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Kauf und Montage innenliegender Blendschutzsysteme für Dienstgebäude

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 09:32 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

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Vergabeaktenzeichen: FV15-26-0203-10-07

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

der Deutschen Rentenversicherung Bund (Auftraggeberin)

§ 1 Vertragsgegenstand

Rahmenvertrag über den Kauf und Montage von innenliegenden Blendschutzsystemen (Verdunklungsvorhängen, textile Vertikallamellen, Wabenplissees und Stores) einschließlich Aufmaß, Anfertigung, Lieferung sowie De- und Montage für Dienstgebäude der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin, Brandenburg, Gera und Stralsund.

§ 2 Vertragsbestandteile

2.1. Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge:

a) die Vergabeunterlagen der Auftraggeberin (insbesondere Leistungsverzeichnis, Antikorruptionsklausel, Information zur elektronischen Rechnung sowie etwaige Regelungen Geheimhaltung und Datenschutz) b) die Besonderen Vertragsbedingungen der Auftraggeberin c) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Auftraggeberin d) das Angebot des Auftragnehmers e) die gesetzlich normierten Regelungen (insbesondere die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil B - Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB))

2.2. Etwaige Auskünfte im Vergabeverfahren (Bieterfragen und Antworten) gelten in der jeweiligen Rangfolge des Dokuments, auf das sie sich beziehen.

§ 3 Vertragsdauer und Kündigungsfristen

3.1. Der Rahmenvertrag wird über einen Leistungszeitraum von vier Jahren (Vertragsjahre) geschlossen.

3.2. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.12.2026 und endet am 30.11.2030.

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3.3. ☐ Bis spätestens einen Monat vor Beginn des Leistungszeitraums erstellt der Auftragnehmer für die Auftraggeberin einen Lieferantenkatalog auf Grundlage der Angebotspreise. Die Vorgaben im Leistungsverzeichnis sind zu beachten.

3.4. Nach Ablauf des ersten Vertragsjahres hat die Auftraggeberin ein jährliches Kündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate zum Ende des Vertragsjahres. Die Kündigung erfolgt schriftlich.

§ 4 Preise und Preisanpassung

4.1. Es gelten die Angebotspreise des Auftragnehmers. Für das dritte Vertragsjahr können beide Parteien einmalig eine Preisanpassung geltend machen. Die Preisanpassung ist mit einer Frist von sechs Monaten anzumelden.

4.2. Für die Preisanpassung hat der Auftragnehmer die ursprüngliche Kalkulation der Angebotspreise vorzulegen und die Veränderungen der Kalkulationsbestandteile (z.B. Materialkosten, Personalkosten, Betriebskosten, Wagnis und Gewinn) und die Preisentwicklung nachzuweisen.

4.3. Die Preisanpassung bedarf der Zustimmung der anderen Vertragspartei. Kommt es nicht zu einer Einigung, so können beide Parteien den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Abbruch der Verhandlungen durch den einen oder anderen Teil schriftlich kündigen. Die Kündigung wird mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende wirksam.

4.4. ☐ Die obenstehenden Regelungen gelten entsprechend für das fünfte Vertragsjahr.

§ 5 Lieferbedingungen

5.1. Die Auftragserteilung für die Einzelabrufe erfolgt schriftlich, per E-Mail oder per Fax. In dem Abruf sind die Lieferanschrift und die Anlieferungszeiten angegeben.

5.2. Soweit nicht etwas anderes vereinbart worden ist, erfolgt die Auslieferung frei Verwendungsstelle gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Kann die vorgegebene Lieferfrist nicht eingehalten werden, so ist dies der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen. Die Lieferungen sind drei Werktage vorab per Fax oder E-Mail zu avisieren.

5.3. Die Lieferung hat grundsätzlich als Komplettlieferung je Einzelauftrag zu erfolgen. Teillieferungen werden nur ausnahmsweise und nur nach vorheriger Absprache akzeptiert.

5.4. Der Erhalt der Ware muss von einem Mitarbeiter der Auftraggeberin mit Datum und Unterschrift auf dem Lieferschein bestätigt werden.

5.5. Der Auftragnehmer trägt bis zur Übergabe am Lieferort die Preis- und Sachgefahr.

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§ 6 Zahlungsbedingungen

6.1. Die Zahlung erfolgt innerhalb der gesetzlichen Zahlungsfrist von 30 Tagen unbar auf ein Konto des Auftragnehmers. Vereinbarte Skontofristen bleiben hiervon unberührt.

6.2. Für jeden Auftrag ist eine separate Rechnung zu stellen.

6.3. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich über die Onlinezugangsgesetz- Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) unter https://xrechnung-bdr.de. Die zugehörige Leitweg-ID lautet: 992-80003DRVB1-17. Alle Rechnungen müssen die Bestellnummer sowie die Kontrakt- und Kreditorennummer enthalten.

§ 7 Vertragsstrafe

  • entfällt -

§ 8 Ergänzende Vereinbarungen

  • entfällt -

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1. Auf den Vertrag ist deutsches Recht anzuwenden.

9.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

9.3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Berlin.

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