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Inhaltsverzeichnis
1 Einführung 4
1.1 Ziele des Leitfadens 4
1.2 Beteiligte 4
1.3 Geltungsbereich – Abgrenzung des Handlungsleitfadens 4
1.4 Überblick – Prozesslandkarte Bestandsplanprozesse 4
1.5 Überblick – Aufgaben und Verantwortung des Plansperrers (Projektleiter) 5
1.6 IT-Unterstützung – DVS IZ-Plan Tools (SAP Fiori) 6
2 Bereitstellen und Sperren von Bestandsplänen für Infrastrukturmaßnahmen 7
2.1 Bestellen von Bestandsplänen für Infrastrukturmaßnahmen 7
2.2 Aktualität feststellen 8
2.3 Sperren von Bestandsplänen und Anlegen der Änderungsstämme 9
2.4 Rückgabe nicht benötigter gesperrter Bestandspläne 11
2.5 Umgang mit bereits gesperrten Bestandsplänen 11
3 Rückführungsfrist und Referenzzeitpunkt Planrückführung 13
3.1 Rückführungsfrist 13
3.2 Referenzzeitpunkt 13
3.3 Rückführung von Bauzuständen 14
4 Technische Abnahme und Bestandspläne aktualisieren 15
4.1 Baubegleitende Dokumentation, technische Abnahme, Gleichstellung 15
4.2 Bestandspläne aktualisieren 16
4.3 Aktualisierung kontrollieren und Rückführung vorbereiten 18
5 Bestandspläne zurückführen 20
5.1 Übergabe der Bestandspläne an das Infrastrukturdatenmanagement 20
5.2 Übernahme und Formale Prüfung 21
5.3 Übernahme der Bestandspläne in DVS 21
5.4 Plausibilitätskontrolle 21
5.5 Fachlinie LST: Kontrolle der Bestandspläne vor Ort 23
5.6 Bestellen und Bereitstellen 24
5.7 Fachlinie LST: Austauschen der Auslagepläne 24
5.8 Freigabe der Bestandspläne / Verantwortungsübernahme 24
6 Anhang A-1
A Aktualitätsfeststellung - Ablauf und Informationsmail (Details zu Abschnitt 2.2) A-1
B Umgang mit bereits gesperrten Bestandsplänen (Details zu Abschnitt 2.5) B-1
C Vorlagen C-1
D Rollen bei Planbereitstellung und -rückführung D-1
E ToDo-Liste für Projekte nach Leistungsphasen E-1
F Richtlinien mit Bezug zum Inhalt von Bestandsplänen F-1
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Versionsübersicht
| 1.00 | Erstellung und Freigabe Handlungsleitfaden | 23.12.2016 | BP4.0, TP3 |
|---|---|---|---|
| 2.00 | Umfassende Überarbeitung, Anpassung an neuen Planbereitstellungs- und -rückfüh- rungsprozess Finalisierung nach Abstimmung mit IZ-Plan | 27.01.2020 | Jürgen Euler, Geoffrey Stowasser |
| 3.00 | Überarbeitung zur Anpassung an die „Ende- zu-Ende“-Prozesslandkarte und PRO 2020 sowie Ergänzungen zum erweiterten Kon- trollumfang nach der Planaktualisierung | 16.04.2021 | Jürgen Euler, Matthias Mohr, Geoffrey Stowasser |
| 3.10 | Redaktionelle Änderungen Inhaltliche Spezifizierung (Abschnitte 2.1, 2.4) Ergänzung Anlagen ToDo-Liste und Über- sicht Richtlinien mit Bezug zum Inhalt | 24.11.2021 | Matthias Mohr Geoffrey Stowasser |
| 3.20 | Redaktionelle Änderungen Inhaltliche Spezifizierung (Abschnitt 2, in Ab- schnitte 2.2 und 2.5(neu), inkl. neuer An- hänge A, B und C) | 24.01.2023 | Angela Lang Matthias Mohr Geoffrey Stowasser |
| 3.30 | Redaktionelle Änderungen u. a. zur Umfirmie- rung DB InfraGO AG Inhaltliche Spezifizierung (insbesondere Ab- schnitt 2.3, 3.3, 4.1, 4.2) | 01.09.2024 | Angela Lang Matthias Mohr |
| 3.40 | Redaktionelle Änderungen zur neuen Abtei- lungsbezeichnung Inhaltliche Spezifizierung zur Nutzung der DVS Sammelmappe (insbesondere Abschnitt 1.6, 2.1) | 21.01.2026 | Angela Lang Matthias Mohr |
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1 Einführung
1.1 Ziele des Leitfadens Durch diesen Handlungsleitfaden soll der Umgang mit Bestandsplänen beim Verantwortungs- wechsel zwischen Anlagenverantwortlichen und Projektleiter erleichtert und die Sperrzeit der für Infrastrukturmaßnahmen gesperrten Bestandspläne optimiert werden.
1.2 Beteiligte • Anlagenverantwortlicher (ALV) • Projektleiter • Bauüberwachung • Infrastrukturdatenmanager (IZ-Plan) • (Externe) Auftragnehmer
1.3 Geltungsbereich – Abgrenzung des Handlungsleitfadens Dieser Handlungsleitfaden ist eine Empfehlung für Projektleiter, Bauüberwacher, Infrastrukturda- tenmanager, Anlagenverantwortliche und (externe) Auftragnehmer zum Umgang mit Bestands- plänen1 bei wechselnder Verantwortung nach Bereitstellung für Infrastrukturmaßnahmen (v.a. Bauprojekte / Bauvorhaben) und deren Rückführung in die Linienorganisation (Instandhaltung / Betreiber).
Er ergänzt die bestehenden Regelungen (Richtlinien und Prozesse I.01.04.04, I.01.04.04.01, I.01.04.04.02 sowie R.01.04.25.01 und R.01.04.25.01.01) und berücksichtigt Erfahrungen aus der Praxis. Der Handlungsleitfaden wird im Rahmen des DB InfraGO-Programmes "Bestandsplan 4.0" (V.IWM 411) bei Bedarf aktualisiert.
Der Handlungsleitfaden behandelt die folgenden Themenbereiche des Bestandsplanwesens: • Bestandspläne bereitstellen (Leistungsphasen 1-5), inkl. R.01.04.25.01 Sperrung für Infrastrukturmaßnahmen • Aktualität der Bestandspläne feststellen R.01.04.25.01.01
• Technische Abnahme und Bestandspläne aktualisieren I.01.04.01 & I.01.04.04.01
• Bestandspläne zurückführen und freigeben I.01.04.04.02
1.4 Überblick – Prozesslandkarte Bestandsplanprozesse Die Bestandsplanprozesse sind in der E2E-Prozesslandschaft auf die Kernprozesse „Infrastruk- tur“ und die Unterstützungsprozesse „Ressourcen“ verteilt. Die Abbildung 1 gibt einen Gesamt- überblick über die Bestandsplanprozesse (inkl. Bahn-Geodaten) und ihre Beziehung / Schnittstel- len zu den übrigen Prozessen der Planung und Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen.
1 Gemäß Ril 886.0101 werden Bestandspläne bedarfsweise durch Informationspläne ergänzt. Sie werden wie Bestandspläne bereitgestellt, erstellt und ins DVS übernommen, allerdings werden sie nicht aktuali- siert bzw. überarbeitet.
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Abbildung 1: Zusammenwirken der Bestandsplanprozesse in der E2E-Prozesslandschaft
1.5 Überblick – Aufgaben und Verantwortung des Plansperrers (Projektleiter) Bei Änderungen an den Bahnanlagen infolge von Infrastrukturmaßnahmen sind die betroffenen Bestandspläne zu aktualisieren (vgl. Ril 886.0101). Während einer Infrastrukturmaßnahme (bzw. Bauprojekt / Bauvorhaben) ist der Projektleiter für die Richtigkeit der Bestandspläne und ihre Übereinstimmung mit der Örtlichkeit (Aktualität) verantwortlich. Hierzu werden die Bestandspläne beim Infrastrukturdatenmanager bestellt und im System SAP R/3 Netz DVS IZ-Plan (DVS) für die Infrastrukturmaßnahme und auf den zuständigen Projektleiter gesperrt.
Die Abbildung 2 gibt einen Überblick über die Aufgaben und Verantwortung des Projektleiters, in Abhängigkeit der Leistungsphasen, verbunden mit dem heutigen Sperrprinzip.
Abbildung 2: Aufgaben und Verantwortung des Projektleiters verbunden mit dem heutigen Sperrprinzip
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1.6 IT-Unterstützung – DVS IZ-Plan Tools (SAP Fiori) Der Umgang mit Bestandsplänen wird durch verschiedene Web-Anwendungen rund um das DVS IZ-Plan unterstützt. Nähere Informationen zum Zugang und zur Nutzung können auf der DB Pla- net Seite von Bestandsplan 4.0 abgerufen werden.
• DVS Dokumentenrecherche
Die DVS-Dokumentenrecherche bietet eine einfache Suche und Auswahl der benötigten Do- kumente zur Information (als pdf). Für die Recherche wird kein Detailwissen über die einzel- nen Metadatenfelder benötigt.
• DVS Sammelmappe
Über die Funktion der DVS Sammelmappe besteht die Möglichkeit die recherchierten Doku- mente zusammenzustellen und Folgefunktionen auszuführen, z. B. Download der Doku- mente, Metadaten und S2-Meldungen.
Darüber hinaus können Sammelmappen mit anderen Benutzern geteilt werden (erfolgt z. B. bei Planbereitstellung zur Information durch den Infrastrukturdatenmanager (IZ-Plan)).
• DVS Sammelmappen Cockpit
Die Anwendung bietet den Nutzern die Möglichkeit, Sammelmappen zu strukturieren und zu gruppieren. Der Nutzer behält damit den Überblick, insbesondere bei vielen eigenen und ge- teilten Sammelmappen.
• DVS Änderungsstämme
Die Anwendung DVS Änderungsstämme bietet aktuelle Informationen zu allen Änderungs- stämmen im DVS IZ-Plan, inkl. der in den Änderungsstämmen gesperrten Dokumente.
• Bestandsplan-Dashboard (BPD)
Das Bestandsplan-Dashboard (BPD) bietet eine übersichtliche, maßnahmenbezogene Visu- alisierung der im DVS gesperrten Bestandspläne und dazugehörigen Daten von Infrastruktur- maßnahmen.
Hinweis DVS-Änderungsstämme und Bestandsplan-Dashboard: Erst mit Anlegen eines Änderungsstamms (vgl. Abschnitt 2.3) durch IZ-Plan bei Sperrung der Bestandspläne für eine Infrastrukturmaßnahme können aktuelle Informationen rund um diese Be- standspläne über die DVS IZ-Plan Tools abgerufen werden.
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2 Bereitstellen und Sperren von Bestandsplänen für Infrastruk-
turmaßnahmen (Prozess R.01.04.25.01)
2.1 Bestellen von Bestandsplänen für Infrastrukturmaßnahmen (Projektleiter) Die für die Infrastrukturmaßnahme benötigten Bestandspläne sind vom Projektleiter/Abschnitts- manager zu ermitteln und im Bestell- und Rückführungsdokument (BRD) - Tabellenblatt „Plan- liste“ - aufzulisten (siehe auch Prozess I.06.02.02.01/02).
Es gibt zwei Möglichkeiten zur Ermittlung der benötigten Bestandspläne: • Selbstständige Recherche im DVS bzw. DVS IZ-Plan-Tools nach relevanten Bestands- plänen und Übernahme in eine Planliste / Sammelmappe (Hilfsmittel: fachlinienbezogene Bestandsplanmatrizen zur Ableitung von Suchkriterien, z. B. Gewerk, Planzeichen). • Recherche durch den Infrastrukturdatenmanager (IZ-Plan) mittels BRD (Produkt: „Plan- liste“) anfordern (Infrastrukturdatenmanager stellt z. B. auf Basis von Streckendaten usw. eine Planliste bzw. Sammelmappe bereit) und anschließend Eingrenzung durch Sichtung der Metadaten.
Die Bereitstellung der benötigten Bestandspläne (zur Information) erfolgt über einen selbststän- digen Download der pdf-Dateien aus der DVS Sammelmappe. In Ausnahmefällen können die Bestandspläne digital oder in Papier mittels BRD bei IZ-Plan bestellt werden.
In den Leistungsphasen (Lph) 1 – 4 werden Bestandspläne in der Regel ausschließlich „zur In- formation“ ausgegeben bzw. abgerufen.
Hinweise „Download/Druck“: • Bestandspläne enthalten in diesem Status immer den Stempel „nur zur Information“ oder ggf. „Wegen Änderung gesperrt“. • Papierpläne können selbständig aus der DVS Sammelmappe heraus gedruckt/geplottet werden.
Spätestens vor einer Aktualitätsfeststellung durch den ALV (in der Regel für die Entwurfsplanung (Lph 3)) ist durch Sichtung der Planinhalte unter Beteiligung des Fachplaners abzuschätzen, ob die Bestandspläne im weiteren Projektverlauf geändert werden müssen oder weiterhin „nur zur Information“ benötigt werden. Bei Bedarf sollte in beidseitigem Interesse die Unterstützung des ALV angefragt werden.
Werden für die Infrastrukturmaßnahme Bestandspläne benötigt, die bereits gesperrt sind, so ist sich mit dem „sperrenden“ Projektleiter über das weitere Vorgehen abzustimmen (siehe Abschnitt 2.5). Die Kontaktdaten können aus dem DVS entnommen werden bzw. werden mit Bestellung durch den Infrastrukturdatenmanager zur Verfügung gestellt.
Für die Bestellung, Sperrung, Rückführung und Freigabe ist das BRD zu nutzen und vollständig auszufüllen. Der „Verwendungszweck“ ist im Bestellschein entsprechend auszuwählen.
Eine Übersicht zum Ablauf der Bereitstellung von Bestandsplänen ist in Abbildung 3.
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Übersicht Ablauf zur Bereitstellung
Abbildung 3:Ablauf Bereitstellung Bestandspläne
2.2 Aktualität feststellen (Anlagenverantwortlicher, Projektleiter)
Bei freigegebenen Bestandspläne erfolgt die Aktualitätsfeststellung (AF) durch den ALV. Bei bereits gesperrten Bestandsplänen ist Kontakt zum sperrenden Projekt aufzunehmen.
Die für die Infrastrukturmaßnahme benötigten Bestandspläne sind nach fachtechnischer Beurtei- lung auszuwählen, zusammenzustellen und vom Projektleiter in den frühen Leistungsphasen (< Lph 5) dem Anlagenverantwortlichen zur Feststellung der Aktualität zu nennen (BRD - Ab- schnitt „Planliste“ bzw. DVS Sammelmappe).
Eine detaillierte Betrachtung hinsichtlich der einzelnen Handlungen zur Aktualitätsfeststellung (AF) ist im Anhang 6A dargestellt.
Hinweis zu löschende Pläne: Auf eine AF kann verzichtet werden, wenn im Zuge der fachtechnischen Beurteilung festgestellt wird, dass Pläne im Laufe des Projektes gelöscht werden können und deren Aktualität nicht maß- geblich ist.
Die Aktualität kann vom Anlagenverantwortlichen auf verschiedene Weisen festgestellt werden, die in der Prozessbeschreibung R.01.04.25.01.01 ausführlicher beschrieben sind:
- Plan-Plan-Vergleich
- Alternative Feststellung (Plausibilisierung)
- Plan-Ist-Vergleich
Hinweis S2-Meldung: Bekannte Abweichungen sind direkt nach Feststellung als „S2-Meldung“ zu dokumentieren und gemäß Abstimmung an den Projektleiter zu übergeben.
Der Anlagenverantwortliche bestätigt die Aktualität oder gibt die Abweichung bekannt. Er stimmt das weitere Vorgehen zur Behandlung der Abweichungen in den Bestandsplänen mit dem Pro- jektleiter ab und dokumentiert das Abstimmungsergebnis.
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Beispiele weiteres Vorgehen:
• Bestandspläne werden durch den ALV überabeitet (Prozess R.01.04.25.03). • Bestandspläne werden durch das Projekt überarbeitet (Prozess R.01.04.25.03). • Auf Überarbeitung wird verzichtet (S2-Meldungen werden in Planung übernommen).
2.3 Sperren von Bestandsplänen und Anlegen der Änderungsstämme (Infrastrukturdatenmanager, Projektleiter) Zur Bereitstellung der Bestandspläne für die Ausführungsplanung (Lph 5) müssen diese für wei- tere Zugriffe im DVS gesperrt werden.
Ziel ist, alle Bestandspläne zu sperren, die auch tatsächlich im Rahmen der Infrastruktur- maßnahme aktualisiert bzw. geändert oder auch gelöscht werden müssen.
Ist eine Sperrung möglich, ist erneut die Aktualität der Bestandspläne festzustellen (siehe Ab- schnitt 2.2).
Ist keine Sperrung möglich, da die Pläne bereits auf eine andere Infrastrukturmaßnahme gesperrt sind, so ist sich mit dem „sperrenden“ Projektleiter über das weitere Vorgehen abzustimmen (siehe Abschnitt 2.5). Die Kontaktdaten können aus dem DVS entnommen werden bzw. werden mit Bestellung durch den Infrastrukturdatenmanager zur Verfügung gestellt.
Übrige Bestandspläne sind „nur zur Information“ anzufordern bzw. selbstständig herunterzuladen.
Für neu zu erstellende Bestandspäne ist ein entsprechender Barcode zu reservieren.
2.3.1 Umgang mit Quelldateien (CAD-Dokumente) / vorzeitiger Sperrung Bestandspläne, die über eine gemeinsame Quelldatei (z. B. CAD-Container) miteinander ver- knüpft sind, werden immer gemeinsam ausgegeben (und sind auch gemeinsam in der Quelldatei zu aktualisieren und zurückzuführen).
Vorhandene Quelldateien werden mit der Sperrung von Bestandsplänen bereitgestellt.
In begründeten Ausnahmefällen können auf Anfrage bei IZ-Plan Quelldateien verbunden mit ei- ner vorgezogenen Sperrung und der damit verbundenen Verantwortung bereits ab Lph 3 zur Ver- fügung gestellt werden.
Mit der vorzeitigen Sperrung ergeben sich zusätzliche Verantwortungen für den Plansperrer:
• Zwischenzeitlicher Überarbeitungs- bzw. Aktualisierungsbedarfe sind durch den Plan- sperrer direkt einzuarbeiten und zurückzuführen. Änderungen aus z.B. eigenen Feststellungen, o IH-Maßnahmen, o S2-Meldungen. o Die betroffenen Pläne können danach erneut gesperrt werden. • Bei Anfragen anderer Infrastrukturmaßnahmen, deren Inbetriebnahmetermin (IBN) noch vor Beginn der Lph 5 der sperrenden Infrastrukturmaßnahme liegt, sind die erforderlichen Pläne direkt zu aktualisieren und zurückzuführen. o Diese werden dann auf die anfragende Infrastrukturmaßnahme gesperrt. o Ein enger Austausch zwischen den Infrastrukturmaßnahmen hinsichtlich der je- o weiligen Planungsständen ist sicherzustellen
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Zusatz für DSD/ETCS (gem. Ril 819.1343) : Für die zusätzliche Überprüfung der Bestandspläne gem. Ril 819.1343, Abschnitt 18 (Stand 10.01.2024) können die in der Infrastrukturmaßnahme zu prüfenden und eventuell zu überarbei- tenden Bestandspläne gemäß Überarbeitenprozess R.01.04.25.03 inkl. Quelldateien bereitge- stellt werden. Festgestellte Änderungen werden durch die Infrastrukturmaßnahme eingearbeitet und innerhalb eines Jahres zurückgeführt
2.3.2 Anlegen von Änderungsstämmen Bei der Bestellung der Bestandspläne (mittels BRD) ist auf eine pragmatische Aufteilung in der Änderungsstammstruktur zu achten, um eine möglichst rasche Rückführung der Bestandspläne zu ermöglichen. Die Änderungsstammstruktur leitet sich unter Beachtung der u. g. Kriterien aus der Projektstruktur ab. Dazu stimmen sich Projektleiter und Infrastrukturdatenmanager ab, so dass die Änderungsstämme entsprechend angelegt werden können. Die Rückführung kann so nach der Inbetriebnahme auch in Teilmengen erfolgen (siehe Abbildung 4). Je Änderungsstamm ist ein eigenes BRD-Dokument zu verwenden. Es ist darauf zu achten, dass die aktuellen Kon- taktdaten verwendet werden (insb. Projektleiter und Anlagenverantwortlicher).
Kriterien zum Anlegen der Änderungsstämme:
Obligatorisch: • Gewerkespezifisch (Fachlinie) − In der Fachlinie LST zusätzlich getrennt nach PT 1 und PT 2 • Werke (AIM Netz)- und standortspezifisch (Netzbezirk) − Bei mehreren betroffenen Anlagenverantwortlichen in einem Netzbezirk zusätz- lich nach Verantwortungsbereich (relevant v. a. für die Rückführung) • Inbetriebnahmetermin (oder Teilinbetriebnahme) - relevant v. a. für die Rückführung − entsprechend Projektterminplan in iTWO (v. a. MS 7.30.070)
Optional (v. a. für Großprojekte): • Streckenabschnitte oder Betriebsstellen • Anlagenspezifisch (z. B. einzelne BÜ, Brücken, Stromversorgung usw.) • Teilprojekte gemäß Projektstruktur
Hinweis Projektabschlussmeldungen (PAM/BSM): Für die Erstellung einer PAM/BSM ist u. a. die vollständige Rückführung und damit der Abschluss aller auf das Projekt angelegten Änderungsstämme erforderlich (siehe auch Abschnitt 5.8 und Prozess I.01.06.02).
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Abbildung 4: Beispiel einer Aufteilung in Änderungsstämme
2.4 Rückgabe nicht benötigter gesperrter Bestandspläne (Projektleiter) Während der Projektlaufzeit ist regelmäßig zu kontrollieren, ob die Sperrung der Bestandspläne noch erforderlich ist. Bestandspläne, die nur noch rein informativ benötigt werden, müssen kurz- fristig gem. Abschnitt 5 (inklusive Freigabe durch den ALV) zurückgeführt und dann erneut „nur zur Information“ angefordert werden. Dadurch können diese Bestandspläne einfach durch andere Infrastrukturmaßnahmen bearbeitet werden.
Ausnahme: Wurden nicht benötigte Bestandspläne irrtümlich gesperrt, jedoch nicht verändert, so sind diese innerhalb von 4 Wochen nach Sperrzeitpunkt an das Infrastrukturdatenmanage- ment mit dem BRD zurückzugeben. Dabei ist formlos zu bestätigen, dass weder an der Anlage noch an den Bestandsplänen etwas geändert wurde. Die Bestandspläne werden dann unverän- dert mit ursprünglichem Prüfdatum wieder ins DVS übernommen.
Hinweis CAD-Dokumente: Bestandspläne, die über eine gemeinsame Quelldatei (z. B. CAD-Container) miteinander ver- knüpft sind, werden immer gemeinsam ausgegeben und können auch nur gemeinsam zurückge- geben werden.
2.5 Umgang mit bereits gesperrten Bestandsplänen (Projektleiter)
Bei bereits gesperrten Bestandsplänen ist Kontakt zum sperrenden Projekt aufzunehmen. Die Planungsstände sind beidseitig regelmäßig auszutauschen und das weitere Vorgehen ist zu vereinbaren.
Sind die durch die Infrastrukturmaßnahme benötigten Bestandspläne bereits durch eine andere Maßnahme gesperrt, stimmen sich die jeweiligen Projektleiter zum Austausch der aktuellen Pla- nungsstände ab. Darüber hinaus müssen sie sich über das weitere Vorgehen einigen (gem. Ril 809.1000 Abschnitt C.5.2).
Die Initiative muss durch das anfragende Projekt erfolgen. Das sperrende Projekt muss sich aktiv am Austausch der Pläne sowie einer Vereinbarung beteiligen.
Dabei ist immer zu prüfen, ob eine Rückführung von z. B. Bauzuständen auch in Form von Teilrückführungen möglich ist (siehe u.a. Abschnitt 3.3).
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Eine Ausleihe von Plänen ohne rückgeführten Bestand ist nur in Ausnahmefällen (u. a. mit Infor- mation an den ALV, siehe Anhang 6B) anzuwenden. Grundsätzlich muss dafür der Inbetriebnah- metermin des anfragenden Projektes vor dem des sperrenden Projektes liegen.
Die Abbildung 5 zeigt eine Übersicht zum Vorgehen. Detailliert wird im Anhang 6B darauf einge- gangen.
Abbildung 5: Übersicht zum Umgang mit bereits gesperrten Plänen
Liegt der Inbetriebnahmetermin des anfragenden Projektes nach dem des sperrenden Projektes, könnte ein Eintrag als Folgebesteller im DVS IZ-Plan erfolgen.
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3 Rückführungsfrist und Referenzzeitpunkt Planrückführung
3.1 Rückführungsfrist (Projektleiter) Mit der Inbetriebnahme (MS 7.30.070 aus iTWO) beginnt die Rückführungsfrist (180 Kalender- tage) für die Übergabe der aktualisierten Bestandspläne von der Infrastrukturmaßnahme (Bau- projekt / Bauvorhaben) an die Linienorganisation.
Der zuständige Anlagenverantwortliche (ggf. mehrere) ist über den Beginn der Rückführung und den prognostizierten Übergabezeitpunkt der Bestandspläne frühzeitig zu informieren, z. B. auf Grundlage der vom DVS generierten E-Mail zum Beginn der Rückführungsfrist. Zu diesem Zeit- punkt ist noch keine Übergabe von Bestandsplänen vorgesehen.
Die Rückführungsfrist ist in Einzelfristen für jeden Fachbereich gegliedert (siehe Abbildung 6), die Übergabe zwischen den Fachbereichen wird in DVS dokumentiert. So ist z. B. bei einer Frist- überschreitung der Verbleib der rückzuführenden Bestandspläne zuordenbar und es können ggf. rechtzeitig Maßnahmen zur Gegensteuerung eingeleitet werden.
Die Frist von 180 Kalendertagen zur Rückführung ist in Einzelfristen für jeden Fachbereich gegliedert:
Abbildung 6: Fristenplan zur Rückführung von Bestandsplänen
Hinweis Fristeinhaltung Zur Unterstützung der Einhaltung der Rückführungsfrist informiert der Projektleiter den ALV und IZ-Plan im Regelfall mit einem Vorlauf von mindestens sechs Monaten über den geplanten Ter- min zur Übergabe der Bestandspläne an IZ-Plan. Außerdem informiert er die Bauüberwachung über die bevorstehende Kontrolle der aktualisierten Bestandspläne.
3.2 Referenzzeitpunkt (Projektleiter) Bei der Inbetriebnahme nachlaufende Mängelbeseitigungen und Restarbeiten kann als zusätzli- cher, alternativer Referenzzeitpunkt (statt der Inbetriebnahme) für die Planrückführung der Ter- min der Technischen Fertigstellung (MS 6.20.200 aus iTWO) herangezogen werden.
Die Abstimmung und Beantragung erfolgt durch den Projektleiter, auf Grundlage der Arbeitsan- weisung I.01.04.04.01 AA Planrückführung Technische Fertigstellung in Verbindung mit den Prozessen I.01.04.04.01 und -02 sowie I AA Terminplanung und -steuerung inkl. der Arbeitshilfe „Referenzzeitpunkt Planrückführung Technische Fertigstellung“ und dem Antragsdokument Technische Fertigstellung.
Bei erfolgreicher Übernahme beginnt die Rückführungsfrist dann ab dem Termin der Techni- schen Fertigstellung. Die Einzelfristen sind dann in Bezug auf diesen Termin anzuwenden.
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Teile der insgesamt rückzuführenden Bestandspläne, die bereits nach technischer Abnahme und Inbetriebnahme aktualisiert werden können, sind ungeachtet der Technischen Fertigstel- lung innerhalb der Frist (mit Referenzzeitpunkt Inbetriebnahme) zurückzuführen (z. B. als Teil- lieferung).
3.3 Rückführung von Bauzuständen (Projektleiter) Bestandspläne von Bauzuständen sind zurückzuführen, wenn Sie länger als die Rückführungs- frist von 180 Kalendertagen Bestand haben (siehe Ril 809.1000, C.5.3).
Rückführungen mit Teillieferungen während des Sperrzeitraumes von final aktualisierten Plänen können jederzeit erfolgen.
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4 Technische Abnahme und Bestandspläne aktualisieren (Pro-
zesse I.01.04.01 und I.01.04.04.01)
4.1 Baubegleitende Dokumentation, technische Abnahme, Gleichstellung (Projektleiter, Bauüberwachung, Abnahmeprüfer, Auftragnehmer)
Gemäß Fristenplan stehen für die Gleichstellung und Beauftragung zur Aktualisierung 14 Tage zur Verfügung (ab Inbetriebnahme).
Grundlage der Bauausführung sind geprüfte und freigegebene Ausführungspläne. Im Auftrag des Projektleiters überwacht der Bauüberwacher während der Bauausführung, dass die Ausführung gemäß den geprüften und freigegebenen Ausführungsplänen erfolgt2.
Unter Beteiligung der entsprechenden Funktionen (z. B. Bauüberwacher, Abnahmeprüfer, Auf- tragnehmer) stellt der Projektleiter sicher, dass die Ausführungspläne jederzeit, spätestens je- doch zum Abschluss der Bauausführung bzw. technischen Abnahme, mit der tatsächlichen Bau- ausführung übereinstimmen.
Etwaige Änderungen sind in den Ausführungsplänen zu dokumentieren, bzw. Planänderungen ggf. zu prüfen und beim Auftragnehmer anzufordern („Ergänzung“, Beteiligung BVB und Planprü- fer)3.
Die mit der Ausführung übereinstimmenden Ausführungspläne sind dem zur Planaktualisierung beauftragten Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen, ebenso die Ergebnisse der ggf. durchge- führten Bau- und Schlussvermessung.
Hat eine Ausleihe der Pläne an ein anderes Projekt stattgefunden, sind die Planänderungen auf Basis der qualifizierten Übergabe zu berücksichtigen (vgl. Anhang 6C.1).
Der Projektleiter informiert den ALV und IZ-Plan im Regelfall mit einem Vorlauf von mindestens sechs Monaten über den geplanten Termin zur Übergabe der Bestandspläne an IZ-Plan. Außer- dem informiert er die Bauüberwachung über die bevorstehende Kontrolle der aktualisierten Be- standspläne, stellt die Kontrolle sicher (Beauftragung) und erfasst die Nachweise im "VRI DMS".
Der ALV kann unmittelbar nach Eingang der o. g. Meldung bei der regionalen Bestandsplanbe- reinigung die Unterstützung bei der Plausibilitätskontrolle anfragen. Dadurch hat die regionale Bestandsplanbereinigung einen entsprechenden zeitlichen Vorlauf.
Zusatz Fachlinie LST: Für die baubegleitende Dokumentation von LST-Anlagen sind folgende Besonderheiten zu beachten: Für die Abnahmeprüfung LST stellt der Projektleiter, unter Beteiligung des Bau- überwachers, dem Abnahmeprüfer u. a. die geprüften und freigegebenen Ausführungspläne bereit4. Der Abnahmeprüfer stellt fest, ob die LST-Anlage den geprüften und freigegebenen Ausführungsplänen entspricht5. Dies beinhaltet auch die Besichtigung der gesamten LST- Anlage und eine umfassende Prüfung der Innen-, Außen- und Energieversorgungsanlagen mit den dafür erforderlichen Mess- und Prüfeinrichtungen. Abweichungen sind als Ergänzun- gen oder Korrekturen in den Abnahmeprüfplänen (d. h. Plansatz des Abnahmeprüfers) zu dokumentieren.
2 Vgl. VV BAU Anhang 7 Punkt 2; VV BAU-STE §15(1); Ril. 809.0301-1(3) fachtechnische Aufgaben 3 Vgl. VV BAU Anhang 7 Punkt 3; VV BAU-STE §15(3); Ril. 809.0301-1(3) fachtechnische Aufgaben; Ril 809.0103-3(4) 4 Vgl. VV BAU-STE §15(3); Ril 892.0102-3(17) 5 Vgl. VV BAU-STE §17(2); Ril 892.0102-3(18)
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Die Abnahmeprüfpläne (ggf. Kopie) sind nach der technischen Abnahme vom Abnahmeprü- fer an den Projektleiter, unter Beteiligung des Bauüberwachers, zu übergeben. Nach Ab- nahme und zur Inbetriebnahme sind auf Grundlage der Abnahmeprüfpläne mindestens zwei mit der Ausführung übereinstimmende Plansätze zu erstellen („Gleichstellung“): − „Bauplan 1“ ⇒ als „vorläufiger Bestandsplan“ (handrevidierter Bestandsplan), ist an der Anlage auszulegen; − „Bauplan 2“ ⇒ Übergabe an den zur Planaktualisierung beauftragten Auftragneh- mer, i. d. R. getrennt nach Planteil (z. B. PT 1 an das planende Ingenieurbüro, PT 2 an die Signalbaufirma).
Dies wird i. d. R. durch den Projektleiter angestoßen und durch den Bauüberwacher sicher- gestellt.
Die Abnahmeprüfpläne bzw. der Abnahmeprüfsatz sind nach der Inbetriebnahme dem Anla- genverantwortlichen zu übergeben und über den Zeitraum des Bestehens einer LST-Anlage unter Verschluss aufzubewahren.6 Der Bauplan 1 (als vorläufiger Bestandsplan) liegt an der Anlage aus, bis die Aktualisierung der Bestandspläne erfolgt ist und damit die endrevierten Bestandspläne vorliegen.
Hinweis Auslagepläne: Mit der „Zuweisung Aufgaben Instandhaltung“ gem. Ril 809.1000V08 ist der Bauplan 1 wäh- rend der Auslage in der Anlage durch den ALV aktuell zu halten (z. B. mit S2-Meldungen).
Zusatz Fachlinie TK: Nach technischer Abnahme und Inbetriebnahme ist vom Projektleiter die Dokumentations- prüfung (DoP 1 – TK-Netzdokumentation) anzustoßen. Auf Basis einer Beauftragung erfolgt die Dokumentationsprüfung durch den Bereich TK-Dokumentationsleistungen / TK-Plan- werk.
Die Durchführung erfolgt auf Grundlage von Braunstrichplänen (d. h. mit der Ausführung übereinstimmenden Ausführungsplänen). Die Durchführung des DoP 1 erfolgt unabhängig von der anschließenden Aktualisierung der Bestandspläne.
Hinweis DoP 1: DoP 1 ist nur bei NeDocS-relevanten Veränderungen (im Rahmen der Infrastrukturmaß- nahme) erforderlich. NeDocS = NetzDocumentationsSystem; Datenbank für Kabelaufbau, -beschaltung, Übertra- gungstechnik, deren Beschaltung und Verschaltung, Anlagendokumentation.
4.2 Bestandspläne aktualisieren (Auftragnehmer)
Gemäß Fristenplan stehen hierfür 90 Tage zur Verfügung.
Die Aktualisierung („Endrevision“) der Bestandspläne erfolgt auf Grundlage der übergebenen, mit der Ausführung übereinstimmenden Ausführungs- bzw. Abnahmeprüfplänen (LST: Bauplan 2) sowie ggf. übergebener Ergebnisse der Bau- und Schlussvermessung und existierender S2-Mel- dungen, die bis zum IBN / technischen Fertigstellung erfasst wurden. In der Regel erfolgt die Planaktualisierung durch die bauausführende Firma, kann aber auch durch ein anderes beauf- tragtes Unternehmen erfolgen („Auftragnehmer“). Der Projektleiter stellt die entsprechende
6 Vgl. Ril 819.0104-1(2) und (3)
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Beauftragung des Auftragnehmers unter Berücksichtigung des Leitfadens Gewährleistungsma- nagement sicher.
Hinweis Metadaten: Wird die Aktualisierung der Metadaten beim Auftragnehmer beauftragt, kann diese mit Hilfe des FB Bestell- und Rückführungsdokument erfolgen.
Der Auftragnehmer aktualisiert die Bestandspläne unter Beachtung: • Formaler Vorgaben (Regel- und Systemkonformität, z. B. Schriftfeld, Barcodenummer, Datenformat), auf Grundlage des geltenden Regelwerks (z. B. Ril 885, Ril 886, fachtech- nisches Regelwerk (siehe auch HLF, Anhang F), Checkliste „Formale Prüfung Planrück- führung“) • Inhaltlicher Vorgaben (Symbole, Detaillierung Planinhalte), auf Grundlage des gelten- den Regelwerks. Der Planinhalt muss mit der Örtlichkeit übereinstimmen. Grundlage hierfür bilden die übergebenen Planunterlagen sowie eigene Dokumentation (wenn bau- ausführend) und ggf. S2-Meldungen, Vermessungsergebnisse (z. B. Ivl-Plan als Grund- plan) und Änderungen anderer Projekte (Planausleihe).
Der Auftragnehmer bestätigt für die aktualisierten Bestandspläne die Einhaltung der formalen Vorgaben sowie die Übereinstimmung mit der Örtlichkeit gegenüber dem Projektleiter in ge- eigneter Form.
Gemäß des Fristenplanes stehen hierfür maximal 90 Tage zur Verfügung. Die Frist ist im Rahmen der Beauftragung durch den Projektleiter festzulegen. Je nach Umfang der Planaktualisierung wird die Festlegung einer kürzeren Frist (z. B. 30 oder 60 Tage) empfohlen.
Testlieferungen an IZ-Plan
Zur Verringerung potenzieller formaler Fehler bei der Planrückführung können in Abstimmung mit IZ-Plan Musterpläne inkl. zugehöriger CAD-Dateien und Metadaten als Testlieferung eingereicht werden. Dies soll frühzeitig mit Beginn der Planerstellung erfolgen.
Musterpläne sollen alle formalen Inhalte (Schriftfeld, Blattgröße, Ausrichtung) beinhalten und im Dateiformat und Auflösung der geplanten Hauptlieferung vorgelegt werden.
Bei Lieferung soll der „Betreff“ Testlieferung verwendet werden.
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4.3 Aktualisierung kontrollieren und Rückführung vorbereiten (Bauüberwachung, Pro- jektleiter)
Gemäß Fristenplan stehen hierfür 32 Tage zur Verfügung (Punkt 4.3 und 5.1).
Die Aktualisierung der Bestandspläne durch den Auftragnehmer ist vor Übergabe an den Betrei- ber projektintern zu kontrollieren. Der Projektleiter stellt die Beauftragung der Kontrollen (inkl. erweitertem Kontrollumfang LST) beim Bauüberwacher oder Projektingenieur sicher.
Aktualisierungskontrolle Durch den Bauüberwacher oder alternativ Projektingenieur wird die formale und inhaltliche Rich- tigkeit kontrolliert und sichergestellt: • Formale Richtigkeit (Regel- und Systemkonformität) im Sinne einer Wareneingangskon- trolle hinsichtlich der Auftragsumsetzung unter Verwendung der Checkliste „Formale Prüfung Planrückführung“. • Inhaltliche Richtigkeit mittels „Plan-Plan-Vergleich“ zwischen den aktualisierten („endre- vidierten“) Bestandsplänen und den an den Auftragnehmer übergebenen Ausführungs- bzw. Abnahmeprüfplänen. Festgestellte Abweichungen sind mittels übriger Dokumenta- tion (z. B. Fotos) oder „Plan-Ist-Abgleich“ zu klären.
Zusatz Fachlinie LST: Die inhaltliche Richtigkeit der LST-Bestandspläne ist mit einem erweiterten Kontrollumfang gesondert zu kontrollieren. Der Fokus liegt hierbei auf der Übereinstimmung von Lage- und Distanzinformationen für ausgewählte LST-Komponenten (z. B. Signale, Gleisfreimeldeanla- gen) der LST-Außenanlage mit der Ausführung.
Die erweiterte Kontrolle erfolgt stichprobenartig. Im Rahmen der Stichprobe sind in einem vom Umbau betroffenen Streckenabschnitt mindestens 10 LST-Komponenten (sofern vor- handen / betroffen, ansonsten weniger) auszuwählen und hinsichtlich ihrer Lagerichtigkeit (+/1 m in Bezug auf die Streckenkilometrierung) zu kontrollieren. Die Kontrolle ist dabei auf alle aktualisierten Bestandspläne zu beziehen, die diesen Abschnitt abbilden (z. B. Siche- rungstechnischer Lageplan und Kabellageplan).
Die erweiterte Kontrolle kann auf verschiedene Weisen durchgeführt werden:
- Mittels „Plan-Plan-Vergleich“ zwischen fachtechnischen Lage- und Übersichtsplä- nen sowie einem auf aktuellen Vermessungs- bzw. Bahn-Geodaten beruhenden Ivl- Plan. Die Lage bzw. Distanz der ausgewählten LST-Komponenten sind dann in den betroffenen Plänen untereinander auf Konsistenz (z. B. Übereinstimmung der Bahn- kilometer) zu prüfen.
- Mittels Vergleich zwischen fachtechnischen Lage- und Übersichtsplänen und ande- ren geeigneten Vermessungsdaten (z. B. aus der Bauausführung), falls kein aktuali- sierter Ivl-Plan vorliegt.
- Mittels „Plan-Ist-Vergleich“, falls keine belastbaren Vermessungsdaten vorliegen. Die für die Kontrolle erforderlichen Lage- und Distanzinformationen sind dann aktu- ell in der Örtlichkeit zu erfassen (z. B. Bahnkilometer mit Messinstrument aufneh- men) und mit den Angaben auf den fachtechnischen Lage- und Übersichtsplänen abzugleichen.
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Zusatz Fachlinie TK: Nach Aktualisierung der TK-Bestandspläne durch den Auftragnehmer ist vom Projektleiter die Dokumentationsprüfung (DoP 2 – TK-Zeichenstandards) anzustoßen. Auf Basis einer Beauftragung erfolgt die Dokumentationsprüfung durch den Bereich TK-Dokumentationsleis- tungen / TK-Planwerk.
Die Durchführung erfolgt auf Grundlage der aktualisierten Bestandspläne. Die Durchführung des DoP 2 erfolgt unabhängig von der inhaltlichen Aktualisierungskontrolle und ersetzt in Teilen (z. B. Schriftfeld, Zeichenvorgaben) die formale Aktualisierungskontrolle.
Aktualisierung bestätigen Der Bauüberwacher stellt auf Grundlage der baubegleitenden Dokumentation (mit der Ausfüh- rung übereinstimmende Ausführungspläne bzw. Abnahmeprüfpläne), der Bestätigung durch den Auftragnehmer sowie der Kontrolle auf inhaltliche Richtigkeit die korrekte Dokumentation aller Änderungen in den Bestandsplänen fest und bestätigt auf dieser Grundlage die Übereinstim- mung mit der Ausführung (gegenüber dem Projektleiter). Diese Bestätigung kann nicht an den Projektingenieur delegiert werden.
Die Bestätigung auf Übereinstimmung mit der Ausführung wird im Formblatt „Übergabe Be- standspläne“ dokumentiert und an den Projektleiter übergeben.
Der Projektleiter bestätigt die Übereinstimmung mit der Örtlichkeit aller Bestandspläne an- schließend auf Grundlage: • der Bestätigung auf Übereinstimmung mit der Örtlichkeit durch den Auftragnehmer und • der durchgeführten Kontrolle und Bestätigung auf Übereinstimmung mit der Ausführung durch den Bauüberwacher
Übergabe vorbereiten Der Projektleiter füllt das BRD, Tabellenblatt „Rückführung Plan“ für die bevorstehende Rückfüh- rung abschließend aus und unterschreibt (ggf. mit digitaler Signatur) an entsprechender Stelle. Damit bestätigt er die Übereinstimmung mit der Örtlichkeit (ggf. inkl. Änderungen anderer Pro- jekte (Planausleihe)) sowie Regel- und Systemkonformität (inkl. Metadaten). Die für die Übergabe erforderlichen Dateien (z. B. Pläne, CAD-Container, BRD, ggf. Ergebnisberichte DoP 1/2) sind zusammenzustellen.
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5 Bestandspläne zurückführen (Prozess 01.04.04.02)
5.1 Übergabe der Bestandspläne an das Infrastrukturdatenmanagement (Projektleiter)
Gemäß Fristenplan stehen hierfür 32 Tage zur Verfügung (Punkt 4.3 und 5.1).
Die aktualisierten Bestandspläne sind in digitaler Form zusammen mit dem vollständig ausgefüll- ten BRD an das Infrastrukturdatenmanagement zu übergeben.
Zusatz Fachlinie TK: Bei der Übergabe von Bestandsplänen der Fachlinie Telekommunikation (TK) ist die bereits erfolgte Qualitätssicherung durch den zuständigen Bereich gemäß der TK-Netzdokumenta- tion „DoP 1“ und „DoP 2“ auf dem BRD zu bestätigen.
Beauftragung Bereitstellung Auslagepläne Dem Anlagenverantwortlichen sind zwecks Auslage und ggf. Kontrolle Bestandspläne in Papier- form (Plots aus DVS) bereitzustellen. Mit der Bereitstellung kann das Infrastrukturdatenmanage- ment (IZ-Plan) beauftragt werden („interne Beauftragung“).
Alternativ kann der Projektleiter auch einen externen Dienstleister / Auftragnehmer beauftragen („externe Beauftragung“). Die Übereinstimmung der bereitgestellten Bestandspläne in Papierform mit den Bestandsplänen im DVS sowie der Quelldatei ist sicherzustellen. Für den Plot sind aus- schließlich die ins DVS eingestellten Bestandspläne mit Heftrandaufdruck7 (Randvermerk) zu verwenden. Der Infrastrukturdatenmanager stellt die hierfür erforderlichen Dateien bereit.
Die Beauftragung und Kostenübernahme (Verrechnung auf Projekt) ist bei Übergabe zwischen Projektleiter und Infrastrukturdatenmanager zu klären, spätestens jedoch zur Bereitstellung der Bestandspläne in Papierform.
5.1.1 Übergabe unveränderter Bestandspläne Sollen gesperrte, jedoch nicht veränderte Bestandspläne zurückgeführt werden, so sind diese in einer separaten Lieferung an das Infrastrukturdatenmanagement zu übergeben. Dabei ist separat zu bescheinigen, dass die Bestandspläne weder verändert noch an andere Projekte ausgeliehen wurden. Die Übereinstimmung mit der Örtlichkeit ist im BRD zu bescheinigen.
Hinweis: Bei Bereitstellung der Bestandspläne können irrtümlich gesperrte Bestandspläne inner- halb von 4 Wochen ohne Prüfung wieder zurückgegeben werden. Die Bestandspläne werden dann unverändert mit ursprünglichem Prüfdatum wieder ins DVS übernommen (siehe auch Ab- schnitt 2.4).
5.1.2 Übergabe von zu löschenden Bestandsplänen Sollen Bestandspläne zurückgeführt werden, die dann im DVS gelöscht werden sollen, so sind diese dem Infrastrukturdatenmanagement durch entsprechenden Eintrag im BRD zu nennen. Ebenso sind nicht benötigte Barcodenummerreservierungen mit einem Löschvermerk im BRD zu kennzeichnen.
Hinweis Löschung: Die Löschung der Bestandspläne erfolgt zurzeit ohne gesonderte Freigabe durch den Anlagen- verantwortlichen im DVS.
7 Heftrandaufdruck (Randvermerk): Automatischer Stempel gemäß Ril 886.0102 mit Auszug aus Metadaten (u. a. mit Barcodenum- mer, Planzeichen, Name SAP-User, Druck- und Änderungsdatum) als Nachweis für Vorhaltung im DVS.
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5.1.3 Übergabe von Bestandsplänen nach Mängelbeseitigung Sollen Bestandspläne nach einer Mängelbeseitigung aufgrund der Plausibilitätskontrolle oder Kontrolle vor Ort wieder an das Infrastrukturdatenmanagement übergeben werden, so ist dort vorher erneut eine aktuelle Metadatenliste anzufordern und in den BRD einzuarbeiten. Dies ist bei Mängelbeseitigung nach formaler Prüfung nicht erforderlich.
5.2 Übernahme und Formale Prüfung (Infrastrukturdatenmanager)
Gemäß Fristenplan stehen hierfür 14 Tage zur Verfügung (Punkt 5.2 und 5.3).
Die Übernahme der aktualisierten Bestandspläne ist für jede Lieferung mit Datum im DVS zu dokumentieren (Feld „Eingang IZ-Plan“, Datum bei mehreren Lieferungen jeweils überschreiben). Nach Übernahme der Bestandspläne vom Projektleiter sind diese stichprobenartig auf ihre for- male Richtigkeit zu prüfen. Die Stichprobe umfasst 10 % der Lieferung, jedoch mindestens 10 Exemplare. Die Prüfkriterien sind der Checkliste „Formale Prüfung Planrückführung“ zu ent- nehmen. Werden keine Mängel festgestellt, so sind die Bestandspläne in das DVS zu überneh- men.
Mängelbeseitigung: Werden bei der formalen Prüfung Mängel festgestellt, so ist die gesamte Lieferung zur Män- gelbeseitigung formlos an den Projektleiter zurückzuweisen. Die Zurückweisung ist unter Angabe der Mängel im DVS zu dokumentieren (Felder „Lieferung zurückgewiesen“ und „Mängel“). Es besteht keine Pflicht, die Mängel konkret zu beschreiben, jedoch ist abzuwägen, inwieweit eine Information über Spezifizierung der Mängel hilfreich oder hindernd ist.
Hinweis Fachlinie TK: TK-Bestandspläne werden bereits vor der Übergabe ans das Infrastrukturdatenmanagement von einem Dienstleister auf ihre formale Richtigkeit geprüft, ausgenommen der Inhalte des BRDs (v. a. Metadaten). Von daher ist hier festzustellen, ob die positiven Prüfergebnisse (TK-Netzdokumentation DoP 1 und DoP 2) vorliegen und ob der BRD vollständig und richtig ausgefüllt ist.
5.3 Übernahme der Bestandspläne in DVS (Infrastrukturdatenmanager) Die ordnungsgemäßen digitalen Bestandspläne sind in das DVS mit Dokument-Status 20 („Fach- liche Prüfung“) zu übernehmen. Mit dieser Übernahme der Bestandspläne wird automatisch eine Stichprobenmenge zur Plausibilitätskontrolle ausgewählt (Zufallsprinzip) und dem Anlagenver- antwortlichen bereitgestellt. Gleichzeitig wird dieser darüber per E-Mail informiert.
5.4 Plausibilitätskontrolle (Anlagenverantwortlicher, Bestandsplanbereinigung)
Gemäß Fristenplan stehen hierfür 16 Tage zur Verfügung.
Die vom DVS ausgewählten Bestandspläne (Stichprobe) sind auf Plausibilität zu kontrollieren. Ziel ist, offenkundige Fehler zu erkennen. Empfehlungen zur Plausibilitätskontrolle (inkl. Prüfregel 15-10-5) sind im entsprechenden Prozessschritt beschrieben.
Alternativ kann zur automatisch generierten Stichprobe auch eine selbst erstellte Stichprobe eventuell unter Berücksichtigung (abgeschlossener) S2-Meldungen verwendet werden.
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Hinweis Unterstützungsleistung durch Bestandsplanbereinigung: Der Anlagenverantwortliche kann für die Plausibilitätskontrolle eine Unterstützung anfragen. Die Unterstützung erfolgt durch die OE Bestandsplanbereinigung in Anlehnung an R.01.04.25.04 Be- standspläne einer Anlage inspizieren.
Zusatz Fachlinie LST – Varianten der ALV-Kontrolle Planrückführung: Die Kontrollschritte des Anlagenverantwortlichen in Verbindung mit der Bestellung und Be- reitstellung der Bestandspläne in Papierform können in verschiedenen Varianten erfolgen. Grund hierfür sind verschiedene Vor- und Nachteile bei der Nutzung der technischen Hilfs- mittel (DVS, Mobile Client, Papier) sowie die Vorgabe zur Auslage von Bestandsplänen an der Anlage (z. B. LST).
Je nach Variante erfolgt die Bestellung und Bereitstellung der Bestandspläne in Papierform zu unterschiedlichen Zeitpunkten (siehe Abbildung 7). Prozessstandard ist die Variante „di- gital“. Unabhängig von der gewählten Variante sind die Kontrollen und Auslage durchzufüh- ren und im DVS zu dokumentieren.
Abbildung 7: Varianten ALV-Kontrolle Planrückführung (Fachlinie LST)
Werden bei der Plausibilitätskontrolle keine Mängel festgestellt, kann im DVS das positive Kon- trollergebnis planbezogen dokumentiert werden8 („Kontrolle positiv“ in Objektliste des Ände- rungsstamms).
Hinweis „Kontrolle positiv“: Die Dokumentation des Kontrollergebnisses im Änderungsstamm ist nicht zwingend erforderlich, sondern dient v. a. in der Fachlinie LST als Hilfestellung für den nachfolgenden Kontrollschritt. Die Freigabe der Bestandspläne im DVS kann unabhängig von der Eingabe erfolgen.
Hinweis „zu löschende Bestandspläne“: Die Löschung von Bestandsplänen unterliegt zurzeit nicht der Freigabe durch den Anlagenver- antwortlichen. Dass Bestandspläne mit Löschvormerkung zurückgeführt werden, kann zeitweise der Objektliste des Änderungsstamms im DVS entnommen werden (ggf. zusätzlich Spalte „Löschvormerkung“ einblenden).
8 Zuvor ist einmalig der Eintrag des ALV-Parameters in SAP R/3 Netz vorzunehmen (siehe SAP R/3 Netz Info 11/2019)
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Mängelbeseitigung: Werden bei der Plausibilitätskontrolle Mängel festgestellt, so ist auch hier die gesamte Lieferung zur Mängelbeseitigung an den Projektleiter zurückzuweisen. Dazu sind die Bestandspläne im DVS mit Dokument-Status 22 (Fehlerbehebung) zu kennzeichnen, woraufhin aus DVS ein An- schreiben (E-Mail) für den Anlagenverantwortlichen an den Projektleiter mit dem entsprechenden Textbaustein generiert wird. Dieses Anschreiben an den Projektleiter dient zur Forderung der Mängelbeseitigung und kann mit individuellen Informationen zu den Mängeln ergänzt werden. Vom Projektleiter ist beim Infrastrukturdatenmanager zur Mängelbeseitigung erneut die Metada- tenliste anzufordern.
Hinweis Fachlinie TK: In der Fachlinie TK kann die Plausibilität auf Grund der positiven Prüfergebnisse (DoP 1 und DoP 2) bestätigt werden.
Hinweis CAD-Dokumente: Sind mehrere Bestandspläne (PLA-Dokumente) über eine gemeinsames CAD-Dokument ver- knüpft, erfolgt die Zurückweisung (Dokument-Status 22) immer gemeinsam für alle verknüpften Dokumente (automatisierte Aussteuerung).
5.5 Fachlinie LST: Kontrolle der Bestandspläne vor Ort (Anlagenverantwortlicher) Nur relevant für die Fachlinie LST.
Gemäß Fristenplan stehen hierfür 14 Tage zur Verfügung (Punkt 5.5 – 5.8).
Vor Austausch der Bestandspläne sind die aktualisierten Pläne mit den LST-Plänen vor Ort (vor- läufige Bestandspläne = Bauplan 1) in Hinblick auf Bunteintragungen zu kontrollieren.
Dabei ist zu beachten: • Bei der Braunstrich-Kontrolle ist sicherzustellen, dass alle IH-bedingten Änderungen („Braunstriche“) seit Inbetriebnahme in die aktualisierten Bestandspläne übernommen werden. Dies ist für alle auszutauschenden Bestandspläne sicherzustellen. Die Kontrolle kann auch digital, mit Hilfe von S2-Meldungen, erfolgen (Bedingung: Kon- sequente Erfassung von S2-Meldungen zu „Braunstrichen“). Die wiederholte Überarbei- tung (Einarbeitung Braunstrich) der aktualisierten Bestandspläne ist auf Grundlage der S2-Meldung durch den Anlagenverantwortlichen zu beauftragen. • Bei der Rot-Gelb-Kontrolle ist durch stichprobenartige Kontrolle (Umfang und Auswahl analog Plausibilitätskontrolle) sicherzustellen, dass die projektveranlassten Änderungen (Rot-, Gelb-Eintrag) korrekt in die aktualisierten Bestandspläne übernommen worden sind.
Mängelbeseitigung: Werden bei der vor-Ort-Kontrolle Mängel festgestellt, so ist auch hier die gesamte Lieferung zur Mängelbeseitigung an den Projektleiter zurückzuweisen. Dazu sind die Bestandspläne im DVS mit Dokument-Status 22 (Fehlerbehebung) zu kennzeichnen, woraufhin aus DVS ein Anschrei- ben (E-Mail) für den Anlagenverantwortlichen an den Projektleiter mit dem entsprechenden Text- baustein generiert wird. Dieses Anschreiben an den Projektleiter dient zur Forderung der Män- gelbeseitigung und kann mit individuellen Informationen zu den Mängeln ergänzt werden.
Fehlerhafte Bestandspläne in Papierform sind zu vernichten.
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5.6 Bestellen und Bereitstellen (Anlagenverantwortlicher, Infrastrukturdatenmanager)
Gemäß Fristenplan stehen hierfür 14 Tage zur Verfügung (Punkt 5.5 – 5.8).
Die Bestandspläne in Papierform, z. B. zur Auslage an der Anlage, sind vom Anlagenverantwort- lichen beim Infrastrukturdatenmanager per „Plotanforderung“ im DVS zu bestellen, Angaben zu Änderungsstamm und Barcodenummern werden dabei automatisch übermittelt.
Etwaige Besonderheiten (z. B. weitere Exemplare) sind im Vorfeld mit dem Infrastrukturdatenma- nager und Projektleiter abzuklären.
Dabei ist zu beachten: • Bei „interner Beauftragung“: Der Infrastrukturdatenmanager stellt dem Anlagenverant- wortlichen die Bestandspläne in Papierform auf Kosten des Projekts bereit. • Bei „externer Beauftragung“: Der Infrastrukturdatenmanager informiert den Projektleiter über die Bestellung durch den Anlagenverantwortlichen und stellt dem Projektleiter die erforderlichen Bestandspläne / Dateien mit Heftrandaufdruck (Randvermerk) bereit.
5.7 Fachlinie LST: Austauschen der Auslagepläne (Anlagenverantwortlicher, Infrastruk- turdatenmanager) Nur relevant für die Fachlinie LST.
Der Anlagenverantwortliche tauscht nach Erhalt der bestellten Bestandspläne in Papierform (Aus- lagepläne) die alten Pläne gegen die neuen (endrevidierten Bestandspläne) aus. Er entfernt die im DVS gelöschten Bestandspläne aus der Auslage. Dabei ist auf die Eindeutigkeit der Auslage zu achten.
Wichtig: Die ausgetauschten Bestandspläne müssen die weiterhin relevanten (siehe Abschnitt 5.5) Braunstriche9 enthalten.
5.8 Freigabe der Bestandspläne / Verantwortungsübernahme (Anlagenverantwortlicher, Infrastrukturdatenmanager, Projektleiter) Nach durchgeführter Kontrolle und Austausch der Bestandspläne (Fachlinie LST) gibt der Anla- genverantwortliche die gesperrten Bestandspläne im DVS wieder frei (Dokument-Status 30). Da- mit bestätigt er auch den Austausch und ggf. die Entfernung gelöschter Bestandspläne an der Anlage (Fachlinie LST).
Hinweis CAD-Dokumente: Sind mehrere Bestandspläne (PLA-Dokumente) über eine gemeinsames CAD-Dokument ver- knüpft, erfolgt die Freigabe (Dokument-Status 30) immer gemeinsam für alle verknüpften Doku- mente.
Die Verantwortung des Projektleiters für die Bestandspläne, die mit der Sperrung dieser Be- standspläne auf ihn übertragen wurde, endet mit deren Freigabe sowie mit Abschluss des Ände- rungsstamms und wird damit wieder vom Anlagenverantwortlichen übernommen. Der Projektlei- ter wird per E-Mail (systemgeneriert) über den erfolgreichen Abschluss informiert.
Der Abschluss erfolgt in der Regel automatisch (alle Dokumente Dokument-Status 30 oder 50) und ist vom Infrastrukturdatenmanager zu überwachen. Gegebenenfalls ist der Änderungsstamm manuell abzuschließen.
9 Für Braunstriche müssen grundsätzlich S2-Meldungen angelegt werden.
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6 Anhang
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A Aktualitätsfeststellung - Ablauf und Informationsmail (Details
zu Abschnitt 2.2)
A.1. Ablauf Aktualitätsfeststellung (AF)
Eine Aktualitätsfeststellung durch den ALV ist für freigegebene Bestandspläne durchzuführen.
Eine 1. Aktualitätsfeststellung ist für die nach fachtechnischer Beurteilung ausgewählten Be- standspläne mindestens zum Beginn der EP (Ende Lph 2) durch den ALV durchzuführen.
Eine 2. Aktualitätsfeststellung ist aufbauend auf der 1. AF vor der Sperrung der Bestandspläne (Beginn Lph 5 – geplanter Sperrbeginn) durch den ALV durchzuführen.
Hinweis Die hier dargestellten aufeinander aufbauenden zwei Aktualitätsfeststellungen sind im Ablauf eines Projektes mindestens durchzuführen (vgl. Ril 809.1000). Jeweils vor Beginn der AF (mind. 12 Wochen10) sendet das Projekt eine Informationsmail an den ALV, mit definierten Inhalten (s. Anhang 6C.1). Dieser Zeitpunkt zur Information ist u.a. abhängig von der Anzahl der Pläne und vom „Qualitätszustand“ der Pläne - z. B. hat die regionale Be- standsplanbereinigung bereits bereinigt oder hat kurz zuvor eine Planrückführung durch ein an- deres Projekt stattgefunden.
Der ALV reagiert auf diese Mail (i.d.R. 2 Wochen10 nach Maileingang), mit einer Rückmeldung, ob die Zeitangabe zur AF bestätigt werden kann oder nennt einen alternativen Termin. Bei Bedarf teilt er dem Projekt mit, welche Bestandspläne in Papierform für die AF zur Verfügung gestellt werden sollen.
Das Ziel ist es, die Aktualitätsfeststellung und -bestätigung bis spätestens zu Beginn der EP bzw. AP durchgeführt zu haben.
Für eine mögliche Unterstützung durch die Bestandsplanbereinigung (BP 4.0) bei der AF (insbe- sondere in den Ausrüstungsgewerken - STE) ist eine frühzeitige Einbindung über den ALV not- wendig.
Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über den Ablauf, auf Basis des bestehenden Regel- werks.
Abbildung 8: Ablauf Aktualitätsfeststellung (AF)
10 Zeitangaben sind Orientierungswerte in beidseitigem Interesse
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Eine bearbeitbare Vorlage der Informationsmail mit allen erforderlichen Inhalten, sowie einer Liste als Anhang dieser Informationsmail ist im Anhang 6C.1 zur Aktualitätsfeststellung zu finden.
Ein wesentlicher Teil dieser Informationsmail vom Projektleiter an den ALV ist eine vorbereitete Liste (s. Anhang 6C.1), auf dessen Basis der ALV die Ergebnisse der AF dokumentiert.
Diese Inhalte der Liste können in beidseitigem Interesse und nur in Abstimmung zwischen den Beteiligten angepasst werden.
| Export Sammelmappe: automatisch aus System gefüllt | ALV | ALV | ALV | PL | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Barcode- nummer | Dokument- status | Dok.- Version | Plan- zeichen | Plan-Benennung | Führ. Strecke | Plan-Ort 1/Bem. | Dat. Örtl. | neues Dat. Örtl. | Änderungen mit S2- Meldungen ja/nein | Bemerkungen | zuständiger ALV |
| 0140172344 | 30 | 04 | Slb | Kreuzungsplan LST | 1043 | BÜ Fresenburg I | 01.09.2010 | 16.12.2022 | nein | H.Mustermann | |
| 0133002039 | 30 | 06 | Eehs | EWHA: W1 - Stromlaufplan | 1220 | Neumünster Bf | 09.11.2021 | ja | Plan mit S2-Meldung i.O. | H.Mustermann | |
| 0140000849 | 30 | 06 | Ssid | Gest:4 Relaisgestellbesetzung | 1100 | Bf Beschendorf "Bdf" | 11.10.1985 | ja | Plan ist zu überarbeiten | H.Mustermann | |
| 0140172343 | 30 | 04 | Slb | Kreuzungsplan LST | 1043 | BÜ Seefeld | 01.09.2010 | nein | Plan ist zu löschen | H.Mustermann | |
| 0140002626 | 40 | 04 | Suvp | Kabelübersichtsplan | 1120 | Bad Oldesloe Stw Of | 10.04.2018 | H.Mustermann |
0140002626 40 04 Suvp Kabelübersichtsplan 1120 Bad Oldesloe Stw Of 10.04.2018 H.Mustermann
Abbildung 9: Beispiel Ergebnisliste Aktualitätsfeststellung (Mailanhang)
In der Liste sind sowohl freigegebene Dokumente – Dok-Status 30 (hier kann eine AF durch den ALV durchgeführt werden) als auch bereits gesperrte Dokumente – Dok-Status 20, 22, 40) jeweils in der aktuellen Planversion zu berücksichtigen. Damit erhält der ALV bei Bedarf das „Gesamt- bild“ der benötigten Dokumente.
Umgang mit der Liste
Projekt: erstellt eine DVS Sammelmappe11/Planliste der benötigten Bestandspläne (mit fachtechnischer Beurteilung, ob diese Pläne tatsächlich benötigt werden). Projekt: exportiert die DVS Sammelmappe mit den aus den Metadaten ausgewählten Spalten (s. Anhang 6C.1) nach Excel. Projekt: Die Excelliste wird mit weiteren Spalten ergänzt. Davon wird lediglich die Spalte „zuständiger ALV“ ausgefüllt. Projekt: Die Liste wird jeweils vor der AF als Anhang zur Informationsmail an den je- weils zuständigen ALV versendet. ALV: verwendet diese Liste für die Rückmeldung zur AF. ALV: füllt die zusätzlichen Spalten der Liste nach erfolgter AF (Ausnahme: Spalte „zu- ständiger ALV“) für die freigegebenen Pläne (Dok-Status 30) aus.
A.2. Ergebnis Aktualitätsfeststellung (AF) Der ALV nutzt die durch das Projekt vorbereitete Liste für die Dokumentation des Ergebnisses für die durchgeführte AF.
Ergebnis der Aktualitätsfeststellung
ALV: trägt das „neue Datum Örtlichkeit geprüft“ ein, sobald die Aktualität der Pläne fest- gestellt werden konnte. Ansonsten bleibt das Feld zunächst leer. ALV: kann die Aktualität der Pläne nur inkl. erfasster S2-Meldungen festgestellt werden, bleibt das Feld „Datum Örtlichkeit geprüft“ ebenfalls leer. Es erfolgt ein entsprechender
11 Empfehlung: Unter Verwendung der DVS IZ-Plan Tools gemäß Abschnitt 1.6
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Eintrag in den Spalten „S2-Meldung“ und „Bemerkung“ zur Abstimmung mit dem Projekt zum Umgang mit den Änderungen12. ALV: Nach der AF wird eine Ergebnismail mit der Liste inkl. dem dokumentierten Ergeb- nis der AF per Mail an das Projekt und IZ-Plan, mit folgendem Hinweis gesendet: Bitte an IZ-Plan: das in der angehängten Liste eingetragene „neues Datum Ört- o lichkeit geprüft“ ins DVS IZ-Plan übernehmen. IZ-Plan: übernimmt auf dieser Basis die Pflege des neuen Datum Örtlichkeit geprüft im System. Damit ist die Sichtbarkeit für alle Nutzer gegeben und schafft Orientierung für weitere Aktualitätsfeststellungen bzw. Nutzung der Dokumente. Diese Ergebnisliste dient als Dokumentation für die Projekte und ALV.
12 Die Verantwortung bei freigegebenen Plänen liegt unverändert beim ALV
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B Umgang mit bereits gesperrten Bestandsplänen (Details zu Ab-
schnitt 2.5)
B.1. Aufgaben der Projekte
Eine Aktualitätsfeststellung (AF) durch den ALV ist für gesperrte Bestandspläne nicht möglich.
Sind die benötigten Bestandspläne bereits gesperrt, kann durch den ALV keine AF erfolgen. Die Verantwortung dieser Pläne liegt beim Plansperrer.
Gem. Ril 809.1000 (gültig ab 1.10.22) gilt: „Bei bereits gesperrten Bestandsplänen ist die Aktua- lisierung der Bestandspläne zwischen den betroffenen Infrastrukturmaßnahmen abzustimmen.“ Dies gilt auch, wenn Infrastrukturmaßnahmen zeitgleich arbeiten und Änderungen an den Be- standsplänen zurückgeführt werden müssen.
Die Initiative zum Austausch zwischen den Projekten liegt beim anfragenden Projekt. Beim Um- gang mit bereits gesperrten Bestandsplänen müssen aber alle betroffenen Projekte aktiv werden.
Dabei ist immer zu prüfen, ob eine Rückführung von z. B. Bauzuständen auch in Form von Teilrückführungen möglich ist (siehe u.a. Abschnitt 3.3).
Aufgaben des anfragenden Projektes:
Prüfung anhand des Dokumentenstatus, ob zum Zeitpunkt seiner geplanten Sperrung bereits eine Sperrung durch ein anderes Projekt existiert, Kontaktaufnahme zum sperrenden Projekt und Abstimmung zum weiteren Vorgehen an- stoßen. Aufgaben des sperrenden Projektes:
Übergibt die letzte AF inkl. Pläne sowie Planungsstand an das anfragende Projekt, Wirkt an Lösungsfindung mit (z. B. Rückführung von Bauzuständen möglich oder stimmt Ausleihe/Übernahme Planänderung zu). Aufgaben beider Projekte:
regelmäßiger Austausch der Planungsstände (z. B. wöchentlich über einen gemeinsa- men SharePoint), Stimmt das sperrende Projekt einer Ausleihe/Übernahme Planänderung zu, ist eine Ver- einbarung zwischen den Projekten zu schließen.
Hinweis zur Ausleihe von Plänen Eine Ausleihe von Plänen ohne rückgeführten Bestand ist nur in Ausnahmefällen (u. a. mit Infor- mation an den ALV) anzuwenden. Grundsätzlich muss dafür der Inbetriebnahmetermin des an- fragenden Projektes vor dem des sperrenden Projektes liegen.
Die nachstehende Abbildung zeigt einen Überblick zum Umgang mit bereits gesperrten Be- standsplänen.
DB InfraGO AG | V.IWM 411 | Handlungsleitfaden zum Bereitstellen und Rückführen von Bestandsplänen | Version 3.40 B-1
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Abbildung 10: Übersicht zum Umgang mit bereits gesperrten Plänen
B.2. Umgang mit Ausleihe/Übernahme Planänderung anderer Projekte
Eine Ausleihe/Übernahme Planänderung kann nur dann stattfinden, wenn der IBN-Termin vom anfragenden Projekt vor dem des sperrenden Projektes liegt.
Bei der Ausleihe/Übernahme Planänderung werden die gesperrten Dokumente vom sperrenden Projekt an ein anderes Projekt zur zwischenzeitlichen Bearbeitung ausgeliehen. Nach IBN wer- den die Änderungen qualifiziert an das sperrende Projekt übergeben. Das sperrende Projekt übernimmt die Änderungen im Zuge der eigenen Planrückführung dann gesamthaft.
Bei dieser Handlungsoption verbleibt die gesamte Verantwortung aller Planänderungen, auch die des anderen Projektes, uneingeschränkt beim sperrenden Projekt.
Aufgaben beider Projekte:
Schließen einer Vereinbarung gemäß angehängter Vorlage (s. Anhang C.2) zur Aus- leihe/Übernahme Planänderung, Tauschen regelmäßig den Planungsstand aus (z. B. wöchentlich über einen gemeinsa- men SharePoint), Monitoring zur Einhaltung der Vereinbarung. Aufgaben des anfragenden Projektes:
Führt zum Zeitpunkt nach seinem IBN (gem. Terminangabe in der Vereinbarung) eine qualifizierte Übergabe seiner Planänderungen wie folgt an das sperrende Projekt durch13: Bestätigung der Übereinstimmung mit der Bauausführung des anfragenden Pro- o jektes durch Bauüberwacher (BÜW) gegenüber Projektleitung, Gleichstellung und Auslage im Stellwerk Bauplan 1 durch BÜW, o Übergabe Plan mit Farbeintragungen/Buntplan (Bauplan 2) an das sperrende o Projekt durch die Projektleitung, inkl. Bestätigung Übereinstimmung mit Bauaus- führung z. B. über die Sammelmappe/Planliste/excelbasierte Validierungsliste mit Barcode und Vermerk, Nutzung/Pflege Schriftfeld für Übergabe Planänderung als eigene Änderungs- o zeile (s. Abbildung 11). Aufgaben des sperrenden Projektes:
13 Angelehnt an den Aktualisierenprozess (I.01.04.04.01)
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Sendet die Vereinbarung zwischen den Projekten zur Dokumentation an IZ-Plan und in Kopie an die zuständigen ALV. IZ-Plan übernimmt diese zur Dokumentation als Begleit- dokument an die betroffenen Master-ÄS (sperrende Änderungsstämme), Bestätigt die Übernahme der qualifiziert übergebenen Planänderung durch das anfra- gende Projekt zeitnah, Übernimmt die Gesamtrückführung der Bestandspläne zum eigenen IBN/Technische Fertigstellung inkl. aller Änderungen und bestätigt die Übereinstimmung mit der Örtlich- keit, Weist bei der Planrückführung (bei Übergabe der Bestandspläne an IZ-Plan) darauf hin, dass eine Ausleihe stattgefunden hat. Bestätigt die Berücksichtigung von Planänderun- gen anderer Projekte (z. B. per Mail an IZ-Plan und Kopie an ALV).
Abbildung 11: Nutzung Schriftfeld bei der Ausleihe
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C Vorlagen
C.1. Vorlagen zur Aktualitätsfeststellung Vorlagen für Projekte und ALV
Hinweis:
Die bearbeitbare Vorlage ist als Exceldokument als Anhang zu diesem Handlungsleitfaden ange- hängt. Der Zugriff auf Anlagen erfolgt am Besten mit Adobe-Tools.
Informationsmail für die 1. Aktualitätsfeststellung
Es handelt sich um die Anfrage für die 1. Aktualitätsfeststellung zur Entwurfsplanung. (gem. Ril 809.1000 und Prozess R.01.04.25.01)
Die Auswahl der in der angehängten Liste aufgeführten Bestandspläne erfolgte nach fachtechnischer Beur- teilung und werden für das u.g. Projekt benötigt.
Bitte bestätigen Sie uns innerhalb der nächsten 2 Wochen den angegebenen Termin zum Abschluss der Ak- tualitätsfeststellung oder teilen Sie uns einen Alternativtermin mit. (gem. Handlungsleitfaden zum Bereit- stellen und Rückführen von Bestandsplänen - Link)
Bitte verwenden Sie die angehängte Liste für die Rückmeldung des Ergebnisses (an den PL und weiteren An- sprechpartner) und nehmen IZ-Plan in Kopie mit folgendem Hinweis: "Bitte an IZ-Plan: das in der angehängten Liste eingetragene „neues Datum Örtlichkeit geprüft“ ins DVS IZ- Plan übernehmen. Vielen Dank für die Unterstützung".
| Angaben für die 1. Aktualitätsfeststellung | |
|---|---|
| Projektnummer | |
| Projektname | |
| Name: Projektleiter | |
| E-Mail: Projektleiter | |
| E-Mail: weiterer Ansprechpartner des Projektes | |
| Beginn Entwurfsplanung (Lph 3) geplant | [z. B. iTWO MS 2.60.300 (Quality Gate Abschluss Vorplanung (VP))] |
| spätester Termin Abschluss Aktualitäts- feststellung | [Datum Mailversand zuzüglich mindestens 12 Wochen] |
| Anzahl Pläne für Aktualitätsfeststellung (Dok-Status 30 - freigegeben) | [nur freigegebene Bestandspläne] |
| sind zeitgleich geplante Projekte bzw. Folgeprojekte bekannt: ja/nein | [wenn mehrere Projekte bekannt sind, dann weitere Zeilen für Name und E-Mail der Projektleiter einfügen] |
| wenn ja: | [Folgezeilen nur füllen, wenn Projekte bekannt sind] |
| Projektleiter Folgeprojekt: Name | |
| Projektleiter Folgeprojekt: E-Mail |
Tabelle 1: Vorlage Informationsmail 1. Aktualitätsfeststellung
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Informationsmail für die 2. Aktualitätsfeststellung
Es handelt sich um die Anfrage für die 2. Aktualitätsfeststellung zur Ausführungsplanung. (gem. Ril 809.1000 und Prozess R.01.04.25.01)
Die Auswahl der in der angehängten Liste aufgeführten Bestandspläne erfolgte nach fachtechnischer Beur- teilung und werden für das u.g. Projekt benötigt.
Bitte bestätigen Sie uns innerhalb der nächsten 2 Wochen den angegebenen Termin zum Abschluss der Ak- tualitätsfeststellung oder teilen Sie uns einen Alternativtermin mit (gem. Handlungsleitfaden zum Bereitstel- len und Rückführen von Bestandsplänen - Link)
Bitte verwenden Sie die angehängte Liste für die Rückmeldung des Ergebnisses (an den PL und weiteren An- sprechpartner) und nehmen IZ-Plan in Kopie mit folgendem Hinweis: "Bitte an IZ-Plan: das in der angehängten Liste eingetragene „neues Datum Örtlichkeit geprüft“ ins DVS IZ- Plan übernehmen. Vielen Dank für die Unterstützung".
| Angaben für die 2. Aktualitätsfeststellung | |
|---|---|
| Projektnummer | |
| Projektname | |
| Name: Projektleiter | |
| E-Mail: Projektleiter | |
| E-Mail: weiterer Ansprechpartner des Projektes | |
| Beginn Ausführungsplanung (Lph 5) geplant | [z. B. Meilenstein iTWO MS 3.30.200 „geplanter Sperrbeginn“] |
| spätester Termin Abschluss Aktualitäts- feststellung | [Datum Mailversand zuzüglich mindestens 12 Wochen] |
| Anzahl Pläne für Aktualitätsfeststellung (Dok-Status 30 - freigegeben) | [nur freigegebene Bestandspläne] |
| Zeitpunkt der 1. Aktualitätsfeststellung (auf die diese 2.Aktualitätsfeststellung aufbauen kann) | [Datum der durchgeführten 1. Aktualitätsfeststellung für diese Be- standspläne] |
| sind zeitgleich geplante Projekte bzw. Folgeprojekte bekannt: ja/nein | [wenn mehrere Projekte bekannt sind, dann weitere Zeilen für Name und E-Mail der Projektleiter einfügen] |
| wenn ja: | [Folgezeilen nur füllen, wenn Projekte bekannt sind] |
| Projektleiter Folgeprojekt: Name | |
| Projektleiter Folgeprojekt: E-Mail |
Tabelle 2: Vorlage Informationsmail 2. Aktualitätsfeststellung
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Beispiel der Liste als Anhang zur Informationsmail Das Beispiel dient zur Orientierung und die Liste soll bei Bedarf nur in Abstimmung zwi- schen Projekt und ALV angepasst werden. Legende zur nachstehenden Abbildung: schwarzer Text Export aus Sammelmappe; blauer Text separate Spalten in Excel ergänzt
| Export Sammelmappe: automatisch aus System gefüllt | ALV | ALV | ALV | PL | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Barcode- nummer | Dokument- status | Dok.- Version | Plan- zeichen | Plan-Benennung | Führ. Strecke | Plan-Ort 1/Bem. | Dat. Örtl. | neues Dat. Örtl. | Änderungen mit S2- Meldungen ja/nein | Bemerkungen | zuständiger ALV |
| 0140172344 | 30 | 04 | Slb | Kreuzungsplan LST | 1043 | BÜ Fresenburg I | 01.09.2010 | 16.12.2022 | nein | H.Mustermann | |
| 0133002039 | 30 | 06 | Eehs | EWHA: W1 - Stromlaufplan | 1220 | Neumünster Bf | 09.11.2021 | ja | Plan mit S2-Meldung i.O. | H.Mustermann | |
| 0140000849 | 30 | 06 | Ssid | Gest:4 Relaisgestellbesetzung | 1100 | Bf Beschendorf "Bdf" | 11.10.1985 | ja | Plan ist zu überarbeiten | H.Mustermann | |
| 0140172343 | 30 | 04 | Slb | Kreuzungsplan LST | 1043 | BÜ Seefeld | 01.09.2010 | nein | Plan ist zu löschen | H.Mustermann | |
| 0140002626 | 40 | 04 | Suvp | Kabelübersichtsplan | 1120 | Bad Oldesloe Stw Of | 10.04.2018 | H.Mustermann |
0140002626 40 04 Suvp Kabelübersichtsplan 1120 Bad Oldesloe Stw Of 10.04.2018 H.Mustermann
Abbildung 12: Beispiel Liste zur Aktualitätsfeststellung (Mailanhang)
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C.2. Vereinbarung Ausleihe/Übernahme Planänderung Hinweis:
Die bearbeitbare Vorlage ist als Exceldokument als Anhang zu diesem Handlungsleitfaden ange- hängt. Der Zugriff auf Anlagen erfolgt am Besten mit Adobe-Tools.
Vereinbarung Ausleihe/Übernahme Planänderung zwischen den betroffenen Projekten
| Vereinbarung zur Ausleihe/Übernahme Planänderung zwischen folgenden Projekten | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projekt- nummer | Pro- jekt- name | ge- planter IBN | geplante Über- gabe Planän- derung an sper- rendes Projekt | weiterer Ansprech- partner Name /Kontakt- daten | Name: Projekt- leiter | E-Mail: Projekt- leiter | (digitale) Unterschrift der Projekt- leiter | |
| anfragen- des Projekt | ||||||||
| sperrendes Projekt | ||||||||
| Der geplante IBN vom anfragenden Projekt liegt für die benötigten Bestandspläne vor dem IBN des sperrenden Projektes. | ||||||||
| Die im Anhang aufgeführten Bestandspläne werden vom sperrenden Projekt an das anfragende Projekt ausgelie- hen. | ||||||||
| Die benötigten Bestandspläne werden als letzte geprüfte Version inklusive der letzten Aktualitätsfeststellung vom sperrenden Projekt an das anfragende Projekt zur Verfügung gestellt (pdf, tif, dwg). | ||||||||
| Planungsstände werden regelmäßig ausgetauscht (z. B. wöchentlich über einen gemeinsamen SharePoint). | ||||||||
| Die Planänderungen des anfragenden Projektes werden nach seinem IBN von ihm qualifiziert an das sperrende Projekt übergeben (gemäß Handlungsleitfaden zum Bereitstellen und Rückführen von Bestandsplänen). | ||||||||
| Das sperrende Projekt bestätigt die Übernahme der qualifiziert übergebenen Planänderung durch das anfragende Projekt. | ||||||||
| Das sperrende Projekt führt die Bestandspläne gesamthaft, inkl. der Änderungen des anfragenden Projektes, nach seinem IBN/technischer Fertigstellung zurück. | ||||||||
| Die Planänderung des anfragenden Projektes wird im Schriftfeld durch das sperrende Projekt als eigene Ände- rungszeile übernommen. | ||||||||
| Diese Vereinbarung wird in die jeweilige Projektdokumentation aufgenommen. |
Tabelle 3: Vorlage Vereinbarung Ausleihe/Übernahme Planänderung
Anhang zur Vereinbarung Ausleihe/Übernahme Planänderung
| Export Sammelmappe: automatisch aus System gefüllt | PL | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Master ÄS (Sperrer) | Barcode- nummer | Dokument- status | Dok.- Version | Gewerk | Plan-Benennung | Gewerk Kurztext | Plan-Ort 1/Bem. | Führ. Strecke | Dat. Örtl. | optional: Übergabe Bauzustand mit Datum |
| 16AJ_0001836 | 0140002626 | 40 | 04 | 40 | Kabelübersichtsplan | Leit- und Sicherungstechnik | Bad Oldesloe Stw Of | 1120 | 10.04.2018 |
T16aAJb_0e00l1l8e36 4: V014o00r0l2a62g6e für4 L0iste Anha04ng Vereinba40rung KAabeulüsbelresicihhtspela nLeit- und Sicherungstechnik Bad Oldesloe Stw Of 1120 10.04.2018
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D Rollen bei Planbereitstellung und -rückführung
Rollenbeteiligung Planbereitstellung
Abbildung 13: Rollenbeteiligung bei der Planbereitstellung
Rollenbeteiligung Planrückführung
Abbildung 14: Rollenbeteiligung bei der Planrückführung
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Rollenverständnis Planrückführung (Verantwortung / Aufgaben)
• Anlagenverantwortlicher (ALV) − Auslagepläne: Mit der „Zuweisung Aufgaben Instandhaltung“ gem. Ril 809.1000V08 ist der Bauplan 1 (handrevidierte Bestandspläne) während der Auslage in der Anlage durch den ALV aktuell zu halten (z. B mit S2-Meldungen). − Kontrolliert die zurückgeführten digitalen Bestandspläne stichprobenartig auf Plausibili- tät („DVS“); Empfehlung nach Prüfregel 15–10-5 % − Bestellt beim Infrastrukturdatenmanager Papierpläne zur Auslage in der Anlage − Kontrolliert bei den auszutauschenden Bestandsplänen, ob die „Rot/Gelb-Einträge“ be- rücksichtigt wurden (Stichprobe wie oben) − Kontrolliert, ob bei den auszutauschenden Bestandsplänen alle „Braun-Einträge“ über- nommen wurden (alle Pläne = 100 %) − Tauscht die alten gegen die neuen Bestandspläne an der Anlage aus − Veranlasst die Überarbeitung der Bestandspläne, wenn sie "Braunstriche" (aus Entstö- rung / Instandhaltung) enthalten − Beauftragt bei festgestellten Mängeln den Projektleiter mit der Mängelbeseitigung und weist die gesamte Lieferung zurück − Gibt die korrekten Bestandsplänen im „DVS“ frei
• Projektleiter − Beauftragt nach Abnahmeprüfung / Inbetriebnahme den Auftragnehmer mit der Aktuali- sierung der Bestandspläne − Veranlasst nach Planaktualisierung die Kontrolle der ordnungsgemäßen Erledigung des Aktualisierungsauftrages (formale und inhaltliche Richtigkeit) durch Bauüberwa- cher/Projektingenieur − Stellt fachliche Richtigkeit und vollständige regel- und systemkonformen Datenüber- gabe an das Infrastrukturdatenmanagement sicher − Bestätigt die Übereinstimmung der Bestandspläne mit der Örtlichkeit durch Unterschrift auf dem Bestell- und Rückführungsdokument (BRD) − Übergibt die Bestandspläne in digitalem Format an den Infrastrukturdatenmanager − Veranlasst bei festgestellten Mängeln deren Beseitigung − Fordert beim Infrastrukturdatenmanager zur Mängelbeseitigung erneut die Metadatenliste an − Stimmt sich mit dem Infrastrukturdatenmanager über die Bereitstellung von Papierplänen ab
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• Bauüberwachung − Überwacht die Bauausführung gemäß Ausführungsplan − Veranlasst nach Abnahmeprüfung / Inbetriebnahme die Gleichstellung der Pläne (Ab- nahmeprüfplan = Bauplan 1 = Bauplan 2) − Stellt dem Anlagenverantwortliche und Auftragnehmer die erforderlichen Planunterla- gen zur Verfügung − Kontrolliert nach Rückgabe der aktualisierten Bestandspläne vom Auftragnehmer die ordnungsgemäße Erledigung des Aktualisierungsauftrages („Plan-Plan-Vergleich“)14 auf fachliche/inhaltliche Richtigkeit • Fachlinien / Gewerke IOH²: Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegeben Ausführungsplänen • Fachlinien / Gewerke STE³: Übereinstimmung mit den (durch den Ab- nahmeprüfer) geprüften Abnahmeprüfplänen und erweiterter Kontrollum- fang mit vermessungstechnischen Daten (Fachlinie LST). auf formale Richtigkeit (regel- und systemkonforme Angaben) − Bestätigt dem Projektleiter die Übereinstimmung der Bestandspläne mit der Aus- führung
• Infrastrukturdatenmanager − Übernimmt die aktualisierten digitalen Bestandspläne vom Projektleiter − Prüft die Bestandspläne stichprobenartig auf Regel- und Systemkonformität (Formale Prüfung) − Beauftragt bei festgestellten Mängeln den Projektleiter mit der Mängelbeseitigung und weist die gesamte Lieferung zurück − Pflegt Eingangsdatum und ggf. das Feld für „Rückweisung“ und das Feld „Mängel“ (Mängelcode) − Übernimmt korrekte Bestandspläne ins „DVS“ und stellt sie damit dem Anlagenverant- wortlichen digital zur Plausibilitätskontrolle bereit − Stellt dem Projektleiter zur Mängelbeseitigung nach Anforderung erneut die Metadaten- liste bereit (bei Mängelfeststellung und Rückweisung durch ALV) − Stellt für den Anlagenverantwortlichen auf dessen Wunsch Papierpläne zur Auslage in der Anlage bereit (in Abstimmung mit dem Projektleiter) − Stellt dem Projektleiter bedarfsweise Bestandspläne aus DVS mit Heftrandaufdruck (Randvermerk) bereit − Überwacht den Abschluss des Änderungsstamms und schließt diesen ggf. ab
14 Alternativ durch Projektingenieur
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E ToDo-Liste für Projekte nach Leistungsphasen
Hinweis:
Die ToDo-List ist zusätzlich als bearbeitbare Anlage diesem Dokument angehängt. Der Zugriff auf Anlagen erfolgt am Besten mit Adobe-Tools.
E.1. ToDo Leistungsphasen 1 bis Mitte 4 (Projektleiter)
☐ Benötigte Bestandspläne ermittelt durch Selbständige Recherche in SAP DVS IZ-Plan bzw. DVS Dokumentenrecherche15 oder o Rechercheauftrag an IZ-Plan mittels Bestell- und Rückführdokument (BRD)16. o ☐ Vorauswahl und Bestellung der benötigten Bestandspläne zur Information erfolgt durch Selbständiger Download aus SAP DVS IZ-Plan bzw. DVS Sammelmappe15 oder o Bestellung bei IZ-Plan mittels Bestell- und Rückführdokument (BRD)16. o ☐ Sichtung der Bestandspläne durch den Fachplaner zur Auswahl für zukünftige Bearbeitung veranlasst. ☐ Aktualitätsfeststellung durch den ALV (für Pläne im Dok-Status 30 freigegeben) rechtzeitig (mind. 12 Wochen vorher) angefordert. ☐ Bei Abweichungen (S2-Meldungen): Weiteres Vorgehen zur Behandlung zwischen ALV und PL abgestimmt und Abstimmungsergebnis dokumentiert. ☐ Austausch von Planungsständen bei gesperrten Plänen vereinbart.
Hinweise: • Siehe auch R.01.04.25.01 Bestandspläne bereitstellen (Link) und HLF (Link) Abschnitt 2. • Bestandspläne werden in diesen Phasen ausschließlich „zur Information“ abgerufen/bereitgestellt. • Bei Bedarf Unterstützung bei der fachlichen Auswahl der Pläne im Rahmen der Aktualitätsfest- stellung beim zuständigen ALV (schriftlich) anfragen. • Bestellungen und Aufträge bei IZ-Plan erfolgen mittels Bestell- und Rückführdokument (BRD)16 und immer unter Angabe aktueller Projekt-, Termin- und Verrechnungsdaten. • Weitere Informationen auch auf DB Planet Seite Bestandsplan 4.0 (Link) und im PMwiki (Link)
15 Die DVS Dokumentenrecherche/Sammelmappe ist über das Intranet und nach vorheriger Beantragung bei DeBI erreichbar. Eine Anleitung zur Registrierung und Bedienung ist auf der DB Planet Seite. 16 Das BRD ist u. a. im Regelwerksportal hinterlegt.
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E.2. ToDo Ende Leistungsphase 4 / Beginn Leistungsphase 5 (Projektleiter)
☐ Abschließende Auswahl der benötigten Bestandspläne für Sperrung zur Überarbeitung erfolgt. ☐ Ggf. zusätzlich benötigte Bestandspläne ermittelt durch Selbständige Recherche in SAP DVS-IZ-Plan und DVS Dokumentenrecherche17 oder o Rechercheauftrag an IZ-Plan mittels Bestell- und Rückführdokument (BRD)18. o Aktualitätsfeststellung durch den ALV (für Pläne im Dok-Status 30 freigegeben) rechtzeitig ☐ (mind. 12 Wochen vorher), auf Basis der vorherigen Aktualitätsfeststellung angefordert. ☐ Bei Abweichungen (S2-Meldungen): Weiteres Vorgehen zur Behandlung zwischen ALV und PL abgestimmt und Abstimmungsergebnis dokumentiert.
Austausch von Planungsständen bei gesperrten Plänen und weiteres Vorgehen vereinbart. ☐ Änderungsstammstruktur mit IZ-Plan auf Basis der Projektstrukturen abgestimmt (siehe HLF ☐ Abschnitt 2.3).
Bestellung der benötigten Bestandspläne gemäß abschließender Auswahl bei IZ-Plan zur ☐ Sperrung mittels Bestell- und Rückführdokument (BRD)18.
Mit der Sperrung geht die Verantwortung für die Bestandspläne auf den Sperrenden (Projektlei- ter) über und muss nach IBN innerhalb von 180 Tagen19 überprüft und durch den ALV freigege- ben zurückgeführt werden.
Rückgabe irrtümlich gesperrter und unveränderter Pläne innerhalb 4 Wochen nach Sperrzeit- punkt möglich. (siehe HLF Abschnitt 2.4)
Hinweise: • Siehe auch R.01.04.25.01 Bestandspläne bereitstellen (Link) und HLF (Link) Abschnitt 2. • Nur die Bestandspläne sperren, die auch tatsächlich im Rahmen des Projekts aktualisiert bzw. geändert oder auch gelöscht werden müssen. • Bestellungen und Aufträge bei IZ-Plan erfolgen mittels Bestell- und Rückführdokument (BRD)18 und immer unter Angabe aktueller Projekt-, Termin- und Verrechnungsdaten. • Sind Bestandspläne bereits durch ein anderes Projekt gesperrt, muss direkt Kontakt zum sperren- den Projekt zum weiteren Vorgehen aufgenommen werden (vgl. HLF Abschnitt 2.5 und Anhang B) • Weitere Informationen auch auf DB Planet Seite Bestandsplan 4.0 (Link) und im PMwiki (Link)
17 Die DVS Dokumentenrecherche ist über das Intranet und nach vorheriger Beantragung bei DeBI erreichbar. Eine Anleitung zur Registrierung und Bedienung ist auf der DB Planet Seite. 18 Das BRD ist u. a. im Regelwerksportal hinterlegt. 19 Siehe auch HLF Abschnitt 3 und I.01.04.04 NV Fristenplan zur Planrückführung.
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E.3. ToDo Leistungsphasen 6 und 7 (Projektleiter)
☐ Erwartete Leistungen (inkl. Termine / Fristen20) für die Bestandsplanerstellung, -aktualisierung und –rückführung bei den Ausschreibungen und der Vergabe (inklusive möglicher Mängelbe- seitigung; Leistungsphase 8 und 9) berücksichtigt. ☐ Erwartete Leistungen (inkl. Termine / Fristen20) für die Kontrollen auf formale (Regel- und Sys- temkonformität) und inhaltliche (Übereinstimmung mit der Ausführung) Richtigkeit der Be- standspläne durch die Bauüberwachung oder Projektingenieur bei der Rückführung (siehe Leistungsphase 8 und 9) berücksichtigt. ☐ Information an ALV und IZ-Plan im Regelfall mit einem Vorlauf von mindestens sechs Monaten über den geplanten Termin zur Übergabe der Bestandspläne an IZ-Plan, damit die Leistungen im Rahmen der Planrückführung eingeplant werden können. ☐ Eventuell Anpassung/Aktualisierung der gesperrten Bestandspläne veranlasst.
Vorzeitige Rückgabe nicht mehr benötigter, irrtümlich gesperrter Bestandspläne o Sperrung zusätzlich benötigter Bestandspläne o ☐ Eventuell Rückführung von Bauzuständen20 veranlasst.
Jederzeit nicht benötigte, aber gesperrte Pläne frühzeitig zurückgeben, um den Zugriff durch an- dere Projekte zu ermöglichen und die Rückführung nach IBN zu entlasten. Informative benötigte Pläne ausschließlich „zur Information“ anfordern.
Hinweis: • Siehe auch HLF (Link) Abschnitt 2 sowie Leitfaden Gewährleistungsmanagement (Link) (nur zur in- ternen Verwendung). • Hat ein anderes Projekt Bedarf an den gesperrten Plänen muss gemeinsam eine sinnvolle Lösung gefunden werden (siehe HLF Abschnitt 2.5 und Anhang B) • Weitere Informationen auch auf DB Planet Seite Bestandsplan 4.0 (Link) und im PMwiki (Link)
20 Siehe auch HLF Abschnitt 3 und I.01.04.04 NV Fristenplan zur Planrückführung.
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E.4. ToDo Leistungsphasen 8 und 9 (Projektleiter)
Aktualität der im DVS IZ-Plan hinterlegten Projekt- und Termindaten (v. a. Termin IBN) sicher- ☐ gestellt (ggf. Änderungen an IZ-Plan gemeldet).
Aktualisierung der Bahn-Geodaten angestoßen (siehe I.01.04.04.03 (Link)). ☐ ☐ Bei Mängelbeseitigung/Restarbeiten nach Inbetriebnahme die „Technische Fertigstellung“ (MS 6.20.200 in iTWO) als alternativen Referenzzeitpunkt für die Planrückführung beantragt21. ☐ Fachlinienspezifische Hinweise LST / TK (siehe HLF Abschnitt 4.1) berücksichtigt.
Fristgerechte Aktualisierung der Bestandspläne durch Auftragnehmer, unter Einhaltung fachli- ☐ cher und formaler Vorgaben22 sichergestellt. ☐ Aktualisierte Bestandspläne und Metadatenliste (siehe Bestell- und Rückführungsdokument (BRD)23) durch AN mit Bestätigung auf Übereinstimmung mit der Örtlichkeit und Einhaltung der Regel- und Systemkonformität22 übergeben.
Kontrolle auf formale und inhaltliche Richtigkeit durch BÜW und Projektingenieur erfolgt. ☐ ☐ Zusätzlicher Kontrollumfang Fachlinien LST / TK (siehe HLF Abschnitt 4.3) berücksichtigt. ☐ Übereinstimmung mit der Ausführung durch Bauüberwachung bestätigt. ☐ Einhaltung der Regel- und Systemkonformität22 durch Projektingenieur oder BÜW bestätigt. ☐ Bei Mängeln: Mängelbeseitigung bei AN eingefordert24.
Fristgerechte Übergabe und Rückführung der aktualisierten und qualitätsgeprüften Bestands- ☐ pläne an IZ-Plan, mit Bestätigung der Regel- und Systemkonformität und Übereinstimmung mit der Örtlichkeit, mittels ausgefülltem und unterschriebenen BRD23 erfolgt.
Die Bestätigung durch den Projektleiter erfolgt u. a. auf Grundlage von: • Regel- und Systemkonformität und Übereinstimmung mit der Örtlichkeit durch den AN • der Übereinstimmung mit der Ausführung durch Bauüberwachung • Einhaltung der Regel- und Systemkonformität durch den Projektingenieur oder BÜW
☐ Bei Mängeln (Rückweisung durch IZ-Plan / ALV): Mängelbeseitigung bei AN eingefordert24 ☐ Bereitstellung der Auslagepläne sichergestellt (interne Beauftragung IZ-Plan oder externe Beauftragung AN / Dienstleister)
Mit der Freigabe der Pläne in DVS IZ-Plan durch ALV und Abschluss des Änderungsstamms nach erfolgter Rückführung geht die Verantwortung für die Bestandspläne zurück auf ALV.
Hinweise: • Siehe auch I.01.04.04.01 Bestandspläne aktualisieren (Link), I.01.04.04.02 Bestandspläne zurück- führen (Link) und HLF (Link) Abschnitte 3, 4 und 5 • Bei Verschiebung des aus iTWO gemeldete IBN-Termins kann dieser mit einem Bildschirmaus- druck des MS 7.30.070 als neuer „Rückgabe Soll“ an IZ-Plan gemeldet werden. • Weitere Informationen auch auf DB Planet Seite Bestandsplan 4.0 (Link) und im PMwiki (Link)
21 siehe HLF Abschnitt 3.2, I.01.04.04.01 AA Planrückführung Technische Fertigstellung, Arbeitshilfe Planrückführung „Referenzzeit- punkt Planrückführung: Technische Fertigstellung“ und Antragsdokument Technische Fertigstellung 22 siehe auch Ril 886 Bestand in Plänen dokumentieren, weitere Gewerke spezifische Richtlinien entsprechend HLF Anhang C und I.01.04.04 NV Checkliste Planrückführung 23 Das BRD ist u. a. im Regelwerksportal hinterlegt. 24 siehe auch Leitfaden Gewährleistungsmanagement (nur zur internen Verwendung)
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F Richtlinien mit Bezug zum Inhalt von Bestandsplänen
| Fachlinie | Richtlinie |
|---|---|
| Alle Gewerke | 886 - Bestand in Plänen dokumentieren |
| Bahnübergang (BÜ) | 815 - Bahnübergänge planen und instand halten |
| Oberbau / Weiche | 823 - Oberbauarbeiten planen |
| KIB25 / Brücke | 804 - Eisenbahnbrücken u. sonstige Ingenieurbauwerke |
| KIB25 / Erdbau | 836 - Erdbauwerke planen, bauen und instand halten |
| KIB25 / Tunnel | 853 - Eisenbahntunnel planen, bauen und instand halten |
| Leit- und Sicherungstechnik (LST) | 819 - LST-Anlagen planen |
| Telekommunikation (TK) | 859.6001 - Zeichenstandards für Bestandspläne Tk |
| Elektrische Energieanlagen (EEA) | 954 - Elektrische Energieanlagen |
| Oberleitung (OL) | 997 - Oberleitungsanlagen |
| 462 - Betrieb des Oberleitungsnetzes (siehe Anhang 462.0101A02 Übersichtsplan mit Schaltanwei- sung) | |
| Maschinentechnische Anla- gen (MTA) | 950 - Maschinentechnische Anlagen |
| nicht DB InfraGO | |
| Bahnstrom DB Energie | 955 - Schaltanlagen für Bahnstrom |
| Bahnstrom DB Energie | 956 - Gleichrichterwerke für die S-Bahnenergieversorgung (in Erarbeitung) |
| Bahnstrom DB Energie | 995 - Bahnstromleitungen planen, errichten, betreiben, instand hal- ten und dokumentieren |
Anmerkungen: Alle Links verweisen auf die Konzernregelwerksdatenbank - KRWD im Intranet Bestellung der Richtlinien ggf. für Externe formlos über dzd-bestellservice@deutschebahn.com bei DB Kommunikationstechnik.
25 Konstruktiver Ingenieurbau
DB InfraGO AG | V.IWM 411 | Handlungsleitfaden zum Bereitstellen und Rückführen von Bestandsplänen | Version 3.40 F-1