem Eignungsverleihenden den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und der Eignungsverleihende geeignet ist.

Der Bieter hat die Vereinbarung(en) zur Einhaltung der geltenden tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen auch im Vertragsverhältnis mit dem von ihm eingesetzten anderen Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) zugrunde zu legen.

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Bewerbungsbedingungen der Gewobag für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen

  1. Auftragnehmerwechsel

Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem durch dieses Vergabeverfahren zu beauftragenden Bieter aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer Gründe, die zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen können, beendet wird, behält sich der AG vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter des Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot.

  1. Vertraulichkeitserklärung

Der Bieter versichert, sämtliche Informationen, über die er durch die Vergabeunterlagen und seine Teilnahme an den Vergabeverfahren erhalten hat, vertraulich und ausschließlich für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren zu verwenden. Er wird seine Nachunternehmer etc. entsprechend verpflichten.

  1. Datenschutzhinweise

Alle Informationen zum Thema Datenschutz sowie zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der BieterInnen oder Personen, die den BieterInnen angehören, können Sie über folgenden Link abrufen:

Formulare - Gewobag

Gewobag Bewerbungsbedingungen 07_26 Seite 6 von 6

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