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Kampfmittelräumung und landschaftspflegerische Maßnahmen im Naturschutzgebiet Taufwiesenberge

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 21:49 (Europe/Berlin)

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Entgelttarifvertrag für Landwirtschaft und Weinbau

in Sachsen-Anhalt

g

a

Zwischen dem Land- und Forstwirtschaftlichen

r

Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt e.V.

t

Maxim-Gorki-Str. 13 39108 Magdeburg r

e

v

und der Industriegewferkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Bundesvorstand

i

Olof-Palme-Str. 19

r

60439 Frankfurt/Main

a

T

g

u

z

s

u

Entgelttarifvertrag vom: 08./13.02.2024

A

Gültig ab: 01.01.2024

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§ 1 Geltungsbereich

  1. Räumlich:

Für das Land Sachsen-Anhalt

  1. Fachlich:

g

  • Für alle landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Unternehmen, deren Betriebsabtei- lungen und Nebenbetriebe sowie Gemischtbetriebe mit überwiegend landwirtschaftlichem Charakter und Maschinenringe a
  • Für alle Weinbau-, Verarbeitungs- und Vermarktungsbetriebe sowie deren Betriebsabtei- lungen und Nebenbetriebe r

t

  1. Persönlich:

r

Für Arbeitnehmer, die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) – versicheerungspflichtige Tätigkeit ausüben sowie Auszubildende und Praktikanten

v

Soweit in diesem Entgelttarifvertrag Formulierungen für Personen in maskuliner Form verwendet werden (z.B. „Arbeitnehmer“), sind damit gleichzeitig und gleichgewichtig auch weibliche Perso-

f

nen gemeint und bezeichnet.

i

r

§ 2

a

Eingruppierungsmerkmale

T

Entgeltgruppe 1 Tätigkeiten, die weder eine Berufsausbildung noch eine Anlernzeit erfor- dern und nach kurzer Einarbeitung ausgeübt werden können bei einer ununte rbrochenen Betriebszugehörigkeit von bis zu 4 Monaten.

g

Entgeltgruppe 2 Tätigkeiten, die weder eine Berufsausbildung noch eine Anlernzeit erfor- dern und nach kurzer Einarbeitungszeit ausgeübt werden mit einer unun-

u

terbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 4 Monaten. Entgeltgrupzpe 3 Tätigkeiten, die einfache Fachkenntnisse erfordern und nach allgemeiner Anweisung z. T. selbständig ausgeübt werden. Die Tätigkeiten erfordern

s

einfache spezialisierte Fertigkeiten. Ausbildungsvoraussetzungen: Facharbeiterabschluss in einer der Ar-

u

beitsaufgabe entsprechenden Ausbildungsrichtung oder durch mehrjäh- rige Berufserfahrung erworbene gleichwertige Kenntnisse und Fertigkei- A ten. Entgeltgruppe 4 Tätigkeiten, die gründliche Fachkenntnisse erfordern und im Wesentli- chen selbständig und qualifiziert ausgeübt werden. Die Tätigkeiten erfor- dern umfangreiche spezialisierte Handfertigkeiten. Ausbildungsvoraussetzungen: Facharbeiterabschluss in einer der Ar- beitsaufgabe entsprechenden Ausbildungsrichtung oder Arbeitnehmer mit mehrjähriger Berufserfahrung oder durch mehrjährige Berufserfah- rung erworbene gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten.

Entgeltgruppe 5 Schwierige und vielseitige Tätigkeiten, die gründliche und umfassende Fachkenntnisse erfordern, die selbstständig und eigenverantwortlich aus- geübt werden, mit begrenzter Leitungsbefugnis. Diese Tätigkeiten erfor- dern naturwissenschaftlich-technische Kenntnisse einfacher und

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komplizierter Art und ein vielseitiges geistiges Leistungsvermögen zur selbstständigen und anleitenden Tätigkeit sowie hohe spezialisierte Handfertigkeiten. Ausbildungsvoraussetzungen: Facharbeiterabschluss in einer der Ar- beitsaufgabe entsprechenden Ausbildungsrichtung sowie langjähriger Berufserfahrung und durch berufsbezogene Weiterbildung erworbene Kenntnisse oder Meisterabschluss (Befähigungsnachweis) bzw. Bachelo- rabschluss in einer der Arbeitsaufgabe entsprechenden Ausbildungsrich- tung.

g

Entgeltgruppe 6 Tätigkeiten entsprechend Entgeltgruppe 5 mit besonderen Leitungsbe- fugnissen. a Ausbildungsvoraussetzungen: Facharbeiterabschluss in einer der Ar- beitsaufgabe entsprechenden Ausbildungsrichtungr und umfangreiche Berufserfahrung sowie spezielle Kenntnisse oder Meisterabschluss mit

t

mehrjähriger Berufserfahrung bzw. Masterabschluss in einer der Arbeits- aufgabe entsprechenden Ausbildungsrichtung.

r

Entgeltgruppe 7 Leitende Tätigkeit und Tätigkeiten, diee breite Fachkenntnisse und beson- ders vertiefte Spezialkenntnisse erfordern, die selbständig und eigenver- antwortlich ausgeübt werden, mvit besonderen Befugnissen (z.B. Budget- verantwortung). Ausbildungsvoraussetzungen: Meisterabschluss mit mehrjähriger Be-

f

rufserfahrung, Absolventen mit Bachelorabschluss der FH/TU bzw. Mas- terabschluss in einer deri Arbeitsaufgabe entsprechenden Ausbildungs- richtung. r

a

Entgeltgruppe 8 Leitende Tätigkeit mit Dispositionsbefugnis, Personal- und Budgetverant- wortung.

T

Ausbildungsvoraussetzungen: Meisterabschluss mit langjähriger Be- rufserfahrung, Absolventen mit Bachelorabschluss der FH/TU bzw. Mas- terabs chluss in einer der Arbeitsaufgabe entsprechenden Ausbildungs- rgichtung.

u

§ 3 Entgelttafel für Stunden- und Monatsentgelt

z

Entgelt-ab 01.01.2024ab 01.01.2024ab 01.01.2025ab 01.01.2025
gruppe€/Stunde€/Monat€/Stunde€/Monat
1z s gesetzliche Lohn- untergrenze*gesetzliche Lohn- untergrenze*gesetzliche Lohn- untergrenze*gesetzliche Lohn- untergrenze*
u 212,992.260,2613,482.345,52
315,072.622,1815,642.721,36
A 416,102.801,4016,712.907,54
517,142.982,3617,793.095,46
618,183.163,3218,873.283,38
7frei verhandelbar3.390,26frei verhandelbar3.519,09
8frei verhandelbar3.740,40frei verhandelbar3.882,54

3

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  • Zusätzlich erhalten Arbeitnehmer der Lohngruppe 1, wenn sie in Vollzeit beschäftigt sind und einen auf mind. 10 Wochen befristeten Arbeitsvertrag erfüllen, eine Prämie in Höhe von 30 Euro je voll gearbeiteten Monat, wenn sie ihre Arbeitsleistung nicht vorzeitig aufgeben. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie an- teilig.

Die Stundenlöhne sind Bruttolöhne und Mindestbestimmungen. Sie können betrieblich höher fest- gelegt werden.

Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer erhalten spätestens mit der Lohnabrechnung für den Monat März 2024 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 350,00 Euro brutto. Vollzeitbgeschäftigte Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Auszahlung in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis ste- hen, erhalten eine weitere Inflationsausgleichsprämie mit der Lohnabrechnunag für den Monat Dezember 2024 in Höhe von 350,00 Euro brutto, Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Leistung an- teilig. Der Anspruch auf die Sonderzahlungen besteht jedoch nicht für Kalendermonate, in denen

r

im Zeitraum Januar bis Dezember 2024 kein Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestand. Arbeitnehmer, deren bereits eine oder mehreret Inflationsausgleichsprä- mien in Höhe von insgesamt 3.000 Euro gewährt wurde, erhalten im März und Dezember 2024

r

eine Einmalzahlung in Höhe von jeweils 350,00 Euro brutto. Der Anspruch auf Sonderzahlung besteht jedoch nicht für Kalendermonate, in denen im Zeitraum Januar bis März 2024 kein An-

e

spruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestand. Teilzeitbeschäftigte erhal- ten diese Leistung anteilig.

v

Die Entlohnung kann auch als Monatsgehalt erfolgen. Das Monatsgehalt errechnet sich aus dem

f

zutreffenden Stundenlohn nach § 3 multipliziert mit durchschnittlich 174 Stunden im Monat, kauf- männisch auf zwei Dezimalstellen gerundet. i

r

Sind einem Arbeitnehmer, der aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, mehr Arbeitsstunden be- zahlt worden, als er geleistet hat, hat ear den Differenzbetrag bis zur Beendigung des Arbeitsver- hältnisses zurückzuzahlen. Der unbezahlte Lohn gilt als Lohnvorschuss.

T

§ 4 Ausbildungsvergütung

g

Die Ausbildungsvergütung beträgt:

u

ab 01.01.2024 z €/Monat

1. Ausbildungsjahr873,00
z 2. Ausbildungsjahr961,00
3. Ausbildungsjahr1.039,00

usz

A ab 01.01.2025 €/Monat

A

1. Ausbildungsjahr906,00
2. Ausbildungsjahr998,00
3. Ausbildungsjahr1.078,00

A

Die Auszubildenden erhalten -rückwirkend für das jeweilige Ausbildungsjahr- einen Leistungsbo- nus in Abhängigkeit des folgenden Notendurchschnittes:

1,0 bis 1,5 Notendurchschnitt70,00 € monatlich
1,6 bis 2,0 Notendurchschnitt40,00 € monatlich
2,1 bis 2,5 Notendurchschnitt20,00 € monatlich

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Benotete überbetriebliche Ausbildungen sowie die Benotung der Zwischenprüfung fließen in den Notendurchschnitt mit ein. Der monatliche Betrag ist durch den Arbeitgeber anzusammeln und jeweils bei Vorlage des Zeugnisses durch den Auszubildenden für den zurückliegenden Zeitraum in einer Summe mit der nächsten Ausbildungsvergütung auszuzahlen.

§ 5 Schlussbestimmungen

g

  1. Der Tarifvertrag tritt am 01.01.2024 in Kraft.
  2. Gleichzeitig tritt der Entgelttarifvertrag vom 07.02.2023 außer Kraft. a
  3. Der Entgelttarifvertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten, frühestens zumr 31. Dezember 2025 gekündigt werden.

t

  1. Notwendig werdende Zusätze zu diesem Tarifvertrag können in Form von Nachträgen zwi-

r

schen den Tarifvertragsparteien vereinbart werden.

e

v

f

Frankfurt, den 08.02.2024 Magdeburg, den 13.02.2024

i

IG Bauen - Agrar - Umwelt rLand- und Forstwirtschaftlicher Bundesvorstand Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt e.V.

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T

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung