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WAZV Gotha - Pferdingsleben, PW, VS nach Friemar Ausführungsplanung - Stand: Juli 2026 Baubeschreibung
INHALTSVERZEICHNIS
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- Allgemeine Beschreibung der Bauleistung 2 1.1 Lage des Baufeldes 4 1.2 Derzeitige Entwässerungssituation 4 1.3 Baugrundverhältnisse 4 1.4 Vorflut- und Hochwasserverhältnisse 7 1.5 Kampfmittelgefährdung 7 1.6 Brand- und Explosionsschutz 7 1.7 Emissionsschutz 8 1.8 Kultur- und Denkmalschutz 8 1.9 Schutzgebiete 8
2 LOS 1 Kanalbau und DL - Verlegung Pferdingsleben - Friemar 9 2.1 LOS 1 V I Außen 9 2.2 LOS 1 V II Innen 11
3 LOS 2 AW-PW Pferdingsleben Bau/MTA/EMSR 12 3.1 Bauteil und Maschinentechnische Ausrüstung 12 3.2 EMSR-Ausrüstung Pumpwerk, Hebeanlage, Energie- und Datenübertragung 13
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Allgemeine Anforderungen an die auszuführenden Leistungen - gilt für beide Lose 14 4.1 Vorarbeiten 14 4.2 Rechte Dritter 15 4.3 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten 15
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Angaben zur Baustelle - gilt für beide Lose 15 5.1 Vorhandene öffentliche Verkehrswege 15 5.2 Zugänge, Zufahrten 15 5.3 Wasseranschluss 15 5.4 Abwasseranschluss 16 5.5 Stromanschluss 16 5.6 Lager- und Arbeitsplätze 16 5.7 Gewässer 16 5.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen 17 5.9 Archäologie 17 5.10 Militärische Bereiche, Munitionsfreiheit 17 5.11 Wegekreuze, Meilensteine 17 5.12 Leitungsbestand, Schachtscheine 18 5.13 Verkehrsführungen, Verkehrssicherung 18 5.14 Freihalten von Lichtraumprofilen 18 5.15 Bauablauf 18 5.16 Wasserhaltung 19 5.17 Baubehelfe 19 5.18 Stoffe, Bauteile 19 5.19 Abfälle 19 5.20 Vermessungsleistungen/Aufmaße 20 5.21 Abnahmen, Technische Zwischenabnahmen 20
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Ausführungsunterlagen 22 6.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen 22 6.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen 22
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Leistungsbeschreibung/Arbeitsausführung 22
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BAUBESCHREIBUNG
Baumaßnahme: Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden - Pferdingsleben, PW, VS nach Friemar
LOS 1 Kanalbau und DL - Verlegung Pferdingsleben - Friemar LOS 2 AW-PW Pferdingsleben Bau/MTA/EMSR
- Allgemeine Beschreibung der Bauleistung
Der Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden (WAG) ist Maßnahmeträger für die Abwasserentsorgung der Residenzstadt Gotha sowie zugehöriger Landkreisgemeinden. In Umsetzung der Abwasserbeseitigungskonzeptionen (ABK) wird für die Ortslage Pferdingsleben und die Ortslage Nottleben die abwassertechnische Anbindung an die Kläranlage Gotha erforderlich.
Die vorliegende Planung und Ausschreibung beinhaltet den Teilabschnitt zur abwassertechnischen Anbindung der Ortslage Pferdingsleben an die Ortslage Friemar.
Die Ortslage Friemar verfügt über eine Mischwasserkanalisation und ist bereits an die weiterführende Kanalisation in Richtung Kläranlage Gotha angeschlossen.
Die Ortslage Pferdingsleben soll in den nächsten Jahren gemäß GEP schrittweise mit neuer Trennkana- lisation ausgebaut werden.
Die Baugrenzen der Bereiche sind im Lageplan Bl.-Nr. 1.01 - Übersichtskarte und Bl.-Nr. 1.02 - Über- sichtslageplan ersichtlich.
Folgende grundsätzliche Struktur der Leistungsverzeichnisse wurde verwendet:
LOS 1 Kanalbau und DL - Verlegung Pferdingsleben - Friemar
Titel 0 Allgemeine Leistungen Titel 1 Abwasserdruckleitungen Titel 2 Freispiegelkanäle LOS 1 - Verlegbereich I Außen (äußere Erschließung) Titel 3 Freispiegelkanäle LOS 1 - Verlegebereich II Innen (innere Erschließung)
LOS 2 AW-PW Pferdingsleben Bau/MTA/EMSR
Titel 1 Bauteil (inkl. Baustelleneinrichtung/Allgemeine Leistungen Titel 2 Kanal zum Pumpwerk Titel 3 Maschinentechnische Ausrüstung Titel 4 EMSR Abwasserpumpwerk Titel 5 EMSR Hebeanlage
Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen.
LOS 1 Kanalbau und DL - Verlegung Pferdingsleben - Friemar
Innerhalb des LOS 1 ist zu unterscheiden in den Verlegebereich I zur äußeren Erschließung, d.h. die Überleitung der Schmutzwässer ab PW Pferdingsleben bis zur Ortslagenkanalisation Friemar und den Verlegebereich II zur inneren Erschließung der OL Pferdingsleben bis PW Pferdingsleben im Folgenden:
LOS 1 V I Außen LOS 1 V II Innen
genannt.
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LOS 1 V I Außen Beinhalte die Teilabschnitte:
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Druckleitung;
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Freispiegelkanäle; Bereich Nesse mit Nebengraben Bestandsschacht M 320 bis Schacht S 160 in Friemar vom Schacht S 163 bis S 164 Bereich am Immertalstausee, Gaststätte vom Schacht S 164 bis S 170 Bereich K4 vom Schacht S 170 bis S 172
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Düker im Bereich der Vorfluter „Nesse“ und „Nebengraben der Nesse“.
LOS 1 V II Innen Beinhalte die Teilabschnitte:
- Freispiegelkanäle Bereich Schotterweg Evanders Garten vom Schacht S 160 bis Schacht S 163 in Pferdingsleben Bereich Teichgraben vom Schacht S 163 bis Schacht S 166 in Pferdingsleben vom Schacht S 164 bis S 120 (Bestand) in Angerstraße, Pferdingsleben
LOS 2 AW-PW Pferdingsleben Bau/MTA/EMSR Das LOS 2 beinhaltet ausschließlich den Bau des Abwasserpumpwerkes in Pferdingsleben mit:
- Pumpwerk mit Armaturenschacht,
- Dosierstation
- Brauchwasserbrunnen, Zisterne;
- Bereich Zulaufkanal Pumpwerk
- vom Schacht S 152 bis zum Pumpwerk PF 1 in Pferdingsleben
Hinweis: Beide o. g. Lose müssen zwingend gemeinsam realisiert werden, um die Schmutzwässer aus der in den vergangenen Jahren bereits mit Trennkanalisation ausgebauten Angerstraße der OL Pfer- dingsleben (SW-Kanal vorverlegt, KKA derzeit noch in Betrieb) kurzfristig zu übernehmen (LOS 2) und damit die Voraussetzung für die Inbetriebnahme des neuen Pumpwerkes mit Verbindungssammler nach Friemar (LOS 1) zu schaffen.
Grundsätzlich müssen die Auftragnehmer beider Teile mit wechselseitigen Behinderungen bei Transporten/Tätigkeiten rechnen, diese Verhältnisse allgemein in ihre Angebotspreise einkalku- lieren.
Koordinierungen untereinander und mit AG/ÖBÜ sind vorzunehmen und sind, wenn nicht in gesonderten LV-Positionen ausgewiesen einzukalkulieren.
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1.1 Lage des Baufeldes
Das Baugebiet umfasst die Ortslagen Pferdingsleben und Friemar verbindenden Bereich des Land- kreises Gotha weitgehend parallel zum Vorfluter „Nesse“ sowie den Bereich nördlich des Teichgrabens in der Ortslage Pferdingsleben.
Die leicht hügelige Landschaft ist neben den das Gewässer beidseitig einfassenden mit Bäumen und Strauchwerk bewachsenen Grünstreifen von intensiver landwirtschaftlicher Nutzung geprägt.
Im Bereich verläuft die, die Ortslagen Friemar und Pferdingsleben erschließende und beide Ortslagen verbindende Kreisstraße K4 - Pferdingsleber Landstraße.
Unmittelbar östlich der Ortslage Friemar liegt der Friemarer Stausee/Immertalstausee mit einer Wasser- fläche von ca. 24 ha. Der einstige landwirtschaftliche Wasserspeicher ist heute ein kleines Naherholungs- gebiet mit ausgewiesenen Schutzzonen am östlichen und nördlichen Ufer, dem s. g. Flächennaturdenk- mal „Schilfgürtel Stausee Friemar“. Unmittelbar unterhalb des Staudammes entspringt der Rieth- Brunnen, eine kleine gefasste Quelle, deren Rinnsal sich nach wenigen Metern in die Nesse ergießt.
1.2 Derzeitige Entwässerungssituation
Friemar Die Ortslage Friemar verfügt über ein in weiten Bereichen in den vergangenen Jahrzehnten erneuertes Mischwasserkanalnetz, das über den ca. 340 m³ großen Stauraumkanal Friemar und das folgende Pump- werk Friemar an die in Fließrichtung gesehen unterhalb liegenden Kanal-/Leitungsnetze und damit an die KA Gotha angeschlossen ist. Die Ortslage Friemar entwässert weitgehend im Mischsystem.
Im Bereich der Gastronomie am Friemarer Stausee mit Erschließung im Trennsystem ist eine Kleinklär- anlage für 48 EW vorhanden. Im Bereich des Trennsystems Schuchardts Wege ist eine weitere KKA vorhanden.
Pferdingsleben Die Gemeinde Pferdingsleben entwässert zurzeit über ein modifiziertes Mischsystem in die Vorfluter/ Gräben Nesse, Mollbach und Teichgraben (jeweils Gewässer II. Ordnung). Die Kanäle des Mischsystems entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Sie sind alt, baulich verschlissen, in der Höhenlage ungeeignet und vermutlich überwiegend undicht. Zur Grundstücksentwässerung dienen i. d. R. Drei- kammergruben nach TGL 4261/1. Die bereits vorhandenen Trennsysteme wurden nach 1990 hergestellt. Die Ortslage ist abwasserseitig nur unzureichend erschlossen. Ein Anschluss an einen zentralen Kläran- lagenstandort besteht bisher nicht.
1.3 Baugrundverhältnisse
Es liegt ein aktuelles Baugrundgutachten vor. Das Gutachten ist Bestandteil der Ausschreibungs- unterlage und bei der Kalkulation zwingend zu beachten.
- Baugrundschichten - Im Baubereich liegen nachfolgende Baugrundschichten vor:
Schicht 0 Oberboden Schicht 1 Auffüllung Schicht 2 Schwarzerde Schicht 3 Lößlehm Schicht 4 Lehm Schicht 5 Aueton Schicht 6 Tonmudde
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Schicht 7 Terrassenschotter Schicht 8 Verwitterungslehm Schicht 9.1 Unterer Keuper V4 - V3 Schicht 9.2 Unterer Keuper < V3
Die Kennwerte und Eigenschaften der einzelnen Baugrundschichten sowie die Homogenbereichsbildung sind dem Abschnitt 4.2 - 4.4 des o. g. Baugrundgutachtens zu entnehmen. Die Schichtstärken sind den Aufschlussprofilen des o. g. Baugrundgutachtens mit dem dazugehörigen Aufschlussplan zu entnehmen.
Homogenbereiche: Die erforderlichen Kennwerte und Eigenschaften zur Bildung von gewerkweisen Homogenbereichen sind in Anlage 6 des Gutachtens tabellarisch dargestellt.
- Grund- und Schichtenwasser - Die zum Zeitpunkt der Baugrunderkundung im Februar 2023 in den Aufschlüssen beobachteten Grund- wasserstände sind in Tabelle 26 des Baugrundgutachtens zusammengestellt.
Allgemeines: Für den gesamten Baubereich ist eine Wasserhaltung bedarfsweise vorzuhalten. Die Beantragung der Einleitgenehmigung für das Einleiten des während der Baumaßnahme anfallenden Schichten- oder Grundwassers hat durch den AN zu erfolgen. Die hierbei anfallenden Kosten, wie z. B. Einleitungsge- bühren sowie Bearbeitungsgebühren der Behörde, werden dem AN auf Nachweis separat vergütet.
Während der Bauausführung ist vom AN in allen Bauabschnitten zu jeder Zeit die Auftriebssicherheit der verlegten Kanäle bzw. Leitungen und Bauwerke zu gewährleisten.
Zur Vermeidung von Drainage-Effekten sind in Längsrichtung der Leitungsgräben Tonsperrriegel einzu- planen. Die Abstände der Sperrriegel sollten 50 m nicht überschreiten.
Grundwasserhaltung: Zur Einschätzung von Maßnahmen der bauzeitlichen Grundwasserhaltung kann von einem Grundwas- serstand im Niveau 0,5 m höher als die erkundeten Wasserstände ausgegangen werden. Im Extremfall steht es bereichsweise geländegleich (vgl. RKS 4 unmittelbar neben der Nesse).
Bei der Kanalverlegung unter Grundwasserstand kann die bauzeitliche Grundwasserabsenkung erfor- derlich sein. Das betrifft die Bereiche:
- westlich des Speichers Friemar;
- Parallelverlegung zum Teichgraben in Pferdingsleben;
- im Bereich des Pumpwerkes unter ca. 5,0 m und dessen Zulaufkanals.
Um Wasserzutritt in die Baugrube einzuschränken, kann die geschlossene Wasserhaltung (z. B. Vakuumlanzen) oder wasserdichter Verbau (z. B. Spundwandverbau) eingesetzt werden. Ein wasser- dichter Verbau erfordert eine Einbindung in den Grundwasserstauer/Grundwassergeringleiter Festge- stein/Verwitterungslehm von mind. 1 m.
Schichtenwasser: An der Grenze zwischen grob-/gemischtkörnigen und bindigen Schichten (z. B. an der Grenze kiesige Auffüllung/Lößlehm) muss in Abhängigkeit von der Jahreszeit bzw. der längerfristigen Niederschlags- situation auch oberhalb des Grundwasserspiegels mit lokaler Staunässe gerechnet werden.
Wenn in ausreichender Mächtigkeit vorhanden, dann stellen der den Kluftgrundwasserleiter über- deckende Lößlehm (Schicht 2) und Aueton (Schicht 5) einen Hangendstauer dar. Er wird im Allgemeinen mit Durchlässigkeiten kf < 1 x 10-6 m/s als nur schwach durchlässig charakterisiert.
Die Durchlässigkeit der Auffüllungsschichten ist aufgrund ihrer Inhomogenität als sehr variabel einzu- schätzen.
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Für Zwecke der Bemessung einer Grundwasserhaltung ist in der Schicht 7 - Terrassenschotter - von einer wahrscheinlichen Schwankungsbreite des Wasserdurchlässigkeitsbeiwertes zwischen kf = 1 x 10-4 m/s bis 1 x 10-6 m/s auszugehen. Die mögliche Schwankungsbreite kann um eine halbe Zehner- potenz darüber bis 1 Zehnerpotenz darunter liegen.
Das Festgestein - Schicht 9.1 ist hauptsächlich als schwach durchlässig zu klassifizieren, jedoch kann dessen Durchlässigkeit auf Klüften auch als durchlässig bis stark durchlässig beschrieben werden.
- Betonaggressivität des Bodens und des Grund- und Schichtenwassers - Nach Durchführung der bauchemischen Untersuchungen hinsichtlich Betonaggressivität und Korrosions- wahrscheinlichkeit der Schicht 3 (Lößlehm) und der Schicht 4 (Lehm) wurden die Böden als nicht beton- angreifend mit mittlerer Stahlkorrosivität eingestuft.
Das angetroffene Grundwasser ist nach DIN EN 206 als nicht betonangreifend (X0) zu charakterisieren. Die Stahlkorrosivität ist generell sehr gering.
- Ausbauasphalt - Der Ausbauasphalt ist der Verwertungsklasse A zuzuordnen und kann damit als Asphaltgranulat im Heißmischverfahren wiederverwendet werden. Weiterhin ist eine Wiederverwendung im Kaltmischver- fahren mit und ohne Bindemittel möglich.
Da die Untersuchungsergebnisse sich auf die Deckenabschnitte beziehen, kann bei begründetem Ver- dacht eine gewisse Menge an Aushub der Klassen B/C in die Ausschreibung aufgenommen und eine Zwischenlagerung sowie eine baubegleitende Beprobung auf Pechbestandteile und Deponieverordnung DK0 ausgeschrieben werden.
Im Falle der Beseitigung ist die Abfallschlüsselnummer nach AVV 17 03 02 (nicht gefährlich) anzusetzen.
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Aushubboden - Im Rahmen der Analysen zu diesem Gutachten wurden Ausbaustoffe der Zuordnungen BM-0, BM-F1, BM-F2, BM-F3 und RC1 angetroffen. Aushubmaterial der Zuordnung BM-0 ist aus umwelttechnischer Sicht uneingeschränkt wieder verwert- bar, sowohl bei bodenähnlicher Anwendung als auch beim Einbau in technischen Bauwerken. Aushubmaterial der Zuordnung RC-1, BM-F3 ist aus umwelttechnischer Sicht eingeschränkt in techni- schen Bauwerken einbaubar.
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Ersatzbaustoffe - Die Einsatzmöglichkeiten von mineralischen Ersatzbaustoffen dieser Zuordnung sind im Detail der Anlage 2 der EBV zu entnehmen.
Beton: Die Probe des Betonrecyclings aus RKS 15 wies keine Materialwertüberschreitungen auf (RC-1). Eine Gefährlichkeitseinstufung kann anhand der durchgeführten Untersuchungen nicht abgeleitet werden, da hierfür insbesondere die Schwermetallparameter sowie Mineralölkohlenwasserstoffe im Feststoff bestimmt werden müssten, diese aber im Untersuchungsumfang nach EBV nicht enthalten sind. Aus diesem Grund kann keine Vergabe einer AVV-Schlüssel-Nr. erfolgen.
Auffüllungen > 10 Vol.-% Fremdbestandteile: Das Material der Probe aus RKS 16, RKS 17, RKS 19 ist aufgrund eines erhöhten Sulfatgehaltes in die Zuordnung BM-F3 einzustufen. Außerdem ist die Leitfähigkeit erhöht. Die untersuchten Auffüllungen mit mehr als 10 Vol.-% Fremdbestandteilen (Ziegel-, Betonreste) sind als nicht gefährlicher Abfall mit der AVV-Schlüssel-Nr. 17 01 07 zu kennzeichnen.
Auffüllungen mit < 10 Vol. % Fremdbestandteilen: Das Material der Mischprobe aus RKS 2 und RKS 6 - 8 ist aufgrund einer erhöhten Leitfähigkeit in die Materialklasse BM-F3 und das Material der Mischprobe aus RKS 15, RKS 17, RKS 20 und RKS 21 aufgrund einer erhöhten Leitfähigkeit in die Materialklasse BM-F1 einzustufen. Die erhöhte Leitfähigkeit stellt allerdings einen stoffspezifischen Orientierungswert dar. Hier sollte mit dem zuständigen Amt Rück- sprache gehalten werden, ob dieser Wert vernachlässigt werden kann.
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Das Material der Mischprobe aus KB 1 ist aufgrund eines erhöhten PAK-Gehaltes in die Materialklasse BM-F2 einzustufen. Die o. g. Aushubböden sind als nicht gefährlicher Abfall (AVV-Schlüssel-Nr. 17 05 04) zu deklarieren.
Untergrund: Das Material der Mischproben aus RKS 9 - 14 und KB 1 weist keine Materialwertüberschreitung (BM-0) auf. Das Material der Mischprobe RKS 1 - 8 ist aufgrund einer erhöhten Leitfähigkeit in die Zuordnung BM- F3 einzustufen. Die erhöhte Leitfähigkeit stellt allerdings einen stoffspezifischen Orientierungswert dar. Hier sollte mit dem zuständigen Amt Rücksprache gehalten werden, ob dieser Wert vernachlässigt wer- den kann. Das Material der Mischprobe aus RKS 15 - 21 ist aufgrund eines erhöhten Zinkgehaltes im Feststoff in die Zuordnung BM-F3 einzustufen. Die o. g. Aushubböden sind als nicht gefährlicher Abfall (AVV-Schlüssel-Nr. 17 05 04) zu deklarieren.
1.4 Vorflut- und Hochwasserverhältnisse
Der Hauptvorfluter für das betrachtete Gebiet ist die „Nesse“. Die „Nesse“ fließt aus Osten kommend südlich der OL Pferdingsleben in nördliche Richtung. Die Nesse ist ein Vorfluter II. Ordnung.
Im nördlichen und westlichen Bereich der OL Pferdingsleben verläuft der der Nesse zufließende Vorfluter „Teichgraben“. Der „Teichgraben“ ist ebenfalls als Gewässer II. Ordnung ausgewiesen.
Zwischen Pferdingsleben und Friemar fließt die Nesse dann in westliche, später zunehmend in nördliche Richtung, tangiert die OL Friemar östlich, um dann unmittelbar unterhalb der OL Friemar wieder einen nordwestlichen Verlauf anzunehmen. Im Bereich der OL Friemar verfügt die Nesse abschnittsweise über weitere wasserführende Seitengräben.
Unmittelbar östlich der OL Friemar liegt der künstlich angelegte Friemarer Stausee/Immertalstausee mit einer Wasserfläche von ca. 24 ha. Das Vorland des Vorfluters „Nesse“ zwischen dem Speicher „Immer- talstausee Friemar“ und der Ortslage Friemar ist als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Die Hoch- wasserkoten für HQ 100 und HQ 200 sind im Detailplan Düker Blatt-Nr.: 1.4.03 ausgewiesen.
1.5 Kampfmittelgefährdung
Durch die Fa. INFODOK Kampfmittelräumung im Freistaat Thüringen GmbH wurde eine Überprüfung des Baugebietes auf Kampfmittelgefährdung durchgeführt.
Laut Stellungnahme o. g. Firma besteht kein Kampfmittelverdacht. Weitere Maßnahmen der Kampfmit- telsuche bzw. Kampfmittelvorerkundung werden für nicht erforderlich gehalten.
1.6 Brand- und Explosionsschutz
Anforderungen und Maßnahmen zum Brandschutz sind gemäß der Landesbauordnung, Sonderbauord- nungen und den derzeit geltenden, technischen Regeln zum Brandschutz auszuführen. Vom Auftragneh- mer sind ggf. die notwendigen Nachweise zum Brandschutz zu beschaffen und auf Verlangen von zuständigen Bauaufsichtsbehörden, des Auftraggebers oder dessen Bevollmächtigten, vorzulegen.
Die Festlegungen von Zonen ist in den Zeichnungen und im Leistungsverzeichnis, Gewerk Maschinen- technische Ausrüstung enthalten. Als Grundlage dienen die Explosionsschutz-Regeln nach DGUV Regel 113-001 mit Anlagen. Rohrdurchführungen o. ä. von explosionsgefährdeten Bereichen zu nicht gefährdeten Bereichen sind gasdicht auszuführen.
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1.7 Emissionsschutz
Mit gewissen nicht vermeidbaren Emissionen während der Bauausführung ist zu rechnen.
Lärmemissionen: Grenzwerte und erforderliche Maßnahmen sind nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), TA- Lärm, den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Bau- lärm usw. vom Auftragnehmer einzuhalten.
Umweltemissionen: Umweltemissionen sind zu vermeiden die Regelungen der Baustellenverordnung (BaustellV) Gefahren- stoffverordnung und Abfallverordnung usw. sind einzuhalten.
1.8 Kultur- und Denkmalschutz
Das geplante Bauvorhaben befindet sich in keinem Schutzgebiet, welche erhöhte Anforderungen an die Siedlungsentwässerung erfordert. Hinweise zum Umgang mit Bodenfunden sind im Abs. 2.8.7 vermerkt. Darüber hinaus gelten die Neben- bestimmungen der Baugenehmigung, diese kann beim AG eingesehen werden.
1.9 Schutzgebiete
Schutzzonen wurden in die Lagepläne übernommen.
Dies betrifft Schutzzonen zum:
- „Heilquellenschutzgebiet“, quantitative Schutzzone A, festgesetzt
- „Vogelschutzgebiet“.
Der Friemarer Stausee/Immertalstausee hat ausgewiesene Schutzzonen am östlichen und nördlichen Ufer, dem s. g. Flächennaturdenkmal „Schilfgürtel Stausee Friemar“.
Die Schutzzone „Vogelschutzgebiet“ wird vom Planungsbereich nicht berührt.
Die beidseitig entlang des Vorfluters „Nesse“ liegende Schutzzone „Heilquellenschutzgebiet“ wird im Bereich der geplanten Gewässerquerung der „Nesse“ mit Seitengraben berührt.
Das Flächennaturdenkmal „Schilfgürtel Stausee Friemar“ wird nicht berührt.
Trinkwasserschutzzonen sind im Planungsbereich gemäß o. g. Unterlage nicht ausgewiesen.
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- LOS 1 Kanalbau und DL - Verlegung Pferdingsleben - Friemar
Allgemeine Hinweise für alle Leistungstitel Im Zuge der Baumaßnahme sind planmäßig keine Umverlegeleistungen für Stromversorgungskabel im Sinn einer Mitwirkung zur Herstellung der Baufreiheit vorzunehmen, jedoch kann bei zu flacher Verlegung eine Um- bzw. Tieferlegung der Kabel nicht ausgeschlossen werden. Die Regelung erfolgt dann operativ, die Abrechnung des Erdbaus über die Positionen des LT 05 Energieanschluss/Datenkabel.
Bei Kalkulation von Tiefbauleistungen (insbesondere Bodenaushub und Verfüllung der Leitungsgräben) zur Herstellung der Ver- und Entsorgungsleitungen ist zu beachten, dass die Leitungen gemäß Tiefen- lage (beginnend mit den tiefsten Leitungen: Kanal) in den geplanten Höhenhorizont eingeordnet werden und zwischen den einzelnen technologischen Verlegeleistungen die Leitungsgräben schichtenweise auf- gefüllt und verdichtet werden. Eine Befahrbarkeit der Rohrtrasse ist erst nach vollständiger Überschüt- tung gewährleistet. Mehraufwendungen zur Sicherung der neuverlegten Leitungen im Bereich der Ver- kehrsflächen für den Zeitraum der Leitungsverlegung werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Ausbauleistung muss abschnittsweise unter Beachtung der Ver- kehrsfreiheit für erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass beengte Verhältnisse im gesamten Baubereich vorliegen (Bauausfüh- rung nur innerhalb der öffentlichen Grundstücke bzw. zwischen den privaten Einfriedungen sowie im Bereich der Druckleitungstrasse gemäß Querprofil. Kalkulationsgrundlage sind grundsätzlich beengte Platzverhältnisse. Mehraufwendungen sind, wenn nicht in gesonderten LV-Positionen ausgewiesen, in die EP der Einzelpositionen einzukalkulieren.
Vorhandene Freileitungsanlagen der Telekom, der TEN sind zu sichern und zu erhalten. Behinderungen durch die vorhandenen Freileitungen sind in die in die EP der Einzelpositionen einzukalkulieren.
Ein Baugrundgutachten ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlage und zwingend bei der Kalkulation zu beachten.
Die Regelquerschnitte mit DIN-Breiten sind Abrechnungsgrundlage und bei der Kalkulation der Einheits- preise zwingend zu berücksichtigen.
Während der Bauzeit ist eine Nutzung der angrenzenden Anliegerstraßen für sämtliche Anwohner zu gewährleisten. Kurzzeitige Vollsperrungen für die Anpassung der Verkehrsflächen in Knotenpunkten/Ein- mündungen sind zulässig. Eine Information betroffener Anwohner muss durch den AN im Vorfeld erfol- gen.
2.1 LOS 1 V I Außen
Druckleitung vom Pumpwerk nach Friemar Vom Pumpwerk erfolgt die Trassierung der geplanten Druckleitung DN 125 (140 x 12,7) PEHD in einer Feldwegparzelle zunächst nach Westen. Im weiteren Trassenverlauf ändert sich die Trassenrichtung nach Norden bei weiterführender Einordnung in einer Feldwegparzelle bis auf Höhe der Kreisstraße K4.
Die Druckleitung wird zunächst steigend verlegt und erreicht nach ca. 800 m ihren 1. Hochpunkt. Hier wird ein Be- und Entlüftungsventil mit Schachtbauwerk vorgesehen. Die Zuwegung für die jährliche War- tung (1 x Jahr) erfolgt aus Richtung K4 über das Feld in einer öffentlichen Parzelle. Die jährliche Wartung erfolgt abgestimmt mit der Landwirtschaft in der vegetationsfreien Zeit.
Im weiteren Verlauf wird die Druckleitung ca. 450 m fallend bis zum Tiefpunkt im Bereich des Verschwen- kens von West nach Nord verlegt. Am Tiefpunkt wird ein Spül- und Revisionsschacht vorgesehen. Die Zuwegung erfolgt über den vorhandenen Feldweg am Vorfluter Nesse.
Vom Tiefpunkt verläuft die Druckleitung nach Norden und erreicht auf Höhe der K4 ihren 2. Hochpunkt. Hier leitet sie, über einen südlich im Straßenrandbereich einzuordnenden Molchschacht und einen Druckentlastungsschacht in den weiterführenden Freispiegelkanalabschnitt ein.
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Gemäß Ausschreibung erfolgt die Verlegung der Druckleitung durchgängig in konventionell offener Bauweise. Nebenangebote zu Grabenfräsen sind zulässig. Nebenangebote zu geschlossenen Ver- legungen (Spülbohrverfahren o.ä.) sind aufgrund der erforderlichen Verlegegenauigkeit nicht gleich- wertig und damit nicht zulässig.
Freispiegelkanäle von Druckleitungsendschacht bis zur Anbindung an das Mischwasserkanalnetz der Ortslage Friemar
Ab Hochpunkt der SW-Druckleitung (DLE SW 400) an der Kreisstraße K4 werden die Schmutzwässer mit weiterführender Schmutzwasser-Freispiegelkanalisation in DN 200 Kunststoffrohr nach Vorgabe bis zur Aufbindung auf die Mischwasserkanalisation der OL Friemar abgeleitet. Zur Querung des Vor- fluters „Nesse“ und „Seitengraben der Nesse“ wird der im Folgenden noch beschriebene Doppeldüker erforderlich.
Die Trassierung der Schmutzwasserkanalisation erfolgt zunächst für ca. 260 m in der Kreisstraße K4. Westlich der Gaststätte am Immertalstausee verschwenkt die Trasse in nördliche Richtung und ver- läuft dann in weiterführenden Wegen nordwestlich parallel zum Fuß der Staumauer des Friemarer Stausee/Immertalstausee. Über einen vorzuverlegenden Abzweig wird die Möglichkeit einer perspek- tivischen Ablösung der Einzelkläranlage der Gaststätte mit Übernahme der Schmutzwässer der Gast- stätte in den Freispiegelkanal geschaffen. Der Rückbau der Kläranlage ist nicht Bestandteil des hier beschriebenen Bauvorhabens und soll als Folgemaßnahme realisiert werden.
Nach ca. 200 m schwenkt die Trasse der Freispiegelkanalisation Richtung Westen, um mit einem neuen Schmutzwasserdüker den Vorfluter „Nesse“ und einen südlich parallel verlaufenden Neben- graben zu unterqueren. Noch oberhalb des Dükers wird mit einem in die vorhandene Regenwasser- kanalisation zu integrierenden Spülschacht (Fa. Fabekun Typ U o.glw.) inkl. Verbindungsleitung, die Voraussetzung für eine kontinuierliche Dükerspülung geschaffen. Die Dükerspülung wird im Zusam- menhang mit dem laufenden Netzausbau der anzuschließenden Ortslagen und dem damit erst mittelfristig zunehmenden Anschlussgrad für den Übergangszeitraum erforderlich. Der Spülschacht funktioniert mechanisch d.h. ohne Stromzuführung.
Westlich dieser Gewässerquerung mündet der Düker in eine letzte weiter nach Westen führende Frei- spiegelkanalhaltung mit Aufbindung auf das vorhandene Mischwasserkanalnetz der Ortslage Friemar am Schacht M 320.
Die Verlegung der Freispiegelkanäle erfolgt in konventionell offener Bauweise.
Verlegung in der Kreisstraße K 4 Innerhalb der Fahrbahn ist die Verlegung eines ca. 270 m langen Kanalabschnittes in DN 200 PP in offener Bauweise mit Deckenschluss entsprechend Bestand geplant.
Die Trasse wurde so eingeordnet, dass der Kanal im Bestand ca. in der Mitte der alten Straße liegt. Mit einer perspektivisch geplanten Fortführung des grundhaften Straßenausbaus ab Übergang Neu/Alt in Richtung Pferdingsleben liegt der Kanal dann, bei annäherndem anhalten des nördlichen Fahrbahnrandes und unter Berücksichtigung des neuen Straßenquerschnittes, in der nördlichen Fahr- bahn der ausgebauten Straße.
Die Kanalverlegung erfolgt sowohl in einem größeren östlichen Abschnitt in der alten Bestandsstraße als auch in einem kleinen westlichen Abschnitt im bereits grundhaft ausgebauten Bereich.
Unter Berücksichtigung der Baugrundaussagen wird für den bereits grundhaft neu ausgebauten Abschnitt einen Deckenschluss im Kanalgraben in der Bk 3,2 nach RStO 12, Tafel 1, Zeile 1, Spalte Bk 3,2 und ZTV Asphalt-StB 07/13 wie folgt vorgesehen:
4 cm Asphaltdeckschicht AC 11 DS; PmB 25/55-55 6 cm Asphaltbinderschicht AC 16 BS; PmB 25/55-55 12 cm Asphalttragschicht AC 32 TS; 50/70 43 cm Frostschutzschicht 0/45 mit EV2 ≥ 120 MPa 65 cm frostsicherer Oberbau
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Grabenbreite inkl. Verbau: 1,20 m. Ein zusätzlicher beidseitiger Rückschnitt von 0,20 m ist vorgesehen.
Für den alten östlichen Abschnitt schlagen wir einen Deckenschluss in der Bk 0,3 nach RStO 12, Tafel 1, Zeile 1, Spalte Bk 0,3 und ZTV Asphalt-StB 07/13 wie folgt vor.
4 cm Asphaltbeton AC 8 DN; 50/70 10 cm Asphalttragschicht AC 32 TN; 70/100 41 cm Frostschutzschicht 0/45 mit EV2 ≥ 100 MPa 55 cm frostsicherer Oberbau
Alle erforderlichen Tiefbauarbeiten sollen unter Vollsperrung der K4 mit entsprechender Umleitungs- strecke durchgeführt werden.
Die Vorgaben des Straßenbenutzungsvertrages sind strikt einzuhalten.
Düker im Bereich der Vorfluter „Nesse“ und „Nebengraben der Nesse“ Die Querung der Nesse mit Nebengraben kann aufgrund der gegebenen Höhensituation im Bereich der Anbindung an die vorhandene Mischwasserkanalisation der OL Friemar am Schacht M 320 nicht mit durchlaufendem Freispiegelkanal erfolgen. Die Errichtung eines Schmutzwasserdükers wird erforderlich. Im Zusammenhang mit dem schrittweisen Ausbau des Einzugsgebietes wird ein Doppel-Düker in DN 200 Kunststoffrohr (PP oder PVC) und DN 100 Kunststoffrohr (nach Vorgabe LV) vorgesehen. Die Verlegung der Dükerleitungen muss aufgrund der erforderlichen exakten Höheneinordnung in offener Bauweise erfolgen.
Derzeit ist nicht absehbar, in welchem Zeitraum der Endausbau beider oberhalb liegender Ortslagen (Pferdingsleben und Nottleben) erreicht werden kann. Weiterhin ist auch der verbindende Druckleitungs- abschnitt Nottleben > Pferdingsleben noch zu errichten.
Ziel ist es, im Endausbau der Ortslagen primär einen klassischen Düker (Dükerast DN 100) ohne tech- nische Hilfsmittel, d.h. ohne Pumpen und damit Stromverbrauch, zu betreiben. Die auch im Endausbau gerade in den Nachtstunden geringen Abwasseranfälle des Einzugsgebietes erfordern zur Aufrechter- haltung der für den ablagerungsfreien Betrieb notwendigen Fließgeschwindigkeiten einen sehr geringen Querschnitt (DN 100) dieser Dükerleitung.
Die über einen mittelfristigen Zeitraum gegebenen und sich nur schrittweise erhöhenden Schmutzwas- servolumenströme lassen einen sicheren Betrieb der DN 100 im Ausbauzeitraum der Ortsnetze auch bei maximal möglicher Brauchwasserzudosierung zumindest in den ersten Jahren des erforderlichen umfangreichen Netzausbaus nicht sicher zu.
Für diesen Übergangszeitraum wird zunächst der Dükerstrang DN 200 mit nachgeschalteter Hebeanlage parallel errichtet und betrieben. Über den oberhalb des Dükers liegenden neuen Verteilerschacht kann zwischen den beiden Dükersträngen zu einem späteren Ausbauzustand der Ortsnetze gewechselt wer- den. Die Hebeanlage ist Bestandteil des LOS 1. Stromzuführung, EMSR Steuerung, Messtechnik und Einbindung in das zentrale PLS auf der KA Gotha sind Bestandteil des LOS 2.
2.2 LOS 1 V II Innen
Freispiegelkanäle Sammler Nord Die geplanten Schmutzwasser-Freispiegelkanäle im nördlichen Bereich der Ortslage Pferdingsleben dienen der Ortslagenentwässerung. Sie fassen die Schmutzwässer aus den Bereichen Anger, Anger- straße und Brauhausstraße.
Des Weiteren dienen sie der Schmutzwasserüberleitung der Ortslage Nottleben nach dem noch erfor- derlichen Bau der Verbindungsleitung Pferdingsleben/Nottleben (Druckleitung/Pumpwerk) mit Orts- lagenerschließung der Ortslage Nottleben.
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Der geplante Schmutzwasserkanal DN 200 Kunststoffrohr (PP oder PVC) bindet an seinem Bauanfang in den Endschacht S 160 des in 2023 in Realisierung befindlichen Zwischenabschnittes ein. Er wird zunächst in der mit Schotter befestigten Anliegerstraße „Evanders Garten“ nach Osten geführt, um dann im weiteren Verlauf nach Süden in die Angerstraße zu verschwenken. Hier wird der vorhandene Durch- lass des Teichgrabens DN 1000 Sb in offener Bauweise unterquert. Die Verlegung endet am bereits vorhandenen Schacht S 120.
Vor Querung des Durchlasses am Schacht S 164 wird ein weiterer Kanalabschnitt nach Osten in einem nördlich parallel zum Teichgraben verlaufenden Wiesenweg geführt. Dieser Kanalabschnitt unterquert die Ablaufleitung DN 400 B eines im Bauabschnitt nördlich vorhandenen Teiches ebenfalls in offener Bauweise und endet auf der Zulaufleitung des bisherigen Endpunktes der bereits verlegten Schmutz- wasserkanalisation der Angerstraße. Auf diesen vorhandenen Schmutzwasserkanal DN 200 wird im Wegebereich der neue Endschacht S 166 gesetzt. Der Schacht S 166 erhält einen zusätzlichen Abgang nach Osten um, wie oben beschreiben, später die Schmutzwässer der Ortslage Nottleben übernehmen zu können.
- LOS 2 AW-PW Pferdingsleben Bau/MTA/EMSR
Pumpwerk Standort des geplanten Schmutzwasserpumpwerkes als Doppelpumpstation mit nass aufgestellten Tauchmotorpumpen ist am westlichen Tiefpunkt der Ortslage Pferdingsleben. Die Pumpwerkstation besteht im Wesentlichen aus einem Pumpwerksschacht, einem Armaturenschacht, einer Eisen-III- Chlorid-Dosierstation und einem Brauchwasserbrunnen mit Zisterne und nachfolgender Einspeisung in den Pumpwerksschacht.
3.1 Bauteil und Maschinentechnische Ausrüstung
Die geplante Pumpstation wird in der Ortslage Pferdingsleben errichtet. Für das Bauwerk ist eine separate Baugrube mit Verbau nach Wahl des AN herzustellen. Der Einbau des Pumpenschachtes erfolgt mittels vorher niedergebrachtem Absenkschacht und liegt der gewählten Ausschreibung zugrunde. Alternative Ausführungen sind in Verbindung mit geprüftem Nachweis zugelassen.
Der zylinderförmige, geschlossene Pumpenschacht wird mit Abdeckplatte in Stahlbeton Rundbauweise und mit nachgelagertem separatem Armaturenschacht ausgebildet. Der Innendurchmesser des Saug- raums beträgt 2.5 m, die lichte Einbautiefe ca. 8,0 Meter. Der Pumpensumpf wird entsprechend mit einem Self-Cleansumpf gemäß dem angebotenen Pumpenhersteller und Montage-, Einstiegsöffnung (lichte Masse von ca. 1.200 x 1.400 mm) hergestellt. Die notwendigen Abdeckungen in Edelstahl 1.4571. Die Zuläufe sind durch erdeingebauten AW- Schieber absperrbar. Die Doppelpumpstation in Nassaufstellung beinhaltet zwei Stück alternierend betriebene Tauchmotor- pumpen in ziehbarer Ausführung, Zugangsleiter und zwei Steigleitungen DN 80 und befinden sich im explosionsgefährdeten Bereich der Zone 1. Im Bedarfsfall erfolgt der Zugang mit mobilem Hebezeug mit Geschirr, maschineller Belüftung und Leiter. Die Rückschlagklappen, handbediente Absperrschieber, Mengenmessung MID, Spülarmaturen und BEV, werden trocken und zugänglich im begehbaren Arma- turenschacht eingebaut. Es ist ein wechselseitiger, niveaugesteuerter Einzelbetrieb der beiden Aggregate bei konstanter oder geregelter Drehzahl vorgesehen. Die Förderleistung wird unter Berücksichtigung der oben genannten Parameter auf 10 l/s festgelegt. Die Mengenmessung erfolgt mittels MID DN 100 als Betriebsmessung und Füllstandsmessung mit Radar.
Der Rohrwerkstoff der in den Schächten befindlichen Pumpendruckleitung ist Edelstahl 1.4571, Schieber und Rückschlagklappen sind in abwasserbeständigen Gussmaterialien auszuführen.
Pumpen- und Armaturenschacht werden mit einer Be- und Entlüftung versehen. Oberirdisch werden wet- terfeste Schaltschränke aufgestellt.
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Da der geplante Zufluss zum Pumpwerk derzeit noch nicht gegeben ist, erfolgt die regelmäßige Spülung des Pumpwerkes mit Druckleitung über einen auszubauenden Brauchwasserbrunnen mit zwischenge- schalteter, überfahrbarer Zisterne aus Stahlbeton. Die Einspeisung von Brunnenwasser erfolgt über eine Brunnenpumpe in die Zisterne (ca. 11 m³ Nutzvolumen) mit Füllstandsüberwachung und Überlauf. Die Einspülung in das Pumpwerk wird gesteuert über eine einstellbare Zeitsteuerung und einen Motorstell- schieber innerhalb der Zisterne im AUF/ZU Betrieb.
Zur Vermeidung von auftretenden Geruchsproblemen am Pumpwerk und in der Ortslage Pferdingsleben wird Eisen-(III)-chlorid aus einem doppelwandigem 5 m³ WHG- Lagerbehälter aus UV-beständigem Kunststoff mit regelbarer Dosieranlage zudosiert. Die Aufstellung erfolgt auf einer zu errichtenden, befahrbaren WHG- Fläche mit Leckageüberwachung im Schutzrohr und im Lagertank.
Freispiegelzulaufkanal zum Pumpwerk Der geplante Freispiegelkanal DN 200 Kunststoffrohr (PP oder PVC) führt die Schmutzwässer ca. 70 m vom Endschacht der Ortskanalisation (Schacht A 21) bis in den Pumpensumpf des neuen Schmutzwas- serpumpwerkes.
Der unter Pkt 2.2 beschriebene Zwischenabschnitt mit Endschacht A 21 wird als vorgezogene Maß- nahme im Jahr 2023 baulich umgesetzt. Im Endausbau werden auf den Schacht A 21 alle Schmutz- wässer des kanalisierten Einzugsgebietes der Ortslage Pferdingsleben und über zukünftig noch zu ver- legende, die Ortslage Pferdingsleben und Ortslage Nottleben verbindende Druckleitungen/Pumpwerk in Nottleben auch die Schmutzwässer der Ortslage Nottleben zusammengeführt.
Explosionsschutz Für die Betrachtung des Ex-Schutzes wurde das erstellte Explosionsschutzkonzept für das APW vom 04.01.2021 herangezogen. Darin sind folgende Zoneneinteilungen festgelegt:
- Pumpwerk : Zone 1,
- Druckleitung : Zone 1,
- Armaturenschacht : keine Zone
3.2 EMSR-Ausrüstung Pumpwerk, Hebeanlage, Energie- und Datenübertragung
Siehe gesonderte Baubeschreibung des Büro Systa.
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- Allgemeine Anforderungen an die auszuführenden Leistungen - gilt für beide Lose 4.1 Vorarbeiten
Der Auftragnehmer haftet für von ihm verursachte Schäden gemäß § 909 BGB.
Mögliche Gefährdungen hat der Auftragnehmer grundsätzlich durch entsprechende Wahl seines Bau- und Verbauverfahrens auszuschließen. Bei Eintritt einer Gefahr hat der Auftragnehmer sofort wirksame Sicherungsmaßnahmen zu treffen und dies dem Auftraggeber gleich anzuzeigen.
Sämtliche Betroffene und Träger öffentlicher Belange sind vor Beginn der Bauarbeiten schriftlich von der Aufnahme der Arbeiten zu informieren. Hinweise hierzu finden sich in den beiliegenden Genehmigungen und Stellungnahmen.
Beweissicherung: Vor Beginn der Arbeiten ist der Zustand des Geländes im direkten Einflussbereich der Baumaßnahme einer Beweissicherung zu unterziehen. Durch Messungen, Fotografien und weitere Niederschriften soll der Zustand des Geländes, der Wege, der Gebäude und des Gewässers, welche evtl. durch das Bauge- schehen in Mitleidenschaft gezogen werden können, festgehalten werden.
Die förmliche Beweissicherung veranlasst der WAG.
Erstabsteckung: Dem Auftragnehmer werden die Koordinaten von Schächten, Absteckpunkte vom Auftraggeber bzw. dessen Ingenieurbüro übergeben. Die Punktübergabe kann abschnittsweise erfolgen. Die Erstabsteckung wird gemäß LV-Position vergütet. Die dauerhafte Sicherung und ggf. Wiederherstellung dieser zu Baubeginn übergebenen Stationierungs-, Höhen-, Haupt- und/oder Polygonpunkte liegt in der Verantwortung und geht zu Lasten des Auftragneh- mers während der Gesamtbauzeit. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. Alle über die Erstabsteckung hinausgehenden erforderlichen Absteckungen und Vermessungsarbeiten zur vertragsgemäßen Baudurchführung sind Sache des Auftragnehmers. Bei Auftragserteilung werden dem Auftragnehmer die vom Planungsbüro je Abschnitt erstellten Pläne übergeben. Die Einordnungen aller Trassen erfolgt nach den beigefügten Lageplänen und Regelquerschnitten.
Die zur vertragsgemäßen Baudurchführung erforderlichen Vermessungs- und Absteckungsarbeiten sind durch den Auftragnehmer auszuführen und werden, soweit im LV vereinbart, gesondert vergütet. Die für die Bauabrechnung erforderlichen Vermessungsleistungen sind Angelegenheit des Auftragnehmers und werden nicht gesondert vergütet.
Arbeiten an Bewuchs/Begleitgrün: Die ggf. erforderlichen Heckenrodungen, Heckenrückschnitte bzw. Gehölzfällungen sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses und im Vorfeld auszuführen.
Abbrucharbeiten: Der Rückbau vorhandener Befestigungen aus Straßenaufbruch, Bauwerken u. ä. sind in den entspre- chenden Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten. Die Abbruchmaterialien sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Die umweltrelevante Bewertung und abfalltechnische Deklaration der Aushub- und Abbruchmaterialien sowie Hinweise zur Verwertung/Entsorgung sind dem Baugrundgutachten zu entnehmen.
Witterungsbedingte Einflüsse: Aufgrund der vorgesehenen Bauzeit ist mit witterungsbedingten Einflüssen zu rechnen. Die Baustelle ist entsprechend der vorherrschenden Witterung zu führen. Schutzmaßnahmen gegen Witterung und jahreszeitliche Witterungsbedingungen sind vom Auftragnehmer in seinem Bauablauf und in der Kalku- lation zu berücksichtigen. Die Baustelle ist zeitweise als Winterbaustelle zu führen.
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4.2 Rechte Dritter
Das eigentliche Baufeld ist frei von Rechten Dritter.
4.3 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten
Weitere gleichzeitig laufende Bauarbeiten in angrenzenden Bereichen/Straßen sind derzeit nicht bekannt, können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Im entsprechenden Fall sind die entstehenden Erschwernisse bzw. Behinderungen und Koordinierungs- aufwendungen mit dem Auftraggeber und der BÜ im Vorfeld abzustimmen.
- Angaben zur Baustelle - gilt für beide Lose 5.1 Vorhandene öffentliche Verkehrswege
Bei dem Baufeld handelt es sich um Straßen mit überwiegendem Anliegerverkehr. Durchgangsverkehr wird nicht großräumig umgeleitet. Ein ständiger Zugang bzw. Zufahrt für Rettungsdienste, Fahrzeuge der Polizei usw. ist zwingend zu gewährleisten. Entsprechende Aufwendungen sind einzukalkulieren.
Eine Verschmutzung der Fahrbahnen des öffentlichen Straßennetzes und die daraus resultierende Behinderung für den Verkehr durch Fahrzeuge der Baustelle sind zu vermeiden bzw. unmittelbar nach Entstehung zu beseitigen.
5.2 Zugänge, Zufahrten
Der interne Baubereich, offene Gruben, Gräben, Aufschachtungen sind gegenüber dem restlichen öffent- lichen Gelände abzusperren. Bauwerke sind als abwassertechnische Anlage ständig gegen unbefugten Zutritt zu sichern.
Während der Bauzeit müssen sämtliche Zugänge und Zufahrten zur Kläranlage (Teil B), auch im direkten Bereich der Baumaßnahme von Teil A, aufrechterhalten werden. Dies gilt insbesondere für die Anfahrt von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei, von Service-Fahrzeugen des Auftraggebers.
Mögliche Verkehrs- und/oder Arbeitsraumbeschränkungen (z. B. Lichtraum, Tonnage, Geschwindigkeit) entlang der oben genannten Zufahrt und im Baufeld sowie deren Auswirkung auf die Bauweise und/oder Preisbildung sind vom Auftragnehmer einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht.
Eine Verschmutzung der Fahrbahnen des öffentlichen Straßennetzes und die daraus resultierende Behinderung für den Verkehr durch Fahrzeuge der Baustelle sind zu vermeiden bzw. unmittelbar nach Entstehung zu beseitigen. Die Kosten trägt der Auftragnehmer. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet. Die Verhängung eines Baustopps wegen Fahrbahnverschmutzung geht zu Lasten des Auftrag- nehmers.
Der Auftragnehmer hat für die Sauberkeit o. g. Streckenteile zu sorgen. Die Kosten sind in die Einheits- preise der Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers einzurechnen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber generell von Haftungsansprüchen freizustellen.
5.3 Wasseranschluss
Ein Wasseranschluss kann vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt werden.
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5.4 Abwasseranschluss
Ein Wasseranschluss kann vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt werden.
5.5 Stromanschluss
Ein Baustromanschluss kann vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt werden.
Ein Baustromanschluss für Kranbetrieb etc. ist vom Auftragnehmer zu beantragen und zu realisieren. Stromentnahmepunkte sind beim EVU durch den Auftragnehmer zu beantragen. Die Kosten, auch Eigenversorgung über Notstromaggregat, sind in den EP einzurechnen, wenn nicht im Leistungsver- zeichnis gesondert aufgeführt.
5.6 Lager- und Arbeitsplätze
Lagerflächen für die Zwischenlagerung von Erdaushub und Baumaterial sowie der Baustelleneinrichtung werden durch den Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt. Sie sind Sache des Auftragnehmers. Alle unbrauchbaren natürlichen und künstlichen Stoffe sind nur auf behördlich genehmigte Kippen und Müll- lagerstätten zu beseitigen. Diese sind entsprechend zu benennen.
Ablagerungen, Zwischenlager im Gewässerschonstreifen bzw. Hochwassergefährdungsbereich sind nicht zulässig.
Für die Beschaffung, das Betreiben, das Vorhalten und Abbauen von Ver- und Entsorgungsleitungen für die Baustelleneinrichtung ist der Auftragnehmer verantwortlich. Die entsprechenden Aufwendungen sind in der Position „Baustelleneinrichtung“ zu erfassen. Für die zeitweise Einleitung von Wässern der Wasserhaltungsanlage besteht die Möglichkeit, den Ablaufkanal/das Auslaufbauwerk zu nutzen.
Erforderliche Befestigungen, Einrichtungen, Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen für ölhaltige Schmier- bzw. Verbrennungsstoffe u. dgl. sind Sache des Auftragnehmers. Die Genehmigung für die Nutzung der Anlage regelt der Auftragnehmer vor Aufstellung und legt diese dem Auftraggeber vor.
Die Baustelleneinrichtungen für andere im Baufeld tätige Unternehmer sind zwischen den Firmen sowohl räumlich als auch zeitlich von den Auftragnehmern abzustimmen. Abhängigkeiten, die sich daraus erge- ben, sind für den Auftraggeber kostenfrei zwischen den Auftragnehmer zu regulieren.
Der Antransport von Bauteilen und Schüttgütern ist nur unmittelbar vor deren Einbau möglich.
Bei allen durchzuführenden Arbeiten im Rahmen dieser Baumaßnahme ist unter den vorgenannten Umständen der Einsatz der Geräte, Maschinen und Transportfahrzeuge genauestens zu planen. Mehraufwendungen durch Missachtung dieser Randbedingungen lehnt der Auftraggeber im Voraus ab.
Ein Baustelleneinrichtungsplan ist vom AN aufzustellen.
5.7 Gewässer
In Gewässer dürfen keine verunreinigten Abwässer eingeleitet werden, anfallende Regenwässer aus dem natürlichen Einzugs- und Siedlungsgebiet werden eingeleitet. Bauleistungen in unmittelbarer Gewässernähe sind vorgesehen, die Auflagen der Wasserrechtlichen Erlaubnisse einzuhalten.
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5.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen
Seitenentnahmen außerhalb des Baubereiches sind durch den Auftraggeber nicht vorgesehen. Die Beschaffung aller Erdstoffe und Materialien zur fachgerechten Durchführung der Baumaßnahme obliegt dem Auftragnehmer. Sämtliche Aufwendungen für diese Leistungen sind in die Einheitspreise einzukal- kulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Ablagerungsstellen außerhalb des in den Planunterlagen dargestellten Baufeldes werden vom Auftrag- geber nicht bereitgestellt.
5.9 Archäologie
Hinsichtlich eventueller Funde mit archäologischer oder naturgeschichtlicher Bedeutung ist entsprechend den Festlegungen des Thüringischen Denkmalschutzgesetzes zu verfahren. Funde sind unverzüglich dem
Thüringisches Landesamt für Archäologische Denkmalpflege (ThLAD) Humboldtstraße 11 99423 Weimar Tel.: 03643 / 81 83 00
sowie dem AG/BÜ zu melden.
Darüber hinaus gelten die Nebenbestimmungen der Baugenehmigung.
5.10 Militärische Bereiche, Munitionsfreiheit
Das Baufeld liegt nicht in einem militärischen Bereich und grenzt auch nicht an solche Bereiche an. Die Sicherheitsvorschriften beim Auffinden von nicht identifizierbaren Gegenständen sind im Rahmen des Erdbaus unbedingt zu berücksichtigen. Sollten derartige Gegenstände aufgefunden werden, ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren.
Werden während der Durchführung der Bauarbeiten Gegenstände gefunden, die nicht einwandfrei als ungefährlich bestimmt werden können, so ist zur Beurteilung, ob es sich bei dem Fund um Munition, Sprengkörper oder dergleichen handelt, unverzüglich das Sprengkommando hinzuziehen. Bis zu dessen Entscheidung sind die Arbeiten an der Fundstelle einzustellen.
Werden auf der Baustelle Blindgänger, Munition u. ä. gefunden, so hat der Auftragnehmer die Bauarbei- ten an dieser Stelle und in der näheren Umgebung des Gefahrenbereiches abzubrechen. Die Fundstelle ist abzusperren und als Gefahrenzone deutlich zu kennzeichnen. Das Sprengkommando ist sofort zu verständigen. Auch der Auftraggeber ist unverzüglich zu verständigen und über die getroffenen Maßnah- men zu unterrichten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, durch deutlich sichtbaren Aushang und durch Belehrung sämtlicher Arbeitskräfte auf der Baustelle die Einhaltung vorstehender Festlegungen sicherzustellen.
Eine Abfrage des WAG hinsichtlich einer Kampfmittelbelastung auf den Grundstücken der Kläranlage Cobstädt im Rahmen der Maßnahme zum Neubau der Ortskanalisation sowie zum Standort der Kläran- lage im Jahr 2018 hatte ein negatives Ergebnis („kein Verdacht auf Kampfmittelgefährdung“).
5.11 Wegekreuze, Meilensteine
Sollten während der Bauausführung Wegekreuze bzw. Meilensteine bei den Erdbauarbeiten gefunden werden, so sind diese dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
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5.12 Leitungsbestand, Schachtscheine
Vor Baubeginn sind bei den Versorgungsunternehmen die Schachtscheine zu beantragen und mitgeteilte Leitungsbestände der VU zwingend zu beachten und bei den Baumaßnahmen zu sichern. Werden Anlagen angetroffen, die nicht in den Bestandsunterlagen enthalten sind, ist das entsprechende VU unverzüglich zu informieren.
Erdarbeiten in unmittelbarer Leitungsnähe sind in Handschachtung auszuführen. Für Beschädigungen haftet der Auftragnehmer. Bisher bekannte Leitungsbestände gehören dem Auftraggeber (Trinkwasser- leitung, Nieder- und Mittelspannungserdkabel sowie Datenkabel).
5.13 Verkehrsführungen, Verkehrssicherung
Die Beantragung einer evtl. notwendigen verkehrsrechtlichen Anordnung für den Baustellenverkehr sowie sämtlicher für die Baumaßnahme erforderlicher sonstiger Genehmigungen ist Aufgabe des Auf- tragnehmers. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle.
Großräumige Verkehrsumleitungen sind nicht vorgesehen.
Verkehrsbeschränkungen sind für den Kanal- und Leitungsbau in der Ortslage Pferdingsleben und bei Anbindung der neuen Kanalisation in der OL Friemar mit abschnittsweiser Vollsperrung und innerörtlicher Umleitung vorgesehene.
Verkehrssperrungen, Sperrpausen sind nicht vorgesehen.
5.14 Freihalten von Lichtraumprofilen
Sind im gesamten Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen zu gewährleisten.
5.15 Bauablauf
Von den Auftragnehmern beider Lose sind alle notwendigen Termine zur Herstellung der einzelnen Leistungstitel in den zu erstellenden Bauablaufplan aufzunehmen, damit der reibungslose Gesamtbau- ablauf sowie ggf. mit dem Auftraggeber vereinbarte Zwischentermine und der Bauendtermin gewähr- leistet sind. Die Einhaltung festgelegter Zwischentermine und des Bauendtermins ist ggf. durch den Einsatz von zwei Baukolonnen zu gewährleisten.
Die Reihenfolge der Arbeiten und die Abwicklung bestimmt der Unternehmer im Wesentlichen selbst.
Gesonderte Festlegungen zur Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten unter Beachtung des Gesamt- fertigstellungstermines behält sich der Auftraggeber nach Prüfung des Bauzeitenplanes vor.
Behinderungen im technologischen Prozess sind durch Koordinierung der Leistungen und Abstimmun- gen zu möglichen temporären Materialablagerungen im Baufeld auszuschließen. Die allgemeinen Arbeitsschutzverordnungen sind zwingend zu beachten. Leitungsgräben und offene Baugruben sind stets zu sichern.
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5.16 Wasserhaltung
In den vorgesehenen Baubereichen ist mit Grundwasser zu rechnen. Die Empfehlungen des Baugrund- gutachtens sind umzusetzen. Die Wasserrechtlichen Erlaubnisse für zeitweilige Grundwasserabsenkung liegen vor. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die anfallenden Oberflächenwässer im Baubereich schadlos abzufüh- ren, ohne dafür zusätzliche Aufwendungen geltend zu machen. Die zu erwartenden Maßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Dabei ist zu beachten, dass das geförderte Grundwasser vor der Einleitung von Sand- und Schlammbestandteilen durch Absetzcontainer zu befreien ist.
5.17 Baubehelfe
Die notwendigen Leistungen zur Sicherung von Baugruben und Leitungsgräben sind in den einzelnen Leistungspositionen beschrieben und werden nicht gesondert vergütet. Die allgemeinen Arbeitsschutzverordnungen sind zwingend zu beachten. Leitungsgräben und offene Baugruben sind aufgrund der Vielzahl der sich im Baufeld bewegenden Baufirmen stets zu sichern.
5.18 Stoffe, Bauteile
Grundsätzlich sind nur Stoffe mit Bauartzulassung oder gleichwertigen Nachweisen zu verwenden. Es dürfen nur die ausgeschriebenen bzw. genehmigten gleichwertige Materialien verwendet werden.
5.19 Abfälle
Die Stellung von geeigneten Containern und die Beseitigung von Abfällen ist Sache des Auftragnehmers. Evtl. erforderliche Genehmigungen für die Wiederverwertung und Entsorgung von Bau- und Abfallstoffen müssen durch den Auftragnehmer rechtzeitig vor Baubeginn gestellt und bei den zuständigen Behörden eingeholt werden. Das Aufmaß, insbesondere bei gefährlichen Abfällen, ist für die Abrechnung nicht aus- reichend. Bei der Einstufung als gefährlicher Abfall ist zusätzlich eine elektronische Abfallnachweisfüh- rung erforderlich.
Mittels Nachweise über die fachgerechte Entsorgung bzw. Lieferscheine sind die Aufmaße zu ergänzen.
Abbruch/Entsorgung von Materialien und Baustoffen hat nach den derzeit gültigen Technischen Regeln nach Abfallverzeichnis-Verordnung AVV, TR Boden, TR Bauschutt und LAGA M20 zu erfolgen.
Im Zusammenhang mit notwendigen Abriss- und Umbaumaßnahmen anfallender Bauschutt/Betonbruch ist nach den Technischen Regeln (TR) der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), Anforderungen an die stoffliche Verwertung mineralischer Reststoffe/Abfälle Teil II, 1.4 Bauschutt, zu deklarieren und einer entsprechenden Entsorgung zuzuführen. Erdstoffe, die in Verbindung mit dem Bauvorhaben anfallen, sind auf der Grundlage der Technischen Regeln (TR) der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), Anforderungen an die stoffliche Verwertung mineralischer Reststoffe/Abfälle Teil II, zu deklarieren und auf der Grundlage der Deklarationsanalyse ordnungsgemäß zu entsorgen. Dabei sind diese bevorzugt einer Verwertung zuzuführen.
Bei der Entsorgung von Altholz aus Konstruktionsholz für tragende Teile, Holzfachwerk, Fenstern und Türen ist die generelle Einstufung in die Abfallart „Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe ent- halten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind“ (ASN 170204) und damit die Einstufung als gefährlicher Abfall zu berücksichtigen. Eine Einstufung in die Abfallart „Holz ASN 170201“ ist nur in Ein- zelfällen mittels analytischen Nachweises, dass keine Behandlung mit Holzschutzmitteln oder Lacken erfolgt ist, möglich. Die Analyseergebnisse sind dem Auftraggeber/BÜ zum Nachweis bei der unteren Abfallbehörde zu übergeben.
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial u. dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll sind strengstens ein- zuhalten.
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Die ordnungsgemäße Entsorgung der im Rahmen der Baumaßnahme anfallenden Abfälle einschließlich einer Aufstellung der am Standort verbliebenen Abfälle sowie der analytische Nachweis über die Einhal- tung der vorgegebenen Grenzwerte für den Wiedereinbau ist der unteren Abfallbehörde über den Auf- traggeber nach Abschluss der Maßnahme nachzuweisen.
Das Einfüllen von Abbruchmaterialien in Arbeitsräume ist untersagt.
5.20 Vermessungsleistungen/Aufmaße
Nach VOB oder nach besonderer Vereinbarung gemäß Werksvorschriften des Auftraggebers.
Grundlage für die Abrechnung der Erdmassen für Bodenaushub und -wiederherstellung sowie der dazugehörigen Oberflächenaufbruchs- und -wiederherstellungspositionen bildet der Regel- graben nach DIN EN 1610 bzw. DIN 4124 bzw. bei der Baugrube das bauübliche, zulässige Min- destmaß unter Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften.
Die Qualität der Aufmaßunterlagen für die Leistungen der Bauarbeiten müssen den Anforderungen des § 14 der VOB/B genügen, d. h. die Aufmaßunterlagen müssen als nachvollziehbare Unterlage vom Auf- tragnehmer geliefert werden.
Die Aufmaße des Urgeländes sowie der Flächen für die Erdbauleistungen sind vom Auftragnehmer an den Stationen durchzuführen, die durch den Auftraggeber für die Mengenermittlung verwendet wurden. Die Stationen werden dem Auftragnehmer verbindlich bei Baubeginn übergeben. Die Aufmaße des Urgeländes sind gemeinsam mit der örtlichen Bauüberwachung des Auftraggebers durchzuführen.
Die vom Auftragnehmer hergestellten unterirdischen Anlagen (Leitungen) sind nach der Herstellung der Leitungen hinsichtlich Lage und Höhe festzustellen. Die Daten sind gemeinsam mit der Bauüberwachung zu erstellen und dieser sofort nach Vorlage der Daten zur Überprüfung und Einarbeitung in entspre- chende DV-Anlagen zu übergeben. Diese Leistungen zählen zu den Bauaufmaßen und sind als zwingende Voraussetzung für die Erstellung der Bestandsunterlagen vom Auftragnehmer durchzuführen.
Die Aufmaße an den verlegten Medien haben stets am offenen Rohrgraben zu erfolgen.
Die Bestandsunterlagen hergestellter baulicher bzw. maschinentechnischer Anlagen sind zwingend im Höhensystem NHN zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Der Lage und Höhenbezug ist: Lagebezug ETRS89 UTM32/Höhenbezug: NHN.
Hierbei erfolgt die Vermessung von außerhalb von Gebäude verlegten Freispiegelleitungen inkl. der Schächte sowie der Gebäude und Anlagen selbst im Auftrag des Auftraggebers. Die Koordination, z.B. für die Vermessung am offenen Graben, liegt dabei auf Seiten des Auftragnehmers. Für die technischen Anlagen (im Gebäude) ist vom Auftragnehmer ein Revisionsplan zu erstellen und im Rahmen der Dokumentation dem Auftraggeber zu übergeben.
5.21 Abnahmen, Technische Zwischenabnahmen
Bauteile und Konstruktionsschichten, die einer späteren Beurteilung durch Einschüttung oder Überbauen entzogen werden, sind durch eine „Technische Zwischenabnahme“ einschließlich zugehöriger Mess- und Prüfergebnisse gemeinsam zu beurteilen. Die „Technische Zwischenabnahme“ (federführend BÜ) ist aktenkundig zu machen. Die Anmeldung zur „Technische Zwischenabnahme“ erfolgt durch den Auftrag- nehmer.
Rechtliche Ansprüche, wie vorzeitiger Gewährleistungsbeginn mit Inbetriebnahme, ergeben sich aus den technischen Zwischenabnahmen nicht. Der Gewährleistungsbeginn ist nach der förmlichen rechtsver- bindlichen Bauabnahme der fertiggestellten Gesamtleistung.
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WAZV Gotha - Pferdingsleben, PW, VS nach Friemar Ausführungsplanung - Stand: Juli 2026 Baubeschreibung
Verbindliche Abnahmen/Technische Zustandsfeststellungen
- Leitungsgrabensohle/Baugrubensohle
- Nachweis der Tragfähigkeit Tiefgründung
- Bewehrungsabnahmen mit Fundamenterder
- Rohbauabnahmen für Gebäude
- Dichtigkeitsprüfungen für Becken und Kanäle
- Rohrverlegung mit Druckprüfungen
- verfüllter Leitungsgraben/hinterfülltes Bauwerk
- Planum für Verkehrsflächen/Nebenanlagen
- Eignungsprüfung qualifizierte Bodenverbesserung
- Tragschichten, Verdichtungsanforderungen, profilgerechte Lage und Höhenkontrolle
- Deckschicht, profilgerechte Lage/Höhenkontrolle
- Anlagen mit Blitzschutz und Potentialausgleich
- ZÜS-Abnahmen (z. B. TÜV) für explosionsgefährdete Bereiche (Erstprüfung) - Auftraggeber seitig
- Sachverständigenprüfungen von Anlagenteilen, z. B. für wassergefährdende Stoffe
- Endabnahme
Kanal-TV-Befahrung: Die optische Inspektion der fertig gestellten Kanäle aller Nennweiten einschließlich der Hausanschluss- leitungen erfolgt durch den WAG in Eigenleistung. Der Auftragnehmer ist für die Koordinierung der Kanalbefahrungstermine verantwortlich und hat hierfür ein ausreichendes Zeitfenster in seinen Bauablaufplan einzuplanen. Die Ausführung ist mind. zwei Wochen vorher beim Meisterbereich 34 des WAG anzumelden. Die Leistungen sind mind. 2 Wochen vor dem Einbau der Oberflächenbefestigung und rechtzeitig vor dem geplanten Abnahmetermin einzuplanen. Werden bei der Kanal-TV-Befahrung Mängel festgestellt, deren Beseitigung bzw. infolge dessen weitere Kanal-TV-Befahrungen durchgeführt werden, hat der Auftragnehmer die Kosten für diese Wieder- holungsleistungen zu tragen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht.
Dichtheitsprüfung: Die Dichtheitsprüfungen von Freispiegelleitungen der Nennweiten bis einschließlich DN 600 und von neu verlegten, angeschlossenen Hausanschlussleitungen erfolgt durch den WAG in Eigenleistung. Die Dichtheitsprüfungen von Schächten mit einem Innendurchmesser bis einschließlich 1500 mm und angeschlossenen Kanälen mit einer Nennweiten bis einschließlich DN 600 erfolgen durch den WAG in Eigenleistung. Dichtheitsprüfungen von Kanälen und Schächten, die nicht den vorbeschriebenen Kategorien zugeordnet werden können, sind Sache des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist für die Koordinierung der Kanalbefahrungstermine verantwortlich und hat hierfür ein ausreichendes Zeitfenster in seinen Bauablaufplan einzuplanen. Die Ausführung ist mind. zwei Wochen vorher beim Meisterbereich 34 des WAG anzumelden. Die Leistungen sind mind. 2 Wochen vor dem Einbau der Oberflächenbefestigung und rechtzeitig vor dem geplanten Abnahmetermin einzuplanen. Werden bei Dichtheitsprüfungen die geforderten bzw. nach Regelwerk erforderlichen Werte nicht erreicht oder sind unzureichend, hat der Auftragnehmer die Kosten für Wiederholungsprüfungen zu tragen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht.
Kontrollprüfungen: Werden bei Kontrollprüfungen (z.B. bei Lastplattendruckversuchen) die geforderten bzw. nach Regelwerk erforderlichen Werte nicht erreicht oder sind unzureichend, hat der Auftragnehmer die Kosten für die angeordneten Wiederholungsprüfungen zu tragen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht.
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WAZV Gotha - Pferdingsleben, PW, VS nach Friemar Ausführungsplanung - Stand: Juli 2026 Baubeschreibung
- Ausführungsunterlagen 6.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen
- Pläne (Lage-, Höhen-, Querschnitts-, Detailpläne, Vermessungsunterlagen)
- Baugrundgutachten
- Leistungsbeschreibung
6.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen
- Urkalkulation
- Erläuterung des Bauablaufs, gegebenenfalls Einsatz von Spezialgeräten
- Baustelleneinrichtungsplan
- Unterlagen zur Beweissicherung (Fotodokumentation)
- Bauzeitenplan 3-fach Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet. Aufzunehmen sind alle wichtigen Bautermine und Leistungen. Die Fortschreibung und Koordinierung mit den weiteren im Baufeld tätigen Auftrag- nehmern wird zwingend vorgeschrieben, jedoch nicht gesondert vergütet
- Ausführungspläne (Werksplanung), Vermessungsunterlagen; Statiken
- Transportpläne
- Bestandspläne
- Dokumentationsaufnahmen
- bestätigter Verkehrsführungsplan/Sicherungsplan für die Baumaßnahme
- Schachtscheine
Während der Baumaßnahme sind die Abrechnungspläne und der Bauzeitenplan fortzuschreiben.
Die Abnahme durch den Auftraggeber erfolgt erst nach der Übergabe sämtlicher im Leistungsverzeichnis geforderter notwendiger Unterlagen. Freistellungserklärungen von Straßenbaulastträgern, Privatper- sonen und Gesellschaften, deren Grundstücke in Anspruch genommen werden, müssen dem Auftrag- geber vor Abnahme der Bauleistung vorgelegt werden.
- Leistungsbeschreibung/Arbeitsausführung
Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen:
- die Art der Arbeitsausführung,
- die Planunterlagen,
- die Angaben der Bauleitung,
- Verwendung bauseits gelieferter Werkstoffe,
so hat er diese unverzüglich vor Angebotsabgabe, spätestens aber vor Beginn der Arbeiten, dem Auf- traggeber schriftlich mitzuteilen, damit ggf. entsprechende Vorkehrungen getroffen werden können. Die geäußerten Bedenken sind schriftlich zu begründen.
Der Auftragnehmer hat die Leistung entsprechend dem von ihm aufzustellenden Bauablauf zu beachten und auszuführen.
Die ordnungsgemäße Ausführung der Bauleistung setzt den Einsatz von erfahrenem Baustellenpersonal voraus. Auf Verlangen des Auftraggebers ist noch vor der Vergabe der Bauleiter und der Polier verbind- lich zu benennen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Erschwernisse, Behinderungen und Kosten, welche sich aus den nachstehenden Angaben ergeben, in die entsprechenden LV-Positionen bei der Preiser- mittlung einzurechnen sind, sofern keine gesonderten Positionen ausgewiesen wurden.
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WAZV Gotha - Pferdingsleben, PW, VS nach Friemar Ausführungsplanung - Stand: Juli 2026 Baubeschreibung
Sämtliche, die Baumaßnahme betreffenden Umweltschutzbedingungen sind bei der Durchführung der Bauarbeiten zu beachten. Das Aussetzen aller natürlichen und künstlichen Baustoffe, inbegriffen Aushub und Aufwuchs sowie technische Materialien und Bauteile einschließlich der Verkehrseinrichtungen, sind im Bedarfsfall nur auf behördlich genehmigten Deponien und Mülllagerstätten zulässig.
Vor Inanspruchnahme einer Ablagerungsstätte ist eine Bescheinigung der beseitigungspflichtigen Gebietskörperschaften (Kreis, Gemeinde) oder der dazu beauftragten Unternehmen, Dienststellen oder Privaten über die behördliche Zulassung der Deponie und die Ablagerung der auszusetzenden Stoffe bzw. Abfälle vom Auftragnehmer vorzulegen.
- Ende der Baubeschreibung -
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