09_Besondere Vertragsbedingungen.pdf

Kauf digital gesteuerter Fitness- und Trainingsgeräte mit individueller Trainingssoftware

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 09:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU Komm EU (L) BVB (Besondere Vertragsbedingungen für Lieferleistungen)

Objekt:

in:

Angebot für:

Besondere Vertragsbedingungen für Lieferleistungen

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

  1. Überwachung der Anlieferung

Die Objekt-/Leistungsüberwachung obliegt dem Auftraggeber.

mit der Wahrnehmung beauftragt.

GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR 2.a Lager-, Arbeitsplätze, Anschlüsse

Dem Auftragnehmer werden unentgeltlich zur Benutzung überlassen

Lager- und Arbeitsplätze:

2.b Anlieferungsort, Annahmestelle )3202 iaM( BVB )L( UE mmoK

  • negnutsielrefeiL rüf negnugnidebsgartreV erednoseB A.674/540.06 ORTEMA GmbH

Kurt-Lindemann-Weg 10, 71706 Markgröningen

Digitale Fitnessgeräte

Stromanschlüsse:

Wasseranschlüsse:

Sonstige Anschlüsse:

Ort: ORTEMA GmbH Kurt-Lindemann-Weg 10, 71706 Markgröningen

Gebäude:

Raum:

  1. Lieferfristen (§5)

3.1 Die Lieferung hat zu erfolgen

unverzüglich nach Erteilung des Auftrages

Werktage *) nach Erteilung des Auftrags (Datum des Auftragsschreibens)

spätestens am (Datum)

in der Zeit vom bis

möglichst Ende 2026 oder bis spätestens 31.03.2027

3.2 Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:

*) Zu den Werktagen zählen auch die Samstage. Seite(n) von

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Komm EU (L) BVB

  1. Vertragsstrafen (§11)

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:

4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen

v. H.

des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Wert des nicht nutzbaren Teils der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v.H.

4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

  1. Mängelansprüche (§ 14)

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt abweichend von § 14 Nr. 3:

  1. Rechnungen (§15)

6.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber

fach

netobrev gnumhahcaN

tztühcseg hcilthcerrebehrU und zugleich bei

fach

einzureichen.

6.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z. B. Mengenberechnungen, Lieferscheine, Aufmaße)

sind -fach einzureichen.

Zahlungsbedingungen (§17)

  1. Sicherheitsleistung (§18) GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR 8.1

Sicherheit für die Vertragserfüllung (Komm EU (L) ZVB - Nr. 21) ist in Höhe von

Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche (Komm EU (L) ZVB - Nr. 21) in Höhe von )3202 iaM( BVB )L( UE mmoK

  • negnutsielrefeiL rüf negnugnidebsgartreV erednoseB A.674/540.06 für jede vollendete Woche

für jeden Werktag v. H.

v.H. *) der Auftragssumme (netto) begrenzt.

Monate/Jahr(e)

Monate/Jahr(e)

1

rechnungen.rmf@ortema.de

1

Vorauszahlungen/Abschlagszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.

Bei Auftragserteilung erfolgt eine Anzahlung in Höhe von 25%, bei verbindlicher

Festlegung des Liefertermins werden nochmals 25% angezahlt.

Die Restzahlung erfolgt innerhalb einer Woche nach erfolgreicher Installation,

Schulung und Inbetriebnahme. Ein späterer Leasingeintritt durch unsere Hausbank muss

möglich sein.

Stellung der Sicherheit

v.H. der Auftragssumme (brutto) zu leisten.

v.H. der Abrechnungssumme (brutto) zu leisten.

Für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.

8.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür der jeweils einschlägige Vordruck des Auftraggebers zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss den Vordrucken des Auftraggebers entsprechen, und zwar für

  • die Vertragserfüllung der Vordruck - KFB(L/D) Sicherheit 1 -
  • die Mängelansprüche der Vordruck - KFB(L/D) Sicherheit 2 -
  • vereinbarte Vorauszahlungen der Vordruck - KFB(L/D) Sicherheit 3 -

*) Soll eine niedrigere Obergrenze als 5 v.H. vereinbart werden, ist die Alternative anzukreuzen und auszufüllen. Seite(n) von

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Komm EU (L) BVB (Besondere Vertragsbedingungen für Lieferleistungen)

Weitere Besondere Vertragsbedingungen

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

  1. Preise, Preisgleitklausel, Preisbemessungsklausel

Es gilt folgender Preisvorbehalt bzw. folgende Lohnpreisgleitklausel / Stoffpreisgleitklausel / Preisbemessungsklausel:

Weitere Vereinbarungen

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tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR )3202 iaM( BVB )L( UE mmoK

  • negnutsielrefeiL rüf negnugnidebsgartreV erednoseB A.674/540.06

Seite(n) von

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