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B2 n OU Malchow
Faunistische Planungsraumanalyse
Stand: 07/2026
Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordost Auftraggeber: An der Autobahn 111 16540 Hohen Neuendorf OT Stolpe
Ingenieurgesellschaft für Land- schaftsplanung und Freiraumgestal- Auftragnehmer: tung mbH August-Bebel-Straße 26-53 14482 Potsdam
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INHALTSVERZEICHNIS
1 Veranlassung und Zielstellung ................................................................................ 2
2 Beschreibung des Vorhabens .................................................................................. 3
3 Methodisches Vorgehen/Datenrecherche ............................................................... 4 3.1 Methodische Vorgehen .................................................................................... 4 3.2 Datengrundlagen ............................................................................................. 5
4 Bestandserfassung von Natur und Landschaft ...................................................... 8 4.1 Naturraum ....................................................................................................... 8 4.2 Schutzgebiete .................................................................................................. 8 4.3 Aussagen der Landschaftsplanung ................................................................ 11 4.3.1 Land Berlin ......................................................................................... 11 4.3.2 Land Brandenburg .............................................................................. 12 4.4 Lebensraumpotential ..................................................................................... 13
5 Potenzial- und Relevanzprüfung ............................................................................ 20
6 Überschlägige Wirkanalyse .................................................................................... 22
7 Auswahl der Methodenbausteine mit Eignungsprüfung ...................................... 24
8 Festlegung der Methodendetails ........................................................................... 25
9 Literatur- und Quellenverzeichnis ......................................................................... 30 Anlage I: Checkliste zur Auswahl der Erfassungsmethoden ...................................33 Anlage II: Bestimmung der Begehungszahlen für Brutvogelarten mit besonderer Planungsrelevanz ........................................................................................59 Anlage III: Methodenblätter ...........................................................................................61
TABELLENVERZEICHNIS
Tab. 1: Verwaltungseinheiten ..................................................................................... 3 Tab. 2: Verwendete Datengrundlagen ........................................................................ 6 Tab. 3: Naturschutzfachliche Schutzgebiete und weitere Schutzausweisungen .......... 8 Tab. 4: Biotoptypen im Untersuchungsraum ............................................................. 14 Tab. 5: Potenzielles Artenspektrum im Untersuchungsraum ..................................... 20 Tab. 6: Wirkfaktoren auf die Lebensräume für Tiere Biotope .................................... 22 Tab. 7: Ausgewählte Methodenbausteine ................................................................. 24 Tab. 8: Festlegung der Details für die ausgewählten Erfassungsmethoden .............. 26
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abb. 1: Lage des Vorhabens ....................................................................................... 2 Abb. 2: Untersuchungsraum und Variantensuchraum UVS ......................................... 5
KARTENVERZEICHNIS
Karte 1: Biotope/Habitatausstattung Karte 2: Untersuchungsräume
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1 Veranlassung und Zielstellung Die Niederlassung Nordost der Autobahn GmbH des Bundes plant eine Verlegung der Bun- desstraße (B) 2 als Ortsumgehung des Ortsteils Berlin-Malchow. Das Projekt ist Bestandteil des aktuellen Bundesverkehrswegeplans 2030 und ist dort im „vordringlichen Bedarf“ aufge- führt. Es wurde dort als Neubau-Projekt „B2 n OU Malchow“ unter der Projektnummer B2-G20- BE (Fernstraßenausbaugesetz lfd. Nr. 429) eingeordnet.
Die B 2 im Nordosten von Berlin verbindet das Stadtzentrum mit dem nördlichen Berliner Ring A10. Südlich der Querung des Bahn-Außenringes verläuft sie ca. 1,6 km in Nord-Süd-Richtung durch den historischen Ortskern Berlin Malchow. Die einbahnig zweistreifige Ortsdurchfahrt als stark frequentierte Pendlerstrecke, ist geprägt durch eine hohe Verkehrsdichte (Verkehrs- zählung 2023: 27.000 Kfz/24h DTVW gem. Geoportal Berlin, Abruf 03/2026) und erhöhten Stauerscheinungen zu den Spitzenstunden an den mit Lichtzeichenanlagen (Ampel) gesteu- erten Knotenpunkten Blankenburger Pflasterweg und Wartenberger Weg.
A 11
Land Berlin A 10
B 2
Land Brandenburg A 114
Malchow
Untersuchungs- raum UVS
B 2
Abb. 1: Lage des Vorhabens
Kartengrundlage: © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0, Abruf 03/2026
Ziel der vorliegenden Unterlage ist es, die projektspezifische Leistungsbeschreibung für die faunistischen Kartierungen als Grundlage für die Bewertung der Beeinträchtigungen von Tie- ren und ihren Lebensräumen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und dem Artenschutzbeitrag (ASB im Rahmen der Voruntersuchungsebene) zu entwickeln.
Grundlage der Leistungsbeschreibung ist der Forschungsbericht „Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträ- gen und Artenschutzbeitrag“ (ALBRECHT et al. 2014). Der Begriff „Methodenblätter“ bezieht sich auf die Methodenblätter in diesem Gutachten. Die zu wählenden Methodenbausteine sind
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den verschiedenen Planungsstufen Voruntersuchung (VP), Entwurfsplanung (EP) und Geneh- migungsplanung (GP) gemäß RE 2012 zugeordnet. Die faunistischen Untersuchungen wer- den im Rahmen der Voruntersuchung (Variantenwahl) durchgeführt.
2 Beschreibung des Vorhabens Der Untersuchungsraum (UR) befindet überwiegend auf den Flächen des Landes Berlin. Ein kleiner Bereich im Nordosten des Untersuchungsraumes erstreckt sich auf Flächen des Lan- des Brandenburg. In der folgenden Tabelle sind betroffene Verwaltungseinheiten beider Bun- desländer aufgeführt.
Tab. 1: Verwaltungseinheiten
| Bundesland | Bezirk/Landkreis | Gemeinden/Ortsteile (OT) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Berlin | Bezirk Pankow | OT Karow | ||||||
| OT Stadtrandsiedlung Malchow | ||||||||
| OT Blankenburg | ||||||||
| OT Heinersdorf | ||||||||
| OT Weißensee | ||||||||
| Bezirk Lichtenberg | OT Wartenberg | |||||||
| OT Malchow | ||||||||
| OT Neu-Hohenschönhausen | ||||||||
| OT Alt-Hohenschönhausen | ||||||||
| Brandenburg | Landkreis Barnim | Amtsfreie Gemeinde Ahrensfelde OT Lindenberg Siedlung Klarahöh (Gemeindeteil) |
Das Projekt leistet mit dem Neubau einen Beitrag zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit. Folgende Verbesserungen sind im Bundesverkehrswegeplan aufgeführt:
Verbesserung der Erreichbarkeit der A 10/A 11 über das Autobahndreieck (AD) Barnim. Herstellung einer leistungsfähigen Verkehrsverbindung insbesondere für den Wirtschafts- verkehr (z. Z. nicht gegeben, da die vorhandene B 2 einen angebauten Querschnitt mit Fahrbahnbreiten von 7,50 m und drei plangleiche Knotenpunkte mit Lichtsignalanlage auf- weist). Entlastung der Ortslage Malchow (Bezirk Lichtenberg). Verbesserung der Verbindung zwischen Berlin (Mitte, Prenzlauer Berg, Weißensee) und den nordöstlich gelegenen Gemeinden im Land Brandenburg mit einer anbaufreien Straße und teilplanfreien Knotenpunkten von Darßer Straße bis Landesgrenze. Verbesserung für den öffentlichen Verkehr, Radfahrer und Fußgänger im Bereich der heu- tigen Ortsdurchfahrt, Schaffung von zusätzlichen Querungsstellen, keine Zerschneidung der Ortslage, Erhöhung der Verkehrssicherheit. Verbesserung der Situation für Radfahrer im Bereich der derzeitigen Ortsdurchfahrt und auch entlang der B2 n durch Schaffung einer neuen Verbindung.
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3 Methodisches Vorgehen/Datenrecherche
3.1 Methodische Vorgehen In einem ersten Arbeitsschritt werden vorhandene faunistische Daten und sonstige habitatbe- zogene Daten recherchiert und zusammengestellt. Die Recherche erfolgt auf der Grundlage faunistischer Datenbanken, Internetangeboten oder -Arbeitshilfen, Auswertung von Verbrei- tungsatlanten, Fachpublikationen und vorhandenen faunistischen Erfassungen in den angren- zenden Bereichen. Auf der Grundlage von Luftbildern, topographischen Karten und der digita- len Biotopkartierung (Geoportal Berlin und Brandenburg) wird eine Kartengrundlage erstellt und faunistisch relevante Habitatelemente, Strukturen und Lebensräume sowie möglicher Austauschbeziehungen dargestellt.
Im zweiten Arbeitsschritt wird das im Planungsraum vorhandene Artenspektrum von Arten mit besonderer und allgemeiner Planungsrelevanz ermittelt. Weiterhin wird durch eine überschlä- gige Wirkanalyse eine mögliche Betroffenheit der zu erwartenden Arten geprüft. Außerdem wird geprüft, ob durch die Betrachtung der zu erwartenden Arten besonderer Planungsrele- vanz für alle Habitattypen bzw. Wirkfaktoren eine ausreichende Grundlage zur Eingriffsbeur- teilung zu erwarten ist. Im Ergebnis dieses Arbeitsschrittes werden die zu erwartenden pla- nungsrelevanten Arten ermittelt, die zu erheben sind.
Im dritten Arbeitsschritt werden die erforderlichen Methodenbausteine durch Abarbeitung der Entscheidungsmatrix gemäß Tabelle 10 in Albrecht et al. 2014 ausgewählt und hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit überprüft.
Im vierten und letzten Arbeitsschritt werden die Methodendetails wie z. B. Untersuchungs- räume, Kartierungsintensitäten und Kartierzeiträume festgelegt.
Für das Vorhaben liegt bisher noch kein, über die Bedarfsplanung des Bundes hinausgehen- der Planungsstand vor. Im Rahmen der Voruntersuchung sollen Varianten entwickelt und ein Variantenvergleich im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) durchgeführt wer- den.
Für die Erarbeitung der UVS wird ein Korridor von 500 m beidseits des Variantensuchraums festgelegt. Der Variantensuchraum wird als „Raum, in dem Trassenvarianten möglich sind“ definiert. Hier können bau-, anlage- und betriebsbedingte Eingriffe stattfinden. Der zusätzliche 500 m Korridor bildet den Raum für die maximal möglichen betriebsbedingten Wirkungen ab. Die Größe des Untersuchungsraumes (UR) der UVS beträgt somit 1.886 ha, die Größe des Variantensuchraumes 1.032 ha.
Die betriebsbedingten Reichweiten des Vorhabens wurden aufgrund folgender Sachverhalte abgeleitet: Gemäß der „Vorläufige Empfehlungen zur Anwendung der BKompV bei Bundesfernstra- ßen“ (BAST 2024 Tab. 4-4) wird die Neu- oder Zusatzbelastung von Räumen durch mittel- bare Beeinträchtigungen (allgemeine Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion von Bio- topen insb. durch Zerschneidungs- und Lärmwirkungen, Verinselung, Licht und weitere optische Reize, stoffliche Emissionen, Stickstoffemissionen, Auswirkungen auf klimatische Funktionen und Wasserhaushalt) mit maximal 100 m ab geplantem Fahrbahnrand ange- geben. Als geplante Fahrbahnkante wird für dieses Vorhaben die Grenze des Varianten- suchraums festgelegt. Es wurde eine Abschätzung der betroffenen Entfernungsbereiche hinsichtlich des Stick- stoffeintrags gemäß Tabelle 1 und 2 des „Stickstoffleitfaden Straße – H PSE“ (FGSV 2019) durchgeführt. Im Ergebnis ist mit einer Überschreitung des Schwellenwertes der Stickstoff- depositionsklasse von > 0,3 kg Nha-1a-1 innerhalb eines Korridors von 330 m ab geplantem Fahrbahnrand auszugehen. Als geplante Fahrbahnkante wird für dieses Vorhaben die Grenze des Variantensuchraums festgelegt.
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Das Vorkommen von Vögeln (z. B. Feldlerche bzw Großvögel) mit Fluchtdistanzen von 500 m ab geplantem Fahrbahnrand (Grenze des Variantensuchraumes) gem. „Arbeitshilfe Vögel“ (BMVBS 2010) wird prognostiziert (siehe Kap. 5).
Abb. 2: Untersuchungsraum und Variantensuchraum UVS
Kartengrundlage: © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0
Auf der Ebene der Voruntersuchung geht es darum, eine Entscheidung zwischen verschiede- nen Varianten zu treffen bzw. ihre grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit zu prüfen. Weiterhin wird der voraussichtliche Aufwand für notwendige Maßnahmen zur Vermeidung oder Kom- pensation abgeschätzt.
Gemäß Forschungs- und Entwicklungsbericht (FE) 02.0332/2011/LRB („Leistungsbeschrei- bungen für faunistische Untersuchungen …“, Albrecht et al. 2014) wird zur Bewertung der Be- troffenheit/Konfliktlage ein Ampelschema verwendet.
Bei den zulassungskritischen „Rote-Ampel-Arten“ handelt es sich um Tierarten mit besonderer Planungsrelevanz, die zum einen besonders geschützt sind und zum andern Risiken bei der planerischen Bewältigung bergen.
Bei den zulassungsrelevanten „Gelbe-Ampel-Arten“ handelt es sich um Tierarten mit beson- derer Planungsrelevanz, für die voraussichtlich ein hoher Aufwand landschaftspflegerischer Maßnahmen erforderlich wird.
3.2 Datengrundlagen Im Rahmen der Datenrecherche erfolgte die Sichtung von Grundlagenwerken und Verbrei- tungsatlanten. Weiterhin wurden online verfügbare Daten(banken) zu Arten, Artengruppen und
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Lebensräumen usw. ausgewertet, die in nachfolgender Tabelle zusammengestellt sind. Wei- terhin wurden die Hinweise aus der frühzeitigen Trägerbeteiligung am 27.11.2025 berücksich- tigt.
Tab. 2: Verwendete Datengrundlagen
| Daten | Quelle | Aktualität/ | ||
|---|---|---|---|---|
| Ausgabe, Abfrage | ||||
| Digitale Topografische Karten 1 : 10.000 (DTK10) 1 : 25.000 (DTK25) | Geodaten Berlin/ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin (SenStadt), Landesvermessung und Geobasisinfor- mation Brandenburg (LGB) | 09/2025 | ||
| Digitale Orthofotos | Geodaten Berlin/ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin (SenStadt), Landesvermessung und Geobasisinfor- mation Brandenburg (LGB) | 09/2025 | ||
| Landschaftsprogramm (LaPro) Ber- lin | Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenUVK) | 2016 | ||
| Landschaftsprogramm (LaPro) Brandenburg | Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt- schutz und Raumordnung des Landes Brandenburg (MLUR) | 2000 | ||
| Umweltatlas Berlin | Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) | 10/2025 03/2026 | ||
| Biotoptypenliste Berlin | Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) | 08/ 2023 | ||
| Liste der Biotoptypen im Land Brandenburg | Landesamt für Umwelt (LfU) | 05/2025 | ||
| Fauna (Naturschutzfachdaten) | VertiGis WebOffice OSIRIS (LfU) | 2018, 2025/ 24.09.2025 04.03.2026 | ||
| Schutzgebiete nach Naturschutz- recht | Geoportal Berlin | 15.08.2025/ 24.09.2025 04.03.2026 | ||
| Geodaten Brandenburg (Schutzgebiete nach Naturschutz- recht) | Landesamt für Umwelt (LfU) | 03/2026 | ||
| Fauna insgesamt | Umweltatlas im Geoportal Berlin VertiGis WebOffice OSIRIS (LfU Brandenburg) | 2018, 2025/ 24.09.2025 04.03.2026 | ||
| 1. Beteiligungstermin (u. a. Senatsverwaltung für Mobilität, Ver- kehr, Klimaschutz und Umwelt; Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen; Berliner Forsten; Bezirksamt Lichtenberg von Berlin; Bezirksamt Pankow; Gemeinsame Landesplanungsabteilung Land Brandenburg Berlin (GL) Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Na- turschutz (BLN) e. V.; | 27.11.2025 |
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| Daten | Quelle | Aktualität/ | ||
|---|---|---|---|---|
| Ausgabe, Abfrage | ||||
| Landesamt für Umwelt Brandenburg) | ||||
| Fauna (Artenportraits) | Bfn.de/artenportraits Umweltforschungsplan nationaler FFH-Bericht | 2008, 2019/ 23.09.2025 04.03.2026 | ||
| Fischfauna | Umweltatlas im Geoportal Berlin | 2022/ 24.09.2025 04.03.2026 | ||
| Avifauna | Arbeitsgemeinschaft Berlin-Brandenburgi- scher Ornithologen (ABBO) | 2005 – 2009; 2012 |
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4 Bestandserfassung von Natur und Landschaft In Karte 1 werden Schutzgebiete, Biotopgruppen und Nutzungen zusammenfassend darge- stellt.
4.1 Naturraum Gemäß Naturräumliche Haupteinheiten in Deutschland (Karte mit Stand vom 01.01.2011, Re- ferenz: BfN 2008) befindet sich das Vorhaben in der Einheit D 06 „Ostbrandenburgische Platte“. Nach Scholz (1962) liegt das Planungsgebiet innerhalb der naturräumlichen Hauptein- heit „Ostbrandenburgische Platte“ und hier in der Untereinheit „Barnimplatte“.
Der Untersuchungsraum gehört zum südlichen Teil der Barnimplatte, die sich bis Eberswalde (Norden), Wriezen (Osten) und Strausberg (Südosten) in Brandenburg erstreckt. Die Barnim- platte ist der Morphologie nach eine flachhügelige lehmige Grundmoränenplatte mit vereinzel- ten End- und Stauchmoränenhügeln. Die Barnimplatte wird größtenteils von Ackerland ge- prägt. Verschiedene Rinnen durchziehen die Platte nach Süden hin zum Berliner Tal (Spree). Eine dieser Rinnen ist die Malchower Aue, die den Untersuchungsraum prägt.
Durch die allmähliche Verlandung dieser ehemals wassergefüllten Rinne einstand ein Nieder- moor, das im 18. Jahrhundert entwässert wurde. Niedermoorwiesen mit Torfstichen sind vor allem im Osten des Untersuchungsraumes zu finden. Der westliche Teil des Untersuchungs- raumes ist weiträumig mit Gräben durchzogen.
Ende des 19. Jhd. wurden durch die Stadt Berlin Rieselfelder angelegt, die die Landschaft prägten. Die Rieselfelder wurden landwirtschaftlich genutzt. An den Wegen wurde Bäume, oftmals Obstbäume gepflanzt. Aufgrund der hohen Belastung mit Schwermetallen wurde die Nutzung eingestellt.
Die Malchower Auenlandschaft gehört zu den Leitprojekten der gesamtstädtischen Aus- gleichskonzeption auf dem Barnim. Die Flächen werden ökologisch aufgewertet. Geplant sind Maßnahmen, die den besonderen Charakter der Kulturlandschaft erhalten und sie in ihrer bi- ologischen Vielfalt bereichern. Geplant sind die Extensivierung von Acker- und Grünlandflä- chen, die Renaturierung von Gräben und die Anpflanzung von Bäumen und Hecken.
4.2 Schutzgebiete Im Untersuchungsraum und im großräumigen Umfeld befinden sich folgende Schutzgebiete und -ausweisungen:
Tab. 3: Naturschutzfachliche Schutzgebiete und weitere Schutzausweisungen
| Schutzkategorie | Bezeichnung | Beschreibung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Europäische Vogelschutzgebiete (SPA) | - | keine | ||||||
| Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) | DE 3447-301 | FFH Falkenberger Rieselfelder Lage: östl. außerhalb des UR in 4 km Entfer- nung zur B 2 | ||||||
| Naturschutzgebiete (NSG) | NSG-27 | NSG Malchower Aue Lage: im UR östl. von Malchow, 200 m östl. der B 2 Verordnung über das Naturschutzgebiet Mal- chower Aue im Bezirk Hohenschönhausen (aktuell Bezirk Lichtenberg) von Berlin vom 7. März 1995 |
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| Schutzkategorie | Bezeichnung | Beschreibung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Landschaftsschutzgebiete (LSG) | LSG-58 | LSG Wartenberger und Falkenberger Feld- flur Lage: östlicher UR, an B 2 angrenzend Verordnung zum Schutz der Landschaft der Wartenberger und Falkenberger Feldflur im Bezirk Lichtenberg von Berlin (LSGVO WaFaFe) vom 25. April 2023 | ||||||
| geschützter Landschaftsbe- standteil | GLB-07 | Luch an der Margaretenhöhe Lage: 900 m östlich der B 2, östl. der Bahn Verordnung zum Schutz des Landschaftsbe- standteils Luch an der Margaretenhöhe im Bezirk Hohenschönhausen (aktuell Bezirk Lichtenberg) von Berlin, Ortsteil Malchow vom 5. September 1994 | ||||||
| GLB-08 | Feldgehölz Margaretenhöhe – Nord Lage: 800 m östlich der B 2, östl. der Bahn Verordnung zum Schutz des Landschaftsbe- standteils Feldgehölz Margaretenhöhe-Nord im Bezirk Hohenschönhausen (aktuell Bezirk Lichtenberg) von Berlin, Ortsteil Malchow vom 5. September 1994 | |||||||
| GLB-11 | Teich Hansastraße Lage: südl. UR (Randlage) Verordnung zum Schutz des Landschaftsbe- standteils "Teich Hansastraße" im Bezirk Weißensee (aktuell Bezik Pankow) von Ber- lin vom 5. September 1994 | |||||||
| GLB-14 | Alter Malchower Graben Lage: 150 m westl. der B 2 Verordnung zum Schutz des Landschaftsbe- standteils Alter Malchower Graben in den Bezirken Hohenschönhausen (aktuell Bezirk Lichtenberg) und Weißensee (aktuell Bezirk Pankow) von Berlin vom 21. März 1995 | |||||||
| Naturdenkmal | 3-1/F | Findling am Fließgraben südlich des Mär- chenweges | ||||||
| 3-27/B | Feld-Ulme am Märchenweg Ecke Fließgra- ben | |||||||
| 11-35/B | Trauben-Eiche/ Winter-Eiche im Waldgebiet zwischen Gutshaus Malchow und Malchower See | |||||||
| 11-61/B | Gewöhnliche Rosskastanie vor Dorfstraße 30, Wartenberg | |||||||
| Bundeskonzept Grüne Infra- struktur (BfN 2016) | Biotopverbund, Le- bensraumnetze - national bedeut- same Funktions- räume | Netzwerk der Feuchtlebensräume: Funkti- onsräume auf Basis der Distanzklasse bis 100 m, Netzwerk der Waldlebensräume: Funktions- räumen auf Basis der Distanzklasse bis 100 m und bis 500 m | ||||||
| Biotopverbund (Landschafts- programm Brandenburg) | Landesweiter Biotopverbund (Karte 3.7) | Kernfläche: Feuchtgrünland, Verbindungsfläche: Verbundsystem Klein- und Stillgewässer |
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| Schutzkategorie | Bezeichnung | Beschreibung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ökokontoflächen | OEK_SB_001 | Malchower Auenlandschaft (weitere Informationen siehe Kapitel 4.3) | ||||||
| Kompensationsflächen ande- rer Vorhaben | Großflächige Kompensationsmaßnahmen bildet der Maßnahmen- komplex „Neue Wiesen“ im nördl. UR und die Flächenberäumung des Tiergeheges am Blankenburger Pflasterweg. Vereinzelt kommen kleinflächig weitere Kompensationsflächen vor. | |||||||
| Moorgebiete | Moorboden - naturnah | reliktisches Normniedermoor - Normnieder- moor Lage: östl. von Malchow: am Malchower See, in der Malchower Aue südl. des Margaretengrabens | ||||||
| Moorboden - degradiert | Normerniedermoor Lage: westl. UR im Randbereich der Stadt- randsiedlung Malchow |
DasFFH-Gebiet „Falkenberger Rieselfelder“ (DE 3447-301) befindet sich ca. 4 km östlich vom Vorhaben entfernt. Es ist gleichzeitig als NSG „Falkenberger Rieselfelder“ festgesetzt.
Erhaltungsziele des FFH-Gebiets sind folgende: Lebensraumtypen des Anhangs I FFH-RL: 3150 – Natürliche eutrophe Seen mit Schwimm- und Wasserpflanzenvegetation 6510 – Magere Flachland-Mähwiesen
Arten des Anhangs II der FFH-RL: Rotbauchunke (Bombina bombina) Kammmolch (Triturus cristatus)
Weiterhin werden folgende Arten genannt: Arten des Anhangs IV der FFH-RL: Wechselkröte (Bufo viridis) Knoblauchkröte (Pelebates fucsus) Moorfrosch (Rana arvalis)
Arten der VRL: Feldlerche (Alauda arvensis) Flussregenpfeifer (Charadrius dubius) Kranich (Grus grus) Neuntöter (Lanius collurio) Feldschwirl (Locustella naevia) Grauammer (Miliaria calandra) Schwarzmilan (Milvus migrans) Schafstelze (Motacilla flava) Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
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Das Naturschutzgebiet (NSG) „Malchower Aue“ (festgesetzt am 07.03.1995, GVBL. 1995, 229) befindet sich in einer Entfernung von ca. 200 m östlich der B 2. Das NSG ist ein lokal bedeutsamer Vogelbrutplatz. Unter anderem wurden folgende Vögel erfasst:
Feldschwirl (Locustella naevia) Beutelmeise (Remiz pendulinus) Nachtigall (Luscinia megarhynchos)
Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Wartenberger und Falkenberger Feldflur" (festgesetzt in Verordnung zum Schutz der Landschaft der Wartenberger und Falkenberger Feldflur im Bezirk Lichtenberg von Berlin (LSGVO WaFaFe) vom 25.04.2023) grenzt im nördlichen Teil des Untersuchungsraums direkt östlich an die B 2. Schutzzweck ist u. a. der Schutz von wild- lebenden Tier- und Pflanzenarten insbesondere für Brutvögel, Amphibien und Reptilien. Die Kulturlandschaft in ihrer Strukturvielfalt soll erhalten und entwickelt werden.
Die geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) dienen der Leistungsfähigkeit des Natur- haushaltes und der Belebung des Orts- und Landschaftsbildes. Sie sind dauerhaft zu schüt- zen.
Neben den Landschaftsbestandteilen sind noch Naturdenkmäler im Untersuchungsraum zu finden. Neben zwei Bäumen (Feldulme am Märchenweg / Traubeneiche am Malchower See) wird auch ein Findling am Fließgraben als Naturdenkmal geschützt.
4.3 Aussagen der Landschaftsplanung
4.3.1 Land Berlin LaPro Berlin Ausgehend von einer Analyse und Bewertung des Zustands von Natur und Landschaft stellt das LaPro die für Berlin bedeutsamen Anforderungen in bebauten wie unbebauten Bereichen dar. Zu diesen Anforderungen gehören: die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen Erhalt und Schaffung von Grün- und Erholungsflächen die Berücksichtigung des Biotop- und Artenschutzes die Verbesserung des Landschaftsbildes
Der Programmplan Biotop- und Artenschutz, ein Programmteil des Landschaftsprogramms, zielt darauf, den Artenreichtum Berlins zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Für den Untersuchungsraum sind folgende Zielarten im Landschaftsprogramm (LaPro) fest- gelegt: Säugetiere: Feldhase Amphibien: Moorfrosch, Knoblauchkröte Libellen: Gebänderte Prachtlibelle Heuschrecken: Blauflügelige Ödlandschrecke Schmetterlinge: Schwalbenschwanz Käfer: Feuerschmied, Goldschmied
Ein weiterer Teil des LaPro ist die gesamtstädtische Ausgleichskonzeption (GAK). Ein Leitpro- jekt ist das Ökokonto-Pilotprojekt Malchower Auenlandschaft, das weite Teile des Untersu- chungsraums umfasst. Unter anderem sollen Feldlerchenfenster, Habitate für Zauneidechsen und Amphibien angelegt werden.
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Flächennutzungsplan Berlin (FNP Berlin) Eingesehen wurde der Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 7. Februar 2025 (ABl. S. 441).
Der Berliner Flächennutzungsplan (FNP) mit seinen regionalplanerisch bedeutsamen Darstel- lungen ist die Bezugsebene zu den fünf Regionalplänen in Brandenburg. Für den Stadtstaat Berlin übernimmt der FNP somit zugleich die Funktion der Regionalplanung. Die FNP-Darstel- lungen zu Bahnflächen, Häfen, übergeordneten Hauptverkehrsstraße und Autobahnen sowie städtischen Zentren unterliegen als regionalplanerische Festlegungen einer besonderen Be- achtungspflicht. Die Regionalplanung ergänzt und konkretisiert die Rahmensetzungen der ge- meinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg.
Ausweisungen des FNP für den Untersuchungsraum: Malchow: Gemischte Baufläche, M2 Wohnbaufläche: W3 und W4 mit und ohne landschaftliche Prägung sowie W2 Golfplatz: Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil Grünfläche: Parkanlage, Kleingartenanlage, Feld / Flur / Wiese, Sport Umspannwerk: Ver- und Entsorgungsfläche mit gewerblichem Charakter Randlich: Gewerbliche Bauflächen (südl. und westl. Untersuchungsraum) Verkehr: übergeordnete Hauptverkehrsstraßen, Bahnfläche Weitere: Gemeinbedarfsfläche mit hohem Grünflächenanteil, Wasserfläche, Betriebshof (Bahn und Bus)
Nutzungsbeschränkungen im Untersuchungsraum: Naturschutzgebiet Landschaftsschutzgebiet Landschaftliche Prägung von Wohnbauflächen Schadstoffbelastete Böden
Ökokontoflächen Malchower Auenlandschaft Am 27.02.2024 fand die 8. Sitzung des Beirates für Naturschutz und Landschaftspflege Lich- tenberg zur Malchower Auenlandschaft – Modellprojekt Ökokonto statt. Die folgenden Infor- mationen wurden den Unterlagen zum Vortrag (Umwelt- und Naturschutzamt Lichtenberg, Hrsg.) entnommen. Gemäß Umwelt und Naturschutzamt Lichtenberg entwickelt die Stadt Ber- lin seit 2018 für die Planung neuer Stadtquartiere auf der Grundlage einer gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption (GAK) ein gesamtstädtisches Kompensationsmanagement zur Folgen- bewältigung von Eingriffen in Natur und Landschaft. Ein Leitprojekt stellt u.a. die Malchower Auenlandschaft dar. Es werden Flächen und Maßnahmen verschiedener Art in diesem Gebiet bevorratet sowie vorgezogen umgesetzt und finanziert. Die Ökokontoflächen befinden sich in der Freiflächenkulisse des FNP Berlin und LaPro Berlin.
In das Ökokonto werden durch die umgesetzten Maßnahmen Wertpunkte eingebucht. Die Zu- ordnung von Maßnahmen erfolgt im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung. Sobald die Maß- nahmenflächen/ Grundstücke baulich genutzt werden muss die Bauleitplanung/ der Vorhaben- träger die Kosten refinanzieren. Die Wertpunkte werden aus dem Ökokonto ausgebucht.
4.3.2 Land Brandenburg Landschaftsprogramm Brandenburg (LaPro Brandenburg) Kernstück des Landschaftsprogramms (LaPro Brandenburg, MLUR 2000) sind die landeswei- ten Entwicklungsziele zur nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, zu umweltgerechten Nutzungen für ein landesweites Schutzgebietssystem und zum Aufbau des europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“.
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Zum Landschaftsprogramm Brandenburg wurden mehrere Fortschreibungen herausgegeben, die zum Teil bei den entsprechenden Themengebieten genannt werden: Landesweiter Biotopverbund (MUGV 2015),
Landschaftsrahmenplan Landkreis Barnim (LRP), Entwurf Der Landschaftsrahmenplan (Entwurf, Landkreis Barnim 2018) stellt als wichtiges Instrument der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Barnim die wesentliche Grundlage dar für: die Umsetzung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege, die Beurteilung der Umweltverträglichkeit von aktuellen Nutzungen, geplanten Nutzungs- veränderungen sowie baulichen Vorhaben.
Ebenso haben weitere Behörden und öffentliche Stellen die Inhalte des Landschaftsrahmen- planes bei Planungen und Verwaltungsverfahren zu beachten. Der aktuelle Entwurf des Land- schaftsrahmenplans stellt eine Fortschreibung des aus dem Jahr 1997 stammenden Planes dar.
Flächennutzungsplan Gemeinde Ahrensfelde (FNP Gemeinde Ahrensfelde) Eingesehen wurde der Flächennutzungsplan der Gemeinde Ahrensfelde, rechtskräftig seit 11.03.2014.
Der Flächennutzungsplan (FNP), auch vorbereitender Bauleitplan genannt, wird für das ge- samte Gemeindegebiet aufgestellt und ist für die Gemeinde ein städtebauliches Steuerungs- instrument. Er legt die Planungs- und Entwicklungsziele der Gemeinde fest und beinhaltet die Art der Bodennutzung für alle Flächen im Gemeindegebiet.
Ausweisungen des FNP Gemeinde Ahrensfelde für den Untersuchungsraum: hauptsächlich Flächen für Landwirtschaft Fließgewässer („Laake“, laut FNP „Lindgraben“) mit linearer Grünfläche Gewerbeflächen Oberirdische Versorgungsleitungen B 2 als überörtliche Hauptverkehrsstraße Lindenberg: Wohnbaufläche, Mischgebiet, Flächen für Gemeinbedarf, Bodendenkmal, Feuerwehr, Kirche, Friedhof, Parkanlage, Spielplatz, Wasserflächen mit Biotopschutz, Grünflächen, Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Klarahöh: Wohnbaufläche, Mischgebiet, Flächen für Versorgung: Wasserwerk
4.4 Lebensraumpotential Informationen zum Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt beruhen auf der Biotoptypenkartierung des Geoportals Berlin (SenMVKU, Umweltatlas Berlin, Biotopty- pen 2013), der Biotoptypenliste Berlins (SenMVKU, 2023) der CIR-Biotopkartierung des Landes Brandenburg (LfU, 2009), des Biotopkatasters Brandenburg (BBK, LfU, Abruf 03/2026), der Liste der Biotoptypen im Land Brandenburg (LfU, 2025). Eine Plausibilitätskontrolle (Übersichtsbegehung) wurde im Oktober 2025 zur Erstellung der vorliegenden Unterlagen durchgeführt. Im Untersuchungsraum sind die nachfolgenden Bio- toptypen zu finden (siehe auch Karte 2). Im Anschluss an die Tabelle erfolgen kurze Ausfüh- rungen zu den Biotopgruppen.
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Tab. 4: Biotoptypen im Untersuchungsraum
| Zahlencode | Biotoptypbezeichnung | Bewertung | Schutz- status | FFH- LRT | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| BKompV | Berlin/ | ||||||||
| BRB | |||||||||
| Fließgewässer (01) | |||||||||
| 23.05 | 01130 | Gräben | mittel | teilw. § | - | ||||
| 23. | 01200 | Schwimmblatt- und Unterwasserpflan- zen-Vegetation | mittel | teilw. § | - | ||||
| 38. | 01210 | Röhrichtgesellschaften an Fließgewäs- ser | hoch | § | - | ||||
| Standgewässer (einschließlich Uferbereich, Röhricht, 02) | |||||||||
| 24. | 02100 | Seen (ganzjährig wasserführend) | hoch | - | - | ||||
| 24. | 02120 | Perennierende Kleingewässer (Sölle, Kolke, Pfuhle etc., <1 ha) | hoch | § | - | ||||
| 24. | 02130 | Temporäre Kleingewässer | hoch | § | - | ||||
| 24. | 02150 | Teiche und kleine Staugewässer | mittel | teilw. § | teilw. 3150 | ||||
| 38.02 | 02210 | Röhrichtgesellschaften an Standge- wässern | hoch | § | - | ||||
| Anthropogene Rohbodenstandorte und Ruderalfluren (03) | |||||||||
| 51.01 | 03100 | Vegetationsfreie und -arme Rohboden- standorte (Deckungsgrad < 10%) | gering | - | - | ||||
| 39.06 | 03200 | ruderale Pionier-, Gras- und Stauden- fluren | mittel | - | - | ||||
| 39.06 | 03300 | sonstige Spontanvegetation auf Sekun- därstandorten | gering | - | - | ||||
| 39.03 | 03400 | Künstlich begründete Gras- und Stau- denfluren (Ansaaten) auf Sekundär- standorten ohne wirtschaftliche Nut- zung | gering | - | - | ||||
| Moore und Sümpfe (04) | |||||||||
| 38. | 04510 | Röhrichte nährstoffreicher (eutropher bis polytropher) Moore und Sümpfe | hoch | § | - | ||||
| Gras- und Staudenfluren (05) | |||||||||
| 35.02 | 05100 | Feuchtwiesen und Feuchtweiden | hoch | teilw. § | - | ||||
| 34 | 05110 | Frischwiesen und Frischweiden | hoch | teilw. § | - | ||||
| 39. | 05140 | Staudenfluren und Säume | hoch | teilw. § | - | ||||
| 34.08 | 05150 | Intensivgrasland | gering | - | - | ||||
| 34.09 | 05160 | Zier-/Scherrasen | gering | - | - | ||||
| 34.09 | 05170 | Trittrasen | sehr gering | - | - | ||||
| Laubgebüsche, Feldgehölze, Alleen, Baumreihen und Baumgruppen (07) | |||||||||
| 41. | 07100 | flächige Laubgehölze | hoch | teilw. § | - | ||||
| 41. | 07130 | Hecken | hoch | teilw. § | - | ||||
| 41.05 | 07153 | einschichtige oder kleine Baumgruppen | hoch | - | - | ||||
| 41.05 | 07140 | Alleen und Baumreihen | mittel | - |
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| Zahlencode | Biotoptypbezeichnung | Bewertung | Schutz- status | FFH- LRT | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| BKompV | Berlin/ | ||||||||
| BRB | |||||||||
| 41.06.01 | 07170 | flächige Obstbestände (Streuobstwie- sen) | hoch | - | - | ||||
| 41.02.01 | 07190 | standorttypischer Gehölzsaum an Ge- wässer | mittel | teilw. § | - | ||||
| 41. | 07320 | mehrschichtige Gehölzbestände aus überwiegend nicht heimischen Arten | mittel | - | - | ||||
| Wälder und Forsten (08) | |||||||||
| 43.04 | 08110 | Erlen-Eschen-Wälder | hoch | § | - | ||||
| 43.04.02 | 08120 | Pappel-Weiden-Weichholzauenwälder | sehr hoch | § | - | ||||
| 39.02 | 08260 | Rodungen und junge Aufforstungen | mittel | - | - | ||||
| 42.03 | 08280 | Vorwälder | mittel | teilw. § | - | ||||
| 43. | 08300 | Laubholzforste | gering | - | - | ||||
| 44.04 | 08480 | Kiefernforste | gering | - | - | ||||
| 42.03 | 08910 | Ahorn-Pionierwald | mittel | - | - | ||||
| Äcker (09) | |||||||||
| 33. | 09130 | Intensivacker | gering | - | - | ||||
| 33. | 09140 | Ackerbrache | mittel | - | - | ||||
| Biotope der Grün- und Freiflächen (10) | |||||||||
| 51. | 10100 | Parkanlagen und Friedhöfe | mittel | - | - | ||||
| 51.08a | 10110 | Gärten und Gartenbrachen, Grabeland | mittel | - | - | ||||
| 51. 08a | 10150 | Kleingärtenanlagen | mittel | - | - | ||||
| 51.11a | 10170 | Offene Sport- und Erholungsanlagen | gering | - | - | ||||
| 51.11a.05 | 10200 | Spielplätze | mittel | - | - | ||||
| 51.07a | 10270 | gärtnerisch gestaltete Freiflächen | gering | - | - | ||||
| Sonderbiotope (11) | |||||||||
| 41.07 | 11250 | Baumschulen, Erwerbsgartenbau | gering | - | - | ||||
| 52.02 | 11290 | Deiche und Dämme | mittel | - | - | ||||
| Bebaute Gebiete, Verkehrsanlagen und Sonderflächen (12) | |||||||||
| 53. | 12200 | Kerngebiet, Wohn- und Mischgebiet | gering | - | - | ||||
| 53.01 | 12300 | Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsfläche, Gemeinbedarfs- flächen | sehr gering | - | - | ||||
| 53.01 | 12500 | Ver- und Entsorgungsanlagen | sehr gering | - | - | ||||
| 52. | 12600 | Verkehrsflächen | sehr gering | - | - | ||||
| 52. | 12700 | anthropogene Sonderflächen | sehr gering | - | - |
Erläuterungen: Schutzstatus: § Schutz gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. §§ 28/ 29 NatSchG Bln und §§ 17/ 18 BbgNatSchAG (§) nur in bestimmten Ausprägungen oder im Komplex mit anderen geschützten Biotoptypen geschützt FFH-LRT (Flora-Fauna-Habitat-Lebensraumtyp): 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation desMagnopotamions oderHydrocharitions
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(LRT) entspricht nur unter bestimmten Voraussetzungen dem genannten NATURA-2000-Lebensraumtyp
Fließgewässer (01) Vertreten sind Fließgewässer durch Gräben, die unterschiedlich ausgeprägt sind und den ge- samten Untersuchungsraum durchziehen. Es sind naturnahe Abschnitte mit Unterwasserve- getation und Abschnitte, an denen sich Röhrichte befinden, vorhanden. Gräben mit Röhricht- gesellschaften sind gesetzlich nach § 30 BNatSchG/ § 29 NatSchG Berlin/ § 18 BbgNatSchG geschützt. Entlang von Wegen und Straßen kommen teilweise tief eingeschnittene Entwässe- rungsgräben vor. Häufiger waren diese bei der Übersichtsbegehung trocken.
Standgewässer (02) Mehrere Kleingewässer sind im Untersuchungsraum vorhanden. Als größeres Standgewässer ist der Malchower See zu nennen. Seine Ufer sind naturnah ausgebildet. Er wird als Angelge- wässer genutzt. Die Kleingewässer und Röhrichtbestände sind gesetzlich geschützt (§ 30 BNatSchG/ § 29 NatSchG Berlin/ § 18 BbgNatSchG).
Anthropogene Rohbodenstandorte und Ruderalfluren (03) Dieser Biotoptyp ist im Untersuchungsraum kleinflächig vorhanden. Überwiegend sind ru- derale Pionier-, Gras- und Staudenfluren (Code 03200) sowie künstlich begründete Gras- und Staudenfluren (Ansaaten) auf Sekundärstandorten ohne wirtschaftliche Nutzung (Code 03400) vertreten.
Moore und Sümpfe (04) Moore und Sümpfe sind im Untersuchungsraum als Röhricht eutropher bis polytropher Moore
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und Sümpfe (Code 04510) nur sehr kleinflächig vorhanden. Sie sind nach § 30 BNatSchG bzw. nach § 29 NatSchG Berlin gesetzlich geschützt. Flächen sind im Land Berlin am Mal- chower See und nördlich davon sowie am Margarethengraben (An der Margarethenhöhe) zu finden. Biotope, die den Mooren und Sümpfen zugeordnet werden, kommen im UR auf den Flächen des Landes Brandenburg nicht vor.
Grünland, Staudenfluren und Rasengesellschaften (05) Kleinteilige Grünlandnutzungen sind hauptsächlich im Umfeld von Malchow, im östlichen Un- tersuchungsraum sowie im Umfeld von Lindenberg vorzufinden. Häufiger dienen die Grünlän- der als Weideland. Feuchtwiesen und Feuchtweiden (Code 05100) sind nur kleinflächig vor- handen. Sie befinden sich hauptsächlich im Umfeld des Fließgrabens westlich der B2 sowie im NSG Malchower Aue westlich der Bahngleise. Intensivgrasland und Zier-/ Parkrasen neh- men größere Flächen ein. Feuchtwiesen stellen in Berlin und Brandenburg geschützte Biotope dar (§ 30 BNatSchG/ § 28 NatSchG Berlin/ § 18 BbgNatSchG). Frischwiesen sind sowohl in Berlin als auch in Brandenburg zum Teil nicht geschützt, zum Teil geschützt oder in bestimm- ten Ausprägungen geschützt (§ 30 BNatSchG/ § 28 NatSchG Berlin/ § 18 BbgNatSchG). Wei- den frischer und feuchter Ausprägung stellen in Berlin und Brandenburg geschützte oder in bestimmten Ausprägungen geschützte Biotope dar (§ 30 BNatSchG/ § 28 NatSchG Berlin/ § 18 BbgNatSchG).
Gebüsche, Baumreihen und Baumgruppen (07) Baumreihen und Alleen sind sowohl in den besiedelten Bereichen als auch in der freien Land- schaft entlang von Straßen, Wegen und Gewässern vorzufinden. Insbesondere die ländlich geprägten Räume werden durch die linearen Baumreihen, Alleen und Feldhecken gegliedert und strukturreich. In Brandenburg stellen Alleen geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG i.V.m. § 17 BbgNatSchAG) dar, in Berlin nicht. Gemäß Alleenkarte Brandenburg (Stand 12/ 2024) wurde der Alleenstatus im UR entlang der B 2 für die Flächen des Landes Brandenburg auf- gehoben. Vereinzelt sind standorttypische Gehölzsäume an Gewässern vorzufinden. Immer wieder kommen auch flächige Gehölze vor, großflächig insbesondere im Umfeld des Mal- chower Sees. Kleinflächige Gehölzbereiche lockern Siedlungsflächen wie z.B. Lindenberg auf. Im Nordosten und im Bereich des Golfplatzes sind Streuobstwiesen vorhanden. Flächige Laubgehölze, Feldgehölze, standorttypische Gehölzsäume an Gewässern sowie Feldhecken stellen teilweise geschützte Biotope dar (§ 30 BNatSchG/ § 28 NatSchG Berlin/ § 18 BbgNatSchG).
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Wälder und Forsten (08) Waldbestände sind im Untersuchungsraum auf den Flächen des Landes Berlin nur rudimentär, verstreut und kleinflächig vertreten. Sie kommen u.a. östlich der B 2 im NSG „Malchower Aue“ und im LSG „Wartenberger und Falkenberger Feldflur“ vor. Bei den Flächen im LSG handelt es sich um junge Aufforstungen. Die Waldflächen im NSG sind als Weiden-Weichholzauen- wälder (Code 08120) und Rasenschmielen-Schwarzerlenwald (Code 081036) auch ge- schützte Biotope (§ 30 BNatSchG/ § 28 NatSchG Berlin). Weiterhin sind Laubholzforste zu finden. Die Waldflächen stellen keine forstlichen Standorteinheiten der Berliner Forsten dar. Gemäß Landesforstbetrieb Brandenburg (Abruf 03/ 2026) kommen im UR auf den Flächen des Landes Brandenburg keine Wald-/ Forstflächen vor.
Äcker (09) Ackerflächen (Intensiväcker, Ackerbrachen) sind im Untersuchungsraum weit verbreitet. Sie sind eher kleinteilig und durch Wege, Gräben, Hecken und Baumreihen strukturiert. Im Bereich der Landesgrenze in Richtung Lindenberg/ Klarahöh wird die Landschaft durch großflächige Äcker und weniger gliedernde Elemente strukturärmer. Die Äcker unterstehen keinem gesetz- lichen Schutz.
Biotope der Grün- und Freiflächen (10)
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Im Untersuchungsraum befinden sich der Volkspark Malchower See, der Landschaftspark Wartenberg und das Golf Resort Berlin Pankow. Auf den Flächen dieser Anlagen befinden sich diverse Biotoptypen, die gemäß der Biotoptypen Berlins (2013, Umweltatlas Berlin, Sen- MVKU) einzeln aufgenommen sind. Grünanlagen und Spielplätze befinden sich in den besie- delten Bereichen sowie im Volkspark Malchower See. Sportnutzungen sind in den besiedelten Bereichen zumeist im Übergangbereiche zur freien Landschaft vorzufinden. Mehrere großflä- chige Kleingartenanlagen kommen beidseitig der Bahntrasse sowie im westlichen Untersu- chungsraum vor. Weitere Kleingartennutzungen sind im Umfeld von Malchow östlich der B2 und im südlichen Untersuchungsraum vorzufinden.
Bebaute Gebiete, Verkehrsanlagen und Sonderflächen (12) Das Zentrum des Untersuchungsraumes bildet die Ortschaft Malchow als Mischgebiet. Die Wohnnutzungen des Untersuchungsraumes gliedern sich in die Randgebiete der Hochhaus- viertel und Einfamilienhaussiedlungen mit Gärten auf den Flächen des Landes Berlin. Des Weiteren befinden sich randlich des UR im Land Brandenburg die Siedlungsbereiche von Lin- denberg und Klarahöh, deren Wohnnutzung durch Einzel- und Reihenhausbebauung mit Zier- gärten geprägt ist. Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsflächen befinden sich hauptsächlich im südlichen Untersuchungsraum sowie kleinflächig in Lindenberg. Straßen und Wege durchziehen den UR. Sie erschließen und verbinden die Siedlungsbereiche. Im nördli- chen Untersuchungsraum befindet sich in Angrenzung an die B 2 ein Umspannwerk. Mehrere Hochstromleitungen und Windräder prägen bereichsweise die Landschaft.
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5 Potenzial- und Relevanzprüfung In der folgenden Tabelle werden, ausgehend von den vorhandenen Lebensräumen das po- tenzielle Artenspektrum abgeleitet. Dabei werden folgende Quellen berücksichtigt:
Webseite des LfU (VertiGis WebOffice OSIRIS) Verbreitungskarten des BfN (bfn.de/artenportraits) Biotopkartierung Berlin, Beschreibung der Biotoptypen Berlins (SenMVKU 2023) Biotopkartierung Brandenburg - Band 2, Beschreibung der Biotoptypen (LfU 2007) Standard-Datenbögen des FFH-Gebietes Geoportal Berlin
Der Fokus liegt auf den zulassungskritischen Arten gemäß Albrecht et al (2014).
Tab. 5: Potenzielles Artenspektrum im Untersuchungsraum
| Lebensräume im Untersuchungsraum | Potenzielles Artenspektrum (Auswahl) |
|---|---|
| Fließgewässer 01130, 01200, 01210 | Wasservögel (Graureiher, Stockente) Säugetiere (Biber, Fischotter,Wasserfleder- maus) Amphibien (Kammmolch,Moorfrosch) Libellen (Grüne Mosaikjungfer) Reptilien (Ringelnatter) |
| Standgewässer 02100, 02120, 02130, 02150, 02210 | Wasservögel (Teichrohrsänger,Graureiher, Stockente,Fischadler, Seeadler,Kranich) Säugetiere (Biber, Fischotter,Wasserfleder- mäuse) Amphibien (Kammmolch,Moorfrosch) Libellen (Grüne Mosaikjungfer) Weichtiere (Zierliche Tellerschnecke) |
| Anthropogene Rohbodenstandorte und Ruderalfluren 03100, 03200, 03300, 03400 | Reptilien (Zauneidechse) Offenlandbrüter(Braunkehlchen, Heidelerche) |
| Moore und Sümpfe 04510 | Wasservögel (Kranich) Amphibien (Moorfrosch) |
| Gras- und Staudenfluren 05100, 05110, 05140, 05150, 05160, 05170 | Wiesenbrüter (Grauammer, Schafstelze, Feld- lerche) Tag- und Nachtfalter (Großer Feuerfalter) |
| Laubgebüsche, Feldgehölze, Alleen, Baumrei- hen und Baumgruppen 07100, 07130, 07153, 07142, 07170, 07190, 07320 | Frei- und Bodenbrüter der Gehölzstrukturen (Baumpieper, Feldsperling,Neuntöter, Elster, Star) Vögel der halboffenen Landschaft (Bluthänfling,Rotmilan,Schwarzmilan) Xylobionte Käfer (Eremit, Heldbock, Hirschkäfer,Scharlachrote Plattkäfer) Fledermäuse |
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| Lebensräume im Untersuchungsraum | Potenzielles Artenspektrum (Auswahl) |
|---|---|
| Wälder und Forsten 08110, 08120, 08280, 08300, 08480, 08910 | Vögel der Wälder (Hohltaube,Spechte,Mäuse- bussard, Eulen) Xylobionte Käfer (Eremit, Heldbock,Hirschkäfer) Fledermäuse (z. B.Großer Abendsegler) Säuger (Dachs) |
| Acker 09130, 09140 | Offenlandbrüter (Feldlerche, Feldschwirl) Acker(Feldhamster) |
| Biotope der Grün- und Freiflächen 10100, 10110, 10150, 10170, 10200, 10270 | Eventuelles Artenvorkommen bei anderen Bioto- pen beachtet |
| Sonderbiotope 11250, 11290 | Eventuelles Artenvorkommen bei anderen Bioto- pen beachtet |
| Bebaute Gebiete, Verkehrsanlagen und Son- derflächen 12200, 12300, 12500, 12600, 12700 | Gebäudebewohnende Vögel (Hausrotschwanz, Rauchschwalbe, Schleiereule, Weißstorch) Gebäudebewohnende Fledermäuse (Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus) Reptilien (Zauneidechse) |
fett geschrieben – Nachweis bei Recherche in genannten Quellen bzw. Hinweisen der Naturschutzbehörden
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6 Überschlägige Wirkanalyse Im Folgenden werden die potenziellen Auswirkungen des Straßenbauvorhabens auf das Schutzgut Lebensräume für Tiere kurz beschrieben. Die Herleitung der Wirkfaktoren erfolgt gemäß R UVP (FGSV Entwurf 2021) in Verbindung mit den „Vorläufigen Empfehlungen zur Anwendung der BKompV bei Bundesfernstraßen“ (BAST 2024):
Tab. 6: Wirkfaktoren auf die Lebensräume für Tiere Biotope
| Wirkfaktor | Auswirkung | Relevanz der zu | |||
|---|---|---|---|---|---|
| erwartenden | |||||
| Auswirkungen | |||||
| Erheblichkeit | |||||
| baubedingt | |||||
| baubedingte temporäre Flächeninanspruch- nahmen auf Arbeitsflächen (Arbeitsstreifen, Baustelleneinrichtungsflächen, Bauflächen, Lager, jeweils ohne baubedingte Versiege- lung/ Teilversiegelung); Oberflächengewässer: bauzeitliche Gewäs- serquerungen, -verrohrung, -verlegung | Verlust bzw. Beeinträchtigung von Lebensräumen für Tiere Biotopen | x | |||
| baubedingte temporäre Versiegelungen/ Teilversiegelungen | Verlust bzw. Beeinträchtigung von Lebensräumen für Tiere von Biotopen | x | |||
| baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung, Individuenverluste | Individuenverluste | x (V/M) | |||
| temporäre nichtstoffliche Einwirkungen (akustische Reize/ Lärmemissionen, opti- sche Veränderung, Bewegung, Licht, Ver- schattung, Erschütterungen, Vibrationen) | Störung von Tieren | x (V/M) | |||
| temporäre stoffliche Einwirkungen (durch Baufahrzeuge, Staub, Schwebstoffe und Sedimente) | Veränderungen von Lebensräu- men für Tiere (Habitatverände- rungen) | (x) | |||
| dauerhafte Veränderung abiotischer Stand- ortfaktoren: Bodenverdichtung durch Befahren der Baufläche, Materiallagerung | Verlust bzw. Beeinträchtigung von Lebensräumen für Tiere | (x) (V/M) | |||
| temporäre Veränderung abiotischer Stand- ortfaktoren: lokale Grundwasserabsenkung durch Bau- wasserhaltungen | Beeinträchtigung der Gewässer- fauna | (x) (V/M) | |||
| anlagenbedingt | |||||
| dauerhafte Flächeninanspruchnahme: Ver- siegelung, dauerhafte Flächeninanspruchnahme: Teil- versiegelung (z. B. geschotterte/ gepflas- terte Flächen), dauerhafte Flächeninanspruchnahme: Überbauung, unversiegelte Flächen (Bö- schungen, Mulden etc.) | Verlust von Lebensräumen für Tiere | x | |||
| Überspannung durch Brückenbauwerke (in Abhängigkeit von der Konstruktionshöhe und der lichten Höhe der Brücke und der künftigen Belichtung, Beschattung, Nieder- schlagseinträgen etc.) | Veränderungen von Lebensräu- men für Tiere (Habitatverände- rungen), eventuell Abwanderung von Individuen | x |
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| Wirkfaktor | Auswirkung | Relevanz der zu | |||
|---|---|---|---|---|---|
| erwartenden | |||||
| Auswirkungen | |||||
| Erheblichkeit | |||||
| Waldanschnitt (mittelbare Wirkung in an das Baufeld angrenzenden Waldbestän- den) (bei empfindlichen Wäldern, abhängig von Exposition, Struktur und Alter) | Veränderungen von Lebensräu- men für Tiere (Habitatverände- rungen), eventuell Abwanderung von Individuen | x | |||
| Zerschneidung-/Barrierewirkung, Verinse- lung | Trennung von Lebensräumen für Tiere (Habitatveränderun- gen), eventuell Abwanderung von Individuen | x | |||
| Optische Überprägung durch das Straßen- bauwerk und Nebenanlagen optische Reize und Kulissenwirkung | Veränderungen von Lebensräu- men für Tiere (Habitatverände- rungen), eventuell Abwanderung von Individuen | x | |||
| Veränderung abiotischer Standortfaktoren angrenzend an die durch das Vorhaben be- anspruchten Flächen: Wasserhaushalt, Veränderung klimatischer Verhältnisse; Licht, Beschattung | Veränderungen von Lebensräu- men für Tiere (Habitatverände- rungen), eventuell Abwanderung von Individuen | x | |||
| betriebsbedingt | |||||
| Kollisionsgefahr durch Verkehr | Unfälle, Kollisionen, Individuen- verlust | x | |||
| Stoffliche Beeinträchtigungen (insb. Schad- stoffe, Tausalz, Stickstoffemissionen) | Veränderungen von Lebensräu- men für Tiere durch erhöhten Schadstoffeintrag, eventuell Ver- änderung der Artenzusammen- setzung | x | |||
| Lärmemissionen und Beeinträchtigung durch visuelle Störreize, Erschütterungen im Betrieb | Störung von Tieren, eventuell Abwanderung von Individuen | x | |||
| Lichtemissionen (Beleuchtung, Verkehr) | Störung von Tieren, eventuell Abwanderung von Individuen | x |
Erläuterung: x Wirkung auf Schutzgutfunktion vorhanden (x) Wirkung auf Schutzgutfunktion vorhanden, Auswirkung wird aber als sehr gering eingeschätzt V/M Vermeidung bzw. Minderung der Wirkung durch Maßnahmen
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7 Auswahl der Methodenbausteine mit Eignungsprüfung Die Abarbeitung der Entscheidungsmatrix zur Auswahl der erforderlichen Methoden ist der Anlage I zu entnehmen. Sie erfolgte auf den Grundlagen der vorherigen Kapitel.
Folgende Methodenbausteine sind zur Erfassung der planungsrelevanten Fauna im Ergebnis erforderlich:
Tab. 7: Ausgewählte Methodenbausteine
| Methode | Kurzbeschreibung |
|---|---|
| Vögel | |
| V1 | Revierkartierung Brutvögel allgemeiner und besonderer Planungsrelevanz zum qualitati- ven und quantitativen Artnachweis sowie zur annähernden Lokalisierung von Reviermit- telpunkten |
| V2 | Horst- bzw. Nestersuche von Großvögeln, systematische und flächendeckende Erfas- sung der Fortpflanzungsstätten von Großvogelarten |
| V4 | Erhebung relevanter Habitatstrukturen in alten Wäldern |
| Säugetiere | |
| S2 | Erfassung der Biber und Fischotter, Spurensuche entlang von Gewässern |
| Fledermäuse | |
| FM1 | Transektkartierung mit Fledermausdetektor an potenziellen Leitstrukturen, Aufzeichnung der Fledermausrufe, Abgrenzen von Bereichen mit erhöhter Fledermausaktivitäten |
| FM2 | Horchboxuntersuchung an Standorten wo eine erhöhte Fledermausaktivität zu erwarten ist bzw. im Eingriffsbereich zur Validierung von Quartieren und Artenspektrum |
| V4 | Erhebung relevanter Habitatstrukturen in alten Wäldern auch in Feldgehölzen zur Erfas- sung von Fortpflanzungsstätten von Fledermäusen |
| Amphibien | |
| A1 | Erfassung und Bestimmung von Amphibien zum Artnachweis und zur Schätzung der Be- standsgrößen. Nachweis und Abgrenzung von Fortpflanzungsstätten, Modellierung vor- aussichtlicher Wanderbeziehungen |
| Reptilien | |
| -- | Potenzialabschätzung für Zauneidechse und Schlingnatter auf der Grundlage der Bio- topkartierung, Einschätzung der Bedeutsamkeit, Darstellung von Zufallsfunden |
| Fische und Rundmäuler | |
| Fi1 | Erfassung der Fische und Rundmäuler, Habitatstrukturkartierung |
| Xylobionte Käfer | |
| XK1 | Kartierung von Lebensraumstrukturen bzw. potenziellen Brutbäumen xylobionter Käfer- arten |
| XK3 | Brutbaumuntersuchung Heldbock (Cerambyx cerdo); bei erfassten Brutbäumen nach XK1 zum exakten Artnachweis |
| XK4 | Brutbaumuntersuchung Scharlachroter Plattkäfer (Cucujus cinnaberinus); bei erfassten Brutbäumen nach XK1 zum exakten Artnachweis |
Stand: 07/2026 Seite 24
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| Methode | Kurzbeschreibung |
|---|---|
| XK7 | Brutbaumuntersuchung Eremit (Osmoderma eremita) bei erfassten Brutbäumen nach XK1 zum exakten Artnachweis |
| Libellen (besondere Planungsrelevanz( | |
| L1 | Erfassung der Libellen, Sichtbeobachtung, Kescherfang und Exuviensuche |
Die Verhältnismäßigkeit des Untersuchungsumfanges entsprechend der Methodenbausteine ist gegeben. Mit den ausgewählten Methoden können die im Untersuchungsraum zu erwar- tenden Arten und deren tatsächlich genutzte Lebensräume erfasst und bewertet werden. Das Vorkommen anderer Tiergruppen bzw. Arten, die zusätzliche Kartierungsmethoden erfordern, kann durch das vorhandene Potenzial an Lebensräumen und vorliegender Daten ausge- schlossen werden. Die Anwendung weiterer Methoden ist im Zuge dieses Vorhabens im Rah- men der Voruntersuchung somit nicht erforderlich.
8 Festlegung der Methodendetails Die Abgrenzung der Untersuchungsräume für die zu erfassenden Arten und Artengruppen ist in Karte 2 dargestellt. Der nachfolgenden Tabelle sind die festgelegten Methodendetails ent- sprechend der ausgewählten Methodenblätter (siehe Anlage III) zu entnehmen.
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Tab. 8: Festlegung der Details für die ausgewählten Erfassungsmethoden
| Art / | Gesamtzeitraum gemäß | |||
|---|---|---|---|---|
| Methodenblatt (siehe Anlage III) | Untersuchungsraum | Begehungen | ||
| Artengruppe | Methodenblätter | |||
| Vögel | ||||
| Arten allgemein- der und beson- derer Planungs- relevanz | V1 Revierkartierung Brutvögel Revierkartierung allgemeiner und besonders pla- nungsrelevanter (insbesondere zulassungskritischer) Brutvögel zum qualitativen und quantitativen Artnach- weis sowie zur annähernden Lokalisierung von Re- viermittelpunkten | gesamter UR ca. 1.886 ha (Berücksichtigung von Effektdistanzen z. B. Feldlerche: 500 m) | Mitte Februar bis Mitte Au- gust | 10 Begehungen (vgl. Anlage II) (aufgrund der Hinweise auf Eulen und Spechten sind die Tages-(Nacht-)zeiten der Er- hebungen entsprechend zu wählen) |
| V2Horst- bzw. Nestersuche von Großvögeln Systematische und flächendeckende Erfassung der Fortpflanzungsstätten von Großvogelarten | gesamter UR ca. 1.886 ha (Berücksichtigung von Fluchtdistanzen von Großvö- geln, max. 500 m) | Ersterfassung: laubfreie Zeit, Kontrolle: Mai bis Anfang Juli | 3 Begehungen (1 Begehung zur Ersterfas- sung, 2 Begehungen zur Kontrolle) | |
| V4 Erhebung relevanter Habitatstrukturen in alten Wäldern Systematische Erfassung von Habitatsrukturen, die für Brutvögel mit großen Aktionsräumen und Fleder- mäusen essenziell sind und deren Verbreitung und Häufigkeit im Wald limitiert ist. In der Regel werden das Höhlenbäume, Alt- und Starkholz, Totholz oder die Ausprägung von Vegetationsschichten sein. | ausgewiesene Probeflächen ca. 103 ha lineare Hecken und Baum- reihen ca. 19 km | Ganze Jahr, bevorzugt laubfreie Zeit | Systematische Erfassung |
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| Art / | Gesamtzeitraum gemäß | |||
|---|---|---|---|---|
| Methodenblatt (siehe Anlage III) | Untersuchungsraum | Begehungen | ||
| Artengruppe | Methodenblätter | |||
| Säugetiere | ||||
| Arten besonde- rer Planungsre- levanz | S2 Spurensuche entlang von Gewässern –Biber und Fischotter | ca. 7,5 km Gräben | Biber: März – April, September bis November Fischotter: ganzjährig | 4 Begehungen |
| Fledermäuse | ||||
| Arten besonde- rer Planungsre- levanz | FM1Transektkartierung mit Fledermausdetektor Erfassung von Fledermausaktivitäten an potenziellen Leitstrukturen, Aufzeichnung der Fledermausrufe, Abgrenzen von Bereichen mit erhöhter Fledermaus- aktivitäten | Transekte lt. Plan, potenzi- elle Leitstrukturen, ca. 24 km | März bis Oktober | 5 Begehungen |
| FM2 Horchboxenuntersuchung - Fledermäuse Stationäre und automatisierte Erfassung der Fleder- mausaktivität an potenziellen Konfliktpunkten (poten- zielle Querungen von Leitstrukturen und zur Validie- rung von Quartieren und des Artenspektrums) | 24 Horchboxenstandorte lt. Plan an speziellen, potenzi- ellen Leitstrukturen | April bis Oktober | 4 Erfassungsphasen zu jeweils 3 Tagen | |
| V4 Erhebung relevanter Habitatstrukturen in alten Wäldern Systematische Erfassung von Habitatsrukturen, die für Brutvögel mit großen Aktionsräumen und Fleder- mäusen essenziell sind und deren Verbreitung und Häufigkeit im Wald limitiert ist. In der Regel werden das Höhlenbäume, Alt- und Starkholz, Totholz oder die Ausprägung von Vegetationsschichten sein. | ausgewiesene Probeflächen ca. 103 ha lineare Hecken und Baum- reihen ca. 19 km | ganzes Jahr, bevorzugt laubfreie Zeit | Systematische Erfassung |
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| Art / | Gesamtzeitraum gemäß | |||
|---|---|---|---|---|
| Methodenblatt (siehe Anlage III) | Untersuchungsraum | Begehungen | ||
| Artengruppe | Methodenblätter | |||
| Amphibien | ||||
| Arten besonde- rer Planungsre- levanz | A1 Verhören, Sichtbeobachtung und Handfänge - Amphibien Erfassung und Bestimmung von Amphibien zum Art- nachweis und zur Schätzung der Bestandsgrößen. Nachweis und Abgrenzung von Fortpflanzungsstät- ten, Ableitung potenzieller Wanderbeziehungen und voraussichtlicher Landlebensräume im Umfeld der Laichgewässer anhand ökologischer Kenntnisse | ausgewählte Probeflächen, ca. 93 ha | Mitte Februar bis Mitte Juli | 5 Begehungen |
| Reptilien | ||||
| Arten besonde- rer Planungsre- levanz | Potenzialabschätzung für Zauneidechse und Schlingnatter auf der Grundlage der Biotopkartierung, Einschätzung der Bedeutsamkeit, Darstellung von Zufallsfunden | Variantensuchraum 1.032 ha | -- | Zufallsfunde im Rahmen der faunistischen Erfassungen |
| Fische und Rundmäuler | ||||
| Arten besonde- rer Planungsre- levanz | Fi1 Habitatstrukturkartierung | ca. 7,5 km Gräben | Ende April – Ende August | 1 Begehung |
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| Art / | Gesamtzeitraum gemäß | |||
|---|---|---|---|---|
| Methodenblatt (siehe Anlage III) | Untersuchungsraum | Begehungen | ||
| Artengruppe | Methodenblätter | |||
| Xylobionte Käfer | ||||
| xylobionte Käfer FFH-RL | XK1 Strukturkartierung Kartierung von Lebensraumstrukturen bzw. potenziel- len Brutbäumen xylobionter Käferarten | ausgewiesene Probeflächen ca. 103 ha lineare Hecken und Baum- reihen ca. 19 km | Bevorzugt laubfreie Zeit, An- fang November bis Ende Februar | 1 Begehung |
| Heldbock | XK3 Brutbaumuntersuchung Heldbock Nachweis des Heldbocks. Exakte Bestimmung von Brutbäumen (anbrüchige Altbäume) als raumzeitli- cher Bestandteil des Habitats | Klärung im Rahmen der Un- tersuchung gemäß Metho- denblatt XK1 | 1. Begehung (alte Schlupflö- cher): September – April 2. Begehung (neue Schlupf- löcher): Ende Juli und Folge- monate | 2 Begehungen |
| Scharlachroter Plattkäfer | XK4 Brutbaumuntersuchung Scharlachroter Plattkä- fer Brutbaumuntersuchung Scharlachroter Plattkäfer Nachweis der Art. Bestimmung von für die Fortpflan- zung geeigneten Totholzstrukturen und Waldberei- chen | Klärung im Rahmen der Un- tersuchung gemäß Metho- denblatt XK1 | März bis Oktober | 2 Begehungen |
| Eremit | XK7Brutbaumuntersuchung Eremit (Juchtenkäfer) Untersuchung von nachgewiesenen Brutbäumen auf Nachweisspuren des Eremiten zum qualitativen Art- nachweis | Klärung im Rahmen der Un- tersuchung gemäß Metho- denblatt XK1 | ganzjährig | 1 Begehung |
| Libellen | ||||
| Arten besonde- rer Planungsre- levanz | L1 Sichtbeobachtung, Kescherfang und Exuviensu- che | insgesamt 10 Probestrecken à 100 m entlang von ca. 7,5 km Gräben | Ende April – Ende August | 5 Begehungen |
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9 Literatur- und Quellenverzeichnis
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LUGV – LANDESAMT FÜR UMWELT, GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2015): Naturschutz und Landschaftspflege Bbg, 2 (2015).
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TEUBNER, J; TEUNER, J; UND DOLCH, D. (1996): Die letzten Feldhamster?, Naturschutz und Landschaftspflege Bbg, 4 (1996).
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UMWELT- UND NATURSCHUTZAMT LICHTENBERG/BEZIRKSAMT LICHTENBERG (Hrsg., 27.02.2024): Vortrag im Rahmen der 8. Sitzung des Beirates für Naturschutz und Land- schaftspflege Lichtenberg zur Malchower Auenlandschaft – Modellprojekt Ökokonto. Berlin.
Gesetze, Verordnungen und Pläne
BNatSchG: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 48 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist.
FNP Berlin: Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 7. Feb- ruar 2025 (ABl. S. 441).
FNP Gemeinde Ahrensfelde: Flächennutzungsplan der Gemeinde Ahrensfelde, rechtskräftig seit 11.03.2014.
LRP: Landschaftsrahmenplan LRP+ Landkreis Barnim 2018 (Entwurf). Eberswalde.
NatSchG Bln: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Natur- schutzgesetz -) vom 29. Mai 2013 (GVBl. 2013, 140), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 11.12.2024 (GVBl. S. 614, 617).
BbgNatSchAG: Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Bran- denburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG) vom 21. Januar 2013 (GVBl. I/13, [Nr. 3], S., ber. GVBl. I/13 [Nr. 21]), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. September 2020 (GVBl. I/20, [Nr. 28]).
Sonstige Quellen https://gdi.berlin.de/viewer/main/ (Geoportal Berlin) https://www.bfn.de/artenportraits (Artenportraits, BfN - Bundesamt für Naturschutz) https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/naturschutzfachdaten/kartenanwen-
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dung/kartenanwendung-naturschutzfachdaten/# (Kartenanwendung Naturschutzfachda- ten, LfU – Landesamt für Umwelt)
Stand: 07/2026 Seite 32
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Anlage I: Checkliste zur Auswahl der Erfassungsmethoden
Erläuterungen: VP = Vorplanung, Voruntersuchung, UVS / EP = Entwurfsplanung / GP = Genehmigungsplanung Das Vorhaben befindet sich auf der Ebene VP.
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebungen | geplante faunistische Erhebungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (nach ALBRECHT ET AL2014, Tabelle 10) | Voruntersuchung (VP) | |||||
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebun- | ||||||
| Nr. | VP | EP | GP | Ausschlussgründe für Untersuchungen | Methodenblatt | |
| gen | ||||||
| Vögel | ||||||
| V1 Revierkartierung Brutvögel | ||||||
| 1 | Sind besonders planungsrelevante Vogelarten im Wirkraum zu erwarten und sind Lebensraumverluste, erhebliche Störungen oder die Erhöhung des Tötungs- risikos möglich? Dies ist in der Regel zu bejahen. Auf Ebene der Vorplanung können die Fragen auf zu- lassungskritische „Rote Ampel“-Arten eingeschränkt werden. | V1 | V1 | V1 | -- | V1 |
| 2 | Wenn Nr. 1 bei einer Vorplanung mit Nein beantwortet wird oder flächendeckende Erhebungen aufgrund be- sonderer Plangebietsgröße unzumutbar: *Erhebung auf repräsentativen Probeflächen bzw. Transekten | V1* | -- | -- | -- | -- |
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| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebungen | geplante faunistische Erhebungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (nach ALBRECHT ET AL2014, Tabelle 10) | Voruntersuchung (VP) | |||||
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebun- | ||||||
| Nr. | VP | EP | GP | Ausschlussgründe für Untersuchungen | Methodenblatt | |
| gen | ||||||
| V2 Horst- bzw. Nestsuche von Großvögeln | ||||||
| 3 | Sind Vogelarten besonderer Planungsrelevanz mit großen Aktionsräumen im Wirkraum zu erwarten (Greifvögel, Großvögel), die Horste in Wäldern oder Gehölzen nutzen und diese vom Vorhaben unmittel- bar oder mittelbar (Störung) betroffen sein könnten? Theoretische Revierzentren stellen keine geeignete Näherung für die Lage der tatsächlichen Niststätte dar. | -- | V2 | V2 | Im Rahmen der Vorplanung/Voruntersuchung nicht not- wendig. Wird für das hier betrachtete Vorhaben auf- grund von Hinweisen im Rahmen der frühzeitigen Trä- gerbeteiligung am 27.11.2025 aber als zielführend er- achtet. | V2 |
| V3 Lokalisation von Baumhöhlen | ||||||
| 4 | Sind höhlenbrütende Vogelarten besonderer Pla- nungsrelevanz mit großen Aktionsräumen im Wirk- raum zu erwarten (v. a. Spechte) und kann es Höhlen- bäume im Bereich des unmittelbaren Flächenverlusts geben? Theoretische Revierzentren stellen keine geeignete Näherung für die Lage der tatsächlichen Niststätte dar. | -- | V3 | V3 | Im Rahmen der Vorplanung/Voruntersuchung nicht not- wendig. Grundlagen werden zunächst im Rahmen der Erfassung gemäß V4 ermittelt. Wird im Rahmen der faunistischen Erhebung für die Ent- wurfsphase berücksichtigt. | -- |
| V4 Erhebung relevanter Habitatstrukturen in alten Waldbeständen | ||||||
| 5 | Sind Vogelarten besonderer Planungsrelevanz mit großen Aktionsräumen im Wirkraum zu erwarten, die über essenzielle Habitatelemente (Baumhöhlen, Tot- holz, lichte Stellen, etc.) in alten Waldbeständen verfü- gen? | V4 | V4 | V4 | -- | V4 |
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| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebungen | geplante faunistische Erhebungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (nach ALBRECHT ET AL2014, Tabelle 10) | Voruntersuchung (VP) | |||||
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebun- | ||||||
| Nr. | VP | EP | GP | Ausschlussgründe für Untersuchungen | Methodenblatt | |
| gen | ||||||
| V5 Raumnutzungsbeobachtungen von Zug- und Rastvögeln | ||||||
| 6 | Können die vorhabensbedingten Wirkungen bedeut- same Rastgebiete (Ramsar-Gebiete, bekannte Zug- korridore und Zugverdichtungen, Wiesenbrüterge- biete, bedeutende Gebiete für Wasservögel) treffen, die in dem jeweiligen Raum nicht frei bzw. unbegrenzt verfügbar sind? | V5 | V5 | V5 | Der Untersuchungsraum befindet sich am Stadtrand von Berlin. Bedeutende Rastgebiete sind im Wirkraum des Vorhabens nicht zu erwarten und sind im OSIRIS nicht ausgewiesen. Hinweise zu Rastvögel ergeben sich au- ßerdem aus den Untersuchungen V1 und V2. | -- |
| Säuger | ||||||
| S1 Lockstockmethode – Europäische Wildkatze | ||||||
| 7 | Liegen potenziell geeignete Habitate oder mögliche Verbundkorridore der Wildkatze im Wirkraum und es kann zu einer Neuzerschneidung dieser Lebensräume kommen (Neubau) bzw. es ist eine Wiedervernet- zungsmaßnahme als Kompensation im Falle einer Ausbauplanung ange- dacht? | -- | S1 | S1 | Erste Hinweise auf ein Vorkommen der Wildkatze liegen nur für Brandenburg im Fläming vor. Ein Vorkommen in Berlin ist nicht bekannt und aufgrund der Habitatausstat- tung des UR auch nicht möglich. Größere Waldgebiete befinden sich nicht im UR. Ein Vorkommen der Wild- katze kann sicher ausgeschlossen werden. Im Rahmen der Vorplanung/Voruntersuchung nicht not- wendig. | -- |
| S2 Spurensuche entlang von Gewässern – Biber und Fischotter | ||||||
| 8 | Werden von der Planung Gewässer gequert oder tan- giert, die im bekannten oder potenziellen Verbrei- tungsgebiet von Biber oder Fischotter liegen? Auf- grund der baubedingten Störungen gilt dies Kriterium bei Neu- und Ausbau. Bei Ausbau auch für mögliche Wiedervernetzungsmaßnahmen oder Verbesserungen des Status quo. | -- | S2 | S2 | -- | S 2 |
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| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebungen | geplante faunistische Erhebungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (nach ALBRECHT ET AL2014, Tabelle 10) | Voruntersuchung (VP) | |||||
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebun- | ||||||
| Nr. | VP | EP | GP | Ausschlussgründe für Untersuchungen | Methodenblatt | |
| gen | ||||||
| S3 Erfassung von Feldhamsterbauen | ||||||
| 9 | Sind Vorkommen oder potenziell geeignete Habitate des Feldhamsters im Wirkraum des Vorhabens be- kannt und könnten von der Flächeninanspruchnahme (auch temporäre) betroffen sein oder sind Zerschnei- dungseffekte möglich? | -- | S3 | S3 | Ein Vorkommen des Hamsters kann ausgeschlossen werden. | -- |
| S4 Nistkästen, Niströhren - Haselmaus | ||||||
| 10 | Ist das Vorkommen der Haselmaus im Wirkraum des Vorhabens zu erwarten und sind von der Flächeninan- spruchnahme Gehölze (Hecken, Büsche, Gehölze, Wälder) betroffen? Ein Ausschluss sollte nur bei iso- lierten Gehölzen unter 1 ha mit einem Abstand von mindestens 800 m zum nächsten Gehölz erfolgen (Verkehrswege, Äcker etc. können dabei nicht als un- überwindbare Barrieren angenommen werden). In der Vorplanung Beschränkung auf repräsentative, besonders geeignete Gehölze (strukturreiche, lichte Waldbereiche mit starkem Unterwuchs, gut vernetzte Gebüsche und Hecken). | -- | S4 | S4 | Es befinden sich keine Vorkommen der Haselmaus in Berlin und Brandenburg. | -- |
| S5 Freinest- und Fraßspurensuche, Habitatbewertung - Haselmaus | ||||||
| 11 | Trifft Nr. 10 zu, sind von Sträuchern, Gebüschen oder jungen Gehölzen geprägte Habitate betroffen und für den Projektablauf ist ein erstes Screening im Herbst/Winter ohne sichere Ausschlussmöglichkeit sinnvoll? | -- | S5 | S5 | Es befinden sich keine Vorkommen der Haselmaus in Berlin und Brandenburg. | -- |
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| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebungen | geplante faunistische Erhebungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (nach ALBRECHT ET AL2014, Tabelle 10) | Voruntersuchung (VP) | |||||
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebun- | ||||||
| Nr. | VP | EP | GP | Ausschlussgründe für Untersuchungen | Methodenblatt | |
| gen | ||||||
| S6 Erfassung von Erdbauen und Besatzkontrolle – Europäischer Dachs | ||||||
| 12 | Ist mit dem Vorkommen des Dachses im Wirkraum zu rechnen und lassen sich die voraussichtlichen Que- rungsbereiche der zukünftigen Straße (Neubau) an- hand der vorhandenen Daten (bekannte Baue, Lage von Feldgehölzen, Wäldern) nicht mit ausreichender Genauigkeit prognostizieren? Im Falle eines Ausbaus liegen i.d.R. Daten zu Unfall- schwerpunkten vor oder es ist nicht mit neuen Konflik- ten zu rechnen. | -- | S6 | S6 | Im Rahmen der Vorplanung/Voruntersuchung nicht notwendig. Wird im Rahmen der faunistischen Erhebung für die Entwurfsphase berücksichtigt (soweit erforderlich). | -- |
Stand: 07/2026 Seite 37
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| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebungen | geplante faunistische Erhebungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (nach ALBRECHT ET AL2014, Tabelle 10) | Voruntersuchung (VP) | |||||
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebun- | ||||||
| Nr. | VP | EP | GP | Ausschlussgründe für Untersuchungen | Methodenblatt | |
| gen | ||||||
| Fledermäuse | ||||||
| FM1 Transektkartierung mit Ultraschalldetektor | ||||||
| FM2 Stationäre Horchboxen | ||||||
| 13 | Sind Fledermausarten im Wirkraum zu erwarten und sind Quartierverluste z.B. durch Überbauung von höhlen- und spaltenreichen Altbaumbeständen, Über- bzw. Verbauung von Stollen-, Keller- oder Höhleneingän- gen, von Gebäuden mit großen Dachböden oder ande- ren alten, spaltenreichen Gebäuden, von Blockhalden sowie anthropogen entstandene Äquivalenten, erhebliche Störungen insbesondere von lärm- und lichtempfindlichen Fledermausarten oder die Erhöhung des Tötungsrisikos z.B. durch Beein- trächtigung/Veränderung von Flugrouten oder bedeut- samen Nahrungshabitaten wie Hecken, Waldränder, Alleen, Streuobstgürtel, Fließgewässer, Auengehölze möglich? Dies ist in der Regel zu bejahen. Auf Ebene der Vorplanung können Fragen auf zulas- sungskritische, „Rote Ampel“-Arten eingeschränkt werden. Weitere Kriterien und Grundlagen hierzu in FÖA Land- schaftsplanung 2011. | FM1 FM2 | FM1 FM2 | FM1 FM2 | -- | FM1 FM2 |
Stand: 07/2026 Seite 38
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| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebungen | geplante faunistische Erhebungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (nach ALBRECHT ET AL2014, Tabelle 10) | Voruntersuchung (VP) | |||||
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebun- | ||||||
| Nr. | VP | EP | GP | Ausschlussgründe für Untersuchungen | Methodenblatt | |
| gen | ||||||
| V3 Lokalisation von Baumhöhlen | ||||||
| 14 | Sind Baumhöhlen bewohnende Fledermäuse im Wirk- raum zu erwarten und höhlen- oder spaltenreiche Alt- bäume im Bereich des unmittelbaren Flächenverlusts möglich (vgl. Nr. 4)? | -- | V3 | V3 | Im Rahmen der Vorplanung/Voruntersuchung nicht not- wendig. Grundlagen werden zunächst im Rahmen der Erfassung gemäß V4 ermittelt. Wird im Rahmen der faunistischen Erhebung für die Ent- wurfsphase berücksichtigt. | -- |
| V4 Erhebung relevanter Habitatstrukturen in alten Waldbeständen | ||||||
| 15 | Ist Frage Nr. 13 zu bejahen und befinden sich im Wirkraum alte Waldbestände mit Habitatelementen besonderer Bedeutung für die Fledermausfauna (Höh- lenbäume, Altholz, Totholz, mehrschichtige Bestände, Buchenhallenwälder u. ä.) (vgl. Nr. 5)? | V4 | V4 | V4 | -- | V4 |
Stand: 07/2026 Seite 39
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| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebungen | geplante faunistische Erhebungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (nach ALBRECHT ET AL2014, Tabelle 10) | Voruntersuchung (VP) | |||||
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebun- | ||||||
| Nr. | VP | EP | GP | Ausschlussgründe für Untersuchungen | Methodenblatt | |
| gen | ||||||
| FM3 Netzfang | ||||||
| 16 | Trifft Nr. 13 zu und: Sind durch die Bestimmungsunsicherheiten bioakusti- scher Methoden bzw. durch die schwere Erfassbarkeit leise rufender Arten (Bechsteinfledermaus, Braunes und Graues Langohr) fehlerhafte planerische Konse- quenzen zu erwarten? Hiermit ist v. a. zu rechnen in Natura 2000-Gebieten, in denen die Bechsteinfleder- maus als Erhaltungsziel definiert ist. Sollen Quartiere über den Fang von Einzeltieren (v. a. bei Bechsteinfledermaus bedeutsam) und anschlie- ßende Telemetrie nachgewiesen werden? Soll der Be- stand von Quartieren, die anders nicht einsehbar oder nur ungenügend zu erfassen sind (Baumhöhlen, na- türliche unterirdische Höhlen, Spaltenquartiere an Ge- bäuden oder Häusern u. ä. Fälle) über Netzfang be- stimmt werden? Netzfänge sind nur zur Beantwortung planungsrele- vanter Fragestellungen durchzuführen, die nicht durch die übrigen Methoden zu klären sind. | -- | FM3 | FM3 | Hinweise zum Vorkommen der Bechsteinfledermaus lie- gen nicht vor. Langohren als Gattung (Plecotus spec.) können über Detektoren oder Horchboxen nachgewie- sen werden. Lediglich eine Artdifferenzierung kann nicht stattfinden. Planungsrelevante Fragen lassen sich durch die anderen, geplanten Untersuchungen beantworten. Im Rahmen der Vorplanung/Voruntersuchung nicht not- wendig. | -- |
Stand: 07/2026 Seite 40
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| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebungen | geplante faunistische Erhebungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (nach ALBRECHT ET AL2014, Tabelle 10) | Voruntersuchung (VP) | |||||
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebun- | ||||||
| Nr. | VP | EP | GP | Ausschlussgründe für Untersuchungen | Methodenblatt | |
| gen | ||||||
| FM4 Telemetrie | ||||||
| 17 | Trifft Nr. 13 zu und: können essenzielle Nahrungshabitate oder wichtige Flugwege bestimmter unter Schutz stehender und be- sonders bedeutsamer Fledermauskolonien vom Vor- haben betroffen erheblich sein? In der Regel bei Fle- dermauskolonien, die als FFH-Objekte geschützt sind. (s. Aktionsraumtelemetrie) Wird in Wälder mit begrenzter Verfügbarkeit an poten- ziellen Höhlenbäumen so eingegriffen, dass mögliche Quartierbäume verloren gehen und sind Vorkommen von Fledermausarten mit eher kleinräumig abgrenzba- rer Quartiernutzung wie z. B. Bechsteinfledermaus oder Langohren zu erwarten oder bekannt? (s. Quar- tiertelemetrie in Verbindung mit Methode FM3) Tele- metrie ist nur zur Beantwortung planungsrelevanter Fragestellungen durchzuführen, die nicht durch die übrigen Methoden zu klären sind. | -- | FM4 | FM4 | Das zu verwendende Methodenblatt FM4 (Telemetrie) enthält den Hinweis, dass diese Methode invasiv und zeitaufwendig ist. Es ist zu prüfen und zu begründen, ob der Aufwand für den möglichen Erkenntnisgewinn zu vertreten ist. Unterschieden wird bei dieser Methode in Aktionsraumtelemetrie und Quartiertelemetrie. Bei der Aktionsraumtelemetrie werden Aktionsraum und Flug- strecken von einzelnen Tieren erfasst. Die Quartiertele- metrie ermöglicht das sichere Auffinden von Fortpflan- zungsstätten einzelner Tiere. Ob damit alle möglichen Quartiere erfasst werden, kann lt. ALBRECHT nicht mit Si- cherheit festgestellt werden. Durch die Untersuchung gemäß Methodenblatt V3 wer- den Höhlen- und Spaltenbäume ermittelt, durch die Un- tersuchungen lt. Methodenblatt FM1 und FM2 werden auch Arten ermittelt. Im Rahmen der Vorplanung/Voruntersuchung nicht not- wendig. | -- |
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B2 n OU Malchow Faunistische Planungsraumanalyse
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebungen | geplante faunistische Erhebungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (nach ALBRECHT ET AL2014, Tabelle 10) | Voruntersuchung (VP) | |||||
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebun- | ||||||
| Nr. | VP | EP | GP | Ausschlussgründe für Untersuchungen | Methodenblatt | |
| gen | ||||||
| Amphibien | ||||||
| A1 Verhören, Sichtbeobachtung und Handfänge – Amphibien | ||||||
| 18 | Sind Laichgewässer der besonders planungsrelevan- ten Amphibienarten im Wirkraum zu erwarten und möglicherweise durch Flächenverlust, Schadstoffein- träge oder Störungen betroffen oder können Wander- beziehungen dieser Arten durch Zerschneidung (Neu- bau) gestört werden bzw. sollen vorhandene Konflikt- stellen im Zuge der Planung (Ausbau) beseitigt wer- den? Vorplanung: Sind bedeutende Amphibienvorkommen (v. a. bei Bindung an Lebensräume begrenzter bzw. lokal begrenzter Verbreitung) mit Entscheidungsrele- vanz zu erwarten? Beschränkung auf entscheidungs- relevante Arten. | A1 | A1 | A1 | -- | A1 |
| A2 Ausbringen künstlicher Verstecke – Erfassung von Kreuzkröte und Wechselkröte | ||||||
| 19 | Wurde Nr. 18 bejaht und ist das Vorkommen von Kreuz- oder Wechselkröte im Wirkraum zu erwarten? | -- | A2 | A2 | Durch Untersuchungen gemäß Methodenblatt A2 erhöht sich die Nachweiswahrscheinlichkeit der genannten Ar- ten. Für die Beurteilung der Beeinträchtigungen ist der Nachweis nach Methodenblatt A1 ausreichend. Im Rahmen der Vorplanung/Voruntersuchung nicht not- wendig. Wird im Rahmen der faunistischen Erhebung für die Ent- wurfsphase berücksichtigt (soweit erforderlich). | -- |
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B2 n OU Malchow Faunistische Planungsraumanalyse
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebungen | geplante faunistische Erhebungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (nach ALBRECHT ET AL2014, Tabelle 10) | Voruntersuchung (VP) | |||||
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebun- | ||||||
| Nr. | VP | EP | GP | Ausschlussgründe für Untersuchungen | Methodenblatt | |
| gen | ||||||
| A3 Wasserfallen – Erfassung des Kammmolches (u. a. Molcharten) | ||||||
| 20 | Wurde Nr. 18 bejaht und ist das Vorkommen des Kammmolches im Wirkraum zu erwarten? | -- | A3 | A3 | Durch die Untersuchung nach Methodenblatt A1 erfolgt ein Artennachweis. Für die Beurteilung der Beeinträchti- gungen ist der Artennachweis ausreichend. Im Rahmen der Vorplanung/Voruntersuchung nicht not- wendig. Wird im Rahmen der faunistischen Erhebung für die Ent- wurfsphase berücksichtigt (soweit erforderlich). | -- |
| A4 Hydrophon – Erfassung der Knoblauchkröte | ||||||
| 21 | Wurde Nr. 18 bejaht und ist das Vorkommen der Knoblauchkröte im Wirkraum zu erwarten und die möglichen Laichgewässer haben Tiefen über 50 cm oder die Umgebung ist zu laut, um die Rufe zu hören? | -- | A4 | A4 | Durch die Untersuchung nach Methodenblatt A1 erfolgt ein Artennachweis. Für die Beurteilung der Beeinträchti- gungen ist der Artennachweis ausreichend. Im Rahmen der Vorplanung/Voruntersuchung nicht not- wendig. Wird im Rahmen der faunistischen Erhebung für die Ent- wurfsphase berücksichtigt (soweit erforderlich). | -- |
| A5 Amphibienfangzaun | ||||||
| 22 | Wurden im Rahmen der Entwurfsplanung Wanderbe- ziehungen anhand der Kartierergebnisse modelliert, für die Querungshilfen zu planen sind? | -- | -- | A5 | Im Rahmen der Vorplanung/Voruntersuchung nicht not- wendig. Wird im Rahmen der faunistischen Erhebung für die Ge- nehmigungsplanung berücksichtigt (soweit erforderlich). | -- |
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B2 n OU Malchow Faunistische Planungsraumanalyse
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebungen | geplante faunistische Erhebungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (nach ALBRECHT ET AL2014, Tabelle 10) | Voruntersuchung (VP) | |||||
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebun- | ||||||
| Nr. | VP | EP | GP | Ausschlussgründe für Untersuchungen | Methodenblatt | |
| gen | ||||||
| Reptilien | ||||||
| R1 Sichtbeobachtung und Einbringen künstlicher Verstecke, ergänzende Punkttaxierung | ||||||
| 23 | Sind besonders planungsrelevante Reptilienarten im Wirkraum zu erwarten und können deren Lebens- räume oder Wanderbeziehungen durch das Vorhaben beeinträchtigt werden? Auf Ebene der Vorplanung können die Fragen auf zulassungskritische „Rote Am- pel“-Arten eingeschränkt werden. | R1 | R1 | R1 | Rote Ampel-Arten (Äskulapnatter, Europäische Sumpf- schildkröte, Westliche und Östliche Smaragdeidechse sowie Würfelnatter) kommen in Berlin sowie in der Ge- meinde Ahrensfelde nicht vor. Abweichend dazu: Potentialabschätzung für Zauneidechse und Schlingnat- ter auf der Grundlage der Biotopkartierung, Einschät- zung der Bedeutsamkeit, Darstellung von Zufallsfunden im Bereich des Variantensuchraums | Potenzialab- schätzung |
| Fische und Rundmäuler | ||||||
| Fi1 Habitatstrukturkartierung | ||||||
| 24 | 1. Sind projektbedingte Auswirkungen (Schad- oder Trübstoffeinträge, Durchfahrung des Gewässers im Zuge der Bauarbeiten, Uferbeeinträchtigung, - be- schattung, Pfeilerstandorte im Gewässer, Verände- rung des Gewässers durch Verlegung, Durchlassbau- werke usw.) möglich? Wenn ja, dann 2. 2. Sind besonders planungsrelevante Fischarten oder Rundmäuler im Wirkraum zu erwarten (überwiegend Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie, daher i.d.R. nur bei Betroffenheit von FFH-Gebieten relevant)? | Fi1 | Fi1 | Fi1 | -- | Fi1 |
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| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebungen | geplante faunistische Erhebungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (nach ALBRECHT ET AL2014, Tabelle 10) | Voruntersuchung (VP) | |||||
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebun- | ||||||
| Nr. | VP | EP | GP | Ausschlussgründe für Untersuchungen | Methodenblatt | |
| gen | ||||||
| Fi2 Elektrobefischung | ||||||
| 25 | Wurde Nr. 24 bejaht, das tatsächliche Vorkommen der betroffenen Arten besonderer Planungsrelevanz ist unsicher und: Können die bedeutsamen Habitatelemente bzw. Teil- habitate dieser Arten (Laichplätze etc.) so im Eingriffs- bereich liegen, dass für die Vermeidung ein erhebli- cher Maßnahmen- bzw. Kostenaufwand resultiert (z. B. Brücke statt Durchlass, Verzicht auf Baufeld im Ge- wässer durch Taktschiebverfahren usw.)? Oder: Spielt für die Wahl bzw. Ausgestaltung der Maßnahme der Erhaltungszustand der Art eine Rolle? | Fi2 | Fi2 | Fi2 | Es sind keine planungsrelevanten Fischarten oder Rundmäuler im Wirkraum bekannt. Die Fließgewässer im UR sind schmal. Es handelt sich um Gräben. Fische sind kein Erhaltungsziel des FFH-Gebiets „Falkenberger Rieselfelder“. | -- |
| Tag- und Nachtfalter | ||||||
| F1 Erfassung der Imagines – Apollo (Parnassius apollo) | ||||||
| 26 | Liegen im Wirkraum und der direkten Umgebung be- kannte Nachweise des Apollofalters vor und kommt es potenziell zur direkten oder mittelbaren Beeinträchti- gung von xerothermen Felsbiotopen mit Vorkommen von Dickblattgewächsen der Gattungen Sedum und Rhodolia? | -- | F1 | F1 | Berlin sowie Brandenburg liegen außerhalb des Verbrei- tungsgebiets der Art. | -- |
| F2 Erfassung der Imagines – Schwarzer Apollo (Parnassius mnemosyne) | ||||||
| 27 | Befindet sich der Wirkraum innerhalb des bekannten und stark eingegrenzten Verbreitungsgebiets des Schwarzen Apollos und kommt es vorhabensbedingt zu Eingriffen in thermophile Waldränder und Saumha- bitate oder zu mittelbaren Beeinträchtigungen (z.B. Trennwirkungen) dieser? | -- | F2 | F2 | Berlin sowie Brandenburg liegen außerhalb des Verbrei- tungsgebiets der Art. | -- |
Stand: 07/2026 Seite 45
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| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebungen | geplante faunistische Erhebungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (nach ALBRECHT ET AL2014, Tabelle 10) | Voruntersuchung (VP) | |||||
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebun- | ||||||
| Nr. | VP | EP | GP | Ausschlussgründe für Untersuchungen | Methodenblatt | |
| gen | ||||||
| F3 Erfassung der Imagines – Gelbringfalter (Lopinga achine) | ||||||
| 28 | Befindet sich der Wirkraum innerhalb des bekannten und stark eingegrenzten Verbreitungsgebietes des Gelbringfalters und kommt es vorhabensbedingt zu Eingriffen in lichte Wälder mit kniehohen Grasfluren oder zu mittelbaren Beeinträchtigungen (z.B. Trenn- wirkungen) dieser? | -- | F3 | F3 | Berlin sowie Brandenburg liegen außerhalb des Verbrei- tungsgebiets der Art. | -- |
| F4 Erfassung der Imagines – Heller (Maculinea teleius) und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) | ||||||
| 29 | Befindet sich der Wirkraum innerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes von Hellem und Dunklem Wie- senknopf-Ameisenbläuling und kommt es vorhabens- bedingt zu Eingriffen in Lebensräume mit Vorkommen des Großen Wiesenknopfes? | -- | F4 | F4 | Vorkommen vom Hellem und Dunklem Wiesenknopf- Ameisenbläuling wird aufgrund der Verbreitungskarten und der Biotopausbildung ausgeschlossen (vgl. GEL- BRECHT). | -- |
| F5 Erfassung der Imagines – Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) | ||||||
| 30 | Befindet sich der Wirkraum innerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Spanischen Flagge und kommt es vorhabensbedingt zu Eingriffen in thermo- phile Lichtungen, Säume, Magerrasen und vergleich- bare Biotope oder zu mittelbaren Beeinträchtigungen (z.B. Trennwirkungen) dieser? | -- | F5 | F5 | Berlin und Brandenburg liegen außerhalb des Verbrei- tungsgebiets der Art. | -- |
| F6 Erfassung der Imagines – Thymian-Ameisenbläuling (Maculinea arion) | ||||||
| 31 | Befindet sich der Wirkraum innerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes des Thymian-Ameisenbläulings und kommt es vorhabensbedingt zu Eingriffen in Ma- gerrasen und Saumhabitate mit Vorkommen von Thy- mian und Dost? | F6 | F6 | F6 | Berlin und Brandenburg liegen außerhalb des Verbrei- tungsgebiets der Art. | -- |
Stand: 07/2026 Seite 46
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| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebungen | geplante faunistische Erhebungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (nach ALBRECHT ET AL2014, Tabelle 10) | Voruntersuchung (VP) | |||||
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebun- | ||||||
| Nr. | VP | EP | GP | Ausschlussgründe für Untersuchungen | Methodenblatt | |
| gen | ||||||
| F7 Erfassung der Imagines – Wald-Wiesenvögelchen (Coenonympha hero) | ||||||
| 32 | Befindet sich der Wirkraum innerhalb des bekannten und stark eingegrenzten Verbreitungsgebiets des Wald-Wiesenvögelchens und kommt es vorhabensbe- dingt zu Eingriffen in Streu- und Feuchtwiesenbra- chen, Mittel- und Niederwälder, Waldhutungen und grasige Flächen, v. a. in Bruch- und Auwäldern oder zu mittelbaren Beeinträchtigungen (z.B. Trennwirkun- gen) dieser? | -- | F7 | F7 | Berlin und Brandenburg liegen außerhalb des Verbrei- tungsgebiets der Art. | -- |
| F8 Eier- und Jungraupensuche – Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) | ||||||
| 33 | Gibt es im Untersuchungsgebiet Lebensräume (z.B. Feuchtbrachen oder Ruderalfluren) mit größeren Be- ständen nicht-saurer Ampferarten und kommt es vor- habensbedingt zu Eingriffen in diese oder zu mittelba- ren Beeinträchtigungen (z.B. Trennwirkungen)? | -- | F8 | F8 | Im Rahmen der Vorplanung/Voruntersuchung nicht not- wendig. Wird im Rahmen der faunistischen Erhebung für die Ent- wurfsphase berücksichtigt (soweit erforderlich). | -- |
| F9 Raupengespinstsuche – Eschen-Scheckenfalter (Euphydryas maturna) | ||||||
| 34 | Befindet sich der Wirkraum innerhalb des bekannten und stark eingegrenzten Verbreitungsgebiets des Eschen-Scheckenfalters und kommt es vorhabensbe- dingt zu Eingriffen in lichte Wälder mit „inneren Wald- mäntel“ an feuchtwarmen Standorten oder zu mittel- baren Beeinträchtigungen (z.B. Trennwirkungen) die- ser? | -- | F9 | F9 | Berlin und Brandenburg liegen außerhalb des Verbrei- tungsgebiets der Art. | -- |
Stand: 07/2026 Seite 47
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| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebungen | geplante faunistische Erhebungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (nach ALBRECHT ET AL2014, Tabelle 10) | Voruntersuchung (VP) | |||||
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebun- | ||||||
| Nr. | VP | EP | GP | Ausschlussgründe für Untersuchungen | Methodenblatt | |
| gen | ||||||
| F10 Raupensuche – Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina) | ||||||
| 35 | Gibt es im Untersuchungsgebiet Lebensräume (z.B. Gräben oder Ruderalfluren) mit Beständen oder Ein- zelvorkommen von Nachtkerzen und/oder Weiden- röschen und kommt es vorhabensbedingt zu Eingrif- fen in diese oder zu mittelbaren Beeinträchtigungen (z.B. Trennwirkungen)? | -- | F10 | F10 | Im Rahmen der Vorplanung/Voruntersuchung nicht not- wendig. Wird im Rahmen der faunistischen Erhebung für die Ent- wurfsphase berücksichtigt (soweit erforderlich). | -- |
| F11 Suche nach Bohrmehlausstoß – Haarstrang-Wurzeleule (Gortyna borelii) | ||||||
| 36 | Befindet sich der Wirkraum innerhalb des bekannten und stark eingegrenzten Verbreitungsgebiets der Haarstrang-Wurzeleule und kommt es vorhabensbe- dingt zu Eingriffen in Magerrasen und thermophile Säume mit Vorkommen des Arznei-Haarstrangs oder zu mittelbaren Beeinträchtigungen (z.B. Trennwirkun- gen) dieser? | -- | F11 | F11 | Berlin und Brandenburg liegen außerhalb des Verbrei- tungsgebiets der Art. | -- |
| F12 Erfassung von Jungraupengespinsten und Imagines – Goldener Scheckenfalter (Euphydryas aurinia) | ||||||
| 37 | Befindet sich der Wirkraum innerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes des Goldenen Scheckenfalters und kommt es vorhabensbedingt zu Eingriffen in Ma- gergrünland sowohl feuchter als auch trockener Aus- prägung mit Vorkommen der Raupennahrungspflan- zen Teufelsabbiss (Succisa pratensis) an Feucht- standorten und Taubenskabiose (Scabiosa columba- ria) an Trockenstandorten oder zu mittelbaren Beein- trächtigungen (z.B. Trennwirkung) dieser? | -- | F12 | F12 | Berlin und Brandenburg liegen außerhalb des Verbrei- tungsgebiets der Art. | -- |
Stand: 07/2026 Seite 48
[Seite 50]
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| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebungen | geplante faunistische Erhebungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (nach ALBRECHT ET AL2014, Tabelle 10) | Voruntersuchung (VP) | |||||
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebun- | ||||||
| Nr. | VP | EP | GP | Ausschlussgründe für Untersuchungen | Methodenblatt | |
| gen | ||||||
| F13 Erfassung von Jungraupengespinsten oder Imagines – Heckenwollafter (Eriogaster catax) | ||||||
| 38 | Befindet sich der Wirkraum innerhalb des bekannten und stark eingegrenzten Verbreitungsgebiets des He- ckenwollafters und kommt es vorhabensbedingt zu Eingriffen in extrem lichte Wälder oder buschreiche Magerrasen und Heckenfluren mit Schlehenvorkom- men oder zu mittelbaren Beeinträchtigungen (z.B. Trennwirkungen) dieser? | -- | F13 | F13 | Berlin und Brandenburg liegen außerhalb des Verbrei- tungsgebiets der Art. | -- |
| F14 Erfassung der Imagines und Präimaginalstadien – Blauschillernder Feuerfalter (Lycaena helle) | ||||||
| 39 | Befindet sich der Wirkraum innerhalb des bekannten und stark eingegrenzten Verbreitungsgebiets des Blauschillernden Feuerfalters und kommt es vorha- bensbedingt zu Eingriffen in Binsen- und Kohldistel- wiesen sowie nicht gänzlich beschattete Quellfluren mit Vorkommen des Wiesen-Knöterichs an permanent kalten Standorten oder zu mittelbaren Beeinträchti- gungen (z.B. Trennwirkungen) dieser? | -- | F14 | F14 | Berlin und Brandenburg liegen außerhalb des Verbrei- tungsgebiets der Art. | -- |
| F15 Standardisierte Transektkartierungen zur Hauptflugzeit und/oder Suche nach Präimaginalstadien – Tagfalter allgemeiner Planungsrelevanz | ||||||
| 40 | Kommt es durch das Vorhaben zu Beeinträchtigungen von Offenlandhabitaten unterschiedlicher Qualität und Ausprägung sowie von Säumen, Übergangsbiotopen und anderen Randstrukturen und die Eingriffsfolgen- beurteilung oder Maßnahmenplanung könnte allein über die Berücksichtigung der Vegetation bzw. der Ar- ten besonderer Planungsrelevanz mangelhaft blei- ben? | -- | F15 | F15 | Im Rahmen der Vorplanung/Voruntersuchung nicht not- wendig. Wird im Rahmen der faunistischen Erhebung für die Genehmigungsplanung berücksichtigt (soweit erfor- derlich). | -- |
Stand: 07/2026 Seite 49
[Seite 51]
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| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebungen | geplante faunistische Erhebungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (nach ALBRECHT ET AL2014, Tabelle 10) | Voruntersuchung (VP) | |||||
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebun- | ||||||
| Nr. | VP | EP | GP | Ausschlussgründe für Untersuchungen | Methodenblatt | |
| gen | ||||||
| Xylobionte Käfer | ||||||
| XK1 Strukturkartierung für totholz- und mulmbewohnende Käferarten der FFH-Richtlinie | ||||||
| XK2 Strukturkartierung für xylobionte Käferarten allgemeiner Planungsrelevanz | ||||||
| 41 | Kommt es bei dem Vorhaben zu Flächenverlusten von Altholzbeständen in Wäldern oder Gruppen einzelner Altbäume (z. B. Kopfweidenbestände, Galeriebe- stände in Auen, Parks, etc.)? | XK1 XK2 | XK1 XK2 | XK1 XK2 | -- | XK1 |
| XK3 Brutbaumuntersuchung Heldbock | ||||||
| 42 | Trifft Nr. 41 zu, liegt der Wirkraum im bekannten und stark eingegrenzten Verbreitungsgebiet des Eichen- Heldbocks und wurden im Rahmen der Methode XK1 potenzielle Brutbäume der Art ermittelt? | XK3 | XK3 | XK3 | -- | XK3 |
| XK4 Brutbaumuntersuchung Scharlachroter Plattkäfer | ||||||
| 43 | Trifft Nr. 41 zu und wurden im Rahmen der Methode XK1 im Wirkraum potenzielle Bruthabitate des Schar- lachroten Plattkäfers vorgefunden? | -- | XK4 | XK4 | Im Rahmen der Vorplanung/Voruntersuchung nicht not- wendig. Wird aufgrund eines Hinweises der frühzeitigen Träger- beteiligung am 27.11.2026 untersucht. | XK4 |
| XK5 Brutbaumuntersuchung Veilchenblauer Wurzelhals-Schnellkäfer | ||||||
| 44 | Trifft Nr. 41 zu, liegt der Wirkraum im bekannten und stark eingegrenzten Verbreitungsgebiet des Veilchen- blauen Wurzelhals-Schnellkäfers und wurden im Rah- men der Methode XK1 potenzielle Brutbäume der Art ermittelt? | XK5 | XK5 | XK5 | Berlin und Brandenburg liegen außerhalb des Verbrei- tungsgebiets der Art. | -- |
Stand: 07/2026 Seite 50
[Seite 52]
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| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebungen | geplante faunistische Erhebungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (nach ALBRECHT ET AL2014, Tabelle 10) | Voruntersuchung (VP) | |||||
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebun- | ||||||
| Nr. | VP | EP | GP | Ausschlussgründe für Untersuchungen | Methodenblatt | |
| gen | ||||||
| XK6 Brutbaumuntersuchung und Lockfallen Hirschkäfer | ||||||
| 45 | Trifft Nr. 41 zu, liegt der Wirkraum im bekannten oder potenziellen Verbreitungsgebiet des Hirschkäfers und wurden im Rahmen der Methode XK1 im Wirkraum potenzielle Bruthabitate vorgefunden? | -- | XK6 | XK6 | Im Rahmen der Vorplanung/Voruntersuchung nicht not- wendig. Wird im Rahmen der faunistischen Erhebung für die Ent- wurfsphase berücksichtigt (soweit erforderlich). | -- |
| XK7 Brutbaumuntersuchung Juchtenkäfer | ||||||
| 46 | Trifft Nr. 41 zu, wurden im Rahmen der Methode XK1 im Wirkraum potenzielle Bruthabitate in grundsätzlich geeigneten Lebensräumen des Juchtenkäfers vorge- funden? | XK7 | XK7 | XK7 | -- | XK7 |
| XK8 Brutbaumuntersuchung Alpenbock | ||||||
| 47 | Trifft Nr. 41 zu, liegt der Wirkraum im bekannten und stark eingegrenzten Verbreitungsgebiet des Alpen- bocks und wurden im Rahmen der Methode XK1 im Wirkraum potenzielle Brutbäume der Art ermittelt? | XK8 | XK8 | XK8 | Berlin und Brandenburg liegen außerhalb des Verbrei- tungsgebiets der Art. | -- |
| 48 | Trifft Nr. 41 zu, es sind keine oder nur einzelne Arten besonderer Planungsrelevanz mit möglicherweise lü- ckigem Vorkommen zu erwarten und die Eingriffsfol- genbewältigung könnte allein über die Berücksichti- gung der Vegetation bzw. der Arten besonderer Pla- nungsrelevanz mangelhaft bleiben? | -- | Kein Standard definierbar, daher kein Methodenblatt. Methode ist abhängig von den Ergebnis- sen der Strukturkartie- rung XK2 im Einzelfall zu bestimmen. | Im Rahmen der Vorplanung/Voruntersuchung nicht not- wendig. Wird im Rahmen der faunistischen Erhebung für die Ent- wurfsphase berücksichtigt (soweit erforderlich). | -- |
Stand: 07/2026 Seite 51
[Seite 53]
B2 n OU Malchow Faunistische Planungsraumanalyse
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebungen | geplante faunistische Erhebungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (nach ALBRECHT ET AL2014, Tabelle 10) | Voruntersuchung (VP) | |||||
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebun- | ||||||
| Nr. | VP | EP | GP | Ausschlussgründe für Untersuchungen | Methodenblatt | |
| gen | ||||||
| Wasserkäfer | ||||||
| WK1 Reusenfallen | ||||||
| 49 | Kommt es zu unmittelbaren (z. B. Uferverbauung) oder mittelbaren (z. B. Schadstoffeinträge) Beein- trächtigungen von Stillgewässern im Binnenland und sind im Wirkraum des Vorhabens potenzielle Lebens- räume (s. u.) der beiden Wasserkäferarten vorhanden oder Vorkommen bekannt? Habitate Breitrand: ausschließlich große und dauer- haft wasserführende Teiche und Seen, dichter Pflan- zenwuchs an den Ufern und in der Flachwasserzone (Unterwasserpflanzen, Moosen und/oder Armleuchte- ralgen), besonnte Uferabschnitte, Tiefe des Gewäs- sers auf Teilflächen mindestens 1 m Habitate Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer: identisch wie Breitrand, jedoch Tiefe des Gewässers auf Teilflächen höchstens 1 m, besonnte Uferabschnitte mit Sphag- numbeständen und Kleinseggenrieden | WK1 | WK1 | WK1 | Kein Hinweis auf planungsrelevante Wasserkäfer bei Recherche. Im Rahmen der Vorplanung/Voruntersu- chung nicht notwendig. | -- |
Stand: 07/2026 Seite 52
[Seite 54]
B2 n OU Malchow Faunistische Planungsraumanalyse
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebungen | geplante faunistische Erhebungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (nach ALBRECHT ET AL2014, Tabelle 10) | Voruntersuchung (VP) | |||||
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebun- | ||||||
| Nr. | VP | EP | GP | Ausschlussgründe für Untersuchungen | Methodenblatt | |
| gen | ||||||
| Laufkäfer | ||||||
| LK1 Bodenfallen- und Handfang | ||||||
| 50 | Befindet sich der Wirkraum innerhalb des bekannten bzw. potenziellen und stark eingegrenzten Verbrei- tungsgebiets des Hochmoor-Laufkäfers und kommt es vorhabensbedingt zu unmittelbaren oder mittelbaren Beeinträchtigungen von Hoch- und Zwischenmoor- komplexen innerhalb großflächiger Waldgebiete in Hö- henlagen von 650-1.100 m, Vorwaldstadien, besonn- ten Randbereichen von Sphagnum-Mooren und Flusstalmooren, Erlen/Birkenbruchwäldern, Verlan- dungsstadien und Pfeifengraswiesen (je nach Vor- kommensgebiet)? | LK1 | LK1 | LK1 | Berlin und Brandenburg liegen außerhalb des Verbrei- tungsgebiets der Art. Großflächige Waldgebiete sind im UR nicht vorhanden. | -- |
| 51 | Sind unmittelbare oder mittelbare (z. B. Trennwirkung, Veränderung Wasserhaushalt, Stoffeinträge) in geeig- nete Lebensräume von Laufkäfern allgemeiner Pla- nungsrelevanz möglich und die Eingriffsfolgenbewälti- gung könnte allein über die Berücksichtigung der Ve- getation bzw. der Arten besonderer Planungsrelevanz mangelhaft bleiben? Dies ist z.B. in alten, montanen, lichten Wäldern, Ext- remstandorten, Auen und Feuchtgebieten (Nasswie- sen, Riede, Röhrichte), Magerrasen und Heiden sowie Lebensräumen mit einem hohen Anteil an Rohböden möglich. | -- | LK1 | LK1 | Berlin und Brandenburg liegen außerhalb des Verbrei- tungsgebiets der Art. Großflächige Waldgebiete sind im UR nicht vorhanden. | -- |
Stand: 07/2026 Seite 53
[Seite 55]
B2 n OU Malchow Faunistische Planungsraumanalyse
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebungen | geplante faunistische Erhebungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (nach ALBRECHT ET AL2014, Tabelle 10) | Voruntersuchung (VP) | |||||
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebun- | ||||||
| Nr. | VP | EP | GP | Ausschlussgründe für Untersuchungen | Methodenblatt | |
| gen | ||||||
| Libellen | ||||||
| L1 Sichtbeobachtung, Kescherfang und Exuviensuche (besondere Planungsrelevanz) | ||||||
| 52 | Arten besonderer Planungsrelevanz: Liegen für Libellen geeignete Still- und Fließgewässer mit entsprechender Unterwasser- und Ufervegetation vor? Sind für Libellen geeignete Wiesengräben oder -bä- che vorhanden? Sind Kalkquellmoore oder -sümpfe oder andere Moor- typen (Nieder-, Übergangsmoore, Hochmoore etc.) betroffen? Ist das Vorkommen von einer der Libellenarten beson- derer Planungsrelevanz bekannt oder zu erwarten und sind unmittelbare oder mittelbare (z. B. Trennwirkung, Veränderung Wasserhaushalt, Stoffeinträge) inner- halb der artspezifischen Wirkdistanzen zu erwarten? | L1 | L1 | L1 | -- | L1 |
| L1 Sichtbeobachtung, Kescherfang und Exuviensuche (allgemeine Planungsrelevanz) | ||||||
| 53 | Arten allgemeiner Planungsrelevanz: Kommen für Li- bellen geeignete Lebensräume im Wirkraum des Vor- habens vor und die Eingriffsfolgenbewältigung könnte allein über die Berücksichtigung der Vegetation bzw. der Arten besonderer Planungsrelevanz mangelhaft bleiben? | -- | L1 | L1 | Im Rahmen der Vorplanung/Voruntersuchung nicht not- wendig. Wird im Rahmen der faunistischen Erhebung für die Ent- wurfsphase berücksichtigt (soweit erforderlich). | -- |
Stand: 07/2026 Seite 54
[Seite 56]
B2 n OU Malchow Faunistische Planungsraumanalyse
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebungen | geplante faunistische Erhebungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (nach ALBRECHT ET AL2014, Tabelle 10) | Voruntersuchung (VP) | |||||
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebun- | ||||||
| Nr. | VP | EP | GP | Ausschlussgründe für Untersuchungen | Methodenblatt | |
| gen | ||||||
| Krebse | ||||||
| K1 Begehung von Gewässern (tagsüber und nachts) | ||||||
| 54 | 1. Sind Still- oder Fließgewässer mit für Krebsen ge- eigneten Habitaten vorhanden und ist ein Vorkommen der besonders planungsrelevanten Krebsarten mög- lich? Ein solches ist auszuschließen, wenn das Vor- kommen von eingeschleppten Arten durch vorlie- gende Daten gesichert ist. Wenn ja dann 2. 2. Gehen vom Vorhaben unmittelbare oder mittelbare Wirkungen auf potenzielle Lebensräume der Krebse aus wie z.B. Uferverbauung, Schweb-, Schad- und Nährstoffeinträge (insbesondere Salzeinträge)? | K1 | K1 | K1 | Es sind keine planungsrelevanten Krebsarten im Wirk- raum bekannt und aufgrund der Habitatausstattung auch nicht zu erwarten. | -- |
Stand: 07/2026 Seite 55
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B2 n OU Malchow Faunistische Planungsraumanalyse
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebungen | geplante faunistische Erhebungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (nach ALBRECHT ET AL2014, Tabelle 10) | Voruntersuchung (VP) | |||||
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebun- | ||||||
| Nr. | VP | EP | GP | Ausschlussgründe für Untersuchungen | Methodenblatt | |
| gen | ||||||
| Schnecken und Muscheln | ||||||
| SM1 Übersichtserfassung mit (gezieltem) Handfang – Landschnecken | ||||||
| SM2 Siebung von Lockersubstrat und ggf. Vegetationsmaterial – Landschnecken | ||||||
| 55 | Besonders planungsrelevante Landschnecken: Kommen für die besonders planungsrelevanten Arten der Gattung Vertigo geeignete Feuchtlebens- räume/Habitate (z.B. Pfeifengraswiesen, Seggenriede, Niedermoore) im Wirkraum des Vorhabens vor und lassen sich unmittelbare oder mittelbare (z.B. Ände- rungen des Mikroklimas durch Beschattung, Änderun- gen Wasserhaushalt) Wirkungen auf die Lebens- räume nicht ausschließen (Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie, daher i.d.R. nur bei Betroffenheit von FFH-Gebieten relevant)? Zu beachten: Detailunterschiede in der Methode je nach betroffener Art. | SM1 SM2 | SM1 SM2 | SM1 SM2 | Es sind keine planungsrelevanten Landschneckenarten im Wirkraum bekannt. | -- |
| SM3 Keschern von Gewässersediment, Wasserpflanzen und Wasseroberfläche – Wasserschnecken | ||||||
| 56 | Besonders planungsrelevante Wasserschnecken: Kommen für die Gebänderte Kahnschnecke und/oder die Zierliche Tellerschnecke geeignete Gewässer(ab- schnitte) vor, sind Vorkommen bekannt oder zu erwar- ten und lassen sich unmittelbare oder mittelbare Wir- kungen (z.B. Uferverbauung, Stoffeinträge) auf die Le- bensräume nicht ausschließen? Zu beachten: Detailunterschiede in der Methode je nach betroffener Art. | SM3 | SM3 | SM3 | Die Wasserqualität der Oberflächengewässer ist beein- trächtigt. Geeignete Habitate für planungsrelevante Wasserschnecken sind nicht vorhanden. Auch in den naturnahen Abschnitten der Gräben ist die Wasserquali- tät beeinträchtigt. Durch die Erfassung von planungsre- levanten Wasserschnecken wird kein zusätzlicher Er- kenntnisgewinn zur Variantenwahl gewonnen. | -- |
Stand: 07/2026 Seite 56
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B2 n OU Malchow Faunistische Planungsraumanalyse
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebungen | geplante faunistische Erhebungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (nach ALBRECHT ET AL2014, Tabelle 10) | Voruntersuchung (VP) | |||||
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebun- | ||||||
| Nr. | VP | EP | GP | Ausschlussgründe für Untersuchungen | Methodenblatt | |
| gen | ||||||
| SM4 Absuchen des Gewässergrundes – Großmuscheln (Bachmuschel, Flussperlmuschel) | ||||||
| 57 | Besonders planungsrelevante Muscheln: Kommen für Bach- und/oder Flussperlmuschel geeignete Fließ- gewässer vor und lassen sich unmittelbare oder mit- telbare Wirkungen (z. B. Uferverbauung, Brückenpfei- ler im Gewässer, Arbeitsraum im Gewässer z.B. für Behelfsbrücken in der Bauphase, Stoffeinträge) auf die Lebensräume nicht ausschließen? Liegen Daten zu Vorkommen der Arten vor bzw. ist ein Vorkommen zu erwarten? Ist ausschließlich mit dem Vorkommen der Flussperl- muschel (Anhang II FFH- RL) zu rechnen, so ist Be- troffenheit vorrangig in FFH-Gebieten relevant. | SM4 | SM4 | SM4 | Es sind keine planungsrelevanten Muscheln im Wirk- raum bekannt. Die Wasserqualität der Oberflächenge- wässer ist beeinträchtigt. Geeignete Habitate für Mu- scheln sind nicht vorhanden. | -- |
| SM1 Übersichtserfassung mit (gezieltem) Handfang – Landschnecken | ||||||
| SM2 Siebung von Lockersubstrat und ggf. Vegetationsmaterial – Landschnecken | ||||||
| SM3 Keschern von Gewässersediment, Wasserpflanzen und Wasseroberfläche – Wasserschnecken | ||||||
| 58 | Erkenntnisgewinne in Bezug auf die korrekte Eingriffs- beurteilung und Maßnahmenplanung zu erwarten? Dies gilt insbesondere, wenn potenziell endemische oder sehr seltene Arten im Wirkraum vorkommen. Dies ist besonders in den Bereichen der „Hot-Spots“ der Schnecken-Biodiversität (z. B. Fränkisch-Schwäbi- scher Jura, Alpen mit Alpenvorland) zu erwarten. Liegen Fels-, Wald-, Sumpf- und Moorhabitate oder Habitate für wertgebende Wassermollusken im Wirk- raum? Je nach zu untersuchenden Molluskenarten ist das passende Methodenblatt zu wählen. | -- | SM1 SM2 SM3 | SM1 SM2 SM3 | Im Rahmen der Vorplanung/Voruntersuchung nicht not- wendig. Wird im Rahmen der faunistischen Erhebung für die Ent- wurfsphase berücksichtigt (soweit erforderlich). Rahmen der Vorplanung/Voruntersuchung nicht notwendig. Wird im weiteren Planungsprozess berücksichtigt. | -- |
Stand: 07/2026 Seite 57
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B2 n OU Malchow Faunistische Planungsraumanalyse
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebungen | geplante faunistische Erhebungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (nach ALBRECHT ET AL2014, Tabelle 10) | Voruntersuchung (VP) | |||||
| Prüfung der Notwendigkeit von Geländeerhebun- | ||||||
| Nr. | VP | EP | GP | Ausschlussgründe für Untersuchungen | Methodenblatt | |
| gen | ||||||
| Heuschrecken | ||||||
| H1 Habitat- bzw. probeflächenbezogene Kartierung des Artenspektrums – Heuschrecken | ||||||
| 59 | Kommen für Heuschrecken oder Grillen geeignete Le- bensräume vor und die Eingriffsfolgenbewältigung könnte allein über die Berücksichtigung der Vegeta- tion bzw. der Arten besonderer Planungsrelevanz mangelhaft bleiben? In Frage kommende Lebensräume sind insbesondere Gebüschfluren, Waldränder, Saumbiotope sowie ma- gere, extensiv genutzte Offenlandhabitate, v.a. Grün- land feucht oder trocken. Insbesondere mittelbare Wir- kungen wie Zerschneidung, Fragmentierung u. ä. kön- nen durch die Biotopausstattung allein nicht hinrei- chend beurteilt werden. | -- | H1 | H1 | Im Rahmen der Vorplanung/Voruntersuchung nicht not- wendig. Wird im Rahmen der faunistischen Erhebung für die Ent- wurfsphase berücksichtigt (soweit erforderlich). | -- |
| Wildbienen | ||||||
| W1 Habitat- bzw. Probeflächenbezogene Kartierung des Artenspektrums – Wildbienen | ||||||
| 60 | Kommen für Wildbienen geeignete Lebensraumstruk- turen (Nistplätze und blütenreiche Nahrungsflächen) vor und die Eingriffsfolgenbewältigung könnte allein über die Berücksichtigung der Vegetation bzw. der Ar- ten besonderer Planungsrelevanz mangelhaft blei- ben? Relevante Lebensräume sind z.B. Hecken und Ge- hölze, Zwergstrauchheiden, Streuobstwiesen, Mäh- wiesen, Magerrasen, Weinberge, Binnen- und Küsten- dünen, Flugsandfelder, Weg- und Straßenränder, Sandgruben, vegetationsarme und -freie Kleinstruktu- ren. | -- | W1 | W1 | Im Rahmen der Vorplanung/Voruntersuchung nicht not- wendig. Wird im Rahmen der faunistischen Erhebung für die Ent- wurfsphase berücksichtigt (soweit erforderlich). | -- |
Stand: 07/2026 Seite 58
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B2 n OU Malchow Faunistische Planungsraumanalyse
Anlage II: Bestimmung der Begehungszahlen für Brutvogelarten mit besonderer Planungsrelevanz (nach SÜDBECK et al. 2005)
wissenschaftlicher Februar März April Mai Juni Juli August Artname Artname (nach Barthel & A M E A M E A M E A M E A M E A M E A M E Helbig 2005) Bachstelze Motacilla alba 1. 2. 3. Baumfalke Falco subbuteo 1. 2. 3. Baumpieper Anthus trivalis 1. 2. 3. Beutelmeise Remiz pendulinus 1 2. 3. Braun- Saxicola rubicola 1. 2. 3. kehlchen Buntspecht Dendrocopos major 1. 2. 3. Drosselrohr- Acrocephalus
- 2. 3. sänger arundinaceus Eisvogel Alcedo atthis 1. 2. 3. Feldlerche Alauda arvensis 1. 2. 3. G. G. Feldschwirl Locustella naevia 1. 2. 3. Feldsperling Passer montanus 1. 2. 3. Fischadler Pandion haliaetus 1. 2. 3. Phylloscopus Fitis 1. 2. 3. trochilus Flussregen- Charadrius dubius 1. 2. 3. pfeifer Gartenrot- Phoenicurus phoeni-
-
-
schwanz curus Gimpel Pyrrhula pyrrhula 1. 2. 3. Goldammer Emberiza citrinella 1. 2. 3. Grauammer Emberiza calandra 1. 2. 3. Graureiher Ardea cinerea 1. Haus- Passer domesticus 1. 2. 3. 4. sperling Heidelerche Lullula arborea 1. 2. 3. Kiebitz Vanellus vanellus 1. 2. Klapper- Sylvia curruca 1. 2. 3. grasmücke Kolkrabe Corvus corax 1. 2. 3. 4. Kranich Grus grus 1. 2. 3. Kuckuck Cuculus canorus 1. 2. 3. Mauersegler Apus apus 1. 2. 3. Mäuse- Buteo buteo 1. 2. 3. bussard Neuntöter Lanius collurio 1. 2. 3. Pirol Oriolus oriolus 1. 2. 3. 4. Rauch- Hirundo rustica 1. 2. 3. schwalbe Rohrammer Emberiza schoenius 1. 2. 3. Rohrdommel Botaurus stellaris 1. 2. 3. Rotmilan Milvus milvus 1. 1. 2. 3. Schleiereule Tyto alba 1. 2. 3. Schwarz- Milvus migrans 1. 2. 3. milan Star Sturnus vulgaris 1. 2. 3. Anas Stockente 1. 2. 3. 4. plathyrhynchos Wacholder- Turdus pilaris 1. 2. 3. drossel Waldkauz Strix aluco 1. 2. 3. Waldohreule Asio otus 1. 2. 3. Weißstorch Ciconia ciconia 1. 2. 3. Wiesen- Anthus pratensis 1. 2. 3. 4. pieper
Stand: 07/2026 Seite 59
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B2 n OU Malchow Faunistische Planungsraumanalyse
| Artname | wissenschaftlicher | Februar | März | April | Mai | Juni | Juli | August | |||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Artname | A | M | E | A | M | E | A | M | E | A | M | E | A | M | E | A | M | E | A | M | E | ||||||||||||||||
| (nach Barthel & | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Helbig 2005) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wiesen- schafstelze | Motacilla flava | 1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Begehungen Brutvögel | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
Erläuterung
- = Empfehlung für Erfassungstermine 1. bis 4.; erstrecken sich z.T. über mehrere Monatsdekaden = Zeitraum zwischen empfohlenen Erfassungsdekaden; erstreckt sich z.T. über mehrere Monatsdekaden [Ein Befund muss innerhalb der Spanne 1. bis 4. Termin erbracht werden, weitere Einschränkung ist möglich.] = erweiterter Erfassungszeitraum vor bzw. nach empfohlenen Erfassungsterminen [z.B. darf eine von den meist zwei geforderten Feststellungen (Revierkartierung) aus diesem Zeitraum stammen]
Die Tabelle wurde auf die zu erwartenden Arten mit besonderer Planungsrelevanz beschränkt. Eine Auswahl ist auch in Tab. 5 gelistet.
Stand: 07/2026 Seite 60
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B2 n OU Malchow Faunistische Planungsraumanalyse
Anlage III: Methodenblätter
A1 Erfassung und Bestimmung von Amphibien zum Artnachweis und zur Schätzung der Be- standsgrößen. Nachweis und Abgrenzung von Fortpflanzungsstätten, Modellierung vo- raussichtlicher Wanderbeziehungen
S2 Erfassung der Biber und Fischotter, Spurensuche entlang von Gewässern
Fi1 Erfassung der Fische und Rundmäuler, Habitatstrukturkartierung
FM1 Transektkartierung mit Fledermausdetektor an potenziellen Leitstrukturen, Aufzeichnung der Fledermausrufe, Abgrenzen von Bereichen mit erhöhter Fledermausaktivitäten
FM2 Horchboxuntersuchung an Standorten wo eine erhöhte Fledermausaktivität zu erwarten ist bzw. im Eingriffsbereich zur Validierung von Quartieren und Artenspektrum
V1 Revierkartierung Brutvögel allgemeiner und besonderer Planungsrelevanz zum qualitati- ven und quantitativen Artnachweis sowie zur annähernden Lokalisierung von Reviermit- telpunkten
V2 Horst- bzw. Nestersuche von Großvögeln, systematische und flächendeckende Erfassung der Fortpflanzungsstätten von Großvogelarten und Fledermäusen
V4 Erhebung relevanter Habitatstrukturen in alten Wäldern auch in Feldgehölzen zur Erfas- sung von Fortpflanzungsstätten von Großvögeln
XK1 Kartierung von Lebensraumstrukturen bzw. potenziellen Brutbäumen xylobionter Käferar- ten
XK3 Brutbaumuntersuchung Heldbock (Cerambyx cerdo); bei erfassten Brutbäumen nach XK1 zum exakten Artnachweis
XK4 Brutbaumuntersuchung Scharlachroter Plattkäfer (Cucujus cinnaberinus); bei erfassten Brutbäumen nach XK1 zum exakten Artnachweis
XK7 Brutbaumuntersuchung Eremit (Osmoderma eremita) bei erfassten Brutbäumen nach XK1 zum exakten Artnachweis
L1 Erfassung der Libellen, Sichtbeobachtung, Kescherfang und Exuviensuche
Stand: 07/2026 Seite 61
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FE 02.0332/2011/LRB
1 Methodenblätter 12.12.2013
Verhören, Sichtbeobachtung und Handfänge (cid:177) Amphibien A1 Durchführung Erfassung und Bestimmung von Amphibien anhand ihrer Rufe sowie durch Sichtbeobach- tung von adulten und subadulten Exemplaren, Laichschnüren und/oder Larven an Laichge- wässern und in deren Umfeld. Für die eindeutige Bestimmung der Arten (z. B. Wasser- frosch-Komplex, Braunfrösche) ist es ggf. erforderlich, die Tiere zu fangen. Kombination nächtlichen Verhörens mit Ableuchten der Laichgewässer und Tagesbegehungen zur Zäh- lung von Laich und Keschern nach Larven. Ggf. ausgebrachte künstliche Verstecke werden tags ebenfalls kontrolliert (kein zusätzlicher Zeitaufwand erforderlich). Begehungshäufigkeit: Je nach geographischer Lage des Untersuchungsraumes sowie der Witterung sind die günstigen Erfassungstage auszuwählen. 3 Begehungen innerhalb des artspezifisch geeigneten Aktivitätszeitraums. Für die Arten Kreuz-, Wechsel- und Geburtshelferkröte sind jeweils 5 Begehungen erfor- derlich. Dabei ist zu prüfen, welche Arten durch die gleiche Begehung ohne Verlus- te in der Nachweiswahrscheinlichkeit synchron erfassbar sind. Begehungsgeschwindigkeit: 0,5 -2,0 h/Gewässer ausdauernde Gewässer 0,5 -2,0 h/Hektar Komplexe temporärer Gewässer Kartierzeitraum Zusammengefasst aus BfN 2010, Doerpinghaus et al. 2005, Petersen 2004 und Günther 1996 für Arten besonderer Planungsrelevanz (Tabelle 5 im Anhang). Die Punkte stellen eine mögliche Begehungskombination dar, die zu einer Summe von neun Begehungen führt. Die Begehungen sind entsprechend Klima, Witterung und möglichem Artenspektrum zu wählen.
J F M A M J J A S O N D
Moorfrosch (cid:121) (cid:121) (cid:121)
Springfrosch (cid:121) (cid:121) (cid:121)
Grasfrosch (cid:121) (cid:121) (cid:121)
Erdkröte (cid:121) (cid:121) (cid:121) Wasser- (cid:121) (cid:121) (cid:121) frosch- Komplex
Kreuzkröte (cid:121) (cid:121) (cid:121) (cid:121) (cid:121) Geburts- (cid:121) (cid:121) (cid:121) (cid:121) (cid:121) helferkröte Wechsel- (cid:121) (cid:121) (cid:121) (cid:121) (cid:121) kröte
Laubfrosch (cid:121) (cid:121) (cid:121) Knoblauch- (cid:121) (cid:121) (cid:121) E E kröte Gelbbauch- (cid:121) (cid:121) (cid:121) (cid:121) (cid:121) r r unke Rotbauch- (cid:121) (cid:121) (cid:121) (cid:121) (cid:121) d d unke k k Kammmolch (cid:121) (cid:121) (cid:121) r r ö ö Dokumentation t t Im Gelände Im Labor / Büro e e Laichgewässer und ggf. Nachweise werden mit Hilfe eines Erstellung von Karten mit Nachweisen und Abgrenzung von satellitengestützten Positionierungssystems eingemessen. Fortpflanzungshabitaten. Abschätzung der Bestandsgrößen, Zählen der Rufer, Laichballen, -schnüre, Aufnahme der für Anhang II-Arten in FFH-Gebieten: Bestimmung Erhal- Habitatparameter gem. BfN (2010). tungszustand gem. BfN (2010). Arten allgemeiner Planungsrelevanz können bis auf Feu- Ableitung potenzieller Wanderbeziehungen und voraussicht- ersalamander bei Bedarf mit erfasst werden. licher Landlebensräume im Umfeld der Laichgewässer an- hand ökologischer Kenntnisse. Kriterien zur Herleitung der Kartierintensität
Bestimmung der für ein bestimmtes Untersuchungsgebiet erforderlichen Anzahl an Begehungen und des dafür notwendi- gen Zeitaufwandes erfolgt zunächst getrennt für ausdauernde und temporäre Gewässer. Dabei ist zu prüfen, welche Arten durch die gleiche Begehung ohne Verluste in der Nachweiswahrscheinlichkeit synchron erfassbar sind. Darüber kann die Gesamtzahl notwendiger Begehungen ermittelt werden.
ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR, Nürnberg 28
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FE 02.0332/2011/LRB
1 Methodenblätter 12.12.2013
| Besonderheiten | |||
|---|---|---|---|
| Erkenntnisgewinn | |||
| Artnachweis mit Schätzung der Bestandsgrößen (-klassen), ggf. Bewertung Erhaltungszustand im Wirkraum, Nachweis und Abgrenzung der Fortpflanzungsstätten, Modellierung voraussichtlicher Landhabitat und Wanderbeziehungen. | |||
| Anwendung und deren Grenzen (cid:177) welche Fragestellung im Projekt lässt sich beantworten? | |||
| Nachweis der Wanderwege und ihrer Nutzung sind nicht möglich. Die Bestandsschätzung geben nicht die tatsächlichen Populationsgrößen wider. Für manche Arten müssen weitere Methoden (Hydrophon, künstliche Verstecke, Fallen) hinzu- gezogen werden, um eine ausreichende Nachweiswahrscheinlichkeit zu erreichen. Ausschlusssicherheit dennoch selten über 90%. | |||
| Literatur | |||
| Hachtel, M. et al., 2009. Methoden der Feldherpetologie, Zeitschrift für Feldherpetologie, Supplement 15. Doerpinghaus, A. et al., 2005. Methoden zur Erfassung von Arten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie. Naturschutz und Biologische Vielfalt 20, p.449. |
ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR, Nürnberg 29
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FE 02.0332/2011/LRB
1 Methodenblätter 12.12.2013
| Spurensuche entlang von Gewässern (cid:177) Biber und Fischotter | S2 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Durchführung | Biber: Innerhalb des Wirkraumes werden die Uferabschnitte aller geeigneten Gewässer in zwei Begehungen abgesucht. Erfassung und Verortung von: Bauen bzw. Burgen (mit oder ohne Damm) Einbrüchen/Röhren Ausstiegen, Rutschen, Wechseln Nahrungsflößen Markierungshügeln Fraßspuren an Bäumen und Sichtungen eines Bibers Begehungsgeschwindigkeit: 1 km/h (Uferlinie, alle Ufer sind zu erheben). Fischotter: Innerhalb des Wirkraumes werden die Ufer potenziell besiedelter Gewässer in vier Bege- hungen nach Losung und Fußabdrücken abgesucht, schwerpunktmäßig an exponierten Plätzen, z. B. unter Brücken mit Uferstreifen, großen Steinen etc. Erfassung wichtiger Habitatstrukturen und Wanderkorridore. Begehungsgeschwindigkeit: 30 min/km (Uferlinie, alle Ufer sind zu erheben). | ||||||
| Kartierzeitraum Besonders geeignet sind für beide Arten die Wintermonate. Optimal beim Biber sind März- April und September bis November. Beim Fischotter ist auch eine ganzjährige Erfassung möglich. J F M A M J J A S O N D | |||||||
| Dokumentation | |||||||
| Im Gelände | Im Labor / Büro | ||||||
| Erfassung der Spuren und Determination der Arten. Lokalisation der Fundorte mit Hilfe von satellitengestütz- ten Positionierungssystemen. Erfassung wichtiger Habi- tatstrukturen. | Erstellung von Karten mit Nachweisen der Arten. Ableitung bestehender Austauschbeziehungen. | ||||||
| Kriterien zur Herleitung der Kartierintensität | |||||||
| Bei gleichzeitigem Vorkommen beider Arten können die Erfassungsmethoden kombiniert werden, um Synergieeffekte zu nutzen. Ist der Einsatz eines Bootes erforderlich, so entsteht zusätzlicher Zeitbedarf. | |||||||
| Besonderheiten | Ggf. Einsatz eines Bootes bei möglichen Markierungsplätzen oder Spuren inmitten breiter Gewässer. Ggf. Einsatz von Fotofallen, um detaillierte Informationen zur Raumnutzung z. B. an bestehenden Bauwerken (Brücken, Durchlässen u. ä.) zu gewinnen, die im Zuge der Planung umgestaltet werden sollen. | ||||||
| Erkenntnisgewinn | |||||||
| Qualitativer Nachweis von Fischotter und Biber. Bei großflächiger Erfassung des Bibers sind auch Revierabgrenzungen möglich. | |||||||
| Anwendung und deren Grenzen (cid:177) welche Fragestellung im Projekt lässt sich beantworten? | |||||||
| Revierabgrenzungen sind v a. für den Fischotter ohne telemetrische Untersuchung nicht möglich. Die Aktionsradien der Tiere, die über mehrere Kilometer reichen können, können über die Spurensuche nicht erfasst werden. Bestätigung von Wanderachsen oder Lebensräumen im Wirkraum als Grundlage für die Planung von Querungshilfen, Schutz- und Leitein- richtungen oder Wiedervernetzungsmaßnahmen. |
ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR, Nürnberg 11
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FE 02.0332/2011/LRB
1 Methodenblätter 12.12.2013
| Literatur | ||
|---|---|---|
| Heidecke, D., 2005. Anleitung zur Biberbestandserfassung und -kartierung. Mitteilungen des Arbeitskreises Biberschutz 1. LUBW, 2009. Handbuch zur Erstellung von Managementplänen für die Natura 2000-Gebiete in Baden-Württemberg. Lan- desanstalt für Umwelt Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, ed. Müller-Kroehling, S. et al., 2006. Artenhandbuch der für den Wald relevanten Tier- und Pflanzenarten des Anhanges II der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie und des Anhanges I der Vogelschutz-Richtlinie in Bayern (4., aktualisierte Fassung, Juni 2006). Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, ed. NLStBV, 2010. Mit Fachbehörden im Zuge der A 39 abgestimmter Untersuchungsrahmen , Fortschreibung durch Dez . 22. Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, ed. Reuther, C., 2001. Fischotterschutz in Schleswig-Holstein. Ministerium für Umwelt Natur und Forsten des Landes Schles- wig-Holstein, ed. Sachteleben, J. & Behrens, M., 2010. Konzept zum Monitoring des Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Bundesamt für Naturschutz, ed. BfN-Skripten 278, p.180. Schwab, G. & Schmidbauer, M., 2009. Kartieren von Bibervorkommen und Bestandserfassung, Mariaposching. |
ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR, Nürnberg 12
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FE 02.0332/2011/LRB
5 Textvorschläge für das HVA F-StB und die TVB Landschaft 05.09.2014
| Habitatstrukturkartierung – Fische und Rundmäuler | Fi1 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Durchführung | Erfassung der von den zu erwartenden, planungsrelevanten Fischarten benötigten Habi- tatstrukturen im Wirkraum (u. a. Eiablagebereiche, Nahrungs- und Fortpflanzungshabitate sowie die bevorzugten Habitate während verschiedener Entwicklungsstadien) innerhalb der festgelegten Fließgewässerabschnitte. Zeitbedarf:1-2 h/km, je nach Strukturierung, Zugänglichkeit und Größe des Gewässers Bei der Begehung des Gewässers ist darauf zu achten, keine Tiere (z. B. Krebse, Fische) zu beschädigen oder gar zu zertreten. | ||||||
| Kartierzeitraum Kartierung vorzugsweise im Sommer (niedrige Wasserstände) J F M A M J J A S O N D | |||||||
| Dokumentation | |||||||
| Im Gelände | Im Labor / Büro | ||||||
| Notieren der Lage und Qualität von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitaten der zu erwarten- den planungsrelevanten Arten. | Zusammenstellung der Daten und Auswertung. Erstellung von Karten mit Lage und Angaben zu Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten sowie Nahrungshabitaten. Bewertung unter Berück- sichtigung der vorliegenden Daten. | ||||||
| Kriterien zur Herleitung der Kartierintensität | |||||||
| Zeitbedarf ist abhängig von der Strukturierung, Zugänglichkeit und Größe des Gewässers (s. a. Text). Ist das Gewässer gut zugänglich, klein (Bach) und besitzt eine homogene Struktur ist eine schnellere Bearbeitung möglich. Bei schlechter Zugänglichkeit und/oder hoher Strukturvielfalt sowie ggf. hoher zu erwartender Artenzahl ist von einem erhöhten Zeitbedarf auszugehen. | |||||||
| Besonderheiten | Ist anschließend die Durchführung einer Elektrobefischung geplant können im Zuge der Habitatstrukturkartierung die Probestrecken festgelegt werden. | ||||||
| Erkenntnisgewinn | |||||||
| Feststellen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitaten. Ableiten der Eingriffsempfindlichkeit und Planung von Maßnahmen. | |||||||
| Anwendung und deren Grenzen – welche Fragestellung im Projekt lässt sich beantworten? | |||||||
| Bewertung der Betroffenheit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitaten. | |||||||
| Literatur |
ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR, Nürnberg 238
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FE 02.0332/2011/LRB
1 Methodenblätter 12.12.2013
| Transektkartierung mit Fledermausdetektor | FM1 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Durchführung | Die Transektkartierung mit Fledermausdetektoren ist immer geboten, wenn die Planung in bekannte oder potenzielle Leitstrukturen, Jagdhabitate oder Quartierstandorte eingreift. Als Entscheidungshilfe dienen hier die Ergebnisse der Habitatanalyse und der Grunddaten- recherche. Erfassung der Fledermausaktivität entlang von Transekten. Lage und Länge wird über Habi- tatanalyse mit Geländebegehung im Zuge der Planungsraumanalyse bestimmt. Der Großteil ist entlang des Trassenverlaufs zu legen sowie entlang prognostizierter querender Flugrou- ten. Stets sind Referenztransekte in Gebiete mit voraussichtlich geringer Fledermausaktivität zu setzen. Aufzeichnung der Ultraschallrufe mit Zeitdehnungs- und/oder Direktaufzeich- nungsverfahren (eingeschränkt auch Frequenzteilung). Aufzeichnung von Kartierzeit und (cid:177) weg mit GPS zur Verortung und Normierung der Rufe. Auf möglichst gleichmäßige Kartier- geschwindigkeit ist zu achten. Die Rufaufnahmen sind computergestützt (Sonagramme, statistische Musteranalysen) auszuwerten. Die Kriterien für die Wertung von Artnachweisen (z.B. Hammer et al. 2009) sind zu beachten. Erfassungszeitraum April bis Oktober, bei po- tenziellem Vorkommen ziehender Arten sind Untersuchungen ab März geboten. Kartiergeschwindigkeit: 60 min/km | ||||||
| Kartierzeitraum Variiert in Abhängigkeit der projektspezifischen Auswahl planungsrelevanter Arten J F M A M J J A S O N D | |||||||
| Dokumentation | |||||||
| Im Gelände | Im Labor / Büro | ||||||
| Aufzeichnung der Fledermausrufe. Nutzung eines GPS- Empfängers zur Erstellung eines Tracklogs. | Verortung der Aufnahmen über GPS-Tracklog, Bestimmung der Fledermausrufe (Sonagramme, statistische Musteranaly- sen) unter Berücksichtigung der Kriterien nach Hammer et al. (2009), Normierung der aufgezeichneten Rufe auf Rufsequen- zen je Stunde. Kartographische Darstellung. | ||||||
| Kriterien zur Herleitung der Kartierintensität | |||||||
| Die Kartierintensität ist im Wesentlichen von den Ergebnissen der Strukturkartierung, der Grunddatenrecherche und der Eingriffsschwere abzuleiten: Bei durchschnittlich bis hohem Strukturangebot (Leitstrukturen, Höhlen- und Spaltenangebot) sind 6 bis 8 Begehungen bei geringer Kartiergeschwindigkeit durchzuführen, ein wenig strukturierter Eingriffsbereich mit wenigen zu erwartenden Arten begründet einen reduzierten Untersuchungsaufwand (4 (cid:177) 6 Begehungen, 1,0 Std./km). Der Umfang der Transekte sollte alle voraussichtlich attraktiven Fledermaushabitate im Wirkraum abdecken sowie einen Anteil von mind. 20% der vermutlich nicht relevanten Habitate. Im Verlauf der Untersuchung ist die Lage der Transekte nicht zu verändern. Ist die Verteilung der Fledermausaktivität schwer prognostizierbar muss der Transekt die gesamte Trasse abdecken. | |||||||
| Besonderheiten | Punktueller Einsatz von Nachtsichtgeräten zur Unterstützung der rufbasierten Bestimmung durch Beobachtung arttypischer Flug- und Verhaltensmuster | ||||||
| Erkenntnisgewinn | |||||||
| Verteilung der relativen Fledermausaktivität entlang der Trasse, bzw. der Transekte. Abgrenzung von Bereichen mit erhöh- ter Fledermausaktivität und Ableitung von Standorten für vertiefende Untersuchungen an Querungsstellen. Arteninventar. Informationen zur Raumnutzung anhand charakteristischer Rufe (Balz, Ortungslaute, Feeding-Buzzes, etc.) | |||||||
| Anwendung und deren Grenzen (cid:177) welche Fragestellung im Projekt lässt sich beantworten? | |||||||
| Aussagen zur Fledermausaktivität wegen kurzer Aufenthaltsdauer an jeder Stelle eingeschränkt. Bestimmungsunsicherhei- ten aufgrund sich überlappender Rufcharakteristika bei diversen Arten- und Artengruppen. Gefahr der Subjektivität bei ungleichmäßiger Kartiergeschwindigkeit und bei der Artbestimmung ohne statistische Musteranalysen. Überhöhte Nach- weishäufigkeit von laut rufenden gegenüber leise rufenden Arten. Je nach Qualität und Länge der aufgenommen Rufse- quenzen ist unter Umständen keine Bestimmung auf Artniveau möglich, sondern lediglich auf Ebene einer Ruftypengrup- pe. Für manche Arten sind sichere Artbestimmungen schwierig oder gar nicht möglich (vgl. Hammer et al. 2009). Welche Bereiche werden von Fledermäusen bevorzugt genutzt? Wo sind intensiv genutzte Flugrouten und wo sind daher Vermeidungsmaßnahmen (Irritationsschutz, Kollisionsschutz) oder vertiefende Untersuchungen geboten? Welche Fleder- mausarten kommen im Eingriffsbereich vor? |
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| Literatur | ||
|---|---|---|
| Hammer, M., A. Zahn & U. Marckmann 2009: Kriterien für die Wertung von Artnachweisen basierend auf Lautaufnahmen, Version 1 (cid:177) Oktober 2009. FÖA Landschaftsplanung. (2011). Arbeitshilfe Fledermäuse und Straßenverkehr. Entwurf Stand 05/2011. (Bundesministe- rium für Verkehr Bau und Stadtentwicklung, Ed.). Trier, Bonn. Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (Ed.) 2011. Fledermaus-Handbuch LBM - Entwicklung methodischer Standards zur Erfassung von Fledermäusen im Rahmen von Straßenprojekten in Rheinland-Pfalz. Koblenz. Brinkmann, R., Biedermann, M., Bontadina, F., Dietz, M., Hintemann, G., Karst, I., Schmidt, C., et al. 2008. Planung und Gestaltung von Querungshilfen für Fledermäuse. (cid:177) Ein Leitfaden für Straßenbauvorhaben im Freistaat Sachsen. (Sächsi- sches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit, Ed.). Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (Ed.) 2011. Fledermäuse und Straßenbau - Arbeitshilfe zur Beachtung der artenschutzrechtlichen Belange bei Straßenbauvorhaben in Schleswig-Holstein. Kiel. |
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| Horchboxenuntersuchung (cid:178) Fledermäuse | FM2 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Durchführung | Horchboxenuntersuchungen sind bei Beeinträchtigungen Flugrouten, Jagdhabitaten sowie bei der Beurteilung von Eingriffen in Quartierstandorte geboten. Stationäre und automatisierte Erfassung der Fledermausaktivität und des Artenspektrums in Bereichen, in denen erhöhte Fledermausaktivitäten nachgewiesen oder zu erwarten sind und Konflikte mit dem geplanten Vorhaben abzusehen sind. An ausgewählten Punkten werden Horchboxen aufgestellt, die über einen Zeitraum von mindestens drei Tagen durchgehend Ultraschallrufe von Fledermäusen im näheren Umfeld aufzeichnen. Mit den Aufnahmephasen können je nach Fragestellung Frühjahreszug, Wo- chenstubenzeit, Jungenausflug und Herbstzug abgedeckt werden. Zeitaufwand für Auf- und Abbau: 30-60 min/Horchbox und Aufnahmephase | ||||||
| Kartierzeitraum Auswahl des Untersuchungszeitraumes in Abhängigkeit vom erwarteten Artenspektrum J F M A M J J A S O N D | |||||||
| Dokumentation | |||||||
| Im Gelände | Im Labor / Büro | ||||||
| Aufstellen der Horchbox an Querungsstellen und Ein- griffsbereichen mit erhöhter Fledermausaktivität oder Konfliktintensität. | Bestimmung der aufgezeichneten Rufe (Sonagramme, statisti- sche Musteranalysen) unter Berücksichtigung der Kriterien nach Hammer et al. (2009), Auswertung und Darstellung von Aktivitätsverläufen und Artenspektren, Normierung der aufge- zeichneten Rufe auf Rufsequenzen je Stunde. | ||||||
| Kriterien zur Herleitung der Kartierintensität | |||||||
| Überprüfung der Bedeutung von Flugrouten bzw. von potenziellen Leitstrukturen als Austauschbeziehung zwischen Wo- chenstube und Nahrungshabitat oder von ausgewählten Nahrungshabitaten: Mindestens 3 Erfassungsphasen über mind. 3 Tage Dauer im Abstand von mind. 1 Woche an jedem fraglichen Untersu- chungspunkt im Zeitraum Anfang Juni bis Ende August. Beurteilung der Bedeutung von Gebieten mit Sommerquartierverdacht (Waldrand, Nähe von geeigneten Quartiertypen): Mindestens 7 Erfassungsphasen über die Dauer von mind. 3 Tagen im Zeitraum April-Oktober. Bei Verlängerung der Dau- er jeder Erfassungsphase auf mind. 7 Tage kann die Anzahl auf 4 Phasen (März/April, Mai/Juni, Juli/August, Septem- ber/Oktober) beschränkt werden. Überprüfung möglicher Winterquartiere im Wirkraum: Mindestens 4 Erfassungsphasen (2x März/April und 2x Septem- ber/Oktober) über eine Dauer von mind. 3 Tagen. Bei Verlängerung der Erfassungsdauer auf mind. 1 Woche reichen 2 Phasen. | |||||||
| Besonderheiten | Nur moderne Horchboxensysteme (bzw. Ultraschallaufzeichnungsgeräte) erfüllen die hohen Ansprüche an Bestimmungssicherheit. Frequenzteilersysteme weisen gegenüber den Echt- zeitaufnahmen geringere Datenqualität und Bestimmungssicherheit auf. (cid:36)(cid:81)(cid:68)(cid:79)(cid:82)(cid:74)(cid:72)(cid:3)(cid:196)(cid:43)(cid:82)(cid:85)(cid:70)(cid:75)(cid:78)(cid:76)s- (cid:87)(cid:72)(cid:81)(cid:179) (Mischersysteme mit Aufnahmeeinheit) entsprechen nicht dem aktuellen Stand der Technik. | ||||||
| Erkenntnisgewinn | |||||||
| Größere Aussagekraft zu Aktivitätsverteilung und Artenspektrum als bei Transektkartierung aufgrund deutlich erhöhter Aufnahmedauer am Untersuchungspunkt. Die Aufnahmephasen können Tag und Nacht abdecken, so dass auch Aktivitä- ten in frühen Abend- oder Morgenstunden bzw. tagsüber berücksichtigt werden, wie sie z. B. während der Zugphase bei manchen Arten typisch sind. Die Verteilung der Fledermausaktivität über den Tagesverlauf gibt Aufschluss über die Be- deutung der Probestelle, z. B. als Austauschbeziehung zwischen Quartierung Nahrungshabitat mit Aktivitätsspitzen abends und morgens oder als bedeutsames Nahrungshabitat, das während der gesamten Nacht intensiv aufgesucht wird. Hohe Aktivitäten zur Aus- und Einflugzeit in Quartiere lassen auf deren Nähe schließen. | |||||||
| Anwendung und deren Grenzen (cid:177) welche Fragestellung im Projekt lässt sich beantworten? | |||||||
| Nur punktuelle Aussagen, i. d. R. geringe Reichweite der Geräte, leise rufende Arten (z. B. Langohren, aber auch Bechst- einfledermäuse) sind unterrepräsentiert. Je nach Qualität und Länge der aufgenommen Rufsequenzen ist unter Umstän- den keine Bestimmung auf Artniveau möglich, sondern lediglich auf Ebene einer Ruftypengruppe. Für manche Arten sind sichere Artbestimmungen schwierig oder gar nicht möglich (vgl. Hammer et al. 2009). Wie groß ist die Fledermausaktivität an ausgewählten Konfliktpunkten? Besteht Bedarf für Schutzmaßnahmen (z. B. zur Vermeidung von Kollisionen)? Wie hoch ist die Bedeutung von Strukturelementen im Eingriffsbereich (Jagdhabitate, Flug- routen)? Sind Quartiere im Umfeld zu erwarten? Handelt es sich um eine Austauschbeziehung, Nahrungshabitat oder beides? |
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| Literatur | ||
|---|---|---|
| Brinkmann, R., Biedermann, M., Bontadina, F., Dietz, M., Hintemann, G., Karst, I., Schmidt, C., et al. 2008. Planung und Gestaltung von Querungshilfen für Fledermäuse. (cid:177) Ein Leitfaden für Straßenbauvorhaben im Freistaat Sachsen. (Sächsi- sches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit, Ed.). FÖA Landschaftsplanung. 2011. Arbeitshilfe Fledermäuse und Straßenverkehr. Entwurf Stand 05/2011. (Bundesministeri- um für Verkehr Bau und Stadtentwicklung, Ed.). Trier, Bonn. Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (Ed.). 2011. Fledermäuse und Straßenbau - Arbeitshilfe zur Beachtung der artenschutzrechtlichen Belange bei Straßenbauvorhaben in Schleswig-Holstein. Kiel. |
ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR, Nürnberg 23
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| Revierkartierung Brutvögel | V1 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Durchführung | Erfassung der projektspezifischen Auswahl besonders planungsrelevanter Brutvogelarten durch Sichtbeobachtung, Verhören und Klangattrappe. Unter Berücksichtigung der Erfas- sungsweiten für das relevante Artenspektrum wird der Wirkraum eines Vorhabens sowie beispielhaft potentielle Kompensationsflächen in möglichst regelmäßigen Abständen syste- matisch und flächendeckend begangen. Die Arten allgemeiner Planungsrelevanz (ubiquitäre) werden ggf. exemplarisch in Probe- flächen repräsentativer Lebensräume gezählt. Kartiergeschwindigkeit ist über geschätzte Anteile der Lebensraumstrukturen im Untersu- chungsgebiet (UG) begründet aus folgender Spanne einheitlich für das gesamt UG zu wäh- len: 2-5 min/ha 1-3 min/ha bei stark eingeschränkter Auswahl auf die zulassungskritischen Arten | ||||||
| Kartierzeitraum Variiert in Abhängigkeit der projektspezifischen Auswahl planungsrelevanter Arten. Erfas- sungszeiträume gem. Südbeck et al. (2005) bzw. http://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/mhb_erfassungszeiten.xls J F M A M J J A S O N D | |||||||
| Dokumentation | |||||||
| Im Gelände | Im Labor / Büro | ||||||
| Eintragung von revieranzeigenden Merkmalen in Tages- karten (vgl. Südbeck et al. 2005, Abb. 4); Aufzeichnung der Kartierstrecke und der Probeflächen für die Arten allgemeiner Planungsrelevanz, Notiz der Zählungen ubiquitärer Arten pro Probefläche. | Bestimmung von Brutstatus gem. Südbeck et al. (2005) und Ermittlung Papierrevier bzw. theoretischer Reviermittelpunkt gem. Garniel & Mierwald (2010); Dichteschätzungen für Arten allgemeiner Planungsrelevanz und Übertragung von Probeflächen auf gesamten Wirkraum. | ||||||
| Kriterien zur Herleitung der Kartierintensität | |||||||
| Zunächst ist das zu erwartende Artenspektrum im Wirkraum des Vorhabens zu definieren. Grundlage ist die Liste der pla- nungsrelevanten Vogelarten aus Tabelle 2 im Anhang. Die projektspezifische Relevanzprüfung kann das betroffene Spekt- rum weiter eingrenzen. Die Auswahl ist zu begründen. Wird die zusätzliche Erfassung von Arten allgemeiner Planungsre- levanz für erforderlich gehalten, ist dies ebenfalls zu begründen. Innerhalb der von Südbeck et al. (2005) definierten Erfassungszeiträume sind für jede Vogelart besonderer Planungsrele- vanz mindestens drei Optimalbegehungstermine zu wählen. Aus der Überlagerung der notwendigen Kontrollen für alle projektspezifisch relevanten Vogelarten ergibt sich die mindes- tens notwendige Anzahl der Begehungen. Als Arbeitshilfe dienen die Beispiele im Anhang. Die Auswahl des konkreten Zeitansatzes kann grob anhand der Struktur bzw. Komplexität des Gebiets ausgewählt wer- den. Bei wenig strukturiertem/komplexem Gelände richtet sich der Aufwand an der unteren Spanne (2 min/ha) und bei reich strukturiertem/komplexem Gebiet am oberen Ende (5 min/ha) aus. Allerdings können bestimmte Faktoren zu einer Modifikation und damit zu einem Abweichen dieser Herleitung führen. In Einzelfällen ist auch die Anpassung der Zeitspan- ne notwendig (Begründung notwendig). Dies ist abhängig von weiteren Kartierbedingungen, die in Summe betrachtet zu einfachen, mittleren und schweren Kartierbedingungen zusammengefasst werden können. Dazu zählt z.B. Lärm, aufgrund dessen der Zeitaufwand trotz einfachem Gelände höher sein kann, da nicht so weit gehört werden kann. | |||||||
| Besonderheiten | Einsatz von Klangattrappen bei ausgewählten Arten gemäß Tab. 5 in Südbeck et al. (2005). | ||||||
| Erkenntnisgewinn | |||||||
| Anzahl von Brutpaaren im Untersuchungsgebiet; Lage näherungsweise konstruierter Reviermittelpunkte im UG, qualitati- ver und quantitativer Artnachweis. Qualitativer Nachweis und Dichteschätzungen für ubiquitäre Arten. | |||||||
| Anwendung und deren Grenzen (cid:177) welche Fragestellung im Projekt lässt sich beantworten? | |||||||
| Ermittlung der beeinträchtigten Reviere durch straßenbaubedingte Projektwirkungen z. B. nach Garniel & Mierwald (2010) Keine Informationen zur Raumnutzung oder zur räumlichen exakten Ausdehnung der Reviere sowie zur tatsächlichen Lage der Niststätte. Diese ist ggf. durch weitere Methoden (Baumhöhlensuche V2, Horstkartierung V3) zu erheben. |
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| Literatur | ||
|---|---|---|
| Südbeck, P. et al. eds., 2005. Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands, Radolfzell. |
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| Horst- bzw. Nestersuche von Großvögeln | V2 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Durchführung | Systematische und flächendeckende Erfassung der Fortpflanzungsstätten von Großvogelar- ten (v. a. Greifvögeln). Suche in geeigneten Lebensraumstrukturen: Waldbereiche, Feldge- hölze, Einzelbäume, Galeriewälder entlang von Fließgewässern oder ähnliches. Untersu- chungsraum unmittelbarer Eingriff + Flucht- bzw. Stördistanzen lt. Garniel & Mierwald (2010). Die Ersterfassung erfolgt in der laubfreien Zeit, wobei das Ende je nach Höhenlage und geographischer Breite variieren kann. Zur Kontrolle der Horste werden zwei Begehungen durchgeführt. Eine Begehung erfolgt Ende April/Anfang Mai, nachdem die Erstbesetzung stattgefunden hat. Eine weitere Kontrolle erfolgt Ende Juni/Anfang Juli zur Besatzkontrolle und möglichen Identifikation von Zweitbesetzungen (z. B. durch Baumfalke): Ersterfassung: 2-6 min/ha; Kontrollen: 1-3 min/ha | ||||||
| Kartierzeitraum J F M A M J J A S O N D | |||||||
| Dokumentation | |||||||
| Im Gelände | Im Labor / Büro | ||||||
| Einmessung der Horste mit Hilfe eines satellitengestütz- ten Positionierungssystems. Möglicherweise Markierung der Horstbäume zur besseren Wiederauffindbarkeit. | Auslesen der Daten aus dem GPS Erstellung von Karten mit Horstdarstellung und Besatz | ||||||
| Kriterien zur Herleitung der Kartierintensität | |||||||
| Die Begehungszeit ist v.a. abhängig von der Sichtweite im (unbelaubten) Wald. In Kiefernbeständen kann aufgrund der häufig wenig dichten Kronen ganzjährig nach Horsten gesucht werden, da diese Bäume aufgrund der Kronenstruktur das ganze Jahr über einsichtig sind. Für eine Erfassung von Horsten in Kiefernbeständen kann es jedoch notwendig sein, die Bäume sowohl aus Stammnähe als auch aus einer gewissen Entfernung zu betrachten wodurch der Zeitaufwand im obe- ren Bereich einzustufen ist. Der anzusetzende Zeitbedarf richtet sich nach verschiedenen Kartierbedingungen. Dazu zählen u.a. die Reliefenergie (wie schnell kann man gehen), die Einsehbarkeit des Geländes und die Art des Lebensraums/Biotops (s.o.). Der untere Bereich der Zeitspannen ist beispielsweise bei geringer Reliefenergie, guter Einsehbarkeit des Geländes und/oder Kartierung in einem Hallenbuchenwald anzusetzen. Der obere Bereich dagegen bei hoher Reliefenergie, schlechter Einsehbarkeit des Geländes und/oder Kartierung in einem Kiefernwald. Ggf. ist aufgrund der Kartierbedingungen auch eine Abweichung von der vorgegebenen Zeitspanne sinnvoll (Begründung notwendig). | |||||||
| Besonderheiten | |||||||
| Erkenntnisgewinn | |||||||
| Lokalisation der Fortpflanzungsstätte von Groß- und Greifvögeln. Im Rahmen der Besatzkontrolle wird die Art(en) be- stimmt, die im Horst brütet oder diesen anderweitig nutzt. | |||||||
| Anwendung und deren Grenzen (cid:177) welche Fragestellung im Projekt lässt sich beantworten? | |||||||
| Ermittlung der beeinträchtigten Fortpflanzungsstätten durch straßenbaubedingte Projektwirkungen. Anzahl und Dichte der Horste geben Auskunft über die mögliche Bedeutung der Lebensraumstrukturen (Wald, Feldgehölz) im Vergleich zur umgebenden Landschaft. In dichten Fichtenbeständen ist die Suche nach Horsten aufgrund der ganzjährigen optischen Dichte nur wenig aussage- kräftig, da die Kronenbereiche der Nadelbäume nur schwer einsehbar sind. | |||||||
| Literatur | |||||||
| DOG, 2005. Qualitätsstandards für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in raumbedeutsamen Planungen. Erstellt von der (cid:51)(cid:85)(cid:82)(cid:77)(cid:72)(cid:78)(cid:87)(cid:74)(cid:85)(cid:88)(cid:83)(cid:83)(cid:72)(cid:3)(cid:179)(cid:50)(cid:85)(cid:81)(cid:76)(cid:87)(cid:75)(cid:82)(cid:79)(cid:82)(cid:74)(cid:76)(cid:72)(cid:3)(cid:88)(cid:81)(cid:71)(cid:3)(cid:47)(cid:68)(cid:81)(cid:71)(cid:86)(cid:70)(cid:75)(cid:68)(cid:73)(cid:87)(cid:86)(cid:83)(cid:79)(cid:68)(cid:81)(cid:88)(cid:81)(cid:74)(cid:180)(cid:3)(cid:71)(cid:72)(cid:85)(cid:3)(cid:71)(cid:72)(cid:88)(cid:87)(cid:86)(cid:70)(cid:75)(cid:72)(cid:81)(cid:3)(cid:50)(cid:85)(cid:81)(cid:76)(cid:87)(cid:75)(cid:82)(cid:79)(cid:82)(cid:74)(cid:72)(cid:81)-Gesellschaft. Garniel, A. & Mierwald, U., 2010. Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. Schlussbericht zum Forschungsprojekt FE (cid:19)(cid:21)(cid:17)(cid:21)(cid:27)(cid:25)(cid:18)(cid:21)(cid:19)(cid:19)(cid:26)(cid:18)(cid:47)(cid:53)(cid:37)(cid:3)(cid:71)(cid:72)(cid:85)(cid:3)(cid:37)(cid:88)(cid:81)(cid:71)(cid:72)(cid:86)(cid:68)(cid:81)(cid:86)(cid:87)(cid:68)(cid:79)(cid:87)(cid:3)(cid:73)(cid:129)(cid:85)(cid:3)(cid:54)(cid:87)(cid:85)(cid:68)(cid:137)(cid:72)(cid:81)(cid:90)(cid:72)(cid:86)(cid:72)(cid:81)(cid:29)(cid:3)(cid:179)(cid:40)(cid:81)(cid:87)(cid:90)(cid:76)(cid:70)(cid:78)(cid:79)(cid:88)(cid:81)(cid:74)(cid:3)(cid:72)(cid:76)(cid:81)(cid:72)(cid:86)(cid:3)(cid:43)(cid:68)(cid:81)(cid:71)(cid:79)(cid:88)(cid:81)(cid:74)(cid:86)(cid:79)(cid:72)(cid:76)(cid:87)(cid:73)(cid:68)(cid:71)(cid:72)(cid:81)(cid:86)(cid:3)(cid:73)(cid:129)(cid:85)(cid:3)(cid:71)(cid:76)(cid:72)(cid:3)(cid:57)(cid:72)(cid:85)(cid:80)(cid:72)(cid:76)(cid:71)(cid:88)(cid:81)(cid:74)(cid:3)(cid:88)(cid:81)(cid:71)(cid:3) (cid:46)(cid:82)(cid:80)(cid:83)(cid:72)(cid:81)(cid:86)(cid:68)(cid:87)(cid:76)(cid:82)(cid:81)(cid:3)(cid:89)(cid:72)(cid:85)(cid:78)(cid:72)(cid:75)(cid:85)(cid:86)(cid:69)(cid:72)(cid:71)(cid:76)(cid:81)(cid:74)(cid:87)(cid:72)(cid:85)(cid:3)(cid:58)(cid:76)(cid:85)(cid:78)(cid:88)(cid:81)(cid:74)(cid:72)(cid:81)(cid:3)(cid:68)(cid:88)(cid:73)(cid:3)(cid:71)(cid:76)(cid:72)(cid:3)(cid:36)(cid:89)(cid:76)(cid:73)(cid:68)(cid:88)(cid:81)(cid:68)(cid:180)(cid:17)(cid:3)(cid:37)(cid:88)(cid:81)(cid:71)(cid:72)(cid:86)(cid:80)(cid:76)(cid:81)(cid:76)(cid:86)(cid:87)(cid:72)(cid:85)(cid:76)(cid:88)(cid:80)(cid:3)(cid:73)(cid:129)(cid:85)(cid:3)(cid:57)(cid:72)(cid:85)(cid:78)(cid:72)(cid:75)(cid:85)(cid:3)(cid:37)(cid:68)(cid:88)(cid:3)(cid:88)(cid:81)(cid:71)(cid:3)(cid:54)(cid:87)(cid:68)(cid:71)(cid:87)(cid:72)(cid:81)(cid:87)(cid:90)(cid:76)(cid:70)(cid:78)(cid:79)(cid:88)(cid:81)(cid:74)(cid:15)(cid:3) ed., Kiel, Bonn. Sikora, L.G., 2009. Horstbaum- und Greifvogelerfassung in den Kern- und Pflegezonen des Biosphärengebiets Schwäbi- sche Alb. Endbericht. NABU Landesverband Baden-Württemberg e. V., ed. Südbeck, P. et al. eds., 2005. Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands, Radolfzell. |
ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR, Nürnberg 5
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FE 02.0332/2011/LRB
1 Methodenblätter 12.12.2013
| Erhebung relevanter Habitatstrukturen in alten Wäldern | V4 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Durchführung | Systematische Erfassung von Habitatstrukturen, die für Brutvögel mit großen Aktionsräumen und Fledermäuse im Wirkraum essentiell sind und deren Verbreitung und Häufigkeit im Wald limitiert ist. In der Regel werden das Höhlenbäume, Alt- und Starkholz, Totholz oder die Ausprägung von Vegetationsschichten sein (Hallenwald, mehrschichtige Bestände usw.). Die zu erfassenden Strukturen werden in Abhängigkeit vom erwarteten Artenspektrum fest- gelegt. Die Fläche wird anhand von ausgewählten Transekten (Breite je nach Sichtweite ca. 20 m) begangen. Die Transekte sollen alle Waldtypen repräsentativ abdecken. Zeitbedarf: 12-20 min/ha | ||||||
| Kartierzeitraum Die Erfassung kann grundsätzlich das ganze Jahr über erfolgen, ist jedoch bevorzugt in der laubfreien Zeit durchzuführen. J F M A M J J A S O N D | |||||||
| Dokumentation | |||||||
| Im Gelände | Im Labor / Büro | ||||||
| Altholzbereiche, Höhlenbäume, Totholzanteile, Schich- tigkeit des Waldes, etc., Eintragen der verschiedenen Strukturen in Geländekarten auch mittels GPS. | Ermittlung von Strukturdichten (z.B. Anzahl Baumhöhlen/ha) für die ausgewählten Transekte und Übertragung der relativen Werte auf einheitlich abgrenzbare Waldflächen über eine Auswertung von Luftbildern, Forsteinrichtungsplänen, Biotop- kartierung u. ä. | ||||||
| Kriterien zur Herleitung der Kartierintensität | |||||||
| Die Kartierintensität hängt von Strukturdichte und Anzahl unterschiedlicher Waldtypen ab. | |||||||
| Besonderheiten | - | ||||||
| Erkenntnisgewinn | |||||||
| Erfassung und Bewertung der für Vögel und Fledermäuse wichtigen Habitatstrukturen. Eine Potenzialabschätzung für die möglicherweise betroffenen Vogelarten kann damit erarbeitet werden. Stellt sich heraus, dass keine essentiellen Lebens- raumstrukturen betroffen sind, ist diese Erfassung manchmal schon ausreichend, so dass weitere Kartierungen nicht mehr erforderlich sind. | |||||||
| Anwendung und deren Grenzen (cid:177) welche Fragestellung im Projekt lässt sich beantworten? | |||||||
| Ermittlung der möglicherweise beeinträchtigten Lebensräume (Fortpflanzungsstätten, Nahrungslebensräume, Rastplätze, etc. durch straßenbaubedingte Projektwirkungen durch Zerstörung, Fragmentierung oder Störungen. Die Bedeutung der Lebensraumstrukturen (Wald, Feldgehölz) im Vergleich zur umgebenden Landschaft kann erfasst wer- den. Probleme können zwar nicht grundsätzlich erkannt werden, dennoch liefert die Methode eine wichtige Grundlage für die Maßnahmenplanung. | |||||||
| Literatur | |||||||
| Lauterbach, M. et al., 2011. Arbeitsanweisung zur Erfassung und Bewertung von Waldvogelarten in Natura 2000- Vogelschutzgebieten (SPA). Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, ed. Südbeck, P. et al. eds., 2005. Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands, Radolfzell. LWF & LfU, 2008. Kartieranleitungen für waldrelevante FFH-Arten und waldrelevante Vogelarten: http://www.lwf.bayern.de/waldoekologie/naturschutz/natura-2000/40117/index.php |
ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR, Nürnberg 7
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FE 02.0332/2011/LRB
1 Methodenblätter 12.12.2013
| Strukturkartierung für totholz- und mulmbewohnende Käferarten der FFH-Richtlinie | XK1 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Durchführung | Kartierung von essenziellen Lebensraumstrukturen für die relevanten totholz- und mulmbe- wohnenden Käferarten der FFH-Richtlinie: potenzielle Brutstämme des Großen Eichenbocks: Alteichen mit typischen Schwä- chesymptomen wie anbrüchigen Rindenpartien, Kronenverlichtung oder Saftfluss Weichholzbestände (v. a. Auebereiche) mit größeren Mengen abgestorbener Stämme, die als Fortpflanzungsstätte des Scharlachkäfers in Frage kommen Faulhöhlen an Wurzelfüßen von Altbäumen (v. a. Eiche, Buche) als potenzielle Brutstätten des Veilchenblauen Wurzelhals-Schnellkäfers Eichentotholz und so genannte Saftbäume als Brutstätte und Versammlungsorte des Hirschkäfers Mulmhöhlen in Laubholz als Fortpflanzungsstätten des Eremiten anbrüchige Buchen und Bergulmen in lichten Buchenwäldern der Alpen und der Schwäbischen Alb als Brutsubstrat des Alpenbocks (Einzelheiten s. a. Methodenblätter zu den Arten.) Markierung der Bäume mit entsprechenden Strukturen (Untersuchung erfolgt bei der Detail- kartierung der einzelnen Käferarten). Begehungen erfolgen idealerweise während der laubfreien Zeit. Zeitbedarf: 6-24 min/ha. | ||||||
| Kartierzeitraum J F M A M J J A S O N D | |||||||
| Dokumentation | |||||||
| Im Gelände | Im Labor / Büro | ||||||
| Markierung der Bäume und Baumstümpfe, die im Rah- men der Detailuntersuchungen weiter betrachtet werden müssen und Verortung dieser per GPS bzw. durch trigo- nometrische Vermessung bei Planfeststellungsverfahren. | Erstellung von Karten mit zu untersuchenden Beständen als Kartiergrundlage für Detailuntersuchungen. | ||||||
| Kriterien zur Herleitung der Kartierintensität | |||||||
| Der Zeitbedarf ist abhängig von Strukturreichtum der zu untersuchenden Bestände und dem Belaubungsgrad. Die speziel- le Strukturerfassung ist immer dann geboten, wenn ein Vorkommen entsprechender Käferarten aufgrund der Altersstruktur und Totholzausstattung der betroffenen Wälder und nach ihrem aktuellen Verbreitungsbild nicht auszuschließen ist. Dazu ist jeweils eine aktuelle Recherche notwendig! | |||||||
| Besonderheiten | Die Kartierung muss von Experten der Tiergruppe durchgeführt werden. | ||||||
| Erkenntnisgewinn | |||||||
| Abgrenzung von potenziellen Brutbäumen und Waldbereichen (Gesamthabitat) für erforderliche Detailuntersuchungen. | |||||||
| Anwendung und deren Grenzen (cid:177) welche Fragestellung im Projekt lässt sich beantworten? | |||||||
| Abgrenzung potenzieller Ruhe- und Fortpflanzungsstätten und des möglichen Gesamthabitats sowie Beurteilung des Le- bensraumpotenzials. Datengrundlage für ggf. erforderliche Detailuntersuchung. Ausschluss bzw. Nachweis der potenziell möglichen Arten in der Regel erst über Methodenblätter XK2 (cid:177) XK8. | |||||||
| Literatur | |||||||
| Siehe Methodenblätter zu den FFH-Käferarten Alpenbock, Eichenbock, Eremit, Hirschkäfer, Scharlachkäfer, Veilchenblau- er Wurzelhals-Schnellkäfer sowie Einleitungstext. |
ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR, Nürnberg 55
[Seite 77]
FE 02.0332/2011/LRB
1 Methodenblätter 12.12.2013
| Brutbaumuntersuchung Heldbock (Cerambyx cerdo) | XK3 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Durchführung | Nachweis frischer Schlupflöcher der Art an (historisch oder rezent) besiedelten oder poten- ziellen Brutbäumen (Ergebnis der Strukturkartierung). erste Begehung: Ermittlung der Zahl von alten Schlupflöchern an den vorhandenen Brutbäumen zweite Begehung: Suche nach frischen Schlupflöchern Zeitbedarf: 0,5-1 h/Brutbaum | ||||||
| Kartierzeitraum erste Begehung vor der Flugzeit: September bis April zweite Begehung nach der Flugzeit: Ende Juli und Folgemonate J F M A M J J A S O N D | |||||||
| Dokumentation | |||||||
| Im Gelände | Im Labor / Büro | ||||||
| Markierung und Lokalisierung der Brutbäume und Auf- zeichnung der Anzahl der Schlupflöcher vor der Flugzeit. Nach der zweiten Begehung Dokumentation neuer Schlupflöcher. | Erstellung von Karten mit Nachweisen von aktuellen und po- tentiellen Brutbäumen und Abgrenzung von Vorkommen (Be- stände). | ||||||
| Kriterien zur Herleitung der Kartierintensität | |||||||
| Die Dauer der Geländearbeiten ist stark von der Zugänglichkeit der Bereiche an Bäumen mit Schlupflöchern abhängig. Die Spanne reicht von leicht zugänglichen Schlupfbereichen im unteren Stammbereich bis zu höheren Stammpartien, die ggf. nur mit Hubsteiger oder Baumkletterei erreicht werden können. Diese Kriterien können i. d. R. im Rahmen der speziellen Strukturkartierung (Methodenblatt XK 1) ermittelt werden. | |||||||
| Besonderheiten | Brutbäume der Art sind den Naturschutzbehörden oder regionalen Experten teilweise be- kannt. | ||||||
| Erkenntnisgewinn | |||||||
| Nachweis der Art. Exakte Bestimmung von Brutbäumen. Ermittlung künftiger Brutbäume (anbrüchige Altbäume) als raum- zeitlicher Bestandteil des Habitats. | |||||||
| Anwendung und deren Grenzen (cid:177) welche Fragestellung im Projekt lässt sich beantworten? | |||||||
| Exakte Abgrenzung von aktuellen und potenziellen Brutbäumen zur Beurteilung von Beeinträchtigungen von Fortpflan- zungsstätten, Quantifizierung und Vermeidung von Eingriffen. | |||||||
| Literatur | |||||||
| Klausnitzer, B., Bense, U. & Neumann, V., 2003. Cerambyx cerdo (LINNAEUS, 1758). In B. Petersen et al., eds. Das Eu- ropäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 1: Pflanzen und Wirbellose. Bonn-Bad Godesberg: Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz Heft 69/Band 1, pp. 362(cid:177)370. Neumann, V., 2006. Kriterien zur Bewertung des Erhaltungszustandes des Heldbockes Cerambyx cerdo (LINNAEUS, 1756) - Allgemeine Bemerkungen. In P. Schnitter et al., eds. Empfehlungen für die Erfassung und Bewertung von Arten als Basis für das Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH Richtlinie in Deutschland. Berichte des Landesamtes für Umwelt- schutz Sachsen-Anhalt (Halle), Sonderheft 2, pp. 143(cid:177)144. |
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[Seite 78]
FE 02.0332/2011/LRB
1 Methodenblätter 12.12.2013
| Brutbaumuntersuchung Scharlachkäfer (Cucujus cinnaberinus) | XK4 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Durchführung | Unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse zur weiteren Verbreitung der Art in süddeut- schen Auwäldern, Bergwäldern und sogar Nachweisen aus anthropogenen Pappelforsten (siehe Text) wird die Art immer untersucht, wenn im Rahmen der Strukturkartierung für die Fortpflanzung potenziell geeignete Strukturen (liegendes oder stehendes Weichhölzer- Totholz, aber auch Eiche und Fichte!) ermittelt werden. Da die Larvensuche zur partiellen Zerstörung der als Fortpflanzungsstätte genutzten Tot- holzstrukturen führt, darf nur ein Teil der vorhandenen Strukturen beprobt werden: je geeigneter Totholzstruktur maximal 50 % der Rinden-Mantelfläche bei liegendem Totholz und bis in 2 Metern Höhe bei stehendem Totholz Bei kleinen betroffenen Flächen mit wenigen, einzelnen toten Bäumen (bis ca. 10) sind alle Bäume zu beproben. Bei sehr großen Flächen: 20 %-Kriterium (Orientierung an den Angaben bei Binner & Buss- ler 2006) Zeitbedarf: 0,5-1 h/Brutbaum bzw. Totholzstruktur | ||||||
| Kartierzeitraum Die Beprobung von potenziellen Fortpflanzungsstätten ist während der gesamten Vegetati- onsperiode möglich. J F M A M J J A S O N D | |||||||
| Dokumentation | |||||||
| Im Gelände | Im Labor / Büro | ||||||
| Markierung und Lokalisierung der Brutbäume und Auf- zeichnung der Anzahl gefundener Larven und Käfer. | Erstellung von Karten mit Nachweisen von Brutbäumen und Abgrenzung von Vorkommen auf Waldbestandebene. | ||||||
| Kriterien zur Herleitung der Kartierintensität | |||||||
| Die Dauer der Geländearbeiten ist stark von der Ausdehnung und Zugänglichkeit der zu beprobenden Gehölzbereiche bzw. Strukturen abhängig. | |||||||
| Besonderheiten | Die Brutstätten werden im Rahmen des Nachsuche teilweise zerstört, daher ist außerhalb des direkten Eingriffsbereiches nur qualitative Erfassung geboten (siehe Durchführung)! | ||||||
| Erkenntnisgewinn | |||||||
| Nachweis der Art. Bestimmung von für die Fortpflanzung geeigneten Totholzstrukturen und Waldbereichen. | |||||||
| Anwendung und deren Grenzen (cid:177) welche Fragestellung im Projekt lässt sich beantworten? | |||||||
| Abgrenzung von für die Fortpflanzung geeigneten Totholzstrukturen und Waldbereichen zur Beurteilung von Beeinträchti- gungen von Fortpflanzungsstätten und Gesamthabitat; Quantifizierung und Vermeidung von Eingriffen. | |||||||
| Literatur | |||||||
| Wurst, C., Klausnitzer, B. & Bussler, H., 2003. Cucujus cinnaberinus (SCOPLOI, 1763). In B. Petersen et al., eds. Das Europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 1: Pflanzen und Wirbellose. Bonn-Bad Godesberg: Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz Heft 69/Band 1, pp. 371(cid:177)377. Binner, V. & Bussler, H., 2006. Kriterien zur Bewertung des Erhaltungszustandes des Scharlachkäfers Cucujus cinnaberi- nus (SCOPOLI, 1763) - Allgemeine Bemerkungen. In P. Schnitter et al., eds. Empfehlungen für die Erfassung und Bewer- tung von Arten als Basis für das Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH Richtlinie in Deutschland. Berichte des Lan- desamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Halle), Sonderheft 2, pp. 145(cid:177)146. |
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[Seite 79]
FE 02.0332/2011/LRB
1 Methodenblätter 12.12.2013
| Brutbaumuntersuchung Juchtenkäfer/Eremit (Osmoderma eremita) | XK7 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Durchführung | Nachweis von Bruchstücken des Chitinpanzers der Imagines und Kotpellets des Eremiten in Brutbäumen. Bei der Strukturkartierung erfasste Bäume, die aufgrund ihres Alters, ihres Stammumfangs und vorhandener Hinweise auf Mulmhöhlen als potenzielle Brutbäume der Art erfasst wur- den, werden am Stammfuß nach herausrieselnden Bruchstücken des Chitinpanzers oder Kotpellets abgesucht und Mulmhöhlen manuell beprobt. Bei kleinen Öffnungen oder tiefen Höhlen erfolgt dies mittels Saugern. Das gewonnene Substrat wird anschließend im Labor untersucht. Zeitbedarf: Beprobung: 0,5-1,0 h/Brutbaum (Geländearbeit) Auswertung der Proben im Labor: 0,5 h/Brutbaum | ||||||
| Kartierzeitraum Die Beprobung von Mulmhöhlen ist grundsätzlich ganzjährig möglich. J F M A M J J A S O N D | |||||||
| Dokumentation | |||||||
| Im Gelände | Im Labor / Büro | ||||||
| Markierung der Brutbäume und Verortung per GPS bzw. durch trigonometrische Vermessung bei Planfeststel- lungsverfahren. | Erstellung von Karten mit Nachweisen von Brutbäumen und Abgrenzung von Vorkommen (Bestände). | ||||||
| Kriterien zur Herleitung der Kartierintensität | |||||||
| Die Dauer der Beprobung von Mulmhöhlen ist stark von deren Zugänglichkeit abhängig. Die Spanne reicht hierbei von Obstbäumen mit einer Mulmhöhle in Greifhöhe bis zu unzugänglichen Höhlen, die nur mit Hubsteiger oder Baumkletterei erreicht werden können. Diese Kriterien können i. d. R. im Rahmen der speziellen Strukturkartierung ermittelt werden. | |||||||
| Besonderheiten | |||||||
| Erkenntnisgewinn | |||||||
| Nachweis der Art. Exakte Bestimmung von Brutbäumen. Ermittlung potenzieller und künftiger Brutbäume (Altbäume mit Mulmhöhleninitialen) als raumzeitlicher Bestandteil des Habitats. | |||||||
| Anwendung und deren Grenzen (cid:177) welche Fragestellung im Projekt lässt sich beantworten? | |||||||
| Exakte Abgrenzung von Brutbäumen des Eremiten zur Beurteilung der Beeinträchtigungen von Fortpflanzungsstätten, Quantifizierung und Vermeidung von Eingriffen. | |||||||
| Literatur | |||||||
| Schaffrath, U., 2003. Osmoderma eremita (LINNAEUS, 1758). In B. Petersen et al., eds. Das Europäische Schutzgebiets- system Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 1: Pflanzen und Wirbel- lose. Bonn-Bad Godesberg: Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz Heft 69/Band 1, pp. 415(cid:177)425. Stegner, J. & Strzelczyk, P., 2006. Der Juchtenkäfer (Osmoderma eremita), eine prioritäre Art der FFH-Richtlinie. Handrei- chung für Naturschutz und Landschaftsplanung, p.42. Sachteleben, J. & Behrens, M., 2010. Konzept zum Monitoring des Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Bundesamt für Naturschutz, ed. BfN-Skripten 278, p.180. |
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[Seite 80]
FE 02.0332/2011/LRB
1 Methodenblätter 12.12.2013
| Sichtbeobachtung, Kescherfang und Exuviensuche (cid:177) Libellen | L1 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Durchführung | Qualitative Erfassung von Libellen durch Sichtbeobachtung, Kescherfang und Exuviensuche innerhalb des Wirkraums für die jeweiligen Libellenarten, die im Projektgebiet vorkommen können. Die Erfassung erfolgt an Still- oder Fließgewässern. Kleine Stillgewässer (bis 0,5 ha) werden komplett erfasst, größere können in Abschnitte unterteilt werden. Die Abschnitte umfassen mindestens 100 m Uferlänge. Begehung der Strecke mindestens einmal zur Erfassung der Imagines und ein weiteres Mal zur Erfassung und Zählung der Exuvien. Erfassungsbedingungen: 10-17 Uhr, optimal 11-16 Uhr (mitteleuropäische Sommerzeit) kein Regen, Wind nicht stärker als Stufe 4 (Beaufort-Skala), mindestens 17°C, viel Sonne, geringe Bewölkung Zeitbedarf: 0,25-0,5 h/100 m Uferlänge für Fließ- und Stillgewässer pro Begehung, je nach Strukturreichtum des Gewässers/des Abschnitts Mindestaufenthaltszeit für sehr kleine Gewässer mit weniger als 100 m Uferlänge: 0,5 h | ||||||
| Kartierzeitraum Mindestens drei Begehungen pro Art im artspezifischen Erfassungszeitraum (besonders planungsrelevante Arten). Davon zwei Begehungen in der Emergenzzeit (Schlupfphase, blau quergestreift), eine weite- re zur Hauptflugzeit (blau) der jeweiligen Art. Beide Zeiten können sich überschneiden. Die Tabelle dient (cid:68)(cid:79)(cid:86)(cid:3)(cid:196)(cid:74)(cid:85)(cid:82)(cid:69)(cid:72)(cid:3)(cid:53)(cid:76)(cid:70)(cid:75)(cid:87)(cid:86)(cid:70)(cid:75)(cid:81)(cid:88)(cid:85)(cid:179)(cid:3)und muss ggf. projekt-, naturraum-, art- und jah- resspezifisch angepasst werden. Name Anhang Mai Juni Juli August September Gomphus flavipes IV (Asiatische Keiljungfer) Oxygastra curtissii II/IV (Gekielte Smaragdlibelle) Ophiogomphus cecilia II/IV (Grüne Flussjungfer) Aeshna viridis IV (Grüne Mosaikjungfer) Leucorrhinia pectoralis IV (Große Moosjungfer) Leucorrhinia albifrons IV (Östliche Moosjungfer) Leucorrhinia caudalis IV (Zierliche Moosjungfer) Sympecma paedisca IV (Sibirische Winterlibelle) Coenagrion mercuriale II (Helm-Azurjungfer) Coenagrion ornatum II (Vogel-Azurjungfer) | |||||||
| Dokumentation | |||||||
| Im Gelände | Im Labor / Büro | ||||||
| Abgrenzung für die Fortpflanzung essentieller Uferab- schnitte und Strukturen (Vegetation, Gewässermorpho- logie, Substrate, Strömung, etc.). Aufzeichnung der nachgewiesenen Arten mit Angabe der Individuenzahlen getrennt nach Imagines und Exuvien. Angabe von Exuvienzahl je 100 m. Notieren von be- obachtetem Fortpflanzungsverhalten wie Kopula, Eiabla- ge, Paarung sowie von Revierverteidigung, Jungfernflug. | Darstellung von Vorkommenspunkten, Abgrenzung von nach- gewiesenen und potenziellen Fortpflanzungsbereichen der nachgewiesenen Arten. |
| Name | Anhang | Mai | Juni | Juli | August | September | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gomphus flavipes (Asiatische Keiljungfer) | IV | |||||||||||||||||||||
| Oxygastra curtissii (Gekielte Smaragdlibelle) | II/IV | |||||||||||||||||||||
| Ophiogomphus cecilia (Grüne Flussjungfer) | II/IV | |||||||||||||||||||||
| Aeshna viridis (Grüne Mosaikjungfer) | IV | |||||||||||||||||||||
| Leucorrhinia pectoralis (Große Moosjungfer) | IV | |||||||||||||||||||||
| Leucorrhinia albifrons (Östliche Moosjungfer) | IV | |||||||||||||||||||||
| Leucorrhinia caudalis (Zierliche Moosjungfer) | IV | |||||||||||||||||||||
| Sympecma paedisca (Sibirische Winterlibelle) | IV | |||||||||||||||||||||
| Coenagrion mercuriale (Helm-Azurjungfer) | II | |||||||||||||||||||||
| Coenagrion ornatum (Vogel-Azurjungfer) | II |
ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR, Nürnberg 66
[Seite 81]
FE 02.0332/2011/LRB
1 Methodenblätter 12.12.2013
| Kriterien zur Herleitung der Kartierintensität | |||
|---|---|---|---|
| Je nach Art und zu untersuchendem Gewässer kann die Untersuchungsintensität unterschiedlich sein. Ist ein Gewässer zumindest landseitig kaum begehbar sind, ist einzukalkulieren, dass dafür mehr Zeit (bis zu 1 h pro 100 m) benötigt wird. Leicht zugängliche Gewässer sowie eine geringe Dichte der zu erfassenden Arten verkürzen die Begehungszeit. Die Be- gehungsgeschwindigkeit von 0,25-0,5 h/100 m Uferlänge gilt sowohl für die Begehung zur Erfassung der Imagines als auch für die zusätzliche Begehung zur Erfassung von Exuvien. Sollten die Ufer sehr breit, unzugänglich oder schwer überschaubar sein oder besonders sensible Strukturen zerstört wer- den können, ist möglicherweise eine Exuvien- und Larvensuche vom Boot aus oder watend notwendig. Dies stellt eine Sonderuntersuchung dar und muss vom jeweiligen Bearbeiter gesondert kalkuliert werden, da hier ggf. deutlich mehr Zeit benötigt wird. Bei Aeshna viridis, Leucorrhinia albifrons an größeren Gewässern und Ophiogomphus cecilia kann das not- wendig werden. Sollen Arten allgemeiner Planungsrelevanz bzw. das gesamte Artenspektrum abgedeckt werden, sind mindestens 6 Be- gehungen notwendig. Dabei sind die artspezifischen Erfassungszeiträume der potenziell vorkommenden Arten (vgl. oben) zu beachten. | |||
| Besonderheiten | Erfassungen von besonders gefährdeten und seltenen Arten sollten von Spezialisten durch- geführt werden, da diese teilweise nur schwer von häufigen Arten unterschieden werden können. Für eine spätere Überprüfung der Nachweise sind geeignete Belege (Fotodoku- mentation, Exuvien) festzuhalten. | ||
| Erkenntnisgewinn | |||
| Lokalisation der Vorkommensbereiche von Libellen, möglicherweise Fortpflanzungsbereiche der jeweiligen Arten. Beo- bachtete Verhaltensweisen wie Kopula, Eiablage, Paarung sowie von Revierverteidigung und Jungfernflug können wichti- ge Zusatzhinweise für die Beurteilung der Bodenständigkeit und der Bedeutung des Standortes liefern. | |||
| Anwendung und deren Grenzen (cid:177) welche Fragestellung im Projekt lässt sich beantworten? | |||
| Ermittlung der Beeinträchtigung von Fortpflanzungsgewässer oder -gewässerabschnitten von Libellen durch straßenbau- bedingte Projektwirkungen. Der Nachweis von Imagines gibt noch keinen Hinweis auf ein potenzielles Fortpflanzungsgewässer. Durch Exuvienfunde können die für die Fortpflanzung wichtigen Bereiche in einem Gewässer bzw. das ganze Gewässer als Fortpflanzungsstät- te nachgewiesen werden. Auch Tandemflüge oder eierablegende Weibchen sind Hinweise auf Fortpflanzungsstätten für Libellen. | |||
| Literatur | |||
| Landeck, I., 2007. Kartieranleitung Libellen für das naturschutzfachliche Monitoring im Naturparadies Grünhaus und im (cid:196)(cid:53)(cid:72)(cid:89)(cid:76)(cid:72)(cid:85)(cid:3)(cid:24)(cid:24)(cid:179)(cid:3)(cid:177) (Überarbeiteter) Auszug. In Landeck, I., Knoche, D. & Leiberg, C. 2007 Entwicklung und Erprobung eines (cid:48)(cid:82)(cid:81)(cid:76)(cid:87)(cid:82)(cid:85)(cid:76)(cid:81)(cid:74)(cid:78)(cid:82)(cid:81)(cid:93)(cid:72)(cid:83)(cid:87)(cid:72)(cid:86)(cid:3)(cid:68)(cid:80)(cid:3)(cid:37)(cid:72)(cid:76)(cid:86)(cid:83)(cid:76)(cid:72)(cid:79)(cid:3)(cid:71)(cid:72)(cid:85)(cid:3)(cid:37)(cid:72)(cid:85)(cid:74)(cid:69)(cid:68)(cid:88)(cid:73)(cid:82)(cid:79)(cid:74)(cid:72)(cid:79)(cid:68)(cid:81)(cid:71)(cid:86)(cid:70)(cid:75)(cid:68)(cid:73)(cid:87)(cid:3)(cid:196)(cid:49)(cid:68)(cid:87)(cid:88)(cid:85)(cid:83)(cid:68)(cid:85)(cid:68)(cid:71)(cid:76)(cid:72)(cid:86)(cid:3)(cid:42)(cid:85)(cid:129)(cid:81)(cid:75)(cid:68)(cid:88)(cid:86)(cid:179)(cid:17)(cid:3)(cid:36)(cid:85)(cid:69)(cid:72)(cid:76)(cid:87)(cid:86)(cid:69)(cid:72)(cid:85)(cid:76)(cid:70)(cid:75)(cid:87)(cid:3)(cid:21)(cid:19)(cid:19)(cid:26)(cid:17)(cid:3)(cid:41)(cid:82)(cid:85)(cid:86)(cid:70)(cid:75)(cid:88)(cid:81)(cid:74)s- institut für Bergbaufolgelandschaften e.V. Finsterwalde. Petersen, B. et al., 2003. Das Europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 1: Pflanzen und Wirbellose. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz Heft 69/Band 1, p.743. Trautner, J. et al., 2006. Geschützte Arten in Planungs- und Zulassungsverfahren. Gesellschaft deutschsprachiger Odonatologen e.V. (GdO) (www.libellula.org) Schutzgemeinschaft Libellen in Baden-Württemberg e. V. (www.sglibellen.de/index.htm) Arten des Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (www.bfn.de) www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/23764.htm |
ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR, Nürnberg 67