Los 1-3_Geheimhaltung Mitarbeitende.pdf

Kauf und Montage innenliegender Blendschutzsysteme für Dienstgebäude

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 09:32 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

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GEHEIMHALTUNG UND DATENSCHUTZ

  • Hinweis für die Mitarbeitenden -

Sehr geehrter Mitarbeiter, sehr geehrte Mitarbeiterin,

wir führen als Unternehmen Arbeiten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund aus. Bevor Sie dort im Rahmen der Auftragsausführung tätig werden, bitten wir Sie, die nachste- henden Hinweise aufmerksam durchzulesen.

Im Verlaufe Ihrer Arbeit wird es sich nicht immer vermeiden lassen, dass Sie mit personen- bezogenen Daten von Versicherten und Rentnern der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berührung kommen. Diese Daten (Sozialdaten) stehen unter einem besonderen gesetzli- chen Schutz.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat die ihr in ihrer Eigenschaft als Sozialleistungs- träger zugänglich gemacht Sozialdaten im Rahmen des Sozialgeheimnisses zu wahren. Eine unbefugte Übermittlung ist verboten. Dies ergibt sich aus § 35 des Ersten Buchs Sozi- algesetzbuch (SGB I). Wahrung bedeutet in diesem Zusammenhang: Das Recht eines jeden auf Geheimhaltung seiner Sozialdaten verpflichtet die Deutsche Rentenversicherung Bund dazu, durch geeignete Schutzmaßnahmen sicherzustellen, dass die Sozialdaten keinem Un- befugten – weder versehentlich noch beiläufig – zugänglich gemacht werden. Die gleiche Verpflichtung besteht auch für alle für die Deutsche Rentenversicherung Bund tätigen Perso- nen bzw. für Stellen, denen die Sozialdaten zur Kenntnis gelangen können.

Ein Verstoß gegen das Sozialgeheimnis kann nach § 85 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.

Wir weisen Sie deshalb noch einmal ausdrücklich darauf hin: Falls Ihnen im Rahmen der Auftragsausführung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Sozialdaten bekannt wer- den, sind Sie gegenüber Dritten – auch dem Ehegatten oder Verwandten - zur strikten Ge- heimhaltung verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Auftrags- ausführung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund fort.

Hinweis Geheimhaltung Mitarbeitende Seite 1 von 1 Seiten Stand 04/2026

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