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Lastenheft
zum Offenen Verfahren
Lieferung und Installation von digitalen Fitnessgeräten
inklusive Support
Kennziffer: 2026-028-SE-OV
Auftraggeber:
ORTEMA GmbH Kurt-Lindemann-Weg 10 71706 Markgröningen
Vertreten durch die Geschäftsführer
Herrn Rüdiger Loy, Herrn Olaf Sporys, Herrn Axel Hechenberger
- nachfolgend Auftraggeber genannt -
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Inhalt
1 Einführung ........................................................................................................................................ 3
2 Darstellung der Ist-Situation ............................................................................................................. 3
3 Gegenstand der Auftragsvergabe .................................................................................................... 4
4 Personal und Arbeitssprache ........................................................................................................... 4
5 Projektleitung .................................................................................................................................... 4
6 Beauftragung und Abrechnung ........................................................................................................ 5
7 Umfang der angeforderten Leistungen ............................................................................................ 5
7.1 Geräte und Teile ...................................................................................................................... 5
7.2 Ersatzteile und Wartungsmöglichkeiten .................................................................................. 6
7.3 Lizenzen und Softwareupdates ............................................................................................... 6
7.4 System ..................................................................................................................................... 6
7.5 Demonstration von Software und Fachwissen im Rahmen eines Referenzbesuches ............ 6
7.6 Kundenservice und Support .................................................................................................... 7
7.7 Dokumentation......................................................................................................................... 7
7.8 Funktionale und technische Anforderungen an die Trainingsgeräte und Software ................ 7
7.9 Integration und Schulung der Auftraggeberin .......................................................................... 7
7.10 Projektplan und Zeitplan .......................................................................................................... 7
7.11 Rahmenbedingungen .............................................................................................................. 8
7.12 Anforderungen an IT-Sicherheit und Datenschutz .................................................................. 8
8 Schlussbestimmungen ..................................................................................................................... 9
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1 Einführung
Die ORTEMA GmbH ist ein expandierendes und innovatives Unternehmen mit über 270 Mitarbeiter:in- nen. Wir sind in den Bereichen Rehabilitation & Therapie, Medical Fitness & Gesundheit, Orthopädie- Technik sowie der Sport Protektion tätig. Unser Hauptsitz Markgröningen liegt nur etwa 15 km nord- westlich von Stuttgart und ist verkehrstechnisch sehr gut erreichbar. Die Besonderheit der ORTEMA ist die räumliche und inhaltliche Anbindung an die Orthopädische Klinik Markgröningen (OKM), welche als Spezialklinik für Orthopädie und Rückenmarkverletzte zu den größten Kliniken mit diesem Schwerpunkt in Deutschland zählt.
In unserem Zentrum für Rehabilitation & Medical Fitness bieten wir die ambulante orthopädische Reha- bilitation, eine physiotherapeutische und ergotherapeutische Ambulanz, Sporttherapie sowie medizini- sche Trainingstherapie.
Im eigenständigen Medical Fitness Studio bieten wir auf über 1.000 qm vielfältige Trainingsmöglichkei- ten. Neben Kraft- und Ausdauertraining an modernsten elektronischen Geräten können gesundheitsbe- wusste Personen in zahlreichen Kursen gezielt etwas für sich und ihren Körper tun. Besonderes Augen- merk liegt auf funktionellem Training und der individuellen und dauerhaften Betreuung durch unser hoch qualifiziertes Fachpersonal. (www.ortema.de/medical-fitness)
Am Standort arbeiten die verschiedenen Fachbereiche zur Erreichung der Ziele eng zusammen.
2 Darstellung der Ist-Situation
Aktuell befindet sich im unteren Trainings-Bereich des Medical Fitness chipkartengesteuerte Trainings- geräte der Premium-Serie der Firma Milon (Neuanschaffung Oktober 2012). Diese sind aufgeteilt in einen Kraft-Ausdauer-Zirkel, der zeitlich so getaktet ist, dass das gleichzeitige Trainieren von 12 Perso- nen gewährleistet ist. Pausen- und Trainingszeit sind identisch an jedem Gerät. Folgende Geräte sind im Zirkel enthalten: Brustpresse, Rudergerät, Beinpresse, Beinbeuger, Bauch, Unterer Rücken, 3 Fahr- räder und 3 Crosstrainer
Des Weiteren befinden sich noch 11 freie Kraft-Trainingsgeräte der Premium-Serie der Firma Milon in diesem Bereich. Diese sind zeitlich nicht getaktet und werden im klassischen Satztraining genutzt. Hierzu gehören: Beinpresse, Beinstrecker, Beinbeuger, Ab- und Adduktor, Brustpresse, Rudern, Lat- zug, Rotator, Butterfly und Butterfly Reverse.
Die Geräte sind nur per Chipkarte oder andere RFID taugliche Armbändern startbar.
Persönliche Daten, Einstellungen und Trainingsdaten werden über die Cloud-Software Milon Care ver- waltet und bearbeitet. Das Mitglied hat die Möglichkeiten, per App, seine Trainingsdaten selbstständig auch von zuhause aus einzusehen.
Die Erfahrungen mit dem aktuellen Ablauf an den Trainingsgeräten sind sehr gut. Die Organisation über den zeitlich getakteten Zirkel führt zu einem flüssigen Ablauf, mit bis zu 12 gleichzeitig Trainierenden. Durch die exakte Vorgabe der Trainingsdauer je Gerät und die Vorgabe der Pausenzeiten, ist ein sehr zeiteffektives Training möglich. Zudem wird auch in Zeiten hoher Auslastung ein flüssiger Trainingsbe- trieb, ohne längere Wartezeiten für die Trainierenden gewährleistet. Über das Identifikationsmedium (mit RFID-Chip) erkennt das Gerät den jeweiligen Trainierenden und lädt die in der Software hinterlegten Geräteeinstellungen und Trainingsparameter pro Gerät. Die elektronischen Geräte stellen sich somit automatisch auf die Körpermaße der Trainierenden ein. Dies verhindert falsche Sitz- und Trainingspo- sitionen und trägt zum zeitlich gesteuerten Ablauf bei. Über die vorgegebene Trainingszeit lässt sich in Verbindung mit dem gewählten Gewicht der Trainingseffekt je Trainierenden steuern.
Die Zielgruppe im Medical Fitness sind gesundheitsbewusste Personen, die auf eine qualifizierte Be- treuung durch Fachpersonal setzen. Es ist innerhalb der Öffnungszeiten immer eine Trainerin oder ein Trainer auf der Trainingsfläche, der alle Trainierenden aktiv betreut, Korrekturen vornimmt, Fragen be- antwortet und somit die Grundlage für ein gesundes und zielgerichtetes Training legt. Seite 3 von 9
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Diese Betreuung durch Fachpersonal mit medizinischen Background ist konzeptionell der entschei- dende Faktor, die automatische Einstellung der Trainingsgeräte, die Aufzeichnung der Trainingsleistun- gen und damit eine datenbasierte Trainingssteuerung sind wichtige Konzeptbausteine.
Die Trainingsgeräte und vor allem die Möglichkeiten der Softwaresteuerung haben sich stark weiterent- wickelt, weshalb nun ein Austausch dieser Trainingsgeräte notwendig ist.
Inzwischen sind weitere Trainingskonzepte im Medical Fitness dazu gekommen (z.B. Skillcourt, InBody, Five, Matrix-Ausdauergeräte), die zukünftig per Schnittstelle in das Geräte-Softwaresystem eingebun- den werden sollen. Ebenso sollen den Trainierenden freie Trainingsübungen im Trainingsplan integriert werden, auf den die Trainierenden per „Member-App“ zugreifen können. Für das Trainerpersonal muss eine „Trainer-App“ zur Verfügung stehen, so dass über ein Tablett jeder- zeit Zugriff auf alle anwesenden Trainierenden und deren aktuelle und vergangene Trainingsleistungen besteht. Auch eine Schnittstellenanbindung an die Mitgliederverwaltungssoftware Centercom soll zu- künftig möglich sein und realisiert werden.
3 Gegenstand der Auftragsvergabe
Gegenstand der Auftragsvergabe und der damit zu schließenden Verträge zwischen der ORTEMA GmbH (Auftraggeberin – AG) und dem Auftragnehmer (AN) inkludiert die folgenden Aufgaben:
• Bereitstellung von modernen Trainingsgeräten die per RFID-Steuerung (Chipkarte/Arm- band/Sportuhr/Handy) den Trainierenden eindeutig identifizieren, automatisch in die vor- eingestellte, individuelle Trainingsposition fahren und anhand des in der Software hinter- legten individuellen Trainingsplans eine Trainingssteuerung gewährleisten. Hierbei müs- sen die wichtigsten Übungsvarianten mindestens vorhanden sein: o Beinmuskulatur: Ab- und Adduktion, Beinpresse, Beinstrecker und -beuger o Oberkörpermuskulatur: Rudern, Latzug, Brustpresse, Schulterpresse, Bauch und un- terer Rücken, Rumpfrotator, Butterfly und Butterfly Reverse o Fitnesshub mit integrierter Kamera zur Voreinstellung von Geräten, zusätzlich mit Tests an der Kamera, Kunden können Trainingszustand nach Einloggen ansehen o Geräte - wenn möglich W-LAN - fähig • Bereitstellung der Software in Form einer gehosteten Cloud-Variante, DSGVO-konforme Umsetzung und Speicherung auf einem Server in der EU/EWR • Konfiguration des Systems gemäß den Vorgaben des Auftraggebers und Austausch mit anderen Partnern zur Umsetzung der gewünschten Schnittstellen • Schulung der Mitarbeiter:innen des AG, die mit dem System arbeiten werden • Begleitung der Einführung des Systems für die Nutzenden der ORTEMA GmbH in Form von beispielsweise Schulungen, Informationsmaterialien und ähnlichem • Betrieb, Wartung und Support des Systems nach dem Go-live
Die Bereitstellung der Geräte, Schulungen und Aufsetzen der Software sollte möglichst noch im Jahr 2026 erfolgen.
4 Personal und Arbeitssprache
Der Einsatz aller erforderlichen Beschäftigten zur Umsetzung dieses Projektes (Vertrages) liegt in der Verantwortung des AN. Die Kommunikation im Kontakt mit der AG erfolgt in Deutsch.
5 Projektleitung
Der AN muss sich intern mit der Lieferung (Spedition), dem Aufbau der neuen Geräte, der Müllentsor- gung und der Alt-Geräterücknahme selbst organisieren. Der Termin der Lieferung muss mit dem AG zeitnah abgestimmt werden. Seite 4 von 9
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Der AG sorgt nach Absprache des Liefertermins für einen trainingsfreien Betrieb um die Geräte ohne Kundenverkehr aufbauen zu können. Der Schulungstermin muss direkt im Anschluss des Aufbaus statt- finden, um den nahtlosen Trainingsbetrieb wieder zu gewährleisten. Der Prozess des Abbaus der Alt- geräte, Aufbau und Installation der Neugeräte und Software, sowie die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AG dürfen maximal drei Werktage in Anspruch nehmen.
Auch im Falle eines Ausfalls der Projektleitung des AN oder weiterer Ansprechpersonen muss das Pro- jekt durch den AN mit Einsatz einer Vertretung mit mindestens gleicher Qualifikation ohne Unterbre- chung weitergeführt werden.
Ansprechpartner der ORTEMA GmbH sind Rüdiger Loy (Geschäftsführer), Marc Albrecht (Bereichslei- ter Medical Fitness und Tanja Maisch (Assistenz der Geschäftsführung) die bei jedem Schriftverkehr miteinzubeziehen sind.
6 Beauftragung und Abrechnung
Die Ausschreibung wird durch die Vergabestelle der RKH Regionale Kliniken Holding und Services GmbH, Posilipostraße 4, 71640 Ludwigsburg, durchgeführt.
Die Rechnungsstellung erfolgt in elektronischer Form direkt an die ORTEMA GmbH. Rechnungen müs- sen gemäß den Positionen der Preisangaben aufgeschlüsselt sein. Es gilt zu beachten, dass die Rech- nungen immer in Nettopreisen zzgl. gesetzlicher MwSt. auszuweisen sind.
Rechnungsanschrift: ORTEMA GmbH Medical Fitness Kurt-Lindemann-Weg 10 71706 Markgröningen
Bevorzugt per Mail an: rechnungen.rmf@ortema.de
Zahlungsbedingungen: Seitens des Auftragsgebers wird ein Kauf der Geräte bevorzugt. Bei Kauf gelten folgende Zahlungsbe- dingungen: Bei Auftragserteilung erfolgt eine Anzahlung in Höhe von 25%, bei verbindlicher Festlegung des Liefer- termins werden nochmals 25% angezahlt. Die Restzahlung erfolgt innerhalb einer Woche nach erfolg- reicher Installation, Schulung und Inbetriebnahme. Ein späterer Leasingeintritt durch unsere Hausbank muss möglich sein.
7 Umfang der angeforderten Leistungen
Die Umsetzung soll möglichst in Q4/2026, spätestens bis zum 31.03.2027 abgeschlossen sein. Die gesamte Dokumentation muss in deutscher Sprache verfasst sein. Der Anbieter muss die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen, um die folgenden Leistungen für die ORTEMA GmbH zu er- bringen:
7.1 Geräte und Teile
Folgende vollelektronischen und RFID-gesteuerten Geräte muss der Bieter mindestens zur Verfügung stellen können (auch in mehrfacher Stückzahl):
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Beinpresse Brustpresse Beinstrecker Rudergerät Beinbeuger Latzugmaschine Abduktor Butterfly Adduktor Butterfly Reverse Rotator Bauch Unterer Rücken
Zusätzlich dazu ein Gerät als „Fitnesshub“ in dem Kunden Ihren Trainingsstatus etc. anschauen können und die Trainer mit den Kunden interagieren (z.B. Erstanamnese vornehmen) können. Das Gerät muss zwingend auch per Kamera die biometrischen Daten der Trainierenden erfassen und per hinterlegtem Software-Algorithmus Voreinstellungen für Sitz- und Trainingspositionen der Geräte vornehmen.
Um wieder ein zeitlich getaktetes Zirkeltraining anbieten zu können, müssen die Geräte durch die zu- gehörige Software im vorgegebenen Takt gesteuert werden können.
7.2 Ersatzteile und Wartungsmöglichkeiten
Der Bieter muss für die aktuelle Geräteserie mindestens 10 Jahre kompatible Ersatzteile vorrätig haben. Gleichzeitig muss die Reparatur durch den Hersteller oder ein entsprechend durch ihn geschultes und autorisiertes Serviceteam möglich sein.
7.3 Lizenzen und Softwareupdates
Der Bieter muss die notwendigen Softwarelizenzen oder Nutzerlizenzen sowie notwendige Software- updates für die Dauer von mindestens 10 Jahren zur Verfügung stellen.
Der Auftragnehmer führt regelmäßige Sicherheits- und Funktionsupdates durch. Die Software soll als Cloudlösungen genutzt werden. Der Auftragnehmer stellt das DSGVO-konforme Hosting inkl. Wartung, Monitoring und Backups sicher.
7.4 System
Die Software muss als EU-DS-GVO konformer Cloud-Dienst angeboten werden. Sie ist als wartungs- arme All-in-One-Lösung anzubieten und zu betreiben. Der vom AG zur Verfügung gestellte AVV muss entsprechend vollständig erfüllt werden.
Die Software kann unabhängig von Ort, Zeit oder Endgerät via Web/App abgerufen werden. Die Sys- temsprache ist Deutsch und das Backend nutzerorientiert. Das System bietet eine stabile Infrastruktur für die Anbindung und Integration weiterer Systeme (bspw. Centercom, InBody, Matrix, Skillcourt) und die funktionale Erweiterung.
Die anzubietende App steht für iOS und Android zur Verfügung. Der Softwareanbieter sichert die initiale Bereitstellung und folgende Aktualisierungen der App in den iOS- und Android-Stores zu und steuert den Prozess selbstständig.
7.5 Demonstration von Software und Fachwissen im Rahmen eines Referenzbesuches
Die Geräte und Software können beim Anbieter direkt präsentiert oder in Referenzeinrichtungen in der Nähe besucht werden. Der Referenzbesuch wird anhand des Bewertungsbogen zu 25% bewertet und geht in die Gesamtbewertung ein.
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7.6 Kundenservice und Support
Für den Betrieb nach der Einführung werden auch die Pflichten des Auftragnehmers im Bereich Wartung (Systemservice) und Support, einschließlich u.a. SLA Regelungen, vereinbart. Die Vergabestelle erwar- tet in der Angebotsphase ein Servicekonzept des Bieters, das Gegenstand der Verhandlungen sein wird. Mindestanforderungen sind:
Der Anbieter muss für Support und Störungsannahmen mind. von Montag bis Freitag zwi- schen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr über einen der folgenden Kanäle in deutscher Sprache ver- fügbar sein: E-Mail, Telefon oder Ticketsystem: Bei einem betriebsverhindernden Mangel (System ist nicht verfügbar) gilt eine Reaktionszeit von höchstens einer Stunde. Bei einem betriebsbehindernden Mangel gilt eine Reaktionszeit von max. 4 Stunden; inner- halb dieses Zeitraums ist eine fachlich-inhaltliche Antwort an die Auftraggeberin zu erteilen und mit der Störungsbeseitigung zu beginnen.
7.7 Dokumentation
Der Auftragnehmer dokumentiert die durchgeführten Leistungen in angemessener Art und Weise in deutscher Sprache in einem üblichen elektronischen Format und übergibt die Dokumentation an die Auftraggeberin. Zur Dokumentation gehört auch die Führung einer Übersicht über alle durch den Auf- tragnehmer überlassenen und installierten Programmstände.
Grundsätzlich sind Updates, die Auswirkungen auf den Live-Betrieb haben, im Vorfeld mit der AG ab- zustimmen.
7.8 Funktionale und technische Anforderungen an die Trainingsgeräte und Software
Dieser Abschnitt beschreibt die funktionalen und technischen Anforderungen zur Unterstützung der Im- plementierung der Lösung und soll keineswegs ausschließen, dass die Plattform zusätzliche Funktionen enthält, die über die in diesem Dokument behandelten, hinausgehen.
In den folgenden Anhängen sind die Anforderungen an die Lösung zu finden:
Leistungsverzeichnis
Der Anbieter muss detailliert beschreiben, wie seine Lösung, die in den oben genannten Anforderungen genannten Bereiche abdeckt. Wenn die vorgelegte Lösung diese Anforderungen nicht erfüllt, ist dies ausdrücklich anzugeben.
7.9 Integration und Schulung der Auftraggeberin
Der Bieter hat die Mitarbeiter der ORTEMA GmbH so zu schulen, dass die Führungskräfte und die Verwaltung in diesem Bereich mit der Software so arbeiten können, dass auch unternehmerische Ziele verfolgt und messbar gemacht werden können und die Verbesserung der Betreuungsqualität und die Kundenerfahrung davon profitieren.
Die Mitarbeiter der Trainingsfläche müssen so geschult werden, dass der Trainingsbetrieb und das Ta- gesgeschäft wie gewohnt weiterlaufen kann.
7.10 Projektplan und Zeitplan
Es muss ein kurzer Projektplan vorgelegt werden, der die einzelnen Phasen von der Vertragsunterschrift bis zum Abschluss des Projektes skizziert. Folgende Punkte sollten aufgeführt werden:
• Vorkehrungen vor der Gerätelieferung (Anschlussmöglichkeiten für das Internet, Abmes- sungen der Geräte, Räumliche Anforderungen an die Lieferung, Anforderungen an andere Softwarehersteller die bereits im Einsatz sind für Schnittstellen etc.) • Zeitlicher Plan für den Abbau der alten Geräte und Aufbau der neuen Geräte, einen unge- fähren Lieferzeitraum (Abweichung max. 2 Wochen) nach Vertragsabschluss
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• Spätestens vier Wochen vor Installation muss der Zeitplan verbindlich festgestellt sein • Zeitlicher Ablauf/Rahmen der Schulung nach dem Geräteaufbau (Softwareschulung und Nutzung der Hardware) müssen ebenfalls verbindlich festgelegt werden
7.11 Rahmenbedingungen
Bitte geben Sie alle zusätzlichen Voraussetzungen an, wie Produkte oder Lizenzen von Drittanbietern.
Der Auftragnehmer muss den Zeitaufwand, die Anzahl und die Art der benötigten Ressourcen angeben
- sowohl die von ihm bereitgestellten als auch die von der AG zur Unterstützung dieses Projekts benö- tigten
Darüber hinaus sollte ein Überblick über die - internen und/oder externen - Ressourcen gegeben wer- den, die für die Wartung und/oder Plattform-Upgrades des Tools erforderlich sind, und es sollte klar dargelegt werden, welche laufende Unterstützung gegebenenfalls für die IT erforderlich ist.
7.12 Anforderungen an IT-Sicherheit und Datenschutz
Die Auftraggeberin muss zu jeder Zeit (jeweils) alleiniger Eigentümer aller Daten bleiben; dies ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen. Der Auftragnehmer darf diese Daten zu keinem Zeitpunkt für an- dere als die gem. Hauptvertrag oder Auftragsverarbeitungsvertrag definierten Zwecke verwenden, ein- schließlich (aber nicht beschränkt auf) Data-Mining und andere Datenberichte auf hoher Ebene. Die Verschlüsselung von Daten nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik sollte möglich sein.
Bitte geben Sie einen abschließenden Überblick über die Datenverarbeitung/Analyse, die während der Vertragslaufzeit mit den Daten der Auftraggeberin durchgeführt werden kann.
Am Ende der Laufzeit muss die AG in der Lage sein, alle Daten im Einklang mit der EU-Verordnung 2018/1807 in strukturierter Form aus dem Tool zu migrieren. Bitte machen Sie diesbezüglich die ent- sprechenden Angaben.
Es ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag auf Basis des ORTEMA-Vertragsmusters abzuschlie- ßen. Von den Bietern ist das AV-Vertragsformular in den Feldern 2, 4 (Benennung der Soft- ware) und 10-12 sowie die Anlage 2 auszufüllen; Anlage 3 (inklusive eines ausführlichen War- tungs- und Betriebskonzepts) ist beizufügen. Der Auftragnehmer liefert einen Nachweis über die hinreichende Absicherung der Umgebung, z. B. durch Einblick in die Unterlagen eines Penetrationstests durch einen einschlägigen Dienstleister oder eine entsprechende Zertifizierung. Die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Grundsätze, Art. 5, 25 DS-GVO (insbesondere Da- tenminimierung, Datenschutz durch Technikgestaltung, Datenschutz durch datenschutz- freundliche Voreinstellungen) ist durch den Auftragnehmer nachzuweisen. Gleiches gilt für die Erfüllung datenschutzrechtlicher Anforderung gem. BDSG. Auch die Umsetzung ausreichender technischer und organisatorischer Maßnahmen (gem. Art. 32 DS-GVO) ist durch den Auftragnehmer nachzuweisen. Hierzu können ergänzend geeig- nete Zertifizierungen nach Art. 42 DS-GVO herangezogen werden. Die Möglichkeit zur Vorort- prüfung des Auftragnehmers muss gegeben sein. Der Auftragnehmer arbeitet im Rahmen des Projektes ein Datenschutzkonzept mit folgenden Mindestinhalten aus: Software-/Datenbankarchitektur, Hostingstruktur, Prozessbeschreibun- gen, Datensicherheit (insbesondere TOMs & Verschlüsselungskonzept), Berechtigungskon- zept, Löschkonzept, Protokollierungs- und Protokollauswertungskonzept, Umsetzungskonzept für Informationspflichten nach Art. 12 ff. DS-GVO. Der Auftragnehmer stellt eine schriftliche Darstellung des individuellen Support-, Wartungs- und Updatekonzeptes - insoweit jeweils Teil der beauftragten Leistung - im Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen zur Verfügung. Im Rahmen des Projekts unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei einer etwaig notwendigen Datenschutzfolgenabschätzung gem. Art. 35 DS-GVO.
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Die Daten werden derart in einem EU-Rechenzentrum verarbeitet, dass die Einhaltung der DS-GVO gesichert ist. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich in der EU/EWR; es erfolgt keine Datenübermittlung an Dienstleister oder Unterauftragnehmer in Drittländern und es be- steht auch keine Möglichkeit des Datenzugriffs durch Unterauftragnehmer und / oder Konzern- unternehmen aus Drittländern. All das ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen.
8 Schlussbestimmungen
Durch den Zuschlag auf das Angebot kommt der Vertrag zwischen dem AG und dem AN unter Einbe- ziehung der Vergabeunterlagen zustande. Diese sind Gegenstand des Vertrages.
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