Kanal-, Leitungs- und Straßenbau in der Mühlhäuser Straße und am Heideweg
Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 14.10.2026, 09:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 25.09.2026
- Originalbekanntmachung
- subreport-elvis.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 25860200
- CPV-Codes
Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen (43000000); Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen) (44000000); Bauarbeiten (45000000); Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)Mehr anzeigenWeniger anzeigen
Kurzbeschreibung
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld schreibt in Dingelstädt Kanalbau, Erdarbeiten für Wasserleitungen und Kabel sowie Straßenbau und Nebenanlagen aus. Die Angebotsfrist endet am 14. Oktober 2026; weitere Angaben zu Umfang und Bauzeit sind nicht enthalten.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Kanalbau, Erdarbeiten für Wasserleitungen und Kabel, Straßenbau, Bau von Nebenanlagen, Dingelstädt, SWK+RWK Mühlhäuser Straße, Heideweg
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Dingelstädt, SWK+RWK Mühlhäuser Straße, Heideweg
Kanalbau, Erdarbeiten für Wasserleitungen und Kabel, Straßenbau, Bau von Nebenanlagen, Dingelstädt, SWK+RWK Mühlhäuser Straße, Heideweg
Frist: 14.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
3 Dateien laut Portal · Stand 25.09.2026| Sonstiges | - | |
| Leistungsverzeichnis | 2,3 MB | |
| Sonstiges | 36,4 MB |
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.