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Liefer- und Leistungsbedingungen: Projektgesellschaft Kirtorfer Höfe GmbH & Co. KG – Kommissionierautomat für die Stadt- Apotheke Kirtorf; 02.09.2026
Liefer- und Leistungsbedingungen
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines
Kommissionierautomaten inkl. Schulung
Wartungsleistungen
für die
Stadt-Apotheke Kirtorf
Beschaffungsmaßnahme:
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines Kommissionierautomaten inkl. Schulung und
Wartungsleistungen für die Stadt-Apotheke Kirtorf
Auftraggeber:
Projektgesellschaft Kirtorfer Höfe GmbH & Co. KG, vertreten durch die Kirtorfer Höfe,
Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Karsten Jost,
Raiffeisenstr. 1, 36320 Kirtorf
Leistungsort:
Stadt-Apotheke Kirtorf, Neustädter Straße 5 - 7, 36320 Kirtorf, vertreten durch Herrn Markus
Christian Kaal.
Projektbeschreibung/Zielsetzung:
Das MEDZENTRUM Kirtorfer Höfe umfasst u.a. den Neubau eines Ärzte- und
Gesundheitszentrums mit diversen Praxen und einer Apotheke. Ziel ist der Aufbau und die
Inbetriebnahme eines sektorübergreifenden lokalen Gesundheitszentrums im nördlichen
Vogelsbergkreis zur Sicherstellung der dauerhaften Daseinsvorsorge. Das Projekt beinhaltet u.a.
die vom Land Hessen geförderte Beschaffung der Praxis- und Apothekenausstattung.
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- Es gelten die Anlagen mit folgender Reihenfolge:
• Leistungsverzeichnis nebst dazugehörenden Anlagen
• Liefer- und Leistungsbedingungen
• Bewertungsmatrix mit Bieterangaben
• Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz vom 12.07.2021 in der aktuellen Fassung
(HTVG)
• Information Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
• VOL/B (2003)
• Rechtsverbindliches Angebot mit Produktbeschreibungen/Datenblättern
- Der Auftragnehmer liefert und montiert den Kommissionierautomaten gemäß den
Anforderungen im Leistungsverzeichnis nebst Anlagen und seinen Angaben in der
Bewertungsmatrix am Leistungsort.
- Die Objekt- und Lieferüberwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat einen
Architekten/Ingenieur mit der Wahrnehmung der Objekt- und Lieferüberwachung
beauftragt.
- Der Auftragnehmer wird ausschließlich fachlich hoch qualifizierte und persönlich
geeignete und zuverlässige Fachkräfte zur Leistungserbringung einsetzen. Er
gewährleistet, dass er auf der Baustelle von einer Fachkraft vertreten wird, die die
deutsche Sprache mündlich und schriftlich sehr gut beherrscht.
- Die genauen Anlieferungs- bzw. Leistungsorte innerhalb des Neubaus sind dem Lageplan
des Leistungsverzeichnisses zu entnehmen.
- Die zu liefernden Produkte müssen den einschlägigen Gesetzen, Vorschriften, Normen und Bestimmungen sowie den einschlägigen, anerkannten Regeln der Technik
entsprechen. Außerdem sind die Grundsätze der Arbeitssicherheit,
Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzrichtlinien zu beachten. Etwaige
Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für den
Kommissionierautomaten abgegolten.
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- Der Kommissionierautomat ist bis zum 15.12.2026 (Vertragstermin) herzustellen und
gemäß Ziffer 8 für den Auftraggeber bereitzustellen. Lieferung und Montage des
Kommissionierautomaten kann – in Abhängigkeit vom Baufortschritt – erst nach Abnahme
und Übergabe der Vorleistungen am Gebäude an den Auftraggeber erfolgen. Daraus
ergibt sich ein voraussichtlicher Liefer- und Montagetermin im III. Quartal 2027 am
Leistungsort.
Der genaue Termin ist mit Herrn Karsten Jost (E-Mail: Medzentrum@kirtorfer-hoefe.de)
abzustimmen.
- Der Auftragnehmer stellt den Kommissionierautomaten entsprechend der Angaben im
Angebot her und lagert diesen bis zur Montage für den Auftraggeber in einer Lagerstätte
seines Betriebs. Dazu hat der Auftragnehmer den Kommissionierautomaten und alle
Zubehörteile ordnungsgemäß zu verpacken und vor äußeren Einflüssen zu schützen. Er
stellt den Kommissionierautomaten während der Lagerung auf einer von seinen übrigen
Waren gesonderten, einheitlichen Lagerfläche bereit und kennzeichnet jede zum
Kommissionierautomaten gehörige Verpackung äußerlich gut sichtbar als Eigentum der
Projektgesellschaft Kirtorfer Höfe GmbH & Co. KG. Als Nachweis für die vollständige
Bereitstellung des Kommissionierautomaten auf einer gesonderter Lagerfläche,
übersendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein aktuelles Lichtbild an die in Ziffer 6
angegebene E-Mail-Adresse und bestätigt die Bereitstellung. Der Auftragnehmer ist
verpflichtet, den Kommissionierautomaten ausreichend zu versichern (gegen Diebstahl,
zufälligen Untergang, Transportschäden, etc.) und den Auftraggeber über jede nachteilige
Veränderung seines Eigentums zu informieren. Der Auftragnehmer weist die
Versicherung auf Anforderung dem Auftraggeber nach. Der Auftraggeber erhält das
Recht, sein Eigentum zu den üblichen Geschäftszeiten zu kontrollieren. Etwaige Kosten
für die Leistungen in dieser Ziffer sind in den Positionen des Leistungsverzeichnisses
berücksichtigt.
- Auftragnehmer und Auftraggeber sind sich einig, dass das Eigentum an dem
Kommissionierautomaten nach vollständiger Bezahlung der Raten 1 und 2 für den
Kommissionierautomaten gemäß Ziffer 15 auf den Auftraggeber übergeht.
- Lieferung und Montage: Hinsichtlich der Einzelheiten der Lieferung und Montage gilt
ergänzend das Leistungsverzeichnis nebst Anlagen. Der Ausführung dürfen nur
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Unterlagen und Pläne zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung
bestimmt gekennzeichnet und freigegeben sind.
- Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die
fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren
gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben
nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
- Die Leistungen des Auftragnehmers bedürfen der Abnahme nach vollständiger Montage
des Kommissionierautomaten ohne wesentliche Mängel gemäß Leistungsverzeichnis.
Eine stillschweigende Abnahme ist ausgeschlossen. § 640 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
Die Gefahr geht mit der Abnahme auf den Auftraggeber über.
- Nutzungsrechte für Firmware (Softwarekomponenten, die auf dem zu liefernden
Hardwaresystem installiert sind) und Software ohne zeitliche Befristung: An diesen
Komponenten räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit der Lieferung bzw. mit evtl.
durchgeführten Softwareupdates das nicht ausschließliche, übertragbare, dauerhafte,
unwiderrufliche und unkündbare, örtlich unbeschränkte Recht ein, die Software zu nutzen,
das heißt insbesondere dauerhaft oder temporär zu speichern und zu laden, sie
anzuzeigen und ablaufen zu lassen. Dies gilt auch, soweit hierfür Vervielfältigungen
notwendig werden. Die vorgenannten Rechte werden vollumfänglich auf den Betreiber der
Apotheke (siehe oben unter Leistungsort) übertragen; evtl. Registrierungen erfolgen auf
den Betreiber der Apotheke.
- Datenschutzrecht: Der Auftragnehmer wird die bei der Erbringung der Leistung die
anwendbaren Bestimmungen über den Datenschutz in der jeweils geltenden Fassung
einhalten. Sofern Gegenstand der beauftragten Leistung zumindest auch die Verarbeitung
personenbezogener Daten ist, wird zwischen dem Betreiber der Praxis vor der
Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des
Betreibers der Praxis eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) unter Einhaltung der
einschlägigen Mindestvorgaben der DSGVO und weiterer auf den Auftragnehmer als
Auftragsverarbeiter anwendbarer gesetzlicher Bestimmungen abgeschlossen.
- Zahlungen erfolgen nach dem folgenden Zahlungsplan:
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- 30 % des Angebotspreises für die Pos. 01.01 des Leistungsverzeichnisses nach
Zuschlagserteilung und Übermittlung des Konstruktionsplans an die E-Mail Adresse
in Ziffer 7 (Rate 1)
- 60 % des Angebotspreises für die Pos. 01.01 sowie 100 % der Pos. 01.02 bei
Bereitstellung des Kommissionierautomaten in seinem Lager für den Auftraggeber
gemäß Ziffer 8 (Rate 2).
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10 % nach Abnahme (Rate 3)
-
Zahlung eines Lagerpauschalpreises gemäß Leistungsverzeichnis bis einschließlich
drittes Quartal 2027 zusammen mit der Rate 2. Ggf. erforderliche Lagerungen nach
diesem Termin werden zu dem im Leistungsverzeichnis angebotenen monatlichen
Lagerpauschalpreis jeweils nachschüssig vergütet.
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Eingang der ordnungsgemäßen und prüfbaren
Rechnung.
- Die Rechnungen sind zu richten an: Projektgesellschaft Kirtorfer Höfe GmbH & Co. KG,
Raiffeisenstr. 1, 36320 Kirtorf. Mit der Rechnung für die 2. Rate aus Ziffer 15 hat der
Auftragnehmer das Vorliegen der Voraussetzungen aus Ziffer 8 (Bereitstellung ab dem
15.12.2026, Nachweis durch Lichtbild und Bestätigung sowie Abschluss einer
Versicherung) nachzuweisen. Der ordnungsgemäße Nachweis ist
Fälligkeitsvoraussetzung.
- In Abweichung zu § 7 Abs. 2 VOL/B gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen mit
der Maßgabe, dass die Haftung des Auftragnehmers bei leicht fahrlässiger Verletzung
einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist, der Höhe nach auf
den Schaden begrenzt ist, der nach Art und Umfang des Geschäfts vorhersehbar und
vertragstypisch ist. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer unbeschränkt für Schäden nach
dem ProdHG, sowie aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
(Personenschäden) die fahrlässig oder vorsätzlich durch ihn selbst, seine gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
- Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung
bis zum Aufstellort, wenn im Leistungsverzeichnis nicht anders angegeben. Der
Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen.
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- Für die abzuschließenden Verträge gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-
Kaufrechts. Soweit die Vorgaben im Leistungsverzeichnis, diese Bedingungen und die
VOL/B keine abweichenden Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des BGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers dürfen von diesen Vorgaben
nicht zum Nachteil des Auftraggebers abweichen.
- Gerichtsstand ist der Sitz des Auftraggebers.
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