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Formblatt „Unternehmensdaten“
Maßnahme: Stadt Nordhausen
Referenz- bzw. Vergabenummer:
Unternehmensdaten
Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) muss die Vergabestelle zwingend für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz - WRegG bei der Registerbehörde (Bundeskartellamt) anfordern. In diesem Fall werden die hier gemachten Angaben zur Anforderung der Registerauskunft bei den zuständigen Behörden verwendet. Soll die Zuschlagserteilung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) an eine Bietergemeinschaft erteilt werden, ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Bitte tragen Sie die für Sie, als Bieter, zutreffenden Daten ein.
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Rechtsform: ………………………………..………………………….
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Registerart: ………………………………..………………………….
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Nummer der Eintragung: ………………………………..………………………….
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Registergericht: ………………………………..………………………….
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Genehmigungsnummer: ………………………………..………………………….
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Genehmigungsbehörde: ………………………………..…………………………. (Nr. 5+6 nur eintragungspflichtig, wenn Nr. 1 = „Ausländische Rechtsform“)
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Name (Unternehmen / Bieter): ………………………………..………………………….
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Sitz (Unternehmen / Bieter): ………………………………..………………………….
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- USt.-ID-Nr.: ……………………………………………………………