093-26, Zuschlagskriterien_Grafikleistungen.pdf

Kommunikations-, Design- und Grafikleistungen einschließlich Produktionsabwicklung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 14:46 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Zuschlagskriterien

Für die Ermittlung des Bestbieters werden folgende Kriterien herangezogen.

Kriterium 1: Preis (max. 60 Punkte) • 1.1 Pauschalpreis für Einzelleistungen (max. 30 Punkte) • 1.2 Stundensätze (max. 30 Punkte)

Kriterium 2: Qualität (max. 40 Punkte) • 2. Kreativaufgabe

Den Zuschlag erhält das wertungsfähige Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl.

  1. Preis (max. 60 Punkte)

Die Agentur erklärt, die nach dem Vertrag und seinen Anlagen geschuldeten Leistungen (exkl. optionalen Leistungen und Fremdkosten) zu den in dem Dokument „093-26, Leistungsverzeichnis_Grafikleistungen“ angegebenen Preisen zu erbringen.

Die Gewobag bewertet die Angebotsendpreise aus dem Dokument „093-26, Leistungsverzeichnis_Grafikleistungen“ der jeweiligen Angebote wie folgt:

1.1.1 – Bewertung Pauschalpreis für Einzelleistungen (max. 30 Punkte) Die Gewobag wird das preislich günstigste, wertungsfähige Angebot auf der Grundlage dieses Preises in Relation zu den anderen Angeboten („umgekehrter Dreisatz“) setzen und eine Rangfolge der Angebote aufstellen.

Die Gewobag bewertet die angebotenen Preise also auf Basis der folgenden Formel:

max. erreichbare Punktzahl x niedrigster Preis angebotener Preis

Die anderen Angebote erhalten Punkte jeweils in dem Verhältnis, in dem ihr Preis zum Preis des günstigsten Angebotes steht.

Berechnungsbeispiel:

Die Gewobag bewertet den Angebotsendpreis wie folgt:

Günstigstes Angebot: EUR 60.000,00 (30 Punkte) zu bewertendes Angebot: EUR 70.000,00

30 x 60.000,00 : 70.000,00 = 25,71 Punkte

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1.2 – Preisliste der Agentur – Stundensätze (max. 30 Punkte)

Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, die zusätzlichen Leistungen zu den in dem Dokument „093-26, Leistungsverzeichnis_Grafikleistungen“ angebotenen Stundensätzen zu erbringen.

Rein zu Wertungszwecken bildet die Gewobag einen durchschnittlichen Stundensatz.

Der durchschnittliche Stundensatz wird von der Gewobag wie folgt ermittelt:
Der jeweilige Stundensatz wird mit dem jeweils angegebenen Faktor multipliziert,
mit sämtlichen faktorierten Stundensätzen addiert und durch die Summe der
Faktoren geteilt.
Die Gewobag wird das preislich günstigste, wertungsfähige Angebot auf der
Grundlage dieses Preises in Relation zu den anderen Angeboten („umgekehrter
Dreisatz“) setzen und eine Rangfolge der Angebote aufstellen.
Die Gewobag bewertet die angebotenen Preise also auf Basis der folgenden
Formel:
max. erreichbare Punktzahl x niedrigster Preis : angebotener Preis
Die anderen Angebote erhalten Punkte jeweils in dem Verhältnis, in dem ihr Preis
zum Preis des günstigsten Angebotes steht.
Berechnungsbeispiel:
Die Gewobag bewertet den durchschnittlichen Stundensatz wie folgt:
Bieter ABieter B
1 Beratung & Konzeption
1.1 Strategie, eine Stunde pauschal (Faktor 1)200€ x Faktor 1 = 200€300€ x Faktor 1 = 300€
1.2 Projektmanagement/Beratung/Projektleitung, eine Stunde pauschal (Faktor 2)100€ x Faktor 2 = 200€150€ x Faktor 2 = 300€
1.3 Unterstützendes Projektmanagement, eine Stunde pauschal (Faktor 3)300€ x Faktor 3 = 900€200€ x Faktor 3 = 600€

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2 Kreation Onlinemedien und Printmedien
2.1 Konzeption Art/Text/Online, eine Stunde pauschal (Faktor 1)300€ x Faktor 1 = 300€300€ x Faktor 1 = 300€
2.2 Designer, eine Stunde pauschal (Faktor 3)100€ x Faktor 3 = 300€150€ x Faktor 3 = 450€
2.3 Programmierung/technische Umsetzung Onlinemedien, eine Stunde pauschal (Faktor 2)200€ x Faktor 2 = 400€100€ x Faktor 2 = 200€
2.4 Reinzeichnung, eine Stunde pauschal (Faktor 3)250€ x Faktor 3 = 750€300€ x Faktor 3 = 900€
2.5 Texterstellung, eine Stunde pauschal (Faktor 2)100€ x Faktor 2 = 200€150€ x Faktor 2 = 300€
3 Produktion
3.1 Konzeptionelle Produktionsberatung, eine Stunde pauschal (Faktor 1)300€ x Faktor 1 = 300€300€ x Faktor 1 = 300€
3.2 Produktionssteuerung/Produktionsmanagement, eine Stunde pauschal (Faktor: 3)100€ x Faktor 3 = 300€150€ x Faktor3 = 450€
Durchschnittlicher Stundensatz3.850,00€ : 10 = 385€4.100€ : 10 = 410€
Günstigstes Angebot: EUR 385,00 (30 Punkte)
zu bewertendes Angebot: EUR 410,00
30 x 385,00 / 410,00 = 28,17 Punkte von 30 Punkten

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  1. Qualität (max. 40 Punkte)

Die Gewobag bewertet die zu erwartende Qualität der Leistung anhand der vom Bieter / von der Bietergemeinschaft im Rahmen der Kreativaufgabe eingereichten Unterlagen. Maßgeblich ist, inwieweit die eingereichte Lösung die nachfolgend beschriebenen Anforderungen erfüllt.

Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der eingereichten Unterlagen. Die einzelnen Einreichungen müssen daher so gestaltet sein, dass die konzeptionelle und gestalterische Qualität der vorgeschlagenen Lösung nachvollziehbar beurteilt und mit den Lösungen der anderen Bieter / Bietergemeinschaften verglichen werden kann.

Kreativaufgabe: Kommunikation zur Eröffnung einer neuen Kiezstube (max. 40 Punkte)

2.1 Aufgabenstellung und Ausgangssituation

Die Gewobag eröffnet in einem Berliner Wohnquartier einen neuen Nachbarschafts- bzw. Quartierstreffpunkt („Kiezstube“). Die Kiezstube soll als niedrigschwelliger Ort der Begegnung, des Austauschs und des sozialen Miteinanders im Quartier etabliert werden.

Im Rahmen der Eröffnung soll die Bewohnerschaft des Quartiers auf das neue Angebot aufmerksam gemacht und zur Teilnahme an einer Eröffnungsveranstaltung eingeladen werden. Die Kommunikationsaufgabe besteht darin, hierfür ein kleines, in sich schlüssiges Kommunikationskonzept zu entwickeln. Die Lösung soll zeigen, wie die Eröffnung aufmerksamkeitsstark, verständlich und niedrigschwellig kommuniziert werden kann und wie unterschiedliche Bewohnergruppen im Quartier erreicht und zur Teilnahme motiviert werden können.

Dabei soll insbesondere erkennbar werden, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft die besonderen Rahmenbedingungen der Kommunikation in Berliner Wohnquartieren berücksichtigt. Hierzu zählen insbesondere:

• die Vielfalt der Bewohnerinnen und Bewohner hinsichtlich Alter, Lebenssituation, kulturellem Hintergrund und Kommunikationsgewohnheiten, • die Bedeutung persönlicher und lokaler Ansprache im Kiez, • die unterschiedlichen Nutzungssituationen digitaler und analoger Kommunikationsmedien, • die Bedeutung von Nachbarschaft, Begegnung und sozialem Zusammenhalt, • die Notwendigkeit einer verständlichen und niedrigschwelligen Kommunikation, • die Sichtbarkeit der Kommunikation im unmittelbaren Wohn- und Lebensumfeld.

Die konkrete Kiezstube, das Quartier und das Veranstaltungsprogramm werden für die Kreativaufgabe nicht näher vorgegeben. Die Bieter können diese Inhalte im Rahmen einer plausiblen Annahme frei entwickeln. Die gewählten Annahmen sind in den eingereichten Unterlagen eindeutig kenntlich zu machen.

2.2 Ziel der Kommunikationsmaßnahmen

Mit den entwickelten Kommunikationsmitteln sollen insbesondere folgende Ziele erreicht werden:

  1. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers erfahren, dass eine neue Kiezstube eröffnet wird.

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  1. Es wird verständlich vermittelt, welchen Nutzen bzw. welches Angebot die Kiezstube für die Nachbarschaft bietet.
  2. Die Eröffnungsveranstaltung wird als attraktiver und niedrigschwelliger Anlass zur Begegnung kommuniziert.
  3. Unterschiedliche Zielgruppen des Quartiers werden angemessen angesprochen.
  4. Die Kommunikation vermittelt einen positiven, einladenden und nachbarschaftlichen Charakter.
  5. Die einzelnen Kommunikationsmittel funktionieren sowohl jeweils für sich als auch als zusammengehörige Kommunikationsidee.

Die Bieter sollen dabei nicht lediglich einzelne Werbemittel gestalten, sondern anhand der eingereichten Beispiele eine nachvollziehbare kommunikative Grundidee für die Eröffnung erkennen lassen.

2.3 Zu entwickelnde Kommunikationsmittel

Auf Grundlage des Gewobag Corporate Designs sind folgende drei Kommunikationsmittel zu entwickeln:

2.3.1. Digitales Kommunikationsmittel Es ist ein digitales Kommunikationsmittel bzw. eine kleine digitale Kommunikationsserie zu entwickeln. Beispiele hierfür sind:

• Social-Media-Post bzw. Social-Media-Post-Serie, • Onlinebanner, • animierter digitaler Beitrag, • Newsletter-Modul.

Das gewählte Format ist vom Bieter selbst festzulegen und muss zur Aufgabenstellung und zur Zielgruppe passen. Die Darstellung soll insbesondere erkennen lassen:

• welche Kernbotschaft digital vermittelt wird, • wie die Aufmerksamkeit der Nutzerinnen und Nutzer gewonnen wird, • welche Informationen zur Eröffnung bzw. zur Veranstaltung vermittelt werden, • wie die Ansprache für eine mobile Nutzung geeignet ist, • wie eine niedrigschwellige Interaktion bzw. Teilnahme angeregt wird.

Bei einer Serie sind die einzelnen Bestandteile als zusammengehörige Kommunikation darzustellen.

2.3.2. Printmedium Es ist ein Printmedium für den Einsatz im Wohn- bzw. unmittelbaren Quartiersumfeld zu entwickeln. Beispiele hierfür sind:

• Hausaushang, • Flyer, • Postkarte, • Plakat.

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Das gewählte Format ist vom Bieter selbst festzulegen und muss für die vorgesehene Nutzung im Quartier geeignet sein.

Die Darstellung soll insbesondere erkennen lassen:

• welche Informationen im ersten Blick vermittelt werden, • wie die Eröffnung bzw. Veranstaltung beworben wird, • wie die Informationen auch bei kurzer Betrachtungsdauer verständlich erfasst werden können, • wie das Medium im Wohnumfeld aufmerksamkeitsstark eingesetzt werden kann, • wie unterschiedliche Bewohnergruppen angesprochen werden.

2.3.3. Event-Ausstattungselement im Außenbereich Es ist ein Gestaltungsvorschlag für ein Element im Außenbereich des Veranstaltungsortes zu entwickeln, das auf die Eröffnung bzw. die Eröffnungsveranstaltung aufmerksam macht und den Veranstaltungsort sichtbar kennzeichnet.

Beispiele hierfür sind:

• Luftballongirlande über bzw. am Eingang, • Fahnen oder Beachflags, • gestaltete Eingangsbeklebung, • Aufsteller, • Wegweiser, • sonstige geeignete temporäre Gestaltungselemente.

Das Element soll aus der eingereichten Darstellung hinsichtlich seiner grundsätzlichen gestalterischen Idee und seines vorgesehenen Einsatzes nachvollziehbar sein. Eine produktionsreife technische Ausarbeitung wird nicht erwartet.

2.4 Erläuterung der gestalterischen Leitidee

Die drei Kommunikationsmittel sind durch eine kurze Erläuterung der zugrunde liegenden gestalterischen Leitidee zu ergänzen.

Die Erläuterung darf maximal 500 Zeichen umfassen und soll insbesondere verdeutlichen:

• welche kommunikative bzw. gestalterische Grundidee verfolgt wird, • wie die Besonderheiten des Berliner Kiezes bzw. der Nachbarschaft aufgegriffen werden, • wie die unterschiedlichen Kommunikationsmittel miteinander verbunden werden.

2.5 Anforderungen an die inhaltliche und gestalterische Ausarbeitung

Die eingereichten Kommunikationsmittel müssen als zusammengehörige Lösung erkennbar sein. Es soll ein konsistentes Verhältnis zwischen Botschaft, Bildsprache, Farbgebung, Typografie und sonstigen Gestaltungselementen bestehen.

Bei der Ausarbeitung sind insbesondere folgende Anforderungen zu berücksichtigen:

Corporate Design Die Gestaltung muss sich sichtbar am Corporate Design der Gewobag orientieren. Die vorhandenen Gestaltungselemente des Gewobag Corporate Designs sind sinnvoll und

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regelkonform einzusetzen. Die Entwicklung eines eigenständigen Eventlogos oder einer eigenständigen Veranstaltungsmarke ist nicht vorgesehen.

Quartiers- und Nachbarschaftsbezug Die Lösung soll einen erkennbaren Bezug zur Lebenswelt eines Berliner Wohnquartiers herstellen. Der Berliner Kiez soll dabei nicht lediglich über austauschbare Berlin-Symbole dargestellt werden. Erwartet wird vielmehr eine glaubwürdige und zeitgemäße Auseinandersetzung mit dem Thema Nachbarschaft, Begegnung und Vielfalt.

Zielgruppenorientierung Die Kommunikation soll unterschiedliche Bewohnergruppen berücksichtigen. Es ist nachvollziehbar darzustellen bzw. anhand der Gestaltung erkennbar zu machen, wie eine möglichst breite und diverse Bewohnerschaft angesprochen werden kann.

Verständlichkeit und Niedrigschwelligkeit Die zentralen Informationen müssen schnell und eindeutig erfassbar sein. Die Kommunikation soll eine möglichst geringe Zugangshürde aufweisen und auch Personen erreichen, die mit formeller oder werblicher Kommunikation weniger vertraut sind.

Mobile first Bei digitalen Kommunikationsmitteln ist eine mobile Nutzung als wesentliche Nutzungssituation zu berücksichtigen. Inhalte, Hierarchien, Schriftgrößen und Gestaltung müssen auch auf kleineren Displays grundsätzlich gut erfassbar sein.

Barrierearme Gestaltung Die Gestaltung soll wesentliche Grundsätze einer barrierearmen Kommunikation berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere ausreichende Kontraste, gut lesbare Typografie, eine klare Informationshierarchie und die Vermeidung unnötig komplexer visueller oder sprachlicher Darstellungen.

Aufmerksamkeit und Aktivierung Die Kommunikationsmittel sollen geeignet sein, im jeweiligen Nutzungskontext Aufmerksamkeit zu erzeugen und zur Auseinandersetzung mit der Eröffnung bzw. zur Teilnahme an der Veranstaltung einzuladen. Dabei soll die Lösung nicht auf eine rein werbliche Ansprache beschränkt sein, sondern den Charakter eines nachbarschaftlichen Angebots vermitteln.

Zusammengehörigkeit Die drei Kommunikationsmittel sollen als Bestandteile einer gemeinsamen Kommunikationsidee erkennbar sein. Eine bloße Übertragung desselben Motivs auf unterschiedliche Formate ist dabei nicht ausreichend. Vielmehr soll nachvollziehbar sein, wie die jeweiligen Stärken von digitaler Kommunikation, Printkommunikation und Außenraumkommunikation genutzt werden.

2.6 Vorgaben zum Inhalt

Die für die Kommunikationsmittel erforderlichen Inhalte können durch den Bieter frei entwickelt werden. Hierzu zählen insbesondere:

• Name bzw. Bezeichnung der Kiezstube, • Veranstaltungsdatum und -zeit, • Veranstaltungsort, • beispielhafte Programmpunkte, • Einladung bzw. Call-to-Action, • ergänzende Informationen zur Kiezstube.

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Die Angaben müssen plausibel und in sich schlüssig sein. Die Verwendung von Platzhaltertexten ist zulässig, sofern die Funktion und die vorgesehene Informationshierarchie des jeweiligen Inhalts eindeutig erkennbar bleiben.

Es wird ausdrücklich nicht erwartet, dass ein vollständiges Veranstaltungsprogramm, eine umfassende Textkonzeption oder eine abschließende redaktionelle Ausarbeitung entwickelt wird.

2.7 Form und Umfang der Einreichung

Um eine Vergleichbarkeit der eingereichten Lösungen sicherzustellen, sind die nachfolgenden Vorgaben einzuhalten:

• Die drei Kommunikationsmittel sind jeweils als eigenständige Gestaltung darzustellen. • Die drei Kommunikationsmittel sind zusätzlich in einer gemeinsamen Übersicht bzw. auf einer Präsentationsseite als zusammengehörige Lösung darzustellen. • Die gewählte Form des digitalen Kommunikationsmittels sowie des Printmediums ist jeweils eindeutig zu benennen. • Für das Außenraum-Element ist anhand einer Visualisierung bzw. eines Mock-ups darzustellen, wie und wo das Element grundsätzlich eingesetzt werden soll. • Die Erläuterung der gestalterischen Leitidee darf maximal 500 Zeichen umfassen. • Weitere erläuternde Ausführungen zur Strategie, Zielgruppenanalyse oder Mediaplanung sind nicht erforderlich und werden nicht bewertet. • Die Darstellung soll auf das für die Kreativaufgabe erforderliche Maß beschränkt werden. Eine produktionsreife Reinzeichnung, technische Produktionsdaten oder die tatsächliche Programmierung bzw. Produktion der Medien wird nicht erwartet.

Die Kreativaufgabe ist mit einem angemessenen Aufwand zu bearbeiten. Bewertet wird die
Qualität der konzeptionellen und gestalterischen Lösung, nicht der Umfang oder der
Produktionsaufwand der Einreichung.
2.8 Bewertungsmaßstab (max. 40 Punkte)
Die Bewertung erfolgt anhand der folgenden Kriterien:
1. Kommunikationsidee und Aufgabenverständnis – Qualität und Schlüssigkeit der
übergreifenden Idee, Passgenauigkeit zur Aufgabenstellung, nachvollziehbare
Verbindung von Anlass, Botschaft und Zielgruppen
2. Zielgruppen- und Quartiersorientierung – Berücksichtigung der Vielfalt der
Bewohnerschaft, glaubwürdiger Berliner Kiez- und Nachbarschaftsbezug,
niedrigschwellige und einladende Ansprache
3. Gestalterische Qualität und Corporate-Design-Anwendung – Qualität der visuellen
Gestaltung, Eigenständigkeit innerhalb des Gewobag CD, klare Bildsprache, Typografie,
Farb- und Gestaltungshierarchie
4. Qualität und Eignung der Kommunikationsmittel – Eignung und Qualität des
digitalen Mediums, des Printmediums und des Außenraum-Elements für den jeweiligen
Einsatzkontext; Mobile-first und barrierearme Gestaltung
5. Mediale und visuelle Zusammengehörigkeit – erkennbare gemeinsame Leitidee und
konsistentes Zusammenspiel der drei Kommunikationsmittel bei gleichzeitiger
Berücksichtigung der jeweiligen Medienlogik

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2.9 Abgrenzung des Leistungsumfangs

Mit der Kreativaufgabe wird ausschließlich der konzeptionellen und gestalterischen Qualität der vorgeschlagenen Kommunikationslösung bewertet. Nicht erwartet und nicht bewertet werden insbesondere:

• Bewegtbildproduktionen, • programmierte Anwendungen, • vollständige Websites oder Landingpages, • umfassende Kampagnenkonzepte, • detaillierte Mediapläne, • ausgearbeitete Text- oder Contentstrategien, • umfangreiche Zielgruppenanalysen, • produktionsreife Reinzeichnungen, • technische Produktionsdaten, • tatsächliche Produktion oder Programmierung der vorgeschlagenen Medien.

Die Bieter werden ausdrücklich nicht danach bewertet, wie umfangreich oder aufwändig sie die Kreativaufgabe bearbeiten. Entscheidend ist die Qualität und Nachvollziehbarkeit der eingereichten Lösung innerhalb des vorgegebenen Bearbeitungsrahmens.

KI-Regelung: Der Einsatz KI-gestützter Werkzeuge ist zulässig. Voraussetzung ist, dass die kreative und konzeptionelle Gesamtleistung weiterhin nachvollziehbar durch die anbietende Agentur erbracht wird und keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Einsatz von KI muss gekennzeichnet werden.

Die Angaben und Konzepte sind zwingend mit dem Angebot abzugeben. Es werden nur solche Angaben gewertet, die vollständig sind und eindeutig zuordenbar sind. Der Bieter trägt das Risiko der eindeutigen Zuordenbarkeit seiner Angaben zu dem Konzept.

  1. Bewertung der Qualität

Das Angebot wird nach den in dieser Anlage in der Anlage Zuschlagskriterien dargestellten Kriterien bewertet. Die Dienstleister mit der höchsten Punktzahl aus Preis und Qualität erhält den Zuschlag.

Das Kreativkonzept wird wie folgt bewertet:

Je mehr Qualität die jeweiligen Darstellungen der Bieter erwarten lassen, desto mehr Punkte werden auf das jeweilige Kriterium vergeben.

Die Gewobag wird die Qualität der Angebote der einzelnen BieterInnen/ Bietergemeinschaften miteinander vergleichen und das Kreativkonzept mit jeweils 0 bis 40 Punkten bei maximal zu erreichenden 15 Punkten bewerten.

Dabei werden die Qualität bzw. die erreichte Punktzahl bei dem Kreativkonzept mit dem Faktor 40:15=2,67 multipliziert.

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Sehr gut Befriedigend Oberer Bereich 15 Punkte Oberer Bereich 9 Punkte Mittlerer Bereich 14 Punkte Mittlerer Bereich 8 Punkte Unterer Bereich 13 Punkte Unterer Bereich 7 Punkte

Gut Ausreichend Oberer Bereich 12 Punkte Oberer Bereich 6 Punkte Mittlerer Bereich 11 Punkte Mittlerer Bereich 5 Punkte Unterer Bereich 10 Punkte Unterer Bereich 4 Punkte

Mangelhaft/Ungenügend 0 Punkte

Berechnungsbeispiel:

Die Gewobag bewertet das Kreativkonzept nach dem Schulnotenprinzip unter Ermittlung eines Faktors wie folgt:

Maximal erreichbare Punktzahl für das Kriterium: 40 Pkt. Bestmögliche Schulnote: 15 Pkt. (Note „sehr gut“ oberer Bereich = 1+)

Zu bewertende Bieterpunktzahl: 11 Pkt. (Note „gut“ mittlerer Bereich = 2)

Ermittlung tatsächliche Bieterpunktzahl: vergebene Punkte nach Schulnote (11) multipliziert mit dem Faktor. Hier: 11 x 2,67 = 29,37 (erreichte Bieterpunktzahl für das Kreativkonzept)

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