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Erklärung nach § 21 Abs. 1 S. 4 SchwarzArbG
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz –SchwarzArbG) vom 23.07.2004 (BGBl. I S. 1842), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl. I. S.2739) geändert worden ist.
Maßnahmen-Nr.:
Maßnahme:
Wir/ich
(Name und Anschrift des Auftragnehmers)
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erklären, dass wir im Rahmen der Ausführung der o. g. Maßnahme die Bestimmungen des Gesetzes zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG) in der geltenden Fassung beachten.
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erklären hiermit, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen.
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haben Kenntnis darüber, dass öffentliche Auftraggeber über die Erklärung hinaus, jederzeit Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150 a der Gewerbeordnung anfordern können.
(Datum und rechtsverbindliche Unterschrift)